Bußgeldkatalog Niederlande – Diese Regeln sollten Sie beachten

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 22. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verkehrsregeln in den Niederlanden

Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.
Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.

Einen Kurzurlaub in die Geburtsstätte der weltberühmten Maler Van Gogh und Rembrandt ist neben anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten allemal wert und mit dem Auto für einen Kurztrip sehr gut geeignet. Für einen Besuch in das Nachbarland von Deutschland ist es von Vorteil, die Verkehrsregeln zu kennen und bei einem Vergehen die genauen Bußgelder vor Augen zu haben. Durch die unmittelbare Nähe ist es günstig mit dem eigenen Fahrzeug in die Niederlande zu reisen. Dies kann aber ein Risiko bergen, weil sich die meisten Autofahrer weder mit den niederländischen Verkehrsregeln noch mit den drohenden hohen Strafen auskennen. Sobald dann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt, kann es richtig teuer werden und auch einen schönen Urlaubstrip im Nachhinein vermiesen. Die Bußgeldbescheide aus den Niederlanden werden vom „Centraal Justitieel Incassobureau“ versendet.

Einige Fragen stellen sich daher vor der Reise: Wie ist das Bußgeld in Holland? Was passiert bei einem Strafzettel in der Niederlande? Wie funktioniert der Verkehr auf den Autobahnen der Niederlande und was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Fragen werden im Bußgeldkatalog Niederlande beantwortet.

Bußgeldkatalog der Niederlande

Wann müssen Sie mit Sanktionen wegen Alkohol am Steuer rechnen?

Die Verkehrsregeln der Niederlande schreiben eine reguläre Promillegrenze von 0,5 vor. Für Fahranfängre gilt ein geringerer Grenzwertn, diese liegt bei 0,2 Promille.

Wie hoch fallen die niederländischen Bußgelder aus?

Was Ihnen bei einem Verstoß gegen die geltenden Vorschriften drohen kann, zeigt diese Tabelle hier.

Was passiert, wenn ich ein niederländisches Bußgeld nicht bezahle?

Innerhalb der EU ist die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland grundsätzlich möglich. Diese müssen dafür sich dafür allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern in den Niederlanden:

Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld
Verbotenes Halten
... auf einem Radweg100 €
... auf einem Fußgängerüberweg100 €
... in einem Tunnel100 €
... auf der Markierung einer Bushaltestelle100 €
... auf einem Bahnübergang100 €
... auf einer Kreuzung150 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
5 km/h innerorts39 €
5 km/h außerorts36 €
10 km/h innerorts82 €
10 km/h außerorts77 €
20 km/h innerorts219
20 km/h außerorts209 €
30 km/h innerorts383 €
30 km/h außerorts364 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz310 €
Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promilleab 300 € aufwärts

(Stand 03/2023)

Die Richtlinien der niederländischen Straßenverkehrsordnung

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung in den Niederlanden unterscheiden sich nicht allzu sehr zu denen auf den deutschen Straßen, da die Niederlande Mitglied der Europäischen Union (EU) sind. Jedoch kann die Höhe eines Bußgeldes anders und teils besonders hoch ausfallen, wenn dieses mit den Tatbeständen aus Deutschland verglichen wird.

In den Niederlanden sollten bei einer Fahrt, ähnlich wie in Deutschland immer die Papiere mitgeführt werden. Dazu gehören der Führerschein, der Fahrzeugschein und in den Niederlanden noch zusätzlich der Versicherungsschein. Internationale und EU-Führerscheine werden beim Fahren und bei einer Polizeikontrolle akzeptiert, sofern sie gültig, lesbar und der richtigen Klasse angehörig sind.

Geschwindigkeitsvorschriften in den Niederlanden

Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in den Niederlanden für innerorts:

  • Kraftfahrzeuge dürfen 50 km/h fahren
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges dürfen 30 km/h fahren

Die folgenden Geschwindigkeitsvorschriften gelten für außerorts:

  • Auf Autobahnen gelten seit dem 16. März 2020 für Kraftfahrzeuge tagsüber 100 km/h (nachts zw. 19 und 6 Uhr sind 130 bzw. 120 km/h erlaubt)
  • auf Bundesstraßen 100 km/h und auf den anderen Straßen außerhalb einer Ortschaft 80 km/h
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges haben sich an die Geschwindigkeit von 40 km/h zu halten
Geschwindigkeit in Holland
Bußgeld Niederlande: Bei zu hoher Geschwindigkeit in Holland gibt es ein Bußgeld

Was passiert nun aber wenn diese Geschwindigkeit in den Niederlanden überschritten wird? Dabei  ist es so, dass noch bei geringen Verstößen der Geschwindigkeit ein Bußgeld gezahlt werden muss. Die Geldstrafe fällt höher aus, sobald Sie des Öfteren zu schnell fahren. Unter Umständen werden Sie sogar vorgeladen.

