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Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol: Erklärung der wichtigsten Zeichen

Von Gitte H.

Letzte Aktualisierung am: 17. März 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Auch Radfahrer sollten die Verkehrszeichen kennen!

Welche Verkehrsschilder müssen Fahrrad- und E-Scooterfahrer beachten?
Welche Verkehrsschilder müssen Fahrrad- und E-Scooterfahrer beachten?

Im Straßenverkehr treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander. Damit kein Chaos entsteht, helfen Verkehrsschilder dabei, dass alles in geregelten Bahnen verläuft. So gibt es auch viele wichtige Verkehrszeichen für Radfahrer. Diese zeigen zum Beispiel an, auf welchen Straßen sie fahren dürfen und wo das Radeln tabu ist.

In diesem Ratgeber erläutern wir die häufigsten Verkehrsschilder, die ein Fahrrad-Symbol aufweisen, und verraten Ihnen, was Sie hier sowohl als Radfahrer als auch als Führer eines Kraftfahrzeuges beachten müssen.

FAQ: Verkehrsschilder mit Fahrrad

Welche Verkehrszeichen markieren einen benutzungspflichtigen Fahrradweg?

Dies sind die Zeichen 237 (Radweg), 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) und 241 (Getrennter Geh- und Radweg). Sehen Sie eines dieser Verkehrsschilder, muss der Fahrradweg benutzt werden. Das Radfahren auf der Fahrbahn ist dann nicht erlaubt.
VZ 237: Benutzungspflichtiger RadwegVZ 240: Gemeinsamer Rad- und GehwegVZ 241: Getrennter Rad- und Gehweg

Welche Verkehrszeichen verbieten ein Befahren der Straße mit dem Fahrrad?

Dies sind die Zeichen 254 (Verbot für Radverkehr) und 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art). Das zweite Verkehrszeichen erlaubt es aber immerhin, das Fahrrad auf der Straße zu schieben.
VZ 254: Verbot für RadverkehrVZ 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

Gibt es Verkehrszeichen mit Fahrrad-Symbol, die auch für Autofahrer relevant sind?

Ja, dies sind zum Beispiel die Verkehrszeichen, die eine Fahrradstraße oder -zone markieren, denn das bedeutet für Kraftfahrer in der Regel, dass diese Straße für sie tabu ist. Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol richten sich oftmals sogar vorrangig an Kraft- statt an Radfahrer. Sie zeigen z. B. an, dass Sie an dieser Stelle als Autofahrer besonders auf den Radverkehr achten und ihm gegebenenfalls Vorrang gewähren müssen.
VZ 244.1: Beginn einer FahrradstraßeVZ 244.3: Beginn einer FahrradzoneZusatzzeichen: Auf Radverkehr achten

Verkehrszeichen für Fahrräder: Benutzungspflichtiger Radweg

Nicht immer muss ein vorhandener Fahrradweg auch tatsächlich von Radfahrern befahren werden. Dies ist nur der Fall, wenn der Radweg als benutzungspflichtig gilt. Die Benutzungspflicht kann wiederum durch verschiedene Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol angezeigt werden:

Zeichen 237: Radweg
Zeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg

Verkehrszeichen 237: Benutzungspflichtiger Radweg

Der Radweg muss von Radfahrern und E-Scooterfahrern benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Außerorts dürfen auch Mofas und E-Bikes auf dem Radweg fahren.

Zeichen 240: Gemeinsamer Rad- und Gehweg
Zeichen 240: Gemeinsamer Rad- und Gehweg

Verkehrszeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg

Der Weg muss sowohl von Fußgängern als auch von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen ihn nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Die Geschwindigkeit ist an den Fußgängerverkehr anzupassen, falls erforderlich. Außerorts dürfen auch Mofas und E-Bikes auf dem Weg fahren.

Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg
Zeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg

Verkehrszeichen 241: Getrennter Rad- und Gehweg

Die für den Radverkehr vorgesehene Seite des Weges muss von Radfahrern (und E-Scooterfahrern) benutzt werden. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen sie nicht benutzen, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt es ihnen. Außerorts dürfen auch Mofas und E-Bikes auf dem Radweg fahren.

Verkehrsschilder: So werden Fahrradstraßen und Fahrradzonen gekennzeichnet!

