
Alkohol in der Probezeit: Welche Strafen drohen?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 4. Februar 2023
Wieso Fahranfänger auf Alkohol in der Probezeit verzichten sollten

Endlich nicht mehr auf die Eltern angewiesen sein, frei und unabhängig entscheiden, wann und wo die Reise hingeht – für Menschen in jungen Jahren bedeutet der Führerschein ein unglaubliches Gefühl von Freiheit. Doch viele vergessen, dass sie erst einmal die zweijährige Probezeit überstehen müssen, in der Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet werden.
Gerade Fahranfänger fallen durch ihre Unerfahrenheit und ihren Leichtsinn des Öfteren negativ im Straßenverkehr auf. Meist handelt es sich um Geschwindigkeitsüberschreitungen, durch die – wie es scheint – die jungen Autofahrer ihre Grenzen austesten möchten. Hierdurch wird die Sicherheit im Straßenverkehr verletzt, weshalb diese und andere Verstöße hart geahndet werden. Das Gleiche gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit. Viele Fahranfänger nehmen es auf die leichte Schulter, wenn sie nach einer durchzechten Partynacht noch schnell eine Runde mit dem Auto drehen oder nach Hause fahren wollen.
Doch darf in der Probezeit überhaupt Alkohol getrunken werden? Welche Promillegrenze ist bei Alkohol in der Probezeit maßgeblich? In diesem Ratgeber bekommen Sie Antworten auf diese Fragen und erfahren, welche Strafen der Bußgeldkatalog in der Probezeit bei Alkohol am Steuer vorsieht.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Alkohol in der Probezeit
Ja, Fahranfänger müssen sich in der Probezeit an ein striktes Alkoholverbot halten.
Werden Fahranfänger mit Alkohol am Steuer erwischt, werden mindestens 250 Euro fällig. Hinzu kommt mindestens ein Punkt in Flensburg. Weitere Bußgelder finden Sie hier.
Ja, die Probezeit wird um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert. Die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist dann Pflicht.
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Führerschein auf Probe: Ist Alkohol erlaubt?
Auch wenn oft etwas anderes behauptet wird: Alkohol in der Probezeit ist absolut tabu. Die sogenannte Null-Promille-Grenze gilt seit 2007 außerdem nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit, sondern auch für Autofahrer unter 21 Jahren. Kraftfahrer mit mehr Jahren an Erfahrung müssen sich an die in Deutschland gesetzlich festgesetzte Promillegrenze von 0,5 halten.
Wie wird Trunkenheit am Steuer in der Probezeit bestraft?
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Verstoß gegen die 0,0 Promillegrenze | 250 € | 1 | Hier prüfen ** | |
Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze | ||||
... beim 1. Mal | 500 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... beim 2. Mal | 1000 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
... beim 3. Mal | 1500 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
Gefährdung des Verkehrs unter Alkoholeinfluss (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** | |
Alkoholgehalt im Blut ist über 1,09 Promille | 3 | Entziehung des Führerscheins, Freiheitsstrafe oder Geldstrafe | Hier prüfen ** |

In der Probezeit wird zwischen schwerwiegenden Vergehen (A-Verstößen) und weniger schwerwiegenden Vergehen (B-Verstößen) unterschieden.
Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße führen bereits dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich wird ein Aufbauseminar angeordnet.
Alkohol in der Probezeit wird als A-Verstoß angesehen. Wer dementsprechend zu tief ins Glas schaut, sich danach noch hinters Steuer setzt und erwischt wird, zahlt einen hohen Preis.
Fahranfänger, die gegen die Null-Promille-Grenze verstoßen, werden neben den Maßnahmen zur Probezeit mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro sowie einem Punkt in Flensburg konfrontiert.
Leisten sich Fahranfänger ein weiteres Vergehen mit Alkohol in der Probezeit bzw. einen weiteren A-Verstoß, wird die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen und eine Verwarnung ausgesprochen.
Wurde beispielsweise im Zuge der Polizeikontrolle bei Ihnen als Fahranfänger ein Wert von 0,6 Promille festgestellt und es handelt sich um Ihr zweites Vergehen, wird es zudem richtig teuer: Ein Bußgeld von 1.000 Euro, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot von drei Monaten kommen dann auf Sie zu. Beim dritten Mal sind es bereits 1.500 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ebenfalls ein dreimonatiges Fahrverbot.
