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Führerscheinklasse T: Infos zum Traktorführerschein

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Führerschein Klasse T

Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors
Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors

Den Traktorführerschein können Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren machen. Der Führerschein der Klasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt. Diese Fahrerlaubnis unterliegt allerdings auch einigen Beschränkungen, welche die erlaubten Fahrzeuge, auf bestimmte eingrenzen. Neben dem Mindestalter und dem Verwendungszweck der Fahrzeuge ist so auch eine maximale Höchstgeschwindigkeit festgelegt.

Über Voraussetzungen für den Führerschein für einen Traktor informieren wir Sie im folgenden Artikel. Doch zunächst beantworten wir Ihnen die Frage, unter welchen Umständen es möglich ist, einen Traktor ohne Führerschein zu fahren.

FAQ: Traktorführerschein

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Dieses hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab. Liegt diese bei maximal 40 km/h ist der Erwerb der Führerscheinklasse T ab 16 Jahren möglich. Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Treckern sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

Welche Klassen sind beim Traktorführerschein eingeschlossen?

Absolvieren Sie die Führerscheinprüfung der Klasse T, erhalten Sie gleichzeitig auch die Klassen AM und L eingetragen.

Wann erhalte ich den Traktorführerschein bei der Umschreibung?

Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T in der Regel nur, wenn Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.

Traktor ohne Führerschein fahren?

Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.
Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen, aufgrund derer es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren. Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der Fahrer gar keinen Führerschein besitzt und über keine dahingehende Ausbildung verfügt. Jedoch ist hier eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig.

Zudem gehören Traktoren laut Verkehrsrecht zu den wenigen Fahrzeugtypen (zu denen auch selbstfahrende Zugmaschinen zählen), die auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen – jedenfalls wenn Sie aufgrund ihrer Bauart nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit fahren können.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 4 Abs. 1 ) benötigt man für “Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (…) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h” keinen Führerschein.

Fällt ein Traktor in diese Kategorie, darf er also auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.  Zu bedenken ist jedoch, dass die wenigsten Traktoren über eine Höchstgeschwindigkeit von nur 6 km/h verfügen. Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen ist es auch nicht mehr zulässig, einen Traktoren so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne Führerschein in den allermeisten Fällen nicht gefahren werden darf.

Erlaubte Fahrzeugklassen mit dem Traktorführerschein

Somit ist es doch angebracht, eine Fahrerlaubnis aus der Fahrerlaubnisklasse T zu erwerben. In der Ausbildung erlernt man die notwendigen Regeln zur Straßenbenutzung, und ist so in der Lage, den Traktoren auf großen Straßen und in gefährlichen Situationen ohne Unfälle zu steuern. Während das Fahren eines Traktors auf einem großflächigen Privatgrundstück kaum Gefahren birgt, sieht dies auf öffentlichen Straßen schon wieder ganz anders aus; hier kann sogar eine Geschwindigkeit von 6 km/h böse Folgen haben. Wer also regelmäßig einen handelsüblichen Traktoren fahren will, kommt nicht um den Führerschein T herum.

Mit einem Traktorführerschein können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
  • Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden
  • Anhänger dürfen angekoppelt werden
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, welche die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.

Traktorführerschein mit 15?

Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.

Die Frage, ob man den Traktorführerschein mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist – diese wird jedoch kaum erteilt.

Wenn die Eltern eines Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, für die der Besitz eines Traktorführerscheins notwendig wäre, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Doch nur in Ausnahmen wird dieser bewilligt.

Es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird; die MPU muss der Antragssteller selbst bezahlen. Zumindest mit der Ausbildung kann man aber schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse T

Um einen Traktorführerschein zu erwerben, muss der Antragsteller ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, sofern er nicht aufgrund einer Sondergenehmigung schon mit 15 die Erlaubnis für die Anmeldung in der Fahrschule erhalten hat. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. So ist der Vorbesitz eines anderen Führerscheins nicht notwendig. Möglicherweise verlangt die Fahrschule einen Sehtest.

