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Dauerparken: Ist dies auf öffentlichen Straßen zulässig?

Von Nicole P.

Letzte Aktualisierung am: 13. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Wann es Dauerparkern an den Kragen geht

Müssen Sie nach dem Urlaub mit einem Strafzettel wegen Dauerparken rechnen?
Müssen Sie nach dem Urlaub mit einem Strafzettel wegen Dauerparken rechnen?

Viele Menschen nutzen ihren wohlverdienten Urlaub, um sich fern der Heimat vom Alltagsstress zu erholen. Immer häufiger erfolgt die Anreise dabei mit dem Flugzeug und während wir mit dem Flieger in sonnigere Gefilde entschwinden, bleibt das Auto zurück. Anhängig davon, wie lange Sie an einem Strand entspannen, verbleibt das Fahrzeug mitunter für mehrere Tage oder Wochen auf dem gleichen Stellplatz, sodass unter Umständen von „Dauerparken“ die Rede sein kann.

Gerade in Wohngebieten, in denen die Parkplätze grundsätzlich knapp sind, stellen dauerhaft abgestellte Fahrzeuge nicht selten ein Ärgernis dar und können zu einem handfesten Nachbarschaftsstreit führen. Um mögliche Konflikte zu vermeiden, ist es sinnvoll, die gesetzlichen Vorgaben zu kennen.

Doch was besagt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)? Ist in Deutschland das Dauerparken erlaubt oder verboten? Wann können gemäß Bußgeldkatalog Sanktionen für Dauerparker drohen? Und welche Alternativen gibt es, wenn Sie Ihren Wagen länger abstellen müssen? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Dauerparken

Schreibt die StVO generell eine maximale Parkdauer vor?

Der Gesetzgeber sieht für Pkw grundsätzlich keine zeitlichen Vorgaben zum Parken vor. Allerdings müssen sich diese in einem verkehrssicheren Zustand befinden.

Welche Voraussetzung müssen beim Dauerparken erfüllt sein?

Damit ein Fahrzeug für einen längeren Zeitraum auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt werden darf, muss diese verschiedene Kriterien erfüllen. Eine Auflistung der wichtigsten Voraussetzungen finden Sie hier.

Welche Vorschriften gelten fürs Abstellen von Anhängern?

Bei Anhängern ohne Zugfahrzeug ist die Parkdauer auf öffentlichen Straßen begrenzt. Diese beläuft sich auf maximal zwei Wochen.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog zum Dauerparken

TatbestandBußgeld
Sie parkten Ihren Anhänger ohne das Zugfahrzeug länger als zwei Wochen.20 €

Alles Wichtige zum Dauerparken – hier im Video

Video über Dauerparker
Was Sie beim Dauerparken beachten müssen, erfahren Sie auch in unserem Video.

Dauerparken: Was die StVO besagt!

Ist Dauerparken erlaubt oder müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug  abgeschleppt wird?
Ist Dauerparken erlaubt oder müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Fahrzeug abgeschleppt wird?

Stellen Personen ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum auf einen bestimmten Parkplatz ab, ohne dieses zu bewegen, werden diese gemeinhin als Dauerparker bezeichnet. In der StVO und anderen verkehrsrechtlichen Gesetzestexten lässt sich dieser Begriff allerdings nicht finden und somit existiert zum Dauerparken keine juristische Definition, die zum Beispiel einen konkreten Zeitraum festlegt.

Daher hilft nur ein Blick in die generellen Vorgaben zum Parken und Halten, um herauszufinden, ob ein öffentlicher Parkplatz zum Dauerparken genutzt werden darf. Allerdings sieht auch § 12 StVO keine generellen Vorschriften vor, die für Pkw eine zeitliche Begrenzung der Parkdauer definieren.

Demnach ist das Dauerparken im Wohngebiet oder an öffentlichen Straßen grundsätzlich zulässig, solange nicht anderweitig ein Parkverbot besteht oder eine Parkraumbewirtschaftung erfolgt.

