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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

FAQ: B96-Führerschein

Was ist der B96-Führerschein?

Streng genommen handelt es sich dabei um keine eigene Führerscheinklasse, sondern um eine Schlüsselzahl, die auf dem Führerschein vermerkt ist. Sie erweitert die Fahrerlaubnis des Kraftfahrers.

Was besagt die Schlüsselzahl B96?

Die Schlüsselzahl B96 erlaubt es dem Führerscheininhaber, mit seinem PKW einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg zu ziehen. Fahrzeug und Anhänger dürfen zusammen aber nicht mehr als 4.250 kg wiegen (einschließlich Beladung).

Wie erlange ich den B96-Führerschein?

Die entsprechende Qualifikation kann zusammen mit deinem eigentlichen PKW-Führerschein oder im Nachhinein bei einer Fahrschule erlangt werden. Die Ausbildung umfasst Unterricht (Theorie) und Praxisstunden.

Im Video erklärt: Anhängerführerschein

Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.
Alles zum Anhängerführerschein finden Sie auch in unserem Video.

Der neue B96-Führerschein

Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.
Wer Anhänger für das Pferd ankuppeln möchte, benötigt den B96-Führerschein.

Oft ist von einem B96-Führerschein die Rede. Dabei stellt die Ziffer B96 eine Schlüsselzahl dar und keine eigene Führerscheinklasse. Schlüsselzahlen befinden sich auf der Rückseite des EU-Führerscheins in Spalte 12 und geben Auskunft darüber, ob dem Führerscheininhaber bestimmte Beschränkungen auferlegt oder Ausnahmen zu seiner Klasse erteilt wurden. Es existieren sowohl nationale als auch europaweite Schlüsselzahlen.

B96 stellt eine Erweiterung dar, die in der gesamten EU Gültigkeit besitzt. Das heißt, sie gilt auch in anderen europäischen Ländern. Kraftfahrer mit der Nummer B96 auf ihrem Führerschein dürfen daher mit ihrem Wohnwagen durch Europa fahren, wenn dieser zusammen mit dem Fahrzeug die zulässige Masse von maximal 4.250 kg nicht überschreitet.

Die Schlüsselzahl B96 erweitert den Führerschein für Wohnwagen. Schätzungen des Caravan Industrie Verbands e.V. zufolge dürfen ungefähr 90 Prozent aller Caravan-Gespanne oder Wohnwagen mit dem B96-Führerschein gefahren werden. Kraftfahrer, die einen B-Führerschein besitzen, können damit bereits 50 Prozent aller marktüblichen Wohnwagen führen. Für schwere Caravans bzw. Tandem-Achser ist eine Fahrerlaubnis der Klasse BE erforderlich.

Details zur Erweiterung der B-Klasse für Anhänger auf dem Führerschein durch Schlüsselzahl B96

Die Erweiterung der B-Führerscheinklasse durch B96 gilt für folgende Fahrzeugkombination:

  • Pkw der Klasse B + Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, vorausgesetzt dass
  • Pkw und Anhänger zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 bis maximal 4.250 kg aufweisen.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis durch B96 setzt folglich zwei Dinge voraus: Zum einen kann der Anhänger mehr als 750 kg wiegen. Zum anderen liegt das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination bei der Führerschein-Erweiterung B96 zwischen mindestens 3.500 und höchstens 4.250 kg.

Die Gesamtmasse setzt sich aus dem Leergewicht eines Fahrzeugs und der Zuladung zusammen. StVO und StVZO begrenzen das zulässige Gesamtgewicht dieser Summe auf ein maximales Gewicht.

Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.
Mit dem B96-Führerschein dürfen Sie schwerere Kombinationen ziehen als mit dem B-Schein.

Rechenbeispiel: Der Volkswagen Polo 9N3 bringt ein Leergewicht von 1.091 kg auf die Waage. Laut Hersteller darf das zulässige Gesamtgewicht 1.570 kg nicht übersteigen. Es ist daher eine Zuladung von maximal 479 kg möglich, weil anderenfalls die Achsen brechen oder die Reifen versagen können. Möchte der Polo-Fahrer mit dem PKW Gegenstände mit einer höheren Masse transportieren, benötigt er einen Anhänger.

Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B können mit ihrem Pkw einen Anhänger mit über 750 kg ziehen, vorausgesetzt, dass beide zusammen nicht mehr als 3,5 t wiegen. Der Polo-Fahrer darf mit seinem B-Führerschein demnach eine Masse von 1.930 kg ziehen. Dieser Betrag ergibt sich aus folgender Differenz: 3.500 kg bzw. 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination abzüglich 1.570 kg zulässiger Gesamtmasse eines VW Polo 9N3. Beachten Sie hierbei, dass in diesem Wert bereits das Leergewicht inbegriffen ist. Der Polo-Fahrer darf also nicht etwa mit 1.930 kg Gepäck beladen.

Will er noch größere Massen transportieren, benötigt er die Erweiterung zu seinem Führerschein mit der Schlüsselzahl B96. Damit darf er Anhänger ziehen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 750 kg besitzen. Dabei darf die Kombination aus PKW und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigen. Der Polo mit einer Leermasse von 1.091 kg kann seinen Wagen nur bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 1.570 kg beladen. Um die für die Fahrzeugkombination zulässige Grenze von 4.250 kg nicht zu übersteigen, darf der Anhänger das zulässige Gesamtgewicht von 2.680 kg nicht sprengen (4.250 kg – 1.570 kg).

Achtung! Es handelt sich hierbei nur um ein fiktives und rein theoretisches Rechenbeispiel zur Verdeutlichung. Aufgrund der zulässigen Anhängelast darf ein Polo derart große Massen gar nicht ziehen.

Weitere Varianten des B-Führerscheins:

FührerscheinklasseFahrzeugarten
B
  • Pkw mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiges Gesamtgewicht
B96
  • Pkw mit einem Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und
  • einer Kombination von Fahrzeug und Anhänger zwischen 3.500 und 4.250 kg
BE
  • Pkw mit Anhänger zwischen 750 kg und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse

Im Video: Alles Wichtige zu Schlüsselzahlen im Führerschein

In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01
In unserem Video erfahren Sie mehr über Schlüsselzahlen im Führerschein und die Bedeutung der 01.

Den alten Führerschein zu neuem B96 tauschen

Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.
Als Anhänger-Führerschein wird die Schlüsselzahl B96 bezeichnet.

Aufgrund der neuen EU-weiten Führerscheinrichtlinie müssen alle Fahrerlaubnisbesitzer ihren Führerschein regelmäßig erneuern lassen. Wer einen Führerschein vor Januar 2013 erworben hat, muss dies spätestens zum 19. Januar 2033 tun. Jeder, der einen neuen EU-Führerschein besitzt, ist in der Pflicht, diesen alle 15 Jahre in einen neuen zu tauschen. Dabei wird jedoch nicht die Fahrerlaubnis erneuert, sondern lediglich der Führerschein. Dies soll der Fälschung des Dokuments vorbeugen.

Führerscheine mit alten Klassen werden beim Tausch auch umgewandelt. Wer die alte Klasse 3 besitzt, erlangt beim Wechsel die Schlüsselzahl B96 bzw. kann mit den Fahrzeugen dieser Schlüsselzahl fahren, da der Inhaber die Klassen BE, C1E, M, L und CE (beschränkt: vor 1998 ausgegeben, Züge mit maximal 3 Achsen, wobei die Zugmaschine höchstens 7.500 kg zulässiges Gesamtgewicht besitzen darf) besitzt.

Es gelten gesonderte Umtauschfristen, damit die Behörden nicht Millionen von Umschreibungen gleichzeitig vornehmen müssen:

Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine

AusstellungsjahrUmtauschfrist
1999 - 200119.01.2026
2002 - 200419.01.2027
2005 - 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 - 18.1.201319.01.2033

Umtauschfristen für Papierführerscheine

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

In der Fahrschule: B96-Führerschein ist günstig und schnell erreichbar

Die “Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96”, wie der B96-Führerschein offiziell heißt, kann parallel zum Pkw-Führerschein absolviert werden oder auch nach der Klasse B erlernt werden. Das Mindestalter liegt beim Führerschein der Klasse B96 bei 18 Jahre bzw. 17 Jahre (Begleitetes Fahren ab 17 Jahren). Wer derzeit eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb oder eine ähnlichen Lehre absolviert bzw. bereits einen Abschluss erworben hat, kann die Führerscheinklasse B96 auch bereits mit 17 Jahren erlangen.

