Bußgeldbescheid der Niederlande: Was tun beim Knöllchen aus Holland?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 20. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bußgeldbescheid aus den Niederlanden: Reiselust vs. Strafzettelfrust

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.
Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann dem deutschen Touristen ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen.

Neben Käse, Tulpen und Clogs sind Windmühlen eines der bekanntesten Symbole der Niederlande. Rund 1.000 dieser Bauwerke werden in Deutschlands Nachbarland nach wie vor betrieben.

Eine beachtliche Zahl also, die so manchen Touristen ins Staunen versetzt, wenn er auf einem der sich insgesamt über 15.000 Kilometer erstreckenden Radwege das Land erkundet.

Der größte Hafen der Welt in Rotterdam sowie die 1281 Brücken locken jährlich viele Reisende an. Insbesondere aus Deutschland lässt sich die Strecke problemlos mit dem Auto bewältigen, doch sollten hierbei bei holländischen Verkehrsregeln nicht außer Acht gelassen werden.

Ein Bußgeldbescheid der Niederlande kann nämlich mit seinen hohen Summen die Urlaubsstimmung im Nu kippen. Was Sie bei einem Bußgeldbescheid aus Holland beachten sollten und welche Verstöße die Behörden aus dem Ausland auf einem solchen Strafzettel aus Holland ahnden können, erfahren Sie hier.

FAQ: Bußgeldbescheid der Niederlande

Muss ich einem Bescheid aus den Niederlanden nachkommen?

Es kann sinnvoll sein, den Bescheid direkt zu bezahlen. Denn müssen die Behörden der Niederland abmahnen, erhöht sich die Geldbuße. Kommen Sie der Zahlungsaufforderung trotz zweimaliger Mahnung nicht nach, wir der Fall an das Bundesamt für Justiz übergeben.

Wie lange habe ich Zeit, um die Forderungen zu begleichen?

In der Regel muss das Bußgeld für Verstöße in den Niederlanden innerhalb von acht Wochen bezahlt werden.

Kann ein Bescheid aus den Niederlanden in Deutschland vollstreckt werden?

Ab einer Geldsanktion in Höhe von 70 Euro kann das Bundesamt für Justiz mit der Vollstreckung von Bußgeldbescheiden beauftragt werden.

Verkehrsverstöße im Nachbarland: Das sollten Sie wissen

Betört von dem Duft der abertausenden Tulpen und inmitten einer beschwingten Erkundungstour der holländischen Lande kann es geschehen, dass ein deutscher Tourist für einen Schnappschuss am Straßenrand einen Parkverstoß begeht.

Wird dieser nach niederländischen Recht geahndet, stellt das in Leeuwarden ansässige Centraal Justitieel Incasso Bureau (CJIB; zu Deutsch: Zentrales Justizinkassobüro) im Auftrag der Justizbehörde einen Bußgeldbescheid der Niederlande aus.

Teilweise können jedoch vereinzelte Gemeinden ebenso andere Inkassobüros mit dieser Aufgabe betrauen.

Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn ein deutscher Urlauber einen solchen Bußgeldbescheid der Niederlande erhält: Einspruch oder bezahlen.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.
Auf dem Bußgeldbescheid der Niederlande wird stets der Fahrzeughalter, nicht der Fahrzeugführer zur Kasse gebeten.

Der Verkehrssünder sollte sich nicht zu lange bitten lassen, den Bußgeldbescheid aus Holland zu bezahlen. Wird der geforderte Betrag zweimal angemahnt, erfolgt ein Zuschlag in Höhe von 50 Prozent, sodass ein säumiger Verkehrssünder schließlich sogar mehr zahlen muss.

Grundsätzlich sind nur holländische Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Fahrverbote oder Punkte gelten nur in dem Land, indem die Sanktion erteilt wurde.

Holländische Halterhaftung

Wenn sich der Spross das Familienauto für einen Holland-Trip leiht, sollte er sich besser keine Geschwindigkeitsübertretung leisten. Denn im Zweifel werden dann Vater oder Mutter zur Kasse gebeten. Im Gegensatz zu Deutschland gilt bei einem Bußgeldbescheid der Niederlande nämlich die Halterhaftung. Es werden daher auch nicht die Fahrer, sondern die Kennzeichen der Autos von Radaranlagen auf einem Blitzerfoto festgehalten.

