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Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.
In der Probezeit ist der Führerschein bei Alkohol am Steuer schnell wieder weg.

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.

Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.

Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.

FAQ: Alkohol in der Probezeit

Bestehen in der Probezeit besondere Vorschriften in Bezug auf Alkohol?

Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.

Welche Folgen hat Alkohol in der Probezeit?

Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.

Hat Alkohol in der Probezeit weitere Konsequenzen?

Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.

Bußgeldrechner: Was kosten Alkoholverstöße in der Probezeit?

Ermitteln Sie hier mit unserem Promillerechner, wie viel Promille Sie haben könnten, nachdem Sie Alkohol getrunken haben!

Keine Lust zum Lesen? Alkohol am Steuer im Video erklärt

Video: Alkohol am Steuer
Video: Was droht, wenn Sie alkoholisiert Auto fahren?

Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?

Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.

In der Regel handelt es sich beim Fahren mit mindestens 1,1 Promille um eine Straftat. Eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) kann normalerweise ab 1,6 Promille angeordnet werden. Kam es bei einem Vergehen mit Alkohol in der Probezeit zu einem Unfall, so kann die MPU auch schon bei einer geringeren Promillezahl verlangt werden.

Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze250 €1Hier prüfen **
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze
... beim 1. Mal500 €21 Monat1 MHier prüfen **
... beim 2. Mal1000 €23 Monate3 MHier prüfen **
... beim 3. Mal1500 €23 Monate3 MHier prüfen **
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille)3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille3Ent­zieh­ung des Füh­rer­scheins, Frei­heits­stra­fe oder Geld­stra­feHier prüfen **
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.
Alkohol in der Probezeit ist kein Kavaliersdelikt.

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.

Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.

Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.

Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.

Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.

Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.

Der dritte A-Verstoß in der Probezeit führt schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis. Dementsprechend kann der Führerschein in der Probezeit bei Alkohol schneller wieder weg sein, als viele Fahranfänger meinen.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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175 Kommentare

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  1. Benjamin
    Am 4. Dezember 2017 um 10:02

    Ich bin 21 Jahre alt und noch in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten .. Die haben 0.38 promille gemessen mit was muss ich rechnen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 19:00

      Hallo Benjamin,

      Sie müssen in der Regel mit 250 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  2. Merlin
    Am 26. November 2017 um 18:52

    guten tag, ich wurde von der polizei letztens kontrolliert und die haben ein drogentest bei mir gemacht,freilwillig, der negativ war. danach wollte er noch ein alkoholtest machen, ich stimmte zu und es ergab einen wert von 1,3 promille.wir fuhren zum blutabnehmen ins krankenhaus und nun muss ich auf die ergebnise warten. da ich in der probezeit bin, bin ich bisschen nervös ob ich meinen führerschein behalten darf oder nicht. die beamten meinten es wäre eine geldstrafe von ca. 250 euro, 1 monat fahrverbot, ich müsste ein seminar besuchen 1 punkt und probezeit verlängerung. aber ich kann mir das nicht so richtig vorstellen das ich da so “glimpflich” wegkommen werde. danke im voraus für antwort. mfg Merlin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 11:13

      Hallo Merlin,

      ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Folgen können die Entziehung des Führerscheins, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Paul
    Am 4. November 2017 um 21:39

    Hallo
    Hatte am 3 Oktober einen Autounfall bei dem ich auf der Gegenfahrbahn gegen einem Verkehrsschild Fuhr.
    (Am Vorabend war ich auf dem Oktoberfest Zugänge und trink 3-4 Maß)
    Als die Polizei eintraf, musste ich pusten, was beim pusten raus kam weiß ich nicht mehr, aber der Bluttest ergab 0,94.
    Bin jedoch noch in der Probezeit
    27 Jahre Alt
    Und noch nie auffällig geworden in der gesamten Probezeit.
    Was erwartet mich jetzt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:45

      Hallo Paul,

      die regulären Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Savoy
    Am 19. Oktober 2017 um 4:33

    3 Bier mit jeweils 0,5l von 20:45-22:50 Uhr

    Gegen 0:00 Uhr verkehrt in eine Einbahnstraße eingebogen.

    Probezeit

    Kein verstoß zuvor gehabt.

  5. Jenny
    Am 14. Oktober 2017 um 14:14

    Wurde am Montag mit 1.69 Promille angehalten und musste auch noch Blut a geben.bin noch in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. November 2017 um 12:01

      Hallo Jenny,

      ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das hat zur Folge, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und dass Sie u. U. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen. Zusätzlich bekommen Sie 3 Punkte und eine Geldstrafe.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Marius
    Am 14. September 2017 um 11:41

    Hallo,
    Ganz kurz.
    Ich hatte letztes Jahr wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfall (ohne weiter beteiligte) meinen Führerschein entzogen bekommen.Mein blutwert lag bei 1,15 pro mille.Ich befand mich in der probezeit.Ich bekam eine 9monatige sperrfrist + ein ordentliches Bussgeld von ca 2000 Euro.Nach Ablauf der sperre habe ich dann meinen Führerschein neu beantragt .Letzte Woche bekam ich dann einen gelben Brief in dem Stand,ich solle mich zu dem speziellen Aufbauseminar nafa plus anmelden und inmerhalb von 3 Monaten die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgeben soll und dann meinen Führerschein wieder bekomme.

