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Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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154 Kommentare

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  1. Maria
    Am 24. Juli 2023 um 17:34

    War beim Arzt in Gelnhausen und habe beim Tedi Parkplatz geparkt. Da ich den Konrtrolleur gesehen habe wollte ich die Parkzeit genau einstellen, wir kamen um 13.45 an und ich habe vor Aufregung die Parkscheibe auf die halbe Stunde eingestellt. Mein Man ist dann um 14.35 schon mal zum Auto gegangen und schon hatten wir den Kontrolleur an der Backe. Ich war auch 5 Min.später zurück und der Herr meinte, ich sollte zum Tedi einkaufen gehen und PAC den Kassenbon zuschicken und mitteilen, das ich die Parkscheibe falsch eingestellt habe. Habe ich gemacht, aber kein Erbarmen. Zahlungsziel so knapp, dass ich , zumal Wochenende dazwischen, erst heute die Zahlung geleistet habe und Zahlungsziel 26.7. war, mal schauen. Schlecht nur, da ich nicht gut zu Fuss bin und der PP in angenehmer Entfernung zum Arzt ist. Und die Gebühr finde ich schon echt frech.
    #Andreas: Und was sagen die Freunde, wenn sie die Aufforderung zur Zahlung erhalten oder enfällt das bei mehreren möglichen Fahrern?

  2. Harald
    Am 17. Juli 2023 um 21:29

    Bei unserem Einkaufszentrum war auch vor rund 2 Jahren der Parkplatz von Park & Control verseucht. Die Hinweisschilder so positioniert, dass man sie nicht sofort sieht, wenn man hauptsächlich auf den Verkehr achtet. Fazit 30€.
    Ganz klar für mich… bis heute war das dort mein letzter Einkauf. Bin dort früher fast täglich einkaufen und Mittagessen gewesen. Inzwischen aber seit fast 2 Jahren kein einziges mal mehr.
    Kann mir vorstellen, dass das einige so gemacht haben und mittlerweile verägert sind. Da ist inzwischen nämlich nicht mehr viel los, auch wenn das Park & Controll-Abzocksystem nach rund 2 Monaten wieder abgeschafft wurde. Zudem habe ich noch ne schlechte Googlebewertung hinterlassen – basta.

  3. Jimmy
    Am 16. Juli 2023 um 8:58

    Hallo,

    ich habe am 5.07.2023 eine Zahlungsaufforderung von Park & Collect bekommen,dass ich am 31.03.2023 auf dem Kundenparkplatz seines Mandanten geparkt habe. Was leider richtig ist,aber zählt in diesem Fall nicht auch eine „Verjährung“? Sind ja meines Wissens 3 Monate in diesem Fall

  4. Mareile S.
    Am 10. Juli 2023 um 16:38

    Am Samstag musste ich aufgrund eines Hornhautgeschwürs zum augenärztlichen Notdienst nach Schüttorf fahren, 85 km, eine Stunde Fahrt, aber eine andere Möglichkeit hatte ich halt nicht.
    Natürlich war ich noch nie in der Ecke gewesen und sehr darauf konzentriert von dem dortigen Parkplatz aus, das Gebäude mit der Augenärztin zu finden sowie eine freie Parklücke.

    Als ich anschließend wieder zum Auto kam, wurde ich von dem gelben Zettel überrascht.
    Dann sah ich auch die (zugegebenermaßen zahlreichen) Schilder und konnte es nicht glauben. Ich hatte noch nie bei uns und in der näheren Umgebung an Supermärkten überwachte Parkplätze gesehen und hatte angenommen, dass es das auch nicht gibt.

    Wegen eines gesundheitlichen Notfalls konnte ich also nicht nur den Sprit für 170 km, sondern auch noch 30 Euro fürs Parken blechen.

  5. hoin
    Am 14. Juni 2023 um 10:53

    Das mit Park & Control ist sehr ärgerlich. Ich rief meinen Mann um 09:34 an, um einen schweren Einkauf abzuholen. Da es nach dem Anruf sicherlich noch ein Paar Minuten dauert, um loszugehen und von einem Ende des Ortes zur anderen zu fahren. Kam mein Mann wahrscheinlich ca um 09:40 vor dem Geschäft an. Er hatte wohl gerade geparkt als die kontrollierende Person den Zettel anbrachte. Da diese Person sicher sah, daß mein Mann zum Laden ging, finde ich es ein ziemlich Unverschämtheit, den Zettel zum Parkverstoß anzubringen. Ich stand zum Zeitpunkt der Anbringung des Zettels gerad an der Kasse, als mein Mann hereinkam, denn zwischen 09:45 und 09:47 zahlte ich meinen Einkauf. Wäre der Zeitraum nicht so eng, würde ich mich nicht derart ärgern, aber aus dem Grunde, daß die Person meinen Mann beim betreten des Geschäftes gesehen haben muß, finde ich es mehr als unverschämt. Ich kaufe dort recht selten ein, ich werde es wohl einstellen. Denn jedes andere Geschäft ist ab sofort billiger, denn wegen einer vergessenen Parkscheibe bezahlte ich den Einkauf nicht doppelt. Da hilft auch nicht der Hinweis, der mehrfach aufgeforderten Kassiererin sich um die 10 Meter lange Schlange an der bisher einzigen Kasse zu kümmern, und eine 2. Kasse zu eröffnen, daß ich mich im Internet darum kümmern muß. Ich hoffe die Schlange und der Parkzettel gehen nicht auf diese Person. Dann würde es mich nicht nur besonders ärgern, sondern auch es eine Unverschämtheit finden, daß die Kunden unnötigt lange waren müssen, nur damit Park & Control zusätzlich Einnahmen hat.