Allerdings gelten verschiedene Voraussetzungen, wenn Sie Ihr Fahrzeug längerfristig abstellen. So müssen Sie unter anderem auf folgendes achten:

  • das Fahrzeug ist ordnungsgemäß angemeldet
  • die TÜV-Plakette ist noch gültig
  • das Kennzeichen ist lesbar
  • die Beleuchtungseinrichtungen sind sauber

Beachten Sie zudem, dass auch beim Dauerparken auf öffentlichen Straßen jemand regelmäßig nach dem Fahrzeug schauen sollte. Denn es besteht immer die Möglichkeit, dass ein mobiles Parkverbot errichtet wird. Da dafür eine entsprechende Ankündigung spätestens drei Tage im Voraus erfolgen muss, sollten die Kontrollen auch in diesem Abstand erfolgen.

Übrigens! Ob das Dauerparken auf einem Gemeinschaftseigentum, welches alle Wohnungseigentümer gemeinsam verwalten, erlaubt ist, ergibt sich nicht selten aus den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft. Erkundigen Sie sich daher ggf. beim zuständigen Verwalter.

Anhänger und Wohnmobil: Ist Dauerparken auf einem öffentlichen Parkplatz erlaubt?

Wer Sanktionen vermeiden will, macht seinen Anhänger nicht zum Dauerparker.
Wer Sanktionen vermeiden will, macht seinen Anhänger nicht zum Dauerparker.

Wie zuvor ausgeführt, existieren für Pkw keine Vorgaben zum Dauerparken auf öffentlichen Parkplätzen. Allerdings sieht der Gesetzgeber eine entsprechende Regelung für Anhänger vor. So heißt es unter § 12 Abs. 3b StVO:

Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.

Demnach benötigen Anhänger, die für mehr als 14 Tage abgestellt werden soll, eine Genehmigung, welche die Sondernutzung des Verkehrsraums erlaubt. Diese Vorschrift greift ebenfalls für Wohnwagen, wohingegen ein (leichtes) Wohnmobil als Dauerparker an öffentlichen Straßen abgestellt werden darf. Fällt das Fahrzeug unter diese Bestimmungen, dürfen Sie Ihr Wohnmobil parken und theoretisch unbegrenzt lange stehen lassen.

Auch für viele Lkw ist das Dauerparken im Wohngebiet untersagt. Denn gemäß § 12 Abs. 3a StVO dürfen Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t zwischen 22:00 und 06:00 Uhr nicht innerorts in reinen Wohngebieten parken. Diese Vorschrift gilt zudem auch für Sonn- und Feiertage.

Auto im Parkhaus abstellen: Für Dauerparker eine Option?

Wer sicherstellen möchte, dass das eigene Auto während eines Urlaubs nicht doch auf einem Abschleppwagen landet – weil zum Beispiel für einen Umzug ein Halteverbot errichtet wird – kann aber auch einen speziellen Dauerparkplatz anmieten. Diese Option bieten unter anderem Parkhäuser in Stadtzentren und in der Nähe von Flughäfen an.

In diesem Fall mieten Sie eine Stellfläche, auf der Sie zu jeder Zeit Ihr Fahrzeug abstellen können. Dauerparken meint in diesem Fall also nicht, dass das Auto nicht bewegt wird, sondern stellt das Gegenteil zum Kurzzeitparken in Parkhäusern dar.

Möchte Sie in einem Parkhaus dauerparken, ist dafür im Voraus ein entsprechender Mietvertrag zu unterzeichnen. Darüber hinaus erfolgt auch die Bezahlung für den entsprechenden Zeitraum im Vorfeld. Im Gegenzug erhalten Sie eine spezielle Dauerparkkarte, welche Ihnen auch bei einem vollen Parkhaus die Einfahrt gewährt, schließlich ist Ihr Stellplatz ja reserviert.

Da es sich bei den Parkhäusern um private Gelände handelt, besteht auch die Möglichkeit, Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen darin zu überwintern. Schließlich ist mit solchen Oldtimern das Dauerparken am Straßenrand nur erlaubt, wenn sich dieses im Betriebszeitraum befindet.

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von bussgeldkatalog.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte der Verkehrserziehung und Verkehrssicherheit, Verkehrsregeln im Ausland sowie das Zollrecht.

