Fahrradstraße: Regeln zu Geschwindigkeit, Parken & Co.

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 12. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Spezielle Straßen nur für Radfahrer

Zusätzliche Verkehrszeichen in einer Fahrradstraße zeigen, wer diese befahren darf.
Zusätzliche Verkehrszeichen in einer Fahrradstraße zeigen, wer diese befahren darf.

Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche sind allgemeinhin bekannt und auch keine Seltenheit mehr. Anders sieht es mitunter bei einer Fahrradstraße aus. Häufig sind diese im Straßenland noch nicht zu finden. Daher ist es auch verständlich, dass einige Verkehrsteilnehmer mit dem Verkehrsschild für eine Fahrradstraße wenig anfangen können.

Doch was sagt die Straßenverkehrsordnung (StVO) bezüglich einer Fahrradstraße und welche Verkehrsregeln müssen bei der Nutzung eingehalten werden? Wie unterscheidet sich eine Fahrradstraße von anderen Straßen und dürfen diese wirklich nur von Fährrädern befahren werden?

Diese und weitere Fragen zum Thema betrachtet der nachstehende Ratgeber betrachtet.

FAQ: Fahrradstraße

Was ist eine Fahrradstraße?

Bei einer Fahrradstraße handelt es sich um eine Straße, die in der Regel nur für den Radverkehr freigegeben ist. Sie unterscheidet sich baulich von einem Radweg.

Wie erkenne ich eine Fahrradstraße?

Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Es handelt sich um das Verkehrszeichen 244.

Ist eine Fahrradstraße nur für Radfahrer erlaubt?

Andere Fahrzeuge dürfen auf einer Fahrradstraße fahren, wenn dies durch Zusatzzeichen angezeigt wird. Dies kann zum Beispiel für Anlieger gelten.

Was genau ist eine Fahrradstraße?

Als Fahrradstraße wird eine Straße bezeichnet, die vorrangig für den Radverkehr vorgesehen ist. Dies wurde 1997 durch die sogenannte Fahrrad-Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt. So ist definiert, was eine Fahrradstraße nach StVO ausmacht.

In der Regel bezieht sich die Bezeichnung dann auch nur auf die Fahrbahn dieser Straße und nicht auf die Fußwege. Jedoch ist hier auch die gesamte Fahrbahn einbezogen. Somit unterscheidet sich diese Straße nach dem Verkehrsrecht von einem Radweg, da dieser durch Markierungen und oft auch eine spezielle Bauweise – wie Bordsteine, Grünstreifen oder farbigen Belag bzw. Steine – von der Fahrbahn abgegrenzt ist.

Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein. Fahrradstraßen sollen Vorteile gegenüber dem Kfz-Verkehr schaffen und so auch zu mehr Sicherheit für Radfahrer führen. Baulich unterscheidet sich eine Fahrradstraße nicht von einer anderen Straße. Oft werden diese nicht speziell angelegt, sondern durch Umwidmung einer Straße als Fahrradstraße ausgewiesen.

In Deutschland ist die Nutzung einer solchen Fahrradstraße dem Radverkehr vorbehalten. Radfahrer dürfen hier auch nebeneinander fahren.
Die Fahrradstraße wird durch das Zeichen 244 ausgewiesen.
Die Fahrradstraße wird durch das Zeichen 244 ausgewiesen.

Soll die Straße auch durch andere Fahrzeuge befahren werden, muss dies durch Zusatzzeichen ausgeschildert sein. So kann zum Beispiel der Kfz-Verkehr für Anlieger oder nur in eine Richtung erlaubt sein.

So haben Radfahrer auf einer Fahrradstraße vor Pkw und anderen Fahrzeugen, welche diese Straße benutzen, Vorfahrt. Doch dies bedeutet nicht, dass Fahrradfahrer auch an Kreuzungen Vorfahrt haben, hier gilt – sofern nichts anderes ausgeschildert wurde – “rechts vor links”. Andere Kraftfahrer müssen sich auf der Fahrradstraße dem Radverkehr anpassen, sodass ein Behinderung oder Gefährdung der Radfahrer vermieden wird. Auf einer Fahrradstraße muss die Geschwindigkeit daher immer angepasst sein.

Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt darüber hinaus immer 30 km/h.