Nicht alle Verkehrsschilder mit weißem Fahrrad-Symbol auf blauem Grund zeigen einen Fahrradweg an. Denn auch die Zeichen zur Markierung von Fahrradstraßen und Fahrradzonen weisen ein ähnliches Design auf:

Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße
Zeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße

Verkehrszeichen 244.1: Beginn einer Fahrradstraße

Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Straße befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung. Radfahrer dürfen nebeneinander fahren.

Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße
Zeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße

Verkehrszeichen 244.2: Ende einer Fahrradstraße

Die Fahrradstraße ist aufgehoben. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln zur Straßenbenutzung.

Zeichen 244.3: Beginn einer Fahrradzone
Zeichen 244.3: Beginn einer Fahrradzone

Verkehrszeichen 244.3: Beginn einer Fahrradzone

Nur Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen die Zone befahren, es sei denn, ein Zusatzschild erlaubt auch anderen Verkehrsteilnehmern die Nutzung.

Zeichen 244.4: Ende einer Fahrradzone
Zeichen 244.4: Ende einer Fahrradzone

Verkehrszeichen 244.4: Ende einer Fahrradzone

Die Fahrradzone ist aufgehoben. Es gelten wieder die allgemeinen Regeln zur Straßenbenutzung.

Absteigen vom Fahrrad: Bei diesen Verkehrszeichen ist das Radeln verboten!

Nicht immer bedeuten Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol gute Neuigkeiten für den Radler, denn sie können auch ein Verbot für ebendiese anzeigen. Bei diesen beiden Schildern dürfen Sie die Straße nicht mit dem Fahrrad befahren:

Zeichen 254: Verbot für Radverkehr
Zeichen 254: Verbot für Radverkehr

Verkehrszeichen 254: Verbot für Radverkehr

Radfahrer und E-Scooterfahrer dürfen diese Straße nicht befahren.

Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art
Zeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

Verkehrszeichen 250: Verbot für Fahrzeuge aller Art

Sämtliche Fahrzeuge (und damit auch Fahrräder) dürfen diese Straße nicht befahren. Es ist aber erlaubt, das Fahrrad hier zu schieben.

Zusatzzeichen mit Fahrrad-Symbol: Auch für Autofahrer wichtig!

Oftmals kommen Verkehrsschilder nicht alleine daher, sondern werden mit einem Zusatzzeichen versehen. Dieses bestimmt dann das eigentliche Verkehrsschild näher oder gibt zusätzliche Bedingungen vor. Auf einigen dieser Zusatzzeichen findet sich auch das Fahrrad-Symbol:

Zusatzzeichen: Auf Radverkehr achten
Zusatzzeichen: Auf Radverkehr achten

Zusatzzeichen: Auf Radverkehr achten

  • mit Stopp- oder “Vorfahrt gewähren”-Schild: Kraftfahrer müssen hier Vorfahrt gewähren und dabei vor allem auf Radfahrer und E-Scooter-Fahrer von rechts und links achten.
  • mit Einbahnstraßen-Schild: Kraftfahrer müssen in der Einbahnstraße auf Radfahrer und E-Scooter-Fahrer achten, die entgegen der Fahrtrichtung fahren.
Zusatzzeichen: Für Radverkehr freigegeben
Zusatzzeichen: Für Radverkehr freigegeben

Zusatzzeichen: Für Radverkehr freigegeben

  • mit “Einfahrt verboten”-Schild: Das Verbot gilt nicht für Radfahrer und E-Scooterfahrer. Diese dürfen somit in die Straße einfahren.
  • mit Bussonderfahrstreifen-Schild: Fahrräder dürfen den Sonderfahrstreifen für Busse befahren.

Anders als die meisten anderen Verkehrsschilder mit Fahrrad-Symbol können sich die Zusatzzeichen somit auch an Kraftfahrer richten und nicht primär an Radfahrer.

Quellen und weiterführende Links

Über den Autor

Gitte
Gitte H.

Gitte erhielt ihren Master-Abschluss in Germanistik und Kommunikationswissenschaften. Als Redakteurin schreibt sie Ratgeber im Bereich Verkehrsrecht und unterstützt die bussgeldkatalog.org-Redaktion tatkräftig im Lektorat. Außerdem zählen die Pflege und Kontrolle unseres YouTube-Kanals zu ihren Kernaufgaben.