Guten Abend,
ich wurde heute Morgen angehalten, nachdem ich aus Versehen dem Streifenwagen die Vorfahrt genommen habe. Ich musste pusten und das ergab einen Wert von 0,06 Promille. Außerdem wurde mir noch Blut abgenommen. Den Führerschein habe ich jedoch wieder bekommen. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit. Mit welchen Konsequenzen muss ich noch rechnen?
Hallo Tobi,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro, einem Punkt in Flensburg, der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Verlängerung Ihrer Probezeit um zwei Jahre rechnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Kein Führerscheinentzug?
Hallo Tobi,
davon ist in Ihrem Fall nicht auszugehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
ich hatte vor 10 Jahren ungefähr einen Unfall unter Alkohol Einfluss während der probezeit. Wie hoch die Promille waren weiß ich nicht mehr.
Gibt es da bestimmte fristen nach denen ich meinen Schein einfach wieder machen kann bzw in wieder bekomme?
Hallo Markus,
sollten Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen, wird vermutlich eine MPU angeordnet. Unter welchen Umständen Sie diese umgehen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber unter https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-ohne-mpu/
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Hallo
Eine Frage wurde gestern abend mit 0.64 promille angehalten musste dann ungefähr eine Stunde später Blut ab geben. Bin noch in der probezeit.
Was kommt da jetzt auf mich zu
Mfg Thomas
Hallo Thomas,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Darüber hinaus verlängert sich Ihre Probezeit um zwei Jahren und Ihnen wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
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Hallo, bin 18 Jahre, noch Schüler und habe mit 1,55 Prom. (nach Blutabnahme) einen Unfall ohne Personenschaden verursacht. Der Führerschein wurde an Ort und Stelle eingezogen. Was kommt nun alles auf mich zu? Ist es ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren?
Hallo Berni,
da Sie eine Straftat begangen haben, droht Ihnen ein Gerichtsprozess. Es empfiehlt sich in diesem Fall in der Tat, einen Anwalt hinzuzuziehen.
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Hallo
Hatte heute ein Unfall und bin im Zaun geknallt haat im Schock nummernschild abgebaut danach und habe Nummer bei geschädigten hinterlegt …hatte 0.9 Promille beim Blase
Guten Morgen,
ich wurde bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten und es wurde ein Alkoholwert von 0,2 Promille (Atem) festgestellt. Auf das Blutergebnis wird noch gewartet. Jedoch wurde ich schon einmal angehalten mit einem Wert von 0,06 Promille. Es wurde ein Bußgeld (250 Euro + Arztkosten) verhängt, dazu 1 Punkt in Flensburg. Ich bin 20 Jahre alt und noch in der Probezeit.
Was kommt nun auf mich zu?
Vielen Dank!
Hallo Tobias,
nebst einem Bußgeld von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und 3 Monaten Fahrverbot müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen wird. Weiterhin erhalten Sie eine Verwarnung. Eine MPU-Anordnung ist in Ihrem Fall ebenfalls möglich – dies entscheidet die Behörde jedoch im Einzelfall.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Droht auch ein Führerscheinentzug wenn der Verstoß unter der 0,5 Promille-Grenze liegt?
Hallo Tobias,
für Fahrer in der Probezeit bzw. unter 21 Jahren gilt die Null-Promille-Grenze. Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht, wenn der Wert bei unter 0,5 Promille liegt, ein Bußgeld von 250 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Da es sich um einen A-Verstoß handelt, wird zusätzlich die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Ab 0,3 Promille können härtere Sanktionen bis hin zur Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn die Fahrt mit einer Gefährdung des Verkehrs einherging.
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Hallo,
ich wurde gestern Abend der Polizei auffällig da ich vergessen hatte das Licht einzuschalten. Da ich nach Alkohol roch musste ich einen Pustetest machen dabei wurden 1,1 Promille festgestellt. Auf der Polizei Wache wurde mir zusätzlich blutentnommen und ein Test gemacht “Idiotentest” ob ich z.B. mit dem Zeigefinger die Nasenspitze berühren kann. Ich bin 19 Jahre alt in der Probezeit und im Straßenverkehr wurde ich noch nie auffällig auch andere Straftaten habe ich nicht. Nun meine Frage was kann auf mich zukommen ? Und ist es erlaubt so viele Test mit mir zumachen.
Danke im Vorraus!
Hallo Luis,
es ist in der Regel die normale Vorgehensweise, wenn Sie zunächst einen Atemalkoholtest machen und Ihnen dann Blut abgenommen wird. Die Atemalkoholmessung können Sie verweigern, die Blutprobe jedoch nicht mehr, sobald diese richterlich angeordnet wurde. Neben den regulären Sanktionen, die Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. In Ihrem Fall ist außerdem damit zu rechnen, dass eine MPU angeordnet wird.
