Menü

Auf dem Kaufland-Parkplatz: Ist ein Strafzettel gültig?

Von Meike Z.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Parkscheibe vergessen, Knöllchen kassiert: Infos und Tipps für Autofahrer

Können Sie, wenn Sie zu lange auf einem Kaufland-Parkplatz stehen, einen Strafzettel bekommen?
Können Sie, wenn Sie zu lange auf einem Kaufland-Parkplatz stehen, einen Strafzettel bekommen?

Im Jahr 1984 eröffnete der erste Supermarkt mit dem Namen „Kaufland“. Heute gibt es deutschlandweit etwa 670 Filialen, in denen Kunden alles Nötige für ihren täglichen Bedarf finden. Wie auch viele andere Supermärkte setzt Kaufland bei vielen seiner Filialen darauf, deren Parkplätze von privaten Firmen überwachen zu lassen.

Kunden dürfen die Parkplätze von Supermärkten meist kostenlos nutzen. Immer häufiger finden sich dort jedoch Schilder, die darauf hinweisen, dass das Parken nur für einen gewissen Zeitraum erlaubt ist. Zur Überprüfung, dass niemand zu lange parkt, müssen die Kunden eine Parkscheibe auslegen, auf welcher die Ankunftszeit eingestellt wurde.

Viele Kunden übersehen die Hinweisschilder jedoch oder vergessen es im Alltagsstress, eine Parkscheibe auszulegen. Nach dem Einkauf kann dann eine teure Überraschung auf den Betroffenen warten: ein Knöllchen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Müssen Sie, wenn Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben, die angegebene Summe tatsächlich bezahlen?

FAQ: Strafzettel auf dem Kaufland-Parkplatz

Können Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten?

Häufig überwachen private Unternehmen Supermarktparkplätze. Verstoßen Sie gegen die Regeln, die auf gut erkennbaren Hinweisschildern auf dem Gelände festgehalten sind, kann eine Art Strafzettel die Folge sein. In diesem Fall wird von einer Vertragsstrafe gesprochen.

Wie teuer kann das Knöllchen auf einem Kaufland-Parkplatz werden?

Die Vertragsstrafe darf maximal das Doppelte eines regulären Bußgeldes für das Falschparken auf öffentlichen Straßen betragen. Die Grenze liegt demnach in der Regel bei 80 Euro.

Können Sie gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen?

Sie können mit einem Widerspruch gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen – etwa, wenn das Hinweisschild auf dem Parkplatz an einer nicht gut einzusehenden Stelle angebracht war. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Dürfen Supermärkte ihre Parkplätze von privaten Unternehmen kontrollieren lassen?

Auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten: Die Vertragsstrafe darf nicht zu hoch sein.
Auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten: Die Vertragsstrafe darf nicht zu hoch sein.

Im Regelfall ist es so, dass der Parkplatz eines Supermarktes nicht öffentlicher, sondern privater Grund ist. Der Besitzer kann deshalb festlegen, wer dort unter welchen Voraussetzungen parken darf.

Der Supermarkt hat verständlicherweise ein Interesse daran, dass immer ausreichend freie Parkplätze für seine Kunden vorhanden sind. Doch oft stellen auch Fremd- bzw. Dauerparker ihre Fahrzeuge auf Supermarktparkplätzen ab.

Um dies zu verhindern, beauftragen viele Supermärkte, darunter auch Kaufland, private Unternehmen damit, ihre Parkplätze zu überwachen.

Diese Überwachung von Supermarktparkplätzen ist grundsätzlich erlaubt. Des Weiteren dürfen Regelverstöße von Parkenden sanktioniert werden. Sie können also auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und müssen diesen unter Umständen auch bezahlen.

