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Strafzettel von Park & Control: Bezahlen oder nicht?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 14. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wenn das Parken vor dem Supermarkt zum teuren Vergnügen wird

Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?
Knöllchen von Park & Control: Muss ich die Strafe zahlen?

Um sicherzustellen, dass die kostenlosen Parkplätze vor Supermärkten tatsächlich der Kundschaft zur Verfügung stehen, engagieren immer mehr Geschäfte private Firmen, um die Parkplätze zu überwachen. Liegt die Parkscheibe nicht aus oder wurde die Höchstparkdauer überschritten, droht schnell ein Ticket. Daher werfen betroffene Autofahrer Firmen wie Park & Control schnell Abzocke vor.

Doch wie ist die Arbeit von Park & Control laut aktueller Rechtsprechung zu bewerten? Welche Möglichkeiten haben Autofahrer, um gegen die Forderungen für etwaige Parkverstöße vorzugehen? Können Sie gegenüber Park & Control einen Einspruch einlegen? Und welche Konsequenzen müssen Sie befürchten, wenn Sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Park & Control

Warum entsprechen die Sanktionen von Park & Control nicht dem Bußgeldkatalog?

Bei den von Park & Control ausgestellten Knöllchen handelt es sich nicht um einen Strafzettel, der dazu dient Geldsanktionen gemäß Bußgeldkatalog einzufordern, sondern um eine Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe fürs Parken. Wie hoch diese ausfällt, können die Besitzer des Parkplatzes dabei selbst bestimmen.

Erfolgt die Überwachung des Parkraums durch Park & Control rechtmäßig?

Grundsätzlich ist es zulässig, dass private Parkflächen von externen Unternehmen überwacht werden. Ebenso sind die erhöhten Parkentgelte die Firmen wie Park & Control erheben laut Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) rechtens.

Wie kann ich mich gegen die Zahlungsaufforderung von Park & Control wehren?

Wollen Sie den von Park & Control ausgestellten Strafzettel nicht bezahlen, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Forderungen Widerspruch einzulegen. Dieser muss üblicherweise schriftlich erfolgen und eine entsprechende Begründung enthalten. Wie ein solcher Widerspruch bei Park & Control aussehen kann, zeigt dieses Muster.

Gilt bei den Forderungen der Park & Control GmbH Halterhaftung?

Nein, eine Halterhaftung gibt in diesem Fall nicht. Dennoch werden entsprechende Zahlungsaufforderungen und Mahnungen meist an den Fahrzeughalter versendet, da Park & Control die Halterdaten und somit die Adresse mithilfe des Kennzeichens ermitteln lässt.

Wie geht Park & Control vor?

Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?
Ist die Parkraumüberwachung durch Park & Control rechtens?

Bei dem Unternehmen Park & Control PAC GmbH – verkürzt als Park & Control oder Park and Control bezeichnet – handelt es sich um eine Firma, die private Parkflächen im Auftrag der Eigentümer überwacht und Verstöße gegen die Parkordnung ahndet. Betroffen sind unter anderem die Parkplätze von Supermärkten, Möbelhäusern oder Krankenhäusern.

Durch die Parkraumüberwachung soll verhindert werden, dass Dauerparker und Pendler Stellflächen blockieren, die eigentlich für potenzielle Kunden gedacht sind. Wenn diese allerdings vor der Einkaufstour vergessen, die in den Nutzungsbedingungen vorgeschriebene Parkscheibe auszulegen oder die Höchstparkdauer überschreiten, muss auch die treue Kundschaft schnell mit zusätzlichen Kosten von rund 30 Euro rechnen.

Denn sobald Sie die Hinweisschilder an der Einfahrt des Parkplatzes passieren und Ihr Fahrzeug auf diesem abstellen, gehen Sie mit dem Park & Control einen Vertrag ein. Welche Vorschriften und Bedingungen dabei gelten, können Sie den Hinweisschildern entnehmen. Wer diese nicht beachtet, findet schnell eine Art Knöllchen unter dem Scheibenwischer.

Hierbei handelt es sich allerdings nicht um ein Verwarnungsgeld des Ordnungsamtes – im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Strafzettel bezeichnet –, sondern um die Zahlungsaufforderung für eine Vertragsstrafe. Denn bei Parkverstößen auf privatem Grund finden Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Bußgeldkatalog keine Anwendung. Darüber hinaus fallen die Forderungen von Park & Control in der Regel höher aus, als die Sanktionen für entsprechende Ordnungswidrigkeiten.

Dabei sind das Vorgehen und die erhöhten Parkgebühren von Park & Control gemäß einem Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs vom 18. Dezember 2019 (Az.: XII ZR 13/19) grundsätzlich zulässig.

Ist bei den Forderungen von Park and Control ein Widerspruch möglich?

Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?
Muss ich durch einen Widerspruch bei Park and Control Strafzettel nicht bezahlen?

Droht für einen kurzen Einkauf eine verhältnismäßig hohe Strafe, ist es mit der guten Laune bei den betroffenen Autofahrern schnell dahin. In der Regel bringt es zudem wenig, wegen der Zahlungsaufforderung von Park & Control eine Beschwerde bei der Filialleitung des Supermarktes vorzubringen, denn diese sind häufig nicht für die Beauftragung des Unternehmens verantwortlich. In Einzelfällen können Sie vielleicht auf Kulanz hoffen, wenn Sie bei Park & Control den Kassenzettel einreichen und dadurch belegen, tatsächlich Kunde zu sein. Darauf verlassen können Sie sich aber nicht.

