Führerscheinklasse T: Infos zum Traktorführerschein

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Der Führerschein Klasse T

Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors
Der Traktorführerschein erlaubt das Steuern eines Traktors

Den Traktorführerschein können Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren machen. Der Führerschein der Klasse T wird in der Regel für land- und forstwirtschaftliche Fahrten benötigt. Diese Fahrerlaubnis unterliegt allerdings auch einigen Beschränkungen, welche die erlaubten Fahrzeuge, auf bestimmte eingrenzen. Neben dem Mindestalter und dem Verwendungszweck der Fahrzeuge ist so auch eine maximale Höchstgeschwindigkeit festgelegt.

Über Voraussetzungen für den Führerschein für einen Traktor informieren wir Sie im folgenden Artikel. Doch zunächst beantworten wir Ihnen die Frage, unter welchen Umständen es möglich ist, einen Traktor ohne Führerschein zu fahren.

FAQ: Traktorführerschein

Welches Mindestalter gilt für den T-Führerschein?

Dieses hängt von der bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Traktors ab. Liegt diese bei maximal 40 km/h ist der Erwerb der Führerscheinklasse T ab 16 Jahren möglich. Mindestens 18 Jahre alt müssen die Fahrer von Treckern sein, die mit mehr als 40 und maximal 60 km/h unterwegs sind.

Welche Klassen sind beim Traktorführerschein eingeschlossen?

Absolvieren Sie die Führerscheinprüfung der Klasse T, erhalten Sie gleichzeitig auch die Klassen AM und L eingetragen.

Wann erhalte ich den Traktorführerschein bei der Umschreibung?

Besitzer der alten Führerscheinklasse 3 erhalten beim Umtausch des Führerscheins die Klasse T in der Regel nur, wenn Sie eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft ausüben.

Traktor ohne Führerschein fahren?

Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.
Ohne Klasse-T-Führerschein zu fahren, ist meist nur auf Privatgrund möglich.

Im Regelfall ist es nicht erlaubt, einen handelsüblichen Traktor ohne Führerschein zu fahren. Jedoch gibt es wenige Ausnahmen, aufgrund derer es erlaubt ist, einen Traktor auch ohne Traktorführerschein zu fahren. Auf Privatgrundstücken, auf denen kein öffentlicher Verkehr stattfindet, darf ein Traktor auch dann gesteuert werden, wenn der Fahrer gar keinen Führerschein besitzt und über keine dahingehende Ausbildung verfügt. Jedoch ist hier eine Erlaubnis des Grundstückeigentümers notwendig.

Zudem gehören Traktoren laut Verkehrsrecht zu den wenigen Fahrzeugtypen (zu denen auch selbstfahrende Zugmaschinen zählen), die auch ohne Führerschein und besondere Ausbildung gesteuert werden dürfen – jedenfalls wenn Sie aufgrund ihrer Bauart nur eine geringe Höchstgeschwindigkeit fahren können.

Laut Fahrerlaubnisverordnung (§ 4 Abs. 1 ) benötigt man für “Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind (…) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h” keinen Führerschein.

Fällt ein Traktor in diese Kategorie, darf er also auch ohne Führerschein gefahren werden. Der Fahrer muss aber mindestens 15 Jahre alt sein.  Zu bedenken ist jedoch, dass die wenigsten Traktoren über eine Höchstgeschwindigkeit von nur 6 km/h verfügen. Nach aktuellen Gerichtsentscheidungen ist es auch nicht mehr zulässig, einen Traktoren so umzubauen, dass er nur noch diese Geschwindigkeit fahren kann. Dementsprechend kann man davon ausgehen, dass ein Traktor ohne Führerschein in den allermeisten Fällen nicht gefahren werden darf.

Erlaubte Fahrzeugklassen mit dem Traktorführerschein

Somit ist es doch angebracht, eine Fahrerlaubnis aus der Fahrerlaubnisklasse T zu erwerben. In der Ausbildung erlernt man die notwendigen Regeln zur Straßenbenutzung, und ist so in der Lage, den Traktoren auf großen Straßen und in gefährlichen Situationen ohne Unfälle zu steuern. Während das Fahren eines Traktors auf einem großflächigen Privatgrundstück kaum Gefahren birgt, sieht dies auf öffentlichen Straßen schon wieder ganz anders aus; hier kann sogar eine Geschwindigkeit von 6 km/h böse Folgen haben. Wer also regelmäßig einen handelsüblichen Traktoren fahren will, kommt nicht um den Führerschein T herum.

