Führerscheinklasse T: Infos zum Traktorführerschein

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Führerschein Klasse T

Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors
Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors

Den Traktorführerschein können Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren machen. Der Führerschein der Klasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt. Diese Fahrerlaubnis unterliegt allerdings auch einigen Beschränkungen, welche die erlaubten Fahrzeuge, auf bestimmte eingrenzen. Neben dem Mindestalter und dem Verwendungszweck der Fahrzeuge ist so auch eine maximale Höchstgeschwindigkeit festgelegt.

Über Voraussetzungen für den Führerschein für einen Traktor informieren wir Sie im folgenden Artikel. Doch zunächst beantworten wir Ihnen die Frage, unter welchen Umständen es möglich ist, einen Traktor ohne Führerschein zu fahren.

FAQ: Traktorführerschein

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Dieses hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab. Liegt diese bei maximal 40 km/h ist der Erwerb der Führerscheinklasse T ab 16 Jahren möglich. Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Treckern sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

Welche Klassen sind beim Traktorführerschein eingeschlossen?

Absolvieren Sie die Führerscheinprüfung der Klasse T, erhalten Sie gleichzeitig auch die Klassen AM und L eingetragen.

Wann erhalte ich den Traktorführerschein bei der Umschreibung?

Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T in der Regel nur, wenn Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.

Traktor ohne Führerschein fahren?

Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.
Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen, aufgrund derer es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren. Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der Fahrer gar keinen Führerschein besitzt und über keine dahingehende Ausbildung verfügt. Jedoch ist hier eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig.

Zudem gehören Traktoren laut Verkehrsrecht zu den wenigen Fahrzeugtypen (zu denen auch selbstfahrende Zugmaschinen zählen), die auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen – jedenfalls wenn Sie aufgrund ihrer Bauart nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit fahren können.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 4 Abs. 1 ) benötigt man für “Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (…) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h” keinen Führerschein.

Fällt ein Traktor in diese Kategorie, darf er also auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.  Zu bedenken ist jedoch, dass die wenigsten Traktoren über eine Höchstgeschwindigkeit von nur 6 km/h verfügen. Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen ist es auch nicht mehr zulässig, einen Traktoren so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne Führerschein in den allermeisten Fällen nicht gefahren werden darf.

Erlaubte Fahrzeugklassen mit dem Traktorführerschein

Somit ist es doch angebracht, eine Fahrerlaubnis aus der Fahrerlaubnisklasse T zu erwerben. In der Ausbildung erlernt man die notwendigen Regeln zur Straßenbenutzung, und ist so in der Lage, den Traktoren auf großen Straßen und in gefährlichen Situationen ohne Unfälle zu steuern. Während das Fahren eines Traktors auf einem großflächigen Privatgrundstück kaum Gefahren birgt, sieht dies auf öffentlichen Straßen schon wieder ganz anders aus; hier kann sogar eine Geschwindigkeit von 6 km/h böse Folgen haben. Wer also regelmäßig einen handelsüblichen Traktoren fahren will, kommt nicht um den Führerschein T herum.

Mit einem Traktorführerschein können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
  • Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden
  • Anhänger dürfen angekoppelt werden
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, welche die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.

Traktorführerschein mit 15?

Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.

Die Frage, ob man den Traktorführerschein mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist – diese wird jedoch kaum erteilt.

Wenn die Eltern eines Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, für die der Besitz eines Traktorführerscheins notwendig wäre, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Doch nur in Ausnahmen wird dieser bewilligt.

Es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird; die MPU muss der Antragssteller selbst bezahlen. Zumindest mit der Ausbildung kann man aber schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse T

Um einen Traktorführerschein zu erwerben, muss der Antragsteller ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, sofern er nicht aufgrund einer Sondergenehmigung schon mit 15 die Erlaubnis für die Anmeldung in der Fahrschule erhalten hat. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. So ist der Vorbesitz eines anderen Führerscheins nicht notwendig. Möglicherweise verlangt die Fahrschule einen Sehtest.