  6. Makram
    Am 9. Juni 2023 um 13:09

    Meiner Meinung nach, es ist eine Art von Kundenbetrug.
    Ich finde es so fair, dass wenn einen Parkplatz elektronisch überwacht ist, der auch über elektronische Parkschrank und elektronische Parkkasse verfügen muss.
    Der Kunde wird dann bewusst sein und bereit die Überschrittene Zeit gleich zu bezahlen.
    Es muss gesetzlich geregelt wird !!

  7. Renate
    Am 23. Mai 2023 um 22:47

    Wir haben als Handwerker auf einem Park&Control Parkplatz geparkt da wir in diesem Gebäude für die Wohnungsbaugesellschaft tätig waren. Es waren genug Parkplätze vorhanden, wir haben niemanden behindert.
    Das Ergebnis war eine unverschämt hohe Summe an Strafgebühren.
    Zukünfig werden wir Kunden, deren Parkplätze von Park & Control bewirtschaftet werden, nicht mehr bedienen.

  8. Jurgen
    Am 6. Mai 2023 um 12:15

    Letzte Zeit hab ich bemerkt, das Arbeiter von Firma PAC control lassen keine gelbe Zettel unter den Scheibenwischer. Die machen nur Aufnahme von Auto und das Wars. Die können manipulieren der Zeit in Tablett oder Handy nach Vorne und Aufnehmen mit der falschen Zeit, richtig gestellte Zeit auf der Parkscheibe, und weil gelbe Knolle war nicht hinterlassen, ein unerwartetes Brief in eine Woche, mit Strafe von 30 Euro Überrascht euch.
    Und Sie haben keine Möglichkeit um sich zu wehren. Der Kassenbon schon längst in Müll, genaue Abfahrtzeit, Sie können auch nicht erinnern und nicht bestätigen.
    Bingo-Sie haben keine Chance mit Mistfirma PAC kämpfen. Einzeigst was können Sie machen-vor dem Abfahrt, selbst Parkscheibe aufnehmen, und in 3-5 Wochen löschen vom Ihren Handy, wenn kommt kein Brief.

  9. Volkan
    Am 4. Mai 2023 um 0:27

    Ich habe im Januar dieses Jahres mal kurz beim Baumarktparkplatz in Offenbach das Auto abgestellt um mir bei McDonalds einen Kaffee zu holen. Wohlgemerkt hat dieser Baumarktparkplatz eine Schranke die ausserhalb den Öffnungszeiten sonst immer zu war. Nun seitdem die Überwachung durch Parkvision erfolgt, ist diese Schranke natürlich kontinuierlich auf und lädt schön zum vorbeifahren bzw. kurzes halten auf. Ich habe um 9:40 morgens da kurz gehalten, dass der Baumarkt um 10:00 erst aufmacht, habe ich im Leben net mit gerechnet. Siehe da, 4 Monate später im Briefkasten eine Forderung von 40€ von ParkVision aufgrund Parken ausserhalb der Geschäftszeiten. Das ist reine Abzocke und nichts anderes.

  10. S.Bergerhaus
    Am 29. April 2023 um 13:24

    Ich kann mich nur anschließen. In Bad Saarow vor Edeka geparkt. Dort gab es auf dem Platz nur noch eine Parklücke, alle anderen Plätze waren belegt.
    Parkscheibe rein, alles vorschriftsmäßig. Nach der Rückkehr: Zettel mit Vertragsstrafe wegen Parkens außerhalb der Markierung. Der Autofahrer rechts von uns war weggefahren, so war der weißen Streifen erst jetzt zu sehen. Mir ist beim Einparken die Markierung gar nicht aufgefallen.
    Als einzige auf einem Schild zu lesende Regel, stand die Verpflichtung zur Parkscheibe, alle anderen Parkregeln konnten nur per QR Code runtergeladen werden. Also ohne Smartphone keine Chance, diese zu lesen.
    Habe per Email Einspruch eingelegt, keine Reaktion. Jetzt per Brief Zahlungsaufforderung inkl. zusätzlicher Kosten wegen KFZ Daten Ermittlung. Reine gekdschneiderei! Mich würde interessierte, ob die andern Autofahrer der Stadt auch einen Zettel bekommen haben oder nur wir mit anderem Kennzeichen! Die ganze Reihe stand „falsch“! Würde am liebsten Anwalt einschalten, befürchte aber schlussendlich noch mehr Kosten. 😡

  11. V.Kraus
    Am 20. April 2023 um 8:36

    Hallo
    Ich war gestern bei NORMA einkaufen,habe die Parkscheibe richtig rein und wie ich vom einkaufen kam war ein Knöllchen von PARK&CONTROLL an meiner Windschutzscheibe.
    40 euro weil ich ca. 15 cm auf dem nachbarparkplatz gestanden hab.
    Völlige Abzocke und die angeblichen AGB sind so klein geschrieben und sind vom Auto aus nicht lesbar.

