Bußgeldkatalog Niederlande – Diese Regeln sollten Sie beachten

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verkehrsregeln in den Niederlanden

Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.
Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.

Einen Kurzurlaub in die Geburtsstätte der weltberühmten Maler Van Gogh und Rembrandt ist neben anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten allemal wert und mit dem Auto für einen Kurztrip sehr gut geeignet. Für einen Besuch in das Nachbarland von Deutschland ist es von Vorteil, die Verkehrsregeln zu kennen und bei einem Vergehen die genauen Bußgelder vor Augen zu haben. Durch die unmittelbare Nähe ist es günstig mit dem eigenen Fahrzeug in die Niederlande zu reisen. Dies kann aber ein Risiko bergen, weil sich die meisten Autofahrer weder mit den niederländischen Verkehrsregeln noch mit den drohenden hohen Strafen auskennen. Sobald dann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt, kann es richtig teuer werden und auch einen schönen Urlaubstrip im Nachhinein vermiesen. Die Bußgeldbescheide aus den Niederlanden werden vom „Centraal Justitieel Incassobureau“ versendet.

Einige Fragen stellen sich daher vor der Reise: Wie ist das Bußgeld in Holland? Was passiert bei einem Strafzettel in der Niederlande? Wie funktioniert der Verkehr auf den Autobahnen der Niederlande und was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Fragen werden im Bußgeldkatalog Niederlande beantwortet.

Bußgeldkatalog der Niederlande

Wann müssen Sie mit Sanktionen wegen Alkohol am Steuer rechnen?

Die Verkehrsregeln der Niederlande schreiben eine reguläre Promillegrenze von 0,5 vor. Für Fahranfängre gilt ein geringerer Grenzwertn, diese liegt bei 0,2 Promille.

Wie hoch fallen die niederländischen Bußgelder aus?

Was Ihnen bei einem Verstoß gegen die geltenden Vorschriften drohen kann, zeigt diese Tabelle hier.

Was passiert, wenn ich ein niederländisches Bußgeld nicht bezahle?

Innerhalb der EU ist die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland grundsätzlich möglich. Diese müssen dafür sich dafür allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern in den Niederlanden:

Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld
Verbotenes Halten
... auf einem Radweg100 €
... auf einem Fußgängerüberweg100 €
... in einem Tunnel100 €
... auf der Markierung einer Bushaltestelle100 €
... auf einem Bahnübergang100 €
... auf einer Kreuzung150 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
5 km/h innerorts39 €
5 km/h außerorts36 €
10 km/h innerorts82 €
10 km/h außerorts77 €
20 km/h innerorts219
20 km/h außerorts209 €
30 km/h innerorts383 €
30 km/h außerorts364 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz310 €
Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promilleab 300 € aufwärts

(Stand 03/2023)

Die Richtlinien der niederländischen Straßenverkehrsordnung

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung in den Niederlanden unterscheiden sich nicht allzu sehr zu denen auf den deutschen Straßen, da die Niederlande Mitglied der Europäischen Union (EU) sind. Jedoch kann die Höhe eines Bußgeldes anders und teils besonders hoch ausfallen, wenn dieses mit den Tatbeständen aus Deutschland verglichen wird.

In den Niederlanden sollten bei einer Fahrt, ähnlich wie in Deutschland immer die Papiere mitgeführt werden. Dazu gehören der Führerschein, der Fahrzeugschein und in den Niederlanden noch zusätzlich der Versicherungsschein. Internationale und EU-Führerscheine werden beim Fahren und bei einer Polizeikontrolle akzeptiert, sofern sie gültig, lesbar und der richtigen Klasse angehörig sind.

Geschwindigkeitsvorschriften in den Niederlanden

Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in den Niederlanden für innerorts:

  • Kraftfahrzeuge dürfen 50 km/h fahren
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges dürfen 30 km/h fahren

Die folgenden Geschwindigkeitsvorschriften gelten für außerorts:

  • Auf Autobahnen gelten seit dem 16. März 2020 für Kraftfahrzeuge tagsüber 100 km/h (nachts zw. 19 und 6 Uhr sind 130 bzw. 120 km/h erlaubt)
  • auf Bundesstraßen 100 km/h und auf den anderen Straßen außerhalb einer Ortschaft 80 km/h
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges haben sich an die Geschwindigkeit von 40 km/h zu halten
Geschwindigkeit in Holland
Bußgeld Niederlande: Bei zu hoher Geschwindigkeit in Holland gibt es ein Bußgeld

Was passiert nun aber wenn diese Geschwindigkeit in den Niederlanden überschritten wird? Dabei  ist es so, dass noch bei geringen Verstößen der Geschwindigkeit ein Bußgeld gezahlt werden muss. Die Geldstrafe fällt höher aus, sobald Sie des Öfteren zu schnell fahren. Unter Umständen werden Sie sogar vorgeladen.

