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Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 12. Mai 2023

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

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Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?
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160 Kommentare

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  1. Arndt sagt:

    Guten Tag,

    auch ich hatte das Glück, Bekanntschaft mit den überteuerten Bußgeldern zu machen.
    Ich stand auf einem recht großen Parkplatz neben eines Campingplatzes (er war mit gerade mal 10 Autos belegt, an einem Samstagnachmittag) und hatte die Höchstparkdauer überschritten. Nun soll ich sage und schreibe 63,10 EUR zahlen!!

    Ganz ehrlich, das empfinde ich als unverhältnismäßig!

    Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Arndt,

      wenden Sie sich an einen Anwalt, der mit niederländischem Recht vertraut ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Sonnewend sagt:

        Ich bekam ein Bußgeldbescheid über 69,-E von Gemeinde Enschede nach 9 Monaten für Pardauerüberschreitung von 1 Stunde. Finde ich unverhältnismäßig.

  2. Markus sagt:

    mir wird vorgeworfen 4kmh zu schnell gewesen zu sein nach abzug der toleranz. das macht ein bußgeld von 24 euro + 9 euro verwaltungsgebühr. Muss ich das zahlen? es gibt kein foto und es wurde auch kein blitz ausgelöst als ich gefahren bin ( ich denke mal es ist so üblich in den niederlanden). Falls ich in Berufung gehe bzw ein foto anfordere kommen dann weitere kosten auf mich zu?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Markus,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Wir dürfen Ihnen hier allerdings keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Andreas sagt:

    Hallo,
    ich habe ein Knöllchen aus den Niederlanden bekommen (inkl. Bearbeitungsbebühr 33 Euro für 4 km/h zu schnell auf der Autobahn). Ich selbst und mein Fahrzeug waren aber noch nie in den Niederlanden. Wie sich anhand des Fotos heraus stellte, ist in den Niederlanden ein ehemaliges Fahrzeug von mir mit einem gefälschten Kennzeichen (Dublette) ohne die in Deutschland üblichen Stempel für Zulassung und TÜV unterwegs (Foto nur von hinten). Ich hatte damals das Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übernommen, aber mittlerweile das Kennzeichen gewechselt. Die Einsprüche verliefen im Sand. Niemand interessierte sich in den Niederlanden für diesen Umstand trotz Einschaltung eines deutschen Anwalts (kein niederländisches Verkehrsrecht) und Anzeige bei der deutschen Polizei (Urkundenfälschung, wurde mittlerweile aber wieder eingestellt, da die deutsche Polizei nicht in den Niederlanden ermittelt). Der niederländische Staatsanwalt lehnte den Einspruch wegen Halterhaftung ab, der nachfolgende niederländische Amtrichter lehnte wegen Nichtbezahlung der Strafe ab (ohne inhaltliche Prüfung). Alle Briefe, auch mit Nachweisen, dass ich nicht der Halter des fotografierten Fahrzeugs bin, wurden einfach ignoriert. Email war bis einschließlich Stattsanwalt nicht möglich. Wie geht es nun weiter? Eine Klage in den Niederlanden ist sicherlich mit weiteren Kosten verbunden. Ich möchte natürlich nicht für etwas bezahlen, was ich nicht verbrochen habe. Mit welchen Konsequenzen muss ich nun rechnen? Mit Vollstreckung, da ich vielleicht mit den kommenden Mahnzuschlägen über die 70 Euro komme? Welche Möglichkeiten bleiben mir, mich gegen dieses Unrecht zu wehren?
    Vielen Dank.
    Andreas

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      in Deutschland dürfen nur Bußgelder vollstreckt werden, wenn der Fahrer den Verstoß auch nachweislich begangen hat. Sollte es zu einer Vollstreckung kommen, sollten Sie das Bundesamt für Justiz informieren und den Nachweis über Ihren Einspruch vorlegen. Zum weiteren Vorgehen kann Sie ein Anwalt beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Stevo sagt:

    Ich war im Mai in den Haag. Ich dort auf einem Parkplatz gestanden, auf dem noch eine ganze Menge anderer Autos standen. Niemand hatte einen Zettel an der Scheibe. Ich habe dort 2 Tage gestanden, andere Autos waren dort noch länger. Als ich weggefahren bin hatte ich auch kein Knöllchen oder ähnliches an der Scheibe. Heute habe ich 2 Briefe erhalten, mit jeweils 65,- Strafe. Parkgebühr 3,50 und 62,- Bußgeldbescheid.
    Ist so etwas überhaupt erlaubt und sollte ich das bezahlen, da es ja jeweils unter 70,- ist.
    Ich finde das eine absolute Frechheit, das man nicht mal einen Zettel an das Auto bekommt, sondern einfach nichts macht und dafür 2 mal abkassiert.