Die theoretische Ausbildung kann maximal ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalter durchgeführt werden.

Der B96-Führerschein gilt nur in Verbindung einer bestehenden B-Fahrerlaubnis. Die Schlüsselzahl kann entweder vor, während oder nach der Pkw-Ausbildung in der Fahrschule erlangt werden. Wichtig ist jedoch, dass Sie die Eintragung vom Führerschein B96 rechtzeitig vor der Fahrerschulung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Spätestens nach der bestandenen praktischen Prüfung vom B-Führerschein muss die B96-Teilnahmebescheinigung bei der Behörde abgegeben werden. Sollten Sie die Schlüsselzahl B96 getrennt von der B-Klasse erlernen, müssen Sie zuerst Ihren Führerschein umtauschen lassen. Bei diesem Vorgang wird ein neuer EU-Führerschein ausgestellt und die Schlüssel B96 eingetragen.

So lange dauert die Ausbildung für B96

Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 zusammen mit der Klasse B zu absolvieren.
Erweiterer Auto-Führerschein: Die Fahrschule ermöglicht, B96 oft innerhalb eines Tageskurses zu bekommen.

Der theoretische Unterricht muss laut Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) 2,5 Stunden betragen. Dabei werden u.a. folgende Themen behandelt:

  • andere Verkehrsteilnehmer
  • richtiges Beladen
  • Fahrzeugdynamik
  • mechanische Zusammenhänge

Der praktische Stoff dauert mindestens 3,5 Stunden und befasst sich mit:

  • Beschleunigen und Bremsen
  • Abkuppeln und Ankuppeln des Anhängers
  • Wenden
  • Einparken

Zusätzlich zu diesen 6 Stunden, die der Lehrgang mindestens dauert, wird noch eine Stunde in der realen Umgebung gefahren. Das heißt, der Fahrschüler ist auf der öffentlichen Straße unterwegs. Eine Theorie- und Praxisprüfung entfällt beim B96. Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Fahrschulkurs wird eine Teilnahmebescheinigung von der Fahrschule ausgefüllt, welche bei der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, um die Schlüsselzahl B96 korrekt auf dem Führerschein eintragen lassen zu können.

Die Fahrschulung für den Führerschein B96 kann auch gemeinsam von Automobilclubs und Fahrschulen organisiert werden.

Die Schulung wird in Gruppen durchgeführt, bei denen sich 4 Teilnehmer eine Pkw-Wohnwagen-Kombination teilen. Die Kosten für die Schlüssel 96 liegen bei etwa 300 bis 500 Euro.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Schlüsselzahl B96 für den Führerschein: Erweiterung der Fahrerlaubnis
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185 Kommentare

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  1. Judith
    Am 13. Mai 2019 um 14:15

    Hallo,
    habe Führerscheinklasse B mit der Schlüsselzahl 96.
    Habe mit meinem alten VW Tiguan den B96 gemacht und konnte bedenkenlos mein Pferdeanhänger ziehen.
    Jetzt habe ich ein neuen VW Tiguan, der leider 110kg schwerer ist als der alte.
    Das heißt ich komme jetzt mit dem Gespann auf 4,36t anstatt auf 4,25t.
    Also muss ich jetzt für 110 kg unterschied den BE machen?
    Weil das sonst fahren ohne Führerschein wäre?

    Grüße

  2. Joseph
    Am 7. Mai 2019 um 11:09

    Hallo,
    kurze frage: Darf Ich mit meine fuhrerschein Klasse B z.b. eine doppelachse anhanger auch ziehen falls die kombimation zw. Pkw und anhanger ist bis max. 3.5 t?

  3. Thomas
    Am 8. April 2019 um 12:40

    Ich besitze den B96 und bin mir nicht sicher ob ich folgende Kombination damit auch fahren darf (mein zweiter Wagen hat “doofe” Werte”:

    Wagen:
    Eigenmasse 2200kg & zGG 2850kg
    max. zulässige Anhängelast 1600kg
    Beschränkung auf maximales Zuggesamtgewicht von 3807kg

    Anhänger: zGG 1500kg (das wären dann 107kg Zuladung beim Wagen noch erlaubt für 3807kg Zuggesamtgewicht)

    Frage:
    darf ich die Kombination aus beiden Fahrzeugen mit B96 fahren oder nicht? Die addierten zGG sind 4350kg (also größer als 4250), nur das erlaubte Zuggesamtgewicht ist kleiner 4250kg.
    Was zählt stärker:Summe zGG, oder erlaubtes Zuggesamtgewicht?
    Die Fahrschule war sich auch nicht sicher.