Welches Bußgeld wird fällig bei Geschwindigkeitsverstößen in den Niederlanden?

  • Ein Bußgeld wird ab einer Überschreitung von 5 km/h verordnet und beginnt dafür ab 39 € innerorts, außerorts zahlt ein Verkehrssünder 36 € und 29 € auf der Autobahn und steigt dementsprechend hoch, wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht
  • Bei einer Überschreitung von bis zu über 30 km/h wird die Tat registriert und es droht ein sehr hohes Bußgeld, für innerorts ab 383 € und außerorts ab 364 €
  • Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h innerorts und außerorts sowie mehr als 40 km/h zu viel auf Autobahnen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe der Geldsanktion. Es wird zudem geprüft, ob Sie noch physisch und mental fähig sind, ein Fahrzeug zu führen.

In den Niederlanden gibt es landesweit reichlich Radargeräte und auf zwölf Autobahnen, wie auch auf den Bundesstraßen gibt es Kontrollsysteme, welche die durchschnittliche Geschwindigkeit einer längeren Strecke messen. Sobald diese Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als erlaubt, bekommt der Autofahrer ein Bußgeld verordnet.

Wichtig: Sicherheitsverordnungen sind einzuhalten!

In den Niederlanden herrscht eine Anschnallpflicht. Jeder Fahrzeuginsasse – egal ob Kinder oder Erwachsener –  müssen angeschnallt sein- Zudem ist jede Person selbst dafür verantwortlich darauf zu achten, während der Fahrt den Sicherheitsgurtes angelegt zu lassen. Natürlich sollten die Erwachsenen oder mitfahrenden Eltern für jüngere Kinder diese Achtsamkeit mit übernehmen und diese auf die Pflicht des Sicherheitsgutes hinweisen. Bei einer Polizeikontrolle kann gegen jede nicht angeschnallte Person im Auto ein Bußgeld von 160 € verhängt werden. Ein geprüfter Kindersitz für Kinder bis zu 12 Jahren oder jene die kleiner sind als 1,50 m, ist auf dem Beifahrersitz ebenfalls Pflicht, ansonsten sind die Rücksitze zu benutzen. Genau wie in Deutschland ist es nicht erlaubt, mehr Personen im Fahrzeug mitfahren zu lassen, als Sicherheitsgurte anzahlmäßig vorhanden sind.

Telefonieren bei der Fahrt

Mobiltelefone sind unterwegs bei der Fahrt nur durch Benutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Sollte man mit dem Handy in der Hand beim Fahren telefonieren, so ist dies ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 380 € geahndet. Wenn bei dieser Tat Menschen gefährdet oder sogar verletzt werden, kann diese Geldstrafe auf bis zu 2000 € steigen und eine Haftungsstrafe zum Anlass haben. Niedriger ist das Bußgeld wenn man beim Mopedfahren in den Niederlanden telefoniert. Dieses Vergehen kostet dann 240 €. Für Fahrradfahrer liegt die Sanktion bei 140 Euro.

Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland
Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland

Regeln zum Parken und Halten in den Niederlanden

In den Niederlanden lassen sich viele Parkuhren finden. Gerade in den Großstädten von Holland, wie Amsterdam, Rotterdam und Den Haag sind Parkautomaten häufiger. Es gibt die Besonderheit, dass die meisten Parkuhren mit Zahlkarten bezahlt werden müssen. An diesen Automaten ist kein Münzeinwurf möglich, sondern die spezielle Zahlkarte, auch „Prepaid Chipknip“ genannt, wird eingesetzt. Diese kann in verschiedenen Geschäften von Rotterdam und Amsterdam erworben werden. In einigen Fällen ist es auch möglich an den Parkautomaten mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Der größte Teil der Parkplätze und Parkmöglichkeiten weist eine Parkuhr auf, an welcher die Uhrzeiten zum kostenlosen Parken (meist gegen Abend) und der Tarif des Parkens ausgeschildert sind. Der Parkschein muss, genau wie in Deutschland, gut sichtbar auf das Armaturenbrett des Autos gelegt werden. Teuer kann es werden, wenn Sie keinen Parkschein ziehen und Ihr Fahrzeug illegal parken. In diesem Fall wird Ihr Auto mit einer Parkkralle festgehalten oder kostenpflichtig abgeschleppt, was mehr als 100 € kosten kann. Zusätzlich wird ein Bußgeld von 43 € verlangt, zu dem noch die nicht bezahlte Parkgebühr für die Dauer des Parkens hinzukommt. Auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wird mit einer Geldbuße von 310 € bestraft.

