B-Verstoß in der Probezeit: Wann droht er?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Erfahren Sie alles über die sieben bekanntesten B-Verstöße!

Bereits seit 1986 erhalten Fahranfänger nach bestandener Fahrprüfung erst einmal den Führerschein auf Probe. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Leichtsinnigkeit einiger Fahranfänger sowie das Überschätzen der eigenen Fähigkeiten das Unfallrisiko nicht unnötig erhöht.
In der Probezeit, die insgesamt zwei Jahre dauert, müssen frisch gebackene Autofahrer mit weitaus strengeren Ahndungen rechnen. Dies soll selbstverständlich auch teilweise der Abschreckung dienen und gewährleisten, dass Fahranfänger vorausschauender und ordentlicher fahren.
Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden außerdem in zwei Gruppen aufgeteilt:
- A-Verstöße (schwerwiegende Vergehen)
- B-Verstöße (weniger schwerwiegende Vergehen)
Wann eine Zuwiderhandlung als B-Verstoß angesehen wird, welche Maßnahmen nach einem B-Verstoß in puncto Probezeit fällig werden und welche die sieben gängigsten B-Verstöße sind, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: B-Verstoß
In der Probezeit findet eine Unterscheidung zwischen A- und B-Verstößen statt. Letztere werden als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen angesehen.
Ein B-Verstoß liegt beispielsweise vor, wenn Sie in der Probezeit mit abgefahrenen Reifen unterwegs sind, den TÜV um mehr als acht Monate überziehen oder auf der Autobahn parken.
Ein B-Verstoß in der Probezeit zieht noch keine Konsequenzen nach sich. Bei zwei B-Verstößen kommt es zu einer Probezeitverlängerung auf vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars. Begehen Sie zwei weitere B-Verstöße, erhalten Sie eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Kommen abermals zwei B-Verstöße hinzu, droht die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Wobei handelt es sich um einen B-Verstoß?
Die Unterscheidung zwischen A-Verstoß und B-Verstoß inklusive einiger Beispiele findet sich in Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Oft kann davon ausgegangen werden, dass B-Verstöße eher im ruhenden Verkehr begangen werden.
Dass dem jedoch nicht immer so ist, zeigt Ihnen diese Aufzählung der sieben gängigsten B-Verstöße:
- Überziehung der Hauptuntersuchung: Ein B-Verstoß liegt z. B. vor, wenn Sie den TÜV bei Ihrem Fahrzeug um mehr als acht Monate überziehen. Die Konsequenz besteht hier aus einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg.
- Nicht vorschriftsmäßige Mitnahme von Kindern im Auto: Seit 2006 gilt die Anschnallpflicht in ganz Europa. Einen B-Verstoß leisten Sie sich jedoch nicht, wenn Sie die Gurtpflicht missachten, sondern wenn Sie nicht dafür sorgen, dass sich Kinder in Ihrem Auto anschnallen. Bei einem Kind kommt ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro auf Sie zu. Mehrere Kinder, die ohne Sicherung transportiert werden, kosten 70 Euro.
- Missachtung der Vorschriften zur Ladungssicherung: Haben Sie die Ladung in Ihrem PKW nicht vorschriftsgemäß gesichert, so wird dies ebenfalls als B-Verstoß angesehen. Mit 60 Euro sowie einem Punkt in Flensburg sollten Sie in jedem Fall rechnen. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung, steigt das Bußgeld auf 75 Euro an.
- Abgefahrene Reifen: Um einen B-Verstoß handelt es sich außerdem, wenn Sie die vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm unterschreiten. Mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt sind Sie hier dabei.
- Parken auf der Autobahn: Stellen Sie Ihr Fahrzeug unzulässiger Weise auf der Autobahn ab, werden schnell 70 Euro fällig. Einen Punkt sowie den B-Verstoß gibt es inklusive.
- Behinderung von Feuerwehr, Notarzt oder Polizei: Für das Parken vor einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt werden Ihnen 65 Euro und ein Punkt in Flensburg aufgebrummt. An unübersichtlichen Straßen oder scharfen Kurven sind es 60 Euro, die Sie für diesen B-Verstoß aufbringen müssen. Der Punkt bleibt Ihnen in allen drei Fällen erhalten.