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Hallo,
Ganz kurz.
Ich hatte letztes Jahr wegen Trunkenheit am Steuer mit Unfall (ohne weiter beteiligte) meinen Führerschein entzogen bekommen.Mein blutwert lag bei 1,15 pro mille.Ich befand mich in der probezeit.Ich bekam eine 9monatige sperrfrist + ein ordentliches Bussgeld von ca 2000 Euro.Nach Ablauf der sperre habe ich dann meinen Führerschein neu beantragt .Letzte Woche bekam ich dann einen gelben Brief in dem Stand,ich solle mich zu dem speziellen Aufbauseminar nafa plus anmelden und inmerhalb von 3 Monaten die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgeben soll und dann meinen Führerschein wieder bekomme.
Jetzt ist meine Frage ob das was in dem Brief steht,die endgültige und einzige Voraussetzung ist um meinem Führerschein dann mach dem Seminar wirklich wieder bekomme?Oder kann es passieren das eventuell ein zweiter Brief mit einer MPU Aufforderung kommt? Oder das an dem Tag an dem ich die Seminar Bestätigung bei der Führerscheinstelle abgebe, die mir plötzlich mündlich mitteilen das ich noch eine MPU machen muss?
Hallo
Ich wurde gestern von der polizei aufgehalten da ich zu schnell im Kreisverkehr war
Beim alkoholtest wurde ein wert von 0,4 Promille Atemluft (0.8Blut) festgestellt, mein Führerschein wurde sofort entnommen und das Fahrzeug durfte ich nichtmehr in betrieb nehmen
Meine frage wäre was kommt jetzt auf mich zu?
Hallo Milan,
die Sanktionen für den Alkoholverstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/. Zusätzlich wird Ihre Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Marius,
ob eine MPU angeordnet wird, liegt im Ermessen der Behörde, weshalb wir keine pauschale Antwort geben können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Wurde am Montag mit 1.69 Promille angehalten und musste auch noch Blut a geben.bin noch in der Probezeit. Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Hallo Jenny,
ab 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Das hat zur Folge, dass Ihre Fahrerlaubnis entzogen wird und dass Sie u. U. zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis eine MPU machen müssen. Zusätzlich bekommen Sie 3 Punkte und eine Geldstrafe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
3 Bier mit jeweils 0,5l von 20:45-22:50 Uhr
Gegen 0:00 Uhr verkehrt in eine Einbahnstraße eingebogen.
Probezeit
Kein verstoß zuvor gehabt.
Hallo
Hatte am 3 Oktober einen Autounfall bei dem ich auf der Gegenfahrbahn gegen einem Verkehrsschild Fuhr.
(Am Vorabend war ich auf dem Oktoberfest Zugänge und trink 3-4 Maß)
Als die Polizei eintraf, musste ich pusten, was beim pusten raus kam weiß ich nicht mehr, aber der Bluttest ergab 0,94.
Bin jedoch noch in der Probezeit
27 Jahre Alt
Und noch nie auffällig geworden in der gesamten Probezeit.
Was erwartet mich jetzt ?
Hallo Paul,
die regulären Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
guten tag, ich wurde von der polizei letztens kontrolliert und die haben ein drogentest bei mir gemacht,freilwillig, der negativ war. danach wollte er noch ein alkoholtest machen, ich stimmte zu und es ergab einen wert von 1,3 promille.wir fuhren zum blutabnehmen ins krankenhaus und nun muss ich auf die ergebnise warten. da ich in der probezeit bin, bin ich bisschen nervös ob ich meinen führerschein behalten darf oder nicht. die beamten meinten es wäre eine geldstrafe von ca. 250 euro, 1 monat fahrverbot, ich müsste ein seminar besuchen 1 punkt und probezeit verlängerung. aber ich kann mir das nicht so richtig vorstellen das ich da so “glimpflich” wegkommen werde. danke im voraus für antwort. mfg Merlin
Hallo Merlin,
ab einem Alkoholgehalt von 1,1 Promille liegt eine Straftat vor. Folgen können die Entziehung des Führerscheins, eine Geld- oder Freiheitsstrafe sein.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich bin 21 Jahre alt und noch in der Probezeit und wurde von der Polizei angehalten .. Die haben 0.38 promille gemessen mit was muss ich rechnen ?
