Unfall in der Probezeit – was passiert, wenn es gekracht hat?

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Ein Unfall in der Probezeit ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen

In der Probezeit wird der Führerschein durch einen Unfall gefährdet.
In der Probezeit wird der Führerschein durch einen Unfall gefährdet.

Gerade in einer Großstadt ist das Verkehrsaufkommen hoch und es tummeln sich zahlreiche Radfahrer, neben Autos, Lkw, Radfahrern und zu guter letzt auch noch Fußgängern. Alle haben es eilig und wollen zügig an ihr Ziel kommen.

Schnell können Fahranfänger in diesem Tohuwabohu nicht nur an einer Ampel die Übersicht verlieren und einen Unfall in der Probezeit verursachen. Ob mit Personenschaden oder ohne, Verstöße dieser Art gilt es dringend zu vermeiden. Sie erhalten den Führerschein und die damit verbundene Fahrerlaubnis nämlich nur auf Probe und müssen sich in dieser Zeit erst noch bewähren.

Der vorliegende Ratgeber erklärt, welche Ursachen ein Unfall in der Probezeit haben kann und welche Konsequenzen Fahranfängern in einem solchen Fall drohen.

FAQ: Unfall in der Probezeit

Was droht mir, wenn ich in der Probezeit einen Unfall verursache?

Zunächst sind für Fahranfänger dieselben Sanktionen vorgesehen, wie für erfahrene Führerscheinbesitzer. Spezielle Probezeitmaßnahmen sind allein aufgrund des Unfalls nicht vorgesehen. Ausschlaggebend ist in aller Regel die dem Unfall zugrunde liegende Zuwiderhandlung. Ist diese als A-Verstoß oder B-Verstoß zu werten, kann es zu zusätzlichen Probezeitmaßnahmen kommen.

Wann muss ich mit Probezeitmaßnahmen rechnen, wenn ich als Fahranfänger einen Unfall verschulde?

Das kommt auf die Unfallursache bzw. den Unfallhergang an. Ist er z. B. auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung (mehr als 21 km/h zu schnell) oder Alkohol am Steuer zurückzuführen, ist mit Probezeitmaßnahmen (z. B. Aufbauseminar) zu rechnen.

Muss ich den Führerschein im Falle eines Unfalls während der Probezeit wieder abgeben?

Auch hier kommt es auf die Unfallursache bzw. die Unfallfolgen an. Liegt z. B. eine Straftat wie Drogen am Steuer, Körperverletzung etc. vor, ist der Fahrerlaubnisentzug nicht auszuschließen.

Ich habe in der Probezeit einen Blechschaden verursacht und bin weggefahren, was droht mir?

Eine solche Handlung kann als Fahrerflucht in der Probezeit und damit als Straftat gewertet werden. Geahndet wird dies mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe.

Was bedeutet der Blechschaden in der Probezeit für die Versicherung?

Die für Fahranfänger ohnehin etwas teure Kfz-Versicherung könnte noch teurer werden. Es kann deshalb ratsam sein, kleine Kratzer aus eigener Tasche reparieren zu lassen.

Video: Richtiges Verhalten beim Unfall

Video zum Verhalten bei einem Unfall
Wie Sie sich beim Unfall verhalten sollten, erfahren Sie auch in unserem Video.

In der Probezeit einen Unfall bauen – welche Gründe können zu einem Unfall führen?

Weshalb beim Führerschein auf Probe ein Unfall gebaut wird, kann ganz verschiedene Ursachen haben. Nicht zwingend ist ein solcher Zwischenfall immer auf die mangelnde Erfahrung des Menschen am Steuer zurückzuführen.

Unfall in der Probezeit - was passiert? Sie können eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.
Unfall in der Probezeit – was passiert? Sie können eine Anzeige wegen Körperverletzung erhalten.

Statistisch am häufigsten führen folgende Umstände zum Unfall in der Probezeit:

  • der Fahrer kann beim Fahren die Spur nicht halten und kommt mit dem Auto von der Straße ab
  • die gefahrenen km/h übersteigen die zugelassene Höchstgeschwindigkeit
  • es kommt zu einem Verstoß beim Überholen
  • der Platz zum Vordermann reicht nicht aus, um rechtzeitig zu bremsen
  • die Vorfahrt wird missachtet
  • der Fahranfänger ist mit Alkohol am Steuer unterwegs und kann nicht mehr adäquat reagieren

Gerade letzteres ist hochgradig gefährlich, verändert Alkohol doch die Wahrnehmung. Konkret bedeutet dies: Licht blendet stärker und Sie sehen nicht mehr so scharf. Ein Unfall in der Probezeit ist so schnell geschehen. Deshalb gilt in den ersten zwei Jahren und bis zu einem Alter von 21 Jahren ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot am Steuer. Um letzteres kommen Sie während Ihrer gesamten Fahrkarriere nicht herum. Widersetzen Sie sich gegen die Regelung, müssen Sie in der Regel zur Nachschulung.

