Führerscheinklassen: Aus Alt mach Neu

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 6. August 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Zum Teil sorgen alte Fahrerlaubnisklassen immer noch für Verwirrung

Wie wurden die Führerscheinklassen von Alt zu Neu umgewandelt?
Wie wurden die Führerscheinklassen von Alt zu Neu umgewandelt?

Bereits im Jahr 1999 wurden die Fahrerlaubnisklassen in der gesamten Europäischen Union vereinheitlicht. Anstatt der bisher 7 Klassen, die es in Deutschland gab, waren es nun 15 Führerscheinklassen. Weiterhin wurden diese nicht mehr wie bis dahin üblich mit Zahlen, sondern mit Buchstaben benannt. Die Aktualisierung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) am 19. Januar 2013 machte diesen Prozess komplett.

Zusätzlich wurde in diesem Jahr die Klasse AM eingeführt, welche einen Ersatz für die früheren Klassen M und S darstellt. Seitdem gibt es insgesamt 16 Führerscheinklassen in Deutschland. Obwohl die Einführung der neuen Klassen bereits einige Jahre zurückliegt, ist der ein oder andere Kraftfahrer auch heutzutage noch unsicher und weiß nicht genau, welche Führerscheinklassen sein alter Führerschein einschließt und welche nicht. Hier erhalten Sie Infos rund um die Führerscheinklassen – alt und neu.

FAQ: Alte Führerscheinklassen

Worin unterscheiden sich alte und neue Führerscheinklassen?

Führerscheinklassen, die mittlerweile alt sind, wurden mit Zahlen benannt. Heutzutage erfolgt die Kennzeichnung mit Buchstaben.

Wie viele Fahrerlaubnisklassen gab es früher und wie viele gibt es jetzt?

Früher gab es insgesamt sieben alte Führerscheinklassen: 1, 1a, 1b, 2, 3, 4 und 5. Aktuell existieren 16 Klassen (AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, L und T), wobei der Zusatzbuchstabe E für Anhänger steht.

Welche rechtlichen Auswirkungen hatte die Umwandlung der Führerscheinklassen von Alt zu Neu?

Neben den Bezeichnungen änderten sich zum Teil auch die gesetzlichen Bestimmungen dazu, welche Fahrzeuge mit welcher Klasse gefahren werden dürfen. Beispielsweise erlaubte es die alte Führerscheinklasse 3, Kfz mit einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen zu führen. Die umgewandelte neue Klasse B hingegen beschränkt das Gesamtgewicht auf 3,5 Tonnen.

Führerscheinklassen in Deutschland: Alt und Neu in der Übersicht

Der folgenden Übersicht können Sie entnehmen, wie die Umwandlung der Führerscheinklassen von Alt zu Neu umgesetzt wurde. Suchen Sie Informationen zu einer speziellen Fahrerlaubnis, können Sie einfach die jeweilige alte Klasse anklicken und gelangen so zum entsprechenden Ratgeber:

Alte FührerscheinklasseNeue Führerscheinklasse
Führerscheinklasse 1 A, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1aA, A2, A1, AM, L
Führerscheinklasse 1b A1, AM, L
Führerscheinklasse 2 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, T
Führerscheinklasse 3 A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T (nur auf Antrag)
Führerscheinklasse 4A1, AM, L
Führerscheinklasse 5AM, L
Hier finden Sie Informationen dazu, wie sich das Ganze beim DDR-Führerschein verhält.
Führerschein: Alte Klassen wurden mit Zahlen gekennzeichnet, neue mit Buchstaben.
Führerschein: Alte Klassen wurden mit Zahlen gekennzeichnet, neue mit Buchstaben.

Neben der neuen Bezeichnung der Fahrerlaubnisklassen, die mittlerweile alt sind, gab es noch eine weitere Neuerung:

Möchten Sie einen Anhänger an ein Kraftfahrzeug ankoppeln, der über 750 kg und maximal 3,5 Tonnen auf die Waage bringt, benötigen Sie seit 1999 einen eigenen Anhängerführerschein.

Dieser wird durch den Buchstaben E gekennzeichnet und kann je nach Führerscheinklasse des entsprechenden Zugfahrzeugs zusätzlich erworben werden (z. B. BE, wenn Sie einen Pkw mit einem Hänger kombinieren möchten).