Welches Bußgeld wird fällig bei Geschwindigkeitsverstößen in den Niederlanden?

  • Ein Bußgeld wird ab einer Überschreitung von 5 km/h verordnet und beginnt dafür ab 39 € innerorts, außerorts zahlt ein Verkehrssünder 36 € und 29 € auf der Autobahn und steigt dementsprechend hoch, wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht
  • Bei einer Überschreitung von bis zu über 30 km/h wird die Tat registriert und es droht ein sehr hohes Bußgeld, für innerorts ab 383 € und außerorts ab 364 €
  • Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h innerorts und außerorts sowie mehr als 40 km/h zu viel auf Autobahnen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe der Geldsanktion. Es wird zudem geprüft, ob Sie noch physisch und mental fähig sind, ein Fahrzeug zu führen.

In den Niederlanden gibt es landesweit reichlich Radargeräte und auf zwölf Autobahnen, wie auch auf den Bundesstraßen gibt es Kontrollsysteme, welche die durchschnittliche Geschwindigkeit einer längeren Strecke messen. Sobald diese Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als erlaubt, bekommt der Autofahrer ein Bußgeld verordnet.

Wichtig: Sicherheitsverordnungen sind einzuhalten!

In den Niederlanden herrscht eine Anschnallpflicht. Jeder Fahrzeuginsasse – egal ob Kinder oder Erwachsener –  müssen angeschnallt sein- Zudem ist jede Person selbst dafür verantwortlich darauf zu achten, während der Fahrt den Sicherheitsgurtes angelegt zu lassen. Natürlich sollten die Erwachsenen oder mitfahrenden Eltern für jüngere Kinder diese Achtsamkeit mit übernehmen und diese auf die Pflicht des Sicherheitsgutes hinweisen. Bei einer Polizeikontrolle kann gegen jede nicht angeschnallte Person im Auto ein Bußgeld von 160 € verhängt werden. Ein geprüfter Kindersitz für Kinder bis zu 12 Jahren oder jene die kleiner sind als 1,50 m, ist auf dem Beifahrersitz ebenfalls Pflicht, ansonsten sind die Rücksitze zu benutzen. Genau wie in Deutschland ist es nicht erlaubt, mehr Personen im Fahrzeug mitfahren zu lassen, als Sicherheitsgurte anzahlmäßig vorhanden sind.

Telefonieren bei der Fahrt

Mobiltelefone sind unterwegs bei der Fahrt nur durch Benutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Sollte man mit dem Handy in der Hand beim Fahren telefonieren, so ist dies ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 380 € geahndet. Wenn bei dieser Tat Menschen gefährdet oder sogar verletzt werden, kann diese Geldstrafe auf bis zu 2000 € steigen und eine Haftungsstrafe zum Anlass haben. Niedriger ist das Bußgeld wenn man beim Mopedfahren in den Niederlanden telefoniert. Dieses Vergehen kostet dann 240 €. Für Fahrradfahrer liegt die Sanktion bei 140 Euro.

Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland
Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland

Regeln zum Parken und Halten in den Niederlanden

In den Niederlanden lassen sich viele Parkuhren finden. Gerade in den Großstädten von Holland, wie Amsterdam, Rotterdam und Den Haag sind Parkautomaten häufiger. Es gibt die Besonderheit, dass die meisten Parkuhren mit Zahlkarten bezahlt werden müssen. An diesen Automaten ist kein Münzeinwurf möglich, sondern die spezielle Zahlkarte, auch „Prepaid Chipknip“ genannt, wird eingesetzt. Diese kann in verschiedenen Geschäften von Rotterdam und Amsterdam erworben werden. In einigen Fällen ist es auch möglich an den Parkautomaten mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Der größte Teil der Parkplätze und Parkmöglichkeiten weist eine Parkuhr auf, an welcher die Uhrzeiten zum kostenlosen Parken (meist gegen Abend) und der Tarif des Parkens ausgeschildert sind. Der Parkschein muss, genau wie in Deutschland, gut sichtbar auf das Armaturenbrett des Autos gelegt werden. Teuer kann es werden, wenn Sie keinen Parkschein ziehen und Ihr Fahrzeug illegal parken. In diesem Fall wird Ihr Auto mit einer Parkkralle festgehalten oder kostenpflichtig abgeschleppt, was mehr als 100 € kosten kann. Zusätzlich wird ein Bußgeld von 43 € verlangt, zu dem noch die nicht bezahlte Parkgebühr für die Dauer des Parkens hinzukommt. Auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wird mit einer Geldbuße von 310 € bestraft.

Halteverbote

Wenn Sie in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich stehen bleiben und auch länger dort halten, wird dies in den meisten Fällen mit einem Bußgeld von 100 € bestraft. So ist es beispielsweise verboten auf Radwegen, Fußgängerüberwegen und an Markierungen für Bushaltestellen zu halten. Noch teurer kann es werden, wenn Sie mitten auf einer Kreuzung halten. Dann droht eine Geldstrafe von 150 €.

Strafen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in den Niederlanden

Wenn Sie beim Restaurantbesuch im Urlaub in den Niederlanden Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen. Es ist sicherer in jedem Fall immer nüchtern zu fahren. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und es wird ein Alkoholgehalt ab 0,5 Promille festgestellt, droht in ein Bußgeld ab 300 € und aufwärts. Als Fahranfänger gilt ein noch niedrigerer Alkoholwert. Die Grenze bei Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 5 Jahre besitzen, tritt ein Bußgeld ab gemessenen 0,2 Promille in Kraft. Sollten sie zu einem Alkoholtest von der niederländischen Polizei aufgefordert werden, ist es Ihre Pflicht dem zuzustimmen, da sonst eine Geldstrafe von 1.500 € folgt und Sie in Gewahrsam genommen werden können. Bei einer Weigerung zum Alkohol- und Drogentest kann die Haftstrafe sogar bis zu 3 Monate dauern. Ein entstandener Unfall mit Körperverletzung bei Trunkenheit und Drogen am Steuer zieht harte Konsequenzen nach sich. Sie werden sich dafür vor Gericht verantworten müssen, eine sehr hohe Geldsumme zahlen und eine Freiheitsstrafe bekommen.

Ratschläge beim Verkehrsunfall im Ausland?

Vor einer Reise mit dem Auto in das Nachbarland, stellt sich oft die Frage: „Was ist zu beachten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug in den Niederlanden?“ Schon vor dem Urlaub ist es günstig, sich daher bei seiner Versicherung zu erkundigen, ob die Schäden, welche bei einem Verkehrsunfall entstehen können, von der Versicherung übernommen werden. dies trifft in den meisten Fällen zu. Ihre Versicherung kann Ihnen dann auf Anfrage die Grüne Versicherungskarte zusenden. Diese Karte zeigt, dass Sie eine gültige Versicherung besitzen und dient bei einer Kontrolle als Nachweis derer. Ihre Versicherung kann Ihnen zudem noch das Unfallberichtformular „Europees schadeformulier“ zukommen lassen, welches Sie in Ihrem Fahrzeug bei Ihrem Aufenthalt in den Niederlanden aufbewahren sollten.

Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.
Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.

Sollte es in der Tat zu einem Unfall kommen, muss in den Niederlanden nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Wichtiger ist, dass das Unfallberichtformular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben wird. Sollte sich eine Partei weigern, ist es hier von Vorteil, das Nummernschild zu notieren und diese Information an die Polizei weiterzugeben. Danach muss das Formular innerhalb von 5 Tagen bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Sollte keiner der am Unfall beteiligten Personen ein „Europees schadeformulier“ besitzen, kann man den Bericht des Unfallvorgangs nachträglich per Brief einsenden. Die Versicherungen klären dann den Schadensersatz. Da der Unfall in den Niederlanden passiert ist, gilt auch das niederländische Recht bei der Klärung der Schadensersatzverpflichtung und der Haftfrage. Sollten Sie bei dem Unfall schwer verletzt worden sein und nicht die Möglichkeit haben, das Formular selbst auszufüllen, übernehmen die Behörden die Dokumentation des Unfallhergangs. Auch ein ärztliches Attest hilft Ihnen, wenn Sie sich nach dem Unfall körperlich und mental nicht in der Lage fühlten das Formular selbstständig auszufüllen. Der diensthabende Arzt kann dann Ihre Verletzungen und die Folgen eines Schocks bestätigen.