Ein niederländischer Strafzettel gegen einen deutschen Halter muss jedoch stets die Fahrereigenschaft nachweisen können. Ansonsten ist das Knöllchen durch das Bundesamt für Justiz nicht vollstreckbar und der Empfänger kann Einspruch einlegen. Bei Unsicherheiten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

Wie hoch können Bußgelder in den Niederlanden sein?

Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.
Mit bis zu 370 Euro für Ladungsverstöße ist ein Bußgeldbescheid der Niederlande deutlich teurer als hierzulande.

Insgesamt sind die Bußgelder und Strafen in den Niederlanden recht drastisch, weshalb sich Touristen stets vorab über das geltende Recht informieren sollten. So können Halteverbote mit 100 Euro geahndet werden.

Geschwindigkeitsübertretungen können auf Summen von über 300 Euro ansteigen und auch das Parken auf einem Behindertenparkplatz sowie die Trunkenheit am Steuer ziehen mindestens 310 bzw. 300 Euro eine immense Summen nach sich.

Hat der Fahrzeugführer seinen Fahrzeug- oder Führerschein vergessen, muss er dies mit 45 Euro oder 100 Euro büßen.

Sehen Sie hier eine Übersicht über einige Bußgelder der Niederlande, die sündige Verkehrsteilnehmer außerdem treffen können:

VerstoßBußgeld
beim Abbiegen nicht geblinkt100 Euro
Missachtung der Gurtpflicht150 Euro
Missachtung eines Durchfahrverbotes250 Euro
Handy am Steuer350 Euro (bei Gefährdung bis zu 2.000 Euro)
Gefährdung von Fußgängern am Zebrastreifen410 Euro
Wendevorgang auf der Autobahn410 Euro

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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179 Kommentare

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  1. Ralf B.
    Am 2. Dezember 2024 um 17:09

    Wir wollten in Haarlem parken, dort war der Automat defekt. Nach einem Anruf (entsprechend Tel. Nr. am Automaten) wurden uns 2 Tipps gegeben:
    gehen sie zum nächsten Automaten oder fahren sie in ein Parkhaus
    Am nächsten Automaten konnten wir leider auch kein Ticket erhalten, also sind wir zum Parkhaus in der Nähe gefahren und haben dort für 9,75 Euro geparkt.
    Offensichtlich waren wir nicht schnell genug, wir haben eine Strafe von 80,85 € erhalten.
    Ich habe erst per Mail dann telefonisch vielfach versucht über Gemeinte Haarlem – COCENSUS eine Klärung zu erreichen.
    Unsere Einwände wurden abgelehnt, mit der Begründung, wir hätten uns ja eine App herunterladen können.
    Ein Gespräch mit dem Abteilungsleiter ist nicht möglich, Rückrufzusagem werden nicht eingehalten –
    Wir mögen die Holländer eigentlich wegen Ihrer Gelassenheit, doch diese Erfahrung zeigt uns,
    man mag die Deutschen offenbar doch nicht,
    die Bußgelder knapp über der Einzugsgrenze Ausland sind ganz offensichtlich Absicht und uns vergeht gerade die Lust nochmal nach Holland in Urlaub zu fahren.

  2. Reiner
    Am 3. November 2024 um 10:13

    Eine Nachforderung für Parkgebühr in Groningen uber 81,20 Euro ist eingegangen, also kein Bußgeldbescheid. Bin als Halter nicht selbst gefahren, also reicht vermutlich ein Einspruch da ich nicht der Täter bin.

  3. ANJU
    Am 13. Oktober 2024 um 11:09

    Wir haben gestern am 12.10.2024 einen Busgeldbescheid erhalten mit dem Datum Abgesendet 14.10.2024 ist der gültig, muss ich den bezahlen? Danke im voraus ANJU

  4. Manfred B
    Am 13. Mai 2024 um 10:28

    Habe auch ein Knöllchen in Endschede wegen Falschparken bekommen ..über 80 Euro.. mein Anwalt sagte mir das dieses alles Abzocke auf deutsche sei….wer kann berichten wie es weitergeht??

