Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Regen für Alkohol in der Probezeit im Video erklärt

Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?
Video: Was droht, wenn Sie in der Probezeit unter Alkoholeinfluss fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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178 Kommentare

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  1. Adrian
    Am 28. Juli 2018 um 23:03

    Hallo, bin in der probezeit und wurde vor einer Woche mit 0.2 Promille kontrolliert. Vor 10 Jahren war ich ohne Führerschein, 0,7 Promille an einem Unfall verwickelt. Es gab keine sonstigen Schäden und ich war der Fahrer. Da ich keinen Führerschein hatte um 18 war, und nie negativ aufgefallen bin, durfte ich die nächsten 9 Monate keinen Führerschein machen und es blieb bei der Verwarnung. Ich habe jetzt Angst, dass es sich auf den jetzigen Fall auswirken kann. Zurecht oder hat das keinen Einfluss, da ich damals keinen Führerschein hatte?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:39

      Hallo Adrian,

      frühere Delikte können durchaus die Sanktion für spätere Vorkommnisse beeinflussen. Ob und wenn ja, in welchem Umfang dies bei Ihrem Fall zur Anwendung kommt, können wir hingegen nicht aus der Ferne beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Valentin
    Am 25. Juli 2018 um 15:09

    Hey würde mit 1.3 erwischt und in meinem strafbefehl stand drinn , dass ich 2000 Euro Strafe bekomme und 11 Monate fahrentzug sonst nichts.
    Muss ich trotzdem ein Aufbau Seminar machen ?
    Und ich war in der Probe Zeit
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. September 2018 um 9:38

      Hallo Valentin,

      mit sehr großer Wahrscheinlichkeit ja, denn eine Alkoholfahrt wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Am 30. Juni 2018 um 13:26

    Wurde mit 0,3 Promille angehalten bin 19 und bin nicht mehr in der Probezeit. Droht mir ein Aufbauseminar? Vielen Dank für Ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:37

      Hallo,

      in der Regel wird dies angeordnet bei Alkoholfahrten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Anonym
    Am 30. Juni 2018 um 9:40

    Hi,

    Ich wollte gestern ein Auto umparken und hatte 0,69 Promille. Die Polizei hat mich auf dem Parkplatz angehalten. Keine Schäden nichts. Ich bin noch in der Probezeit. Muss ich mit einer MPU rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Juli 2018 um 15:31

      Hallo Anonym,

      in der Regel erfolgt die MPU-Anordnung erst bei höheren Promillewerten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thorsten S.
    Am 17. Juni 2018 um 22:57

    Hallo,
    Ich wurde gestern Nacht/früh von ser Polizei angehalten als ich mich von dem Parkplatz der Diskothek zum Hotel gemacht habe, das wäre ein Weg von 5 min mit dem Auto.
    Leider habe ich diesen Fehler gemacht, vorallem 3 Monate bevor meine Probezeit vorbei ist.
    Ich hatte ca 2 Promille, musste mit zur Polizei, mir wurde Blut abgenommen und ein Test wurde auch durchgeführt vom Arzt.
    Was kommt auf mich zu, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, sonst kann ich nicht arbeiten!?
    Habt ihr Tipps für mich wie ich das schnellstmöglich lösen kann?
    Vielen vielen dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 15:49

      Hallo Thorsten S.,

      wenden Sie sich an einen Anwalt. Ab 1,7 Promille ist der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung in der Regel obligatorisch.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sergej
    Am 8. Juni 2018 um 12:33

    Guten Tag,

    mein Name ist Sergej ich bin 20 Jahre und noch in der Probezeit.

    Und zwar ich wurde vor ca. einem Monat von der Polizei mit Alkohol am Steuer angehalten.
    Beim Fahren hat die Poizei mich nicht direkt gesehen, Sie sind erst als ich aussteigen und nach Hause gehen wollte gekommen und haben an die Scheibe meines Autos geklopft und baten mich um einen Alkoholtest, dem ich auch zugestimmt habe und der ergab 0,28 Promille. Danach haben die Polizisten mich noch zur Blutabnahme in Revier mitgenommen, wo ich auch freiwillig mitgefahren bin. Jedoch ist bis jetzt noch kein Brief gekommen oder ein Blutwertergebnis.

