B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?
Welche Konsequenzen drohen nach einem B-Verstoß in der Probezeit?

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.

In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.

Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:

  1. A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
  2. B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)

Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: B-Verstoß

Was ist ein B-Verstoß?

In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.

Was wäre ein Beispiel für einen B-Verstoß?

Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.

Welche Folgen hat ein B-Verstoß in der Probezeit?

Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt

Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?
Video: Was passiert, wenn Sie einen A- oder B-Verstoß in der Probezeit begehen?

Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?

Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.

Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:

  • Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
  • Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
  • Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
Fahren mit abgefahrenen Reifen wird als B-Verstoß gewertet.
  • Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
  • Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
  • Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
  • Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Übrigens: Nur weil B-Verstöße in der FeV als „weniger schwerwiegend“ bezeichnet werden, weisen sie trotzdem ein relativ hohes Gefahrenpotenzial auf und sollten in jedem Fall ernst genommen und nicht unterschätzt werden.

Gibt es noch weitere B-Verstöße?

Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.

Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:

Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)

Dementsprechend wird nicht das endgültige Ergebnis einer Tat dafür verwendet, um den Verstoß in eine der beiden Kategorien einzuordnen, sondern die Tat selbst. Dadurch ist es zudem möglich, dass es sich bei einer fahrlässigen Körperverletzung trotzdem „nur“ um einen B-Verstoß handeln kann.

Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?

Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.
Zwei B-Verstöße sorgen dafür, dass die Probezeit verlängert wird.

Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.

Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.

Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.

Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:

Er muss seinen Führerschein abgeben, die Fahrerlaubnis wird komplett entzogen, um eine zukünftige Gefährdung während der Teilnahme am Straßenverkehr auszuschließen. Dem folgt eine Sperrfrist, in welcher die jungen Verkehrssünder gänzlich auf ihren Führerschein sowie das Autofahren verzichten müssen. Erst drei Monate vor Ablauf dieser Sperrfrist können sie – aufgrund der etwas langwierigen Bearbeitungszeit – einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen.

Alles zur Probezeitverlängerung durch einen B-Verstoß im Video

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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165 Kommentare

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  1. Tim
    Am 20. März 2019 um 23:11

    Ein Freund wurde auf eine Gehweg Radweg gesehen wie er mit ner 125er fährt. Falls der nette Herr zur Polizei geht was droht ihm er ist noch in der Probezeit. Es ist ja nur ein B Verstoß.
    Lg

  2. Celw
    Am 13. März 2019 um 10:28

    Guten Tag,

    –> Ich hatte letztes Jahr einen A-Verstoß (2018) mit Verlängerung der Probezeit und Aufbauseminar hinter mir.
    –> Nun wurde ich gestern von der Polizei angehalten, wegen Handy am Steuer (B-Verstoß)

    So, wahrscheinlich wurde ich allerdings vergangene Woche mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt, wäre wieder ein
    A-Verstoß.
    Welche Konsequenz steht mir bevor, wenn das Vergehen jetzt zusätzlich noch eintreten würde ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2019 um 17:08

      Hallo Celw,

      “Handy am Steuer” ist ebenfalls ein A-Verstoß. Beim 2. A-Verstoß folgt eine Verwarnung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Erfolgt danach ein weitere A-Verstoß droht der Führerscheinentzug.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Adisa
    Am 12. März 2019 um 11:39

    Hallo,

    Ich befinde mich in der verlängerten Probezeit und wurde heute angehalten bei einer Verkehrskontrolle weil mein Handy auf dem Beifahrersitz lag und das navi an war.

    Mit was muss ich jetzt rechnen ?

    Danke im Voraus

  4. Sm
    Am 8. März 2019 um 1:00

    Hallo
    Ich bin in der verlängerten Probezeit und habe schon einen Punkt und einen aufbarseminar hinter mir
    Ich bin von 2 Wochen mit 16 km/h geblitzt worden mit Handy am Steuer was kommt auf mich zu ?