Wichtig: Haben Sie eine Fahrerlaubnis einer der Führerscheinklassen, die nunmehr alt sind, vor dem 1. Januar 1999 erworben, bleibt die Gültigkeit im gewohnten Umfang normalerweise bestehen. Die Neuregelungen zu Gesamtgewicht oder erlaubten Kraftfahrzeugen gelten für Sie also in der Regel nicht.

Mit welchem alten Führerschein durfte was gefahren werden?

Informationen dazu, was Sie allgemein mit den unterschiedlichen Führerscheinklassen, die inzwischen alt sind, fahren durften bzw. immer noch dürfen, erhalten Sie im Folgenden. Bedenken Sie, dass sich die exakten Bestimmungen häufig danach richten, wann ein alter Führerschein der jeweiligen Klassen erworben wurde:

Führerscheinklassen (alt)Was durften Sie damit fahren?
1Krafträder ohne Leistungsbe­schränkung
1aKrafträder mit einer Beschränkung bis 25 kW, sodass das Verhältnis von Leistung und Leergewicht nicht mehr als 0,16 kW/kg betrug
1bKrafträder mit einer Beschränkung bis 125 cm³ und 11 kW (bauartbedingte Höchstgeschwin­digkeit für 16- und 17-jährige Fahrer: 80 km/h)
2Kfz über 7,5 Tonnen sowie Züge mit mehr als drei Achsen
3Kfz bis 7,5 Tonnen sowie Züge mit höchstens drei Achsen
4Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 cm³ bzw. 50 km/h
5Zugmaschinen bis 32 km/h mit Anhängern bis 25 km/h, Arbeitsmaschinen bis 25 km/h und Krankenfahrstühle

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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19 Kommentare

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  1. Sven
    Am 23. Oktober 2025 um 16:06

    Habe mein be 2000,t 2003 und be 2010 gemacht warum darf man da kein 7.5t feuerwehr Auto fahr

  2. Asen C.
    Am 25. Juli 2025 um 12:15

    Darf man mit 16 und führerschein L einen kleinen Traktor privat fahren?

  3. Boris F
    Am 20. März 2024 um 10:19

    Hallo zusammen,

    lese ich das richtig, erhalte ich beim Umschreiben der alten Führerscheinklasse 3 in die neuen Führerscheinklassen wirklich alle diese Klassen:
    A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L, T
    Das bedeutet ich bekomme auch den Motoradführerschein A ohne vorher die Führerscheinklasse 1 gemacht/gehabt zu haben?

    Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.

    VG Boris

  4. Walter S
    Am 15. März 2023 um 19:51

    Hallo

    Habe 1979 den Führerschein klasse4 und 1981 den Führerschein klasse 3 gemacht ,was darf ich alles fahren ?(z.b. auch Motorrad 125ccm??)

    Vielen Dank im. Voraus

    Walter Stein

  5. manfred p
    Am 9. September 2022 um 23:15

    sehr gute info

  6. Manfred S
    Am 18. Januar 2022 um 22:48

    Ausstellung meines Führerscheines ist der 5.5.2000
    Muss ich diesen jetzt umtauschen?
    Bleiben die bereits vorhandenen Klassen erhalten
    A1 A B C1 BE C1E M L T

    Danke u. frdl. Grüße
    Manfred S

    • Helwich
      Am 5. August 2025 um 16:21

      Hallo Zusammen,
      Meine Frage an Manfred S.
      Hast du nur Führerschein Klasse B gemacht in Jahr 05.05.2000 oder C1 dadurch die alle Klassen hast?
      Meine Frau hat im Januar 2000 ihren Führerschein erworben und sie hat nur B Kategorie wie kommt dazu?
      Die Führerscheinstelle hat uns weg geschickt mit aussage es gibts nur B nichts anderes!
      Kann mir jemand Bild von seinem Führerschein zeigen wer B Klasse gemacht hat und das alles hat A1 A B C1 BE C1E M L T ?
      Ich brauche keine Namen oder Nummer nur Rückseite mit Jahr und Klassen?
      Möchte mich überzeugen, dass die Dame von Führerscheinstelle hat Recht und es gibts keine wer im Jahr 2000 bekommen hat.
      Danke und Viele Grüße
      Helwich S