Halteverbote

Wenn Sie in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich stehen bleiben und auch länger dort halten, wird dies in den meisten Fällen mit einem Bußgeld von 100 € bestraft. So ist es beispielsweise verboten auf Radwegen, Fußgängerüberwegen und an Markierungen für Bushaltestellen zu halten. Noch teurer kann es werden, wenn Sie mitten auf einer Kreuzung halten. Dann droht eine Geldstrafe von 150 €.

Strafen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in den Niederlanden

Wenn Sie beim Restaurantbesuch im Urlaub in den Niederlanden Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen. Es ist sicherer in jedem Fall immer nüchtern zu fahren. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und es wird ein Alkoholgehalt ab 0,5 Promille festgestellt, droht in ein Bußgeld ab 300 € und aufwärts. Als Fahranfänger gilt ein noch niedrigerer Alkoholwert. Die Grenze bei Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 5 Jahre besitzen, tritt ein Bußgeld ab gemessenen 0,2 Promille in Kraft. Sollten sie zu einem Alkoholtest von der niederländischen Polizei aufgefordert werden, ist es Ihre Pflicht dem zuzustimmen, da sonst eine Geldstrafe von 1.500 € folgt und Sie in Gewahrsam genommen werden können. Bei einer Weigerung zum Alkohol- und Drogentest kann die Haftstrafe sogar bis zu 3 Monate dauern. Ein entstandener Unfall mit Körperverletzung bei Trunkenheit und Drogen am Steuer zieht harte Konsequenzen nach sich. Sie werden sich dafür vor Gericht verantworten müssen, eine sehr hohe Geldsumme zahlen und eine Freiheitsstrafe bekommen.

Ratschläge beim Verkehrsunfall im Ausland?

Vor einer Reise mit dem Auto in das Nachbarland, stellt sich oft die Frage: „Was ist zu beachten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug in den Niederlanden?“ Schon vor dem Urlaub ist es günstig, sich daher bei seiner Versicherung zu erkundigen, ob die Schäden, welche bei einem Verkehrsunfall entstehen können, von der Versicherung übernommen werden. dies trifft in den meisten Fällen zu. Ihre Versicherung kann Ihnen dann auf Anfrage die Grüne Versicherungskarte zusenden. Diese Karte zeigt, dass Sie eine gültige Versicherung besitzen und dient bei einer Kontrolle als Nachweis derer. Ihre Versicherung kann Ihnen zudem noch das Unfallberichtformular „Europees schadeformulier“ zukommen lassen, welches Sie in Ihrem Fahrzeug bei Ihrem Aufenthalt in den Niederlanden aufbewahren sollten.

Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.
Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.

Sollte es in der Tat zu einem Unfall kommen, muss in den Niederlanden nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Wichtiger ist, dass das Unfallberichtformular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben wird. Sollte sich eine Partei weigern, ist es hier von Vorteil, das Nummernschild zu notieren und diese Information an die Polizei weiterzugeben. Danach muss das Formular innerhalb von 5 Tagen bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Sollte keiner der am Unfall beteiligten Personen ein „Europees schadeformulier“ besitzen, kann man den Bericht des Unfallvorgangs nachträglich per Brief einsenden. Die Versicherungen klären dann den Schadensersatz. Da der Unfall in den Niederlanden passiert ist, gilt auch das niederländische Recht bei der Klärung der Schadensersatzverpflichtung und der Haftfrage. Sollten Sie bei dem Unfall schwer verletzt worden sein und nicht die Möglichkeit haben, das Formular selbst auszufüllen, übernehmen die Behörden die Dokumentation des Unfallhergangs. Auch ein ärztliches Attest hilft Ihnen, wenn Sie sich nach dem Unfall körperlich und mental nicht in der Lage fühlten das Formular selbstständig auszufüllen. Der diensthabende Arzt kann dann Ihre Verletzungen und die Folgen eines Schocks bestätigen.