Hallo Benjamin,
Sie müssen in der Regel mit 250 Euro Geldstrafe und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde letztes Jahr von der Polizei schlafend auf der Toilette eines rastplatzes geweckt. Ich hatte 1,3 Promille und war noch in der Probezeit.. nun meine Frage ich saß weder am Steuer noch war der Motor an etc.. wie gesagt ich bin auf der Toilette eingeschlafen , ich musste mit auf die Wache sie haben meinen Führerschein einbehalten sie sagten 10 monate fahrverbot und bekam eine Geldstrafe von über 2000 € ..
Wie geht es jetzt weiter hab nachdem ich die Strafe bezahlt habe nichts mehr gehört.. und das ist jetzt ein Jahr her
Hallo Marcel,
es kommt darauf an, ob Sie lediglich ein Fahrverbot erhalten haben oder ob Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Ersteres ist temporär, während eine Entziehung dauerhaft ist. Aufgrund Ihres Alkoholwertes gehen wir davon aus, dass Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen wurde. In diesem Fall müssen Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde wenden und Ihren Führerschein neu beantragen. Bitte klären Sie jedoch zunächst, welche Sanktion Ihnen genau verhängt wurde.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo ich bin 18 Jahre alt und hatte einen Autounfall, bin gegen eine Betonmauer gefahren musste pusten und hatte 1,9 promille.
Was erwartet mich jetzt? Bin auch noch in der Probezeit vorher aber nie auffällig gewesen.
Hallo Rodi,
Sie müssen in der Regel mit einer Geldstrafe, 3 Punkten in Flensburg, Führerscheinentzug und evtl. einer Freiheitsstrafe rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde vor einigen Tagen im Rahmen einer Verkehrskontrolle angehalten und es ergab sich ein Wert von 1,2 Promille. Ich bin nicht mehr in der probezeit aber unter 21. Hatte auch noch kein Vergehen im Straßenverkehr mit Alkohol. Womit muss ich rechnen?
Hallo Adrian,
Fahrer unter 21 Jahren müssen sich an die 0-Promille-Grenze halten – auch dann, wenn sie die Probezeit schon hinter sich haben. Ab einem Wert von 1,1 Promille wird absolute Fahruntüchtigkeit angenommen, es handelt sich um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, die Entziehung des Führerscheins sowie eine Freiheits- oder Geldstrafe.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich wurde vor paar Tagen von der Polizei angehalten und hatte 0,14 Promille. Ich bin 19 Jahre alt und noch in der Probezeit die verlöngert wird weil ich 23 km/h Zuviel gefahren bin. Was droht mir und gibt es vielleicht einen Ausweg? Und mit was für folgen muss ich rechnen ? Wird mir mein Führerschein abgenommen oder nicht da er für mich Arbeit relevant ist.
Hallo,
die Sanktionen für das Fahren während der Probezeit können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Handelt es sich um Ihren insgesamt zweiten A-Verstoß, werden Sie zusätzlich verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich bin 21 jahre alt und hatte einen wildunfall im krankenhaus wurden 0.84 promille im blut festgestellt bin noch in der probezeit
hallo. ich hatte vor kurzem mein auto in graben versenkt und hab mich vom unfallort weg begeben hab das auto hinterlassen und hab mich erst so ca. 6 std danach bei der polizei gemeldet und hatte noch bei der atemalkoholtest 0,2 promille, bin fahranfänger und meine frage wäre was mir passieren kann und wo ich mich informieren kann was mir jetzt droht weil ich ja doch auf mein auto angewiesen bin da ich ein längeren arbeitsweg habe und ich der einzigste in der familie mit führerschein bin und zum einkaufen müsste usw. ???
Hallo Christian,
in der Regel müssen Sie mit einem Bußgeld von 250 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Mit einem Fahrverbot müssen Sie rechnen, wenn Sie gegen die 0,5 Promillegrenze verstoßen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde heute morgen mit 0,3 promille angehalten…was passiert jetzt?MfG
Hallo Marc,
Sie müssen mit einem Bußgeld von 250 Euro und 1 Punkt rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin 21 Jahre alt und hatte vor zwei Jahren einen Unfall mit 0,18 Promille Restalkoholwert. Konsequenz waren 250 Euro, ein Punkt plus 2 Jahre Probezeitverlängerung. Letztens bin ich auf der Autobahn mit knappen 21 km/h darüber geblitzt worden. Sozusagen käme da wieder ein Punkt in der Probezeit, in der ich noch bin dazu. Wird meine Probezeit auf nochmal 2 Jahre verlängert? Mit welchen Konsequenzen muss ich sonst noch rechnen?
