Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 8. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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185 Kommentare

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  1. Jan
    Am 19. März 2022 um 22:07

    Die Empörung über diese Abzockerfirmen ist ja gut und schön aber hilft den Opfern nicht weiter. Kann hier nicht mal jemand, der nur die sogenannte Vertragsstrafe bezahlt hat aber keine weiteren “Bearbeitungsgebühren”, von seinen Erfahrungen berichten?

    • Frank
      Am 24. Mai 2022 um 21:17

      Ja, ich habe nur die Vertragsstrafe bezahlt, nicht die Bearbeitungsgebühren. Als nächstes kommt dann das Schreiben von Inkasso-Heinzi und zu den Bearbeitungsgebühren noch mal Inkassogebühren oben drauf.

  2. Marius V.
    Am 18. März 2022 um 18:18

    Ich frage mich gerade, wie es Park & Control gelingt, an die Halterdaten zu kommen (bei unserem so hoch aufgehängten Datenschutz). Die Anfrage bei dem Verkehrsamt (?) kann doch nur mit “wirtschaftlichem Interesse” begründet werden. Aber seit wann bekommt ein Privater von einer Behörde Auskunft, nur weil er ein wirtschaftliches Interesse an den Daten von Person X hat? Wenn ich das Haus in der X-Strasse kaufen möchte, sagt mir das Grundbuchamt doch auch nicht, wer der Eigentümer ist. Also: Staunen. Wenn man nun aber mal über diese erste Hürde hinwegdenkt, dann fällt mir auf, dass das wirtschaftliche Interesse nur damit begründet werden kann, dass der nachgefragte Halter gegen die für den Parkplatz geltenden AGB verstossen und damit die Vertragsstrafe von € 30,– verwirkt hat. Bemerkenswert daran ist nun, dass dabei ins Blaue hinein einfach mal so unterstellt wird, dass der Halter auch der Fahrer war, der den “Vertrag” mit dem Parkplatzüberwacher geschlossen hat. Wenn meine Frau mit meinem Auto dort geparkt hat und Park und Control die Halteranfrage damit begründet, dass der Halter gegen die “Parkplatzregelung” verstossen habe, wird der Behörde gegenüber die Unwahrheit behauptet. Mich beschleicht ein kaltes Unbehagen, wenn ich realisiere, dass private Unternehmen ungeprüft und über alle vom Gesetzgeber aus gutem Grund geschaffenen Hürden des Datenschutzes hinweg mal so eben jede erdenkliche Auskunft bekommen. Wenn es in meinem Fall nicht nur “nur” um € 30,– ginge, würde ich dagegen vorgehen. So kann ich nur hoffen, dass es eines Tages jemand tut, der die entsprechende Zeit und Lust hat. Vielleicht aber wende ich mich mit diesen Gedanken mal an unseren Hamburger Datenschutzbeauftragten und vielleicht tun das ja dann auch noch ein paar andere “Geschröpfte”.

  3. Murat
    Am 4. März 2022 um 20:59

    Hallo Michael. Musstest du nun die 9,35 für Halterermittlung und Mahngebühren bezahlen? Was kam noch so alles von Park Control etc.
    Viele Grüße

  4. Uwe W.
    Am 3. März 2022 um 13:09

    Ich habe mich direkt mit dem Supermarktbetreiber in Verbindung gesetzt, via Mail. Hier war es Norma.
    Freundlich, aber verbindlich um Lösung des Falles gebeten. Bon und Strafzettel dazu gepostet.
    Das hat, nach mehreren Mails/Rückfragen dann auch innerhalb der kurzen 10 Tage geklappt!
    Zumal Park &Control selbst dort, zunächst keine Rückmeldung gab. Solche Geschäftspartner lob ich mir! Die Masche hat offensichtlich System!
    Die zuständige Mitarbeiterin bei Norma, hier geht mein Daumen hoch! Freundlich, verbindlich, zuverlässig!
    Ich denke, wenn genügend Kunden sich beim Parkplatzbetreiber (Supermarkt etc.) beschweren und ein Wegbleiben ankündigen, dann werden die sich das auf Dauer überlegen. Lidl und Aldi machen es zumindest in meinem Umfeld viel besser! Entweder der Parkplatz ist frei, oder es hat eine Schranke.
    Sie freuen sich über die Kunden, die woanders wegen solcher Marotten wegbleiben!
    Park & Control hat meiner Meinung nach ein schmarotzendes Geschäftsmodell! Rechtlich aus meiner Sicht mehr als Grenzwertig! Letztlich kann das bedeuten, 10 Minuten einkaufen, 30 Euro Parkgebühren!
    Wo schaut der Autofahrer hin, wenn er vor einem Geschäft parkt? Sicherlich nicht auf die reklameartig gestylten Hinweisschilder an irgendwelchen Lampenpfeilern angebracht…