Ein Führerschein der Klasse T ist unbefristet gültig; er muss nie erneuert werden. In den Traktorenführerschein der Klasse T ist der Führerschein AM und L eingeschlossen.

T-Führerschein: Kosten und Lerninhalte

Die Kosten für den T-Führerschein variieren
Die Kosten für den T-Führerschein variieren

Die Kosten für die Fahrschule variieren. Zudem hängen die Kosten für den T-Führerschein auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab, weswegen nur eine Fahrschule im Vorfeld eine angemessene Prognose erstellen kann. Vorgeschrieben für den Führerschein der Klasse T sind 24 Theoriestunden, die die Grundlagen behandeln, woran sich 12 Stunden anschließen, in dem das Wissen ausgebaut wird. Wer bereist einen Führerschein besitzt, der benötigt weniger Stunden für die Grundlagen.

Zum theoretischen Teil kommen die praktischen Fahrstunden – deren Anzahl ist abhängig von den Fortschritten und Wünschen des Auszubildenden.

Zu den Kosten für die einzelnen Stunden kommt schließlich auch noch die Gebühr für die Prüfung. Für den Erwerb des Traktorführerscheins ist sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung notwendig. Ein Traktorführerschein kostet inklusive der Prüfung insgesamt etwa 1000 Euro. Starke Abweichungen sind aber möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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184 Kommentare

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  1. H. Tim
    Am 23. Juli 2018 um 17:02

    Servus ich hätte mal da eine frage. Die frage wär muss bei der Sondergenehmigung der Klasse T1 ab 15 ein Elternteil wirklich schwer Krank sein oder normal Krank sein? Reicht es nicht aus das mein Vater und meine Mutter viel Arbeiten und sie dann keine Zeit haben. Ps: wir haben nur 16ha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2018 um 15:47

      Hallo H. Tim,

      fragen Sie am besten direkt bei der Führerscheinstelle nach, wie Ihre Aussichten sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Linus
    Am 20. Juli 2018 um 23:12

    Hallo,
    Ich bin 15 1/2 und wollte fragen, ob ich schon jetzt mit den theoretischen Stunden für den Führerschein der Klasse T anfangen kann, damit ich diesen an meinem 16. Geburtstag schon habe.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. September 2018 um 12:10

      Hallo Linus,

      ja, im Regelfall sollte dies möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Alex
    Am 1. Juli 2018 um 23:05

    Hallo, mein Sohn ist 15 J. und hat L-Schein mit Sondergenehmigung, darf er auch auf ein Oldtimertreffen fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 9:18

      Hallo Alex,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen an die Behörde, welche die Sondergenehmigung ausgestellt hat.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Mario
    Am 1. Juli 2018 um 11:12

    Hallo liebes Team,
    Habe eine Frage zum Führerschein Klasse CE.
    Dieser ist gültig bis zum 15.05.2019.Mit diesem Schein darf ich auch die Klasse T fahren. Wenn Klasse CE ungültig ist,ist dann auch Klasse T weg,oder kann ich umschreiben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 8:42

      Hallo Mario,
      in der Regel sind die restlichen Führerscheinklassen von der zetilichen Beschränkung der Lkw-Klassen nicht betroffen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dennis
    Am 8. Juni 2018 um 12:54

    Hallo,

    ich hab folgende Frage, ich hab meinen Führerschein 2015 gemacht.
    Nun hat mein Vater einen Traktor und einen Hänger, darf ich den mit Klasse B fahren.
    Darf ich den auch beladen?
    Oder gilt hier wieder die Regelung nur bis 3.5 Tonnen insgesamt?

