Auf dem Kaufland-Parkplatz: Ist ein Strafzettel gültig?
Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 11. Dezember 2020
Parkscheibe vergessen, Knöllchen kassiert: Infos und Tipps für Autofahrer
Im Jahr 1984 eröffnete der erste Supermarkt mit dem Namen „Kaufland“. Heute gibt es deutschlandweit etwa 670 Filialen, in denen Kunden alles Nötige für ihren täglichen Bedarf finden können. Wie auch viele andere Supermärkte setzt Kaufland bei vielen seiner Filialen darauf, ihre Parkplätze von privaten Firmen überwachen zu lassen.
Kunden dürfen die Parkplätze von Supermärkten häufig kostenlos nutzen. Immer häufiger finden sich dort jedoch Schilder, die darauf hinweisen, dass das Parken nur für einen gewissen Zeitraum erlaubt ist. Zur Überprüfung, dass niemand zu lange parkt, müssen die Kunden eine Parkscheibe auslegen, auf welcher die Ankunftszeit eingestellt wurde.
Viele Kunden übersehen die Hinweisschilder jedoch oder vergessen es im Alltagsstress, eine Parkscheibe auszulegen. Nach dem Einkauf kann dann eine teure Überraschung auf den Betroffenen warten: ein Knöllchen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Müssen Sie, wenn Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben, die angegebene Summe tatsächlich bezahlen?
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Strafzettel auf dem Kaufland-Parkplatz
Häufig überwachen private Unternehmen Supermarktparkplätze. Verstoßen Sie gegen die Regeln, die auf gut erkennbaren Hinweisschildern auf dem Gelände festgehalten sind, kann eine Art Strafzettel die Folge sein. In diesem Fall wird von einer Vertragsstrafe gesprochen.
Die Vertragsstrafe darf maximal das Doppelte eines regulären Bußgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen betragen. Die Grenze liegt demnach in der Regel bei 30 Euro.
Sie können mit einem Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen – etwa, wenn das Hinweisschild auf dem Parkplatz an einer nicht gut einzusehenden Stelle angebracht war. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Dürfen Supermärkte ihre Parkplätze von privaten Unternehmen kontrollieren lassen?
Im Regelfall ist es so, dass der Parkplatz eines Supermarktes nicht öffentlicher, sondern privater Grund ist. Der Besitzer kann deshalb festlegen, wer dort unter welchen Voraussetzungen parken darf.
Der Supermarkt hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass immer ausreichend freie Parkplätze für seine Kunden vorhanden sind. Doch oft stellen auch Fremd- bzw. Dauerparker ihre Fahrzeuge auf Supermarktparkplätzen ab.
Um dies zu verhindern, beauftragen viele Supermärkte, darunter auch Kaufland, private Unternehmen damit, ihre Parkplätze zu überwachen.
Diese Überwachung von Supermarktparkplätzen ist grundsätzlich erlaubt. Des Weiteren dürfen Regelverstöße von Parkenden sanktioniert werden. Sie können also auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und müssen diesen unter Umständen auch bezahlen.
Wann ist die Vertragsstrafe auf dem Supermarktplatz gerechtfertigt?
Wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben und zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert wurden, sollten Sie zunächst die Beschilderung überprüfen. Die Vertragsstrafe ist nämlich nur dann gültig, wenn der Parkplatz mit Hinweisschildern ausgestattet ist, die klar und deutlich auf die geltenden Parkregeln aufmerksam machen.
Es muss schnell und einfach zu verstehen sein
- wie lange und unter welchen Voraussetzungen Sie parken dürfen (z. B. nur Kunden, keine Fremdparker),
- ob Sie bei Verstößen abgeschleppt werden können und
- welche Vertragsstrafe bei Verstößen genau droht.
Wie teuer darf das Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz sein?
Wie wir bereits erwähnt haben, handelt es sich bei einem Supermarktparkplatz meist um privaten Grund. Der Besitzer kann also selbst die dort geltenden Regeln festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er willkürlich sehr hohe Vertragsstrafen festlegen darf.
Grundsätzlich gilt, wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben: Die Vertragsstrafe darf in der Regel maximal das Doppelte dessen betragen, was Sie für einen Parkverstoß im öffentlichen Raum bezahlen müssten.
Für das Parken ohne Parkscheibe bzw. das Überschreiten der geltenden Parkdauer auf einer öffentlichen Straße müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 10 bis 15 Euro rechnen. Eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 30 Euro für das regelwidrige Parken auf einem Supermarktplatz kann also unter Umständen gerechtfertigt sein. Bei höheren Beträgen kann sich ein Widerspruch lohnen.
Wie können Sie gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen?
Haben Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und möchten gegen die Vertragsstrafe vorgehen, so haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diesen müssen Sie an die Firma richten, welche die Vertragsstrafe ausgesprochen hat.
Beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch gut begründen müssen. Legen Sie beispielsweise Fotos bei, die belegen, dass die Hinweisschilder nicht gut zu sehen oder dass diese nicht aussagekräftig genug sind.
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