  5. E. A.
    Am 2. März 2022 um 15:46

    Ich habe mit doppelter Parkscheibe geparkt. Das heißt: eine Parkscheibe lag auf der zweiten . Leider habe ich wegen Zeitgründen keine Fotos gemacht.
    30 eStrafe von Park&Control war die “Belohnung”. Jede Zeitaufwand ist vertane Zeit; alles is rechtens.
    Es nützt nichts. Nur ein Rechtsanwalt kann eventuell das Problem lösen.
    In der Zukunft parke und kaufe ich anderwo.

  6. Gerd V
    Am 1. März 2022 um 2:01

    Habe Verständnis das Einkaufsmärkte nicht als Dauerparkplatz missbraucht werden. Nicht aber über die Art von Handhabung. Mal ist es Kamaraüberwacht, mal mit Parkscheinpflicht oder keine Regelung. Das allein ist eine Zumutung dies zu studieren.
    Generell einen Widerspruch einlegen mit dem Aktenzeichen der Verwarnung mit der Begründung, Parkscheibe war eingelegt unter Zeugen und dies wohl verwechselt oder übersehen worden.
    Dann erfolgt eine Frage wo der Standort war. Wie bitte? Sie stellen Verwarnung aus mit Aktenzeichen und wissen nicht wo? Bitte um Aufklärung.
    Das war ds denn auch bisher. Gehe davon aus das auch MIssbrauch betrieben wird. Hohe Kosten der Kontrolle und Aufstellung der Beschilderung und wenig Einnahmen, da muss Geld in die Kasse kommen.

  7. Sven L
    Am 12. Februar 2022 um 11:20

    IN EIGENER SACHE – Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine. Schimpfen und Jammern bringt nichts.
    Liebe Schnellzahler, haben Sie sich jemals Gedanken gemacht, wer Sie überhaupt sind? Warum [muß] eine angeschriebene Person (Juristische Person), einer Firma ohne Leistung einen Betrag entrichten (bezahlen)? MERKE: Eine juristische Person ist nicht deliktfähig! Sie zahlen als Mensch (!!!) mit Natürlicher Person (nicht als !!!) dieser Firma eine Leistung, die Sie weder bestellt, noch geliefert bekommen haben und für die auch keine schriftliche Vertragsgrundlage nach BGB besteht (Nach 14 Tagen kann Ihnen jeder Hühnerdieb irgendwelche Leistungen aufgrund irgendwelcher AGB in Rechnung stellen (§ 263 Betrug/Bandenmäßig?).
    Sie haben mit dieser Firma keinen rechtsgültigen Vertrag gemäß staatlichen BGB vom 18. August 1896 i.V.m. Art. 50 EGBGB auf Grundlage Art. 25 Grundgesetz (Völkerrecht/Staatsrecht). Verlangen Sie den schriftlichen Vertrag zwischen Ihnen und dieser Firma, unterschrieben mit nasser Tinte gem. § 126 BGB – Wer seine Rechte nicht kennt, hat keine.

    • Daniel W.
      Am 2. Januar 2024 um 15:45

      Tja, leider haben Sie Absatz 3 des Paragraphen 126 BGB wohl überlesen, der da lautet:
      (3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.

      Heutzutage ist es ja leider sogar schon üblich, mit einem einfach gesprochenen “Ja” am Telefon einen Vertrag zu schließen :-(

    • Nadine
      Am 2. März 2023 um 19:37

      Das habe ich getan damit wurde abgelehnt.

      Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
      § 33 Rechnungen über Kleinbeträge

      Der Zettel reicht da aus da alle Daten dort drauf stehen und mit befahren dieses Parkplatzes habe ich den Vertragsbedingungen zugestimmt.

  8. manfred p
    Am 4. Februar 2022 um 19:17

    am 01.02.22 um 14.00 Uhr parkte ich auf dem NORMA Parkplatz, Bamberger Str.21 in 96215 Lichtenfels mit meinem PKW ein, war etwas in Eile vergaß die Parkscheibe eingestellt auf`´s Armaturenbrett zu legen obwohl diese Hinweisschilder mit 1 Std.Höchstparkdauer angebracht waren und bei Nichtbeachtung 30.00 EURO Strafe zu bezahlen sind! Dann ging ich in den NORMA Einkaufsmarkt zum Einkaufen, Waren für ca.27,97 EURO um 14.20 Uhr bezahlte ich an der Kasse und lief zu meinem Auto wo am Scheibenwischer dieser gelbe Zettel hing,ausgestellt um 14.13Uhr mit meinen Fahrzeugdaten von dieser Park&Control PAC GmbH;Stuttgart mit der Aufforderung 30.00EURO wegen Verstoß gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu bezahlen!!! Geht’s noch Kleinlicher,ist man denn überall nur noch dieser Wucher-Abzocke ausgeliefert??? Dabei sollte doch der Kunde König sein oder???

  9. Swen G
    Am 31. Januar 2022 um 9:53

    Einen wunderschönen guten Morgen in die Runde
    Ich möchte hier mal just meine Erfahrungen mit diesem Karnevalsverein Park & Control berichten!
    Ich habe morgens, um 5 Uhr, jemanden nach Hannover zum Flughafen gebracht. Da es noch dunkel war und draußen am Flughafen gefühlt jede freie Fläche mit beleuchteter Werbung voll ist, habe ich die “wichtigen” Schilder tatsächlich nicht gesehen! Ganz im Gegenteil, ich war noch erfreut, dass man dort zum Abgeben des Gepäcks und verabschieden des Gastes, kostenlos parken darf. Als ich nach ca 30 Minuten raus kam, hatte mein Auto, wie auch ca 20 weitere, einen gelben Zettel an der Windschutzscheibe….und meine Hauptschlagader auf Putz!!!!
    Das ganze spielte sich am 30.12. 2021 ab, der Text im Knöllchen lautet: “Bitte überweisen Sie den Betrag umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen auf das Konto der……..”
    Jetzt habe ich das Geld tatsächlich erst am 11.01.2022 überwiesen….also am 11. Tag….es war übrigens ein Dienstag, kein Wochenende dazwischen….ich habe dann am 19.01.2022 einen Brief von diesem Karnevalsverein bekommen, indem sie 5,85 Euro für die Halterermittlung und 3,50 Euro Mahngebühr verlangen! Sicherlich hätte ich früher überweisen müssen, aber ich war jetzt auch nicht unverschämt spät dran…..in meinen Augen sind das Verbrecher! Ich finde es auch unverschämt, dass Firmen, wie der Hannover Flughafen, mit diesen Verbrechern zusammenarbeiten!
    Mit freundlichen Grüßen

  10. Hans-Dieter
    Am 13. Januar 2022 um 22:31

    Interessant wäre für mich nochmal der Aspekt, dass auf Schild 1 steht: “Parken im markierten Bereich max. 60min”, aber auf Schild 2 im kleingedruckten AGB “das Parken beginnt mit Eintritt in die Parkierungsanlage” – für mich stellt das einen Widerspruch dar. Z.B. sucht man bei vollem Parkplatz ja gern mal etwas länger oder vllt brauchen Personen mit Einschränkungen etwas länger – wie kann man da die 2 verschiedenen Aussagen zusammenbringen?