    Freundliche Grüße

    Dennis

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 15:08

      Hallo Dennis,

      im Führerschein der Klasse B ist die Klasse L enthalten. Mit dieser dürfen Sie Traktoren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h führen. Mit Anhänger dürfen Sie jedoch nur 25 km/h schnell fahren. Das Gesamtgewicht des Zuges darf maximal 40 t betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Leonhard
    Am 3. Juni 2018 um 20:48

    Hallo, ich bin 15 Jahre alt und besitze eine 25 Kmh Mofaprüfbescheinigung und wollte fragen, ob ich den einen Traktor mit max. 25kmh fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:54

      Hallo Leonhard,

      dafür würde ein Traktor-Führerschein benötigt, den man ab 16 Jahren erwerben kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Stefanie
    Am 20. Mai 2018 um 17:54

    Ich bin 13 und wollte fragen ab wann ich den T-Führerschein machen darf und Traktor fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 14:44

      Hallo Stefanie,

      das Mindestalter für den Führerschein der Klasse T liegt bei 16 Jahren. Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen jedoch nur von Inhabern gefahren werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. In bestimmten Fällen ist das Fahren schon früher mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, diese wird jedoch nur in seltenen Fällen erteilt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Elke
    Am 19. Mai 2018 um 9:20

    Unser Sohn macht derzeit den Führerschein Klasse T.
    Gilt die Theorieprüfung auch für die Klasse B, wenn er diese im Anschluss noch macht? Welche zeitlichen Richtlinien gibt es?
    Die Theorieprüfung ist angeblich 1 Jahr gültig, heißt man muss die praktische Prüfung innerhalb eines Jahres ablegen. Aber das würde nur funktionieren, wenn die theoretische Prüfung von T auch für B gültig ist.
    Danke für eine Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Juni 2018 um 15:16

      Hallo Elke,

      eine solche Regelung ist uns nicht bekannt; fragen Sie am besten bei einer Fahrschule nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. MartinK
    Am 1. April 2018 um 18:31

    Was würde passieren wenn ich mit einem Traktor 50km/h fahre obwohl ich mit meinem Führerschein Klasse T unter 18 Jahren nur 40km/h fahren dürfte?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. April 2018 um 13:25

      Hallo Martin,

      Sie dürfen nur gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fahren. Anderenfalls ist mit Sanktionen zu rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Claudia
    Am 18. März 2018 um 11:58

    Hallo aus Köln,

    mein Sohn, 16 Jahre möchte den T Führerschein in Leer im Urlaub machen. In der Fahrschule sagte man,
    das er eine Genehmigung vom “Heimat” Straßenverkehrsamt bräuchte, weil Stadtbetrieb ein anderer ist
    als Landbetrieb. Ist das richtig? Gibt es eine Verordnung?
    Freue mich auf Antwort
    Herzliche Grüße
    Claudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. April 2018 um 16:45

      Hallo Claudia,

      Ansprechpartner ist hier die Fahrerlaubnisbehörde. Erkundigen Sie sich bitte dort. Grundsätzlich ist die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die gesetzliche Grundlage für Führerscheinangelegenheiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas S.
    Am 11. März 2018 um 23:40

    Hallo,
    Ich bin im moment 15 und wollte fragen ob ich jetzt bereits mit dem führerschein beginnen kann oder wie viele monate vor meine 16. Geburtstag (September) muss ich warten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 14:17

      Hallo Thomas S.,

      die theoretische Prüfung kann in der Regel bis zu drei Monate zuvor abgelegt werden. Erkundige dich am besten bei der Fahrschule, welcher Zeitplan Sinn ergibt.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  12. Johannes
    Am 11. Januar 2018 um 8:49

    Moin Moin,

    mein Sohn möchte mit 16 den Führerschein Klasse T absolvieren. Meine Frage : Welche Vorteile ergeben sich mit dem Erwerb des Treckerführerschein, sofern er später dann mit dem PKW Führerschein starten möchte. Wird zb die Theorie angerechnet oder ggf Pflichtstunden ?
    Welche Trecker (Klasse / Stärke) dürfen dann auf öffentlichen Strassen gefahren werden , … auch mit Anhänger ?Sofern die Trecker für höhere Geschwindigkeiten bestimmt sind, müssen diese dann gedrosselt werden ?