Mit einem Traktorführerschein können Sie folgende Fahrzeugtypen fahren:

  • Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen jedoch, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen
  • Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden
  • Anhänger dürfen angekoppelt werden
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs dürfen nur jene Fahrzeuge der Klasse T gefahren werden, welche die Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht erreichen! Erst mit dem 18. Geburtstag entfällt diese Einschränkung.

Traktorführerschein mit 15?

Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.
Sondergenehmigung für den Traktorführerschein: Ab 15 ist das in Ausnahmen möglich.

Die Frage, ob man den Traktorführerschein mit 14 oder 15 Jahren bereits machen kann, kann dahingehend beantwortet werden, dass es mit einer Sondergenehmigung zwar möglich ist – diese wird jedoch kaum erteilt.

Wenn die Eltern eines Führerscheinanwärters einen landwirtschaftlichen Betrieb haben und beispielsweise aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, ohne Hilfe die anfallende Arbeit zu bewältigen, für die der Besitz eines Traktorführerscheins notwendig wäre, dann kann man auch mit 15 bei der zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf eine Sondergenehmigung stellen. Doch nur in Ausnahmen wird dieser bewilligt.

Es ist möglich, dass eine MPU verlangt wird, bevor die Sondergenehmigung ausgestellt wird; die MPU muss der Antragssteller selbst bezahlen. Zumindest mit der Ausbildung kann man aber schon vor dem Erreichen des Mindestalters beginnen (etwa ein halbes Jahr vorher). Die praktische Prüfung darf jedoch frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag gemacht werden.

Voraussetzungen für den Erwerb des Führerscheins der Klasse T

Um einen Traktorführerschein zu erwerben, muss der Antragsteller ein Mindestalter von 16 Jahren aufweisen, sofern er nicht aufgrund einer Sondergenehmigung schon mit 15 die Erlaubnis für die Anmeldung in der Fahrschule erhalten hat. Weitere Voraussetzungen müssen nicht erfüllt werden. So ist der Vorbesitz eines anderen Führerscheins nicht notwendig. Möglicherweise verlangt die Fahrschule einen Sehtest.

Ein Führerschein der Klasse T ist unbefristet gültig; er muss nie erneuert werden. In den Traktorenführerschein der Klasse T ist der Führerschein AM und L eingeschlossen.

T-Führerschein: Kosten und Lerninhalte

Die Kosten für den T-Führerschein variieren
Die Kosten für den T-Führerschein variieren

Die Kosten für die Fahrschule variieren. Zudem hängen die Kosten für den T-Führerschein auch von der Anzahl der benötigten Fahrstunden ab, weswegen nur eine Fahrschule im Vorfeld eine angemessene Prognose erstellen kann. Vorgeschrieben für den Führerschein der Klasse T sind 24 Theoriestunden, die die Grundlagen behandeln, woran sich 12 Stunden anschließen, in dem das Wissen ausgebaut wird. Wer bereist einen Führerschein besitzt, der benötigt weniger Stunden für die Grundlagen.

Zum theoretischen Teil kommen die praktischen Fahrstunden – deren Anzahl ist abhängig von den Fortschritten und Wünschen des Auszubildenden.

Zu den Kosten für die einzelnen Stunden kommt schließlich auch noch die Gebühr für die Prüfung. Für den Erwerb des Traktorführerscheins ist sowohl eine praktische als auch eine theoretische Prüfung notwendig. Ein Traktorführerschein kostet inklusive der Prüfung insgesamt etwa 1000 Euro. Starke Abweichungen sind aber möglich.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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184 Kommentare

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  1. Basty
    Am 4. Juli 2017 um 3:17

    Ich wollte mal fragen, ob ich mit meinem T Führerschein auch bei einem Betrieb ohne Land oder Forstwirtschaft mit dem Traktor mit schwarzer Nummer (40 km/h) und dumper (grüne Nummer) fahren darf?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 11:30