  11. Jörg
    Am 12. Januar 2022 um 21:23

    alles was ich jetzt von mir gebe ist nur meine meinung.
    09.12.2021 so geht abzocken heute! warten bis die kunden im laden sind und dann schnell ans auto bilder machen und zack 39€ abgezockt den brief bekommen sie dann einen monat später. ich habe einen kassen zettel als nachweis vorgelegt das ich tatsächlich einkaufen war. das ist denen jedoch herzlich egal. ich habe nicht ein schild oder hinweis auf dem parkplatz gesehen dass man eine parkuhr ins auto legen muss. also vorsicht leute wenn ihr in berlin altglienicke bei Action auf den parkplatz fahrt.

  12. Anja N.
    Am 23. Dezember 2021 um 16:03

    Ich parkte scheinbar vor über einem Jahr November 2020 auf solch einem Parkplatz. Bei Ankunft habe ich kein Schild/Hinweis gesehen, dass es sich um Privat-Parkplätze handelt. Als ich wegfahren wollte fand ich ein Verwarnschreiben an der Windschutzscheibe vor, das nach einem Scherz aussah. Das war ein Schreiben welches sich jeder zuhause am PC basteln kann. Leider habe ich den Zettel jetzt nicht so lange aufbewahrt.

    Jetzt, nach über einem Jahr, bekomme ich den Bußgeldbescheid von insgesamt knapp 147,00 Euro? Ist das jetzt überhaupt noch rechtens?

    Und außerdem finde ich das sehr übertrieben, das aus eigentlichen 40,00 Euro Bußgeld jetzt 147 Euro fällig werden sollen.

    Was kann ich dagegen tun? Hat jemand Erfahrung gemacht?

    Gruß Anja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 11:46

      Hallo Anja N.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion on bussgeldkatalog.org

  13. Claus F
    Am 15. Dezember 2021 um 14:20

    Betreff: Verwendungszweck 35068451 (entfernt von der Redaktion)
    Die Lidl GmbH & Co.KG. hat uns mitgeteilt das sie veranlaßt hat den Strafzettel zu stornieren.
    Ich bitte sie mir den Betrag von 30,00 € den ich an sie am 6.12.2021 überwiesen habe zurück auf mein Konto
    DE(entfernt von der Redaktion) zu überweisen.
    mit freundlichen Gruß
    Claus F

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 11:01

      Hallo Claus F.,

      wenden Sie sich mit diesem Anliegen bitte direkt an das Unternehmen Park & Control.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Michael M
    Am 8. Dezember 2021 um 19:18

    Ich ärgere mich nicht über solch eine abzocke und weder die 30 € bezahlen, war als Kunde im Reisebüro am Flughafen.
    Werde in Zukunft nicht mehr am Flughafen meine Reisen buchen.
    Macht weiter so 👏 und viel Spaß dabei

  15. Martina
    Am 5. Dezember 2021 um 15:06

    Ich bekam überraschenderweise einen Brief , wg. Parkzeitüberschreitung vor einenthalb Monaten, zugesendet, kein Zettel unter dem Scheibenwischer oder Information vor ort damals. Freundlicherweise wurden mir auch die Kennzeichenerhebung verechnet. Ausserdem wurd es nicht als Strafe sondern Bearbeitungspauschale tituliert. 94 €.. Wie lange ich tatsächlich am Billaparkplatz in Wien stand, lässt sich für mich jetzt im nachhinein nicht mehr zurückverfolgen. Kann es sein, dass die Parkplätze mit Kameras überwacht werden und im nachhinein abrechnen? 94 € !!!!! ist diese Summe rechtens? Was bedeuted dieser Aufwandersatz??? Ich habe ja niemanden für irgendeinen Aufwand gebeten?? Es ist mit keinem Wort ein Bußgeld oder ähnliches erwähnt, nur Bearbeitungsgebühr, Kennzeichenerhebung und Aufwandersatz….??