    Danke und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 12:57

      Hallo Johannes,

      der Pkw-Führerschein ist normal zu absolvieren. Zu den zulässigen Fahrzeugen: Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, sind dies Zugmaschinen, die durch ihre Bauart für landwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h haben. Für unter 18-Jährige gilt eine Besonderheit: Sie dürfen nur Zugmaschinen von höchstens 40 km/h (bauartbedingt) fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Florian
    Am 9. Januar 2018 um 21:25

    Hallo,

    ich möchte mir einen Traktor kaufen. Bin 25 Jahre alt und habe seit dem 18. Lebensjahr den Führerschein Klasse B und damit auch L. Der Traktor wird als Lof angemeldet und genutzt, mit schwarzer Nummer. Darf der Traktor ein Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 10:59

      Hallo Florian,

      der Traktor muss die Einschränkungen der Klasse L einhalten, d.h. eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marc
    Am 4. Januar 2018 um 22:11

    Hallo. Wenn ich einen Klasse B+BE Führerschein habe und über 18 bin, benötige ich für einen 40km/h gedrosselten Schlepper um ihn in der Ernte mit Anhänger fahren zu dürfen trotzdem den T Führerschein oder reicht das ?
    Mit L, welcher bei BE ja drin ist kann eine Zugmaschine mit 40km/h gefahren werden und bei T geht es ja scheinbar immer nur um Geschwindigkeit ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Januar 2018 um 12:10

      Hallo Marc,

      insofern Sie nicht über die 40 km/h und die vorgegebenen 3.500 kg Anhängergewicht kommen, sollte dies in Ordnung gehen – informieren Sie sich jedoch sicherheitshalber noch einmal bei einer örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder Fahrschule.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Florian
    Am 28. November 2017 um 19:16

    Hallo, ich habe heute meine Theorieprüfung der Klasse T erfolgreich absolviert und werde demnächst die praktische Prüfung machen. Darf ich jetzt schon (oder nach der praktischen Prüfung) die Klasse AM nutzen obwohl ich erst in 2 Monaten 16 werde?
    2 Frage: Ich habe an einem Samstag Geburtstag und bekomme deshalb meinen Führerschein erst am darauffolgenden Montag ausgestellt. Was wäre wenn ich an meinem Geburtstag beim Fahren erwischt werden würde?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Dezember 2017 um 11:15

      Hallo Florian,

      das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 16 Jahre. Sie dürfen also erst ab Ihrem Geburtstag solche Fahrzeuge führen. Besitzen Sie einen gültigen Führerschein, führen diesen jedoch nicht mit, müssen Sie mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jonas
    Am 26. November 2017 um 21:56

    Hallo,
    kann man für die Fahrausbildung des T-Führescheins einen LKW Kipper hernehmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 12:00

      Hallo Jonas,

      um einen Lkw zu fahren, benötigen Sie einen Lkw-Führerschein. Eine Traktor-Ausbildung sollte in der Regel anhand eines geeigneten Fahrzeugs erfolgen. Fragen Sie im Zweifel bei der Führerscheinstelle nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Herbert B.
    Am 7. November 2017 um 17:58

    Ich habe einen Führerschein der Klasse 3 umschreiben lassen, einen Scheckkarte bekommen. Leider ist dabei die Klasse T nicht eingetragen worden. Läßt sich das nachträglich noch ändern oder muss ich jetzt für Traktore einen neuen Führerschein machen ?