Ist die Straße für anderen Verkehr freigegeben, kann in dieser auch geparkt werden. Doch auch in einer Fahrradstraße kann das Parken durch eine zusätzliche Beschilderung eingeschränkt oder ganz untersagt sein.

Welche Verkehrszeichen beschreiben eine Fahrradstraße?

Die Verwaltungsvorschrift der StVO gibt vor, wann eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann. Sie sagt Folgendes aus:

Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies bald zu erwarten ist.”

Gibt es nun eine Anordnung für eine Fahrbahn, kennzeichnet das Verkehrsschild 244 eine Fahrradstraße. Dieses viereckige Schild mit weißem Hintergrund zeigt einen blauen Kreis mit einem weißen Piktogramm eines Fahrrads und darunter in schwarzer Schrift den Zusatz „Fahrradstraße“

Alle Regelungen für den Kraftverkehr werden, wie beschrieben, durch weitere Zusatzschilder angezeigt. So kann unter dem Wort „Fahrradstraße“ ein „Anlieger frei“ oder ein „Kfz-Verkehr frei“ erscheinen. Ist dem nicht so, dürfen Autofahrer diese Straße mit ihrem Auto nicht befahren.

In der Regel müssen Kinder unter acht Jahren sowie Fußgänger, Inlineskater und Rollschuhfahrer die Bürgersteige oder Seitenstreifen benutzen, sofern diese vorhanden und auch nutzbar sind. Ein weiteres zusätzliches Verkehrszeichen kann die Fahrradstraße auch für Inlineskater und Rollschuhfahrer freigeben.

Video: Alle Infos zu den Regeln der Fahrradstraße

Dieses Video fasst Ihnen alles Wichtige zu Fahrradstraßen zusammen.
Dieses Video fasst Ihnen alles Wichtige zu Fahrradstraßen zusammen.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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54 Kommentare

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  1. Susanne
    Am 27. September 2018 um 10:07

    Hallo und guten Morgen,

    die Straße, in der mein Lebensgefährte wohnt wurde vor einigen Monaten zur Fahrradstraße umgewidmet (natürlich ohne die Anwohner vorab darüber zu informieren). Ständig kommen einem Radfahrer entgegen, die in ihrer Fahrtrichtung auf der linken Seite fahren, um dann den Gehweg zu benutzen. (An der folgenden Hauptstraße ist eine Ampel für Fußgänger und Radfahrer, die den Radweg der Hauptstraße nutzen.) Die extra eingerichtete Fahrradspur zum überqueren der Hauptstraße nutzt kaum ein Radfahrer. Meine Frage lautet daher: gilt für Radfahrer in Fahrradstraßen kein Rechtsfahrgebot?

    Gruß
    Susanne

  2. Jakobus
    Am 11. September 2018 um 20:24

    Moltkestraße in Reutlingen.
    Letzte Woche wurde aus unserer Straße in einen reinen Wohngebiet eine Fahrradstraße.
    Allerdings wurde die Straße durch ein Zusatzzeichen weiterhin für Kfz und Motorräder freigegeben.
    Nun sind in 30cm Abstand von der Bordsteinkante auf beiden Straßenseiten breite,
    durchgehende, türkisfarbende Linien aufgetragen worden. So bleiben von der ursprünglichen
    Fahrbahnbreite von 6,00m lediglich 5,00m zwischen den farbigen Streifen als “Fahrradstraße”
    übrig. Die Stadt hat uns weder vorher und auch bis jetzt noch nicht über den Sinn informiert,
    aber wir Anwohner vermuten jetzt erst mal ein Parkverbot. Eine Anfrage beim Ordnungsamt
    beschied uns eine schwammige Antwort: “Das mit dem Parkverbot wird dann wohl so sein …”
    Bisher wurde die Straße einseitig beparkt; da fallen dann voraussichtlich 20 Parkplätze weg.
    Auf welcher Grundlage könnte es jetzt ein Parkverbot geben? Da ja Kfz ja in dieser
    Straße per Ausnahme zugelassen sind, dürfen diese dann auch dort parken. Da zwischen
    den durchgezogenen Linien noch 5,00m gesamte Fahrbahnbreite verblieben sind, bleiben
    (bei den meisten) parkenden PKW immer noch 3,00m für den Gegenverkehr übrig. Das man
    vor durchgezogenen Linien nicht parken darf betrifft doch nur Straßen, die außerorts sind?!