Benzin in den Niederlanden

Gut zu wissen ist, dass die Benzinpreise in den Niederlanden meist entlang der Autobahn und Bundesstraßen höher sind. Neben Bargeld werden auch die gängigen Kreditkarten an der Tankstelle akzeptiert. Im Übrigen müssen Sie keine Maut in den Niederlanden bezahlen. Bisher wurde keine flächendeckende Autobahngebühr eingeführt. Nur bei zwei Tunneln verlangen die Niederländer Geld für die Durchfahrt.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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150 Kommentare

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  1. Aaron
    Am 29. Juli 2017 um 8:29

    Ich habe ein Bußgeldbescheid von 39 Euro erhalten, wegen einer 5 km/h Überschreitung. Ich habe gelesen, dass erst ab einen Betrag von 70 Euro ein Bescheid in Deutschland durchgesetzt werden kann. Ist das korrekt? Muss ich bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Was passiert, wenn mich eine Mahnung erreicht, die dann diese 70 Euro überschreitet?
    Danke für eure Hilfe.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:16

      Hallo Aaron,

      Bußgeldbescheide aus den Niederlanden sind in Deutschland erst ab einer Summe von 70 Euro vollstreckbar. Unseres Wissenstandes nach bezieht sich die Summe auf das ursprüngliche Bußgeld inkl. Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren. Sollten Sie nicht zahlen und bei einer Wiedereinreise kontrolliert werden, werden vermutlich weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Dann kann das Bußgeld eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Caro
    Am 18. Juli 2017 um 12:51

    Hallo liebes Bussgeldkatalog Team,

    ich hab mal eine Frage. Bin drei mal innerhalb von wenigen Minuten von einem festem Blitzer an ein und demselben Standort geblitzt worden (11:48/ 11: 51/11:52 Uhr) Beim ersten mal bin ich wohl in einer 50 Km zone geblitzt worden um 11:48 Uhr mit einer korriegierten Geschwindigkeit von 56km/h. Plötzlich wollte meine Freundin zurück nach Groningen, um ein Andenken von dem tollen Wochenende zukaufen. Ich drehte widerwillig um und wir fuhren erneut in den Blitzer, ohne es zu wissen um 11:51 Uhr mit einer korrigierte Geschwindigkeit von 59km/h. Als ich sie überreden konnte, das wir das doch bitte später nachholen, wendete ich wieder und wir fuhren leider ein drittes Mal durch den Blitzer 11:52 Uhr mit einer korriegierten Geschwindigkeit von 67 km/h. Kann man tatsächlich für ein Vergehen innerhalb Minütchen mehmals bestraft werden?
    Danke für eure Antwort

    LG
    Caro

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:08

      Hallo Caro,

      in Deutschland gibt es das Prinzip der Tateinheit. Sie liegt nach § 52 StGB immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird nach dem Absorptionsprinzip nur auf eine Strafe erkannt. Inwiefern dies auch in den Niederlanden gültig ist und ob dies überhaupt in Ihrem Fall anwendbar wäre, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wäre hierbei der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Philip G
    Am 5. Juli 2017 um 23:01

    Hallo Leute,
    Weiß einer wie das ist wenn man mit einem überladenen Auto fährt ist das ähnlich wie in Deutschland? Hab bis jetzt leider noch keine Einträge gefunden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:23

      Hallo Phillip,

      auch in den Niederlanden wird eine Überladung des Fahrzeug geahndet. Allerdings sind die Bußgelder höher als in Deutschland. Sie liegen im Bereich von 140-470 Euco.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Simon w.
    Am 27. Juni 2017 um 22:28

    Hallo

    Folgende problematik ich wurde heute von der niederländischen Polizei angehalten weil ich ausversehen beim einordnen eine durchgezogene linie überfahren habe. Ich bin noch ca für 1 einhalb monate in der probezeit. Was kommen denn so ca. An kosten auf mich zu. Muss ich einen aufbaukurs oder eine verlängerung der probezeit befürchten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:43

      Hallo Simon,

      Ordnungswidrigkeiten im Ausland haben in der Regel keinen Einfluss auf die Probezeit hierzulande. Das Bußgeld sollte ca. 140 Euro betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Adams
    Am 27. Juni 2017 um 15:48

    Hallo
    Bin in Holland 81km zu schnell gefahren
    Was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:52

      Hallo Adams,

      Ihnen droht ein Bußgeld von mindestens 409 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gregor
    Am 18. Juni 2017 um 18:02

    Hallo,
    wurde auf der Autobahn mit 108 km/h, nach Abzug mit 104 km/h geblitzt, waren 100 erlaubt.
    Wäre schön wenn einer von den Vorgängern etwas antworten würde.