Unfall während der Probezeit – das sind die Konsequenzen

Verursachen Sie einen Unfall beim Führerschein auf Probe, ist die Angst vor dem Führerscheinverlust groß. Nicht zu Unrecht, wenn Sie in der Probezeit einen Unfall gebaut haben, bei dem auch Personen zu Schaden kamen.

Welche Sanktionen Ihnen in Form von Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem etwaigen Fahrverbot drohen, hängt davon ab, welcher Verstoß dem Unfall zugrunde liegt.

Waren Sie mehr als 21 km/h zu schnell unterwegs, müssen Sie mindestens 70 Euro Bußgeld berappen und bekommen einen Punkt in Flensburg. Bei der Missachtung der Vorfahrt sind in der Regel 100 Euro zu zahlen und ebenfalls ein Punkt zu akzeptieren. Bei beiden Vergehen handelt es sich um A-Verstöße.

Leisten Sie sich eine solche Zuwiderhandlung das erste Mal in der Probezeit, kommt es zudem zur Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre. Darüber hinaus ist ein Aufbauseminar zu absolvieren, das noch einmal Geld kostet.

Und damit sind die möglichen Konsequenzen, wenn beim Führerschein auf Probe ein Unfall verursacht wurde, noch nicht ausgereizt. Unter Umständen können die Behörden auch eine medizinisch-psychologische Untersuchung – auch als MPU bekannt – anordnen. Die hier zu absolvierenden Tests müssen bestanden werden, damit der Führerschein nicht verloren geht.

Führerschein auf Probe: Ein Unfall mit Blechschaden kann passieren.
Führerschein auf Probe: Ein Unfall mit Blechschaden kann passieren.

Folgen auch nach einem Unfall mit Blechschaden immer Probezeitmaßnahmen?

Ob beim Führerschein auf Probe der Unfall mit Blechschaden Folgen für die Fahrerlaubnis hat, ist abhängig von den Umständen. Ist der Sachschaden das Ergebnis der Missachtung der Verkehrsregeln, können Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot folgen. Dies ist aber abhängig von der Schwere des Verstoßes.

Kam es beispielsweise durch eine Missachtung der Vorfahrt zum Unfall, ist dies ein A-Verstoß. Folglich verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre und eine Nachschulung muss besucht werden. Kam es allerdings zum Unfall wegen einer geringen Ordnungswidrigkeit, kann es ebenfalls beim B-Verstoß oder bei einem Verwarnungsgeld bleiben. Es ist also immer zu beachten, was zum Blechschaden geführt hat.

Probezeit: Mit neuem Führerschein einen Unfall mit Blechschaden verursacht

Kommt es mit einem Führerschein auf Probe zu einem Unfall mit Blechschaden, liegen bei vielen Fahranfängern die Nerven zunächst blank. In der Regel handelt es sich um den ersten Unfall – eine Ausnahmesituation, welche häufig die jungen Fahrer überfordert. Unsicherheit, Furcht und die Sorge um die Fahrerlaubnis bestimmen die Gedankenwelt.

Doch wie müssen sich Kraftfahrer mit Führerschein auf Probe beim Unfall mit Blechschaden verhalten? Ist immer die Polizei zu rufen und wird die Probezeit bei einem Unfall mit dem Auto immer verlängert, wenn der Fahranfänger Schuld hat?

Verhalten nach einem Unfall in der Probezeit haben

Fahranfänger stehen in der Probezeit unter besonderer Beobachtung. Das verkehrspädagogische Ziel ist es, sie zu verantwortungsvollen Kraftfahrern zu erziehen. Daher folgen auf ein schweres Fehlverhalten in der Regel neben den üblichen Strafen auch Maßnahmen, welche diesem Ziel dienen.

Probezeit: Ist der Führerschein nach einem Unfall mit Blechschaden weg?
Probezeit: Ist der Führerschein nach einem Unfall mit Blechschaden weg?