Ein Führerschein der Klasse T ist unbefristet gültig; er muss nie erneuert werden. In den Traktorenführerschein der Klasse T ist der Führerschein AM und L eingeschlossen.

T-Führerschein: Kosten und Lerninhalte

Die Kosten für den T-Führerschein variieren
Die Kosten für den T-Führerschein variieren

Die Kosten für die Fahrschule variieren. Zudem hängen die Kosten für den T-Führerschein auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab, weswegen nur eine Fahrschule im Vorfeld eine angemessene Prognose erstellen kann. Vorgeschrieben für den Führerschein der Klasse T sind 24 Theoriestunden, die die Grundlagen behandeln, woran sich 12 Stunden anschließen, in dem das Wissen ausgebaut wird. Wer bereist einen Führerschein besitzt, der benötigt weniger Stunden für die Grundlagen.

Zum theoretischen Teil kommen die praktischen Fahrstunden – deren Anzahl ist abhängig von den Fortschritten und Wünschen des Auszubildenden.

Zu den Kosten für die einzelnen Stunden kommt schließlich auch noch die Gebühr für die Prüfung. Für den Erwerb des Traktorführerscheins ist sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung notwendig. Ein Traktorführerschein kostet inklusive der Prüfung insgesamt etwa 1000 Euro. Starke Abweichungen sind aber möglich.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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183 Kommentare

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  1. Torben
    Am 28. März 2017 um 19:22

    Heißt dass ,das ich mir einen Traktor mit max.6km/h leihen kann zum Herrentag z.B. ohne irgendeinen Führerschein um damit rum zu fahren ohne ärger zu bekommen?

    THX im voraus
    Torben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:31

      Hallo Torben,

      ist die Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt unter 6 km/h, gilt der Traktor als fahrerlaubnisfrei. Beim Alkoholkonsum sollten Sie aber vorsichtig sein. Ab 1,6 Promille bzw. bei einem Unfall mit 0,3 Promille kann eine MPU verordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Peter
    Am 28. März 2017 um 16:17

    Hallo
    Ich will nächstes Schuljahr eine Ausbildung zum Landwirt beginnen da ich dabei noch 15 bin möchte ich gern wissen ob ich da auch die sondergenemigung bekomme

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:35

      Hallo Peter,

      diese Frage kann Ihnen nur die Fahrerlaubnisbehörde beantworten. Es gibt zwar die Möglichkeit, allerdings wird hierbei stets gemäß Einzelfall entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Josua
    Am 27. März 2017 um 16:07

    Hallo
    Ich möchte nächstes jahr meine Ausbildung als Landwirt anfangen und sollte dafür den t führerschein haben da ich aber noch 15 bin möchte ich gerne wissen ob ich da auch die sondergenehmigung bekomme

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 8:42

      Hallo Josua,

      die Sondergenehmigung gilt in der Regel nur für den L-Führerschein, nicht für T. Sie erhalten die Genehmigung nur, wenn Sie eine Notwendigkeit nachweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Birgit K.
    Am 27. März 2017 um 14:29

    Hallo, mein Sohn, 15, hat den Führerschein Klasse T mit sondergenehmigung. Darf er damit auch ein Moped bis 45 fahren? Im Führerschein ist das so eingetragen, der Fachlehrer sagt ja die vom Landratsamt sagen neim. Was ist richtig und wo kann man das nachlesen?
    Danke schon mal für ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:48

      Hallo Birgit,

      da die Sondergenehmigung lediglich für einen bestimmten Zweck erteilt wurde, kann Ihr Sohn aktuell in der Tat kein Moped fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Tobi
    Am 27. März 2017 um 5:46

    Hallo,
    Hieß es nicht mal, wenn man den Traktor gewerblich fährt das man dann die Klasse CE benötigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:29

      Hallo Tobi,

      der T-Führerschein, auch Traktor-Führerschein genannt, ist in der Tat nicht ausreichend, wenn damit gewerbliche Zwecke verfolgt werden. Dafür ist ein C-Führerschein, LKW-Führerschein, erforderlich. Je nach Gewichtsklasse muss außerdem ein Führerschein der Klasse C1, C1E oder CE vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Stephan
    Am 18. März 2017 um 17:02

    Hallo.