- Falsche oder nicht vorhandene Absicherung eines liegengebliebenen Fahrzeugs: Sind Sie mit Ihrem Auto liegengeblieben und sichern dieses nicht nach Vorschrift ab, erwarten Sie 30 Euro. Außerdem haben Sie einen B-Verstoß begangen, wenn es dabei zu einer Gefährdung kam. Dann sind es 60 Euro und ein Punkt, womit Sie rechnen müssen.
Gibt es noch weitere B-Verstöße?
Wie auch in der Kategorie der A-Verstöße existieren ebenfalls Straftaten, die nach dem Strafgesetzbuch (StGB) geahndet und trotzdem als B-Verstoß angesehen werden. Diese beschränken sich gemäß FeV auf die fahrlässige Körperverletzung, die fahrlässige Tötung, sowie sonstige Straftaten, die mit dem Straßenverkehr in Verbindung stehen und nicht in die Gruppe der A-Verstöße gehören.
Dabei muss jedoch Folgendes in jedem Fall beachtet werden:
Für die Einordnung einer fahrlässigen Tötung oder fahrlässigen Körperverletzung in Abschnitt A oder B ist die Einordnung des der Tat zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes maßgebend.“ (Quelle: FeV, Anlage 12)
Welche Auswirkungen hat ein B-Verstoß auf die Probezeit?
Natürlich werden Fahranfänger von den allgemein gültigen Vorschriften zu Bußgeld oder Punkten in Flensburg auch in der Probezeit nicht verschont. Vielmehr sollten sie sich auf weitere Strafen gefasst machen. Dabei können sie sich noch relativ glücklich schätzen, wenn sie sich lediglich einen B-Verstoß zuschulden kommen ließen, denn dieser hat noch keine Auswirkungen auf die Probezeit.
Diese wird erst von zwei auf vier Jahre verlängert, wenn zwei B-Verstöße begangen wurden. Dies hat außerdem zur Folge, dass die Teilnahme an einem Aufbauseminar für auffällig gewordene Fahranfänger fällig wird, wenn der betroffene junge Autofahrer seine Fahrerlaubnis noch ein wenig länger behalten möchte. Die Probezeit wird außerdem auf vier Jahre verlängert, wenn sich Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen A-Verstoß leisten. Um die Teilnahme an einem Aufbauseminar kommen sie auch in diesem Fall nicht herum.
Weitere zwei B-Verstöße in der bereits verlängerten Probezeit führen zu einer schriftlichen Verwarnung. Außerdem wird wärmstens empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese ist jedoch freiwillig, der jeweilige Fahranfänger allein kann entscheiden, eine solche Beratung in Anspruch zu nehmen oder nicht.
Hat der junge Autofahrer auch danach noch nicht genug und legt weiterhin ein Fehlverhalten an den Tag, indem er gegen die StVO verstößt und sich weitere zwei B-Verstöße einfängt, bekommt er die Konsequenzen seines Handelns in vollem Ausmaß zu spüren:
Hallo heute habe ich beim überhohlen eines parkenden Fahrzeugs den spiegel des entgegenkommenden Fahrzeug kaputt gemacht. Verwarngeld der Polizei betrug 35€. Habe ich mit weitern Konsequenzen zu rechnen? Habe schon einen A-verstoß.
Hallo,
ich habe einen Unfall gebaut (A-Verstoß).
Aufgrund dessen hat sich meine Probezeit verlängert. Ein Monat später habe ich beim Ausparken ein Auto leicht beschädigt (30 Euro Bußgeld).
Kurz darauf bin ich 21 km/h schneller gefahren als erlaubt.
Was erwartet mich jetzt?
Muss ich bald mein Führerschein abgeben?