  5. Flo
    Am 22. Februar 2019 um 9:08

    Hallo,
    ich wohne in Stuttgart und fahre einen Diesel Euro 4 (und kann mir auch kein anderes Auto leisten).. Ab erstem April ist ja dann auch die Ausnahme für Anwohner ausgelaufen und ab dann gibt es ja Bußgelder von 80€, aber keinen Punkt.
    Ich bin allerdings noch in der Probezeit (bis zum Sommer).
    Zählt ein Verstoß gegen ein Diesel-Fahrverbot als A oder B-Verstoß, wenn man erwischt wird? Könnte man da irgendwie Einspruch erheben, oder was hätte das für Auswirkungen auf die Probezeit?
    Vielen Dank im Voraus!

  6. Daniel
    Am 18. Februar 2019 um 15:05

    Hallo

    Ich wurde das 4 mal in der Probezeit geblitzt mit 10kmh ca zu viel. 1 mal mit 21kmh
    Hatte bereits ein Aufbauseminar.
    Was kann passieren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2019 um 18:53

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h hat keine Auswirkungen auf die Probezeit und hat auch keine weiteren Maßnahmen zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Daniel
    Am 18. Februar 2019 um 12:59

    Hallo
    Ich hatte schon ein Aufbauseminar und bin glaube ich jetzt das 3 mal genutzt worden. Allerdings 3B Verstöße. Von 5-10km/h.

    Wird das jetzt eine MPU oder mit was muss ich rechnen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2019 um 18:54

      Hallo Daniel,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 21 km/h gilt nicht als B-Verstoß und hat demnach auch keine Auswirkungen auf die Probezeit oder sonstige Maßnahmen zur Folge.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. A. Heinrich
    Am 16. Februar 2019 um 11:14

    Hallo,
    ist „überholen bei unklarer Verkehrslage, es kam zum Unfall“, Bußgeld 55,00€, kein Punkt ein A oder B Verstoß?

    Vielen Dank vorab für Ihre Antwort!

  9. Joachim
    Am 8. Februar 2019 um 17:10

    Seid gegrüßt,
    Ich bin in der Probezeit und hatte einen Unfall. Mir werden nun zwei Verstöße der Kategorie B vorgeworfen, habe ich trotzdem mit einem Aufbauseminar zurechnen. (Einer dieser Verstöße wird als BKatV angegeben)

  10. Vanessa
    Am 2. Januar 2019 um 19:01

    Hallo,
    ich wurde in der Probezeit 2 mal geblitzt.
    1 mal war ich 15km/h zu schnell und einmal hielt ich den Abstand nicht ein. Die Folge war ich musste ein Aufbauseminar machen und 2 Jahre Probezeit verlängerung. Nun parkte ich heute bei einem Supermarkt und stand schied in der Parklücke, ich bekamm 10 Euro Strafe deswegen. Hat dieses schiefe Parken auswirkung auf meine vorherigen Fälle? Sprich gilt dieses als B-Verstoß?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2019 um 17:02

      Hallo Vanessa,

      in der Regel sollte es sich lediglich um eine Verwarnung handeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Ralf W.
    Am 13. Dezember 2018 um 1:33

    Bin noch in der Probezeit. Habe eine Strafanzeige erhalten, dass ich auf unserem Firmenparkplatz ein Auto eines Kollegen beim Auspacken beschädigt hätte. Ich habe nichts bemerkt, an meinem Auto ist nichts zusehen. Eine Zeugin hat angeblich den Sachverhalt gesehen und es dem Arbeitskollegen gesagt. Der hat Anzeige bei der Polizei gemacht. Ich soll jetzt 30 € Verwarnungsgeld bezahlen. Obwohl ich nicht das Kollegen Auto angefahren habe. Wenn ich bezahle kann der Kollege dann auf meine Kosten sich sein Auto richten lassen? Das er vielleicht sich woanders demoliert hat?