  5. Chrisi sagt:

    Guten Abend,
    wir haben in der Firma einen Bußgeldbescheid von 95 Euro + 9 Euro Bearbeitungsgebühr zugesendet bekommen.
    Der Bescheid ist auf deutsch, aber der Delikt ist auf holländisch Geschrieben:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor Tatkode R3971
    Der Firmenwagen wird von mehreren Personen benutzt.
    Wir würden als Firma Einspruch einlegen (Fahrer unbekannt).
    Verstehe ich das hier auf der Seite richtig, dass die Niederländer bei einem deutschen Halter (hier eine GmbH) den Fahrer nachweisen müssen?
    Sprich: sie uns (die Firma) in Deutschland nicht belangen können.
    Sondern das Geld nur eingefordert werden kann, wenn dieses Auto (egal mit welchem Fahrer) entsprechend in den Niederladen auftaucht?
    Es handelt sich um ein Leasingfahrzeug. Mit Ablauf des Leasings kommt ein neues Fahrzeug…
    Gruß und einen schönen Abend,
    Chrisi

  6. Christina K. sagt:

    Guten Morgen,
    wir (eine GmbH) haben ein Bußgeldbescheid bekommen für einen Firmenwagen über 104 Euro inkl Bearbeitungsgebühr.
    Der Bescheid ist auf deutsch, die Umschreibung jedoch auf holländisch:
    parkeren op parkeerplaats vergunninghou – ders (bord E9) zonder vergunning voor
    Tatkode: R397I
    Wir verstehen nicht mal, was vorgeworfen wird.
    Bei dem Fahrzeug handelt es sich um einen Firmenwagen, der von mehreren Fahrern genutzt wird.
    Verstehe ich das Geschriebene hier richtig, dass wir trotz Halterhaftung in den Niederlanden Einspruch einlegen können mit der Bitte die Fahrereigenschaft nachzuweisen?
    Sprich, es kann in Deutschland nicht vollstreckt werden, aber genau dieser Firmenwagen darf mit dem Kennzeichen nicht mehr in die Niederlande, denn da kann dann der Fahrer zu diesem Zeitpunkt haftbar gemacht werden (auch wenn es ein anderer Fahrer ist).
    Würde das dann nur für dieses Fahrzeug gelten oder für alle unsere Firmenfahrzeuge?
    Vielen Dank,
    Chrisi

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Christina K.,

      in der Regel kann auf Grundlage von Halterhaftung nicht in Deutschland vollstreckt werden. Welche anderen Möglichkeiten die ausländische Behörde hat, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. K. Weller sagt:

    Hallo, ich wurde im Juni wegen Geschwindigkeitsüberschreitung zweimal geblitzt. Je Überschreitung machte dies 56€. Kurz darauf kam auch das Protokoll von den Niederlanden nach Hause. Da es unter der 70 € Grenze lag und das Auto auf meinen Mann zugelassen ist und dieser sich nicht in Holland aufhielt, legte ich Einspruch ein. Nun kam ein Schreiben vom Staatsanwalt mit der Entscheidung, dass ich es zahlen muss. Nun könnte ich Berufung einlegen, soll aber den Betrag schon vorab bezahlen. Ist es sinnvoll weiter Berufung einzulegen? Der Betrag liegt doch unter der 70 € Grenze. Kann es sein, dass man dann vor Gericht geladen wird?

  8. Gerold sagt:

    Hallo und guten Tag,
    wir bekamen einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden wegen Parkgebühr € 1,75 und € 62,- Kosten Bußgeldbescheid (Summe € 63,75).
    A) Offensichtlich funktionierte der Auomat nicht, denn alle anderen Wagen hatten auch kein gültiges Ticket innenliegend. Der Ausdruck war dermaßen schlecht lesbar, dass nicht erkannt bwurde, dass der Vorgang abgebrochen wurde. Es war sogar ein betrag auf dem Beleg gedruckt. Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?
    B) Obwohl der Betrag unter € 70,- war, hat man die Halterdaten erfotscht und den Bescheid zugestellt. Ist das normal?
    C) Der Wagen ist noch auf meinen Vater zugelassen (87 Jahre). Macht es Sinn, zu Zahlen oder Widerspruch einzulegen, wenn er oder der Wagen nicht mehr nach Holland kommt?

    Danke für Info.

  9. Eugen sagt:

    Hallo!
    Meine Frage: Zählt die 1. und die 2. Erhöhung zu der Gesamtsumme, die vollstreckt werden kann?
    Vielen Dank für die Antwort!

  10. ralf sagt:

    Busgeldbescheid aus Holland:
    Autobahn. Erlaubt 130 km/h, gemessen 136 km/h, abzüglich Toleranz (5 km/h) 131 km/h => Busgeld 11 € + 9 € Verwaltungsgebühr. Und nicht mal ein Foto beigefügt.
    Das ist doch einen Einspruch wert, wegen Geringfügigkeit, bzw Toleranzunterschreitung.