    Jetzt ist meine Frage ob das was in dem Brief steht,die endgültige und einzige Voraussetzung ist um meinem Führerschein dann mach dem Seminar wirklich wieder bekomme?Oder kann es passieren das eventuell ein zweiter Brief mit einer MPU Aufforderung kommt? Oder das an dem Tag an dem ich die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgebe, die mir plötzlich mündlich mitteilen das ich noch eine MPU machen muss?

    • Milan
      Am 4. November 2017 um 16:44

      Hallo
      Ich wurde gestern von der polizei aufgehalten da ich zu schnell im Kreisverkehr war

      Beim alkoholtest wurde ein wert von 0,4 Promille Atemluft (0.8Blut) festgestellt, mein Führerschein wurde sofort entnommen und das Fahrzeug durfte ich nichtmehr in betrieb nehmen

      Meine frage wäre was kommt jetzt auf mich zu?

      • bussgeldkatalog.org
        Am 27. November 2017 um 10:43

        Hallo Milan,

        die Sanktionen für den Alkoholverstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/. Zusätzlich wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:08

      Hallo Marius,

      ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Luis
    Am 12. September 2017 um 14:40

    Hallo,

    ich wurde gestern Abend der Polizei auffällig da ich vergessen hatte das Licht einzuschalten. Da ich nach Alkohol roch musste ich einen Pustetest machen dabei wurden 1,1 Promille festgestellt. Auf der Polizei Wache wurde mir zusätzlich blutentnommen und ein Test gemacht “Idiotentest” ob ich z.B. mit dem Zeigefinger die Nasenspitze berühren kann. Ich bin 19 Jahre alt in der Probezeit und im Straßenverkehr wurde ich noch nie auffällig auch andere Straftaten habe ich nicht. Nun meine Frage was kann auf mich zukommen ? Und ist es erlaubt so viele Test mit mir zumachen.

    Danke im Vorraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 9:59

      Hallo Luis,

      es ist in der Regel die normale Vorgehensweise, wenn Sie zunächst einen Atemalkoholtest machen und Ihnen dann Blut abgenommen wird. Die Atemalkoholmessung können Sie verweigern, die Blutprobe jedoch nicht mehr, sobald diese richterlich angeordnet wurde. Neben den regulären Sanktionen, die Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. In Ihrem Fall ist außerdem damit zu rechnen, dass eine MPU angeordnet wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Tobias
    Am 20. August 2017 um 8:30

    Guten Morgen,
    ich wurde bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und es wurde ein Alkoholwert von 0,2 Promille (Atem) festgestellt. Auf das Blutergebnis wird noch gewartet. Jedoch wurde ich schon einmal angehalten mit einem Wert von 0,06 Promille. Es wurde ein Bußgeld (250 Euro + Arztkosten) verhängt, dazu 1 Punkt in Flensburg. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.
    Was kommt nun auf mich zu?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 13:17

      Hallo Tobias,

      nebst einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird. Weiterhin erhalten Sie eine Verwarnung. Eine MPU-Anordnung ist in Ihrem Fall ebenfalls möglich – dies entscheidet die Behörde jedoch im Einzelfall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobias
        Am 25. August 2017 um 16:18

        Droht auch ein Führerscheinentzug wenn der Verstoß unter der 0,5 Promille-Grenze liegt?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 4. September 2017 um 10:39

          Hallo Tobias,

          für Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht, wenn der Wert bei unter 0,5 Promille liegt, ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird zusätzlich die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ab 0,3 Promille können härtere Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn die Fahrt mit einer Gefährdung des Verkehrs einherging.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Tobias
    Am 27. Juli 2017 um 19:40

    Hallo
    Hatte heute ein Unfall und bin im Zaun geknallt haat im Schock nummernschild abgebaut danach und habe Nummer bei geschädigten hinterlegt …hatte 0.9 Promille beim Blase

  10. Berni
    Am 25. Juli 2017 um 10:09

    Hallo, bin 18 Jahre, noch Schüler und habe mit 1,55 Prom. (nach Blutabnahme) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen. Was kommt nun alles auf mich zu? Ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:03

      Hallo Berni,

      da Sie eine Straftat begangen haben, droht Ihnen ein Gerichtsprozess. Es empfiehlt sich in diesem Fall in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 14. Juli 2017 um 17:11