Danke für die Bearbeitung
Hallo Peter,
die Probezeit kann nur einmal verlängert werden. Dennoch müssen Sie mit einem Aufbauseminar, Bußgeld- Punkten und ggf. mit einem Fahrverbot bis zu drei Monaten rechnen.
Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org
Hallo, ich wurde gestern angehalten mit 0,9 Promille. Mit bluttest. Grund:Locht war nicht eingeschaltet.
Bin 30 und seit 1,5 Jahren habe ich den Führerschein. Mit welcher Strafe kann/muss ich rechnen ?
Hallo Alex,
welche Strafe auf Sie zukommt, hängt davon ab, ob Sie den Verstoß zum 1. Mal begangen haben oder nicht. Wenn ja, müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro, 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
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Hallo, ich bin 19, sie haben mich erwischt von 2,05 Promille Alkohol ohne Vergehen, was passieren kann
Hallo Erhan,
in der Regel müssen Sie mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe, 3 Punkten, Entziehung des Führerscheins, einer MPU und einer Verlängerung der Probezeit rechnen.
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Hallo, ich wurde am 31.12.17 mit 1,51 Promille erwischt. Ich bin 19 und in der Probezeit. Jedoch wurde ich nicht angehalten sondern ich stand schon auf dem Seitenstreifen mit Warnblinklicht. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Hallo Leon,
Punkte und ein Bußgeld sowie die Verpflichtung, ein Aufbauseminar zu besuchen, sind normalerweise die Folgen eines A-Verstoßes. Ab 1,09 Promille wird die Fahrerlaubnis entzogen und es kommt evtl. eine Geld- oder Freiheitsstrafe hinzu.
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Hallo, ich wurde 3 Tage vor Ende der Probezeit angehalten, mit einem Promillwert von 0,17 womit muss ich rechnen?
Hallo Mario,
ein Alkoholverstoß in der Probezeit gilt als A-Verstoß. Sollte dies der erste sein, wird Ihre Probezeit um zwei Jahre verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo
Hatte einen Unfall 1.62 alkohol vom Krankenhausblut
Polizei wert war bei 1.32
Bin 18 was wird passieren?
Hallo Sepp,
ab 1,1 Promille gilt Alkohol am Steuer als Straftat. D. h., dass der Führerschein entzogen wird und eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ab 1,6 Promille ist zudem eine MPU bei der Wiedererteilung des Führerscheins obligatorisch.
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Hallo,ich wurde gestern mit 0,15 Promille im auto von der Polizei aufgehalten,die haben aber nicht gesehn das ich gefahren bin,was droht mir jetzt?
Hallo Dima,
das lässt sich ohne genaue Kenntnis der Umstände nicht beantworten.
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PS:bin noch 1 Jahr in der Probezeit
Hallo Tom,
Ich wurde gestern angehalten und habe 1,6 gepustet, einen Unfall oder einen anderen schaden habe ich nicht begangen.
Was für eine strafe dürfte auf mich zu kommen ?
Hallo Ahmet,
wer in der Probezeit mit über 1,09 Promille angehalten wird, dem wird für gewöhnlich der Führerschein entzogen, zugleich kann auf ihn eine Geld- oder Freiheitsstrafe zukommen.
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Ich wurde Samstag Abend mit einem primillenwert von 1,6 aus dem Verkehr gezogen.
Dies war mein erstes Delikt in Verbindung mit Alkohol.
Ich bin 25jahre alt und befinde mich in der verlängerten Probezeit.
Mit was für Strafen muss ich rechnen !?
Lohnt es sich überhaupt einen Fachanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen ?
Mit freundlichen Grüßen.
Hallo Ahmet,
ab einem Promillewert von 1,09 Promille kommen auf den Betroffenen in der Regel eine Geld- oder Freiheitsstrafe zu. Außerdem wird ihm mit hoher Wahrscheinlichkeit der Führerschein entzogen.
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Hallo.
Ich letztens angehalten und es kam ein Blualkholwert von min 1.19 bei Tatzeitpunkt raus.bin älter als 21 und nicht mehr in der probezeit.habe sonst nie einträge oder auffälligkeiten . Was wird da kommen? Und man klagen wenn der artzt erst das falsche desinfekt.mittel genommen hat.
Hallo Nic,
die Konsequenzen bei Alkohol am Steuer finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/
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Hallo,
Ich wurde mit 1,3 Promille angehalten und der Führerschein wurde mir auch direkt entzogen. Ich hätte schon ein Fahrverbot wegen Rot über die Ampel. Muss ich mir einer MPU rechnen ?
Hallo Hendrik,
in der Regel müssen Sie mit einer MPU rechnen.