    • Ulrike K.
      Am 18. Juli 2023 um 15:29

      Das ist mir auch gestern in Bochum passiert…und der Zettel wurde schon kurz nach dem ich im Laden war gedruckt…da muss doch jemand auf der Lauer gelegen haben…
      40€ Unverschämtheit 😠

  12. Andrea S.
    Am 15. März 2023 um 19:06

    Absolut unseriöse Verhalten!!!

    Trotz elektronischer Parkscheibe einen Strafzettel erhalten – ein Versuch der Klärung interessierte niemanden; eine Rechnung wurde nicht verschickt – stattdessen kommt nach Wochen eine 1. Mahnung, in der das Zahldatum rückdatiert ist, so dass ein rechtzeitiges Bezahlen nicht mehr möglich ist – der Betrag wurde dann innerhalb von 4 Tagen gezahlt; trotzdem wurde der Vorgang – nach dem Bezahlen !!! – an ein Inkassobüro gegeben, welches dann erneut zugeschlagen hat – so wurden aus 30 € > 59.80€ !!!
    Bei einem Versuch der telefonischen Klärung mit dem Inkassobüro verweist der unfreundliche, kaum der deutschen Sprache mächtige Mitarbeiter auf Parkcontrol und legt einfach auf; ein Versuch der Klärung mit Parkcontrol verläuft ähnlich: eine Erklärung, warum trotz bereits gezahltem Betrag ein Inkassobüro beauftragt wurde, wird mit Auflegen des Telefonhörers beantwortet; ein vollkommen unverschämtes, unprofessionelles und unseriöses Verhalten und Firmengebahren; man könnte vermuten, dass ein solches Firmenverhalten eine Taktik darstellt, um möglichst hohe Beträge zu erzielen …

  13. Martha
    Am 28. Februar 2023 um 23:11

    Es ist unglaublich dass irgendein Startup mein Auto fotografieren darf, meine Adresse ermitteln darf und noch eine willkürlich gesetzte “Vertragsstrafe” fordern darf. Dies auch noch mit Zustimmung des Bundesgerichtshofes. Wo bleibt der Datenschutz? Wo bleibt meine Privatsphäre? Das Argument mit Dauerparkern, oder Parkern, die stundenlang auf diesen Parkplätzen stehen, ist ein Witz. Dies könnte man anders regeln, wo tatsächlich Dauerparker ein Bußgeld bezahlen müssten, aber vom Ordnungsamt und nicht von irgendeinem Startup. Wo kommen wir hin, bzw. wo sind wir schon, wenn jeder (jedes “Unternehmen”) so die Leute abzocken darf? Da kosten 90 Min. (bzw. ab 91 Min.) mind. 30 Euro, dort über 2 Std. mind. 20 Euro, da musste eine Frau, weil sie vergessen hatte die Parkscheibe hinzulegen 40 Euro bezahlen. Das ist kriminell, und enttäuschend, dass so etwas noch rechtens sein soll. Ich bin GottseiDank nicht gehbehindert und kann woanders parken. Wenn ich unbedingt z.B. zum Lidl gehen möchte, laufe ich mit meiner Tasche hin und kaufe tatsächlich nur das was ich kaufen wollte. Das “Angebot” vom Lidl und Co dass ich mir den großen Einkaufswagen vollrammeln kann und dadurch mehr kaufe als ich eigentlich brauche, entfällt dann. Der “Parker” hat es in der Hand ob er das mitmachen möchte. In manchen Einkaufszentren wird beim Bäcker im gleichen Gebäude (sprich Parkplatz) Kaffee angeboten, zum Teil gibt es auch Restaurants mit kleineren Gerichten. Hoffentlich geht da auch niemand mehr hin, denn dauernd auf die Uhr schauen zu müssen macht keinen Spaß. Ich empfehle jedem, der die Möglichkeit hat, dies einfach zu umgehen. Man hat es in der Hand. Ich brauche keinen Bußgeldkatalog…

  14. Martin K.
    Am 24. Februar 2023 um 1:09

    Vorgestern, Bremen – Burg bei NETTO Lesumbroker Weg. . Parkplatz, gähnende Leere (warum wohl?) Parkscheibe nicht hinter die Scheibe gelegt, gelber Zettel 30 EUR. , Frau Parkerin rechts neben mir, angeblich Z. überschr. auch 30 EUR, Frau links neben mir will in ihr Auto steigen und kriegt das mit. Sagt : “Wie die *** …, verstecken die sich und sind gleich da wenn man weg ist, ist echt schlimm geworden letzte Zeit.” OK, werde es wohl bezahlen, will kein Stress. So macht netto´s Werbeslogan : “Dann geh doch nach NETTO !!! “durchaus Sinn, denn als Autofahrer werde ich bei solchen horrenden Park-Gebühren demnächt nicht mehr hin … P.s.; Ich habe jetzt eine Ahnung warum (!!!) dieser Parkpl. so leer war und hoffe er wird noch viel leerer !!!