Mit dem Auto zu fahren, ist eine Frage der Übung. Bis die Verkehrsregeln in Mark und Bein übergegangen sind und die Fahranfänger das Auto sicher führen können, werden sie in der Probezeit Fehler machen. Kommt es also mit dem Führerschein auf Probe zum Unfall mit Blechschaden, ist ein solcher Fehler unterlaufen. Doch was ist dann zu tun?

Kam es nur zum Blechschaden, müssen die Beteiligten schnellstmöglich die Fahrbahn räumen bzw. die Unfallstelle sichern. Anschließend sollte der entstandene Schaden mittels Fotos und Unfallbericht dokumentiert werden. Je nach Situation kann die Polizei hinzugezogen werden. Beim Blechschaden ist dies aber nicht zwingend notwendig, wenngleich es doch häufig ratsam ist. Anschließend ist der Unfall der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden.

Bei kleineren Beulen oder Kratzern kann es aber auch sinnvoll sein, den Schaden aus der eigenen Tasche zu bezahlen, weil dadurch verhindert wird, dass die eigene Schadensfreiheitsklasse steigt und somit die Versicherungskosten höher werden.

Fahrerflucht ist keine Lösung

Einer der größten Fehler von Kraftfahrern mit Führerschein auf Probe ist, beim Unfall mit Blechschaden einfach davonzufahren. Dies ist eine Straftat und kann schwere Konsequenzen haben. In der Regel sind die Folgen eines Blechschadens vergleichsweise mild. Bei Fahrflucht aber drohen der Führerscheinentzug, eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe. Es ist also stets besser, mit dem Unfallgegner zu sprechen bzw. falls dieser nicht zugegen ist, den Unfall der Polizei zu melden.

Führerschein auf Probe: Was, wenn Unfall mit Personenschaden sich ereignet?

Ob Sie den Führerschein in der Probezeit durch einen Unfall verlieren, hängt von der Schwere Ihres Vergehens ab.
Ob Sie den Führerschein in der Probezeit durch einen Unfall verlieren, hängt von der Schwere Ihres Vergehens ab.

Werden durch einen Fahrfehler andere Menschen verletzt, kann das schwerwiegende Folgen haben, schließlich ist auch der Tod einer Person im Straßenverkehr nicht ausgeschlossen.

Haben Sie in der Probezeit einen solchen Unfall verursacht, kann Sie nun eine Strafanzeige wegen Körperverletzung oder Tötung erwarten. Kommt ein Verkehrsteilnehmer durch Sie zu Tode, werden Sie der fahrlässigen Tötung angeklagt. Straftaten wie fahrlässige Tötung oder Körperverletzung sind als A-Verstöße zu werten.

Werden Sie mit einer solchen konfrontiert, sind Sie gut damit beraten, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden und ihn zu fragen, wie nun weiter zu verfahren ist.

Unfall in der Probezeit – Droht eine Verlängerung?

Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.
Wann Sie eine Probezeitverlängerung erwarten müssen, erfahren Sie in diesem Video.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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183 Kommentare

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  1. Dennis
    Am 27. Juni 2018 um 23:46

    Hallo ich hatte einen Unfall in einer 50 Zone wo ich 120 km/h gefahren bin und kurz nicht nach vorne geguckt habe auf einmal kam eine Kurve und ich musste stark lenken wo bei ich dann gegen ein geparktes gefahren bin Personen Schäden gab es nicht ich weiß jetzt nicht ob mein Führerschein ganz weg ist da ich noch in der Probe Zeit bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:59

      Hallo Dennis,

      es ist davon auszugehen, dass mindestens Ihre Probezeit verlängert wird und Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen. Weitere Sanktionen hängen von den genauen Unfallumständen ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Benjamin
    Am 16. Juni 2018 um 23:41

    Guten Abend,

    Ich habe bei schlechtem und dunkelten Wetter ein schwarzes Auto übersehen, an einer 100 km/h Rechts vor links Straße übersehen. Am Tage des Unfalls wäre 3 Wochen später meine Probezeit abgelaufen, was erwartet mich da ?
    Ich musste nicht die direkte Strafe von 35€ zahlen. Da der Unfall relativ weit von der Kreuzung passiert ist bin ich der Meinung, dass der Unfall provoziert worden ist.
    Was erwartet mich da ? Da ich nach knapp einem Monat noch keine Post der Busgeldbehörde erhalten habe würde ich mich sehr über eine schnelle Antwort freuen!