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Hallo, ich wurde am Wochenende von der Polizei angehalten wo ich denn einen Atemalkoholtest machen musste, dieser lag bei 1.10% worauf ich mit ins Revier musste zur Blutabnahme.
Das war meine erste auffälligkeit mit Alkohol im Straßenverkehr.
Ich bereue es zu tiefst.
Ich habe seit 11/2015 meinen Führerschein, meine Probezeit wurde im 06/2016 bis 11/2019 durch zu schnelles fahren verlängert + eines ASF Kurses.
Meine Frage mit welch einer Strafe muss ich nun rechnen ist meine Fahrerlaubnis nun komplett weg.. derzeit liegt sie bei der Polizeibehörde.
Vielen Dank
Hallo Paul,
wenn Sie in Ihrer Probezeit mit mehr als 1,09 Promille unterwegs sind, dann wird in der Regel automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Im Gegensatz zu einem vorübergehenden Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein dann neu beantragen. Zudem werden Sie voraussichtlich drei Punkte und ein Bußgeld erhalten. Ihre Reue wird an der Sanktion leider nichts abmildern.
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Hallo zusammen !ich hatte am WE eine verkehrskontrolle bei der ein atemalkoholtest von 0,52 festgestellt wurde bin 49 und in der probezeit was passiert jetzt hab meinen führerschein noch danke euch schon mal MFG
Hallo Nico,
die entsprechenden Sanktionen können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Zusätzlich wird die Probezeit verlängert, außerdem müssen Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Meine Cousine wurde mit 1,8 Promille in der Probezeit erwischt, gegen die Blutentnahme hat sie sich mächtig gewehrt das sie der Beamtin sogar in den Arm gebissen hat.
Was erwartet sie jetzt?
Hallo Diana,
wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, handelt es sich beim Fahren unter Alkoholeinfluss ab 1,1 Promille um eine Straftat. Es drohen drei Punkte in Flensburg, eine Freiheits- oder Geldstrafe sowie die Entziehung des Führerscheins. Des Weiteren ist eine MPU zu erwarten. Zusätzlich ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit. Diese wird um zwei Jahre verlängert, außerdem muss der Betroffene an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo,
erstmal möchte ich euch danken, dass Ihr hier zu jedem Einzelfall die fragen sehr gut beantwortet.
Jetzt zu meinem Delikt:
Ich bin mit 0,8 Promille über einen Bordstein in ein Gebüsch und einen Baum gefahren. Bin noch in der Probezeit, aber hatte davor keine anderen Verstöße. Was droht mir für eine Strafe?
Danke für eure Hilfe, ihr seid klasse!
Gruß Leonhard
Hallo Leonhard,
ein Verstoß gegen die 0,5 Promillegrenze wird beim 1. Mal mit 500 Euro, 2 Punkten und 1 Monat Fahrverbot sanktioniert.
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Hallo, ich wurde bislang 2 mal geblitzt, jeweils 1 Punkt und war auch schon zum aufbauseminar, gestern Nacht wurde ich von der polizeikontrolle rausgezogen, die meinten der alkoholtest wäre freiwillig also verweigerte ich ihn, schließlich musste ich ihn doch machen. Ich hatte 0.23 Promille…..ist mein Führerschein jetzt weg und was erwartet mich an Strafen?
Hallo Tim,
Sie werden für Ihre Trunkenheitsfahrt sanktioniert. Wie die genauen Ahndung aussehen, können wir nicht vorhersagen. Sie müssen sich jedoch auf eine Geldbuße von etwa 250 Euro, einen weiteren Punkt und mitunter auch eine MPU einstellen.
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Gestern nacht wurde ich mit 0.23 Promille rausgezogen, hsbe schon 2 A Verstöße durch Blitzer, jetzt würde mich interessieren, da ich ja probezeit bin, was auf mich zu kommt, bin eigtl der meinung da sie mich Einfach weiterfahren ließen, das da nix mehr kommt und die es ne gemerkt haben..
Hallo Tim,
das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt einen A-Verstoß dar. Beim insgesamt dritten A-Verstoß droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
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Hallo,
Ich bin 18 Jahre alt und noch in der Probezeit. Ich würde vor ca. 2 Monaten von der Polizei angehalten und musste pusten. Es stellten sich 0,8 Promille heraus. Daraufhin wurde ich mit auf die Wache genommen und musste einen bluttest machen, welcher dann 0,7 Promille ergab. Letzte Woche bekam ich Post vom Landkreis über ein Bußgeld von 500€ und Bearbeitungsgebühren von ca. 230€. Dies ist mein erster Verstoß werde ich zu einer MPU oder einem Aufbauseminar angeordnet ?