  15. Marc
    Am 22. Februar 2023 um 13:09

    Abzocke Volksbank Siegen. PC wartet vor dem Auto um sofort nach Ablauf der Parkzeit ein Ticket auszustellen. Ich kam 180 Sekunden nach Ablauf der Parkzeit zurück und siehe da kein Mitarbeiter mehr zusehen der Kontrolliert. Aus meiner Sicht wurde bewusst gewartet um zu Kassierern.

    Abschluss Formulierung an PC: Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Ihre Vorgehensweise bezweckt eigentlich nur das die Kunden der Stadt fernbleiben.

  16. Hansi
    Am 17. Februar 2023 um 2:16

    Auf einem Kaufland Parkplatz Parkscheibe vergessen = 30€ „Vertragsstrafe“ˋ . An Park & Control Kopie von Strafzettel und Kassenzettel vom Einkauf geschickt mit der Bitte um Erlass der Gebühr. Problemlos Strafe erlassen. Eine solche Kontrolle ist nötig da sonst in den Städten der Kunde keinen Parkplatz mehr findet weil Dauerparker die kaufhausparkplätze missbrauchen als billige Parkplätze für die Dauer ihrer Arbeit etc

    • Oskar
      Am 13. März 2023 um 16:52

      Vergessen Sie dann mal sechs Monate später wieder die Parkscheibe. Dann wird Ihnen mitgeteilt, dass Ihnen bereits einmal aus Kulanz die “Strafe” erlassen wurde, dies aber nicht ein zweites Mal erfolgen würde. Sie könnten sich ja an die Regeln halten.

  17. Prof.
    Am 7. Dezember 2022 um 10:28

    Auf einem Parkplatz der ALDI-ALADSCHI habe ich geparkt und wurde beschuldigt falsch geparkt zu haben, was nicht zutrifft. Der Zettel an der Windschutzscheibe ist keine rechtlich korrekte Zustellung. Dann erhielt ich Post mit einer meine Persönlichkeitsrechte verletzenden Adressanrede, welche ich grundsätzlich so nicht annehme. Hier fanden Datenmanipulationen statt und es werden falsche Daten verbreitet.

    Sollte ich weiter belästigt werden, so erstatte ich bei allen Staatsanwaltschaften Strafanzeigen. Wenn sich jeder wehrt und nicht zahlt, dann hört der Spuk schnell auf – ein weiteres Paradigma für die Servive-Wüste-Deutschland.

  18. Andreas
    Am 11. November 2022 um 16:25

    Hallo zusammen,

    ich verstehe nicht warum das alle bezahlen?????????????????? Einfach mal googlen hilft Geld sparen!

    Es gibt einen ganz einfachen Trick nicht bezahlen zu müssen:

    Widerspruch einlegen und angegeben man sei zur Tatzeit nicht gefahren.
    Dann wird man aufgefordert den Fahrer zu benennen, hier gibt man 4 oder 5 mögliche Fahrer ( aus dem Freundeskreis ) an.

    Damit ist allen Gesetzen genüge getan, man hat Fahrer benannt und da es sicherlich keiner zugeben wird wird der Fall eingestellt.

    So einfach kann es sein.

    Viele Grüße
    Andi

    • Jorge
      Am 23. September 2023 um 9:14

      …auch ich werde auf übelste Weise abgezockt. Trotz fest an der Windschutzscheibe befestigter, elektronischer Parkscheibe und eines nur 25 Minuten dauerden Besuchs eines Lebensmittelmarkts fand der Fahrer meines Pkw den gelben Zettel unter dem Wischer. Der Kassenbon, der den zeitlichen Ablauf des Parkens belegt, ist vorhanden.!
      Hier ist eine völlig losgelöste, kriminelle Meute von Betrügern am Werk, und unser Rechtstaat versagt wie üblich dabei, den Bürger vor solchen Wild-West Kriminellen zu schützen.

      Auch ich erwäge Widerspruch gegen die “Vertragsstrafe” einzulegen in dem Wissen, dass diese Rambo-Kriminellen ungeachtet von Gegenbeweisen, Zeugen, geleisteten Zahlungen den maximalen Schaden für den Betroffenen per Inkassobeauftragung für ihre Gewinnmaximierung provozieren.

      Ich weiß, dass ich einen desinteresierten, überforderten, unterbesetzten und verantwortungslosen ‘Rechtsstaat’ dabei nicht auf meiner Seite haben werde, zumindest nicht in Berlin, besonders nicht in Neukölln.