  18. Rieke
    Am 23. Oktober 2017 um 17:41

    Hallo,
    ich habe bereits seid ein paar Jahren meinen normalen Klasse B Führerschein. Nun möchte ich gerne meinen T-Schein noch machen. Wie viele Theoriestunden (die sind ja glaube ich immer 90 Minuten) muss ich noch mach

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. November 2017 um 9:28

      Hallo Rieke,

      in der Regel sollten es sechs Doppelstunden Grundstoff sowie sechs Doppelstunden Zusatzstoff sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. ben
    Am 19. September 2017 um 21:19

    ich bin mit 17 betrunken Fahrrad gefahren und hab mpu gekriegt kann ich trotzdem t führerschein machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:31

      Hallo Ben,

      sofern Sie die MPU erfolgreich absolviert haben, sollte dies problemlos möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Henk
    Am 10. August 2017 um 20:14

    Also bei mir ist das so ich bin noch 14 ,habe im Januar denn 22 gebi und meine Eltern haben einen bauernhof und wir haben Trecker alle die alle klasse t wären und meine frage ist kann ich da iwie schon mit 15 Führerschein machen oder ähnliches denn ich kann schon gut fahren und bin geistig auch schlau genug dafür bin auf gym und bin in der 9ten klasse
    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. August 2017 um 12:34

      Hallo Henk,

      in Einzelfällen kann die Klasse L schon früher gemacht werden. Die Klasse T wird im Regelfall aber erst ab 16 Jahren erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Jonas
    Am 30. Juli 2017 um 21:20

    Hallo Ich fange am 1.8 an zu Arbeiten als Land und Baumaschienenmecatroniker un möchte deswegen denn T-Führerschein bin aber erst 15 geht das?

  22. Jared
    Am 26. Juli 2017 um 16:50

    Ist beim Führerschein klasse T das Moped mitinbehalten oder muss ich Klasse AM extra machen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2017 um 9:16

      Hallo Jared,

      im Führerschein der Klasse T ist die Klasse AM eingeschlossen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Florian
    Am 22. Juli 2017 um 20:28

    Hallo,

    ich bin 15 Jahre alt und möchte nächstes Jahr den Klasse T Führerschein anfangen dafür brauche ich ja auch einen Erste-Hilfe Schein. Ich bin in der DLRG und habe dort einen Erste-Hilfe Kurs gemacht reicht der oder muss ich da noch einen anderen Erste-Hilfe Kurs machen.

    Danke schonmal im vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 11:35

      Hallo Florian,

      der Kurs sollte in der Regel anerkannt werden. Lassen Sie sich eine Bescheinigung dafür ausstellen und fragen Sie im Zweifelsfall bei der Fahrerlaubnisbehörde nach, wo Sie Ihren Führerschein ablegen wollen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  24. Sebastian
    Am 11. Juli 2017 um 13:29

    Ich habe von einem guten Freund erfahren dass ich wenn ich 16 bin keinen Feldhechsler/Mähdrescher mit Überbreite fahren darf und ich solche Maschinen erst mit 18 Jahren fahren darf stimmt das?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juli 2017 um 10:06

      Hallo Sebastian,

      laut Angaben der LKW-Niedersachsen wird für die Fahrt mit überbreiten Maschinen eine Ausnahmegenehmigung benötigt. In einer solchen Genehmigung werden auch die Auflagen vermerkt. In manchen Fällen wird ein Mindestalter des Fahrers von 18 Jahren gefordert. Wie es in Ihrer Gemeinde bzw. dem Kreis gehandhabt wird, kann die zuständige Behörde beantworten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Stefan
    Am 9. Juli 2017 um 19:11

    Hallo,
    Ich bin 15 und möchte den t Führerschein machen und will fragen ob es möglich ist ihn mit 15 1/2 anzufangen um ihn dann mit 16 zu haben?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:50

      Hallo Stefan,

      Sie können die Fahrschule in der Tat ca. ein halbes Jahr von Ihrem 16. Geburtstag anfangen. Bedenken Sie jedoch, dass die praktische Prüfung frühestens ein Monat vor Ihrem 16. Geburtstag absolviert werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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