  5. Ina
    Am 23. April 2024 um 19:40

    Hallo
    Wir haben einen Bußgeld Bescheid wegen Fahrens ohne Helm bei einer Mofa 25km/h bekommen.
    Der Nachname sowie das Geburtsdatum sind falsch. (Nicht nur eine Buchstaben oder Zahlendreher.)
    Ist der Bescheid so gültig??

  6. Mark
    Am 13. Januar 2024 um 18:42

    Hallo, wir haben im Holland Urlaub ein Knöllchen erhalten.
    Der Betrag war 82,90€
    Nach gewisser Zeit erhielten wir eine Mahnung mit 8€ Mahngebühren.
    In dieser Zeit hätten wir bereits die 82,90& gezahlt.
    Das war am 12.12.23.

    Heute ist ein Brief eingegangen in der der Betrag von um 49€ erhöht würde.

    Ist das rechtens? Muss ich das zahlen?
    Dürfen die das auch vollstrecken?

    Gruß Mark S

  7. R. Heck
    Am 12. Dezember 2023 um 1:55

    Wir wohen in Niederkrüchten-Elmpt, direkt an der Grenze zu den Niederlanden, es ist nur eine AB Ausfahrt und wir sind schon mitten in Roermond.
    Normaleweise weiß ich wie teuer dort die Knöllchen sind und meistens fahren wir auch deshalb mit dem eBike rüber.
    Aber gerade bekomme ich ein Parkknöllchen von 119,- Euro !! Fälliges Bußgeld. Schock.
    Da habe ich weiter weg von der Innenstadt an eine kleinen Ausfallstrasse nur 1/2 Stunde gehalten und auch noch Anwohner gefragt, ob man hier kostenfrei sethen kann. Da war nirgendwo ein Parkverbotsschild oder Markierung auf der Straße oder Hinweis auf Anwohnerparkplätze.
    Das finde ich nun so unverschämt, dass ich dagegen Einspruch einlegen will.
    Vorallem weil wir direkte Nachbarn sind und zu uns in dem Ort und auch im Nachbarort Brüggen auch jede Menge Niederländer kommen die bei uns Tanken, Einkaufen, Shoppen und nirgendwo ein Knöllchen bekommen. In unseren Supermärkten werden sogar die Ansagen in deutsch und niederländisch gemacht. Ob ich mit solchen Argumenten da wohl Einspruch gegen einlegen kann? Mein Nachbar und Freund der selber Niderländer ist und aus Eindhoven kommt, meint das macht keinen Sinn. Die hohen Preise in den Niederlanden haben ihn auch dazu bewegt, hier auf die Seite nach Deutschland zu ziehen…

  8. Jan B.
    Am 12. September 2023 um 16:46

    Hallo,
    ich habe in Renesse auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz geparkt. Dazu haben wir ein Ticket für 1€ am Automaten gezogen und dieses hinter die Windschutzscheibe gelegt. Da die Fenster einen winzigen Spalt geöffnet waren, ist das Ticket dann auf den Beifahrersitz gefallen und lag dort (sichtbar und mit der richtigen Seite nach oben). Wir hatten dennoch ein Knöllchen am Auto.
    Wir haben noch vor Ort Einspruch eingelegt samt einem Bild vom Parkticket.
    Nun habe ich den Bußgeldbescheid aus Holland (Gemeinde Schouwen-Duiveland) erhalten mit dem Hinweis, dass mein Einspruch eingegangen sei. Jedoch müssen wir das Bußgeld in Höhe von 75,55€ dennoch bezahlen, da “ich verpflichtet bin, das Bußgeld zu bezahlen und bei positivem Ausgang des Verfahrens bekomme ich das Geld zurück”.

    Hat jemand Erfahrungen damit? Ich möchte so wenig Stress wie möglich, aber das Verfahren ist ja gänzlich anders als in Deutschland und ich habe die Befürchtung, dass ich das Geld – wenn ich bezahle – niemals wiedersehe…

    Danke für eure Erfahrungen!