      Ich bin mein Fahrzeug (ich bin der Halter) bei dem Vorfall nicht selbst gefahren. Eine Vertragsstrafe kann nur dem Fahrer auferlegt werden, Halterhaftung ist im Privatbereich nicht vorgesehen. Ich werde mich SOFORT als Halter des Fahrzeugs bei PaC zu erkennen geben, damit keine kostenpflichtige Halterermittlung nötig wird, bzw. eine ggf. trotzdem erfolgte zurückgewiesen werden kann.
      Ich werde PaC dazu auffordern, sich mit der Forderung an den Fahrer zu wenden, der den Vertragsbruch begangen hat. Auskunft dazu kann und muß ich nicht geben, wer der Fahrer tatsächlich war, muß von PaC bewiesen werden….zumindest, wenn der Rechtstaat seine Aufgabe gegenüber dem Bürger wahrnimmt.
      …das Risiko muß ich eingehen…

  19. H.-U. Kirschke
    Am 3. November 2022 um 17:39

    Guten Tag, ich habe einen beikorrekt eingestellter Parkscheibe (Parkbeginn folgende halbe Stunde) schon von Ende der Höchtsparkdauer eine Zahlungsaufforderung von Park & Kontrol bekommen. Ich habe das der Firma P&C mitgeteilt und wurde an den Service des Supermarktes verwiesen.
    Die nette Dame vom Benutzerservice hat mir dort geraten, Kopien des Kassenbons und des Strafzettels zur näheren Prüfung zu schicken, teilte mir aber gleich mit, dass Parkbeginn und -Ende nicht über die Parkscheibe, sonder über Sensoren ermittelt wird. Bermerkenswert ist auch die Begründung der Ablehnung meines Einspruchs, dass auch die Parkdauer für die Anzahl der eingekauften Artikel zu lang sei. Positiv ist zu bemerken, dass der Kundenservice des Discounters zügig gearbeitet hat und ich die Forderungnoch rechtzeitig begleichen konnte. Hukir

  20. Ralf S.
    Am 3. November 2022 um 15:33

    Habe in Mönchengladbach bei McDreams übernachtet und das Ticket nicht hinter der Windschutzscheibe angelegt sondern an der Seitenscheibe befestigt, da der Transporter relativ hoch ist. Es gab trotzdem ein Ticket. Null Kulanz.

  21. Muel H
    Am 30. Oktober 2022 um 10:11

    Auf dem Parkplatz des Hafencenters Mülheim Ruhr mit Mietern wie Lidl, Edeka, Bäckerei Büsch, Apotheke, DM, etc. ist eine automatisierte Parkraumüberwachung mit automatisierter Kennzeichenerfassung installiert. Höchstparkdauer 3h. Neben den schlecht platzierten Hinsweisschildern bei der Einfahrt und den im Artikel und auch in den Kommentaren schon genannten “Herausforderungen” das eingegangene Vertragsverhältnis zu erkennen folgende Dinge, die mir aufgefallen sind: Bei der Einfahrt wird wie auf den Beweisbildern aus der Zahlungsaufforderung zu entnehmen das gesamte Fahrzeug erfasst. Ist das datenschutzrechtlich OK? Weiterhin befinden sich ENBW Ladesäulen auf dem Gelände. Lt. AGB der ENBW gibt es nach 4h Blockiergebühren. Im Nebensatz an anderer Stelle wird auf ggf. vorhandene Rechte Dritter/Parkgebühren verwiesen.
    Welcher Normalsterbliche soll dieses System von “Zusammenleben” bitte 1. vollumfänglich verstehen und 2. gut heißen können? Wenn ich künftig solche Parkflächen identifiziere, werde ich dort nicht mehr parken bzw. in den anliegenden Geschäften Kunde werden. Da der Verstoß mit Firmenfahrzeug erfolgte, werden wir die Fahrer nicht benennen “dürfen”. Unterlassungserklärung – Drops gelutscht. Viel Aufwand. Danke

  22. Wichmann,C
    Am 22. Oktober 2022 um 15:30

    Ich finde es einfach unverschämt mir einen Parkverstoß vorzu werfen trotz Bescheinigung (Landesbetrieb Verkehr Ausnahmegenehmigung §46 Abs 1 Nr 4a und 11 in Verbindung mit §45 der Straßenverkehrsordnung) Ich habe für die Ausnahmegenehmigung 250,30 Bezahlt.

    • Iggen
      Am 15. April 2023 um 16:41

      Solange Sie sich auf privatem Grund befinden, nutzt Ihnen die Ausnahmegenehmigung für den öffentlichen Raum überhaupt nichts.
      Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass die Leute diesen Unterschied nicht in den Kopf kriegen.