      Hallo Basty,

      der T-Führerschein deckt ausschließlich Fahrten mit land- bzw. forstwirtschaftlichen Zweck ab. Die Farbe des Nummernschildes hat lediglich steuerliche Bedeutung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ronny
    Am 1. Juli 2017 um 9:55

    Wollte mal fragen hab mein führerschein seid 08,1999 klassen B,Melde rückseite T/s 181 darf ich trotzdem trecker fahren lg ronny

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Juli 2017 um 8:47

      Hallo Ronny,

      nein Die Schlüsselzahl sagt aus, dass Sie nur den Führerscheinklasse S haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Mathis
    Am 31. Mai 2017 um 18:20

    Hallo
    Ich (14) im November 15 möchte im Frühjahr 2018 gerne den T Führerschein machen darf ich dann bevor ich 16 bin schon Trecker fahren oder muss ich dann warten bis ich 16 bin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Juni 2017 um 8:37

      Hallo Mathis,

      das Mindestalter für den Führerschein der Klasse T liegt bei 16 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Nele
    Am 31. Mai 2017 um 7:39

    Hallo, ich wollte fragen ob ich mit dem T Führerschein auch einen 45 km/h roller fahren darf, weil der AM Führerschein ja nur 25 km/h erlaubt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 13:38

      Hallo Nele,

      im T-Führerschein ist der AM-Schein inbegirffen. Mit diesem dürfen Sie Leichtfahrzeuge mit einer baurtbedingten Höchstegeschwindigkeit von 45 km/h und einem Hubraum von maximal 50 ccm führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Max
    Am 24. Mai 2017 um 7:38

    Servus.
    Besitze einen Unimog 411 mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h und einen Gewicht von 2100kg. Nutze ihn nicht für Land oder Forstwirtschaft (Oldtimer, Sonntagsfahrzeug).
    Darf ich den Unimog mit meinem Autoführerschein Klasse B (seit 2011) fahren oder muss er auf 40 km/h gedrosselt sein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 8:15

      Hallo Max,

      der Führerschein der Klasse B beinhaltet die Klassen AM und L. Auf dieser Seite können Sie sich über die Führerscheinklasse B informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Max
        Am 24. Mai 2017 um 13:32

        Macht es einen unterschied ob die Zugmaschine land- und forstwirtschaftlich genutzt wird oder nicht?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 31. Mai 2017 um 8:33

          Hallo Max,

          mit dem Führerschein der Klasse L dürfen Sie Fahrzeuge führen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • Max
            Am 19. Juni 2017 um 12:32

            Das heißt, dass ich das Fahrzeug, das nicht Landwirtschaftlich genutzt wird und eine Höchstgeschwindigkeit von 53 km/h hat, mit meinem Autoführerschein fahren darf?

          • bussgeldkatalog.org
            Am 22. Juni 2017 um 13:16

            Hallo Max,

            mit dem B-Führerschein dürfen Sie Kraftfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen führen. Das sollte Ihren Angaben zufolge auch für Ihren Unimog reichen – also ja.

            Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Franziska
    Am 7. Mai 2017 um 19:01

    wenn man mit einem Oldtimer zb. auf der Landstraße fahren will bzw. Ausflüge machen will ist dies dann mit dem Führerschein klasse T genehmigt. denn ich bin jetzt 15 würde gerne anfangen damit ich mit 16 mit dem Traktor von meinem Vater fahren kann.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 8:26

      Hallo Franziska,

      mit einem Führerschein der Klasse T dürfen folgende Fahrzeuge geführt werden: Zugmaschinen, die aufgrund ihrer Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h erreichen können und selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Futtermischwagen – diese dürfen, bedingt durch ihre Bauart, keine höhere Geschwindigkeit als 40 km/h erreichen. Die genannten Fahrzeuge müssen für Land- oder Forstwirtschaft konstruiert sein und nur zu diesem Zweck benutzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Sebastian
    Am 3. Mai 2017 um 14:54

    Wir haben einen 20 kmh traktor. In den Papieren steht das er 20 kmh lauft. Darf ich diesen auch mit der am klasse fahren?