  9. Daniel
    Am 12. August 2023 um 16:39

    Hallo

    Ich habe heute 12.8.23 einen Bußgeldbescheid bekommen, auf dem steht, am 15.8.23 verschickt. Es ist auch kein Beweisfoto vorhanden. Ich bin skeptisch und denke, das der Bescheid nicht korrekt ist. Wie bekomm ich raus, das er doch richtig ist?

  10. Julia
    Am 12. Juni 2023 um 20:50

    Ich habe ein Knöllchen wegen parken ohne Parkschein 8/22 bekommen. Es stand keine IBAN zum überweisen drauf.
    Heute, 6/23 bekam ich mit der Post einen Brief als Mahnung das ich es immer noch nicht bezahlt hätte obwohl seit dem nichts bei mir ankam. Meine Frage: geht das?

  11. Matthias J aus V
    Am 2. Juni 2023 um 11:28

    Moin!
    Am 26.6.2022 (!) – einem Sonntag – besuchten wir die Stadt Groningen in den Niederlanden.
    Nach nun fast einem (!) Jahr erhielten wir am heutigen Tage (02.Juni 2023) einen “Nachforderungsbescheid für Parkgebühren” in Höhe von 70,60 EUR. Offensichtlich hat man dort die Gebühr durch einen willkürlich hinzugefügten Zuschlag von 4,10 EUR auf die im Ausland dann vollstreckbaren 70,-EUR “angehoben”.
    Im weiteren stellt sich die Frage nach der Verjährung?
    Für eine kurze Information zur Verjährungsfrist sowie den Möglichkeiten des Widerspruchs wäre ich sehr dankbar!

    • Doris M.
      Am 13. Juli 2023 um 14:15

      Hallo Matthias und alle anderen Betroffenen,
      das ist ja ‘n Ding! Uns ist das gleiche Wiederfahren: wir waren am 22.10.2022 in Groningen und ich habe jetzt auch einen Nachforderungsbescheid von Noordelijk Belastingkantoor erhalten. Kosten Parkgebühren 66,50 €, Kosten Zuschlag 4,10 € = 70,60 € ! Folgendes steht im Niederländischen Bußgeldkatalog: Eine Verjährung, wie sie in Deutschland üblich ist, gibt es nicht. Das heißt, dass ein Knöllchen auch noch mehrere Monate nach dem Verstoß als böse Überraschung im Briefkasten landen kann.
      Ich bin mir meiner Schuld auch nicht bewusst. Haben Sie oder einer der anderen Betroffenen zwischenzeitlich eine Antwort erhalten?
      Schöne Grüße

    • Thomas R
      Am 8. Juli 2023 um 10:19

      Bei uns genau das Gleiche: Parken in Groningen am 14.08.2022 (einem Sonntag!) in einer (gemäß Google Maps) Seitenstraße. Kann mich gar nicht mehr genau daran erinnern. Aus meiner Sicht ungerechtfertigte Abzocke: 1) Nicht näher bezeichneter Aufschlag von 4,10 Euro, um die Summe über 70 Euro zu hebeln und vollstreckbar zu machen. 2) Langer Zeitraum seit dem angeblichen Verstoß, um Einspruch aus sachlichen Gründen zu verhindern. Ich werde Einspruch einlegen und die Sache einem Anwalt übergeben.

    • Hannah F
      Am 2. Juli 2023 um 16:13

      Moin Matthias,

      bei mir liegt genau der gleiche Fall vor. Vor 8 Monaten in Groningen geparkt und jetzt kommt der Brief mit eine Gebühr von 70,60 €. Dabei stand ich an einem kostenlosen Parkplatz. Hat sich bei Ihnen schon etwas geklärt, bzw werden Sie Widerspruch einlegen?