    • Frank
      Am 30. November 2022 um 19:30

      Hallo,
      ich habe wohl auch auf einem von PuC bewirtschafteten Parkplatz die Parkscheibe falsch eingestellt. ca 2 Minuten nach dem Verlassen des Fahrzeugs hat die Kontrolleurin mich aufgeschrieben, obwohl sie mich vorher darauf aufmerksam machte, eine Parkscheibe auszulegen. Als ich zurück zum Fahrzeug kam war nachweislich kein Verwarnzettel an der Windschutzscheibe angebracht. Nach 4 Wochen kam die Zahlungsaufforderung mit zusätzlichen Mahngebühren mit der Begründung die Zahlungsfrist beginne sofort nach dem Verstoss unabängig davon ob der Verwarnzettel sich noch am Auto befindet. Dieses Geschäftsgebahren ist sehr dreist und ich werde von PuC bewirtschaftete Parkplätze nicht mehr anfahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Dezember 2021 um 10:16

      Hallo Martina,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich an den Parkplatzbetreiber oder einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgedkatalog.org

  16. H
    Am 1. Dezember 2021 um 22:54

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    heute 01.12.21 ich habe on Action Supermarkt Autoscheibenwischer gekauft und ich habe in Parkplatz geparkt und sofort Park & Control Ticket bekommen. Ich kann die Park & Control Tickets und Kassenbon per E-mail schicken, wo steht die gleiche Datum und Zeit.
    Vielen Dank für Ihre Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen
    Shafiullah H

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Dezember 2021 um 11:58

      Hallo Shafiullah H.,

      wir sind lediglich ein unabhängiger Informationsbereitsteller. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Firma Park & Control.

      Die Redaktion von bussgeldktalog.org

      • Udo F
        Am 4. April 2023 um 12:09

        nur noch online Einkaufen. unternehmen die so etwas unterstützen sollen pleite gehen. Ist bequem und muss keinen Parkplatz suchen. sollen die alle den Bach runtergehen. Zum Einkaufen fahr ich mit dem Fahrrad. Good luck beim Ticket ranmachen 🤡

  17. Wilhelm K
    Am 30. November 2021 um 16:27

    Vorgangsnr.(entfernt von der Redaktion)
    Kennzeichen (entfernt von der Redaktion)
    Mitarbeitsnr. (entfernt von der Redaktion)

    Am 15.11.21 habe ich einen Toyota Yaris auf dem Parkplatz, (entfernt von der Redaktion) (lidl) in 81379 München abgestellt und die Parkscheibe sichtbar im Auto abgelegt. Nach ca. 20 Minuten bin ich zum Wagen zurückgekehrt und fand Ihren Strafzettel an der Windschutzscheibe. Die Zahlung habe ich inzwischen vorgenommen. Bitte überprüfen den Vorgang noch einmal., denn ich versichere Ihnen, dass ich maximal den Parkplatz 20 Minuten belegt habe.
    Natürlich kann ich nicht ausschliessen, dass ich mich bei der Einstellung der Parkscheibe vertan habe, obwohl die Scheibe bei meiner Rückkehr offensichlich korrekt war.

    MfG

    W. K

  18. Jerry
    Am 27. November 2021 um 23:37

    1) Wie finden die Kontrollgesellschaften die Adresse der Eigentümer? Wer gibt ihnen die Adressen? Ist das nicht ein Eingriff in die Privatsphäre?

    2) Was müssen Kontrollunternehmen leisten, um eine Vertragsverletzung zu begründen? Müssen sie zum Beispiel Fotos vom Fahrzeug machen? Muss die Fotografie den gesetzlichen Anforderungen genügen? Kann ich diese Beweise verlangen? Ich hätte z.B. die Parkscheibe auflegen können, aber ein ungeschickter Mitarbeiter hätte es nicht bemerkt. In diesem Fall wäre es mein Wort gegen ihres.

    3) Haben die Schilder mit den Parkbedingungen besondere Anforderungen? Soll das Schild zum Beispiel das typische P für Parkschilder haben?In einigen Fällen habe ich Schilder gesehen, die mit Werbeschildern verwechselt werden konnten und nicht wie Schilder aussahen, die man lesen musste.

    4) Ist die Anordnung der Schilder an der Einfahrt seitlich und nicht vor der Fahrtrichtung legitim? Ich konnte einen privaten Parkplatz einfahren und habe das Schild nicht gesehen, da es nicht in Fahrtrichtung zeigt. Dies könnte auch eine Strategie sein, um den Kunden in die Irre zu führen und dann die Geldstrafe einzutreiben.