    Mein Problem ist das ich außerdem letztes Jahr schon wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Aufbauseminar war und für einen Monat meinen Führerschein abgeben musste.

    Was kann diesmal auf mich zukommen?, weil ich brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen.

    Vielen Dank für Ihre Mühe

    Mit freundlichen Grüßen

    Sergej

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:03

      Hallo Sergej,

      der oben stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf Sie zukommen. Da es sich um einen A-Verstoß – Ihren insgesamt zweiten – handelt, werden Sie außerdem kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Tobias
    Am 1. Juni 2018 um 13:09

    Hallo
    Ich würde dieses Wochenende an der Tankstelle von 2 Polizisten erwischt
    Mein Roller war warm und ich hab ihn dort eingeschoben allerdings die letzten 2 Meter angemacht und einen kleinen Hügel hinaufgefahren
    Beim pusten hätte ich 1,4 promille und ich musste mit auf die Wache.
    Mein schein ist eingezogen worden.
    Welche Strafe wird auf mich zukommen? Bin 16, in der Probezeit und das erstemal auffällig geworden habe davor nich bei einer Aufklärung einer Straftat geholfen.
    Vielen Dank für die Antwort im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2018 um 13:54

      Hallo Tobias,

      wer mit mindestens 1,1 Promille ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat – d. h. es wird ein Strafverfahren gegen den Fahrer eröffnet. Eine solche Tat wird entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Darüberhinaus erhält der Betreffende in der Regel drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird eingezogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Maik
    Am 30. Mai 2018 um 10:58

    Hallo,
    Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall gehabt mit 1,28 Promille, dabei ist auch ein Unfall entstanden aber nur eigen Schäden kein fremd oder Personenschaden. Jetzt verläuft sich meiner Frage wo mit muss oder kann ich rechnen… bin sonst aber nie polizeilich aufgefallen, war mein erstes Delikt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 16:32

      Hallo Maik,

      leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine juristische Beratung anzubieten. Wenn Sie wissen möchten, welche Strafe Sie erwartet, können Sie sich aber jederzeit an einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tom
    Am 28. Mai 2018 um 18:52

    Moin
    Hab schonmal in der probezeit am steuer alkohol konsumiert hatte ein aufbausiminar und strafe und verlängerung der probez.
    Jetzt nochmal mit einem wert von 0.49
    Wird der lappen abgenommen oder nichz

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:23

      Hallo Tom,

      der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt üblicherweise nach dem dritten A-Verstoß.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Dominic
    Am 28. Mai 2018 um 9:21

    Hallo ich habe letzes jahr einen Unfall gebaut wurde niemand verletzt. Ich war 20 und in der probezeit mit einem Blut Alkoholgehalt von 1,1 Promille .
    Dieses jahr hatte ich meine Gerichtsverhandlung.
    Mein Führerschein wurde entzogen und ich habe eine sperre von 6 Monaten und ein Bußgeld von 500€ bekommen.
    Nun muss ich den Führerschein neu beantragen.
    Meine Frage: droht mir eine MPU? Oder könnte es ein Aufbauseminar werden.?
    Dies war mein erstes vergehen überhaupt im Straßenverkehr.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:11

      Hallo Dominic,

      eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Ein Aufbauseminar müssen Sie in jedem Fall absolvieren, wenn Sie in der Probezeit einen A-Verstoß begehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Niklas
    Am 27. Mai 2018 um 13:35

    Hallo,
    Ich bin 17 und bin gestern Nacht mit meinem Moped in einer Ortschaft mit 95km/h gefahren zu dem hatte ich einen Alkoholwert von 0,48. Bin noch in der Probezeit; was kommt jetzt auf mich zu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:04

      Hallo Niklas,

      haben Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, da Sie ein so schnelles Moped nicht hätten fahren dürfen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kommt erschwerend hinzu. Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit (Verlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Lisa
    Am 22. Mai 2018 um 20:04

    Hallo ich bin 18 befinde mich noch in der Probezeit und wurde von der Polizei auf einem Feldweg angehalten, es wurde ein Bluttest gemacht, beim pusten hatte ich 1.9 Promille. Ich hatte zu vor noch nie eine Straftat begangen. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen und bekomme ich meinen Führerschein überhaupt jemals wieder oder nach welcher Zeit ungefähr?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Juni 2018 um 16:50