      VG Hannah

    • Marcel
      Am 2. Juli 2023 um 7:12

      Hi, bei mir war es haargenau so. Am 15.08.2022 in Groningen geparkt, nirgends ein Hinweis auf parkticket und jetzt ein Knöllchen bekommen von 70,60€.
      Kam bei Ihnen schon etwas heraus? Mfg

    • Andreas W
      Am 29. Juni 2023 um 0:41

      Hallo Matthias J aus V

      auch ich wurde Opfer dieser Masche. Ich stand auf einem extra ausgewiesen Parkplatz der Stadt Groningen.
      Hinweisschilder habe ich nicht gesehen, weiß aber mittlerweile, dass die Niederländer auch mit Farbmarkierungen
      Gebote als auch Verbote markieren. Abzocke nenne ich das.
      Mein Schreiben kam von Noordelijk Belastingkantoor, d.h., nicht einer Bußgeldbehörde wie in Deutschland,
      sondern direkt vom Finanzamt.
      Nachdenken ist hier nun gefordert…

  12. Anika El Ha.
    Am 15. September 2022 um 17:40

    Hallo wir waren im Sommer im Hollandurlaub.Am vorletzten Urlaubstag besuchten wir die Stadt Breda.Da wir davon ausgingen,dass wir auf diesem Parkplatz bis max 17 Uhr parken können,bezahlten wir per Karte eine Parkgebühr von etwas über 6€.Kurze Zeit später wieder zu Hause, erhielten wir einen Bussgeldbescheid mit der Begründung keine Parkgebühren bezahlt zu haben.Der ganze Spaß soll jetzt 59,62€ kosten.

  13. Grit J
    Am 6. September 2022 um 23:45

    Ist es rechtens ,wenn die Parkscheinautomaten in den Niederlanden nicht funktionieren und wir eine Parkscheibe ins Auto gelegt haben, eine Parkkralle für 376€ auszulösen? Während andere Fahrzeuge vor uns und hinter uns ohne Parkschein , keine Krallen bekamen ?

  14. Monika H
    Am 4. November 2021 um 16:42

    Guten Tag,
    ich habe heute ein Bussgeldbescheid aus der Niederlande bekommen wo ich angeblich in diesem Jahr im August (ich glaube) falsch geparkt habe Tatkode R395, in höhe von 159 €.
    Allerdings war ich das letzte mal in den Niederlanden Oktober 2017. Also, ich kann zu 100% sagen, das ich das nicht gewesen bin. Auf jeden Fall werde ich Einspruch erheben.
    Kann ich sonst noch etwas machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. November 2021 um 12:16

      Hallo Monika H.,

      grundsätzlich haben Sie das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Wir dürfen Ihnen hier allerdings keine individuelle Rechtsberatung erteilen. Ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt, besprechen Sie am besten mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Julia H
    Am 26. Oktober 2021 um 11:25

    Hallo,
    wir haben in Amsterdam einen Strafzettel bekommen, auf dem steht “You have either not paid your parking tax, or you have not paid in full…”.
    Offensichtlich haben wir an einem Ort geparkt, wo man vorher ein Ticket ziehen musste. Leider wurde uns durch kein Schild darauf aufmerksam gemacht, dass man ein Parkticket braucht oder dort nicht parken darf. Andere Autos hatten auch kein Parkticket gezogen (wir hatten extra nach dem Parken bei den anderen Autos geschaut und nach einem Schild Ausschau gehalten).
    Nun müssen wir “€65,30 plus the amount for the hours that you have been parking.” bezahlen.
    Lohnt es sich nun Einspruch einzulegen? Wie kann man da vorgehen?
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. November 2021 um 11:58

      Hallo Julia H.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt mit der Spezialisierung auf Niederländisches Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Hakima
    Am 17. September 2021 um 1:41

    Wir haben einem Freund für seine Familienferien unser Auto geliehen, und jetzt kamen vier Bußgeldbescheide aus Holland. Weil ihn aber ein Freund in Holland gewarnt hatte, dass die Aufnahmefahrzeuge “manchmal spinnen würden”, hat er die Parkschein aufbewahrt und kann lückenlos nachweisen, dass er für die fraglichen Zeiten die Parkgebühr komplett entrichtet hat – damit rechnen die Niederländer wahrscheinlich nicht, dass die Deutschen die Parkscheine aufheben! :-D.