    Mfg Sebastian

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2017 um 8:42

      Hallo Sebastian,

      nein. Da die Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h liegt. Die AM-Klasse beinhaltet keine weiteren Führerscheinklassen. Notwendig wäre die Klasse L. Diese erhalten Sie beispielsweise mit den Autoführerschein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Matthias
    Am 1. Mai 2017 um 12:35

    Hallo,
    Meine Eltern haben einen Traktor aus Österreich gekauft. Darf ich diesen mit einem roten Kennzeichen in Österreich oder wenigstens in Deutschland nach Hause fahren?
    MFG
    Matthias

  9. Mario
    Am 16. April 2017 um 21:42

    Ihre Antwort ist teilweise total falsch. T beinhaltet doch die Klasse AM, so ist es auch auf Ihren Seiten nachzulesen. Allerdings darf er nur bis 45kmh fahren. Es gibt aber auch eine Sonderregelung, um DDR Mofas fahren zu dürfen. Dass er das Mofa nicht zum Holzrücken benutzt, …..

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 11:04

      Hallo Mario,
      vielen Dank für Ihren Hinweis. Natürlich beinhaltet der Führerschein der Klasse T auch die Klassen L und AM.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Manfred
    Am 14. April 2017 um 16:33

    Hallo,
    mein Sohn möchte beim Bauernverband in Triesdorf im August den T Führerschein machen.
    Er wird am 06.11.17 16 Jahre alt.
    Darf er da schon die Praktische Prüfung im August ablegen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. April 2017 um 9:17

      Hallo Manfred,

      vom Gesetzgeber ist vorgeschrieben, dass die theoretische Prüfung drei Monate vor dem 16. Geburtstag und die praktische Prüfung einen Monat vor dem 16. Geburtstag abgelegt werden darf.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sandra F.
    Am 12. April 2017 um 8:36

    Hallo,

    mein Sohn braucht den T-Fühererschein für eine Jahrespraktikum in der Landwirtschaft. Kann der Führerschein gefördert werden? Und wenn ja, von wem und in welcher Höhe?

    Mit freundlichem Gruß

    S. F.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 10:24

      Hallo Sandra,

      je nach Bundesland können Förderungen bestehen. Leider können wir Ihnen keinen Überblick je Bundesland geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Janina
    Am 11. April 2017 um 17:55

    Hallo hab ne frage Ich hab den AM Führschein darf ich dann auch ein Traktor fahren ??? AN ist doch auch Roller Füherschen ???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. April 2017 um 8:26

      Hallo Janina,

      mit einem AM-Schein dürfen Sie keinen Traktor fahren – lediglich Quads von nicht mehr als 350 kg, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h, einem Hubraum von max. 50 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 4kW.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Tom
    Am 3. April 2017 um 22:57

    Kann ich mit dem T Führerschein einen Roller mit der Höchstgeschwindigkeit von 45 kmh fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 12:52

      Hallo Tom,

      im Traktorführerschein T ist der Führerschein AM (Rollerführerschein)eingeschlossen. Dieser berechtigt zum Führen von Kleinkrafträdern bis 45 km/h. Folglich sollte das also möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Marie
    Am 3. April 2017 um 21:21

    Hallo,
    ich erwerbe im Moment den Führerschein Klasse T und habe voraussichtlich in drei Wochen meine theoretische Prüfung. Ich bin noch 15 und werde erst im Juli 16, meine Frage ist allerdings ob die Klasse AM bereits ab dem Tag der bestandenen theoretischen Fahrprüfung erteilt ist und ich so Mofa (gedrosselten Roller) fahren darf oder ob dies auch erst ab dem Tag der bestanden praktischen Prüfung gilt, weil es sind ja keine Praxisstunden für AM vorgesehen..
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. April 2017 um 10:00

      Hallo Marie,

      Sie erhalten die AM-Klasse erst, wenn der (vorläufige) Führerschein ausgestellt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Jonas
    Am 29. März 2017 um 22:10

    Ich (13) am 10 Mai (14) wollte im November das wäre ein halbes Jahr bevor ich 15 werde wollte ich mit dem Traktorführerschein der Klasse -T gerne Anfangen.
    Da wollte ich mal fragen ob das geht?
    Wir haben Zuhause eine Kleinlandwirtschaft, ca. 5 Hektar Wiese zu bearbeiten und manches ist halt 2 Kilometer vom Ort entfernt und da bräuchte ich den Traktorführerschein der Klasse-T.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:27