Hallo Christian,
das Fahren unter Alkoholeinfluss stellt in der Probezeit einen A-Verstoß dar. Sie müssen also mit einer Verlängerung der Probezeit und der Teilnahme an einem Aufbauseminar rechnen.
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Hallo,
meine Freunde und ich sind von der Polizei erwischt worden wie wir unter Alkoholeinfluss(<1 Promille) mit einem Bagger gefahren sind der uns nicht gehörte. Zwei von uns besaßen einen Führerschein Klasse B, zwei nicht.
Ich würde gerne wissen was ca. auf uns zukommt!
Hallo Andreas,
zunächst haben Sie unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug geführt. Die Sanktionen sind der Tabelle auf https://www.bussgeldkatalog.org/alkohol-drogen/ zu entnehmen. Das Fahren ohne entsprechende Fahrerlaubnis stellt eine Straftat dar, die gemäß § 21 StVG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird.
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Hallo,
Ich bin gestern Nacht von der Polizei angehalten worden. Ich bin noch in der Probezeit und hatte ca 1,1 Promille inuts. Den bluttest habe ich noch nicht erhalten, das ergibt sich er im laufe der nächsten 2 Wochen. Welche Folgen haben die Tat auf sich? Was würden Sie mir erfahrungsgemäß für folgen nennen?
Hallo Sinan,
ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille handelt es sich um eine Straftat. Sie müssen mit der Entziehung des Führerscheins sowie einer Freiheits- oder Geldstrafe rechnen. Zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo mir wurde heute Nacht mein führerschein abgenommen es Kamm dazu das 3 Leute die Polizei riefen weil ich betrunken am Steuer saß und das auto wegfahren habe das Auto hatte ich abgestellt auf ein Parkplatz und die Polizei suchte mich ich bin daraufhin festgenommen worden aber die Polizei hatte mich halt nicht am Auto oder in der nähe vom Auto erwischt als ich Dann später in der ausnüchterungs Zelle war habe ich eingewilligt zu pusten der Beamte meinte dann heute morgen es wären 1.1 gewesen was erwartet mich nun wie gesagt am Steuer habe sie Mi h nicht erwischt es gibt wohl zeugen
Hallo Kevin,
belegen Zeugen, dass Sie gefahren sind, müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen das Fahren unter Alkoholeinfluss vorgeworfen wird. Sie Sanktionen finden Sie in der obigen Tabelle.
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Bin noch in der probezeit und 20 Jahre alt
Hallo Kevin,
zusätzlich handelt es sich um einen A-Verstoß. Die Probezeit wird also verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
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Hallo ich bin 18 befinde mich noch in der Probezeit und wurde von der Polizei auf einem Feldweg angehalten, es wurde ein Bluttest gemacht, beim pusten hatte ich 1.9 Promille. Ich hatte zu vor noch nie eine Straftat begangen. Mit welcher Strafe muss ich ungefähr rechnen und bekomme ich meinen Führerschein überhaupt jemals wieder oder nach welcher Zeit ungefähr?
Hallo Lisa,
in der Regel gelten Fahrten ab 1,1 Promille als Straftaten und werden mit Geld- oder Haftstrafen sanktioniert. Der Führerschein wird eingezogen. Ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille wird neben anderen Probezeitmaßnahmen für gewöhnlich noch eine MPU angeordnet.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich bin 17 und bin gestern Nacht mit meinem Moped in einer Ortschaft mit 95km/h gefahren zu dem hatte ich einen Alkoholwert von 0,48. Bin noch in der Probezeit; was kommt jetzt auf mich zu ?
Hallo Niklas,
haben Sie sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig gemacht, da Sie ein so schnelles Moped nicht hätten fahren dürfen, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Das Fahren unter Alkoholeinfluss kommt erschwerend hinzu. Des Weiteren ergeben sich Auswirkungen auf die Probezeit (Verlängerung und Teilnahme an einem Aufbauseminar).
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Hallo ich habe letzes jahr einen Unfall gebaut wurde niemand verletzt. Ich war 20 und in der probezeit mit einem Blut Alkoholgehalt von 1,1 Promille .
Dieses jahr hatte ich meine Gerichtsverhandlung.
Mein Führerschein wurde entzogen und ich habe eine sperre von 6 Monaten und ein Bußgeld von 500€ bekommen.
Nun muss ich den Führerschein neu beantragen.