Strenggenommen handelt es sich hierbei nicht um einen Strafzettel. Ein solcher darf nämlich nur von einer Behörde ausgestellt werden, wenn Sie im öffentlichen Raum einen Parkverstoß begangen haben. Vielmehr wird bei privaten Parkplätzen von einer Vertragsstrafe gesprochen. Da die Begriffe „Knöllchen“ und „Strafzettel“ in der Umgangssprache jedoch auch in diesem Zusammenhang verwendet werden, nutzen wir diese auch in diesem Ratgeber und meinen damit dann, wenn wir nicht ausdrücklich auf etwas anderes hinweisen, die Vertragsstrafe.

Wann ist die Vertragsstrafe auf dem Supermarktplatz gerechtfertigt?

Wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben und zur Zahlung einer Vertragsstrafe aufgefordert wurden, sollten Sie zunächst die Beschilderung überprüfen. Die Vertragsstrafe ist nämlich nur dann gültig, wenn der Parkplatz mit Hinweisschildern ausgestattet ist, die klar und deutlich auf die geltenden Parkregeln aufmerksam machen.

Es muss schnell und einfach zu verstehen sein, …

  • wie lange und unter welchen Voraussetzungen Sie parken dürfen (z. B. nur Kunden, keine Fremdparker),
  • ob Sie bei Verstößen abgeschleppt werden können und
  • welche Vertragsstrafe bei Verstößen genau droht.

Ist Ihrer Meinung nach das Hinweisschild nicht aussagekräftig genug oder nicht gut für Parkende sichtbar, so sollten Sie Beweisfotos machen. Diese können Sie dann vorlegen, wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben und dagegen vorgehen möchten.

Wie teuer darf das Knöllchen auf dem Supermarktparkplatz sein?

Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie den auf einem Kaufland-Parkplatz erhaltenen Strafzettel für ungültig halten.
Sie können Widerspruch einlegen, wenn Sie den auf einem Kaufland-Parkplatz erhaltenen Strafzettel für ungültig halten.

Wie wir bereits erwähnt haben, handelt es sich bei einem Supermarktparkplatz meist um privaten Grund. Der Besitzer kann also selbst die dort geltenden Regeln festlegen. Das bedeutet jedoch nicht, dass er willkürlich sehr hohe Vertragsstrafen festlegen darf.

Grundsätzlich gilt, wenn Sie auf dem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten haben: Die Vertragsstrafe darf in der Regel maximal das Doppelte dessen betragen, was Sie für einen Parkverstoß im öffentlichen Raum bezahlen müssten.

Für das Parken ohne Parkscheibe bzw. das Überschreiten der geltenden Parkdauer auf einer öffentlichen Straße müssen Sie laut aktuellem Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld in Höhe von 20 bis 40 Euro rechnen. Eine Vertragsstrafe bis zu einer Höhe von 80 Euro für das regelwidrige Parken auf einem Supermarktplatz kann also unter Umständen gerechtfertigt sein. Bei höheren Beträgen kann sich ein Widerspruch lohnen.

Es kann durchaus dazu kommen, dass Sie nach dem Parken auf dem Kaufland-Parkplatz keinen Strafzettel an Ihrem Auto finden, aber kurze Zeit später ein Schreiben eines Inkassobüros oder des Überwachungsunternehmens in Ihrem Briefkasten finden. Bei diesen werden meist zusätzlich zur Vertragsstrafe hohe Mahnkosten angesetzt. Gut zu wissen: Wussten Sie nichts von der ursprünglichen Forderung, weil kein Knöllchen an Ihrem Auto war, dann müssen Sie die Mahnkosten nicht zahlen.

Wie können Sie gegen eine ungerechtfertigte Vertragsstrafe vorgehen?

Haben Sie auf einem Kaufland-Parkplatz einen Strafzettel erhalten und möchten gegen die Vertragsstrafe vorgehen, so haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Diesen müssen Sie an die Firma richten, welche die Vertragsstrafe ausgesprochen hat.

Beachten Sie, dass Sie Ihren Widerspruch gut begründen müssen. Legen Sie beispielsweise Fotos bei, die belegen, dass die Hinweisschilder nicht gut zu sehen oder dass diese nicht aussagekräftig genug sind.