Benzin in den Niederlanden

Gut zu wissen ist, dass die Benzinpreise in den Niederlanden meist entlang der Autobahn und Bundesstraßen höher sind. Neben Bargeld werden auch die gängigen Kreditkarten an der Tankstelle akzeptiert. Im Übrigen müssen Sie keine Maut in den Niederlanden bezahlen. Bisher wurde keine flächendeckende Autobahngebühr eingeführt. Nur bei zwei Tunneln verlangen die Niederländer Geld für die Durchfahrt.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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151 Kommentare

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  1. Liselotte
    Am 26. September 2019 um 12:17

    Guten Tag,

    mein TÜV ist abgelaufen seit August. Ich möchte Anfang Oktober in die Niederlande einreisen. Droht mir ein Bußgeld?

  2. Vahide
    Am 25. April 2019 um 15:07

    Hallo
    ich war dieses Jahr in Amsterdam und habe für zwei Studen Parkschein geholt. Doch dann als ich wieder an meinem Auto war habe ich den Starfzettel gesehen. Ich habe auf den Zettel geschaut da stand die Uhrzeit 12:31 doch ich habe um Punkt 12:31 mein Parkschein geholt dies steht auch auf der Quittung, die ich nach der Zahlung des Parkscheins bekommen habe. Ich habe für zwei Stunden bezahlt also bis 14:31. Auf dem Starfzettel ist eine Internetseite angegeben, da habe ich mich auch schon informiert,da soll ich das Autokennzeichen angeben dies habe ich getan. Doch mein Kennzeichen findet es nicht. Ich weiß nicht wie ich vorgehen soll!

  3. Paula
    Am 16. März 2019 um 1:32

    Guten Tag!

    Folgendes Problem: Ich wurde mit 8 km/h in Bunnik zu viel geblitzt und 20 Minuten später, nochmals mit 8 km/h zuviel geblitzt (beides nach Abzug). Muss ich beide Strafzettel bezahlen? Wird mir einer erlassen, da es auf derselben Strecke war? Wie gehe ich am besten vor und an wen wende ich mich?

  4. Agnes
    Am 15. März 2019 um 10:39

    Hallo,
    Meine Tochter 13 Jahre würde in holland bei schwarzfahren in Zug erwischt, muss ich das Bußgeld als Eltern Teil zahlen ?

  5. Adiam
    Am 13. Januar 2019 um 0:13

    Hallo
    Ich würde am 31.12.18 im Autobahn in Amsterdam geblitzt zulässige Geschwindigkeit 100km gefahren laut Behörde wie die auch immer heißen 153km, 53km zuviel +Benutzen eines verboten Fahrstreifen bis jetzt keine Bußgeld genannt, gegen mich wird noch ermittelt, wie sieht mit Bußgeld aus, wie hoch kann es werden.

  6. Bernhard E.
    Am 30. November 2018 um 22:55

    Hallo zusammen,
    bitte besondere Vorsicht auf Autobahnen!
    Ich bin von einer Zivilstreife (was ich natürlich nicht wusste) zuerst durch dichtes Auffahren genötigt worden, die rechte Spur zu verlassen. Da die Autobahn voll war (Freitag machmittag) und auf beiden Spuren Kollonnenverkehr herschte, bin ich nicht gleich auf die rechte Spur zwischen die LKW’s gefahren. Ich dachte es wäre ein Rüpel, wie sie ja überall zu finden sind. Leider bekam ich eine Woche später ein Bußgeldbescheid über 149,- EUR wegen zu langem “links fahren” auf der Autobahn. Ich habe Einspruch eingelegt und die Situation genau geschildert. Auch meine Frau, die mit im Auto war und sich auch über das dichte Auffahren geärgert hatte, hat mit unterschrieben. Dieser Einspruch wurde von der Staatsanwaltschaft ohne großen Kommentar abgelehnt. Der Polizist war zwar alleine im Auto, hätte aber unter Eid ausgesagt und das genügte der Staatsanwaltschaft für eine Ablehnung des Einspruchs.
    Also Vorsicht: man wird in den Niederlanden von der Polizei in Zivil bedrängt und genötigt und bekommt dazu noch eine saftige Strafe. Ich fühle mich auf niederländischen Autobahnen nun auf jeden Fall nicht mehr sicher.