  7. Elly
    Am 17. Juni 2017 um 16:23

    Mein Mann und ich waren mit meinem Auto in der Niederland.Leider ist meinem Mann beim suchen des Weges passiert,das er über Rot gefahren ist. Ich habe aber heute Post erhalten und soll 239,00€ bezahlen.
    Meine Frage ist: wenn ich bezahle ist das Busgeld auf meinen Namen und nicht auf meinen Mann. Was hat das in Deutschland für Konsequenzen? Bekomme ich Punkte in Deutschland? evtl. Fahrverbot? Es steht auch nicht drin im Schreiben ,wieviel Sekunden es rot war.
    Wir wollen ja zahlen ,ist ja auch passiert, aber wenn es in Deutschland dafür Probleme dafür gibt, dann sollte ich doch das Bußgeld auf mein Mann umschreiben lassen, er war ja auch der Fahrer.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:06

      Hallo Elly,

      der Bußgeldbescheid aus den Niederlanden sollte keine Konsequenzen in Deutschland nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Basti
    Am 29. Mai 2017 um 17:11

    Hallo,
    Ich habe letztes Jahr in Utrecht ein Ticket bekommen wegen Parken ohne Gebühr. Bis heute keine Post aus den Niederlanden. Nächstes Wochenende wollte ich wieder hin. Was kommt auf mich zu?
    Vielen dank im vorraus.
    MfG
    Basti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:38

      Hallo Basti,

      innerhalb der EU werden Bußgelder in der Regel nur dann in einem anderen Land durchgesetzt, wenn es mehr als 70 Euro beträgt. Doch auch wenn Ihr Bußgeld darunter lag, bleibt es in der Regel im System gespeichert. Sie müssen damit rechnen, dass die Zahlung des Bußgeldes beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle von Ihnen verlangt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. KURT
    Am 27. Mai 2017 um 12:54

    Ich bin vor 2 Wochen in heerlen 70er zone mit 83 geblitzt worden muss jetzt über 100 € zahlen.
    Was wenn ich es nicht Zahle was passiert dann ? Darf ich nach Holland nicht Reisen ? oder (noch) was anderes ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:54

      Hallo Kurt,

      aufgrund europäischer Verträge kann ein Bußgeld über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die deutschen Behörden können auf Antrag Amtshilfe leisten. Passiert dies nicht, können Sie dennoch weiterhin nach Holland fahren, allerdings stets mit dem Risiko, dass bei einer Verkehrskontrolle das Bußgeld plus Aufschlag zu zahlen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Vinz50
    Am 4. Mai 2017 um 16:44

    Hallo ,
    mein Sohn ist mit mein Fahrzeug in NL abzüglich von 3km/h mit einer Übeschreitung von 30 km/h ( also 80 Km/H ) innerorts geblitzt worden . Das NL Bußgeld ist jetzt 334,-€ kann das sein ? Kann ich dagegen angehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 10:08

      Hallo Vinz50,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 30 km/h innerorts ist in den Niederlanden ein Bußgeld von 316 Euro festgelegt. Zuzüglich der Gebühren ist die Höhe des Bußgelds also nachzuvollziehen. Natürlich können Sie auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Straight123
    Am 19. April 2017 um 1:07

    Ich hab eine Frage und eine Bitte…
    Ich wurde ohne Führerschein angehalten in Holland von der königlichen Polizei . Ich hab was getrunken und war stoned , die haben mich mitgenommen. Ich hab vor kurzem mein mpu bestanden…Die haben mich auf der wache gefragt ob ich durch das niederländische oder deutsche Gericht verurteilt werden soll . Ich hab mich für das niederländische entschieden. Weil es bei denen kein mpu gibt… Können die deutschen Behörden von mir erneut eine mpu verlangen oder auch ein Fahrverbot geben oder bekomme ich nur die holländische Strafe und alles ist erledigt?

  12. Thomas R.
    Am 3. April 2017 um 1:13

    Guten Abend
    Und zwar hab ich einen Brief bekommen dass ich angeblich eine rote Ampel überfahren habe , wodran ich mich allerdings nicht errinern kann.
    Die holländische Behörde fordert 239€.
    Muss ich mit weiteren Maßnahmen rechnen?
    Also was passiert mit dem Führerschein wenn man noch in der Probezeit ist
    Und was passiert wenn man nicht in der Probezeit ist
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:52

      Hallo Thomas,

      Verstöße im Ausland haben auf die Probezeit in der Regel keinen Einfluss. Sind im Schreiben keine weiteren Maßnahmen vermerkt, sollten auch keine weiteren mehr folgen. Sie haben das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Zeljko
    Am 26. März 2017 um 16:41