Grundsätzlich gilt, Sie sollten die Forderungen von Park & Control oder beauftragten Inkasso-Unternehmen nicht ignorieren, denn durch Mahn- und Bearbeitungsgebühren können die Kosten noch steigen. Wichtig ist dies vor allem auch dann, wenn Sie das Park-&-Control-Ticket nicht bezahlen wollen, weil zum Beispiel ein entsprechendes Hinweisschild nicht vorhanden oder nicht lesbar war.

Denn in einem solchen Fall besteht die Möglichkeit, sich mithilfe eines Widerspruchs gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Damit ein solches Vorgehen allerdings eine Chance auf Erfolg hat, müssen insbesondere die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • Begründung des Widerspruchs
    • kein Hinweisschild vorhanden
    • Hinweisschild war nicht deutlich erkennbar
    • beschuldigte Person hat das Fahrzeug nicht dort geparkt
    • Vertragsstrafe fällt ungewöhnlich hoch aus
    • etc.
  • Belege für die Begründung
    • Fotos
    • Zeugenaussagen
    • sonstige Dokumente

Wichtig! Eine Halterhaftung gibt es bei Parkverstößen auf privatem Grund prinzipiell nicht. Wird der Zahlungsaufforderung des Knöllchens allerdings nicht nachgekommen, erfolgt eine Halterabfrage und Park & Control versendet die Mahnung an den Fahrzeughalter. Ist dieser nicht gefahren, ist es hilfreich dafür im Widerspruch entsprechende Beweise vorzulegen. Ein Vorgehen gegen die Strafe kann zudem sinnvoll sein, wenn die Forderungen mehr als doppelt so hoch wie entsprechende Bußgelder ausfallen. Denn dadurch werden gemäß § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam.

Gegen das Knöllchen von Park & Control Widerspruch einlegen: Unsere Vorlage

Nachfolgend stellen wir Ihnen ein Muster zur Verfügung, mit dem Sie gegen einen von Park & Control ausgestellten Strafzettel Widerspruch einlegen können:

Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Park & Control PAC GmbH
Postfach 23 01 34
70621 Stuttgart

Ort, Datum

Betreff: Widerspruch gegen den Vertragsverstoß mit dem Aktenzeichen [xxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom [Datum] beschuldigen Sie mich eines Vertragsverstoßes auf einem von Ihrer Firma überwachten Kundenparkplatzes. Diesem Vorwurf widerspreche ich mit diesem Schreiben und begründe dieses Vorgehen wie folgt:

[Begründung ergänzen]

Die Belege meiner Begründung füge ich diesem Schreiben bei.
Bitte bestätigen Sie mir den Empfang meines Widerspruchs schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen

_____________________
Unterschrift

park-control-widerspruch

Muster für einen Widerspruch bei Park & Control

Laden Sie sich hier das Muster für einen Widerspruch gegen einen Strafzettel von Park & Control kostenlos herunter!

Beachten Sie dabei, dass es sich bei dieser Vorlage lediglich um eine Orientierungshilfe für die Formulierung eines Widerspruchs handelt. So ist es notwendig, dass Musterschreiben mit den eigenen Angaben zu ergänzen und den Inhalten an den individuellen Fall anzupassen.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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154 Kommentare

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  1. Schultewolter
    Am 21. März 2024 um 7:48

    Am 18.3. habe ich um ca 14:50 Uhr auf dem Norma Parkplatz in Heinsberg geparkt . Habe die Schilder leider übersehen das man hier eine Parkscheibe auslegen muss . Nach meinem Einkauf bei Norma kam ich zu meinem Fahrzeug um 15:05 Uhr zurück und hatte einen Strafzettel von 35€ hinter der Windschutzscheibe. Im Markt wurde mir gesagt ich solle mich an Norma wenden , es gebe täglich viele Beschwerden . Nach einem Telefonat mit der Zentrale von Norma hat man mich zuerst wieder an die Filiale verwiesen, der Bereichsleiter soll dafür zuständig sein. Wir haben uns dann nach längerem hin und her geeinigt das ich die Zentrale anschreibe . Meine Mail sollte dann an eine dafür zuständige Stelle weitergeleitet werden . Bis jetzt habe ich keine Rückmeldung dazu bekommen! Ich werde zukünftig Geschäfte welche mit solchen Methoden arbeiten strikt meiden und mein umfangreiches Umfeld von diesem Vorfall in Kenntnis setzen !

  2. Michael
    Am 16. März 2024 um 20:09

    Hallo zusammen! Wenn ich das hier alles lese, werde ich ernsthaft zornig.
    Das Unternehmen betrügt ganz offensichtlich im großen Stile und das vom BGH rechtlich toleriert. Ich fasse es nicht!

    Auch ich wurde jetzt Opfer in Wuppertal Elberfeld auf einem Parkplatz vor dem Fahrradgeschäft Veloland (früher Zweirad-Experte).
    Obwohl ich Kunde im Geschäft war, keine zwei Stunden dort mit meinem Fahrzeug gestanden habe und eine funktionstüchige elektronische Parkscheibe am Fahrzeug angebracht habe, erhielt ich jetzt ca. 6 Wochen später unmittelbar ein 1. Mahnung über 44,35. Von zugesandter Rechnung oder Zettel am PKW keine Spur. Schön zu lesen ist auch der Hinweis auf Inkassounternehmen.