  7. Werner K.
    Am 30. November 2018 um 12:32

    Hallo,
    ich habe eine Frage zu der 70-Euro-Grenze bei Vollstreckungen von niederländischen Bußgeldbescheiden. Werden hier neben dem Bußgeld und der Verwaltungsgebühr auch Erhöhungen hinzugerechnet?
    Mein Beispiel: Mir wurde wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 8 km/h (außerorts) im August 2017 ein Bußgeldbescheid in Höhe von 49,- Euro zugestellt. Die Verwaltungsgebühr betrug 9,- Euro. Die Summe von 58,- Euro liegt noch unterhalb der 70-Euro-Grenze. Ich habe damals Einspurch gegen den Bußgeldbescheid wegen fehlendem Fahrernachweis eingelegt (ich habe den Verstoß auch tatsächlich nicht begangen, sondern bin nur der Halter des Fahrzeuges, das geblizt wurde). Mittlerweile fand aufgrund meines Einspruchs eine Gerichtsverhandlung in Holland statt (ohne dass ich erscheinen musste) und das Gericht in Holland lehnte meinen Einspruch ab. Nun erhielt ich eine Mahnung vom CJI aus Holland, in der ich aufgrund einer 1. Erhöhung von 50 % der ursprünglichen Geldbuße (also 24,50 Euro) insgesamt 82,50 Euro bezahlen soll. Dieser Betrag übersteigt nun die 70-Euro-Grenze. Kann dieser Betrag jetzt vollstreckt werden, zumal mir in dem Schreiben angedroht wurde, dass sich der Betrag bei nicht fristgerechter Bezahlung (bis spätestens 30.12.18) auf 156,- Euro erhöht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Dezember 2018 um 15:14

      Hallo Werner K.,

      da das Bußgeld dann die 70-Euro-Grenze übersteigt, sollte die Vollstreckung möglich sein. Allerdings gilt in Deutschland normalerweise die Fahrerhaftung. Ob der Bußgeldbescheid rechtens ist, sollten Sie daher bestensfalls mit einem Anwalt prüfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • CausRbeiB
        Am 17. Januar 2019 um 18:47

        Blöde Frage: wenn bei der 70€-Grenze auch die Mahnungsgebühren zum Tragen kommen sollten, dann erhöht sich irgendwann – bei Nichtzahlung – doch jedes Bußgeld auf über 70€, und wäre damit eintreibbar…oder sehe ich das jetzt zu simpel?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 29. März 2019 um 11:17

          Hallo,
          dies ist grundsätzlich möglich.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Chris
    Am 14. November 2018 um 12:15

    Hallo,
    Wir haben einen Bußgeldbescheid bekommen über pro Person 140 Euro, weil wir in unserem bis geschlafen haben.
    Das ist ja in den Niederlanden verboten.
    Dieser Bußgeldbescheid ist jedoch auf niederländisch…Und natürlich verstehen wir so gut wie nichts.wie gehen wir vor ? Müssen wir zahlen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 16:13

      Hallo Chris,

      grundsätzlich sind Bußgelder über 70 Euro EU-weit eintreibbar. Ob es Möglichkeiten des Einspruchs gibt, kann Ihnen ein Anwalt beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Maik
    Am 9. November 2018 um 17:41

    Hallo,

    am 18.08. waren wir in Enschede und haben ein Knöllchen bekommen, obwohl wir ein Ticket gezogen haben (Ticket ist noch vorhanden). Bisher kam noch kein Bußgeldbescheid (Strafe 64,90 €). Lohnt sich Einspruch zu erheben, wenn der Bescheid noch kommen sollte?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 14:57

      Hallo Maik,

      für die Prognostizierung von Erfolgsaussichten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. PJ
    Am 26. Oktober 2018 um 17:52

    Hallo Zusammen,

    ich wurde anscheinend außerorts geblitzt/gemessen bei einer zulässigen Geschwindigkeit von 70kmh und hatte 84kmh bzw. korrigiert 81kmh auf dem Taho, also 11kmh zu schnell… dafür fallen nun 88,00€ +9€ Verwaltungsgebühr an, also 97€ insgesamt.
    Inwiefern ist das stimmig, denn bei 10kmh zu schnell außerorts ist hier im Katalog 63€ angegeben.