  11. Sarah sagt:

    Hallo zusammen,

    Gestern war ich mit dem Auto meines Freundes in Holland. Dort bin ich über eine gelbe Ampel gefahren. Ob die Ampel rot geworden ist als ich drüber gefahren bin kann ich nicht beantworten.
    Da mein Freund jetzt ziemlich stinkig ist habe ich einige Fragen:

    1. was kostet mich das ganze?
    2. hat das eine Auswirkung auf die Punkte in Flensburg und Fahrverbot?

    Für eine Antwort und Hilfe wäre ich dankbar.

    Viele Grüße Sarah

  12. S. sagt:

    Hallo, wir waren gestern in V., haben in einer Hauptstraße geparkt vor einem großen Schild mit Parkscheiben Kennzeichnung für 2 Std. Wir sind um halb 2 angekommen und haben die Uhr auf 14 Uhr gestellt (man kennt es ja hier) und sind dann los. Um 15:45 kamen wir am Auto an und sahen den Strafzettel mit einem Bußgeld von lächerlichen 64€ inkl. Bearbeitungsgebühr. Auf diesem Strafzettel steht keine Uhrzeit wann denn die Politesse am Auto gewesen sein soll und was der ganze Mist überhaupt soll? Keine Bankverbindung oder ähnliches. Eine bodenlose Frechheit! Ich wünsche das den Nachbarn ebenso.

  13. Kerstin sagt:

    Hallo liebe Redaktion,

    meine Frage bezieht sich auf die Maßnahmen, die die niederländischen Behörden unternehmen, wenn sie das Auto/den Halter mit einem offenen Bußgeld in den Niederlanden antreffen, nachdem dieser erneut eingereist ist, aber das vorherige Bußgeld nicht gezahlt hat. Ich habe davon gehört, dass eine Parkkralle an den Reifen des Fahrzeugs gemacht wird. Stimmt das und was für andere Maßnahmen können einem noch widerfahren? Wie können die Polizisten/Ordnungsamtbediensteten überhaupt diese Fahrzeuge “finden”?

    Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe!

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Kerstin,

      die Fahrzeuge werden durch eine Überprüfung des Kennzeichens gefunden. Ist der Halter anzutreffen, können die Beamten eine sofortige Zahlung fordern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Volker K. sagt:

    Hallo,
    ich habe heute eine zweite Mahnung per Post vom Centraal Justitieel Incassovureau bekommen, da ich in den Niederlanden im Juni diesen Jahres 10 km/h zu schnell gefahren bin. (was ich auch nicht ausschließen kann).
    Allerdings habe ich im Vorfeld weder ein Bußgeldbescheid noch eine erste Mahnung erhalten. Wahrscheinlich sind diese Briefe an eine alte Adresse geschickt worden. Nun meine Frage: Muss ich die Mahngebühren bezahlen oder reicht es aus (mit dem Hinweis, dass ich bisher nicht informiert worden bin), nur die eigentliche Strafe + Verwaltungsgebühr zu überweisen?
    Vielen Dank schon mal und viele Grüße,
    Volker Keydell

  15. Fatma sagt:

    Hallo eine Frage mein Mann hat ein knöllchen in Enschede bekommen ohne Angaben von Kontodaten auf der Rückseite steht das die Zahlubgsangaben auf dem beiligenden Zettel stehen wir hatten aber keinen Zettel bin jetzt ängstlich das eine Mahnung mit hohen Kosten dazu kommt was kann ich tuhen? Kann man da irgendwo anrufen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Fatma,

      wird ein Verwarngeld nicht bezahlt, versendet die Behörde in der Regel anschließend einen Bußgeldbescheid über die Ordnungswidrigkeit, dieser enthält dann alle Zahlungsmodalitäten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dieter sagt:

    Hallo Zusammen,
    gestern (am 27.02.2019) bin ich auf der Autobahn in den Niederlanden an einer Stelle leider 60 km zu schnell gefahren (130 statt 70). Mit welchen Strafen muss ich rechnen, falls ich geblitzt wurde. Wie teuer kann es werden und muss ich auch mit einem Fahrverbot rechnen und wie lange könnte dies gelten?
    Vielen Dank

  17. Dave sagt:

    Guten Tag,

    habe heute ein Bußgeldbescheid (CJIB) aus Holland erhalten. 50 erlaubt angeblich 64 gefahren nach Toleranz 61 also 11 km zu viel dafür soll ich jetzt 104 Euro blechen. Mein Cousin aus USA war in der Zeit hier, deshalb habe ich ihm zu der Zeit mehrmals das Auto geliehen. Welche Optionen stehen mir jetzt zur Verfügung. Was muss ich beim Einspruch beachten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Dave,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Beate sagt:

    Hallo, wir waren in Sluis. Hatten bis 15:14 an der Parkuhr bezahlt. Da ich durch eine kürzlich zugezogene Verletzung starke Beschwerden beim Gehen hatte, kamen wir 18 Minuten zu spät zum Auto. 15:30 haben die das Ding ausgestellt und 32 waren wir da. War keiner mehr zu sehen. Als ob die gewartet hätten, bis die Zeit abgelaufen war. 64,20 Euro. Woher bekommen die unsere Adresse ? Was ist mit Datenschutz ? Mich ärgert das weil wir noch soviel Geld ausgegeben hatten. Und dann sowas.20 Euro hätte ich ja noch verstanden. Mein Mann hat geschrieben, dass wir nicht verstehen was da geschrieben steht. Es würden uns ja dann unter 70 Euro keine Probleme entstehen oder ? LG

  19. Leila sagt:

    Hallo,

    vor 3 Wochen wurde ich in Holland geblitzt. Mit Toleranzabzug bin ich angeblich 104 km/h in einer 80er Zone gefahren. Diese Strecke fahre ich jedoch seh häufig und auch diesen Blitzer kenne ich gut. Nun habe ich ein Foto beantragt und darauf ist das Auto lediglich von hinten zu sehen. Die Strafe beträgt265€ und somit kann die Strafe ab 70€ auch in Deutschland vollstreckt werden. Da auf dem Foto der Fahrer nicht zu sehen ist, ist diese Strafe meiner Meinung nach nicht rechtskräftig. Stimmt das?

    Liebe Grüße

  20. Jörg sagt:

    Hallöchen , Ich bin 2015 mal in Amsterdam gewesen und habe ein Strafzettel wegen falsch Parken bekommen Ca. 70 oder 80 € . Ich habe bisher
    keine Post aus den Niederlanden bekommen wo ich hätte was bezahlen müssen . Kann man sich irgendwie erkundigen ? oder ist das verjährt.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Jörg,
      wenden Sie sich mit Ihren Anliegen an die Behörde, die den Strafzettel ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Robert sagt:

    Eine Frage. Ich wurde 2016 in Venlo zwei mal geblitzt und habe auch eine Geld strafe bekommen. Habe sie nicht bezahlt . Danach Kamm die doppelte Summe auf mich zu habe sie auch nicht bezahlt .seit Oktober 2016 Kamm nichts mehr an kein Brief keine Forderung Nichts ….kann es sein das die Geld Strafe verjährt ist ????? Liebe grüße Robert

  22. Jürgen sagt:

    Hallo war vorige woche in Domburg / Holland.
    parkte im ort auf einem vorgesehenem parkplatz. hatte auch ein parkticket gelöst.
    mein sohn musste noch auf toilette in einem lokal, so dass die parkzeit um 20 minuten
    übeschritten wurde.
    ich bekam ein knöllchen über 65 € wegen abgelaufener parkzeit !!!
    muss ich das bezahlen ?
    da war ein zettel dabei ich soll direkt in der VV bezahlen etc…

  23. Treidler sagt:

    Guten Abend, ich habe heute ein Bußgeldbescheid (CJIB) aus Holland erhalten. Außerorts gemessen. 80 km/h waren erlaubt bin 96 km/h gefahren nach Toleranz 93 also 13 km zu viel. Nun soll ich 119 Euro bezahlen. Was ich nicht verstehe ist, das im niederländischen Bußgeldkatalog für diese Geschwindigkeitsüberschreitung 20 € stehen.
    Wie kann das sein.?
    Vielen Dank vorab

  24. Uwe K. sagt:

    Jemand aus unserer Firma (GmbH) ist mit einem Fahrzeug (Transporter) geblitzt worden. Wir sehen aber nicht ein zu zahlen, da wir nicht wissen um wen es sich handelt. Können wir dagegen angehen und ein Foto verlangen? Es wäre ja total verrückt, wenn wir für alle Mitarbeiter die mal durch Holland fahren die Bußgelder übernehmen und wir werden wegen den Holländern auch kein Fahrtenbuch für unsere Transporter einführen.

  25. Tim sagt:

    Hallo,
    Ich würde an 6.11.2019 auf der N237 Napoleonsbaan Noord geblitzt. Da ich noch in der probe zeit bin hier die frage. Kann es passieren da ich die Geschwindigkeit nicht genau weiß ( höchstens 25kmh zu viel) das ich ein Aufbauseminar sowie eine Punkt in flensburg erhalte? Habe bisher gelesen das die Punkte nur kommen wenn man in DE geblitzt wird da es ein deutsches register ist. Ist dies korrekt das ich in Holland keinen Flensburger Punkte sammeln kann?
    Mfg
    Tim

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Tim,

      deutsche Gesetzgebung kann nur auf deutschem Bundesgebiet durchgesetzt werden. Verkehrsverstöße in den Niederlanden können lediglich nach niederländischem Recht geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Anette sagt:

    Hallo,
    ich habe auch mal ein Ticket bekommen. Ich parkte auf einem Supermarkt – Parkplatz in Noordwijk. Behindertenausweis (meines Sohnes) rausgelegt, aber Parkscheibe dazu vergessen. Hier in Deutschland braucht man keine und man kann ja auch auf “normalen” Parkplätzen damit Parken. Ich hatte mich extra vorher bei so Knöllchenheinis erkundigt, was ich alles rauslegen muss und wo ich mit dem B.-Ausweis überall parken darf. Das hatte auch jahrelang so geklappt und plötzlich hatte ich eben das besagte Knöllchen in Höhe von 63,– für nur wenige Minuten.
    Ein paar Wochen später bekam ich Post und ich legte Widerspruch ein. Ich hörte lange nichts und dachte, das hätte sich erledigt. Dann kam die Mahnung plus Mahngebühr sollten es um die 80,– sein. Ich bezahlte erst mal sofort, erklärte aber nochmals (per Email), dass ich ja Widerspruch eingelegt hatte (Einshreiben per Rückschein sogar). Die haben sich entschuldigt und mir alles zurück erstattet.

    Also Leute, es lohnt sich alle Male Widerspruch einzulegen.
    Grüße

  27. Reinhold N. sagt:

    Grüß Gott,
    ich habe zwei Bußgeldbescheide wegen Geschwindigkeitsübertretung in Holland erhalten, beide am gleichen Tag.
    Auf dem Bescheid wird darauf hingewiesen, dass man auf [Link von Redaktion entfernt] ein Foto anfordern kann. Dies setzt jedoch eine Online-ID des Personalausweises voraus, was ich nicht habe.
    Frage: Welche alternative Möglichkeit gibt es ein Foto anzufordern?
    Vielen Dank für vorhandene Informationen dazu.

  28. Bo sagt:

    Hallo ich habe heute ein brief bekommen ohne Foto,ohne Namen, mit einem mir unbekannten Kennzeichen nur die Postialische adresse stimmt aber als Name steht eine Firma auf dem Briefkopf. Die es gar nicht gibt. Nun wollen die da es angeblich der zweite Zustellversuch ist 85€. Für eine Geschwindigkeits übertretung von 5 kmh. Noch zu einer zeit in der wir gar nicht dort waren.
    In unserem Haus haben wir nur ein zwei Parteien Haushalt. Was sollen wir tun ?

  29. Jürgen sagt:

    Parkgebühren in Enschede
    Wie zu lesen scheint es in den Niederlanden Masche zu sein, Urlauber zu suggerieren es gäbe kostenfrei Parkplätze. Ich habe in Enschede in der Oldenzaalsestraat geparkt, auf einem neben der Fahrbahn markierten Parkplatz. Eine Zahlungsaufforderung war zwischen der letzten und folgenden Querstraße nicht zu finden. Dennoch gabs ein Knollen – kein Knöllchen- von lockeren 67.60.-
    Ich werde Widerspruch einlegen und wenn ich zahlen muss sage ich an dieser Stelle nur eines. ICH KOMME NICHT NOCH EINMAL NACH ENSCHEDE ZUM SHOPPEN!!! KANN MEINE KOHLE AUCH GERNE WO ANDERES UNTER DEN LEUTEN VERTEILEN.
    Cheerio

  30. Marc S. sagt:

    Hallo,
    ich habe auch eine Frage. Ich war am Samstag in Venlo und bei Ausfahrt aus dem Parkhaus sollte man wohl auf einmal nur nach links statt nach rechts abbiegen. Es standen zwar zwei Hütchen, aber nur links am Straßenrand, es war nicht die ganze Spur gesperrt. Weil für mich nicht ersichtlich war, daß das rechts abbiegen verboten ist hab ich es dann gemacht. Darauf kam direkt einer in Warnweste und forderte mich auf wieder zurückzufahren und links abzubiegen, was aber nicht ging, weil die anderen Autos hinter mir bereits nachgerückt waren. Da meinte der ich bekomme Post nach Hause.
    Ist das realistisch oder nur ne Drohung und wenn ja, was kostet das?

    Vielen Dank im Voraus

  31. Stephan sagt:

    Hallo,
    wie ist es mit der Zustellung der Bußgeldbescheide aus den Niederlanden, also vom CIJB? Handelt es sich um einen einfachen Brief? Dann hätte die niederl. Behörde ja gar keinen Zugangsnachweis. Oder ist der nach niederl. Recht nicht nötig?
    Vielen Dank, Stephan

  32. Heidrun sagt:

    Wir haben im Juli in Amsterdam am Bahnhof Sloterdijk geparkt und einen Tages-Parkschein für 15€ bezahlt. Am Automaten habe ich auch ordnungsgemäß mein Kennzeichen eingegeben. Es endet mit der Zahlenfolge 1711.
    Als wir vor Ablauf der Parkzeit wiedergekommen sind, hatten wir ein Ticket. Das Scanfahrzeug hat mein Kennzeichen falsch erfasst. Auf dem Knöllchen steht als Zahlenfolge 177. Natürlich konnte dieses Auto nicht im System gefunden werden… Das Knöllchen kostet 62,50€.
    Ich weigere mich, die Gebühr zu bezahlen. Ich habe ja bezahlt. Der Fehler liegt nicht bei mir. Ich habe von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht un innerhalb der 6 Wochen unter der angegeben Internetadresse Widerspruch eingelegt.
    Wird das Verfahren eingestellt?