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35 Kommentare

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  1. Berker
    Am 2. Februar 2024 um 18:50

    Hallo,

    gegenüber von meinem TG-Stellplatz ist ein Obstladen. Der Besitzer hat sich ausgerechnet den ersten Platz links von der Einfahrt “reserviert” und dort steht sein sehr hoher Transporter der so gut wie nie bewegt wird und lediglich zum Paletten ein- und ausladen genutzt wird. Der ist so hoch, dass man beim rausfahren den Verkehr von links nicht sieht und quasi blind rausfahren muss. Kann man da beim Ordnungsamt etwas erreichen?

    Danke und viele Grüße

  2. Krümelmonster
    Am 19. Dezember 2023 um 22:44

    Absolut faszinierend zu lesen, dass es einen bestimmten Typ Nachbarn wohl überall zu geben scheint.
    Hier gibt es natürlich auch ein derartiges Exemplar. Da er neben einem Auto noch ein Wohnmobil und einen Anhänger besitzt, für letztere beiden aber keinen Stellplatz bezahlen möchte, stehen Wohnmobil und Anhänger hintereinander im Wohngebiet und das über 300 Tage im Jahr. Zuerst wurde das Wohnmobil noch einmal in der Woche hin und her versetzt, die Mühe macht man sich inzwischen schon gar nicht mehr. Der Anhänger steht seit einigen Wochen unbewegt und mit privater Parkkralle geschützt an ein und demselben Ort. Wird etwas davon genutzt, stellt er seinen privaten PKW dort, ab, für den er eine eigene Garage besitzt.
    Ich kann angesichts solchen Egoismus nur mit dem Kopf schütteln, man kann froh sein, dass sich die große Mehrheit nicht so verhält.

  3. Roland
    Am 20. August 2022 um 9:42

    Mein Nachbar parkt vor unserem Haus. Wer ist für die Reinigung des Straßenrand zuständig. Ich halte meinen Gehweg sauber doch der Dauerparker Nachbar hat es nicht nötig seinen beanspruchten Parkplatz mal zu reinigen. Vor seinem Haus ist die Straße sauber weil sein Opa das macht. Wenn ich meiner Pflicht nachgehe lacht er nur schamlos rüber. Ich sehe nicht ein daß ich Dauerparker Nachbar den Parkplatz sauber halten soll.
    Was kann man dagegen tun.

  4. V.G.
    Am 30. Januar 2022 um 16:35

    Hallo,
    im April 2021 steht wurde vor unserem Haus (unser Ort hat das Kennzeichen DÜW) ein Auto mit dem Kennzeichen SÜW – .. – .. abgestellt (steht für Südliche Weinstrasse) und wird seit diesem Zeitpunkt nicht mehr bewegt wir. Auch kann man an dem vorderen Kennzeichen die Zulassungsplakette fast nicht mehr erkennen. Keiner von unseren Nachbarn weiß wem dieses Auto gehört. Auf diesem Auto ist zwar eine gültige TÜV´Plakette auf dem hinterem Kennzeichen – aber ob das korrekt ist ?? das ist doch nicht normal das jemand ein Auto einfach abstellt und seit 9 Monaten nicht mehr benutzt.
    Meine Frage, ist denn das rechtens? Kann man da nichts dagegen tun?

  5. Mike
    Am 17. Oktober 2021 um 19:36

    In Spielstraßen ist Parken außer auf gekennzeichneten Flächen generell verboten.
    Tujen hin, Tujen her… 🤣😂😎

  6. Heidi
    Am 13. Juli 2021 um 10:09

    Hallo,
    vor unserem Haus ist ein öffentlicher Parkplatz, den die Anwohner nutzen können. Jetzt ist so das eine Familie mit 4 Autos und einen Anhänger ( haben selbst zwei eigene Parkplätze vor ihrem Haus!) die Parkplätze ständig belegen. Dazu kommt, dass zwischen ihren Autos großzügig Platz gelassen wird. Zur Zeit stehen zwei Autos und ein Anhänger auf dem öffentlichen Parkplatz, obwohl vor ihrem Haus ein Parkplatz frei ist. Ich bin echt nicht kleinlich, wenn man wenigstens vernünftig parken würde, denn wenn das so wäre, wäre das nochmal ein Parkplatz, eigentlich belagern sie 4 Parkplätze! Wir mit zwei Autos und einen Parkplatz, müssen meist woanders parken. Meine Frage, ist denn das rechtens? Kann man da nichts dagegen tun?