Hallo,
ich wurde in der Probezeit geblitzt (7 kmh zu schnell). Allerdings ist das Auto nicht auf mich sondern auf meine Eltern angemeldet. Außerdem ist das Blitzerfoto unscharf und ich bin darauf kaum zu erkennen. Im Prinzip bedeutet das ja, dass ich jetzt einen B- Verstoß habe. Da ich allerdings kaum zu identifizieren bin, könnte ich mir vorstellen, dass für mich kein B-Verstoß gewertet wurde und ich somit jetzt immer noch 2 B- Verstöße “frei” habe. Ist diese Annahme richtig? :)
Hallo Philipp54,
Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten stets als A-Verstoß, jedoch erst ab einer Überschreitung von 21 km/h und mehr. Geringere Verstöße stellen nicht automatisch B-Verstöße dar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Es ist jetzt eine ganz andere Frage aber zu den Obengenannten Thema und zwar ich hab vor kurzem meinen Führerschein bestanden und bin in der Probezeit und möchte an meinen Wagen eine Klappenauspuffanlage dran machen. Wenn ich die ABE und von TüV das eingetragen bekomme und die Auspuffanlage zu laut ist und ich von der Polizei angehalten werde hab ich dann einen A-Verstoß oder B-Verstoß und macht das was an meiner Probezeit?
Hallo Mateusz,
der Bußgeldkatalog sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro vor. Dies zieht weder einen A- noch einen B-Verstoß nach sich. Handelt es sich hingegen um nicht genehmigte Umbauten, gestaltet sich das Ganze anders.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich habe im Mai dieses Jahres meine MPU bestanden(Dorgen) und wurde jetzt 2 mal geblitzt. Beide Male aber unter 20km/h. Was für
Folgen hat dies jetzt für mich? Noch mal zur MPU Oder verhält sich das jetzt so als wenn ich in der Probezeit bin.
VG
Christian
Hallo,
Habe seit ca. 2 Monaten den Führerschein und wurde heute innerorts mit 70kmh geblitzt. Leider war ich auch nicht angeschnallt also was kommt auf mich zu?
Ich habe das Haltegebot eines Polizeibeamten missachtet.
bekomme ich dafür einen A- oder einen B- Verstoß?
Bzw. muss ich auf ein Aufbauseminar, Probezeitverlängerung usw?
Viele Grüße Leon
Guten Tag!
Muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit oder einem Aufbauseminar rechnen, wenn ich innerhalb der Probezeit 2x mit unter 20 Km/h zu viel geblitzt wurde?
Lieben Gruß und vielen Dank!
Hallo. Ich würde angehalten weil meine Felgen nicht eingetragen waren. Nun kam der Brief dass ich 90€ plus Bearbeitungsgebühren bezahlen muss & 1 Punkt bekommen.
Von der FS-stelle kam noch kein Brief. Ich bin noch in der Probezeit, erwartet mich ein AFS ?
Hallo Sarah,
das Fahren ohne Betriebserlaubnis stellt in der Regel einen B-Verstoß dar. In Abhängigkeit zu bereits vorhandenen anderen B-Verstößen können ggf. Probezeitmaßnahmen getroffen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten prinzipiell immer als A-Verstoß, jedoch gibt es erst ab einer Überschreitung von 21km/h einen Punkt in Flensburg. Alles darunter gilt als Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldstrafe geahndet.
Grüße,
Peter
Ich wurde Innerorts mit ca. 15Km/h Geblitzt. Somit liegt mein erster B Verstoß vor. Hab ich das richtig verstanden?
Ich wurde mit 81 khm in der 70er Zone geblitzt. Müssten dann ja bei 4 khm Toleranz 77 khm sein. Zählt das dann als B – Verstoß?
Danke im voraus für die Antwort.
Ich wurde vor 2 Monaten angehalten, weil ich mit dem Handy am Steuer war. Habe dann alles zugegeben, dass ich die Ordnungswidrigkeit gemacht habe. Habe dann vor einem Monat Post vom Bußgeldkatalog bekommen und musste 128€ Bezahlen Und habe einen Punkz bekommen. Ich bin noch in der Probezeit
Jetzt frage ich mich ob ich noch Post bekomme wegen einem Aufbauseminar oder nicht. Und ob Handy am Steuer ein A oder B Verstoß ist?
Hallo Teresa,
mit dem Handy am Steuer zu fahren, ist ein A-Verstoß. Es ist damit sehr wahrscheinlich, dass Sie noch Post bezüglich Probezeitmaßnahmen bekommen werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Ich wurde heute zum 3. Mal geblitzt mit ca. 7-10 km/h zuviel. Habe nach dem 2 b Verstoß keine Verlängerung oder sonstiges bekommen
Womit muss ich rechnen?