    Ich habe jedenfalls Widerspruch eingelegt und werde keinesfalls zahlen. Ich kann beweisen, dass ich eine Parkscheibe benutzt habe, im Geschäft Kunde war und somit nichts falsch gemacht habe.

    Wie es jetzt weitergeht, kann ich erahnen. Die unten geschriebenen Kommentare geben dazu Aufschluss. Wahrscheinlich wird man versuchen weiter Druck aufzubauen und meine Schreiben zu ignorieren.

    Sollte das passieren, werde ich wohl rechtliche Schritte gegen das Unternehmen einleiten müssen.

    Meinem Fahrradladen werde ich jedenfalls mitteilen, dass ich nicht mehr Kunde bei ihm sein werde.

    Es ist wirklich ein Skandal, dass so ein Abzock-Verhalten in betrügerischer Absicht und Erzeugung subjektiv gefühlter Bedrohung in Deutschland möglich ist.

    Michael

  3. Bernd
    Am 9. März 2024 um 11:02

    Ich habe vor Jahren mal irgendwo gelesen, dass das Ticket für zu langes parken auf von Parkplatz-Überwachungsfirmen nicht viel höher sein darf als im kommunalen Parkraum in der Nähe. Hat sich das geändert ?

  4. Patricia H.
    Am 27. Februar 2024 um 17:32

    Wir hatten bei uns in Griesheim im Dezember ein Hoffest, da dachte ich man könnte kurz gegenüber auf dem Parklatz vom Restaurant parken.
    Denn sonst ist da eine Kette davor – Restaurant war geschlossen.
    Nach 20 Minuten bin ich zum Auto zurück, da kam dann der Besitzer raus. Er sagt ich steht auf sein Parkplatz. Da meinet ich: Ich dachte Sie würden für Ihre Nachbarn Ihr Parkplatz zur Verfügung stellen. NEIN macht er nicht. Ich habe mich entschuldigt und bin rausgefahren. Er hatte dann die Kette davor gemacht. ( 4 Autos haben dann auch noch da gestanden)
    Ich soll jetzt 141,40€ bezahlen. UND SOORY den Ausdruck – bin mega angepisst.

    Und ich Depp habe meine Reschtschutzversicherung letztes Jahr nach 20 Jahren gekündigt.

  5. Cornelia
    Am 16. Februar 2024 um 12:52

    Heute kam mein Brief mit der Forderung.

    Habe selbst in einem Supermarkt Praktikum gemacht über mehrere Monate. Am letzten Tag hat es mich dann erwischt. Hätte angeblich den ganzen Tag dort mein Auto geparkt. Übrigens hat mich mein Mann früh gebracht und Nachmittag geholt. Das Auto parkte also nicht tagsüber dort. Aber komischerweise wurde er nur früh beim reinfahren und dann Nachmittags beim raus fahren vom System erfasst (automatisch ohne Parkscheibe). Was ist mit dem verlassen und neu befahren des Parkplatzes dazwischen? Jetzt frag ich mich ob da noch mehr kommt von den Tagen davor oO anrufen kann man dort nicht und ob die E-Mail.was nutzt? Ich bezweifle es …. Ja, sowas regt echt auf muss ich sagen!

  6. Rainer
    Am 2. Februar 2024 um 16:46

    Ich viel aus allen Wolken, als von der Fa. Fair Parken eine Rechnung über 39,90 ins Haus kam. Es wurde behauptet, dass ich kurz vor Weihnachten keine Parkscheibe beim Parken auf dem Parkplatz in der Schillerstraße in Schönebeck gehabt hätte. Tatsächlich war ich kurz vor Weihnachten für weniger als 15 min. auf dem besagten Parkplatz, um noch einige Weihnachtskarten bei Rossmann zu kaufen. Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten, habe ich nicht bemerkt, denn es war schon nach 16:00 und fast dunkel und dazu regnerisch. Außerdem habe ich keinen Zettel an der Windschutzscheibe gehabt, hätte ich bemerkt. Entweder hat diesen jemand entfernt oder er ist vom Wind weggeweht worden. Hier steht natürlich jetzt Aussage gegen Aussage. Auf jeden Fall ist das für mich eine Abzocke.
    Ich bin extra noch mal zu diesem Parkplatz gefahren und habe mir die Situation am hellen Tag angesehen.
    Es gibt tatsächlich Schilder, die auf einen Privatparkplatz hindeuten und eine Parkscheibe vorschreiben. Diese sind jedoch in ca. 2,5m Höhe für Autofahrer viel zu hoch angebracht, sodass man bei der Einfahrt auf den Parkplatz diese gar nicht wahrnimmt und schon gar nicht im Dunkeln.
    Da ich im Moment schon meine Rechtsschutzversicherung wegen einer anderen Sache in Anspruch genommen habe, werde ich von einem Widerspruch absehen. Auf jeden Fall war ich insgesamt nur 2 mal auf diesem Parkplatz, das erste und das letzte mal!

  7. Samy
    Am 31. Januar 2024 um 22:29

    Ich habe gerade von einer Rechtsanwältin eine Zahlungsaufforderung i.H.v. 100 € bekommen, da ich angeblich vor ZWEI JAHREN auf einem Park&Control Parkplatz geparkt hätte, obwohl das nicht stimmt. Unglaublich.