    Gruß PJ

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. November 2018 um 17:38

      Hallo PJ,

      bei Vorvergehen kann sich das Bußgeld erhöhen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Andreas
    Am 18. Oktober 2018 um 21:55

    Hallo,
    habe heute einen Bußgeldbescheid über 459 € erhalten, angeblich war ich innerorts wo 50 km/h erlaubt sind 38 km/h zu schnell… Kann der Bescheid stimmen?

  12. Marcel M.
    Am 12. August 2018 um 21:29

    Hallo Zusammen,

    wir haben mit unserem Auto in Amsterdam keinen Behindertenparkplatz gefunden und haben uns wie in Deutschland mit
    dem EU-Behindertenparkausweis auf einen normalen Parkplatz(Deutschland ohne Kosten möglich) mit Parkuhr gestellt. Haben aber kein Parkticket gezogen. Wir hatten dann einen Strafzettel mit 49 Euro plus die gestandene Parkdauer unterm Schebenwischer. Jetzt meine Fragen : Woher weiss die Behörde , wie lange ich dort gestanden habe ? Zahle ich eine Stunde oder 10 Stunden ? Bekomme ich noch ein Bussgeldbescheid per Post zugestellt ? Erhöht ein Widerspruch die Kosten ?
    Vielen Dank
    Marcel M.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2018 um 13:04

      Hallo Marcel,

      häufig werden geparkte Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum beobachtet. In der Regel müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid rechnen, wenn Sie nicht zahlen. Ein Einspruch kann unter anderem dann zu höheren Kosten führen, wenn dieser zu einer Verhandlung vor Gericht führt und Sie dabei nicht erfolgreich sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Thomas N.
    Am 28. Juli 2018 um 16:07

    Ich habe in Bergen aan Zee auf einem öffentlichen Parkplatz die Parkzeit um eine Stunde überzogen und bekam dafür ein Knöllchen über sagenhafte 62,90 EUR. Auf dem Ticket stand, dass mir das Ticket nocheinmal auf postalischem Wege mit Kontonr. etc. der Stadtverwaltung zugestellt wird. Meine Frage: Wird dieses Ticket in Deutschland vollstreckt?

    Besten Dank und Grüße
    Thomas N.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:11

      Hallo Thomas N.,

      mit großer Wahrscheinlichkeit ja, denn zwischen den EU-Staaten bestehen zumeist Vollstreckungsabkommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Sara G.
    Am 22. Juli 2018 um 21:55

    Hallo.
    Ich war diesen Sonntag Morgen (ca.08:10 Uhr) in Amsterdam und habe geparkt und versucht an dem Automaten ein Ticket zu ziehen. Für Sonn- und Feiertags gab es aber nur die Möglichkeit Nacht Tickets von 18 Uhr des Vorabends und bis 12 Uhr ( bin mir nicht sicher) für ca. 24 Euro zu ziehen. Ab 12 Uhr konnte man den regulären Tarif für 5 Euro die Stunde buchen. Mir waren 24 Euro zu teuer und als ich versucht habe den regulären Tarif zu buchhen, gingen entweder nur 0.42 cent für 5 min oder eben 5 Euro die Stunde ab 12 Uhr. Also habe ich nicht bezahlt und bis ca. 09:40 meine Besorgungen gemacht. Als ich zurück zu meinem Auto kam stand die Polizei am Ende der Straße und untersuchten einen Mann und seine Tasche. Nervös bin ich zu meinem Auto gegangen, fand aber keinen Strafzettel.
    Meine Frage ist: Bekomme ich jetzt etwas nach Hause geschickt? Müssen die Beamten einen Strafzettel ankleben oder sitze ich die nächsten Wochen jeden Morgen und warte voller Panik auf den Postboten (das Auto ist auf meinen Papa angemeldet)
    Danke für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2018 um 11:34

      Hallo Sara,

      auch ohne Strafzettel sollte ein Bußgeldbescheid folgen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Bernd E
    Am 7. Juli 2018 um 17:27