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5 Kommentare

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  1. MajoP
    Am 27. November 2023 um 12:57

    Zusatzzeichen: Für Radverkehr freigegeben
    Hier hättet ihr mal ein wenig mehr schreiben können.
    Darf man als Radfahrer nur Schrittgeschwindigkeit fahren?

  2. Martin
    Am 10. Mai 2022 um 14:11

    In vielen anderen Quellen ist zu lesen, dass E-Scooter mit ABE und Versicherungskennzeichen nicht mit einem Fahrrad gleichzusetzen seien, sondern mit einem Krafftrad. Dann hätten E-Scooter nichts hinter den Zeichen zu suchen, auf denen ein Fahrrad abgebildet ist. Untermauert wird diese These durch das neue Zusatzschild für E-Scooter. Können Sie das vielleicht mal rechtssicher klarstellen?

  3. Thomas B
    Am 19. Juli 2021 um 12:04

    Ich musste 20,-€ Verwarnungsgeld Bezahlen!Weil ein (Verbotsschild 260)Verbot für Kraftfahrzeuge übersehen habe.
    Ich Fahre allerdings eine e-Mofaroller 25 km/h der keinen Krach macht oder die Luft verpestet.Warum muss ich die Strafe Zahlen,nur weil ich ein Nummernschild habe und die E-Fahrräder dürfen dort Fahren.Wo ist denn da der Unterschied!Ich habe mir ja extra ein e e-Mofaroller gekauft um die Umwelt ein Wenig zu schonen.

  4. Bernd K.
    Am 27. Juni 2021 um 14:06

    Sehr geehrte Damen und Herren, das Zeichen 240 ist in meien Augen nicht realistisch. Immer mehr Kommunen stellen diese Zeichen an ehemaligen Gehwegen auf. Diese sind meiner Erfahrung stellenweise unter einem Meter breit. Dies bedeutet, dass die Fußgänger kaum Platz haben. Wie soll das erst mit zusätzlichem Radverkehr gehen? Mein Test ergab,dass einer beim Entgegenkommen auf die Straße ausweichen muss. Sehr verkehrssicher nenne ich das nicht. Zudem wird immer von einer angemessen Geschwindigkeit gesprochen. Ein guter Fußgänger geht im Schnitt 5km/h eine Radfahrer fährt mindestens zweimal und noch schneller. In meinen Augen sollte das Schild entfernt werden. Radfahrer und Fußgänger sollten ihre eigenen Wege haben. Bei dem Zeichen 241 benutze ich den leider oft schmalen holprigen Radweg. Das Verkehrsministerium sollte endlich anfangen alle Verkehrsteilnehmer ernst zu nehmen. Die Darstellung der Rennrad Rowdies kann ich nicht nachvollziehen, da ich auf meinem Weg zur Arbeit mit dem Auto mehr Angst vor PKW Rowdies habe. Diese Betrachtungsweise muss aufhören. Wir Radfahren wollen nicht auf der Straße fahren. Wir wollen zwei Meter breite Radwege, die nicht plötzlich enden, bzw, 200 m lang sind um wieder auf die Straße zu wechseln. Viele Radfahrer fahren nur auf dem Gehweg aus Angst vor den Autofahrern. Werden Sie angehalten müssen Sie ein Bussgeld zahlen. Ich finde die verantwortlichen Leute für das Aufstellen der Schilder, sollten verpflichtet werden diese Wege vorher selbst mit dem Rad abzufahren.

    Mit freundlichen Grüssen

    von einem Rennradfahrer der Rücksicht auf alle nimmt.

    Bernd K.

  5. W Susanne
    Am 12. Juni 2021 um 18:32

    Sehr geehrte Damen und Herren, mit den neuen Radfahrwegen ist auch ein neues Verkehrsschild eingeführt worden, was mich verunsichert hat. Es ist auf der Veteranenstr. Ecke Brunnenstr.? Es gibt dort eine Straßenbahnhaltestelle, Ein Schild das Auto rot Fahrradfahrer, Straßenbahn? blau und zusätzlich eine Ampel. Darf ich, wenn ich kein Fahrrad sehe bei rot an die Ampel heranfahren oder muss ich auf der Straße hinter der Straßenbahnhaltestelle warten?
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Susanne W

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