  8. Heide
    Am 4. Januar 2024 um 20:57

    Ich kenne Park & Control und musste auch schon einmal € 24.95 zahlen, da mein PKW auf einem freien Platz, *der nicht als Parkzone ausgeschildert war* auf dem Parkplatz stand. Obwohl mein Auto niemanden behinderte! Seit längerer Zeit nutze ich eine elektronische Parkscheibe und möchte mal etwas positives mitteilen. Meine Parkscheibe war abgelaufen, was ich aber nicht gesehen hatte und anstatt einer Zahlugsaufforderung hatte ich am dem Tag (14.02.23) einen Zettel unterm Scheibenwischer, dass ich doch bitte zeitnah meine Batterie wechseln sollte. Ich habe mich sehr darüber gefreut. Danke an diesen empathischen Mitarbeiter

  9. Daniel W.
    Am 2. Januar 2024 um 15:19

    Eine wichtige Frage, die hier noch nicht thematisiert wurde:
    Wie verhält es sich mit öffentlichem Parkraum? Wir haben hier in Sindelfingen am Goldberg einen öffentlichen P & R Parkplatz mit Parkscheinautomat. Der wurde bisher immer vom Ordnungsamt kontrolliert und wird immer noch von den Stadtwerken Böblingen bewirtschaftet. Jetzt hat mir auf Anfrage eine Mitarbeiterin der Stadtwerke bestätigt, dass die Stadtwerke immer noch Betreiber des Parkplatzes sind, aber die Kontrolle wohl tatsächlich an die Firma P & R übertragen hat.
    Ich gehe also davon aus, dass dies immer noch öffentlicher und nicht privater Parkraum ist. Ist so etwas überhaupt rechtens, dass eine öffentliche Institution die Kontrolle der Parkregeln einer privaten Firma anvertraut??

    Ich stand einige Tage mit meinem PKW dort und habe nach der Rückkehr insgesamt 3 gelbe Vertragsstrafenzettel unter meinem Wischer vorgefunden mit insgesamt 105€!
    In meinen Augen ist so etwas höchst sittenwidrig.
    Kann mir jemand zu diesem Sachverhalt Auskunft geben? Insbesondere die Frage des privaten und des öffentlichen Parkraumes und die entsprechenden Zuständigkeiten würden mich doch sehr interessieren.

  10. Markus K.
    Am 29. Dezember 2023 um 22:01

    Heute ein solches Schreiben an der Uni-Klinik in Frankfurt am Fahrzeug gehabt. Parkte neben dem Parkscheinautomaten. Zahlte 5€, von 9:06 Uhr bis 13:00 Uhr bezahlt. Um 10.21 Uhr wurde das Ticket von Park & Control dran gehängt. Ist ja so schwer ein Parkticket hinter der Windschutzscheibe eines Smart zu finden, welches ganz alleine hinter der Scheibe lag.
    Du zahlst unverschämte Parkgebühren an einem Krankenhaus, um einen todkranken Menschen zu besuchen. Das ist alleine schon der Hammer. Und dann klemmt dir so ein blinder Mitarbeiter ein 40cm langen Bong ans Auto mit der Zahlungsaufforderung. Das Auto ist darauf genau beschrieben, aber den Zettel hinter der Scheibe findet er nicht! Da muss ein Mitarbeiter wohl auf seine Quote kommen.
    Das Portal, welches daraufhin bemüht wird, verschickt nach zwei Einträgen keine versprochene automatische Eingangsbestätigung (“wenn sie keine Bestätigung bekommen, hat uns ihr Anliegen nicht erreicht. Schreiben sie uns erneut”), also das ganze jetzt an deren Service Email geschickt.
    Ich zahle nichts und lasse es darauf ankommen. Dafür lohnt sich mal meine Rechtschutzversicherung. Die unverschämten Drohungen mit gerichtlicher Geltendmachung auf ihrem Zettel haben sie postwendend auch gegen sich selbst auf meinem Schreiben vorgefunden.

  11. Eberhard M
    Am 13. Dezember 2023 um 19:26

    Leider ist es mir auch passiert, dass ich in Sinsheim einen Termin hatte und auf der Parkfläche der Post mein Auto abgestellt hatte.
    Für 1 Stunde habe ich das Ticket gelöst. Da ich – Vorgang ging länger – max. 10 Minuten nach Ablauf Parkzeit wieder zurück kam, hatte ich eine ein Papier mit einer Vertragsstrafe von 35.- € von P&C an der Frontscheibe. Und jetzt kommt es: Die Zeitdifferenz zwischen dem Knöllchen und dem Parkticket beträgt 1 Minute. Hier kann keine Rechtmäßigkeit bestehen, da ja im wahrsten Sinn des Wortes irgendwo die Uhren ja anders gehen könnten und damit der Tatbestand der OWI nicht erfüllt ist.
    1 Minute nach zeitlichem Ablauf des Tickets geht gar nicht.
    Was ist meine Schlussfolgerung, die eingesetzten Personen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sind entweder nicht geschult oder stehen unter hohem Druck.
    Eine erste Eingabe bei P&C mit dem Verweis darauf wurde ignoriert.
    Habe jetzt eine Mahnung erhalten.