    VG
    Thomas

  4. Joerg
    Am 2. März 2019 um 12:27

    Hallo,

    neulich kam ich in eine Polizeikontrolle und wurde dann mit dem ü 50 Thema konfrontiert. Ich bin Bj 66 und habe/hatte den alten 3er und den alten offenen 1er.
    Mein Führerschein wurde 2010 in Berlin ausgegeben.
    Seit meinem 50. Geburtstag habe ich dem Führerschein zufolge A und BE.
    Die Polizei hatte wohl nicht so viel zu tun (klingt in den Berliner Medien immer anders), auf jeden Fall hat sich eine 8 köpfige Busbesatzung 30 Minuten mit mir beschäftigt und wußte aber auch nicht wirklich Bescheid.
    Ich war mit PKW und Anhänger unterwegs – zusammen war das zul. Gesamtgewicht 3,7 t = zu schwer für BE.
    Die Polizei telefonierte und stellt mir erhebliche Probleme in Form von Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis in Aussicht …
    Irgendwann nach langem Telefonieren wurde mir gesagt ich dürfe doch fahren …
    Nun meine Frage: Kann es sein, dass ich (Führerschein seit 1999) automatisch den B96 habe?
    In Spalte 12 habe ich keinen Eintrag, aber vielleicht ist das ja 2010 bei Ausgabe noch nicht offiziell gewesen.
    Oder hat die Berliner Polizei im EU Djungel ach nicht immer den Durchblick? Oder hatte man einfach keine Lust auf viel Schreibarbeit?
    Sollte ich automatisch den B96 haben, so würde ich einen neuen Führerschein beantragen. Ansonsten würde ich versuchen den Anhänger ablasten zu lassen. Alle 5 Jahre jede Menge Papierkram und Geld für Bescheinigungen ausgeben habe ich eigentlich weniger Lust, da ich nur gelegentlich privat mit dem Hänger fahre.

    Ich freue mich über jede Antwort. Falls es irgendwo einen entsprechenden Rechtshinweis im Netz gibt freue ich mich auch über jeden Link.

    Mit besten Grüßen

    Jörg

  5. matthias
    Am 22. Dezember 2018 um 2:49

    Hallo,
    ich komme immer wieder an den Punkt: gilt das zulässige Gesamtgewicht oder das tatsächliche Gewicht (eines Anhängers).
    In meinem Fall mit Führerschein Klasse B:
    Transporter zul. Gesamtgewicht: 3,5 t
    Anhänger – Leergewicht : 508kg zul. Gesamtgewicht: 1500kg

    Ich will den Anhänger nach dem Kauf erstmal leer nach Hause fahren ( und dann in Ruhe BE machen). Der Anhänger wäre also leichter als 750kg, aber das zulässige Gesamtgewicht und auch die Kombination wären über dem, was zulässig ist. Kann ich fahren oder ist das Straftat?
    Über eine Auskunft (bitte möglichst auch an meine Mailadresse) würde ich mich freuen, Matthias

  6. Benjamin
    Am 22. Oktober 2018 um 21:35

    Hallo, ich würde gern wissen ob ich mit meinen Klasse B Führerschein einen pkw (Zul. Gesamtgewicht 1.9 tonnen) einen gebremsten pkw Anhänger mit 2 Achsen und zul. Gesamtgewicht von 1.5 tonnen fahren darf? In der Fahrschule habe ich gelernt das ich keinen gebremsten anhänger fahren darf. Und auch keinen Anhänger über 750kg, selbst wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges 3.5 tonnen nicht übersteigt.