Ich habe 2 a Verstöße und neulich wurde noch ein b Verstoß von mir begangen droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Ich habe schon zwei A-Verstöße allerdings waren diese im letzten Jahr habe dieses Jahr vor 3 Monaten einen weiteren A-Verstoß bekommen jetzt vor paar Tagen wurde ich mit weniger als 20 Kmh geblitzt hat das auswirkung auf meinen führerschein ? Allerdings leauft der A-Verstoß noch.
Hallo Salvatore,
Antworten finden Sie in unserem Ratgeber zum A-Verstoß.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich wurde von der Polizei erwischt mit einem Monat TÜV überzogen und erheblichen Mängeln z.b. Betriebsbremsanlage mindestabbremsung nicht erreicht.
Betriebsbremse 2. Achse ungleichmäßig Staubmanschette Antriebswelle vorne Links außen unwirksam ich kam gerade von der Werkstatt habe den Mängel an der Antriebswelle beheben lassen rechnung ist vorhanden hat das jetzt irgendwelche Auswirkungen auf meiner Probezeit ?
Hallo
Ich hab ein der Probezeit ein Punkt kassiert wegen fahren ohne Betriebserlaubnis da mein Auto zu tief sei.
Womit muss ich rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo
Ich würde mit 40 drüber geblitzt außerorts
Jetzt habe ich einen Auffahrunfall gehabt aber keine Person hat mich angezeigt.
Aber ich habe schon ein mal Probezeit Verlängerung bekommen.
Was kommt auf mich zu ?
Hallo
wie sieht es mit einem zu 50% verschuldeten Unfall aus, für den man ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro erhält ? Welche Auswirkungen hat das in der Probezeit ?
Hi ich bin in der verlängerten Probezeit
Historie:
ich wurde 2016 mit dem Handy am ohr erwischt
Ende 2017 bin ich unter einer Sekunde über Rot gefahren
(führte zur Verlängerung der Probezeit)
Heute wurd ich angehalten und ich wurde auf THC getestet
Kann gut sein das der positiv ausfällt
Um den Führerschein überhaupt zu machen zu können musste ich eine MPU machen wegen 7* fahren ohne Fahrerlaubnis
Womit muss ich rechnen
Hallo,
zählt eine Geschwindigkeitsüberschreitung von unter 21 km/h als B-Verstoß in der Probezeit?
Habe bereits einen A-Verstoß und Verlängerte Probezeit.
Hallo Marco,
nein, das ist weder ein A- noch ein B-Verstoß.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
ich wurde In der Probezeit zum zweiten Mal geblitzt, das erste mal vor ungefähr 6 Monate mit 21 km/h Zuviel und hab da zum Glück meine Führerschein behalten dürfen und einen Punkt aber bekommen.
Jetzt allerdings wurde ich Auf der Autobahn mit 127 km/h geblitzt, 27 km/h Zuviel.
Was bedeutet das für mich?
Vielen Dank
Hallo, ich habe den Führerschein nach bestandener mpu Prüfung wiedererlangt. (bin damals mit btm gefahren.) Wenn ich Beispielsweise mit dem Auto. Eines Freundes fahre, wo die Felgen und das Fahrwerk nicht eingetragen sind, zudem die Scheinwerferlinse und das nebelscheinwerfer Glas gelb foliert ist, welche Folgen würden auf mich im Falle einer vekehrskontrolle zukommen? Probezeit wurde ja neu aufgelegt auf 2 Jahre.
Grüße
Hallo,
Ich bin gestern, aus Versehen auf ein Privatgrundstück mit einer sehr engen Straße gefahren. Als ich das Verkehrszeichen 250 gesehen hab, wollte ich sofort wenden und bin dabei, leider mit den Hinterreifen in den Vorgarten des Hauses gefahren. Soweit ich es beurteilen konnte, kam es zu keinen Schäden. Jedoch ist die Besitzerin raus gekommen und hat mich zurecht gewiesen, dass ich ihre Wiese kaputt machen würde.
Ich befinde mich noch in der Probezeit, bisher keine weiteren Vergehen.
Nun ist meine Frage, mit welchen Folgen/Strafen muss ich rechnen?