    Vielleicht können Sie etwas Licht in Dunkle bringen …

    Grüße von Jakobus

  3. Corinna
    Am 11. Juli 2018 um 17:55

    Sehr geehrtes Team,
    in der Stammestraße in Hannover ist ein Teil dieser Straße eine Fahrradstraße. Dort gibt es aber auch Radwege für die komplette Stammestraße. Was muss ich nutzen Fahrradweg oder Fahrradstraße? Wie nutze ich es richtig.
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. August 2018 um 11:25

      Hallo Corinna,

      wenn beide Möglichkeiten vorhanden sind, dann sollten Sie auch beide nutzen dürfen. Über die Nutzungsregeln können Sie sich in dem oben stehenden Ratgeber und unter https://www.bussgeldkatalog.org/radweg/ informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Karen
    Am 20. März 2018 um 13:48

    Wie sieht es mit der Benutzungspflicht aus? Sind Fahrradstraßen für Fahrradfahrer benutzungspflichtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 9:05

      Hallo Karen,

      eine Fahrradstraße umfasst in der Regel die gesamte Fahrbahn einer Straße. Dort dürfen, soweit nicht anders ausgezeichnet, nur Fahrräder fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tini
    Am 14. März 2018 um 16:30

    Hallo,

    heute wurde ich durch mein Navi in eine sog. Fahrradstraße geführt.
    In meinem Ort gibt es solche Straßen nicht und ich hätte vorher auch nie davon gehört.
    Prompt wurde ich angehalten und soll nun ein Bußgeld von 15 Euro zahlen.
    Beschildert war die Straße mit dem ,,Fahrradstraßen-schild” sowie ,,Anlieger frei”.
    Auf meinem Verwarngeldzettel steht als Ordnungswidrigkeit ,, Fahrradstraße” und nicht ,,Anlieger frei”.
    Für was genau gilt jetzt meine Verwarnung?

    • Andreas
      Am 11. November 2018 um 17:30

      Warum sollten Sie das Verwarnungsgeld zahlen? Sie wollten doch sicher nur einen Anlieger besuchen, oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. April 2018 um 8:54

      Hallo Tini,

      eine Fahrradstraße ist dem Radverkehr vorbehalten. Sie wurden anscheinend für das unrechtmäßige Befahren dieser Straße verwarnt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. jutta
    Am 6. Januar 2018 um 8:33

    Darf ich mit Elektro-Rollstuhl oder Fahrrad auch in umgekehter Richtung fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 9:11

      Hallo Jutta,

      sofern dies durch ein Zeichen angeordnet ist, muss die Richtung eingehalten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Johannes
    Am 9. Juni 2017 um 8:21

    >Eine Fahrradstraße kann, muss aber nicht, Teil einer Radverkehrsanlage sein.

    Kann man das irgendwie präzisieren wann eine Fahrradstrasse eine Radverkehrsanlage ist und wann nicht?
    Konkret geht es mir dabei um die Frage, ob bei Fahrten auf der Fahrradstrasse die an einer Kreuzung (gleichzeitig Ende der Fahrradstrasse) angebrachte kombinierte Fahrrad/Fussgängerampel gilt oder das angebrachte “Vorfahrt gewähren” Schild zu beachten ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 8:56

      Hallo Johannes,

      dies kommt stets auf die jeweiligen Umstände an. Ist eine spezielle Fahrradampel angebracht, sollten deren Lichtzeichen gültig sein. Bei einer normalen Ampel nur für Fußgänger müssen sich Radfahrer in der Regel an die gleichen Regeln halten, wie sie auch für Autos gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Hamschmidt
    Am 28. August 2016 um 14:04

    Hallo,
    für alle Verkehrsteilnehmer wären mal Informationen über Radfahrer auf dem Zebrastreifen wichtig, aber auch die für Fußgänger und Kfz-Fahrer geltenden Regeln an Querungshilfen.
    Da das Fahrrad ein Fahrzeug ist, müssen die für Fahrzeuge geltenden Regeln beachtet werden: z. B. das Schild “Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art (rund mit rotem Rand und weißem Mittelfeld)” u. a.
    MfG
    W. H.

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