    Guten tag
    Wie lange brauche ich, um Speed Ticket von netherland zu warten?
    Kann ich irgendwie überprüfen habe ich Speed-Ticket oder nicht erhalten weil ich bin nicht sicher?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 11:14

      Hallo Zeljko,

      wann ein niederländischer Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Ihnen eintrifft, lässt sich pauschal nicht sagen. Sie können eventuell versuchen, die zuständige Bußgeldstelle ausfindig zu machen und sich dort erkundigen, ob ein Verstoß von Ihnen registriert wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Beate
    Am 26. März 2017 um 14:06

    Hallo, ich habe 2013 Bußgeld aus Holland erhalten, mit einer saftigen Nachzahlung, habe Widerspruch eingereicht, dann die Antwort auf hollandisch erhalten ( Summer 690, – Euro inzwischen ), ich spreche leider kein hollansch, also alles ignoriert. Dann 2 Jahre später ein Forderung der hollandischen Behörde über Ordungsamt Köln bekommen. Ich habe die Situation geschildert, Belege eingereicht, die Eintreibung der Forderung in De wurde abgelehnt, allerdings schrieb mir das Ordnungsamt, dass bei der Einreise nach Holland durchaus passieren kann, das Bußgeld von mir verlangt wird ( wenn ich die Autokontrolle erwische ) die Frage ist, wann verjährt das ” Vergehen ” nach wie vielen Jahren?!

    • Milano
      Am 22. Mai 2018 um 10:37

      Hallo,
      ich habe mummend das Gleichen Situation wie Sie min Bußgeld aus Holland,

      wie ist bei Ihn damals Ausgegangen.

      Danke voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 11:19

      Hallo Beate,

      die Verjährungsfrist in den Niederlanden beträgt 20 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Dominik
    Am 23. März 2017 um 18:16

    Hallo,
    ich habe heute zwei Bußgeldbescheide wegen ordnungswidrigen Parkens aus Holland / Amsterdam erhalten.. Jeweils in Höhe von 42,10 €. Gesamt 84,20 €. Die erste Tat soll am 06.12.2016 passiert sein und die zweite am 07.12.2016.
    Das Ausstellungsdatum des ersten Bescheids ist der 17.03.2017 und des zweitens Bescheids ein Tag später also der 18.03.2017.
    In Deutschland gilt ja, wenn die Tat 3 Monate verjährt ist, dass man es nicht bezahlen muss, indem man darauf plädiert. Gilt dies auch auch für Amsterdam (Holland)?
    Wenn ja, was muss ich denen schreiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe grüße aus M-V

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:50

      Hallo Dominik,

      erhalten Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, gelten nicht die deutschen Regelungen zur Verjährung. In Ihrem Fall gelten die niederländischen Regelungen. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es eine Verjährung in den Niederlanden nicht. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Krmtli
    Am 28. Februar 2017 um 16:20

    Guten Tag,
    Zulässige Geschwindigkeit: 100km/h
    Gemessene Geschwindigkeit: 118 km/h
    Korrigierte Geschwindigkeit: 114km/h

    Zu zahlen 113 Euro. Ist das ein Witz ?

    Wegen 14 km/h soll man Bußgeld in Höhe von 113 Euro zahlen? Kann das wirklich sein? Ist ja unglaublich! Würde mich echt über Hilfe freuen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 10:51

      Hallo Krmtli,

      das ist durchaus möglich. In den Niederlande sind die Bußgelder höher als in Deutschland. Bereits ab 20 km/h können 180 Euro verlangt werden.Von daher sind 113 Euro für 14 km/h durchaus im Rahmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dln Dmr
    Am 17. Februar 2017 um 14:55

    Schönen guten Tag,
    und zwar bin ich am 22.11.2016 in Utrecht mit 4 km/h zu viel auf der Autobahn geblitzt worden. Gestern habe ich allerdings eine Mahnung von der CJIB erhalten und soll nun dafür 45€ zahlen. Das Problem dabei ist, dass ich von der CJIB keinen Bescheid bekommen habe sondern direkt die Mahnung. Wie kann ich da jetzt vorgehen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:10

      Hallo,

      unter Umständen kann es sein, dass Sie der Bescheid nicht erreicht hat. Sie sollten sich in diesem Fall direkt an die zuständige Behörde wenden und dort nachfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Anne
    Am 21. Januar 2017 um 22:12

    Ich bin am 8.1.17 auf der Autobahn in Holland bei 100km/h mit 108 km/h nach Toleranz-Abzug mit 104km/h geblitzt worden, also 4km/h zu schnell. Habe bereits 10 Tage später einen Bußgeld-Eintreibe-Brief über 33,-Euro bekommen..Ist das gesetzlich relevant, da die Übertretung unter 5km/h liegt?