    • Gerrit
      Am 9. Februar 2024 um 10:53

      Ich hatte eine elektronische Parkscheibe (zertifiziert) welche korrekt die Startzeit des Parkens anzeigt.
      Als ich nach einem Restaurantbesuch eines zur Parkfläche gehörenden Italieners nach 40 Minuten zurück kam, hatte ich ein Ticket.
      Auf großflächigen Schildern von Park & Control PAC GmbH standen die AGBs: Mit Parkberechtigung ODER 120 Minuten mit Parkscheibe.
      Das ist eindeutig. Trotzdem hat man mir eine Ticket verpasst. Ich hatte dann über deren Webseite eine Meldung abgegeben dass es sich um einen Irrtum handeln müsste und eindeutige Beweisfotos beigelegt.
      Ich bekam daraufhin eine Standart Antwort an meine E-Mail-Adresse, dass der Fall geprüft wird und so lange ruht.
      Einige Tage später bekam ich eine Benachrichtigung mit Standardwortlaut, die maschinell erstellt aussah und darauf hinwies, dass ich die bestehende Forderung begleichen sollte. Ich hatte gleich den Eindruck dass die meine Reklamation nicht gelesen haben und habe nochmals hingeschrieben.
      Nach einiger Zeit kam dann ein Schreiben von einem Inkasso Unternehmen, das funktioniert bei denen wie in einer Fabrik.
      Ich habe auch dem Inkasso Unternehmen geantwortet und um sofortige Einstellung und Bestätigung der Einstellung gebeten.

      Ich werde nicht zahlen, da ich im Recht bin, nicht “ausversehen vergessen” oder “ich bin doch Kunde, warum…” – Nein, ich habe exakt den AGB entsprochen rechtmäßig dort geparkt und trotzdem wollen die kassieren!
      Sollten die weiter, machen überlege ich gerade, ob ich nicht mit einer Strafanzeige wegen bandenmäßigen Betrug und Nötigung vorgehen sollte.

  12. Benno
    Am 10. Dezember 2023 um 19:26

    Da es so viele Fälle gibt, hilft nur eines: Die eigentlichen Eigner der Parkplätze anschreiben und Ihnen eröffnen, dass man dort nie wieder einkaufen wird. Das macht etwas Arbeit, wenn aber genug Menschen diese Strategie verfolgen, werden die Eigentümer der Parkplätze nachgeben. In größeren Centern parkt man in der Regel umsont, die Geschäfte wissen, dass das die Umsätze verbessert. Die großen Konzerne sind nur beim Umsatz zu treffen.
    Schade, dass unsere Rechtsprechung solche Gangstermethoden gutheißt. Allerdings nicht überraschend.

    • Herbert M.
      Am 26. Februar 2024 um 19:18

      Offenbar wird allgemein übersehen, dass der Vermieter mitkassiert. Warum sollte er P & C Geld schenken.

  13. Bruno L
    Am 8. Dezember 2023 um 7:54

    Ich wurde in Ettlingen vor Alnatura abgezockt. Im Regen kein Schild entdeckt von park&control, keines bei der Einfahrt zum grossen Parkplatz und ich habe keine Parkscheibe angebracht. Konsequenz: Ich gehe ins Parkhaus in der Stadt und meide die Geschäfte der Abzocker. Ist billiger.

  14. Andreas
    Am 2. Dezember 2023 um 19:23

    Ich wurde auch gerade mit 30 Euro fürs Einkaufen in drei Supermärkten bestraft, die sich einen Parplatz teilen, der von “Fair parken” bewirtschaftet wird. Ich habe wohl die Höchstparkdauer überschritten. Kassenzettel werde ich keine mehr haben, um das nachzuweisen.

    Angesichts der zahlreichen Erfahrungen, die hier veröffentlicht wurden, frage ich mich, wie es möglich sein kann, dass diese vollautomatisierte Abzocke schon so lange und immer noch betrieben werden darf? Selbst der BGH hält die Vorgehensweisen dieser privaten “Bewirtschafter” für gerechtfertigt, was man unter anderem auf der Webseite des ADAC nachlesen kann. Was bewirtschaften die eigentlich? Den Parkraum? Echt jetzt? Was die machen hat doch nichts mit Wirtschaft zu tun. Sie investieren Millionen Euro um Kamera- oder Sensorsysteme zu installieren, mit denen sie dann automatisch, nahezu ohne weiteren Aufwand Einnahmen und Gewinne erzielen können. So gesehen kein schlechtes Geschäftsmodell und dazu noch völlig legal.

    Wie blöd sind wir hier in Deutschland eigentlich inzwischen, dass wir soetwas einfach über uns ergehen lassen? Einkaufen ist ein “Grundrecht”, genauso wie sein Auto auf dem Supermarktparkplatz zu parken. Eine Überwachung (keine Bewirtschaftung) des der Öffentlichkeit zum Zweck des Einkaufs durch den Eigentümer zur Verfügung gestellten Parkraums gehört nicht in die Hände privater Unternehmen. Das Ergebnis dessen kann man hier in aller Vielfalt lesen. Und dabei wird es sich sicherlich nur um den kleinen Ausschnitt derer handeln, die sich die Mühe machen, ihre Erfahrungen hier zu teilen. Warum lernen unsere Gesetzgeber und Richter (inkl. innen und allen übrigen) nicht endlich dazu und kümmern sich um diese betrügerischen, die Leute stressenden Gängeleien, die sie selbst verursacht haben? Ich möchte mir jedenfalls nicht mehr länger vorschreiben lassen, wie lange ich maximal einzukaufen habe.