  7. Sascha
    Am 18. Juli 2018 um 19:08

    Hallo,
    ich habe den Führerschein Klasse B96, was passiert wenn ich einen Anhänger mit Gesamtmasse von 2700Kg fahre
    Gruß Sascha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 9:11

      Hallo Sascha,

      mit einem Führerschein B96 können Sie Anhänger führen, die mehr als 750 kg wiegen, sofern Sie die zulässige Gesamtmasse von 4.250 kg nicht übersteigen. Ob Sie einen Anhänger mit 2.700 kg führen dürfen, können wir nicht beurteilen, da wir keine Daten zu Ihrem Wagen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. jan
    Am 23. Mai 2018 um 19:52

    Hallo,
    wie ist es dann wenn ich einen Anhänger habe, der über 750 kg Gesamtmasse hat, ich aber dann mit der Zuladung unterhalb 3500 kg bleibe. Welchen Führerschein benötige ich dann?

    Hallo Oliver, Sie benötigen für einen Anhänger über 750 kg Gesamtgewicht den Führeschein B 96

    Das wäre sprachlich, sinngemäß und inhaltlich die richtige Antwort.
    Mit Verlaub, bußgeldkatalog org, der Rest ist überflüssig und verwirrend.
    zudem steht oben in ihrer eigenen Darstellung: “Wer jetzt einen Wohnwagen oder einen anderweitigen Anhänger fahren möchte, hat die Wahl aus drei verschiedenen Führerscheinklassen: (Tabelle) B, B96, BE.
    in der Verklärung heißt es dann :”Der B96-Führerschein ist keine eigentliche Fahrzeugklasse, sondern ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl, also erweitert.”
    wieso wird aus Führerscheinklasse eine Fahrzeugklasse? danach wird auch gar nicht gefragt…
    Tabelle ganz oben sagt alles,
    gute Fahrt

  9. Sebastian
    Am 7. Mai 2018 um 23:37

    Ein ganz normalen Anhänger meine ich, also weder doppelachser oder was es sonst noch so gibt und kurz mal gleichgültig was die anhängelast des Autos besagt … nur eben ein hänger schwerer als 750kg zgM

    Danke

  10. Sebastian
    Am 7. Mai 2018 um 23:27

    Hallo,

    Dürfte ich mit dem Klasse B Schein einen hänger ziehen der über 750kg (zulässig gesamt Masse) wiegt?

    Als Beispiel: Auto: (zulässige gesamt masse) 2000kg
    Hänger (zgm) 1500kg

    Ergebe: 3500kg
    Oder benötige ich da schon den B96, da der hänger über 750kg (zgm) wiegt?

    • Markus
      Am 17. September 2018 um 22:19

      Darfst Du mit klasse B fahren. Die Kombination darf nicht schwerer sein als 3,5t zGg.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:30

      Hallo Sebasatian,

      der Hänger darf in der Regel auch schwerer sein, solange die übrigen Bestimmungen der Fahrerlaubnis und des Fahrzeugs (Anhängelast etc.) eingehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 27. März 2018 um 14:25

    Ich besitze den Führerschein B96. Mein Zugfahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von 2260kg. Mein Anhänger eine zulässige Masse von 2000kg. Insgesamt komme ich so auf 4260kg, also 10 kg über der Grenze des B96 Führerscheins. Gibt es da ein Toleranz oder darf ich wegen 10kg die Kombination nicht fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 13:27

      Hallo Thomas,

      Sie dürfen nur Kombinationen fahren, für die Sie eine gültige Fahrerlaubnis haben. Die vorgeschriebenen Grenzen sind einzuhalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Pascal S.
    Am 4. März 2018 um 11:24

    Guten tag, ich habe mir vor einen lkw zu kaufen der genau 4140 kg wiegt. Also darf ich ihn mit dem führerschein B nicht fahren. Wenn ich jetzt aber dazu die schlüsselzahl 96 erlange , darf ich dann in diesem fall den lkw fahren und maximal die differenz an zuladung uwischen 4140 und 4250 kg mitnehmen? Auch ohne einen anhänger zu benutzen? Nur den lkw? Mfg s.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:05

      Hallo Pascal,

      der Führerschein B96 bezieht sich auf die Kombination eines Fahrzeugs mit einem Anhänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Markus
        Am 17. September 2018 um 22:16

        Also NEIN! Darfst Du nicht fahren. Du brauchst dafür C1. Dann darf der LKW auch bis 7,5t zGg haben.