    5) auf einem Großparkplatz, der teilweise von anderen Unternehmen oder für andere Einrichtungen genutzt wird, müssen die einzelnen Parkplätze, die den Parkbedingungen unterliegen, gekennzeichnet werden?

  19. F, Renate
    Am 24. November 2021 um 17:05

    Verdienst an Schwerverbrechern durch Vertragsstrafe! Strafverfolgung der eigentlich “braven” Bürger! – Viel Ärger wird für leidige Bürger erzeugt durch eine überaus ordentliche und schnelle bürokratische Handlung – im Namen der tollen Gerechtigkeit. Hat Deutschland denn nichts Besseres mehr zu tun? Stattdessen lässt der Staat Schwerverbrecher, Raser und andere Verantwortungslose frei (aus Mangel an Beweisen?) und auf der Straße rennen. Aber bei der Überschreitung einer äußerst knappen Parkzeit (für die man häufig gar nichts kann), auf einer übergroßen Parkplatzfläche (obwohl die Parkplätze in der Stadt heiß gesucht sind!) oder durch andere ordinäre Vergehen wird man von einem Privatunternehmen geschröpft – angeblich mit dem Ziel, Parkgerechtigkeit herzustellen. Der wahre Grund ist in Wirklichkeit die Erkenntnis, hier ein großes Geschäft machen zu können. Und hier ist man nicht zimperlich: Die Strafzettel sind einfach eine tolle Einnahmequelle! Vielleicht sollte ich mein eigenes Privatgeschäft aufmachen auf dem Gelände der Privatleute von Park & Control. Frech, draufgängerisch, unbarmherzig, stur – im Namen des Guten.

    • Christine M
      Am 20. Februar 2023 um 16:33

      Das haben Sie richtig zum Ausdruck gebracht. Gerade deren Inkasso- Gebühren sind erbarmungslos, und man fühlt sich mit dem Rücken an der Wand. Und der Staat sieht weg. Eine Frechheit!

  20. ilona
    Am 19. November 2021 um 19:56

    Hallo, Parkplatz für Sparkassenkunden. Nach 4 Wochen erhalte ich eine Rechnung von Parkcontrol. Überwachung des Kundenparkplatzes .Der Slogan der Sparkasse -wir sind für Sie da- reine Abzocke- .Anwort der Sparkasse ?Keine!!

  21. Thomas H
    Am 16. November 2021 um 12:11

    Ich hatte in Wien das gleiche Problem, nur dass ich nicht geparkt sondern nur gehalten habe, Dauer war von 15:44 bis 17:57. Einkauf dauerte ca. 50 Minuten, danach hatte ich 2 längere Telefongespräche. Ich habe auf dieser Parkfläche nur gehalten und somit nicht geparkt. Aufwandsersatz waren bei mir € 94,– – scheinbar gibt es in Österreich andere Preise.
    Lidl sieht mich nie mehr wieder in einem ihrer Geschäfte. Ich finde das eine Abzocke – vor allem die Höhe der Strafe für ein Fahrzeug halten und nicht parken.

    • NP
      Am 27. März 2023 um 10:48

      Leute wie du sind der Grund warum ich Menschen nicht mag.
      Eigene Fehler nicht zugeben können und neunmalklug Unsinn reden.
      Du hast geparkt, Ende.

    • ANNe
      Am 25. März 2023 um 14:29

      Ich halte Park & Control auch für einen Abzocker, aber in diesem Fall finde ich den Kunden deutlich dreister als Park & Control. 50 Minuten einkaufen, 83 Minuten parken (nicht bloß halten!) und private Telefonate führen. Auf solche Kunden verzichtet Lidl sicherlich gern.

    • Steffen
      Am 1. Dezember 2022 um 19:47

      Doch, Sie haben geparkt. Wer länger als drei Minuten hält oder sein Auto verlässt (z.B. einkaufen geht), der parkt.