Meine Frage: droht mir eine MPU? Oder könnte es ein Aufbauseminar werden.?
Dies war mein erstes vergehen überhaupt im Straßenverkehr.
Hallo Dominic,
eine MPU wird in der Regel erst ab 1,6 Promille angeordnet. Ein Aufbauseminar müssen Sie in jedem Fall absolvieren, wenn Sie in der Probezeit einen A-Verstoß begehen.
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Moin
Hab schonmal in der probezeit am steuer alkohol konsumiert hatte ein aufbausiminar und strafe und verlängerung der probez.
Jetzt nochmal mit einem wert von 0.49
Wird der lappen abgenommen oder nichz
Hallo Tom,
der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt üblicherweise nach dem dritten A-Verstoß.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich hatte vor ca. 3 Wochen einen Unfall gehabt mit 1,28 Promille, dabei ist auch ein Unfall entstanden aber nur eigen Schäden kein fremd oder Personenschaden. Jetzt verläuft sich meiner Frage wo mit muss oder kann ich rechnen… bin sonst aber nie polizeilich aufgefallen, war mein erstes Delikt.
Hallo Maik,
leider sind wir nicht berechtigt, Ihnen eine juristische Beratung anzubieten. Wenn Sie wissen möchten, welche Strafe Sie erwartet, können Sie sich aber jederzeit an einen Anwalt wenden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Ich würde dieses Wochenende an der Tankstelle von 2 Polizisten erwischt
Mein Roller war warm und ich hab ihn dort eingeschoben allerdings die letzten 2 Meter angemacht und einen kleinen Hügel hinaufgefahren
Beim pusten hätte ich 1,4 promille und ich musste mit auf die Wache.
Mein schein ist eingezogen worden.
Welche Strafe wird auf mich zukommen? Bin 16, in der Probezeit und das erstemal auffällig geworden habe davor nich bei einer Aufklärung einer Straftat geholfen.
Vielen Dank für die Antwort im vorraus
Hallo Tobias,
wer mit mindestens 1,1 Promille ein Fahrzeug führt, begeht eine Straftat – d. h. es wird ein Strafverfahren gegen den Fahrer eröffnet. Eine solche Tat wird entweder mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe geahndet. Darüberhinaus erhält der Betreffende in der Regel drei Punkte in Flensburg und der Führerschein wird eingezogen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag,
mein Name ist Sergej ich bin 20 Jahre und noch in der Probezeit.
Und zwar ich wurde vor ca. einem Monat von der Polizei mit Alkohol am Steuer angehalten.
Beim Fahren hat die Poizei mich nicht direkt gesehen, Sie sind erst als ich aussteigen und nach Hause gehen wollte gekommen und haben an die Scheibe meines Autos geklopft und baten mich um einen Alkoholtest, dem ich auch zugestimmt habe und der ergab 0,28 Promille. Danach haben die Polizisten mich noch zur Blutabnahme in Revier mitgenommen, wo ich auch freiwillig mitgefahren bin. Jedoch ist bis jetzt noch kein Brief gekommen oder ein Blutwertergebnis.
Mein Problem ist das ich außerdem letztes Jahr schon wegen einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Aufbauseminar war und für einen Monat meinen Führerschein abgeben musste.
Was kann diesmal auf mich zukommen?, weil ich brauche das Auto um zur Arbeit zu kommen.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Mit freundlichen Grüßen
Sergej
Hallo Sergej,
der oben stehenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Sanktionen wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss auf Sie zukommen. Da es sich um einen A-Verstoß – Ihren insgesamt zweiten – handelt, werden Sie außerdem kostenpflichtig verwarnt und erhalten eine Teilnahmeempfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde gestern Nacht/früh von ser Polizei angehalten als ich mich von dem Parkplatz der Diskothek zum Hotel gemacht habe, das wäre ein Weg von 5 min mit dem Auto.
Leider habe ich diesen Fehler gemacht, vorallem 3 Monate bevor meine Probezeit vorbei ist.
Ich hatte ca 2 Promille, musste mit zur Polizei, mir wurde Blut abgenommen und ein Test wurde auch durchgeführt vom Arzt.
Was kommt auf mich zu, ich brauche meinen Führerschein für die Arbeit, sonst kann ich nicht arbeiten!?
Habt ihr Tipps für mich wie ich das schnellstmöglich lösen kann?
Vielen vielen dank
Hallo Thorsten S.,
wenden Sie sich an einen Anwalt. Ab 1,7 Promille ist der Entzug der Fahrerlaubnis und eine MPU-Anordnung in der Regel obligatorisch.
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