  15. Gerrit A
    Am 23. November 2023 um 18:21

    23.11.2023 kurz vor 11 Uhr auf dem Action Parkplatz in Magdeburg Am Sudenburger Tor 8: War als Stammkunde da und nur kurz drin. Damit meine ich 5, vielleicht 10 Minuten. Zack, Ticket dran. Ja, ich hab die Parkscheibe vergessen, aber ich habe auch die angeblich omnipräsente Beschilderung nicht wahrgenommen, sonst wäre ja alles gut. Wie da ein Vertrag zustanden kommen soll ist mit schleierhaft. Ich habe bezahlt, werde es aber nicht vergessen und versuchen, dieses in meinen Augen illegale Verhalten zu bekämpfen. Würde so eine Abzocktruppe auch nur 15 min warten müssen, gäbe es sie gar nicht mehr…

  16. Müller
    Am 23. November 2023 um 13:16

    Meine Frau ist mit Herzbeschwerden zu ihrer hausärztin gefahren. Parkzettel noch bezahlt, aber von dort mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht worden.
    Konnte somit den Parkschein nicht verlängern.
    40 Euro Strafe, dagegen Widerspruch welcher nicht anerkannt wurde. Was kann ich jetzt machen? PRS versucht sogar lebensgefährlich erkrankte Menschen abzukassieren.

  17. Carsten
    Am 12. November 2023 um 14:59

    1 Nacht im Mcdreams-Hotel Wuppertal übernachtet. Die Parkplätz können angeblich kostenfrei für Hotelgäste benutzt werden.
    1 Woche später kam dann die Vertragsstrafe in Höhe von 44,35 €
    Nach Rücksprache mit dem Hotel habe ich Widerspruch eingelegt und die Rechnung als Beweis beigefügt. Wurde abgelehnt und auf Zahlung bestanden. Fühlt sich für mich wie Abzocke an.
    Das war dann meine letzte Nacht in diesem Hotel, wo ich jahrelang Stammgast war. Schade.

  18. Lars
    Am 1. November 2023 um 1:40

    Wie erkennt man öffentliche Straßen? vs. Privat?
    Hier in Bremen ist nun am Fabrikweg über Nacht ein Schild aufgestellt worden. Sonntag Abend Auto abgestellt, war da noch nichts. Montag morgen direkt vor meinem Auto. Immerhin Auto bei der Aufstellaktion scheinbar nicht beschädigt und auch kein Zettel dran.

    Es handelt sich hierbei allerdings auch um eine Zufahrtsstraße zu einem Parzellengebiet.
    Bin da sehr skeptisch, dass das von Park&Control (Hol Ab!) überhaupt rechtlich OK ist.

  19. Beata
    Am 26. Oktober 2023 um 16:15

    Hier ist mein Email was ich an Inkasso COEO geschickt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die Sache hat sich überschrittet.
    Bevor ich Ihr erstes Schreiben bekommen habe, habe ich an Fa. Park & Control PAC GmbH 45,00 Euro inkl. Mahnkosten bezahlt .
    Außerdem möchte ich Sie informieren dass die og. Firma ein Abzocker ist. Wegen Großgeld bin ich zum Flughafen-Terminal gegangen um ein 100 Euro Schein zu wechsel. Das hat ca.3 Minuten gedauert.
    Ich bin mit dem Kleingeld zum Auto gegangen und den Zetel war schon da. Ich habe den Schlaumeier gesucht aber ohne Erfolg, er hat sich versteckt.
    Auf dem Zetel steht dass ich mich auf Internetseite dieser Firma anmelden muss um den Fall zuklären, bzw auf Kulanz den Bußgeld mindern kann. Quatsch, es funktioniert nicht. Natürllich die Telefonnummer von Park & Control PAC GmbH ist auch ein Geheimnis (?)
    Nach mehreren Proben habe ich aufgehört und den Zettel brav bezahlt . Nach 2-3 Tagen kam Ihr (COEO) erstes Brief.

    Meinerseits bezahle keinen Cent mehr! Ihr Apanage (18,00 Euro) soll Ihnen den Abzocker bezahlen.

    Dass Sie mit Kriminelle arbeiten ist Ihr Problem. Ich war vor einer Woche wieder auf dem Parkplatz bei Flughafen Baden- Baden und habe die Mitarbeiter der Park & Control und wie das ganze Trick hier funktioniert, beobachtet . An allen Parkautomaten hat Kartenzahlungsoption nicht funktioniert. Ist es Kundenproblem wenn nur Karte hat oder Betreiberproblem? Ich sollte umparken,… das habe nicht gemacht.
    Ich habe dem Mitarbeiter meine Geschichte erzählt und ohne Zettel ca. 30 min. gestanden. Außerdem hat mir gesagt: “Gott Sein Dank dass ich nicht war “……. hier kann man nachdenken.

    Im Fall ihren, weiteren Briefe werde mich an meinem Rechtsanwalt wenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Beata XX

  20. Tristan
    Am 24. Oktober 2023 um 16:46

    In Mannheim an der Hochschule um 13:20 geparkt. 3 Stunden sind erlaubt und um 15:02 wurde mir ein knöllchen von 35€ ausgestellt. Finde es schon dreist genug “normale” Leute abzuzocken, aber als Student tun 35€ doppelt und dreifach weh. Hat mich schon gewundert weshalb an jedem Auto ein gelber Zettel hängt.

  21. Rosita k
    Am 6. Oktober 2023 um 19:45

    Ich war bei Aldi einkaufen das ganze hat 5 Minuten gedauert nun hat mein Mann 3 Parkplätze gebraucht weil wir mit Wohnmobil unterwegs waren.In dieser Zeit war jemand von Park control da und 40,00 Euro sollen wir zahlen,es standen noch Lkw Pause und sie haben nicht bekommen.
    Wie verhält sich das?