  7. Lisa
    Am 30. Juni 2021 um 9:28

    Hallo ich bin etwas spät dran mit meinen Komentar. Solche Nachbar gibt es anscheinend überall. Wir wohnen in einer Sackgasse und unser Nachbar hat ingesamt 6 PKW 1 Traktor 1 Stellplatz und 2 Garagen. Wenn er mit einen Auto das am Parkplatz wegfährt wird eines von der Garage auf diesen Platz gestellt und zur Zeit hat er auch den Traktor am Parkplatz stehen. Es sind 5 Häuser und 15 PKW

  8. Alt..
    Am 15. Juni 2021 um 12:07

    Hi, ich wohne mit 8 fam. Zusammen. Eine Nachbarn hat eine Auto langfristig Auto geparkt. Darf mann eine bezitzer bestimmen parken auto langfristig parken.

  9. MF
    Am 20. Mai 2021 um 18:39

    @Peter: 1 Woche im absoluten Halteverbot zu parken, empfinde ich als Unverschämtheit und (entfernt von der Redaktion). In der Regel hat es einen guten Grund, warum ein absolutes Halteverbot erlassen ist, was besagt, dass man da nicht mal kurz anhalten sollte, geschweige denn parken, wie z.B. Feuerwehrzufahrt oder Behinderung des öffentlichen Verkehrs etc.. Du kannst von Glück sagen, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Natürlich enthebt ein nicht vorhandener Zettel unter dem Scheibenwischer nicht von der Pflicht, die Busse zu zahlen. Sonst könnte ja jeder den Zettel einfach verschwinden lassen und wäre fein raus. Was für ein Rechtsverständnis hast du? Regeln sind dazu da, ein friedliches und sicheres Miteinander zu gewährleisten. Funktioniert natürlich nur, wenn sich alle dran halten.
    @ Erhardt, Sylvia u.a.: Wenn Leute da parken, wo sie parken dürfen, wo ist das Problem? Gehört dir das Land? Hast du mehr Recht auf öffentlicher Strasse zu parken, weil du keine Garage hast als ein anderer, der eine Garage besitzt? Zahlt der Garagenbesitzer etwa weniger Steuern, weil er eine Garage hat? Und der Garagenbesitzer kann mit seiner Garage machen, was er will. Und wenn er sein Holz darin lagern will, ist es sein gutes Recht. Kehrt doch lieber vor eurer Tür als dem Nachbarn seine Rechte absprechen zu wollen.

    • Frodo
      Am 10. September 2021 um 13:26

      @MF: Man kann nicht in jedem Bundesland in seiner Garage reinstellen was man will.

      “Garagen sind zum Abstellen des Autos bzw. Fahrzeugs vorgesehen. Eine andere Nutzung (Lagerraum, Hobbykeller, Werkstatt) ist nicht erlaubt. Die Garagenverordnung macht genaue Angaben, wofür eine Garage genutzt werden darf und wofür nicht.”

      (hausfrage.de/frage/darf-ich-meine-garage-als-abstellraum-nutzen/)

  10. Ramona
    Am 16. Mai 2021 um 15:15

    Bei uns in der Strasse gibt es 6 öffentliche Parkplätze. Diese werden aber dauerhaft von einem Nachbarn belegt. Seine privaten Autos
    (momentan nur 2), sowie die Geschäftswagen (5 Stück alles Transporter) werden dort dauerhaft abgestellt. Ein Wagen parkt immer direkt vor dem Haus.
    Man kann hier wirklich von Glück reden, wenn man mal einen Parkplatz erhaschen kann, denn wenn noch nicht alle Wagen wieder da sind, wird vom Nachbarn immer so geparkt, dass kein anderes Auto mehr dazwischen passt. Am Abend steht der Parkplatz dann wieder mit allen Wagen des Nachbarn voll.
    Kann man hier überhaupt etwas tun, bzw. gibt es eine Begrenzung wieviele Autos eine Person abstellen darf???