  33. Vera sagt:

    Hallo,

    wir waren am WE in Scheveningen/Den Haag und hatten unser Auto von Fr bis So in einem Wohngebiet geparkt und nicht mehr benutzt. Ab 13 ist es dort kostenpflichtig. Fr und Sa hat es mit dem Bezahlen per Karte auch gut funktioniert. Am So haben wir auch 3,40€ für 2 h bezahlt, zumindest haben wir das gedacht. Auf der Quittung stand die Zeit und der Betrag, leider hatten wir nicht das Wort „abgebrochen“ gesehen und so dummerweise 1,5 Stunden (waren halb drei am Auto) unbezahlt geparkt. Als wir ankamen hatten wir eine Kralle am Reifen. Um davon befreit zu werden mussten wir vor Ort tatsächlich 375€! bezahlen. 68,45 € Strafe und 306€ für die Kralle. Das ist doch absolut unverhältnismäßig. Es war kein Parkverbot, kein Behindertenparkplatz und auch sonst haben wir niemanden behindert. Können wir im Nachhinein etwas tun? Habe den Zettel mit „abgebrochen“ noch und ein Foto mit meiner Armbanduhr wegen der Zeit und der Kralle…
    Danke für eine Antwort
    Vera

  34. A Illg sagt:

    Guten Tag,

    ich habe 2 Bußgeldbescheide aus NL bekommen. Für falsches Parken am Samstag und nochmal separat auf einem anderen Platz am Sonntag.
    Der WItz ist, dass ich am Samstag sogar Parkgebühren bezahlt habe, aber vielleicht nicht genug.
    Am Sonntag bin ich davon ausgegangen, dass keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Daher habe ich auch keine bezahlt.

    Die Parkgebühren von jeweils 3,85 € werden jetzt mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 64,50 €, also insgesamt für jeden Tag 68,50 € gefordert.

    Eigentlich bin ich somit unter den 70 €, ab denen ein Verstoß erst geahndet wird (so wie ich hier gelesen habe).
    Zudem wurde ein Fehler in meinem Namen geschrieben, und zwar LLLG, anstatt ILLG.

    Was kann ich tun? Muss ich es bezahlen, kann ich dort anrufen und das versuchen zu klären, oder kann ich es gar anfechten wegen dem Fehler im Namen?

    Wird es evtl. fallen gelassen, weil ich unter den 70 € bin? Was empfehlen Sie zu tun?

    Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort

    A Illg

  35. Siegfried W sagt:

    Der Parkautomat in Deventer (Holland) ließ sich mit meiner ganz normalen EC-Karte nicht bedienen, es ging um 1 (in Worten: einen) Euro.
    Der Parkplatz war nur halb voll, ich habe also trotzdem dort geparkt.
    Bei der Rückkehr ein “Strafzettel” am Scheibenwischer. Das war am 16. August 2019, ja richtig, 2019!
    Den Bescheid über 63,70€ habe ich dann jetzt nach fast 15 Monaten bekommen (08.Nov.2020).
    Eine seltsame Art der Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeit und Ermessensspielraum sind wohl unbekannt, und zwar im Einzelfall wie auch im Bußgeldkatalog. Schaut mal rein wenn ihr euch gruseln wollt.
    Mein direkt nach der “Tat” noch -wenn auch geringes- vorhandenes Einsichtsvermögen ist jedenfalls in der Zwischenzeit längst verflogen.
    Ich werde trotzdem zahlen, denn sonst droht eine erhebliche Anhebung des Bußgeldes. Widerspruch ist möglich aber zwecklos.
    Der “Erfolg”: Nach Holland nur noch wenn es nicht zu vermeiden ist. Was einem so an unbewussten kleinen Fahrfehlern mal passieren könnte ist einfach zu teuer.
    Schade, denn die Leute dort mag ich sehr!

  36. Sabine sagt:

    Hallo, wir haben jetzt ein Nacherhebungsbescheid für Parkgebühren aus Maastricht bekommen. Das angebliche Vergehen ist über 2 Jahre her. Wir waren ein Wochenende dort uns es kann sein, dass wir vielleicht nicht direkt morgens ein Ticket gezogen haben, aber wir haben für jeden Tag ein Ticket gezogen. Zu den 62 € Bußgeld wurden uns auch noch 14 € Parkgebühren in Rechnung gestellt. Ist das alles rechtens bzw. wann tritt die Verjährung ein?