    Mit freundlichen Grüßen

    BENJAMIN S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2018 um 14:47

      Hallo Benjamin,

      das ist nicht vorherzusagen, ohne die genauen Umstände zu kennen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sophia
    Am 2. Juni 2018 um 8:04

    Guten morgen, hatte heute morgen meinen ersten “kleinen” Unfall, folgendes passierte, ich fuhr auf einer engen Straße in meinem Dorf, fuhr dabei auf der anderen Straßenseite, plötzlich kam ein Auto entgegen, wich mir aus und landete in einem Graben, Offensichtliche Schäden weder an meinem noch am Auto des Opfers zu erkennen, Polizei wurde alamiert, bin noch mitten in der Probezeit und wurde bisher auch schon zwei mal geblitzt, allerdings einmal unter 10 kmh drüber und einmal über 10. Was ist zu Erwarten? Muss den Unfall Bescheid bei der Versicherung einreichen allerdings kannte ich die betroffene Person.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 11:35

      Hallo Sophia,

      ob sich Auswirkungen auf die Probezeit ergeben, hängt davon ab, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird – falls die Polizei einen solchen festgelegt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Sullivan H.
    Am 29. Mai 2018 um 22:42

    Hallo
    Hatte vor ein paar Wochen einen Unfall auf der Autobahn, ich hab einen LKW über holt und parallel hat mich noch ein anderer überholt laut Polizei soll ich schuld sein und es handle sich laut dem Schreiben um eine Ordnungswidrigkeit und ich soll 35€ bezahlen, da meine Versicherung und ich der meinenung sind (dank sachverständigem) das ich nicht schuld sein kann was kann ich denn jetzt erwarten da meine Probezeit noch bis 22.08.18 geht?

    Mit freundlichen Grüßen
    Sullivan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 15:20

      Hallo Sullivan H.,

      um diese Frage zu beantworten, ist die genaue Kenntnis der Umstände wichtig, die wir nicht haben (können).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Matze
    Am 28. Mai 2018 um 7:57

    Guten Morgen,

    ich hatte heute morgen einen leichten Verkehrsunfall.
    Undzwar ist vor mir ein Auto gefahren, dass zu spät den Blinker gesetzt hat und plötzlich stark bremste.
    Ich hab es gerade noch rechtzeitig geschafft bisschen abzubremsen bin aber trotzdem leicht in ihn reingefahren.

    An seinem Fahrzeug war kein Schaden zu erkennen bis auf das Lack. An meinem nur das Kennzeichen verbogen und ebenfalls Lack.

    Bin übrigens noch in der Probezeit, die eigentlich in 4 Monaten zu ende gehen sollte.
    Jetzt die Frage, verlängert sich dies jetzt und muss ich mit einem Aufbauseminar rechnen?
    Polizei wurde kontaktiert, meinten aber sie sehen keinen Bedarf sich da einzumischen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 11:58

      Hallo Matze,

      ob Auswirkungen auf die Probezeit anfallen, hängt davon ab, welche Art von Verstoß Ihnen vorgeworfen wird. Wird kein Bußgeldverfahren eingeleitet, sollte im Regelfall auch mit keinen weiteren Folgen zu rechnen sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Annika
    Am 25. Mai 2018 um 19:16

    Hallo :)
    Ich hatte einen Autounfall mit 3 weiteren Personen drin.
    Ich bin ca. 10kmh zu schnell gefahren, habe zuspät eingelenkt und habe die Kurve nicht gepackt.
    Ein Freund hat die Handbremse gezogen darauf hin haben wir uns 2 mal überschlagen.
    Alle 3 außer ich waren nicht angeschnallt und eine davon hat ein wirbelbruch.
    Was kann mich erwarten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:07

      Hallo Annika,

      in der Regel müssten Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h nur mit einem Verwarngeld von bis 35 Euro rechnen. Jedoch wissen wir nicht, inwiefern bei Ihnen eine Gefährdung vorherzusehen war. Bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sophia
    Am 26. April 2018 um 22:25

    Guten Abend,
    ich hatte gestern einen Verkehrsunfall. undzwar jemand kam mir auf einer engen Straße ziemlich mittig entgegen. Aus Reflex habe ich ausgewichen und dabei ein parkendes Auto seitlich gestriffen. Habe die Polizei gerufen dieses hat es aufgenommen. Ich(23J.) bin noch in Probezeit welche in 3 Monaten rum wäre…Bin sonst noch nie aufgefallen…Auf was muss ich mich gefasst machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 13:01

