Alten Führerschein umtauschen: Wann ist Ihr Lappen dran?
Letzte Aktualisierung am: 6. Dezember 2024
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Umtauschfristen für Führerscheine im Papierformat
Besitzen Sie noch einen Führerschein im Papierformat, hängt die Umtauschfrist von Ihrem Geburtsdatum ab.
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Umtauschfristen für Führerscheine im Scheckkartenformat
Hat Ihr Führerschein bereits das Scheckkartenformat, kommt es auf das Jahr der Ausstellung an.
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
FAQ: Führerscheinumtausch
Die Führerschein-Umtauschpflicht besteht für alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Dies betrifft sowohl Führerscheine im Scheckkartenformat als auch solche aus Papier (z. B. rosa Führerschein).
Für den Umtausch vom Führerschein gelten verschiedene Fristen. Diese hängen davon ab, in welchem Jahr das Dokument ausgestellt oder wann der Besitzer geboren wurde. Die Umtauschfristen für Führerscheine aus Papier finden Sie hier. Die Fristen für Führerscheine im Scheckkartenformat finden Sie an dieser Stelle. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein auch jederzeit freiwillig, d. h. vor dem für Sie verpflichtenden Datum, umtauschen können.
Kommen Sie der Führerschein-Umtauschpflicht nicht nach und fahren trotzdem weiter Auto, erfüllt das den Tatbestand des Fahrens ohne gültigen Führerschein. Dies kann Ihnen bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro einbringen.
Die Kosten können je nach Führerscheinstelle leicht variieren, belaufen sich in der Regel jedoch auf rund 25 Euro. Gegebenenfalls kommen die Kosten für die Anfertigung eines biometrischen Passfotos hinzu.
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Inhaltsverzeichnis:
Millionen EU-Bürger müssen Führerscheine tauschen
Moderne Führerscheine sind längst nicht mehr nur ein bedrucktes Stück Papier, sondern regelrechte High-Tech. Die Verwendung spezieller Druckverfahren, Muster, Mikroschriften, Hologramme und besonderer Farben sorgt dafür, dass neuere Führerscheine fast unmöglich zu fälschen sind. Diese Sicherheitsmerkmale weisen jedoch nur EU-Führerscheine auf, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Darum sollen bis 2033 alle älteren Führerscheine, die noch in der EU im Umlauf sind, gegen das aktuelle Format umgetauscht werden. Das ist auch in Deutschland der Fall.
Der Umtausch soll nicht nur der Fälschungssicherheit dienen, sondern auch der Vereinheitlichung der Dokumente innerhalb der EU. Zudem werden bei dieser Gelegenheit sämtliche EU-Führerscheine in einer Datenbank erfasst.
Hinweis: Sie müssen wohlgemerkt nicht die Fahrerlaubnis umtauschen, sondern nur das Führerscheindokument. Besitzen Sie bereits einen EU-Führerschein (wurde ab 1999 ausgestellt), ändert sich bei Ihren Fahrerlaubnisklassen nichts. Ist Ihr Führerschein hingegen noch aus Papier, werden die darin eingetragenen Fahrerlaubnisklassen in die neueren EU-Klassen umgewandelt. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Fahrerlaubnisklassen.
Umtauschfrist beim Führerschein – verbindlich oder freiwillig?
Wenn Millionen Bürger gleichzeitig ihre Führerscheine umtauschen lassen wollten, wären die Behörden restlos überfordert. Aus diesem Grund wurde in Deutschland beschlossen, den Umtausch gestaffelt durchzuführen und verschiedene Fristen zu verhängen. Diese hängen davon ab, wann der Führerschein ausgestellt wurde oder – im Falle von Papierführerscheinen – wann der Besitzer geboren wurde. Einen Überblick über die verschiedenen Fristen erhalten Sie in den oben aufgeführten Tabellen.
Das Datum, das laut Tabelle für Ihren Führerscheinumtausch gilt, ist verbindlich. Wenn Sie bis dahin nicht Ihren Führerschein umtauschen, besitzen Sie kein gültiges Fahrerlaubnisdokument mehr. Dies kann Ihnen bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld von 10 Euro einbringen. Kümmern Sie sich also frühzeitig um den Umtausch. Es ist auch erlaubt, diesen lange vor Ablauf der für Sie geltenden Frist durchzuführen.
Umtauschfrist bei Wohnsitz im Ausland
Bis zum 19. Januar 2033 müssen sämtliche EU-Bürger ihre alten Führerscheine umtauschen. Die oben genannten Fristen gelten jedoch nur für Deutschland. Sie müssen sich also nur an diese halten, wenn Sie auch Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben. Verbringen Sie hingegen den Großteil des Jahres in einem anderen EU-Land, müssen Sie sich an die Regelungen dieses Landes halten. Erkundigen Sie sich deshalb frühzeitig, ob auch dort bestimmte Umtauschfristen zu beachten sind. Spätestens bis zum 19. Januar 2033 müssen Sie Ihren alten Führerschein aber in jedem Fall tauschen.
Führerschein umtauschen: So geht’s!