    Als begeisterter Festivalbesucher und Freigeist, noch ganz ohne Führerschein, denke ich immer wieder darüber nach, wie ich mir das Leben noch schöner machen kann.
    Meine Idee war nun, mir einen Bauwagen schön auszubauen, wie man es vielleicht von Bauwagenplätzen kennt, und diesen dann mit einem Traktor an all die schönen Plätze dieser Welt zu ziehen. Dabei bin ich nun hier auf folgenden Satz gestoßen:

    ‘Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden.’

    Ein Traktor ist, so glaube ich, ja immer dafür gebaut, nur wäre die Nutzung eben nicht zu diesem Zweck.

    1. Ist die Zugmaschine in diesem Fall egal und der Klasse T Führerschein nicht passend?
    2. Welcher Führerschein wäre bei diesem Gespann passender?

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    • Claudia
      Am 18. März 2018 um 11:50

      Hallo Stephan,

      was für eine schöne Idee du da hast. Ich selber träume auch schon seit langem diesen Traum.
      Ich habe einen Kurzurlaub auf einem Bauwagencampingplatz in Essen gemacht-superschön.
      Das war natürlich nicht mobil, aber die Vorstellung mit dem Traktor vorneweg hat sich in meinem
      Hirn festgebrannt. Das ist Freiheit…..
      Was ist in dem Jahr seit deiner Anfrage passiert? Hast du den passenden Führerschein gemacht?
      Bist du schon unterwegs zu den schönsten Plätzen dieser Welt?
      Freue mich sehr auf Antwort von dir
      Herzliche Grüße
      Claudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:54

      Hallo Stephan,

      sowohl Klasse L als auch Klasse T dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingesetzt werden. Sie sollten sich bei einer Fahrschule beraten lassen, was für Sie am besten wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mario
        Am 16. April 2017 um 21:17

        Ich und sicherlich viele andere Leser auch, würden sich hier eine eindeutige Klärung und Empfehlungen wünschen.
        Dies betrifft z.b. den Transport von Baumaterial, Schneeräumen, Schausteller, … und andere nicht land- bzw forstwirtschaftliche Nutzungen von Traktoren bis zu 40/60kmh, …Z.B auch ziehen eines Tragkraftspritze Anhänger.
        Ist der Führerschein T europaweit gültig?
        Wenn ja, gibt es die Beschränkung auf land- und Forstwirtschaft auch dort s streng.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. April 2017 um 11:06

          Hallo Mario,
          wenden Sie sich für eine eindeutige Klärung an die zuständigen Behörden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Fabian
    Am 16. März 2017 um 18:59

    Hallo
    ich (15) mache grade denn T-Schein. Und habe mir einen kleinen Oltimer zugelegt. Jetzt zu meiner Frage, dürfte ich mit ihm zum Traktortreffen fahren? Oder zu Vereinsausfahrten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:12

      Hallo Fabian,

      dafür ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Janine
    Am 11. März 2017 um 11:12

    Von mein freund der Bruder ist 16 und macht den t/ führerschein darf er mit der Klasse auch einen roller mit 50 kmh fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 10:45

      Hallo Janine,

      der Führerschein der Klasse T schließt die Klassen L und AM mit ein. Klasse AM schließt zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Vali
    Am 8. März 2017 um 23:51

    Hallo ich bin 14 und möchte kurz vor meinem 15. Geburtstag mit dem t-Führerschein anfangen . Damit ich diesen Führerschein mit 15 machen kann , benötige ich ein Sondergenehmigung .
    Welche Anforderungen benötigt man um eine Sondergenehmigung zu beantragen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:30