  11. Doreen
    Am 28. April 2021 um 16:13

    Guten Tag,
    vor unserem Grundstück gibt es eine Rasenfläche, die etwa 8x3m groß ist. Diese durften wir – zum Schutz vor Parkern am Gartenzaun mit Pollern versehen (ja, wir haben eine Genehmigung dafür).
    Auf diesem Stück Grund (ja, öffentliches Land, offiziell als “Straße” betitelt, aber eigentlich eine Grünfläche) haben wir einen Parkplatz “gestaltet” 8mit Rasenkantensteinen, ohne Beton, Wasser kann immer noch ablaufen etc.)
    Heute nun die Aufforderung, das zurück zubauen, weil es a. ein angeblich privater Parkplatz sein soll und b. die Wurzeln beschädigen soll.

    Auf dem Nebengrundstück ist ein ähnlich großes “Stück Land” auf dem “wild” geparkt wird, es gibt tiefe Spuren der Räder etc.
    Direkt angrenzend an das Stückchen Grün sind 2 Bäume und eine schmale Straße.

    Gibt es eine Möglichkeit, den “Parkplatz” zu erhalten oder müssen wir uns beugen und die Steine, die unseres Erachtens nach die Wurzeln weniger schädigen als “wildes Parken” dennoch entfernen?
    Danke

  12. Roswitha M
    Am 9. Februar 2021 um 10:39

    Hallo, ich habe einen Nachbarn, mit dem ich schon lange in Zwist lebe, da er 4 Autos besitzt, eine zugemüllte Garage und eine Einfahrt hat und alle seine Autos stehen auf Parkplätzen auf der Straße bzw. auch so herum. Manchmal verteilt das Ordnungsamt Strafzettel – bringt aber nichts.
    Nun steht eines der Autos seit 4,5 Monate nicht bewegt vor meinem Haus auf einem öffentlichen Parkplatz – das Ordnungsamt und der Bürgermeister berufen sich auf die StVO- und man könne nichts machen… Ich habe alles versucht, Leserbrief, SMS an den Nachbarn, hab ihm die Hand gereicht. Nein – nichts geht – außer, dass er viermal mein Auto bespuckt hat und Abfall in meinen Restmüll getan hat. Die Ohnmacht, nichts machen zu können, ist schlimm. Ich habe Briefe an die Nachbarn verteilt…. Ich stehe ziemlich allein. Ein Gespräch zwischen Bgm und Schlichter wurde abgelehnt. Jeder sagt, er kann stehen und stehen. Das will einfach nicht in meinen Kopf – müsste nicht die StVO geändert werden?

  13. Wilhelm M
    Am 29. Januar 2021 um 5:08

    Es gilt zu unterscheiden, ob ein Fahrzeug geparkt wird oder schlichtweg einfach Abgestellt wird. Parken bedeutet, das es eben auch immer wieder mal in Betrieb genommen wird und wenn dies nur einmal im Monat der fall wäre. Doch wenn ein Fahrzeug 6 Monate an ein und der selben steht, kann nicht mehr von Parken gesprochen werden, dann ist dies ein Missbräuchliches Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum. Reagiert der Eigentum da nicht auf das Schreiben an seinem Auto, kann das Ordnungsamt ein Abschleppen verfügen.
    So etwas ist oft dann der Fall, wenn der Eigentümer zum Pflegefall wird oder dieser Verstorben ist. In beiden Fällen ist das Ordnungsamt nicht immer willig und man muss schon Druck aus üben. Was wohl daran liegt, das eben auf den Parkplätzen der Abschlepper der Platz gering ist vor allem dann wenn die Kosten für den Vorgang nicht von dem Eigentümer bezahlt werden und im Falle des Todes die Eben das Erbe ausschlagen.
    In einem Fall gab es da eine Person, die hätte das abgestellte Auto sofort genommen. Nur Papiere und Schlüssel waren das Problem.