  13. Nicklas
    Am 15. Februar 2018 um 17:48

    Darf man bei den führerschein der klasse b96 schon mit 17 jahren ( parallele ausbildung zum begleiteten fahren) absolvieren wenn man keine berufsausbildung oder ähnliches hat. Oder erst mit 18 ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. März 2018 um 15:31

      Hallo Nicklas,

      das Mindestalter beträgt im Falle des Begleiteten Fahrens 17 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Chris S.
    Am 13. Februar 2018 um 13:47

    Hallo,

    ich besitze den Führerschein Klasse B und möchte folgendes Gespann ziehen.

    Zugmaschine E39 maximal Gewicht ca. 2000kg und einen Wohnanhänger ca. 1200kg

    Die 3500kg werden nicht überschritten, ist diese Kombination möglich oder gibt es Probleme?

    LG Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 15:17

      Hallo Chris,

      da die Klasse B Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg zulässt, sofern die Gesamtkombination die zulässige Gesamtmasse von 3,5 t nicht übersteigt, sollte eine solche Konstellation in der Regel in Ordnung sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Werner
    Am 14. Januar 2018 um 15:37

    Habe den BE Führerschein
    Und wir haben ein Wohnmobil mit 4,25 t darf ich den fahren??? Oder brauche ich den B96 Schein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2018 um 15:55

      Hallo Werner,

      BE und B96 sind Anhängerführerscheine, wobei BE höherklassiger ist. Allerdings sind das trotzdem Führerscheine der B-Klasse, sodass das Zugfahrzeug maximal 3,5 t zulässige Gesamtmasse haben darf. Für ein Wohnmobil mit 4,25 t ist mindestens der Führerschein C1 notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Thomas
    Am 4. Dezember 2017 um 12:46

    Hallo,

    ich möchte einen Wohnwagen leihen und komme insges. auf 4,2T brauche also B96. Den muss ich jetzt machen, das ist klar. Der Wohnwagenverleiher setzt aber 12 Monate Führerscheinbesitz voraus. Was gilt dann? Das Datum, wann B96 gemacht wurde oder das, als ich B gemacht habe? Wie steht es nach Eintragung auf dem Führerschein?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:13

      Hallo Thomas,

      der Verleiher kann selbst festlegen, welche Anforderungen er stellt. Deshalb müssen Sie dort nachfragen, welche Führerscheinklasse gemeint ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Kevin
    Am 12. November 2017 um 18:53

    Hallo, gilt der B96 nur für Anhänger oder erhöht sich damit auch das Gesamtgewicht vom zu bedienenden Kraftfahrzeug?
    Darf ich ein Fahrzeug fahren was 4,25 t wiegt ohne Anhänger?
    Beim normalen B darf das Fahrzeug 3,5 t Gesamtgewicht haben wie ist das beim B96?
    Danke im voraus.
    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 10:54

      Hallo Kevin,

      für den Führerschein B96 gilt: Der Anhänger darf mehr als 750 kg wiegen und die gesamte Zugkombination darf zwischen 3.500 kg und 4.250 kg wiegen. Dies lässt sich jedoch nicht einfach auf das Zugfahrzeug allein übertragen. Für Kfz, welche allein über 3.500 kg und höchstens 7.500 kg wiegen, wird ein C1-Führerschein benötigt.

      Ja, bei einem B-Führerschein darf der Wagen/die Zugkombination höchstens 3.500 kg wiegen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Enrico
    Am 28. September 2017 um 11:36

    Hallo, ich besitze die Fs klasse B ,darf ich einen Anhänger mit 750 kg fahren wenn das Zugfahrzeug zulässiges Gesamtgewicht von 3.100kg hat also zusammen 3.850 kg oder ist dafür die Klasse B96 oder BE erforderlich ? Vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Oktober 2017 um 9:23

      Hallo Enrico,

      ja, mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie grundsätzlich einen 750-kg-Anhänger führen. Nur wenn der Anhänger schwerer ist, darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 3.500 kg nicht übersteigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Nerko
        Am 26. August 2018 um 1:26

        Halten wir fest: Ich habe ein Auto welches eine zgM von 3500Kg hat, habe noch dazu einen Anhänger mit einer zgM von 750Kg drangehängt, macht am Ende 4250Kg. Ich habe damals 2006 gelernt, dass ich mit dieser Kombination und dem Besitz eines Führerscheins der Klasse B fahren darf und brauche somit nicht B96. Liege ich da richtig?