      Hallo Sophia,

      da Sie sich vorschriftsmäßig verhalten haben, wird Ihnen mit etwas Glück der Vorfall nicht als A- bzw. B-Verstoß zur Last gelegt. Rechtliche Folgen gibt es dann nicht. Schäden sollten sowieso über Ihre Versicherung abgehandelt werden. Kommt es dennoch zu Problemen, kann Ihnen ein Anwalt für Arbeitsrecht beratend zur Seite stehen. Warten Sie aber erstmal ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Dorist
    Am 16. April 2018 um 20:12

    Guten Abend,
    ich bin noch in der Probezeit und habe heute von Hinten ein wegen wekehrstau leicht berüht nur mein Schild hat das Auto berüht und die Kratzer waren fast nicht zu sehen. Die Polizei war dar haben alle aufgenommen.
    Mit welche konsequenzen kann ich rechnen.
    Mit freundlichen Grüßen
    Dorist

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:45

      Hallo Dorist,

      genaue Sanktionen können wir grundsätzlich nicht vorhersagen, da dies vom Einzelfall und der bearbeitenden Stelle abhängt. Sie müssen sich im Mindesten auf ein Bußgeld einstellen; da es sich jedoch offensichtlich um eine Bagatelle handelt, sollte Ihre Strafe im Regelfall nicht allzu streng ausfallen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Lena L.
    Am 15. April 2018 um 14:10

    Meine Tochter (19) kamm bei einem Aquaplaning von der Straße ab. Keine andere beteiligte Personen, Autos, Gegenstände. Sie landete im Gebüsch.
    Hat Führershein seit knapp nem Jahr.
    Polizei war vor Ort und gesagt das sie ein Punkt bekomt und um die 140 Euro Bußgeld, sowe Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.

  10. Cansu
    Am 14. April 2018 um 1:52

    Hallo, ich habe mein Führerschein seit einem Jahr. Vor einem Monat habe ich durch ein Missverständnis ein Beinahe Unfall gebaut. Ich wollte den Parkplatz verlassen und wartete auf ein von rechts kommendes Auto, der auf den Parkplatz wollte. Dieser ist einfach auf seiner Spur stehen geblieben und der Fahrer hat mich direkt angeguckt, ich habe etwas gezögert und habe ein Handzeichen gemacht, als Frage ob ich fahren darf, also ob die auf ihren Vorfahrt verzichten, doch die haben weiter einfach geguckt und ich nahm an, dass es ein Ja sei… Als ich losgefahren bin kam von links (schlecht einsehbar wegen Gebüsch) plötzlich ein Hupen, wegen dem Schock habe ich gar nicht nach hinten geguckt und bin weiter gefahren, was ich später sehr bereut habe. Kann da etwas kommen und könnte ich mit meiner Schilderung auf Nachsicht hoffen? Ich bin eine sehr vorsichtige Autofahrerin und das war der allererste Vorfall. Ich bin total verunsichert, weil ich wegen so etwas keine Verlängerung haben will.

    Dankeschön und schönes Wochenende

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Mai 2018 um 10:09

      Hallo Cansu,

      Ihrer Schilderung ist nicht klar zu entnehmen, was eigentlich genau geschehen ist – z. B. wer hat warum gehupt? Aus diesem Grund lässt sich keine pauschale Antwort geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Timo
    Am 2. April 2018 um 1:24

    Hallo

    Ich hatte vor gut 4 Monaten ein Autounfall mein Auto ist gerutscht es war draußen-4 grad und die Straßen waren glatt
    und ich bin jemandem reingefahren nachdem dann die Polizei kam und alles aufgenommen hat meinten die ich kriege ein Punkt und 100€ Strafe wegen Glatteis und als ich die fragte wie es mit meinem Führerschein weitergeht meinten die können wir ihnen jetzt nicht direkt sagen und ich habe kein Brief seit mehr als 4 Monaten bekommen ich bin in der Probezeit noch 4 Monate.