  14. Nicole
    Am 26. Januar 2021 um 10:16

    In meiner Nachbarschaft gibt es einen Haus Besitzer der 1 Garage und auch noch paar freie Parkplätze im Hof hat. Also genügend Platz zum parken. Darf er als einziger Fahrer in einem wohn und Gewerbe Gebiet 6-7 Parkplätze an der Straße belegen?
    Es sind 2 PKW und 1 kleiner Anhänger sowie ein sehr großer Anhänger der als Werkstatt für Garten Geräte benutzt. Er steht auch schon einige Monate dort. Durch die Firmen ist der Parkplatz für uns Anwohner extrem knapp. Was kann man da machen???

  15. Leon
    Am 18. Januar 2021 um 13:05

    Wahnsinn! Wir wohnen in einem Wohngebiet wo ohnehin Parkplatz Knappheit herrscht. Unser Nachbar (welcher eine Große Auffahrt besitzt) hat vor 16 Wochen sein Pannenfahrzeug auf öffentlichen Grund mit einem Abschlepper abstellen lassen. Die Stadt ist machtlos und wir (Anwohner) haben kein Platz für unsere Fahrzeuge!

  16. Alexander O
    Am 1. Januar 2021 um 13:09

    Meine Frage lautet ob man auf einem privaten Parkplatz der Von mehreren Mietern genutzt wird zwei Fahrzeuge abstellen darf und durch verschieben eines der beiden Fahrzeuge (quod) diese stellfläche dauerhaft blockiert.

  17. Dieter Bender
    Am 21. August 2020 um 1:10

    eine Strafe von 20 € ist schön und gut aber was passiert mit dem Wohnwagen danach, wenn dieser länger als 2 Wochen vor meinem Grundstück steht, dieser kann ja nicht abgeschleppt werden wenn es weiterhin Wochen oder Monate steht? ein Knöllchen ist doch viel billiger als Campingplatz!

  18. Micky
    Am 3. August 2020 um 18:39

    Das ist wieder typisch Deutschland, 10.000 Regeln für die Geschwindigkeit beim Autofahren haben aber für das Parken eines Kraftsfahrzeugs gibt es mal wieder keine Regeln. I love Germany
    ..not 😂

  19. Selina
    Am 6. Juli 2020 um 8:44

    Hallo
    Auch wir haben gegenüber so einen egoistischen Menschen, er hat eine Garage und vor der Garage einen großen Parkplatz, dennoch stellt er morgens das Auto aus der Garage auf den Parkplatz an der Straße und am Nachmittag wird wieder getauscht…..das geht schon seit eineinhalb Jahren so……mir steigt die Galle wenn ich diesen Menschen seh ,wenn das jeder so machen würde unmöglich

  20. Klaus
    Am 19. Mai 2020 um 13:45

    Wie ist es eigentlich in einer Sackgasse mit Reihensiedlung. Das Wohnmobil ist länger als sein Haus und steht somit bei mir vor dem Eingang.
    Des weiteren kommt die Straßenreinigung nicht bei ran an den Bürgersteig und der Fußweg ist Nachts nicht mehr gut beleuchtet.
    Für beide Sachen muss ich als Hauseigentümer jährlich Geld bezahlen. Kann man dem Nachbarn die Kosten für die nicht Nutzung in Rechnung stellen ? Kann man rechtlich dagegen vorgehen?
    Übriges wenn der Nachbar mit dem Wohnmobil weg fährt, holt er sein beiden Auto aus der Gerage und stellt sie statt des Wohnmobil hin. Ohne Worte oder ?

  21. Sylvia
    Am 19. Mai 2020 um 5:33

    Es gibt hier 2 Anwohner, die beide Garage , Carport und Stellplatz am Haus haben. Der eine benutzt seine Garage zum Lagern von Holz, bei dem anderen sind seine Eigenen Parkplätze meistens frei. Dafür benutzen beide, die einzigen zwei öffentlichen Parkplätze als Dauer Parkplatz. Die Autos werden oft wochenlang nicht fortbewegt

  22. michael k.
    Am 16. Mai 2020 um 6:24

    Ich meine Nachschaft steht schon seit 5 Monaten ein Fahrzeug unbewegt ein Fahrzeug. Ist dies Erlaubt, das dieses Fahzeug auch ein Notrad vorne rechts hat.