      Hallo Jonas,

      es gibt zwar die Möglichkeit, eine Sondererlaubnis zu erhalten, allerdings wird diese nur in seltenen Fällen erteilt. Richten Sie Ihre Frage am besten an die zuständige Führerscheinstelle, dort können Sie individuell beraten werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Frederik
    Am 29. März 2017 um 21:09

    Hallo,

    Also ich bin 17 Jahre alt, den Führerschein Klasse T habe ich schon, generell darf ich also nur Trecker bis 40 km/h fahren. Mir wurde jedoch von einem Freund erzählt wenn jetzt beispielsweise an einen Trecker der 50 km/h fährt ein Anhänger gekuppelt ist, welcher auf 40 km/h zugelassen ist, wäre dadurch das ganze Gespann auf 40 km/h zugelassen und ich dürfte damit fahren, obwohl ich noch nicht 18 bin. Stimmt es also das ich Trecker fahren darf die schneller als 40km/h fahren wenn dahinter ein Anhänger gekuppelt ist welcher auf 40km/h zugelassen ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:45

      Hallo Frederik,

      in der FeV steht explizit, dass Zugfahrzeuge der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h nur durch Kraftfahrer mit Alter über 18 Jahren gefahren werden dürfen. Demzufolge dürften Sie ein solches Gespann nicht führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Torben
    Am 28. März 2017 um 19:22

    Heißt dass ,das ich mir einen Traktor mit max.6km/h leihen kann zum Herrentag z.B. ohne irgendeinen Führerschein um damit rum zu fahren ohne ärger zu bekommen?

    THX im voraus
    Torben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:31

      Hallo Torben,

      ist die Höchstgeschwindigkeit bauartbedingt unter 6 km/h, gilt der Traktor als fahrerlaubnisfrei. Beim Alkoholkonsum sollten Sie aber vorsichtig sein. Ab 1,6 Promille bzw. bei einem Unfall mit 0,3 Promille kann eine MPU verordnet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter
    Am 28. März 2017 um 16:17

    Hallo
    Ich will nächstes Schuljahr eine Ausbildung zum Landwirt beginnen da ich dabei noch 15 bin möchte ich gern wissen ob ich da auch die sondergenemigung bekomme

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 12:35

      Hallo Peter,

      diese Frage kann Ihnen nur die Fahrerlaubnisbehörde beantworten. Es gibt zwar die Möglichkeit, allerdings wird hierbei stets gemäß Einzelfall entschieden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Josua
    Am 27. März 2017 um 16:07

    Hallo
    Ich möchte nächstes jahr meine Ausbildung als Landwirt anfangen und sollte dafür den t führerschein haben da ich aber noch 15 bin möchte ich gerne wissen ob ich da auch die sondergenehmigung bekomme

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 8:42

      Hallo Josua,

      die Sondergenehmigung gilt in der Regel nur für den L-Führerschein, nicht für T. Sie erhalten die Genehmigung nur, wenn Sie eine Notwendigkeit nachweisen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Birgit K.
    Am 27. März 2017 um 14:29

    Hallo, mein Sohn, 15, hat den Führerschein Klasse T mit sondergenehmigung. Darf er damit auch ein Moped bis 45 fahren? Im Führerschein ist das so eingetragen, der Fachlehrer sagt ja die vom Landratsamt sagen neim. Was ist richtig und wo kann man das nachlesen?
    Danke schon mal für ihre Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:48

      Hallo Birgit,

      da die Sondergenehmigung lediglich für einen bestimmten Zweck erteilt wurde, kann Ihr Sohn aktuell in der Tat kein Moped fahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Tobi
    Am 27. März 2017 um 5:46

    Hallo,
    Hieß es nicht mal, wenn man den Traktor gewerblich fährt das man dann die Klasse CE benötigt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:29

      Hallo Tobi,

      der T-Führerschein, auch Traktor-Führerschein genannt, ist in der Tat nicht ausreichend, wenn damit gewerbliche Zwecke verfolgt werden. Dafür ist ein C-Führerschein, LKW-Führerschein, erforderlich. Je nach Gewichtsklasse muss außerdem ein Führerschein der Klasse C1, C1E oder CE vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Stephan
    Am 18. März 2017 um 17:02

    Hallo.