    Hallo,
    habe in Venlo in einer Strasse geparkt, wo auf der einen Seite eine blaue Linie auf der Bordsteinkante war. Die gegenüber liegende Strassenseite hatte keine blaue Linie.
    Habe mich erkundigt, dass man bei einer blauen Linie eine Parkscheibe auslegen muss (max. 2 Stunden).
    Ich habe dann auf der anderen Seite ohne blaue Linie geparkt. Zur Vorsicht aber noch die Parkscheibe ausgelegt.
    Innerhalb der 2 Stunden ist kontrolliert worden und mir wurde ein Knoellchen von 95€ + Verwaltungsgebühr von 9€ verpasst.
    Habe jetzt meinen Bußgeldbescheid bekommen (alles in deutsch, nur die Beschreibung des Delikts in niederländisch).
    Übersetzt von Google
    Als Fahrer, der ein Fahrzeug in einer Parkscheinzone abstellt (Nicht auf einer solchen angebauten Park./Platz/Gang/blauer Streifen).

    Eine für mich unverständliche Deliktbeschreibung.
    Können sie mir weiterhelfen? Wie ist hier die Rechtslage?
    Mit freundlichen Grüssen
    Bernd E.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. August 2018 um 11:21

      Hallo Bernd E.,

      wir vermuten, dass Sie einen Parkschein hätten lösen müssen und Ihnen deshalb eine Geldbuße angeordnet wurde, die Sie nun auch zu entrichten haben. Mit Sicherheit können wir das jedoch nicht sagen, da eine Einschätzung aus der Ferne stets problematisch ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Birgit H.
    Am 24. Juni 2018 um 21:46

    Ich habe in den Niederlanden an einer blauen Markierung geparkt ohne die vorgeschriebene Parkscheibe zu setzen. Bussgekd 104,00 Euro. Lohnt ein Einspruch z.B. Wegen Unverhältnismässigkeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:07

      Hallo Birgit,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ob sich ein Einspruch lohnt, kann ein Anwalt für Verkehrsrecht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Sonja K.
    Am 22. Mai 2018 um 16:09

    Hallo,
    Ich habe ein Strafgeld i Höhe von 239,00 € bekommen weil ich eine falsche Fahrspur genommen habe Soll. Nach Angaben der Zeit kann es nur die Autobahn wärend eines Staus oder bei der Auflösung gewesen sein. Ich kann es beim besten Willen nicht nachvollziehen. Evtl. war ich zu weit links weil ich die Rettungsgasse im Kopf hatte. Was kann es sonst gewesen sein.
    Vielen Dank schon mal für eine Antwort.
    MfG Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 17:11

      Hallo Sonja,

      aus der Ferne lässt sich dies leider nur schwer beurteilen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie zum weiteren Vorgehen beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Sonja
    Am 19. Mai 2018 um 15:03

    Hallo
    Ich habe ein Bußgeld von 239 € erhalten weil ich eine falsche Fahrspur benutzt habe. Es kann nur nach Auflösung eines Staus gewesen sein, oder sogar innerhalb der Staus. Ich habe absolut keine Ahnung.
    Ist das normal
    LG Sonja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:45

      Hallo Sonja,

      das ist durchaus möglich, denn in den Niederlande sind die Bußgelder teilweise deutlich höher als in Deutschland. Natürlich können Sie auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt für Verkehrsrecht zu Rate.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Remhagen
    Am 7. Mai 2018 um 19:23

    Da schimpfen wir über die deutschen Gesetze und reden von Abzocke. Bei den Niederländer scheinen die Strafen aber tatsächlich – zumindest überwiegend – Abzocke zu sein. Niederländern sollten hier die gleichen Strafen erwarten wie sie dort üblich sind; dann wird den niederländischen Politikern hier hoffentlich die Augen geöffnet.
    Bei Alkohol am Steuer sind harte Strafen richtig, bei Park- oder Halteverstößen wird in den Niederlanden tatsächlich nur abgezockt. Die brauchen Geld.