    • Jack
      Am 18. April 2017 um 21:25

      Hallo Anne,

      ich wurde auch bei 104 kmh (vor dem Abzug 108 kmh) in Holland geblitzt. Hast du es bezahlt? ich weiß jetzt auch nicht ob ich es bezahlen soll oder mich an meinem Anwalt wenden soll…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2017 um 11:44

      Hallo Anne,

      das Bußgeld scheint der gemessenen Geschwindigkeitsübertretung zu entsprechen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Burak
    Am 20. Dezember 2016 um 23:17

    Hallo wir haben am 01.01.2016 eine Strafe in Amsterdam erhalten weil wir im Auto eingepennt sind. Waren zu 3 im Auto Pro Mann haben wir knapp 200 Euro Strafe erhalten. Im April haben wir alle ein schreiben auf Holländisch erhalten und es war nicht auf deutsch übersetzt. Müssen wir die Strafe zahlen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2016 um 10:37

      Hallo Burak,

      grundsätzlich müssen Bußgeldbescheide übersetzt werden. Sollten Sie die Strafe umgehen wollen, kann der Gang zum Anwalt ratsam sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ekrem K.
    Am 18. Dezember 2016 um 21:40

    Hallo,

    Folgendes ich war im November in Niederlande unterwegs und 2mal mit 116km/h geblitzt mit Abzug 112km/h. Habe dazu 2 fragen einmal sollte ich zahlen? 2. finde die Briefe leider nicht mehr habe es wahrscheinlich sehr gut verlegt 🙄. Wie sollte ich vorgehen frist war bis zum 13.01.2017.
    Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2016 um 9:27

      Hallo Ekrem K.,

      in der Regel kann ein Bußgeld aus den Niederlanden auch in Deutschland vollstreckt werden, wenn die niederländischen Behörden dies veranlassen. Darüber hinaus kann ein nicht bezahltes Bußgeld bei der Wiedereinreise eingetrieben werden. Sollten Sie nicht die betreffenden Schreiben nicht wiederfinden, empfehlen wir Ihnen eine rechtliche Beratung einzuholen. Ein Anwalt kann Sie in Bezug auf das weitere Vorgehen entsprechend informieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Lutze
    Am 1. Dezember 2016 um 23:11

    Hallo,

    soll eine rote Ampel überfahren haben. Kann auf dem Foto nicht erkennen, ob es gelb oder rot war (war abends um Halb zehn). Was tun? Bezahlen oder verstreichen lassen? Was könnte schlimmstenfalls passieren? Verlangen 239€..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 12:36

      Hallo Lutze,
      da es uns nicht erlaubt ist, eine Rechtsberatung zu erteilen, würden wir Ihnen empfehlen, sich mit Ihren Fragen an einen Rechtsanwalt zu wenden. Grundsätzlich können Bußgelder aus dem europäischen Ausland ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Im schlimmsten Fall kann es zu einem Vollstreckungsverfahren kommen, welches mit einer möglichen Haftstrafe einhergeht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Christiane
    Am 1. Dezember 2016 um 20:31

    Hallo,

    ich habe am 3.August in Venlo ohne Parkschein geparkt (tatsächlich sogar unabsichtlich).
    Das Knöllchen kostet 63€.

    Ich habe erst heute die Benachrichtigung zum Bezahlen bekommen. Ist das nicht inzwischen “verjährt”?

    Danke für eine Antwort!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:35

      Hallo Christiane,
      in den Niederlanden gelten andere Verjährungsfristen als in Deutschland. Die allgemeine Verjährungsfrist dort beträgt 20 Jahre, weshalb Sie in Ihrem Fall eher nicht von einer Verjährung ausgehen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Susanne
    Am 1. Dezember 2016 um 15:41

    Hallo,
    Ich habe wegen einer überschrittenenen Parkzeit einen Bußgeldbescheid über 58,80 € aus den Niederlanden bekommen. Der Haken – das “Vergehen” war vor über 2 Jahren!
    Muss ich das nach 2 Jahren noch bezahlen?