  19. Julius
    Am 20. September 2017 um 21:46

    Hallo,

    Ich bin in Besitz des B96 meine Frage ist: Ich habe ein Pritsche das Leergewicht ist 1590kg und die zGG 2515 kg, Anhängelast sind 1485 kg = Gesamtmasse des Zuges 4t. Jetzt steht aber bei den Bemerkungen: “*ZU O.1 : Bis 2000 ZUL. B. GES. GEW: DES ZUGES MAX. 4000KG*” . Jetzt ist meine Frage ob ich mit meine B96 in diesem Fall einen 2 to (zGG) Anhänger ziehen darf.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 9:55

      Hallo Julius,

      mit einem Führerschein der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Johannes S.
    Am 23. August 2017 um 16:49

    Hallo Bußgeldkatalog-Team,

    habe meinen Führerschein 1973 mit Klasse 1,3 und 4 erworben. Januar 2014 eingetauscht in den neuen EU-Führerschein mit Klassen A1, B, C1, BE, C1E und L. Fahre einen PkW mit zGG 2130 kg und Wohnwagen 1.800kg. Gehe ich richtig in der Annahme daß hier die Berechtigung C1E greift?

    Vielen Dank und schöne Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 11:39

      Hallo Johannes,

      wenn diese Klasse bei Ihnen noch gültig ist, sollte Klasse C1E als Berechtigung dienen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ingmar G.
    Am 7. August 2017 um 18:05

    Hallo,

    Ist es erlaubt einen Wohnwagen mit der Führerscheinklasse B zu ziehen, wenn das Gesamtgewicht von PKW und Wohnwagen nicht 3.500kg übersteigt?

    Mfg Ingmar

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 9:50

      Hallo Ingmar,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger – auch Wohnwagen – ziehen, wenn diese maximal 750 kg wiegen bzw. die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Jan
        Am 2. August 2022 um 14:38

        Also DEKRA und mein alter Fahrlehrer haben mir folgendes gesagt.
        Mein Auto VW Bora Variant 2.0 Automatik, darf 1400kg Gebremst ziehen, er hat ein zzg. von 1895kg.
        Ich darf mit meinen PKW einen Anhänger mit einer tatsächlichen Masse im Fahr-bereiten Zustand von 1400kg fahren.
        Auch wenn der Anhänger eine zzg. von 1500 hat.

        Führerschein Klasse B.

  22. Tobias m.
    Am 23. Juli 2017 um 15:27

    Was ist nun wenn ich den b96 habe aber mit 80 kg zulässige Gesamtmasse kontrolliert werde. Gilt das dann als fahren ohne Führerschein? Welche Strafe have ich zu erwarten.
    In meinem Fall neues Auto nicht darauf geachtet zulässige gesamtmasse 2330kg und ahk 2000kg d.h 80 kg zuviel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:39

      Hallo Tobias,

      dies gilt in der Regel als Überladung. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Martin
        Am 12. August 2017 um 21:30

        Hallo Zusammen,

        diesbezüglich habe ich bereits auch hier im Forum zum B96 Führerschein mit meinem Gespann eine ähnliche Frage gestellt. Diese Rückmeldung wäre für mich eine Alternative! Ich verstehe die Antwort der Redaktion so, dass wenn ich mit dem B96er mit einem zul. Gesamtgewicht meines Gespannes von 4380 Kg unterwegs bin, quasi als überladen gelte und nicht als fahren ohne Führerschein? Das wäre es mir allemal Wert, als de BE wegen den paar Kilo machen zu müssen.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 21. August 2017 um 9:29

          Hallo Martin,

          fahren Sie ein Gespann, welches laut den Regeln für die jeweilige Führerscheinklasse zu schwer ist, so gilt dies als Fahren ohne Fahrerlaubnis – egal um welche Führerscheinklasse es sich handelt.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Michael
    Am 10. Juli 2017 um 19:45

    Hallo,
    Ich bin jetzt total irritiert. Ich habe meinen Führerschein der Klasse B, 2001 gemacht. Welche Art von Anhänger darf ich jetzt damit ziehen?
    Bin mir da jetzt total unsicher, da ich mir einen 1000kg Anhänger zu legen will.
    Darf ich den in Verbindung mit meinem PKW (Gewicht ca. 2000kg) fahren?
    Und was müsste ich machen wenn ich einen Pferdeanhänger ziehen will mit einer Gesamtmasse von 2200-2500kg?