  12. Remzi H.
    Am 8. Dezember 2018 um 17:26

    Hallo meine Probezeit wurde um 2 jahre verlängert weil ich ein Handy am steuer hatte habe also auch einen Aufbauseminar gemacht. vor eine woche wurde ich Wahrscheinlich in einer 30er zone mit 83 geblitzt, Wird mir jetzt der Führerschein entzogen oder bekomme ich einen Fahrverbot, oder eine verwarnung zur Verkehrspsychologische Beratung ??
    Danke im vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2018 um 19:09

      Hallo Remzi,

      auf den zweiten A-Verstoß folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Der Verstoß selbst bringt in der Regel allerdings ein Fahrverbot von zwei Monaten mit sich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Remzi H.
    Am 3. Dezember 2018 um 19:06

    Hallo Wurde neulich mit ca.81kmh in einer 50er zone außerhalb geblitzt. Einen Aufbauseminar hab ich vor 4 monaten absolviert ist mit einem Fahrverbot oder Entzug zu rechnen? mfg.

  14. Tafa
    Am 11. November 2018 um 23:16

    Guten Abend,
    Ich bin noch 2 Monat Probezeit
    Ich würde vor 6 Wochen von der Polizei angehalten
    Wegen benutzen als Führer des Kraftfahrzeuge ein elektrisches Gerät das der Kommunikation Information dient(Mobiltelefon)
    Paragraf Abs. 1a ,Paragraf 49 StVO ,Paragraf 24 StVO, 246.1 BKat
    Ich habe bis jz noch kein Verstoß begangen
    Mit was muss ich rechnen?
    Wird mein Probezeit dadurch verlängert?
    Lg

  15. Nicolas E.
    Am 23. Oktober 2018 um 16:18

    Hallo liebes Team,
    Ich hab vor einem Zebrastreifen eine Kehrmaschine mit den vorgeschrieben 30 km/h überholt. Habe nun 1 Punkt und 80€ Bußgeld gekriegt. Ist dies ein B- Verstoß? Kommt es zu einer Probezeitverlängerung?

    Danke !!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 11:35

      Hallo Nicolas,

      überholen Sie an einem Fußgängerüberweg ein Fahrzeug, dann handelt es sich dabei um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Simon
    Am 27. September 2018 um 19:46

    Hallo,

    ich hatte gestern einen Unfall bei dem ich als Linksabbieger einen Gradeausfahrer übersehen habe. Ich konnte noch reagieren und es gab einen sehr leichten Blechschaden. Der “Unfallgegner” bestand jedoch darauf die Polizei zu rufen. Als diese dann alles aufgenommen hat, haben sie mir gesagt dass sie eine Strafanzeige stellen müssen da dies ein A-Verstoß ist. Außerdem meinten die Polizisten, dass ich mir eigentlich keine Sorgen machen muss da es sein kann dass von dem Unfall “abgesehen” wird und kein Bußgeld fällig wird da es sich um geringen Schaden handelt und da ich noch reagiert habe. Jedoch bin ich skeptisch und wollte mal wissen wie Sie das ganze einschätzen.

    LG Simon

  17. Lukas
    Am 23. August 2018 um 23:19

    Guten Tag,
    Ich bin mit meinem neuen KFZ gefahren (2 Straßen weiter), habe aber vergessen dass die 5 Tage-Kennzeichen seit 3 Tagen abgelaufen sind und wurde direkt in meiner Straße von der Polizei erwischt. Meine Aussage findet der Polizist dumm, war sehr unfreundlich und wollte mir meine Aussage nicht glauben. Er sagte ich bekomme von ihm oder der Stadt Post. Ich habe meinen Führerschein mehr als ein Jahr innerhalb der Probezeit und hab am BF17 teilgenommen. Ebenso habe ich eine Weiße Weste bei der Polizei. Welche Strafe kann ich da erwarten?

    Lg Lukas

  18. Amely
    Am 19. August 2018 um 17:25

    Hallöchen,

    Ich hätte da mal eine Frage:

    Ich habe 3 Parkverstöße begangen und bin innerorts mit ca. 13 Kmh zuviel geblitzt worden.

    Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit oder anderen Konsequenzen rechnen?