    Gruß

  12. Sabrina
    Am 24. März 2018 um 14:26

    Ich bin in der Probezeit,
    Vorfall : Während des Rausfahren vom Supermarkt-Parkplatz auf die Hauptstraße jemandem reingefahren. Ist das schon ein A-Verstoß sodass ein Aufbauseminar nötig ist? Der Polizist meinte jedenfalls etwas von einem Bußgeld.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 10:00

      Hallo Sabrina,

      es kommt darauf an, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird. Es scheint sich um einen Vorfahrtsverstoß gehandelt zu haben. In Verbindung mit einer Gefährdung oder Sachbeschädigung handelt es sich meist um einen A-Verstoß. Nähere Informationen zum A-Verstoß finden Sie auf https://www.bussgeldkatalog.org/probezeit/a-verstoss/.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Yasemin
    Am 13. März 2018 um 22:31

    Hab ein kleinen unfall gebaut bin rückwärts in jemanden seiner Tür reigefahren. In Ein firmwagen. Es kam nur eine beule zustande.
    Haben die Polizei gerufen Daten ausgetauscht hab mein Führerschein seid knapp 4 5 Monaten. Nun meine frage da ich noch in der Probe bin. Muss ich jetzt mit dem Verlustes meines führerscheines rechnen ? Oder muss ich ein aufbauseminar machen ?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:01

      Hallo Yasemin,

      dies kann nur ein Anwalt nach Akteneinsicht beantworten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  14. Babyley196
    Am 8. März 2018 um 3:50

    Ich bin in der Probezeit und habe den Führerschein am 31.03.2018 seit einem Jahr. Ich hatte einen Unfall mit einem parkenden Fahrzeug da aus der Gegenrichtung ein Fahrzeug auf meiner Fahrspur fuhr bräuchte ich natürlich stark ab kurz bevor wie aneinander gestoßen wären Beichte ich nach rechts aus und beschädigte damit ein parkendes Fahrzeug. Der Fahrer aus der Gegenrichtung ist daraufhin abgehauen. Ich habe die Polizei gerufen und nach der Unfallaufnahme sagten diese ich müsste nur 35 € bezahlen und der Rest würde die Versicherung machen damit wäre der Fall dann erledigt. Meine Befürchtung ist das im Nachhinein vielleicht doch noch was auf mich zukommt wie z.b. ein Aufbauseminar etc.
    Meine Frage ist kann ich noch mit etwas rechnen oder war es das wirklich so wie die Polizei mir sagst ? Und habe ich durch den Unfall jetzt einen Punkt bekommen ?

    Lg Babyley196

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. April 2018 um 14:49

      Hallo Babyley196,

      welche Sanktionen nach einem Unfall mit Blechschaden während der Probezeit anfallen, hängt stets von den Umständen ab. Führt ein schwerer Ordnungsverstoß zu einem Unfall können Bußgelder, Punkte oder Fahrverbot die Folge sein. Handelt es sich lediglich um einen geringen Verstoß, kann die Polizei es aber auch bei einem Verwarnungsgeld belassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Nestoras
    Am 3. März 2018 um 15:16

    Hallo ich habe seit 7 Monaten mein Führerschein.
    gestern Abend habe ich einen Auto Unfall gehabt, ich schtand an der Ampel und bin bei grün losgefahren , ich bin nach rechts gefahren und kam ins schloidern geraten und gegen den Baum geprescht .ich bin langsam gefahren und trozdem
    forne ausgebrochen. es war seher galt

  16. Leon
    Am 6. Februar 2018 um 15:14

    Ich bin in der Probezeit.
    Ich hatte gestern einen Vorfahrtsunfall, bei dem keine Menschen zu Schaden gekommen sind.
    Ich wurde durch tiefstehende Sonne geblendet und habe das von links kommende Fahrzeug dadurch nicht kommen sehen.
    Ich habe bei der Polizei die Unfallverursachung sofort zugegeben.
    Wird in diesem Falle ein Aufbauseminar erfordelich werden?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:15

      Hallo Leon,

      Fragen zu konkreten Sanktionen – gerade bei Unfällen – lassen sich nicht pauschal beantworten, da dies vom Fall und der bearbeitenden Behörde abhängt. Ein Aufbaumseminar ist jedoch sehr wahrscheinlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Chriss
    Am 20. Januar 2018 um 18:25

    Hallo
    Ich bin in der Probezeit.
    Habe einen Auffahrunfall Unfall gehabt mit Sachschaden.auf dem zettel vom verwarngeld srhe verkehrsunfall.
    Bekommen wegen nicht genügend abstand.
    Habe nur nen verwarngeld von 35€ bekommen.
    Und halt den Schein für die Versicherung.
    Droht mir jetzt eine Verlängerung der Probezeit und nen Aufbauseminar?
    Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 12:43