    Als begeisterter Festivalbesucher und Freigeist, noch ganz ohne Führerschein, denke ich immer wieder darüber nach, wie ich mir das Leben noch schöner machen kann.
    Meine Idee war nun, mir einen Bauwagen schön auszubauen, wie man es vielleicht von Bauwagenplätzen kennt, und diesen dann mit einem Traktor an all die schönen Plätze dieser Welt zu ziehen. Dabei bin ich nun hier auf folgenden Satz gestoßen:

    ‘Außerdem müssen Sie für Landwirtschaft oder Forstwirtschaft konstruiert sein und dürfen auch nur zu diesem Zweck benutzt werden.’

    Ein Traktor ist, so glaube ich, ja immer dafür gebaut, nur wäre die Nutzung eben nicht zu diesem Zweck.

    1. Ist die Zugmaschine in diesem Fall egal und der Klasse T Führerschein nicht passend?
    2. Welcher Führerschein wäre bei diesem Gespann passender?

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    • Claudia
      Am 18. März 2018 um 11:50

      Hallo Stephan,

      was für eine schöne Idee du da hast. Ich selber träume auch schon seit langem diesen Traum.
      Ich habe einen Kurzurlaub auf einem Bauwagencampingplatz in Essen gemacht-superschön.
      Das war natürlich nicht mobil, aber die Vorstellung mit dem Traktor vorneweg hat sich in meinem
      Hirn festgebrannt. Das ist Freiheit…..
      Was ist in dem Jahr seit deiner Anfrage passiert? Hast du den passenden Führerschein gemacht?
      Bist du schon unterwegs zu den schönsten Plätzen dieser Welt?
      Freue mich sehr auf Antwort von dir
      Herzliche Grüße
      Claudia

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:54

      Hallo Stephan,

      sowohl Klasse L als auch Klasse T dürfen nur für land- und forstwirtschaftliche Zwecke nach § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eingesetzt werden. Sie sollten sich bei einer Fahrschule beraten lassen, was für Sie am besten wäre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Mario
        Am 16. April 2017 um 21:17

        Ich und sicherlich viele andere Leser auch, würden sich hier eine eindeutige Klärung und Empfehlungen wünschen.
        Dies betrifft z.b. den Transport von Baumaterial, Schneeräumen, Schausteller, … und andere nicht land- bzw forstwirtschaftliche Nutzungen von Traktoren bis zu 40/60kmh, …Z.B auch ziehen eines Tragkraftspritze Anhänger.
        Ist der Führerschein T europaweit gültig?
        Wenn ja, gibt es die Beschränkung auf land- und Forstwirtschaft auch dort s streng.

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. April 2017 um 11:06

          Hallo Mario,
          wenden Sie sich für eine eindeutige Klärung an die zuständigen Behörden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Fabian
    Am 16. März 2017 um 18:59

    Hallo
    ich (15) mache grade denn T-Schein. Und habe mir einen kleinen Oltimer zugelegt. Jetzt zu meiner Frage, dürfte ich mit ihm zum Traktortreffen fahren? Oder zu Vereinsausfahrten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. März 2017 um 10:12

      Hallo Fabian,

      dafür ist eine Fahrerlaubnis erforderlich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Janine
    Am 11. März 2017 um 11:12

    Von mein freund der Bruder ist 16 und macht den t/ führerschein darf er mit der Klasse auch einen roller mit 50 kmh fahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 10:45

      Hallo Janine,

      der Führerschein der Klasse T schließt die Klassen L und AM mit ein. Klasse AM schließt zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit ein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Vali
    Am 8. März 2017 um 23:51

    Hallo ich bin 14 und möchte kurz vor meinem 15. Geburtstag mit dem t-Führerschein anfangen . Damit ich diesen Führerschein mit 15 machen kann , benötige ich ein Sondergenehmigung .
    Welche Anforderungen benötigt man um eine Sondergenehmigung zu beantragen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2017 um 9:30

      Hallo Vali,

      es kommt sehr selten vor, dass eine solche Sondergenehmigung gestellt wird. Gefordert wird in der Regel aber ein positives MPU-Gutachten. Am besten Richten Sie Ihre Frage an die zuständige Führerscheinbehörde. Diese kann Ihnen mitteilen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Sondergenehmigung erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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