    Schöne Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2016 um 11:07

      Hallo Susanne,
      nach niederländischem Recht beträgt die allgemeine Verjährungsfrist 20 Jahre, der Bescheid ist demnach noch nicht verjährt. Strafzettel aus dem europäischen Ausland können jedoch in der Regel erst ab einer Grenze von 70 Euro in Deutschland vollstreckt werden. Sollten Sie sich dazu entschließen, das Bußgeld nicht zu zahlen, könnten jedoch Konsequenzen auf Sie zukommen, wenn Sie wieder einmal in die Niederlande fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. kevin
    Am 15. November 2016 um 10:07

    ich hab auch ne ps4 bekommen

  25. A
    Am 1. November 2016 um 18:21

    Hallo :)
    Ich hab ein Parkknöllchen in Enschede bekommen auf dem aber keine Überweisungsdaten stehen woher bekomme ich die daten?
    Ganz oben steht nur Gemeinde Enschede ..

    Ich bedanke mich im voraus

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. November 2016 um 10:30

      Hallo A,

      am besten rufen Sie bei der Gemeinde einmal an und fragen, wie der Ablauf mit dem Knöllchen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Wenker
    Am 29. Oktober 2016 um 13:11

    Hallo
    wie komme ich an das blitzerfoto?
    Die angegebene internetseite [edit. v. d. Red.] ist seit tagen nicht erreichbar und wurde mir im bußgeldgescheid so angeben????
    bin ausserorts 5KM drüber gewesen und soll 31euro plus 9 Euro gebühren bezahlen.(40 gesamt)
    Laut Bußgeldkatalog kostet es aber NUR :-) 29 Euro
    Ist da etwas schief gelaufen????
    lg
    JW

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Oktober 2016 um 11:23

      Hallo Wenker,

      Sie können sich hierzu mit einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten. Auch können Sie bei einer deutschen Bußgeldstelle um Hilfe beten, die Sie beim Kontakt mit der ausländischen Stelle unterstützt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Wanderhans
    Am 12. Oktober 2016 um 17:47

    Witzbolde?!
    Ich wollte wissen, ob ein Knöllchen in den NL wegen 105 statt zuzlässigern 100 km/h € 39,00 (!) kosten darf.
    Oder: ich welchem Land kosten 5, 10, 20, 30 km/h Überschreitung wieviel € oder Sfr, Pfund, Kronen?
    Gruß – Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 9:17

      Hallo Wanderhans,

      die Bußgelder für die jeweiligen Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben sich aus den Bußgeldkatalogen der einzelnen Staaten. In den Niederlanden droht bei 5 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in der Regel ein Betrag in Höhe von 32 Euro und außerorts ein Betrag in Höhe von 29 Euro. Dabei dienen die Bußgeldkataloge den Behörden aber lediglich als Orientierung. Unter Umständen können sie demnach im Einzelfall auch höher ausfallen, zumal ggf. auch noch Gebühren hinzu kommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Eiche
    Am 12. Oktober 2016 um 12:02

    Hallo,
    habe aus den NL einen Bußgeldbescheid bekommen obwohl die korrigierte
    Übertretung nur 4 km/h war.
    Im Beitrag steht dass ab 5 km/h ein Bußgeld fällig wird.
    Was soll ich tun?
    Danke
    LG

    • Stefan F.
      Am 15. November 2018 um 15:22

      Hallo,

      deutsche Übersetzungen zu finden, ist sehr schwer.
      Der Bußgeldkatalog heißt in den NL “tekstenbundel” und wird vom Ministerium veröffentlicht. Die haben auch einen Bußgeldrechner [edit. v. d. Red.]

      Dumm gelaufen. Bei uns ist die Verfolgungsschwelle bei 5 km/h festgesetzt, in den Niederlanden schon bei 4 km/h (zumindest seit 2015).
      Die Infos auf inoffiziellen Seiten sind nicht immer zuverlässig. Hier steht, die Bußgelder werden auch nach 20 Jahren noch eingetrieben. An anderer Stelle habe ich gelesen, bei Geschwindigkeitsverstößen wäre schon nach 4 Jahren schluss. Was stimmt?

      Allzeit gute Fahrt
      wünscht
      Stefan

    • Jack
      Am 18. April 2017 um 21:27

      Hallo Eiche,

      kannst mir sagen wie dein Fall ausgegangen ist? habe jetzt auch genau das gleiche Problem wie du…

      Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2016 um 9:35

      Hallo Eiche,

      in dem Fall könnten Sie ggf. mittels Einspruch bei der niederländischen Behörde, die den Bußgeldbescheid ausgestellt hat, gegen den Bescheid vorgehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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