Über den Autor

Meike
Meike Z.

Meike hat ihren Master-Abschluss im Fach Linguistik an der Universität Paderborn erworben und ist seit 2016 Teil des bussgeldkatalog.org-Teams. Dabei besteht ihr Anspruch darin, Informationen unter anderem zu Kfz-Versicherungen und zur Autofinanzierung leicht verständlich aufzubereiten.

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (75 Bewertungen, Durchschnitt: 4,32 von 5)
Auf dem Kaufland-Parkplatz: Ist ein Strafzettel gültig?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

3 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Renate U
    Am 13. Oktober 2023 um 19:20

    Seit Jahren gehe ich ins Kaufland Leipzig- Grosszschocher einkaufen. Ich bemühe mich immer so schnell wie möglich meine Einkaufen zu tätigen. Heute bekam ich einen Strafzettel, um wegen des Parkverstosses 32, 85 zu zahlen. Ich muß dass morgen nachprüfen, ob überhaupt Schilder dort gut leserlich aufgestellt sind. Ich werde jedenfalls nicht mehr ins Kaufland einkaufen gehen. Da sie weniger Fachkräfte haben, bzw. Kasserinnen haben muss man lange an den Kassen anstehen.

  2. K , Kerstin
    Am 28. August 2023 um 19:52

    Ich habe heute 15.21Uhr meinen Einkauf bei Kaufland beendet.
    15.01Uhr habe ich von Ihnen einen Strafzettel bekommen wegen fehlender Parkscheibe.
    VorgangsNr. xxx
    Ich möchte Sie bitten von der Strafe abzusehen. Meine Gedanken waren bei meinen Bruder, der gestern plötzlich verstorben ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Kerstin K

  3. Gerhard L
    Am 15. Juli 2021 um 15:46

    Um dem Ärger aus dem Weg zu gehen, legte ich mir eine eParkscheibe von einer renomierten Firma zu, deren Gerät mit einem Prüfzeichen des KBA und einer entsprechenden Prüfnummer versehen ist.
    Auf Grund einer Beanstandung einer Kommune, diese sei nicht zulässig, forderte ich vom KBA eine Stellungnahme an, in welcher mir erklärt wurde, daß diese eParkscheibe abgenommen und ihr Prüfsiegel erhalten und somit zur Nutzung im Öffentlichen Straßenverkehr zulässig sei.
    Dies wurde in der Folge dann von einem Mitarbeiter bestritten, diese Prüfung besage lediglich die Funktionssicherheit dieser Gerät im bezug auf die im Fahrzeug befindliche Elektronik, mit der Zulässigkeit im Öffentlichen Straßenverkehr habe das nichts zu tun.
    Regelmäßig handele ich mir daher immer wieder ein Knöllchen ein, welches dann bei Vorsprache beim Ordnungsamt wieder zurückgenommen wird.
    Dort allerdings erhielt ich durch Zufall von Mitarbeitern des Amtes in Information, das täglich sich mindestens 6 Personen wegen dem gleichen Vorfall vorstellig werden, da ihnen nach ihrer Meinung zu Unrecht dieses unter dem Scheibenwischer geklemmt wurde, im Bereich unterhalb der eParkscheibe, sodaß diese nach dem Fotografieren auch mit Dokumentiert ist.
    Antwort des Mitarbeiters, man kann doch mal einen Fehler machen.
    Was heißt das nun für mich, ich darf keinesfalls einen Fehler machen, die kontrollierenden Personen ist es jedenfalls nicht verboten.
    Eine Antwort auf eine regelmäßige noltwendige Schulung wurde mir nicht beantwortet, auch nicht vom Chef des Ordnungsamtes.
    Auch auf die Frage nach dem Qualitätsmanagment der Kommune, in Bezug auf die Qualität der Mitarbeiter des Ordnungsamtes wollte man mir nicht beantworten.

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.