  23. Thomas G.
    Am 20. Oktober 2022 um 16:04

    War heute mit meinem Auto inklusive Anhänger bei Lidl in Bensheim einkaufen. Da es keine Parkplätze für Autos mit Anhänger gibt, habe ich mein Gespann quer auf drei Parkplätzen abgestellt. Extra am Rand des Parkplatz, um anderen Kunden nicht Parkplätze wegzunehmen. Parkplatz war noch relativ leer.
    Nun soll ich 30€zahlen, da mein Auto in mehr als einer Parkbucht stand. Haha- sehr witzig. De/die Kollege (in) konnte froh sein das ich sie/ih nicht gesehen habe. Denen hätte ich was erzählt. So eine bodenlose Unverschämtheit.
    Parkscheibe war übrigens angebracht.

    Habe jetzt direkt beim Lidl Kundencenter angerufen und mich darüber beschwert. Haben mir eine Mail mit der Bitte nach dem Kassenzettel und dem Park & Control Ticket gesendet. Lidl will nun die Angelegenheit prüfen. Kann doch nicht sien, das Handwerker bei Ldil nicht mehr willkommen sind, oder?

    Bei Park & Control habe ich mich auch über das Kontaktformular beschwert, bzw. versucht zu beschweren. Es kam keine Bestätigungsmail wie beschrieben von denen, insofern wahrscheinlich nutzlos.

    Ich kann nicht verstehen, wie man als Konzern seine Kunden derart verärgern kann, indem man solche Firmen den Parkplatz “abtritt”, deren Praktiken wie es ein anderer treffend beschrieben hat an Wegelagerei erinnern.

  24. Günter W
    Am 23. September 2022 um 16:32

    hallo zusammen ,
    Frage soll ich Widerspruch einlegen ? meine Tochter parkte auf einen Parkplatz von Parkvision ,jedoch die Muter war im Auto während des Parkvorganges .
    Ich wurde als Halter festgestellt und Wohne 40 KM entfernt . Das Knöllchen kostet 40.- €
    LG

  25. T.Klingenberg
    Am 21. September 2022 um 12:30

    Die Parkplätze in Bremen Marsell Einkaufszentrum sind zu wenig und sehr schmal.Nach langem Suchen,haben wir einen passenden gefunden(für unser DACIA DUSTER).Mein Mann musste beim Einparken so aufpassen,dass er vor lauter Anstrengung die Parkscheibe auszulegen vergessen hat. Wir waren 10 Minuten in einem einzigen Laden und haben den Strafzettel gekriegt.Wir sind Rentner und 30 EUR für uns viel Geld.( haben für 29 EUR engekauft).
    Diese Abzocke müssen wir wohl bezahlen,sonst droht noch mehr .Der Bürger in Deutschland ist mit Bussgelder und Steuern so belastet ,dass er politische Fehler und größte Parlament von allen EU Länder mitbezahlen muss.

  26. Albrecht
    Am 13. September 2022 um 16:34

    Park & Control: Extrem unfreundlich. Reagieren nicht auf Widerspruchsbegründung, sondern fordern einfach weiter. Auch das Geschäft, bei dem man eingekauft hat, gibt ähnliche Kommentare.

    • Neuner R
      Am 27. September 2022 um 10:47

      in österreich werden 55.- Euro berechnet sowie die haltererhebung von 15,90.- also insgesamt 70,90.-.-
      Das dürfte wohl eine weit überhöhte Strafe sein. Wenn das gesetzlich erlaubt ist, warum dann nicht gleich 150.- Euro?
      Ich meide ab sofort jeden m-preis, es gibt ja genug Lebensmittelgeschäfte.

  27. Judosushie
    Am 7. September 2022 um 18:05

    Habe vor kurzem in Frankfurt auf dem gemeinsam genutzten Parkplatz von Pizza Hut & KFC ein Ticket über € 30,- von Park Control erhalten. Trotz Widerspruchs und einsenden von zwei Belegen erhielt ich eine „arrogante“ Antwort, ich solle die AGB`s bei der Einfahrt des Parkplatzes in Zukunft lesen.
    Und Hanau dies werde ich demnächst mehrmals wöchentlich genüßlich und ausgiebig tun. Stelle mich genau in der Zufahrt zum Parkplatz vor das Schild von Park Control und lese die sehr langen uns sehe klein geschriebenen AGB`s jedesmal von neuem durch. Ich möchte ja keinen Fehler machen falls sich die AGB`s mal über Nacht geändert haben. Dies kann dann schon mal 15-20 min. Dauern, denn wie schon f´gesagt, sehr klein geschrieben und vor allem sehr viel juristischer Text. Mal sehen wie lang dann die Schlange der Ungeduldigen und hungrigen „Kunden“ der beiden Fastfood Restaurants wird. Dies sollten alle in Zukunft so machen. Lasst uns die Wegelagerer und Abzocker von Park Control und Konbsorderten mit eigenen Waffen schlagen ! Beachtet aber bitte, direkt vor dem Hinweisschild zu parken, denn dort ist man noch keinen „Vertrag“ eingegangen.