  22. Guido B
    Am 23. Oktober 2021 um 12:56

    Ich bin zum Einkaufscenter gefahren, habe leider meine Parkuhr nicht gestellt, da ich nur schnell LOTTO gemacht habe.
    Gerne unterstütze ich Geschäftsleute, die noch die Stange halten, da es ja schwer genug war mit dem Lockdown.
    30Euro wegen 2 Minuten Parken bzw. stehen. Die Menschen, die diese Dienste ausüben bzw. darauf warten, dass jemand schnell ( ich im Laufschritt ) im Laden verschwinde, müssen wirklich schnellen Schrittes gewesen sein um diesen Strafzettel aufzunehmen. Diese Person hat also gewartet und sich danach versteckt, da ich niemanden sehen konnte. Schämen solltet Ihr euch.
    Ab sofort werde ich ALLE Einkäufe ONLINE machen. Es tut mir leid, für die kleinen Kioske, die dann schließen müssen.

  23. murat
    Am 22. Oktober 2021 um 20:11

    Diese (entfernt von der Redaktion) der privaten Parkraumüberwachung müssen mürbe gemacht werden!
    Ich empfehle zu zahlen, aber jeden Monat maximal 1 €. Wenn kein Anwalt hilft, dann so.
    Dieses moderne Raubrittertum gehört verboten!

  24. Ginger Bread
    Am 14. Oktober 2021 um 11:13

    In meinen Augen versagt hier der Staat auf ganzer Linie, dass solche Geschäftspraktiken betrieben werden dürfen. Sonst mischt sich der Staat in alle Lebensbereiche der Bürger ein aber solch kriminelle Vorgehensweise toleriert wird. Es reicht eine lange Schlange and der Kasse und schon ist diese Strafe fällig. Da kann man nur dazu aufrufen, solche Händler zu boykottieren, die mit Firmen wie Parc&Control zusammenarbeiten

  25. Strafzettel
    Am 13. Oktober 2021 um 22:21

    In welchen Namen wird das Urteil des BGH gefällt?
    Im Namen des Volkes ist das nicht!

  26. Hans-Otto O
    Am 8. Oktober 2021 um 13:41

    Betreff: Vorgangsnummer: (entfernt von der Redaktion)
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    aufgrund einer nicht erfolgten Medikamenten-Nachbestellung für meine Ehefrau die in einem Pflegeheim ist, wurde ich heute Vormittag kurzfristig gebeten beim Prof. Wege vom Klinikum Esslingen, ein Rezept für die sehr teuren Medikamente heute noch zu organisieren. Dem entsprechend wurde tel. vorab vereinbart, dass das Rezept beim Prof. Wege Sekretärin um 11.30 Uhr abzuholen. Gemäß dem ausgedrucktem Parkschein, fuhr ich am 08.10.21 um 11.27 Uhr ins Klinikum Esslingen ein. (Beleg kann zur Verfügung gestellt werden) Ich wollte auf einem der Kurzzeitparkplätze mein Auto abstellen. Leider waren alle Parkplätze von Taxi´s und von Fahrdiensten belegt, so dass ich zwangsläufig auf der Einfahrtstrasse ohne dabei Dritte zu behindern mein PKW abstellte, zumal ich nur das Rezept abholen hatte.
    Ich kam, um 11.40 Uhr wieder zu meinem Fahrzeug zurück und musste feststellen, dass 1 Mitarbeiter von Park & Control um 11.38 Uhr mir ein Strafzettel über EUR 35.00 unter den Scheibenwischer geklemmt hat.
    Man sollte auch bei Park & Control “die Kirche im Dorf lassen” und sich nicht auf die Lauer legen, um die PKW-Fahrer ab zu zocken.
    Meinem Empfinden, wäre es auch angebracht, bevor man den Strafzettel ausdruckt, wenigstens die auf dem Parkschein angegebene Parkdauer von max. 15 Minuten ab zu warten. “Leben und Leben lassen!”
    Es würde mich sehr freuen, wenn sie auf die Bezahlung von o.g. Strafzettel verzichten würden. Geren höre ich wieder von ihnen und verbleibe,
    mit freundlichen Grüßen.
    Hans-Otto O
    (entfernt von der Redaktion)
    73779 Deizisau
    Tel. (entfernt von der Redaktion)