    Vielen Dank für die Antwort
    Gruß Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 9:21

      Hallo Michael,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, ziehen. Mit der Klasse B mit Schlüsselzahl 96 dürfen Sie einen Anhänger mit einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Markus
    Am 1. Juli 2017 um 9:55

    Ich besitze den Führerschein Klasse B aus dem Jahr 2000. Welche Erweiterung benötige ich, wenn mein Zugfahrzeug bereits ein zulässiges Gesamtgewicht von 3000 kg besitzt und ein Wohnwagen 1300 kg? Damit würden die 4250 kg des B96 ja knapp überschritten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:48

      Hallo Markus,

      Sie brauchen die Führerscheinklasse BE.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:23

    Ziehe gerne einen Anhänger von 2,7 Tonnen mein Wagen wiegt 1,7 Tonnen
    Gesamtgewicht laut Eintragung des Wagens ist 4,8 Tonnen
    Genügt mein Führerschein B96
    Gruss
    Claude

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:46

      Hallo Claude,

      mit einem B96 Führerschein dürfen Sie ein Zugfahrzeug mit maximal 3,5 Tonnen zulässigen Gesamtgewicht führen. Das Gespann darf insgesamt nicht über 4,25 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Claude
    Am 30. Juni 2017 um 14:18

    Hallo
    Kann ich meinen Führerschein B96 auch im Ausland einsetzen oder nur in Luxemburg.
    Gruss
    Claude

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 9:47

      Hallo Claude,

      der B96-Führerschein wird in der gesamten EU akzeptiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Martin
    Am 17. Juni 2017 um 21:50

    Hallo,
    folgende Frage:
    Ich habe einen B96 Führerschein, kam bisher damit gut klar!
    Jetzt habe ich das Problem, dass mein neuer Wagen VW Multivan 3080kg zul. Gesamtgewicht sowie 1500 Wowa hinzu kommen! Das kommt heute bei den ganzen SUVs etc. sicherlich öfter vor, aus meiner Sicht sollte der B96 auf 4,5t erweitert werden. Ist das in Zukunft geplant?

    Gruß,
    Martin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:20

      Hallo Martin,

      eine solche Änderung ist uns nicht bekannt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Annika W.
    Am 9. Juni 2017 um 18:33

    Guten Abend,
    Wir wollen mit einem Wohnwagen in den Urlaub fahren und überlegen einen zusätzlichen Führerschein zu machen. Ist es nun so richtig das wenn wir 3.5 t nicht überschreiten den Anhänger auch ohne einen zusätzlichen Führerschein fahrem dürfen?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 10:02

      Hallo Annika,

      mit dem Führerschein der Klasse B, den Sie anscheinend besitzen, dürfen Sie auch Anhänger ziehen, die mehr als 750 kg wiegen, solange die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Tommy
    Am 25. Mai 2017 um 11:27

    Hallo.
    Mein Auto ein Gesamtgewicht von 2144kg
    Mein Wohnwagen ein Gesamtgewicht von 1300kg. Bin also unter 3,5 t. Dürfte ich also mit einem B Führerschein fahren!?
    Und mit wieviel kg darf das Auto und der Wohnwagen beladen werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 11:54

      Hallo Tommy,

      für die von Ihnen angegebene Werte reicht der B-Führerschein aus. Je nachdem, wie die Anhängelast vom Zugfahrzeug ist darf der Anhänger beladen werden, wobei das ZGG darf nicht überschritten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Reiko I.
    Am 5. Mai 2017 um 13:20

    Hallo,

    Wagen: 2t Gesamtgewicht + Wohnwagen 1,2 kg Gesamtgewicht = 3,2 kg Gespanngewicht ergibt Klasse B,
    aber Wohnwagen über 750kg = B96 ?

    Anders gefragt: Darf ich mit Klasse B einen Anhänger/Wohnwagen ziehen der das Gesamtgewicht von 750kg übersteigt?

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 11:08

      Hallo Reiko,

      mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt, führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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