      Hallo Lisa,

      in der Regel gelten Fahrten ab 1,1 Promille als Straftaten und werden mit Geld- oder Haftstrafen sanktioniert. Der Führerschein wird eingezogen. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird neben anderen Probezeitmaßnahmen für gewöhnlich noch eine MPU angeordnet.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  13. Kevin
    Am 1. Mai 2018 um 10:54

    Hallo mir wurde heute Nacht mein führerschein abgenommen es Kamm dazu das 3 Leute die Polizei riefen weil ich betrunken am Steuer saß und das auto wegfahren habe das Auto hatte ich abgestellt auf ein Parkplatz und die Polizei suchte mich ich bin daraufhin festgenommen worden aber die Polizei hatte mich halt nicht am Auto oder in der nähe vom Auto erwischt als ich Dann später in der ausnüchterungs Zelle war habe ich eingewilligt zu pusten der Beamte meinte dann heute morgen es wären 1.1 gewesen was erwartet mich nun wie gesagt am Steuer habe sie Mi h nicht erwischt es gibt wohl zeugen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 12:49

      Hallo Kevin,

      belegen Zeugen, dass Sie gefahren sind, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen das Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird. Sie Sanktionen finden Sie in der obigen Tabelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • Kevin
      Am 1. Mai 2018 um 10:55

      Bin noch in der probezeit und 20 Jahre alt

      • bussgeldkatalog.org
        Am 22. Mai 2018 um 12:50

        Hallo Kevin,

        zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird also verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sinan B.
    Am 29. April 2018 um 18:24

    Hallo,
    Ich bin gestern Nacht von der Polizei angehalten worden. Ich bin noch in der Probezeit und hatte ca 1,1 Promille inuts. Den bluttest habe ich noch nicht erhalten, das ergibt sich er im laufe der nächsten 2 Wochen. Welche Folgen haben die Tat auf sich? Was würden Sie mir erfahrungsgemäß für folgen nennen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 11:10

      Hallo Sinan,

      ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Andreas
    Am 13. April 2018 um 12:22

    Hallo,

    meine Freunde und ich sind von der Polizei erwischt worden wie wir unter Alkoholeinfluss(<1 Promille) mit einem Bagger gefahren sind der uns nicht gehörte. Zwei von uns besaßen einen Führerschein Klasse B, zwei nicht.

    Ich würde gerne wissen was ca. auf uns zukommt!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:20

      Hallo Andreas,

      zunächst haben Sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Die Sanktionen sind der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/ zu entnehmen. Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Christian
    Am 13. April 2018 um 10:11

    Hallo,
    Ich bin 18 Jahre alt und noch in der Probezeit. Ich würde vor ca. 2 Monaten von der Polizei angehalten und musste pusten. Es stellten sich 0,8 Promille heraus. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen und musste einen bluttest machen, welcher dann 0,7 Promille ergab. Letzte Woche bekam ich Post vom Landkreis über ein Bußgeld von 500€ und Bearbeitungsgebühren von ca. 230€. Dies ist mein erster Verstoß werde ich zu einer MPU oder einem Aufbauseminar angeordnet ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 9:15

      Hallo Christian,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Sie müssen also mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Tim
    Am 10. April 2018 um 8:38

    Gestern nacht wurde ich mit 0.23 Promille rausgezogen, hsbe schon 2 A Verstöße durch Blitzer, jetzt würde mich interessieren, da ich ja probezeit bin, was auf mich zu kommt, bin eigtl der meinung da sie mich Einfach weiterfahren ließen, das da nix mehr kommt und die es ne gemerkt haben..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 9:41

      Hallo Tim,

      das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß dar. Beim insgesamt dritten A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Tim
    Am 10. April 2018 um 6:04

    Hallo, ich wurde bislang 2 mal geblitzt, jeweils 1 Punkt und war auch schon zum aufbauseminar, gestern Nacht wurde ich von der polizeikontrolle rausgezogen, die meinten der alkoholtest wäre freiwillig also verweigerte ich ihn, schließlich musste ich ihn doch machen. Ich hatte 0.23 Promille…..ist mein Führerschein jetzt weg und was erwartet mich an Strafen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Mai 2018 um 11:16