  28. Paulus
    Am 31. August 2022 um 22:17

    Erfahrungen mit P&C am Flughafen Baden Airpark, Parkzeit um 15 Min. überschritten, 30 € Vertragsstrafe (Ich habe die Vetragsstrafe bezahlt, aber die Geschäftsführung des Baden Airparks und die Bürgerbeauftragten der Stadt Stuttgart hinsichtlich der fragwürdigen Praktiken der Fa. Park & Control angeschrieben und um Aufklärung gebeten).

    Von P&C erhielt ich folgende Antwort:
    “vielen Dank für Ihre Nachricht.
    Durch die bereits verbuchte Ausgleichszahlung ist der Vorgang XXXXXX für uns abgeschlossen.
    Des Weiteren teilen wir Ihnen folgendes mit:
    In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer sorgen wir für die Einhaltung der jeweiligen Parkvorschriften auf dem Kundenparkplatz Terminal Ankunft-Abflug.
    Auf diesem privaten Grund und Boden gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind gut sichtbar auf Schildern an den jeweiligen Zufahrten angebracht. Über den Kontrollplatz verteilt wird nochmals darauf hingewiesen.
    In den AGB wird darauf hingewiesen, dass der gültige Parkschein gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anzubringen ist, denn nur so ist für den Grundstückseigentümer bzw. Park & Control PAC GmbH eine Kontrolle der Parkberechtigung überhaupt möglich.
    Die geltende Parkordnung (AGB) entnehmen Sie bitte der Beschilderung vor Ort, da diese individuell für den Standort gilt.
    Auf dem Parkplatz Baden Airpark kann nur mit ausgelegtem gültigen Parkschein geparkt werden.
    Nach Überprüfung der Sachlage konnte bei der Kontrolle am XXXXXX um XXXXXXX Uhr in dem Fahrzeug mit dem amtl. Kennzeichen XXXXXX zwar ein Parkschein vorgefunden werden, jedoch wurde die darauf angegebene Parkzeit überschritten.
    Auf die Möglichkeit von Vertragsstrafen wird bei Einfahrt auf die von uns betriebenen Parkplätze in unseren AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) deutlich hingewiesen. Die Kenntnisnahme ist Ihnen bei der Auffahrt auf den Parkplatz möglich und zumutbar. Von den ausgehängten AGB dann tatsächlich Kenntnis zu nehmen, also diese zu lesen, liegt jeweils in der Entscheidung des Benutzers. Eine Gültigkeit entfalten diese dennoch.
    Die Möglichkeit, dass Sie sie lesen konnten und den Parkplatz daraufhin genutzt haben, ist für die Anerkennung der AGB und der darin enthaltenen Möglichkeit der Verhängung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung ausreichend.
    Nach § 305 (2) BGB ist es nicht erforderlich, dass der Vertragstext in einer Form abgedruckt ist, die es dem Nutzer ermöglicht, diese im Vorbeifahren und “auf einem Blick” zu erfassen (LG Kaiserslautern, Urteil vom 27.10.2015 – 1 S 53/15).
    Bei dem genannten Parkverstoß handelt es sich um eine Vertragsstrafe. Diese hat in diesem Fall Schadensersatzcharakter (§§ 340, 341 BGB; vgl. auch BFH-Urteil vom 10. 7. 1997, V R 94/96, BStBl II S. 707) und unterliegt demnach nicht der Umsatzsteuerpflicht.
    Weiter führen Sie in Ihrem Schreiben auf, dass Sie mit der Höhe der Vertragsstrafe nicht einverstanden sind.
    Wir möchten darauf hinweisen, dass die Kosten einer Bewirtschaftung von öffentlichem und privatem Parkraum theoretisch ähnlich sind, diese jedoch im öffentlichen Parkraum von öffentlichen Trägern und somit durch Steuergelder finanziert wird. Ungeachtet dessen, kann der Grundstückseigentümer frei darüber verfügen, in welcher Höhe er die Vertragsstrafe ansetzt, bei einem Verstoß gegen seine Regeln. Die Höhe der Vertragsstrafe ist rechtlich und richterlich geprüft und als zulässig bestätigt.
    Mit der Vertragsstrafe aufgrund eines zivilrechtlichen Vertrages wird nicht von einer öffentlichen Verordnung ‘abgewichen‘, es handelt sich hier um unterschiedliche Rechtsgebiete. § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB hat nur die Funktion, in bestimmten Fällen Normen des dispositiven Rechts, d.h. des Rechts, das vertraglich abgeändert werden kann, einer Änderung durch AGB zu entziehen (Palandt, BGB, 14. Aufl. 2014, § 307, Rn. 29). Das Öffentliche Recht gehört nicht dazu.
    Auch ansonsten stellt der Betrag keine unangemessene Benachteiligung dar, sondern bewegt sich unter Berücksichtigung der Interessen der Park & Control PAC GmbH im zulässigen Rahmen. Die Vertragsstrafe muss eine gewisse Höhe haben, um zur Abschreckung vor der Verletzung der Parkregeln geeignet zu sein (vgl. auch AG Brandenburg, 26.09.2016 – 31 C 70/15), sie wird zudem auf einen Maximalbetrag begrenzt.
    Wir bedauern die Umstände, die zu diesem Parkverstoß führten. Wir sind wirklich sehr bemüht und prüfen jeden widersprochenen Vorgang mit Sensibilität und der nötigen Sorgfalt.
    Jedoch müssen wir in diesem Fall auch klar erkennen, dass gegen die geltenden Parkvorschriften verstoßen wurde. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir die Kontrolle für das abgestellte Fahrzeug sorgsam erfüllen.
    Des Weiteren nehmen wir Bezug auf Ihr datenschutzrechtliches Anliegen und teilen Ihnen mit, dass wir diesbezüglich mit einem gesonderten Schreiben auf Sie zu kommen.
    Bis dahin bitten wir Sie höflich um Geduld.
    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
    Ihr Park and Control Service-Team