  20. Esther
    Am 5. Mai 2018 um 11:27

    Ich habe mir hier alle Anfragen und Antworten durchgelesen, finde aber auf meine Frage keine Antwort:
    Wie berechnet sich die Toleranzgrenze in Holland? In Deutschland sagt man meist 10% auf die gefahrene Geschwindigkeit- ich weiß aber auch nicht, ob das offiziell ist.
    Selbst habe ich gerade einen Bußgeldbescheid bekommen, da ich bei 50 mit 57 geblitzt worden sein soll. Nach Abzug der Toleranz wären es noch 54 km/h also ca. 5,3%
    Wenn ich hier die Berichte lese z.B. von Gregor, der bei Vorgabe 100 mit 108 geblitzt wurde und dann 104 km/h nach Abzug der Toleranz gefahren sein soll, so sind das dann 3,8%.
    Werden Toleranzen auch nach einem bestimmten System festgelegt?

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 13:11

      Hallo Esther,

      für Deutschland gilt: Sind Sie mit weniger als 100 km/h unterwegs, werden in der Regel 3 km/h der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen. Fahren Sie schneller als 100 km/h, beträgt die Toleranz 3 Prozent der gemessenen Geschwindigkeit.
      Ob in den Niederlanden die gleichen Toleranzwerte gelten, entzieht sich leider unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Remhagen
    Am 27. April 2018 um 19:36

    Da muss man ja richtig Angst haben, mit dem PKW nach Holland zu fahren. Ich habe den Eindruck, dass gerade die Niederlande an den Autofahrern Kasse zu machen. Und das alles für den Staat Niederlande.
    Und wir schimpfen über die deutschen Geldeintreibern.

  22. Georg
    Am 24. April 2018 um 19:13

    Hallo,

    Ich wurde heute in den NL von einen freundlichen Polizisten in Zivil angehalten, da er von einem Busfahrer gehört habe ich hätte ein Telefon in der Hand. Kosten 230 €. Allerdings hat es sich um ein IPod gehandelt. Der Busgeldbescheid kommt trotzdem???? Beweise gibts auch nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 16:52

      Hallo Georg,

      wir empfehlen Ihnen, den Fall von einem Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Jens
    Am 22. November 2017 um 17:44

    Durchfahrtsverbot für LKW was kommt an Strafe auf mich zu in den Niederlande mit freundlichen Grüßen Jens

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:00

      Hallo Jens,

      genaue Informationen liegen uns diesbezüglich nicht vor, jedoch sollte sich das Bußgeld auf etwa 90 Euro belaufen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Timo
    Am 19. November 2017 um 22:51

    Hallo, die holländische Polizei hat nach einer Alkoholfahrt nun meinen Führerschein für 8 Monate eingefordert. Nun meine Frage: muss ich meinen Führerschein an die Holländern angeben ? Und wenn ja , wenn ich dann in Deutschland trotzdem fahre begehe ich das Vergehen dass ich fahre ohne Papier( also als hätte ich ihn einfach vergessen) oder wissen die deutschen Polizisten dass mir der Führerschein abgenommen wurde und mache mich somit strafbar des Fahrens ohne Führerschein?
    Vielen DAnk im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:41

      Hallo Timo,

      die niederländischen Behörden dürfen einen deutschen Führerschein nicht dauerhaft einziehen. Die dortigen Behörden werden vielmehr einen Aufkleber auf dem Dokument anbringen, welches den Zeitraum des für die Niederlande gültigen Fahrverbots angibt. In Deutschland ist das Fahrverbot zunächst nicht gültig. Erfahren die deutschen Behörden jedoch von Ihrem Verstoß, können diese unter Umständen auch in Deutschland weitere Sanktionen anordnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Adam
    Am 19. November 2017 um 12:50

    Guten Tag, würde in Holland 3 mal geblitz,7Km,8Km und 15 Km zu viel, ich habe auch schon die Bußgelder bekommen und mein Anwalt hat ei Anspruch hinterlegt der abgelehnt würde. Ich bin aber weiter hin der Ansieht das es richtige Abzoke ist. Meine Frage was passiert im schlimmsten Fall wenn ich das nicht bezahle? Muss ich mit einem Fahrverbot in Deutschland rechnen? Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 11:25

      Hallo Adam,

      ab einer Höhe des Bußgeldes von 70 Euro kann dieses auch in Deutschland vollstreckt werden – es wird dann also von deutschen Behörden eingetrieben. Liegt der Betrag darunter, findet keine Vollstreckung statt, dafür kann der Betrag jedoch eingefordert werden, wenn Sie wieder in die Niederlande einreisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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