    Wie gehen wir jetzt vor bzw. an wen soll ich mich wenden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2021 um 9:39

      Hallo Hakima,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Karin W.
    Am 7. September 2021 um 15:44

    Ich habe eine Frage: Können in Holland für ein Vergehen zwei Bußgelder erhoben werden? Ich habe in Holland falsch geparkt. Dafür habe ich zwei Bußgelder jeweils in Höhe von 109 Euro bekommen: einmal, weil ich nicht in Fahrtrichtung und mit einem Reifen auf dem Gehweg geparkt habe und der zweite Bescheid kam, weil ich auf einen Parkplatzgeparkt habe, der mit einem persönlichem Parkausweis reserviert war. Ich das rechtens in Holland? Ich meine, dass man in Deutschland nur jeweils ein Bußgeld für ein Vergehen bekommen kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. Oktober 2021 um 12:36

      Hallo Karin W.,

      über diesen konkreten Fall können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich am besten an die Niederländische Behörden oder die Centraal Justitieel Incasso Bureau.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Jonas
    Am 3. September 2021 um 15:57

    Hallo,

    wir machen eine Woche Urlaub in Nordholland und haben heute einen Tagesausflug nach Alkmaar gemacht. Der Parkautomat hat meine Karte nicht angenommen, Barzahlung war nicht möglich und eine Kreditkarte habe ich nicht. Ich habe zwei Belege in die Scheibe gelegt, wo man sehen konnte, dass ich zweimal versucht habe für 8,00€ und 9,00€ einen Parkschein zu ziehen, aber meine Karte nicht angenommen wurde.
    Als wir zurück ans Auto kamen, hatten wir ein Knöllchen in Höhe von 68,22€. Ich bin ein wenig über die Summe erstaunt und frage mich, wie diese gerechtfertigt ist? Außerdem frage ich mich, was ich nun machen soll. Habe bereit versucht bei der zuständigen Behörde anzurufen, doch diese haben natürlich nur an Werktagen von 9:00 – 13:30 Uhr geöffnet…

    Danke für die Hilfe im Voraus :)

  19. Max R
    Am 17. August 2021 um 16:43

    Hallo,
    kurze Vorgeschichte. Ich und zwei Freunde waren glaub ich am 20.07.21 nach Holland gefahren und am 22.07.21 wieder zurück gefahren. Als wir schon 2h unterwegs nach Hause waren rief uns das Hotel an, das jemand von uns seine Geldbörse vergessen hatte. Da es personenbezogene Daten waren konnte die das auch nicht per Post verschicken. So ist der Fahrzeughalter ausgestiegen und hat den anderen, der die Briefbörse vergessen hatte, ans Steuer gelassen. Mit überhöhter Geschwindigkeit sind wir wieder nach Holland gefahren. Zwei Wochen später bekamen wir die ersten zwei Bußgeldbescheide. Paar Tage später noch 2 weitere. Insgesamt sind wir bei 803€. Da in Holland keine Fahrer auf Bildern zu erkennen sind konnte ich durch Glück feststellen, dass ich zu dem Zeitpunkt als wir wieder zurück nach Holland sind wegen der Brieftasche, einer Freundin geschrieben hatte auf WhatsApp. In dem Text hatte ich meinen Unmud geäußert das wir wieder zurück mussten. Den Text habe ich 12:26 abgeschickt. Alle Blitzerfotos kamen zwischen ca. 13:30-14:30 Uhr rein. Meine Frage, kann man indem Fall den Fahrzeugführer hier in DE belasten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. September 2021 um 12:36

      Hallo Max R.,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher für eine Einschätzung an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Nicole S
    Am 10. Juli 2021 um 16:48

    Habe heute eine Geldbuße von 67,30 € bekommen, kann ich diese bei der Polizeiwache bezahlen? Oder muss ich abwarten bis ich etwas nach Hause bekomme, wo dann noch die Bearbeitungsgebühren drauf kommen?
    Vielen Dank

  21. Eckbert
    Am 30. Juni 2021 um 10:00

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Ende Juni einen Bussgeldbescheid mit Datum 22.06.2021 wegen Parkverstoss aus den Niederlanden erhalten.

    Tatzeit war der 22.10.2020

    Parkgebuehr – nicht entrichtet: 1,69 Euro

    Gebuehren: 63,50 Euro

    gesamt: 65,19 Euro

    Ist das rechtmaessig?

    Die Gebuehren sind doch unverhaelnismaessig hoch!