    Mit freundlichem Gruß

    Rosita k

  22. Lehmann
    Am 1. Oktober 2023 um 10:10

    ich habe am 26.08.2023 in Neuharlingersiel geparkt. Leider hat der Automat Probleme damit den Bindestrich im Kennzeichen aufzunehmen Ich habe dann dies ohne dem Eingegeben und meine Parkgebühr entrichtet.
    Prompt kann natürlich sofort eine Zahlungsaufforderung für eine nicht entrichtete Gebühren. Mittels dem beigefügten QR-Code kann man dann sich zum Sachverhaltäußern. Was ich auch tat (Bilder Digitale Parkuhr, EC Zahlungsbeleg)und danach passiert nichts.
    Damit ich nicht im Verzug gerade habe ich dann noch per Post auf diese Aufforderung geantwortet sowie per E-Mail versucht die Firma zu erreichen aber leider scheint man nicht daran interessiert zu sein Missverständnisse aus dem Weg zu räumen. Ich habe der Firma zwar unmissverständlich deutlich gemacht dass ich die Zahlung zurückweise und nicht zahlen werde und somit die Beauftragung eines Inkassobüros nicht notwendig ist. Das heißt ja quasi, sie müssen es gerichtlich einstreiten. Ich bin jetzt gespannt, wann sich das Inkasselgruppe drotzdem meldet und werde dann wohl den Gang vor Gericht bestreiten müssen. Schon in Ihrem Anschreiben können Sie Fristen setzen und Drohung aussprechen und versuchen den Bürger einzuschüchtern aber selbst auf Widersprüche zu antworten klappt bei dieser Firma überhaupt nicht. Wenn ja viele teilweise von Abzocke sprechen kann ich mich aufgrund dieser Verhaltensweise dem nur anschließen.

  23. Cornelia
    Am 23. September 2023 um 17:24

    Ich habe auf einem Parkplatz in Frankfurt auf dem Uniklinikgelände geparkt. Dort muss man am Automat Parktickets ziehen. Habe ich gemacht, hinter die Windschutzscheibe gelegt. Wurde vom Kontrolleur geflissentlich übersehen. 35 Euro sollten fällig werden. Ein paar Tage später wieder eine gelbe Zahlungsaufforderung ausgestellt um 16:53, Parkticket gültig bis 17:06. Beide Male konnte ich beweisen, dass die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt ist. Aber die Schreiberei mit denen hätte ich mir gerne erspart, zumal ich meinen schwerkranken Mann besucht habe. Da hat man echt andere Sorgen, als die unverschämten Antworten von denen zu lesen, ohne eine Entschuldigung.

  24. SKrey
    Am 11. September 2023 um 9:09

    wir waren gestern SONNTAG!!!auf dem Parkplatz am Bötzsee in Eggersdorf..
    geparkt um 10.30.. DORT IST EIN SCHILD 60 MINUTEN PARKEN MIT PARKSCHEIBE KOSTENFREI. SCHON NACH 4 MINUTEN hatten wir ein Ticket am Fenster..
    weil der Mitarbeiter scheinbar auf Provision arbeitet.
    Da wir innerhalb der Stunde wieder zurück waren und ihn dann zur Rede stellte
    .. RIEF DER DIE POLIZEI WIR WÜRDEN IHM SCHLAGEN!!!! WEIL ER SEINE ARBEIT MACHT.
    nicht nur Betrug beim Ticket verteilen ..ER LÖSTE AUCH NOCH UNTER FALSCHAUSSAGE EINEN POLIZEIEINSATZ AUS!!
    WIir warteten vergeblich über 1 Stunde auf die Polizei um diese Lüge aufzuklären.
    Frechheit was diese Mitarbeiter sich ungestraft rausnehmen dürfen.
    ich werde einen Widerspruch einreichen ! Sonntags ist dort alles zu.. also wird keiner blockiert.. REINE ABZOCKE

  25. Ingo H
    Am 7. September 2023 um 2:03

    ich war in Bretten beim Tedi einkaufen gewesen und keine Parkscheibe ausgelegt: Vertragsstrafe 30 Euro. Die Beschilderung hatte ich nicht gesehen. Die 30 Euro überwiesen und trotzdem Mahnung bekommen wegen Halterübermittlung. Nach eigenen Belegen von Park und Control war die Vertragsstrafe einbezahlt und dennoch machen die gebührenpflichtig eine Halterermittlung. Um Ruhe zu haben, habe ich die EUR 9,35 bezhalt. Nun kommt Post von Inkasso zur Vollstreckung von Inkassogebühren, obwohl die geforderten Geldbeträge VORHER bezahlt wurden.
    TOTALE ABZOCKE
    Sicher ist: Dort parke ich nicht mehr und kaufe auch nicht mehr ein.

  26. Heike
    Am 30. August 2023 um 13:00

    Parkplatz Einkaufzentrum Blockdiek in Bremen. Die Beschilderung ist nicht offensichtlich sofort erkennbar, am Eingang des Parkplatzes ist eine Beschilderung die durch schwarze Sprühfarbe über sprüht wurde und nicht erkennbar ist was da genau drauf steht. Ich stand gleich links neben dem Parkplatzeingang und auf der Seite ist kein Schild angebracht, wo man erkennen kann, dass dort eine Parkscheibe zu verwenden ist.
    Hätte ich es gelesen hätte ich auch eine Parkscheibe verwendet, da ich nur eben einkaufen war und noch nicht mal ein Stunde dort stand, habe ich erstmal Widerspruch eingelegt. Voll die Abzocke 35,00 Euro. Werde dort nicht mehr parken und einkaufen, hat sich ab jetzt erledigt.