      Hallo Tim,

      Sie werden für Ihre Trunkenheitsfahrt sanktioniert. Wie die genauen Ahndung aussehen, können wir nicht vorhersagen. Sie müssen sich jedoch auf eine Geldbuße von etwa 250 Euro, einen weiteren Punkt und mitunter auch eine MPU einstellen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Leonhard420
    Am 2. April 2018 um 21:50

    Hallo,
    erstmal möchte ich euch danken, dass Ihr hier zu jedem Einzelfall die fragen sehr gut beantwortet.
    Jetzt zu meinem Delikt:
    Ich bin mit 0,8 Promille über einen Bordstein in ein Gebüsch und einen Baum gefahren. Bin noch in der Probezeit, aber hatte davor keine anderen Verstöße. Was droht mir für eine Strafe?
    Danke für eure Hilfe, ihr seid klasse!
    Gruß Leonhard

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 16:09

      Hallo Leonhard,

      ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze wird beim 1. Mal mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot sanktioniert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Diana
    Am 29. März 2018 um 20:54

    Meine Cousine wurde mit 1,8 Promille in der Probezeit erwischt, gegen die Blutentnahme hat sie sich mächtig gewehrt das sie der Beamtin sogar in den Arm gebissen hat.
    Was erwartet sie jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 10:20

      Hallo Diana,

      wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie die Entziehung des Führerscheins. Des Weiteren ist eine MPU zu erwarten. Zusätzlich ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. nico b.
    Am 26. März 2018 um 17:58

    Hallo zusammen !ich hatte am WE eine verkehrskontrolle bei der ein atemalkoholtest von 0,52 festgestellt wurde bin 49 und in der probezeit was passiert jetzt hab meinen führerschein noch danke euch schon mal MFG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 11:50

      Hallo Nico,

      die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Paul E.
    Am 21. März 2018 um 18:18

    Hallo, ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten wo ich denn einen Atemalkoholtest machen musste, dieser lag bei 1.10% worauf ich mit ins Revier musste zur Blutabnahme.
    Das war meine erste auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr.

    Ich bereue es zu tiefst.

    Ich habe seit 11/2015 meinen Führerschein, meine Probezeit wurde im 06/2016 bis 11/2019 durch zu schnelles fahren verlängert + eines ASF Kurses.

    Meine Frage mit welch einer Strafe muss ich nun rechnen ist meine Fahrerlaubnis nun komplett weg.. derzeit liegt sie bei der Polizeibehörde.

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:15

      Hallo Paul,

      wenn Sie in Ihrer Probezeit mit mehr als 1,09 Promille unterwegs sind, dann wird in der Regel automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zu einem vorübergehenden Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen. Zudem werden Sie voraussichtlich drei Punkte und ein Bußgeld erhalten. Ihre Reue wird an der Sanktion leider nichts abmildern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Hendrik
    Am 21. März 2018 um 1:39

    Hallo,

    Ich wurde mit 1,3 Promille angehalten und der Führerschein wurde mir auch direkt entzogen. Ich hätte schon ein Fahrverbot wegen Rot über die Ampel. Muss ich mir einer MPU rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. April 2018 um 15:50

      Hallo Hendrik,

      in der Regel müssen Sie mit einer MPU rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Nic
    Am 8. März 2018 um 17:27

    Hallo.
    Ich letztens angehalten und es kam ein Blualkholwert von min 1.19 bei Tatzeitpunkt raus.bin älter als 21 und nicht mehr in der probezeit.habe sonst nie einträge oder auffälligkeiten . Was wird da kommen? Und man klagen wenn der artzt erst das falsche desinfekt.mittel genommen hat.

  25. Ahmet
    Am 5. März 2018 um 10:31

    Ich wurde Samstag Abend mit einem primillenwert von 1,6 aus dem Verkehr gezogen.
    Dies war mein erstes Delikt in Verbindung mit Alkohol.
    Ich bin 25jahre alt und befinde mich in der verlängerten Probezeit.

    Mit was für Strafen muss ich rechnen !?
    Lohnt es sich überhaupt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ?

    Mit freundlichen Grüßen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2018 um 22:24

      Hallo Ahmet,

      ab einem Promillewert von 1,09 Promille kommen auf den Betroffenen in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Außerdem wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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