    Hallo
    Eine Frage wurde gestern abend mit 0.64 promille angehalten musste dann ungefähr eine Stunde später Blut ab geben. Bin noch in der probezeit.
    Was kommt da jetzt auf mich zu
    Mfg Thomas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 14:46

      Hallo Thomas,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahren und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Markus N.
    Am 21. Juni 2017 um 12:25

    Guten Tag,
    ich hatte vor 10 Jahren ungefähr einen Unfall unter Alkohol Einfluss während der probezeit. Wie hoch die Promille waren weiß ich nicht mehr.
    Gibt es da bestimmte fristen nach denen ich meinen Schein einfach wieder machen kann bzw in wieder bekomme?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2017 um 13:32

      Hallo Markus,

      sollten Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Unter welchen Umständen Sie diese umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tobi
    Am 17. Juni 2017 um 21:57

    Guten Abend,
    ich wurde heute Morgen angehalten, nachdem ich aus Versehen dem Streifenwagen die Vorfahrt genommen habe. Ich musste pusten und das ergab einen Wert von 0,06 Promille. Außerdem wurde mir noch Blut abgenommen. Den Führerschein habe ich jedoch wieder bekommen. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:01

      Hallo Tobi,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Tobi
        Am 21. Juni 2017 um 17:43

        Kein Führerscheinentzug?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 26. Juni 2017 um 8:36

          Hallo Tobi,

          davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sascha
    Am 30. Mai 2017 um 17:12

    Hallo ich wurde gestern von der Polizei kontrolliert und hatte beim pusten 1.64 Promille. Habe noch probezeit bin aber über 21 Jahre alt. Habe niemanden gefährdet und bin auch nicht zu schnell gefahren. Was könnte mich erwarten nach dem neuen Bußgeld Katalog 2017?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:41

      Hallo Sascha,

      das Sie eine Verkehrsstraftat und keine Ordnungswidrigkeit begangen haben, sind die Konsequenzen nicht eindeutig einzuschätzen. Grundsätzlich müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg, einem Führerscheinentzug von mindestens 6 Monaten und die Anordnung zur Teilnahme an einer MPU rechnen. Hinzu kommt in aller Regel eine Geldstrafe.

      Weiterhin verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahre und die Teilnahme an einem Aufbauseminar wird angeordnet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nina
    Am 30. Mai 2017 um 16:50

    Hallo,

    Ich bin 21 Jahre alt und wurde letzte Woche mit einem Blutalkoholwert von 1,34 Promille angehalten. Ich bin noch in der Probezeit was erwartet mich für eine Strafe und wie hoch kann die Geldstrafe werden?

  16. Jan
    Am 2. Mai 2017 um 19:58

    Hallo
    Bin 19 Jahre alt also noch in der 0,0 Promille Grenze drinnen aber nicht mehr in der Probezeit
    Habe einen Unfall mit 1.28 Promille im Blut (restalkohol) gehabt, bei dem ich leider eine zweite Person in einem anderen Auto verletzt habe.
    Was erwarten mich für strafen außer Führerscheinentzug? Wie lang bekomme ich Führerscheinsperre? Wie lange verlangte sich meine neue Probezeit? Wie sieht es mit MPU und Psychologenstunden aus?
    Und vorallem mit welcher Art von Strafe kann ich rechnen? (Schüler ohne Einkommen)
    Danke schon mal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 10:15

      Hallo Jan,

      Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind, dann kann Ihre Probezeit auch nicht verlängert werden. Zunächst wird es ein Strafverfahren geben, in dem es zum Führerscheinentzug kommt. Die Dauer der Sperrfrist wird anhand der Umstände festgelegt. Ob eine MPU angeordnet wird, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Da kommt es auf das Bundesland und die individuellen äußeren Faktoren an. Es ist aber durchaus möglich. Zudem müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen. Wie viel das sein wird, legt aber ebenfalls der Richter fest. Dabei wird auch Ihr Einkommen berücksichtigt. Außerdem sollten Sie mit einem Zivilprozess rechnen, in dem die verletzte Person ihren Anspruch auf Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld durchsetzen wird. Die Kosten dafür sollte allerdings die Haftpflicht übernehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 11:53

    Hallo Serkan,

    Alkohol am Steuer in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Informationen über die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 9:56

    Hallo Aylin,

    bei einem Alkoholgehalt im Blut von mehr als 1,09 Promille droht in der Regel unter anderem die Entziehung der Fahrerlaubnis. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. bussgeldkatalog.org
    Am 2. Mai 2017 um 9:05

    Hallo Marius,

    Alkohol in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Der erste A-Verstoß hat eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre zur Folge. Außerdem besteht die Pflicht, ein Aufbauseminar für Fahranfänger zu besuchen. Die weiteren Sanktionen können Sie der Tabelle auf dieser Seite entnehmen.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Marius
    Am 2. Mai 2017 um 6:24

    Bin noch in fern probezeit

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