      Hallo Chriss,

      ob sich Auswirkungen auf die Probezeit ergeben, hängt davon ab, ob es sich um einen A-Verstoß gehandelt hat. In Ihren Unterlagen sollte sich die entsprechende Tatbestandsnummer finden. Anhand derer können Sie im aktuellen Tatbestandskatalog nachschlagen, ob es sich um einen A-Verstoß handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalo.org

  18. Jacky
    Am 19. Dezember 2017 um 21:55

    Hallo bin fahranfängerin und hatte am Samstag einen unfall war auf einer abknikenden vorfahrtsstrasse als ich um die kurve fuhr sah ich etwas schnelles vorbeihuschen fab mich ziemlich wollte ausweichen und dann bib ich gegen ein parkendes auto gefahren.
    Meine frage jetzt mit was für einer straffe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 11:29

      Hallo Jacky,

      das kann nur schwer eingeschätzt werden, da dies vom Einzelfall abhängt. Sie werden sich im Mindesten auf eine Geldbuße einstellen müssen, auch ein Punkt und ein Fahrverbot ist nicht ausgeschlossen. Wenn Ihr Unfall als A-Verstoß klassifiziert wird, dann müssen Sie zusätzlich ein Aufbauseminar absolvieren und Ihre Probezeit wird auf vier Jahre verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Jacky
    Am 18. Dezember 2017 um 14:33

    Hallo bin fahranfänger hatte am samstag einen unfall.war auf der vorfahtsstrasse und als och um die kurve gefahren bin hab ich etwas schwartzes rüberhuschen sehen .Hab mich so erschrocken und versucht auszuweichen und bin voll in ein stehendes Auto reingefahren.
    Meine frage mit welchen konsequenzen mus ich rechnen.
    Lg.Jacky

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 11:45

      Hallo Jacky,

      das lässt sich nicht pauschal beantworten – Ihre Sanktion hängt davon ab, wie die genauen Umstände bewertet werden. Sie werden im Mindesten eine Geldstrafe erhalten; mitunter wird Ihr Unfall zudem als ein A-Verstoß eingeschätzt werden. Ist dies der Fall, müssen Sie zusätzlich mit der Verlängerung der Probezeit und einem Aufbauseminar rechnen. Für Ihre genaue Strafe müssen Sie jedoch den entsprechenden Bußgeldbescheid abwarten.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  20. Florian
    Am 14. Dezember 2017 um 21:12

    Guten abend,
    Ich hatte vor 2 tagen einen autounfall ich bin in der probezeit und schuld am unfall.

    Uhrsache im verkehrsberuhigten bereich einem auto die vorfahrt genommen ( rechts vor links)
    Problem ich habe so gut wie nichts gesehen es hat wie sau geregnet und eine schlecht beleuchtete straße gewesen…personschaden eine bekannte die aber keine anzeige macht.

    Was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:49

      Hallo Florian,
      kommt es durch einen Vorfahrtsverstoß zu einem Unfall mit Personenschaden, sieht der Bußgeldkatalog dafür ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einen Punkt vor. Darüber hinaus handelt es sich dabei in der Probezeit um einen A-Verstoß, welcher die Verlängerung der Probezeit sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar nach sich zieht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Jacqueline
    Am 13. Dezember 2017 um 12:21

    Ich bin heute bei Glatteis an eine Kreuzung Rangers, wo bereits zwei Autos standen. Ich hatte ungefähr schrittgeschwindigkeit und bremste ab. Dabei bin ich aber noch ein Stück nach vorne gerutscht und hab meinen Vordermann angedockt. Bei der Begutachtung ist nur ein Kratzer in seiner Stossstange zu erkennen gewesen. Wir haben Daten ausgetauscht und ich habe morgen einen Termin zur Unfallaufnahme bei meiner Versicherung. Ich bin noch in der Probezeit. Die Polizei wurde nicht gerufen. Was erwartet mich da an Folgen bzw Kosten?
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 14:30

      Hallo Jacqueline,
      klären Sie einen Unfall mit geringem Schaden ohne die Polizei, drohen in der Regel keine Konsequenzen für die Probezeit. Welcher Schaden entstanden ist, können wir nicht einschätzen. Allerdings müssen Sie unter Umständen mit einem steigenden Versicherungsbeitrag rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Alex
    Am 5. Dezember 2017 um 21:12

    Hallo,
    Ich habe nun 9Monate meinen Führerschein, heute kam es zu einem Auffahrunfall bei dem ich einem Auto hinten drauf gefahren bin, da dieser kurzfristig wegen einem vorausfahrenden Bremsen musste.
    Durch den Aufprall musste die Person vor mir seine Schmerzen beim Arzt untersuchen lassen.
    Mein Auto hat größeren Schaden, als sein Fahrzeug.