    Mfg Amely :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 11:22

      Hallo Amely,

      im Regelfall haben sie von Ihnen aufgezählten Vergehen keine probezeitrelevanten Folgen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jessica
    Am 17. August 2018 um 16:29

    hey, ich habe heute ein schreiben der Stadt bekommen das ich den Sicherheitsabstand nicht eingehalten habe auf der Autobahn, bei 99km/h habe ich anstatt 49,50m nur den abstand von 20m eingehalten. Im schreiben steht ebenfalls das die Toleranzen berücksichtigt werden, ich habe mir noch nichts zu schulden kommen lassen, womit muss ich rechnen?

  20. Janik S.
    Am 13. August 2018 um 0:31

    Soweit ich weiß nicht. Ich wurde bloß angehalten von den Männern in Blau. Im Bescheid steht wörtlich dies: “Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt.”. Das Bußgeld waren 90+25€ Bearbeitungsgebühren+3,50€ für Auslage an der Bußgeldstelle.
    Unter dieser Aufführung steht der Satz: “Es erfolgt keine Eintragung in das Fahreignungsregister in Flensburg”.
    Ich hoffe dass das genug Infos sind um meine Frage zu beantworten :).
    MFG Janik.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 13:11

      Hallo Janik,

      wie dem Tatbestandskatalog zu entnehmen ist, handelt es sich dann nicht um einen B-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Özge
    Am 4. August 2018 um 5:26

    Hallo..ich würde 2 oder drei mal geblitzt es war unter 20km/h ..dann hatte ich mehrmals Strafzettel erhalten wegen falschen parken und gestern würde ich mit dem handy am Steuer erwischt…? Kann mir der Führerschein dauerhaft entzogen werden

  22. Marc
    Am 27. Juli 2018 um 10:46

    Hallo ;)
    Ich wurde heute mit 68 km/h innerorts gelasert ,handelt es sich hierbei um einen B Verstoß ? Habe mitbekommen dass wenn man über 11km/h geblitzt oder gelasert wird dies einen B Verstoß zur folge hat? Stimmt das? Wenn ja würde das heißen wenn das nochmals passiert ist ein aufbauseminar die konsequenz? Lg :)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 11:58

      Hallo Marc,

      eine Geschwindigkeitsüberschreitung gilt ab 21 km/h zu viel als A-Verstoß – was darunter liegt, wird jedoch in der Regel nicht als B-Verstoß gewertet. Sie werden zwar eine Geldbuße entrichten, probezeitrelevante Folgen fallen jedoch im Normalfall nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Burak. X
    Am 13. Juli 2018 um 23:02

    Hallo
    Hätte da mal ne Frage!
    Am 14.05.2015 würde ich auf der 50er zone geblitzt 22 kmh zu viel, probezeit wurde verlängert und ich musste ein aufbauseminar machen jetzt nach 3 jahren wurde ich auf der Autobahn 100 km erlaubt ist 22 km zuviel geblitzt mit was muss ich rechnen?(Noch im probezeit)
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2018 um 11:34

      Hallo Burak,

      zunächst müssen Sie mit den regulären Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen (Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt in Flensburg für eine Überschreitung um 22 km/H). Handelt es sich um den ersten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, werden Sie kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Sarah
    Am 12. Juli 2018 um 12:43

    Hallo Liebes Busgeldkatalog-Team,

    ich befinde mich in der Probezeitverlängerung (auf Grund eines A-Verstoßes) und wurde Heute vermutlich in einer 30er-Zone mit maximal 40 kmh gemessen ( Levitec xv30 ).

    Als ich das Gerät gesehen habe, habe ich nochmal abgebremst. Also sind es vermutlich max. 5-7 kmh nach Abzug der Toleranz zu viel.

    Handelt es sich bei der geringen Geschwindigkeitsüberschreitung bereits um einen B-Verstoß oder nicht?

    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:38

      Hallo Sarah,
      hierbei handelt es sich nicht um einen B-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Denis
    Am 5. Juli 2018 um 16:14

    Wenn man unter 20 km/h innerorts geblitzt wird ist das dan ein B Verstoß?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 14:13

      Hallo Denis,

      normalerweise sollte dies als B-Verstoß zählen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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