    Und der Tatzeitpunkt liegt doch Monate zurueck!

    Ich hatte keine Gelegenheit, die Gebuehren zu entrichten.

    Hat ein Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

    beste Gruesse

    Eckbert

  22. S Shaiq
    Am 9. Mai 2021 um 20:13

    Hallo guten Tag

    Ich bin in northlands geblitzt wurde und habe ne Bußgeldbescheid von 174€ bekommen. Ich hatte dafür genug Zeit um zuzahlen. Das Problem ist jetzt dass ich den Brief verloren habe und finde es nicht mehr und die Zeit läuft ab.

    Kann mir bitte jemand sagen mit wem muss ich mich in Verbindung setzen damit ich den Brief nochmal bekomme und das Geld schnell überweisen.

    Ich danke im Voraus
    Lg Shaiq

  23. Aylin
    Am 4. April 2021 um 11:19

    Hey! Ich war vor einem Jahr mit meinem Auto in den Niederlanden und habe jetzt mehrere parktickets im gesamt Wert von 300 Euro bekommen. Ich wusste nicht das ich vor meiner Wohnung nicht umsonst parken darf und habe auch nie einen Zettel oder so bekommen. Jetzt ein Jahr später die Rechnungen… Da ich Studentin bin kann ich mir das echt null leisten. Was mache ich jetzt? Bringt es was Einklage zu erheben? Ist es normal das es ein ganzes Jahr dauert? Und wenn ich Einkläge erhebe; was sind meine chancen? kann ich die tickets irgendwie umgehen? Und wie viel kostet ein Anwalt normalerweise in solchen Fällen? Sorry für die ganzen Fragen aber ich bin echt am verzweifeln :((

  24. Peter
    Am 23. März 2021 um 22:32

    Hallo…ich habe sage und schreibe nach 15 Monaten einen Strafzettel wegen parkens ohne gültigen Parkschein aus Groningen erhalten…Absender eine Firma in Rotterdam…GGN Invonend Mastering Credit…hat der Erhalt eines Strafzettels nach 15 Monaten überhaupt noch eine Gültigkeit…ich gehe von einem Artikel aus, der besagt das Strafzettel aus dem Ausland immer innerhalb eines Jahres beim Verkehrssünder eintreffen müssen…!!!
    Was ist nun richtig…gruss Peter…!!!!

  25. Hermann B
    Am 2. März 2021 um 15:41

    Hallo bezieht sich die 70 Euro Grenze wo darunter in Deutschland nicht geahned wird nur auf das Busgeld oder auch auf Mahnungen falls erst mit Mahnungen die Euro überschritten werden?

  26. Sabine
    Am 17. Dezember 2020 um 11:42

    Hallo, wir haben jetzt ein Nacherhebungsbescheid für Parkgebühren aus Maastricht bekommen. Das angebliche Vergehen ist über 2 Jahre her. Wir waren ein Wochenende dort uns es kann sein, dass wir vielleicht nicht direkt morgens ein Ticket gezogen haben, aber wir haben für jeden Tag ein Ticket gezogen. Zu den 62 € Bußgeld wurden uns auch noch 14 € Parkgebühren in Rechnung gestellt. Ist das alles rechtens bzw. wann tritt die Verjährung ein?

  27. Siegfried W
    Am 12. November 2020 um 19:42

    Der Parkautomat in Deventer (Holland) ließ sich mit meiner ganz normalen EC-Karte nicht bedienen, es ging um 1 (in Worten: einen) Euro.
    Der Parkplatz war nur halb voll, ich habe also trotzdem dort geparkt.
    Bei der Rückkehr ein “Strafzettel” am Scheibenwischer. Das war am 16. August 2019, ja richtig, 2019!
    Den Bescheid über 63,70€ habe ich dann jetzt nach fast 15 Monaten bekommen (08.Nov.2020).
    Eine seltsame Art der Strafverfolgung; Verhältnismäßigkeit und Ermessensspielraum sind wohl unbekannt, und zwar im Einzelfall wie auch im Bußgeldkatalog. Schaut mal rein wenn ihr euch gruseln wollt.
    Mein direkt nach der “Tat” noch -wenn auch geringes- vorhandenes Einsichtsvermögen ist jedenfalls in der Zwischenzeit längst verflogen.
    Ich werde trotzdem zahlen, denn sonst droht eine erhebliche Anhebung des Bußgeldes. Widerspruch ist möglich aber zwecklos.
    Der “Erfolg”: Nach Holland nur noch wenn es nicht zu vermeiden ist. Was einem so an unbewussten kleinen Fahrfehlern mal passieren könnte ist einfach zu teuer.
    Schade, denn die Leute dort mag ich sehr!