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Oktober 2021 um 11:58

      Hallo Hans-Otto O.,

      auf unserer Website werden lediglich Informationen zur Verfügung gestellt. Die Vorlage, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können, ist ein Muster und dient der Orientierung. Sie verwechseln uns mit dem oben genannten Dienstleister. Wenden Sie sich an Park & Control oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Bärbel A
    Am 18. September 2021 um 21:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Ihrem Schreiben vom 13.09.2021 beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatz. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

    Der betreffende Parkplatz ist direkt an der Parzelle deutlich mit einem Schild der Firma Jacques Weindepot gekennzeichnet. Somit war für mich nicht erkennbar, dass mit meinem Einkauf in Jacques Weindepot während der Parkzeit die Auflagen für das Parken dort nicht erfüllt sind.
    Als ich mich mit der „Knolle“ (Kopie siehe Anlage) bei Jacques Weindepot meldete, um mich über derart kundenfeindliches Verhalten zu beschweren, wurde mir gesagt, dass Sie die Vertragsstrafe auf Kulanz fallen lassen, wenn man einen Einkaufsbeleg vorlegt. Dies ist hiermit geschehen. Beweis: Einkaufsbeleg vom 13.09.21, Kopie siehe Anlage.

    Ihr Geschäftsgebaren grenzt an Wegelagerei , was auch durch die völlig überzogene Höhe der Vertragsstrafe von 30,00 € zum Ausdruck kommt. Wenn ich im öffentlichen Parkraum vergesse, eine Parkscheibe auszulegen kostet das 10,00-15,00 €, damit ist Ihre „Gebühr“ doppelt bis dreifach so hoch. Ich werde mir jedenfalls gut überlegen, ob ich zukünftig das besuchte Geschäft noch einmal aufsuchen werde, solange der Parkplatz durch Ihr Unternehmen belagert wird. Ich werde eine Kopie dieses Schreibens auch an alle anderen anliegenden Geschäfte des Parkplatzes verteilen, um auf Ihr geschäftsschädigendes Verhalten aufmerksam zu machen und eine Aufkündigung Ihres Vertrages zu befördern.

    Ich bitte um schriftliche Empfangsbestätigung meines Widerspruchs.

    Mit freundlichen Grüßen

  28. Nowi
    Am 10. September 2021 um 21:08

    Meine Mutter parkte auf einem Parkplatz der von dieser Firma bewacht wird. Sie hatte einen Arzttermin. Aufgrund eines medizinischen Notfalls wurde sie ins Krankenhaus gebracht und überschritt dadurch die Parkdauer. Sie hat ein ärztliches Attest vorgelegt und trotzdem wollen die die Vertragsstrafe haben. Sowas ist für mich das letzte.

  29. Ahmed R
    Am 9. September 2021 um 15:59

    Das ist Richtig Betrüge, ich hab in Fitex Fitness Studio Privat Pakt Platz für 5 Minuten Geparkt zum Ausweis abholen, Trotzdem habe ich Strafzettel bekommen .

  30. Ingrid W
    Am 2. September 2021 um 19:39

    Ich habe im Juli in der Mannheimerstr. geparkt und vergessen eine Parkscheibe einzulegen. Park u.Control hat mir einen Strafzettel über 30,– Euro angehängt. Darauf habe ich mir eine Bestätigung von Tedi geholt da ich dort einkaufen war. Bstätigung und FRechnung habe ich an Park Control geschickt mit der Bitte mir die 30,– Euro zu stornieren, da ich Rentnerin bin und keine große Rente habe und 30,-Euro für mich bedeutet mich stark einzuschränken. Doch die schrieben mir ich muß zahlen. Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt. Nun kam heute einBrief ich muß zahlen und die haben mir nun fast 210,– Euro Mahngebühren was bedeutet ich soll nun 40m– Euro zahlen. Auf meinen Widerspruch sind die nicht eingeganben. Bitte helfen Sie mir und sagen Sie mir was ich tun kann.
    MfG Ingrid W

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Oktober 2021 um 9:19

      Hallo Ingrid W.,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt oder die zuständige Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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