    P&C bzw. die angeschriebenen Stellen haben sich also immerhin die Mühe gemacht, auf mein Schreiben einzugehen, auch wenn einige Passagen sicherlich Standardformulierungen darstellen.
    Ich habe allerdings Zweifel, ob bei der Vertragsstrafe tatsächlich von einem “Schadenersatzcharakter” auszugehen ist und daher keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, denn: Wem ist welcher Schaden entstanden??

    Das gesonderte Schreiben zum Datenschutz im Fall der Halterermittlung lautete dann folgendermaßen:
    “die Park & Control PAC GmbH ist bundesweit im Bereich der privaten Parkraumüberwachung und des professionellen Parkraum-Managements tätig. Kraft vertraglicher Beauftragung durch die Eigentümer oder Objektverwalter der überwachten Parkraumflächen ist Park & Control PAC GmbH u.a. befugt, Parkverstöße wegen nicht ordnungsgemäßer Nutzung privatrechtlich zu verfolgen. Hierzu gehört auch, dass die durch den Parkverstoß entstandenen Vertragsstrafen im Rahmen eines internen oder externen Forderungsmanagements eingefordert werden.
    Sofern die von der Park & Control PAC GmbH an den entsprechenden Fahrzeugen angebrachten Zahlungsaufforderungen nicht fristgerecht gezahlt werden, sind in der Regel zur Verfolgung der Rechtsansprüche Halterabfragen bei den zuständigen Verkehrsbehörden gemäß §39 Abs. 1 StVG geboten.
    Für diese Beauskunftung bestand aufgrund des Parkverstoßes somit ein berechtigtes Interesse gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Datenschutzrechtliche Anforderungen werden in diesem Rahmen selbstverständlich berücksichtigt. Wir verweisen insofern ebenfalls auf die „Informationen gemäß Art. 13 und Art. 14 DS-GVO“, die wir Ihnen zugesandt hatten.

    Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
    Ihr Park and Control Service-Team

    Vielleicht können diese Texte die eine oder andere Frage in diesem Forum beantworten, wobei das dann doch eher ein Tummelplatz für Juristen sein dürfte!

    • Alias
      Am 25. Oktober 2023 um 15:43

      Wenn der Eigentümer des Grundstücks festlegen kann, wie hoch er die Parkkostren ansetzt, muss man davon ausgehen, das er mit P & C unter einer Decke steckt, denn er wird ja wohl kein Interesse daran haben, dass sic h P % C allein bereichert.
      Ja so ist er, der Kapitalismus.

    • Mundl
      Am 2. Juni 2023 um 13:13

      Tja, würde mich nicht wundern, wenn “BIG Manni” da wieder die Hände mit im Spiel hat.😉 Inzwischen kostet die Strafe 35€ im Baden Airpark. Das Einchecken ins B&B Hotel war ziemlich teuer

  29. Jane
    Am 13. August 2022 um 19:41

    Ich war für einpaar Minuten im Laden wo ich was für Schule meiner Tochter gekauft habe mit Stress habe wir ( sie und ich) vergessen parkschein zu legen und 8mn später war schon die gelbe Zettel da . Ich finde dass so was von unfair 30€ einfach so weg . Wo sollen wir doch parken wenn wir zu eurer Einkaufszentrum kommen?????? Nicht 5€, 10, sonder 39€

  30. Burak D
    Am 5. August 2022 um 12:09

    Hallo, ich habe eine Parkstrafe erhalten, ich entschuldige mich, es waren zwei und das auch nur weil es quasi von einem tag zum andern über ging! Das heißt gesamt parklaufzeit war ca. 4 std. Jedoch muss ich erwähnen das dieser Parkplatz zuvor ab 20 Uhr immer FREI (Kostenfrei) ich habe erst 2 Wochen zuvor dann 2 Wochen danach Per Post 2 mal 30,00 € Strafe erhalten, bisher schon 2 Email gesendet und keiner Weitere Information erhalten zwecks dessen, ach ja eine Mahngebühr habe ich ebenfalls erhalten nach Zahlung der 1. Strafe, die Zweite akzeptiere ich Ganz und gar nicht, und wenn das nicht Akzeptiert wird werde ich ebenfalls RECHTLICH voran gehen!

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