    Was wird mich nun erwarten?
    Fahrverbot? Aufbauseminar?

    Viele Grüße
    Alex

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Dezember 2017 um 17:55

      Hallo Alex,

      welche Folgen auf Sie zukommen, hängt davon ab, welcher Verstoß Ihnen genau vorgeworfen wird, weshalb sich keine pauschale Antwort geben lässt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Toni S.
    Am 3. Dezember 2017 um 20:54

    Guten Abend,
    Mir ist gerade ein Unfall passiert, bei der aus meiner Sicht keine Schuld auf mich trifft.
    Ein PKW ist beim abbiegen nach rechts von der Hauptstraße auf die Nebenstraße zu weit um die Kurve gefahren und hat meine Sput geschnitten. Ich fuhr langsam von der Nebenstraße auf die Hauptstraße, auf meiner rechten Seite stand ein parkendes Auto. Der PKW ist dann gegen mein Auto gefahren, wegen der Glätte aber konnte er nicht bremsen. Ich bin mit 5-7km\h gefahren und konnte nur leicht abbremsen wegen dem Schnee.
    Nun haven wir die Polizei gerufen, um das zu protokolieren, doch beide müssen eine Strafe von 145€ zahlen und kriegen beide 1 Punkt.
    Nun wollte ich fragen, ob ich einen Aufbauseminar nehmen muss, da ich schon 1 Jahr in Probezeit bin.

    Mit freundlichen Grüßen
    Toni

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 12:24

      Hallo Toni,

      das können wir nicht mit Sicherheit sagen. In der Regel wird Ihnen durch einen Bußgeldbescheid mitgeteilt, was Ihre Strafe ist. Insofern dort kein Aufbauseminar erwähnt war, sollte auch keins befürchtet werden. A-Verstöße verursachen eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar; ob Ihr Unfall als ein A-Verstoß gewertet wird, können wir leider nicht einschätzen. Zur Sicherheit können Sie auch bei der bearbeitenden Behörde bzgl. Ihrer Sanktion nachfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Sydney
    Am 24. November 2017 um 18:02

    Hallo, mein Sohn ist in der Probezeit und hatte einen Auffahrunfall. Das Auto vor ihm (ein neuer Wagen) machte eine Vollbremsung. Mein Sohn, der ein älteres Auto fährt, bremste, aber schaftte es nicht rechtzeitig zum Stehen zu kommen. Es entstand leichter Blechschaden. Als mein Sohn die Fahrerin und deren Beifahrer fragte, ob sie Ok wären, antworteten sie mit „Ja“. Die Polizei nahm den Unfall auf und wollte ihm zuerst nur eine Verwarnung geben mit einem Bußgeld über 35€. Dann sprach einer der Polizisten mit der Unfallgegnerin und sagte meinem Sohn, sie hätte auf seine Frage, ob sie verletzt sei, geantwortet, sie hätte Kopfschmerzen und mein Sohn hätte jetzt das Problem, dass es sich jetzt um einen Personenschaden handeln würde. Er hat jetzt von der Polizei einen Äusserungsbogen erhalten zu: 1) Fahrlässige Körperverletzung bei Verkehrsunfall u. 2) Straßenverkehrsordnung. Wie soll er sich jetzt verhalten bzw. soll er ankreuzen: „Ich geb die Straftat(en) zu.“? Was kann das für Auswirkungen haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 16:19

      Hallo Sydney,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der fundiert zu Ihrem Fall Auskünfte erteilen kann. Auch Ihre Kfz-Versicherung sollte Ihnen beratend zur Seite stehen können.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Lukas
    Am 19. November 2017 um 16:17

    Hallo zusammen,
    Der Hergang meines Vergehens ist, dass ich auf einer Landstraße durch Schneematsch die Kontrolle über das Fahrzeug verlor. Das Schleudern endete in einem Totalschaden und einem beschädigten Baum.
    Ich befinde mich noch in der Probezeit. Welche Auswirkungen hat dieser Unfall auf meine Fahrerlaubnis?

    Mfg
    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:35

      Hallo Lukas,

      welche Auswirkungen sich ergeben, hängt davon ab, welche Art von verstoß zum Unfall geführt hat. Handelt es sich etwa um einen A-Verstoß, wird die Probezeit verlängert und Sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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