    Kann mir jemand eine Antwort geben.

  23. Rick
    Am 7. April 2020 um 22:46

    Guten tag, wie ist es wenn ich ein Parkplatz dauerbelege. Also ich hab ein Motorrad das vor dem Auto steht (auf einem Parklaptz) und wenn ich mit dem Auto wegfahre stelle ich das Motorrad mittig in den Stellpaltz. Und wenn ich wieder komme stell ich das Motorrad wieder vor´s Auto.

    Grüße Rick

  24. Ehrhardt K.
    Am 25. März 2020 um 22:19

    Garagen Besitzer parkt tagelang im Wohngebiet obwohl er Garage hat.. obwohl Plátze fehlen !!

  25. Alex
    Am 19. Dezember 2019 um 12:21

    @ ‘Oswald:
    Das ist eine Sache für das Ordnungsamt. Ein Fahrzeug bei dem der TÜV lange Zeit abgelaufen ist, hat quasi keine Betriebserlaubnis mehr. Beim O-Amt melden, die lassen das dann nach Vorankündigung auf Kosten des Halters entfernen.

  26. Nicole
    Am 20. November 2019 um 13:14

    Wir wohnen in der Nähe vom Bahnhof. Seit einiger Zeit parken immer mehr Reisende von außerhalb vor unserer Türe. Leider gibt es hier kein Halteverbot. Wir müssen dann mit unseren Autos EINIGE METER weiter parken. In diesem Haus wohnen Familien mit vielen Kleinkinder und ältere Menschen. Es ist schon eine Zumutung lange Wege zu laufen. Besonders wenn man alt ist oder die schweren Einkaufstaschen bis zur Wohnung schleppen muss. Am Bahnhof sind immer ausreichende Parkplätze vorhanden. Vermute, dass im Internet etwas steht, weil hier so viele Parken. Besonders übers Wochenende mit anschließenden Feiertage. Es ist so egoistisch von den Autofahrer!

  27. Oswald
    Am 8. November 2019 um 12:53

    Guten Tag !

    Frage: Welches Straßenverkehrs-Ordnungsgesetz trifft hier zu?
    Was und wie kann man da was unternehmen?

    Auf einen Gemeindeöffentlichen Parkplatz vor der Kirche, wurde vor einem Jahr ein Auto abgestellt, in der Zwischenzeit fast ein gewachsen , TÜV längst verfallen .
    In Anschein nach wird das Auto als Depot – Lagerkeller benützt.
    An Kirchtagen oder Sonntags parken die Kirchgänger dann auf der engen Straße und bei privat Parkplätze der Anrainer.

    • Herbert B
      Am 13. November 2022 um 10:41

      Polizei verständigen. Fahrzeuge mit abgelaufenen TÜV können abgeschleppt werden, wenn der Halter nicht ermittelt werden kann.

  28. Markus
    Am 21. Oktober 2019 um 16:40

    Du sagtest ja lärmbelästigung durch parken und abfahren dann ist es doch kein dauerparker oder? Machen kannst du da rein garnix einfach leben und leben lassen

  29. moritz
    Am 18. September 2019 um 12:37

    dauerparken von cirka 6 tonner lkw im wohngebiet, lärmbelästigung durch parken und abfahren, was kann ich dagegen machen

  30. Peter
    Am 1. September 2019 um 15:17

    Eine Frage.Ich habe 1Woche im absoluten Halteverbot gestanden.Dafür am 27.7 ein Knöllchen bekommen .Dieses habe ich bezahlt.Nun habe ich Post bekommen weil ich ein Knöllchen vom24. 7. nicht bezahlt habe.Ich war im Urlaub und hatte nur 1 Knöllchen hinterm Scheibenwischer das welches ich auch bezahlt habe.Muss ich nun das 2. auch bezahlen ,obwohl ich keines hinterm wischer hatte.

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