  37. Hermann B sagt:

    Hallo bezieht sich die 70 Euro Grenze wo darunter in Deutschland nicht geahned wird nur auf das Busgeld oder auch auf Mahnungen falls erst mit Mahnungen die Euro überschritten werden?

  38. Peter sagt:

    Hallo…ich habe sage und schreibe nach 15 Monaten einen Strafzettel wegen parkens ohne gültigen Parkschein aus Groningen erhalten…Absender eine Firma in Rotterdam…GGN Invonend Mastering Credit…hat der Erhalt eines Strafzettels nach 15 Monaten überhaupt noch eine Gültigkeit…ich gehe von einem Artikel aus, der besagt das Strafzettel aus dem Ausland immer innerhalb eines Jahres beim Verkehrssünder eintreffen müssen…!!!
    Was ist nun richtig…gruss Peter…!!!!

  39. Aylin sagt:

    Hey! Ich war vor einem Jahr mit meinem Auto in den Niederlanden und habe jetzt mehrere parktickets im gesamt Wert von 300 Euro bekommen. Ich wusste nicht das ich vor meiner Wohnung nicht umsonst parken darf und habe auch nie einen Zettel oder so bekommen. Jetzt ein Jahr später die Rechnungen… Da ich Studentin bin kann ich mir das echt null leisten. Was mache ich jetzt? Bringt es was Einklage zu erheben? Ist es normal das es ein ganzes Jahr dauert? Und wenn ich Einkläge erhebe; was sind meine chancen? kann ich die tickets irgendwie umgehen? Und wie viel kostet ein Anwalt normalerweise in solchen Fällen? Sorry für die ganzen Fragen aber ich bin echt am verzweifeln :((

  40. S Shaiq sagt:

    Hallo guten Tag

    Ich bin in northlands geblitzt wurde und habe ne Bußgeldbescheid von 174€ bekommen. Ich hatte dafür genug Zeit um zuzahlen. Das Problem ist jetzt dass ich den Brief verloren habe und finde es nicht mehr und die Zeit läuft ab.

    Kann mir bitte jemand sagen mit wem muss ich mich in Verbindung setzen damit ich den Brief nochmal bekomme und das Geld schnell überweisen.

    Ich danke im Voraus
    Lg Shaiq

  41. Eckbert sagt:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Ende Juni einen Bussgeldbescheid mit Datum 22.06.2021 wegen Parkverstoss aus den Niederlanden erhalten.

    Tatzeit war der 22.10.2020

    Parkgebuehr – nicht entrichtet: 1,69 Euro

    Gebuehren: 63,50 Euro

    gesamt: 65,19 Euro

    Ist das rechtmaessig?

    Die Gebuehren sind doch unverhaelnismaessig hoch!

    Und der Tatzeitpunkt liegt doch Monate zurueck!

    Ich hatte keine Gelegenheit, die Gebuehren zu entrichten.

    Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

    beste Gruesse

    Eckbert

  42. Nicole S sagt:

    Habe heute eine Geldbuße von 67,30 € bekommen, kann ich diese bei der Polizeiwache bezahlen? Oder muss ich abwarten bis ich etwas nach Hause bekomme, wo dann noch die Bearbeitungsgebühren drauf kommen?
    Vielen Dank

  43. Max R sagt:

    Hallo,
    kurze Vorgeschichte. Ich und zwei Freunde waren glaub ich am 20.07.21 nach Holland gefahren und am 22.07.21 wieder zurück gefahren. Als wir schon 2h unterwegs nach Hause waren rief uns das Hotel an, das jemand von uns seine Geldbörse vergessen hatte. Da es personenbezogene Daten waren konnte die das auch nicht per Post verschicken. So ist der Fahrzeughalter ausgestiegen und hat den anderen, der die Briefbörse vergessen hatte, ans Steuer gelassen. Mit überhöhter Geschwindigkeit sind wir wieder nach Holland gefahren. Zwei Wochen später bekamen wir die ersten zwei Bußgeldbescheide. Paar Tage später noch 2 weitere. Insgesamt sind wir bei 803€. Da in Holland keine Fahrer auf Bildern zu erkennen sind konnte ich durch Glück feststellen, dass ich zu dem Zeitpunkt als wir wieder zurück nach Holland sind wegen der Brieftasche, einer Freundin geschrieben hatte auf WhatsApp. In dem Text hatte ich meinen Unmud geäußert das wir wieder zurück mussten. Den Text habe ich 12:26 abgeschickt. Alle Blitzerfotos kamen zwischen ca. 13:30-14:30 Uhr rein. Meine Frage, kann man indem Fall den Fahrzeugführer hier in DE belasten?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Max R.,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  44. Jonas sagt:

    Hallo,

    wir machen eine Woche Urlaub in Nordholland und haben heute einen Tagesausflug nach Alkmaar gemacht. Der Parkautomat hat meine Karte nicht angenommen, Barzahlung war nicht möglich und eine Kreditkarte habe ich nicht. Ich habe zwei Belege in die Scheibe gelegt, wo man sehen konnte, dass ich zweimal versucht habe für 8,00€ und 9,00€ einen Parkschein zu ziehen, aber meine Karte nicht angenommen wurde.
    Als wir zurück ans Auto kamen, hatten wir ein Knöllchen in Höhe von 68,22€. Ich bin ein wenig über die Summe erstaunt und frage mich, wie diese gerechtfertigt ist? Außerdem frage ich mich, was ich nun machen soll. Habe bereit versucht bei der zuständigen Behörde anzurufen, doch diese haben natürlich nur an Werktagen von 9:00 – 13:30 Uhr geöffnet…

    Danke für die Hilfe im Voraus :)

  45. Karin W. sagt:

    Ich habe eine Frage: Können in Holland für ein Vergehen zwei Bußgelder erhoben werden? Ich habe in Holland falsch geparkt. Dafür habe ich zwei Bußgelder jeweils in Höhe von 109 Euro bekommen: einmal, weil ich nicht in Fahrtrichtung und mit einem Reifen auf dem Gehweg geparkt habe und der zweite Bescheid kam, weil ich auf einen Parkplatzgeparkt habe, der mit einem persönlichem Parkausweis reserviert war. Ich das rechtens in Holland? Ich meine, dass man in Deutschland nur jeweils ein Bußgeld für ein Vergehen bekommen kann.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Karin W.,

      über diesen konkreten Fall können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich am besten an die Niederländische Behörden oder die Centraal Justitieel Incasso Bureau.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  46. Hakima sagt:

    Wir haben einem Freund für seine Familienferien unser Auto geliehen, und jetzt kamen vier Bußgeldbescheide aus Holland. Weil ihn aber ein Freund in Holland gewarnt hatte, dass die Aufnahmefahrzeuge “manchmal spinnen würden”, hat er die Parkschein aufbewahrt und kann lückenlos nachweisen, dass er für die fraglichen Zeiten die Parkgebühr komplett entrichtet hat – damit rechnen die Niederländer wahrscheinlich nicht, dass die Deutschen die Parkscheine aufheben! :-D.

    Wie gehen wir jetzt vor bzw. an wen soll ich mich wenden?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Hakima,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  47. Julia H sagt:

    Hallo,
    wir haben in Amsterdam einen Strafzettel bekommen, auf dem steht “You have either not paid your parking tax, or you have not paid in full…”.
    Offensichtlich haben wir an einem Ort geparkt, wo man vorher ein Ticket ziehen musste. Leider wurde uns durch kein Schild darauf aufmerksam gemacht, dass man ein Parkticket braucht oder dort nicht parken darf. Andere Autos hatten auch kein Parkticket gezogen (wir hatten extra nach dem Parken bei den anderen Autos geschaut und nach einem Schild Ausschau gehalten).
    Nun müssen wir “€65,30 plus the amount for the hours that you have been parking.” bezahlen.
    Lohnt es sich nun Einspruch einzulegen? Wie kann man da vorgehen?
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Julia H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt mit der Spezialisierung auf Niederländisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  48. Monika H sagt:

    Guten Tag,
    ich habe heute ein Bussgeldbescheid aus der Niederlande bekommen wo ich angeblich in diesem Jahr im August (ich glaube) falsch geparkt habe Tatkode R395, in höhe von 159 €.
    Allerdings war ich das letzte mal in den Niederlanden Oktober 2017. Also, ich kann zu 100% sagen, das ich das nicht gewesen bin. Auf jeden Fall werde ich Einspruch erheben.
    Kann ich sonst noch etwas machen?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Monika H.,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Wir dürfen Ihnen hier allerdings keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  49. Grit J sagt:

    Ist es rechtens ,wenn die Parkscheinautomaten in den Niederlanden nicht funktionieren und wir eine Parkscheibe ins Auto gelegt haben, eine Parkkralle für 376€ auszulösen? Während andere Fahrzeuge vor uns und hinter uns ohne Parkschein , keine Krallen bekamen ?

  50. Anika El Ha. sagt:

    Hallo wir waren im Sommer im Hollandurlaub.Am vorletzten Urlaubstag besuchten wir die Stadt Breda.Da wir davon ausgingen,dass wir auf diesem Parkplatz bis max 17 Uhr parken können,bezahlten wir per Karte eine Parkgebühr von etwas über 6€.Kurze Zeit später wieder zu Hause, erhielten wir einen Bussgeldbescheid mit der Begründung keine Parkgebühren bezahlt zu haben.Der ganze Spaß soll jetzt 59,62€ kosten.

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