  28. A Illg
    Am 6. November 2020 um 10:19

    Guten Tag,

    ich habe 2 Bußgeldbescheide aus NL bekommen. Für falsches Parken am Samstag und nochmal separat auf einem anderen Platz am Sonntag.
    Der WItz ist, dass ich am Samstag sogar Parkgebühren bezahlt habe, aber vielleicht nicht genug.
    Am Sonntag bin ich davon ausgegangen, dass keine Parkgebühren gezahlt werden müssen. Daher habe ich auch keine bezahlt.

    Die Parkgebühren von jeweils 3,85 € werden jetzt mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 64,50 €, also insgesamt für jeden Tag 68,50 € gefordert.

    Eigentlich bin ich somit unter den 70 €, ab denen ein Verstoß erst geahndet wird (so wie ich hier gelesen habe).
    Zudem wurde ein Fehler in meinem Namen geschrieben, und zwar LLLG, anstatt ILLG.

    Was kann ich tun? Muss ich es bezahlen, kann ich dort anrufen und das versuchen zu klären, oder kann ich es gar anfechten wegen dem Fehler im Namen?

    Wird es evtl. fallen gelassen, weil ich unter den 70 € bin? Was empfehlen Sie zu tun?

    Viele Grüße und herzlichen Dank für Ihre Antwort

    A Illg

  29. Vera
    Am 17. September 2020 um 17:25

    Hallo,

    wir waren am WE in Scheveningen/Den Haag und hatten unser Auto von Fr bis So in einem Wohngebiet geparkt und nicht mehr benutzt. Ab 13 ist es dort kostenpflichtig. Fr und Sa hat es mit dem Bezahlen per Karte auch gut funktioniert. Am So haben wir auch 3,40€ für 2 h bezahlt, zumindest haben wir das gedacht. Auf der Quittung stand die Zeit und der Betrag, leider hatten wir nicht das Wort „abgebrochen“ gesehen und so dummerweise 1,5 Stunden (waren halb drei am Auto) unbezahlt geparkt. Als wir ankamen hatten wir eine Kralle am Reifen. Um davon befreit zu werden mussten wir vor Ort tatsächlich 375€! bezahlen. 68,45 € Strafe und 306€ für die Kralle. Das ist doch absolut unverhältnismäßig. Es war kein Parkverbot, kein Behindertenparkplatz und auch sonst haben wir niemanden behindert. Können wir im Nachhinein etwas tun? Habe den Zettel mit „abgebrochen“ noch und ein Foto mit meiner Armbanduhr wegen der Zeit und der Kralle…
    Danke für eine Antwort
    Vera

  30. Heidrun
    Am 27. August 2020 um 14:36

    Wir haben im Juli in Amsterdam am Bahnhof Sloterdijk geparkt und einen Tages-Parkschein für 15€ bezahlt. Am Automaten habe ich auch ordnungsgemäß mein Kennzeichen eingegeben. Es endet mit der Zahlenfolge 1711.
    Als wir vor Ablauf der Parkzeit wiedergekommen sind, hatten wir ein Ticket. Das Scanfahrzeug hat mein Kennzeichen falsch erfasst. Auf dem Knöllchen steht als Zahlenfolge 177. Natürlich konnte dieses Auto nicht im System gefunden werden… Das Knöllchen kostet 62,50€.
    Ich weigere mich, die Gebühr zu bezahlen. Ich habe ja bezahlt. Der Fehler liegt nicht bei mir. Ich habe von meinem Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht un innerhalb der 6 Wochen unter der angegeben Internetadresse Widerspruch eingelegt.
    Wird das Verfahren eingestellt?

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