      Hallo Vali,

      es kommt sehr selten vor, dass eine solche Sondergenehmigung gestellt wird. Gefordert wird in der Regel aber ein positives MPU-Gutachten. Am besten Richten Sie Ihre Frage an die zuständige Führerscheinbehörde. Diese kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Robert
    Am 7. März 2017 um 9:57

    Hallo,

    ich bin Privatperson und will mir einen Traktor kaufen. Benutzt wird er rein privat (Gartenabfälle wegbringen, Brennholz holen). T Führerschein besitze ich. Reicht dieser aus oder benötige ich eine LKW-Führerschein?
    MfG Robert

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:18

      Hallo Robert,

      wenn Sie das Fahrzeug nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nutzen – wie es bei Ihren angeführten Punkten der Fall ist, genügt der T-Führerschein sofern das Fahrzeug den Zulassungsbeschränkungen des T-Führerscheins entspricht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. chris
    Am 2. März 2017 um 12:54

    Hallo ist beim traktorführerschein mit sondergenemigung AM dabei also wenn man den führerschein mit 15 macht /hat?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. März 2017 um 10:39

      Hallo Chris,

      grundsätzlich sind im Führerschein der Klasse T die Klassen AM und T eingeschlossen. Ob die Sondergenehmigung für Fahrer ab 15 auch für diese Klassen gilt, ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • De-F.
        Am 27. Juni 2017 um 9:18

        Nein , die Klasse wird nicht mit erteilt .
        Die Ausnahme bezieht sich nur auf die Prüfung. Wenn die Prüfung bestaubst , darf ihr Sohn bis zum erreichen des Mindestalters lediglich Fahrzeuge der Klasse L fahren . In der Klasse L ist aber die Klasse AM nicht enthalten also darf er maximal mit dem Mofa fahren ( bis er16 Jahre alt ist )!

  12. Holger
    Am 21. Februar 2017 um 12:39

    Unser 16-jähriger Sohn macht zur Zeit den Führerschein Klasse T und möchte nächstes Jahr eine Ausbildung zum Landwirt beginnen. Soeben hat mir der zuständige Ansprechpartner unserer Kreisverwaltung für den Fachbereich “Fahrerlaubniswesen” hierzu telefonisch folgendes mitgeteilt:

    Es gibt die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, damit darf ein unter 18-jähriger mit Klasse T auch Fahrzeuge fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h haben.

    Voraussetzungen hierfür sind:

    1. Antrag der Erziehungsberechtigten auf Ausnahme von der 40 km/h Regelung (von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben) und dazu eine Kopie des Ausbildungsvertrages.

    2. Der Jugendliche muss dann eine Medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) machen, um seine Eignung zu dokumentieren.

    3. Wenn die MPU bestanden wird steht einer Ausnahmegenehmigung nichts im Wege.

    4. Es muss ein Magnetschild “40 km/h” am Fahrzeug angebracht werden, das vorhandene Schild ist dabei zu überdecken.

    5. Es darf nicht schneller als 40 km/h gefahren werden. (Laut unserem Fahrlehrer wäre das dann “Fahren ohne Fahrerlaubnis” und das wird mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Bußgeld bis 180 Tagessätzen geahndet)

    Ob diese Regelung auf einzelne Kreisverwaltungen oder Bundesland (hier: Rheinland-Pfalz) beschränkt ist, weiß ich allerding nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 12:35

      Hallo Holger,

      grundsätzlich ist das möglich. Es handelt sich hierbei aber um eine Einzelfallentscheidung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marco
    Am 20. Februar 2017 um 15:48

    Ich mache gerade den Führerschein Klasse B, danach den Führerschein Klasse T. Muss ich trotzdem noch den Führerschein Klasse BE machen (Fahren mit Anhängern), obwohl bei T das Ankuppeln von Anhängern enthalten ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Februar 2017 um 14:22

      Hallo Marco,

      ja das ist notwendig. Im T-Führerschein ist der BE nicht enthalten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Johannes
        Am 7. November 2018 um 3:11