  27. Bianca H
    Am 24. August 2023 um 15:18

    Hatte heute eine Mahnung von P+C im Briefkasten, dass ich den offenen Betrag von 35Euro Bußgeld + 10 Euro (Haltersuche und Mahngebühr) begleichen solle.
    Nach langem recherchieren, was die überhaupt von mir wollen, musste ich feststellen, dass ich für 20 Minuten am Tankstellenparkplatz nun das Bußgeld zahlen soll.
    Dass ich dort nicht parken darf, ist mir prinzipiell klar. Mein Freund hat sich in der Tanke jedoch noch Zigaretten gekauft, danach haben wir noch kurz miteinander geredet. Während des gesamten Zeitraums stand ich direkt beim Auto! Ich bin nie weggewesen, weil ich meinen kleinen Sohn dabei hatte, der sich im Auto gespielt hat. Ein “Strafzettel” wurde definitiv NICHT ausgehändigt.
    Was soll das bitte, mir eine Mahnung zu schicken!
    Ich bin echt schockiert!

  28. Cornelia
    Am 16. August 2023 um 12:04

    Ich wohne in der Schweiz und war am 18.07.2023 im Rhein-Center in Weil am Rhein (Deutschland) einkaufen. Am 15.08.2023 erhielt ich nun eine Mahnung von der Park&Control vom 08.08.2023, mit einer Zahlungsaufforderung über 44,03 Franken. Meine Gesamtforderung einschliesslich Halterermittlung (1,85€) und Mahnkosten (10,00€) beläuft sich allerdings auf insgesamt 41,85 Euro.
    Laut Währungsrechner versuchen sie somit einen Betrag von 45,35 Euro einzufordern.
    Das ist in meinen Augen eine absolute Freiheit!
    So dreist muss man erst einmal sein!
    Ich überweise selbstverständlich den Betrag in Euro und NICHT in Franken.
    Dieses Center hat sich für mich als Kundin erledigt!

  29. Eva W.
    Am 12. August 2023 um 9:57

    Am 11.08.2023 um 14::00 Uhr habe ich in Pfungstadt im Kaufladen von Jysk einen größeren Einkauf getätigt. Ich parkte mit dem PKW auf dem dazugehörigen Parkplatz, Einfahrt Rügnerstraße welcher von Park& Control als Parkraumlösungen einfach und sicher angepriesen wird. Da es im Kaufladen bei der zurückgelegten Ware und beim Bezahlvorgang zu Schwierigkeiten kam verlägerte sich der ganze Vorgang auf ca.30 bis 40 Minuten,obwohl ich die einzige Kundin war. Nach ankommen am Parkplatz (ca.50m, ) fand ich einen gelben Zettel mit Zahlungsaufforderung (Zeit 13:57) von35 Euro. Bei der anschließenden Reklamation wurde mir ein respektloses Verhalten entgegengebracht,alle Anschuldigungen meinerseits zurückgewiesen(sie stehlen mir die Zeit) obwohl die Inkompetenz des Personals ersichtlich war..Ehrlicher Weise
    muß man der Dame an der Kasse zugestehen das sie sich ca.20 mal bei dem Vorgang entschuldigt hat,aber die lange Dauer des Aufenthalts
    im Laden mich 35 Euro kostet. Es war nicht einmal eine Kulanz von beiden Seiten ersichtlich. Das ist in meinem ermessen keine Parkraum-
    bewirtschaft im Sinne der dazugehörigen Kaufläden,sondern eine Dienstleistung von P&C im Sinne des Geldeintreibens sprich Abzocke.
    Diese Läden sowie auch das dazugehörige Parkplatz werde ich als Kunde nicht mehr in Anspruch nehmen und keine Weiterempfehlung
    als auch eine Warnung an Verwande und Bekannte weiter geben. Den angeblichen Parkverstoß mit Zahlungsaufforderung wurde 3 Minuten vor der Ankunft im Jyskladen ausgestellt,also gleich nach abstellen des Fahrzeugs. Es waren im ganzen nur ca.10-15 PkW geparkt, mit mir noch 3 in derselben Reihe welche keine gelben Zettel hatten. Eine Parkplatzgröße von schätzungsweise 35-40 Abstellplätzen ist vorhanden
    ( nur zur Information) die bis vor einiger Zeit den Verkaufläden in der Kernstadt ohne Parc & Control Lösung zugeordnet wurden.

  30. Jochen S
    Am 25. Juli 2023 um 12:30

    Am 17.06.2023 wurde unser vollelektrischer PKW, mit dem aus dem Raum Bremen nach Kiel gefahren worden war, von 10.52 bis 13.29 an einer
    Ladesäule auf der von Park&Control bewirtschafteten ‘Parkierungsanlage Kiel Kirchhofallee’ geladen, um über die entsprechende Reichweite für die
    Rückfahrt zu verfügen.
    Ich habe den Sachverhalt Park&Control schriftlich mitgeteilt; das Unternehmen beharrt auf seiner Forderung.
    JS

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