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2022 um 14:02

      Hallo Manfred S.,

      Führerscheine mit dem Ausstellungsjahr zwischen 1999 und 2001 müssen bis spätestens den 19.01.2026 umgetauscht werden. Welche Klassen erhalten werden, kann unter folgendem Artikel nachgelesen werden: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen-alt/#mit_welchem_alten_fuehrerschein_durfte_was_gefahren_werden

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Schubert f
    Am 27. Dezember 2021 um 14:50

    Hallo
    Meine frage ist ob ich mit dem führerschein aus DDR zeiten klasse A ein motorrad mit 650 ccm fahren darf .

    danke

  8. Christina J
    Am 1. Mai 2021 um 12:28

    Hallo zusammen,
    Ich habe einen Rollerführerschein, der Klasse M gemacht, bestanden 02.10. 2008.
    Aufgrund das alle Fahrklassen komplett umstrukturiert wurden, fällt der Klasse M Führerschein ( max.50ccm) jetzt unter AM. Bei mir ist noch M eingetragen.
    Hier meine Frage,
    Darf ich mit diesem Führerschein, einen von diesen 45kmH Autos Fahren? ( Vierrädrige Leichtkraftfahrzeug, die Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, Leistung höchstens 6 kW, nicht mehr als 425 kg )?

    • Sawellos
      Am 8. November 2021 um 6:11

      Das würde ich auch gerne wissen. Denn ich wäre gerne Geschütz wenn ich im Winter von a nach b fahre. Danke für die Antwort

  9. Grimm M.
    Am 8. April 2021 um 11:10

    Hallo Ihr Leute,
    Habe DDR-Führerschein für Moped M, Krafträder m. u. o. Seitenwagen A, KFZ-außer A- zul. Ges.Masse bis 3.500kg nicht mehr als 8 Sitzen- außer
    Fahrersitz (auch m. Anhänger bis 750Kg Ges.Masse) im Jahr 1971 gemacht, wurde amtlich umgetauscht, da neue VO DDR kam. Dieser Umtausch er-
    folgte dann 1985. Habe auch wohl den alten Nachweis über Prüfung noch, da selbst aufzubewahren war, evt. bei Verlust als Nachweis.
    Da das mit den neuen Klassen so typisch deutsch kompliziert gemacht wurde (EU-Recht krumme Gurken) blicke ich nun nicht mehr
    durch und werde vorläufig, da ich wohl auch nicht muß ( geb. 1951) meinen DDR-Führerschein behalten.
    Danke im Voraus MG.

  10. Horst H
    Am 26. Dezember 2020 um 15:49

    Hallo
    Jch habe meinen Füherschein Klasse 1 und 3 am 25.10.1960 gemacht bin Jahrgang 1942
    Worauf muß ich ich achten beim Umtausch.

    MFG H.H.

  11. Meik
    Am 8. November 2020 um 16:04

    Hallo ich gab die prūfbescheinigung was darf damit jetzt fahren?

  12. Ramsteiner
    Am 27. Mai 2020 um 22:14

    Hallo, man verwirrt mich das alles.
    Ich habe seit 1991 den Führerschein Klasse 1a und seit 1990 die Klasse 3.
    Dazu noch die Klasse 2.

    Gibt es irgendwo ne super Tabelle wo man das gescheit sehen kann bevor man beim Umschreiben nen Fehler macht.

    Danke für eure Infos.

  13. Rainer. E.
    Am 15. Mai 2020 um 10:17

    Sehr geehrter Verfasser,

    Danke für die sehr gute Gegenübertellung der alten und neuen Führerscheinklassen

  14. Werner
    Am 29. April 2020 um 12:32

    Eine Frage: Ich habe den Alten Grauen Führershein noch, darf ich noch mit ihm fahren, Oder muß ich ein neuen beantragen?

  15. Klaus
    Am 9. März 2020 um 12:00

    Ich konnte wirklich gut meinen alten rosa Führerschein mit den neuen Klassen vergleichen. Der Internetauftritt ist sehr gut und übersichtlich.

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