        Ich will nach den Weihnachtsferien anfangen mit dem Führerschein Klasse T und bin 15 Jahre und wir haben keinen Betrieb aber ein Freund von mir hat einen Bestien darf ich trotzdem den Führerschein Klasse T machen oder brauche ich Sondergenehmigung

      • Moritz
        Am 21. Mai 2017 um 21:34

        Was macht das denn für einen sinn’ wenn ich bereits 2 Jahre mit einem 30 Tonne gespann fahre, dass ich dann für einen Autoanhänger der um ein vielfaches kleiner ist noch einen extra führerschein machen muss! Meiner Meinung nach Geldmacherei

        • Offi
          Am 17. Juli 2017 um 11:34

          Es gibt so einiges was meiner Meinung nach Geldmacherei ist. Z.B. muss man ja auch den T nur machen, um 20 km/h schneller fahren zu dürfen! Der L is ja im B auch schon mit drinne. Und ganz ehrlich, wer solche Maschinen fährt hat in der Regel auch schon vorher Erfahrungen mit solchen Maschinen gesammelt und kommt auch mit 60 km/h klar, während ich so einigen anderen PKW-Fahrern nicht mal zutrauen würde nen 40er auch nur zum Vorwärtsfahren zu überreden.

  14. Leon B.
    Am 12. Februar 2017 um 21:32

    Hallo mein Opa fällt Bäume im Dorf hat aber keine Forstwirtschaft ich habe den t schein ein gartenbau unternehmen fällt die Bäume wenn ich mir jetzt einen trecker ausleihen und sage ich fahre das Holz für das gartenbau unternehmen weg darf ich fahren und wie kann man das möglich .achten zu fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Februar 2017 um 10:10

      Hallo Leon,

      wenn Sie den Führerschein der Klasse T besitzen und das 18. Lebensjahr vollendet haben, dürfen Sie unter anderem Zugmaschinen führen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können. Ist dies gegeben, sollte nichts dagegen sprechen, einen Traktor auszuleihen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Heinrich
    Am 6. Februar 2017 um 22:40

    Folgendes:
    Mein ältester Sohn hat B,C;E, also er darf ja fast alles fahren.
    Mein jüngster Sohn hat gerade T bestanden. Gibt es jetzt Fahrzeuge die er fahren darf und mein ältester Sohn nicht ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2017 um 14:19

      Hallo Heinrich,

      wenn Ihr ältester Sohn den CE-Führerschein hat, sind die Klassen B, BE, C1 und C1E sowie T eingeschlossen. Der B-Führerschein berechtigt zudem zum Führen der Klassen AM und L. Der T-Führerschein schließt dagegen nur die Führerscheine L und AM ein. Um Ihre Frage zu beantworten: Nein, Ihr ältester Sohn darf alles fahren, was Ihr jüngerer Sohn auch fahren darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. sigmund
    Am 15. Januar 2017 um 13:19

    darf ich mit den T führerschein ein utv oder ein jondere gator fahren oder Dinky-UTV-150cc wen nicht welchen führerschein benötige ich dan ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Januar 2017 um 11:18

      Hallo Sigmund,

      mit einem T-Schein können Sie Quads bis 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit und einem Hubraum von maximal 50ccm fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • sigmund
        Am 20. Januar 2017 um 22:12

        welchen führerschein brauche ich den um ein utv zu fahren ?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 23. Januar 2017 um 12:56

          Hallo sigmund,

          je nach Fahrzeugbeschaffung kommt hier ein Führerschein der Klasse AM oder B in Frage. Erkundigen Sie sich in einer Fahrschule genau.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. bussgeldkatalog.org
    Am 9. Januar 2017 um 11:41

    Hallo Lothar,

    der Fahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein. Kann der Trecker nicht schneller als 32 km/h fahren, genügt die Führerscheinklasse L, sonst ist die Klasse T vonnöten.

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