Um Ihren Führerschein umtauschen zu lassen, müssen Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Wohnorts wenden und einen entsprechenden Antrag stellen. Einige Behörden bieten diese Funktion bereits per Online-Formular an, sodass Sie nicht zwangsweise persönlich erscheinen müssen. Erkundigen Sie sich jedoch vorher, ob dies auch bei Ihrer Führerscheinstelle möglich ist.
Für den Antrag wird Folgendes benötigt:
- Ihr Personalausweis oder ein gültiger Reisepass
- Ihr aktueller Führerschein
- ein aktuelles biometrisches Passbild
Haben Sie noch einen alten Papierführerschein, der nicht von der Führerscheinstelle Ihres aktuellen Wohnorts ausgestellt wurde, ist außerdem eine Karteikartenabschrift der ursprünglichen Ausstellungsbehörde notwendig. Wenden Sie sich dazu an die Führerscheinstelle, die Ihnen den Papierführerschein ausgestellt hat, und beantragen Sie die Karteikartenabschrift. Diese wird dann direkt an die Führerscheinstelle Ihres neuen Wohnorts geschickt.
Beachten Sie, dass für die Beantragung des Führerscheinumtauschs Kosten anfallen. Diese können sich je nach Führerscheinstelle etwas voneinander unterscheiden. In der Regel müssen Sie hier mit etwa 25 Euro rechnen.
Der neue Führerschein ist nur 15 Jahre gültig
Auch nach dem Pflichtumtausch müssen Sie sich künftig darauf einstellen, Ihren Führerschein regelmäßig zu erneuern. Denn die Gültigkeit der neuen Scheckkartenführerscheine ist befristet und beträgt nur 15 Jahre. Sind diese abgelaufen, müssen Sie Ihren Führerschein erneut umtauschen. Diese Regelung soll dafür sorgen, dass die Fahrerlaubnisdokumente fortwährend dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und somit auch weiterhin fälschungssicher bleiben.
Ich habe noch meine grauen Führerschein, bin 1961 geboren, habe den Schein 1982 gemacht , muss ich da ne Strafe zahlen,
Ich musste meinen Führerschein für einen Monat in einer fremden Statd abgeben. Jetzt habe ich für den Pflichtumtausch in diesem Zeitraum einen Termin beim Straßenverkehrsamt und kann also den Führerschein nicht vorlegen. Reciht für diesen Termin auch die Bescheinigung der Stadt die den Führererschein eingezogen hat oder muss ich einen neuen Termin vereinbaren (War so schwierig an den Termin zu kommen)
VG
Michael
Ich 1965 geboren war im Januar 11 Tage zu spät da ich im Krankenhaus gewesen bin bei der Gemeinde und habe einen neuen Personalausweis und den kartenführerschein beantragt. Den Ausweis habe ich seit Wochen hier den Führerschein trotz mehrfacher Nachfragen noch nicht. Ich bekam zur Auskunft das, dass bis zu 6 Monate dauern kann bis der neue Führerschein fertig wäre. Kann das wirklich zutreffen?
….falsch ist schon mal, (falls der Führerschein “OHNE Ablaufdatum” kontrolliert werden sollte) dass man ohne gültigen Führerschein “unterwegs” ist! Da kein Ablaufdatum drauf ist besteht unbegrenzte Gültigkeit!!! Somit können “Die” mir auch kein Bußgeldbescheid ausstellen zumal wie erwähnt “unbegrenzte Gültigkeit!! Ich zahle nix!
Genau richtig ! Ich habe auch noch meine Rosa Pappe und werde Sie weiterhin nutzen. Es steht auch drauf “Gültigkeit unbefristet” . Meiner Meinung nach sollte man den Besitzern von der Rosa oder Grauen Pappe ein freiwilliges und kostenloses Umtauschrecht anbieten und nicht mit Bußgeldern drohen. Frechheit !!!
Eine Abzocke ist das.
Unsere Gemeinde verlangt schon 5 Euro um das ganze zu bearbeiten.
Dann noch 25 Euro für den Schein und ein Foto brauch man auch noch.
50 Euro sind da mal nix.
Dann ist das ganze befristet auf 15 Jahre.
Macht im Prinzip über 3 Euro auf das Jahr.
Das kann man sich fragen wie oft man kontrolliert wir für 10 Euro Strafe.
Guten Tag,
ich habe am 16.01.24 mein Führerschein samt Unterlagen an das KVR München für die Umwandlung in der neue EU-Führerschein, per Einwurf-Einscheiben, gesendet und die Gebühren überwiesen.
Bis heute de 12. 03.24 habe ich keine Bestätigung über den Antragseingang erhalten.
Nach mehreren E-Mails würde mir mitgeteilt, “… auf die KVR-Webseite wird darauf hingewiesen, dass die Umwandlung des Führerscheins auch mehr als 8 Wochen dauern kann.”
Leider würde meine konkrete Frage über eine Bestätigung des Antragseingangs nicht beantwortet. Wie kann ich mich absichern, dass die Unterlagen nicht verloren gegangen sind und dass den Antrag irgendwann bearbeitet wird?
Aktuell bin ich ohne Füherschein”lappe” und kann ins Ausland nicht fahren.
Ich verstehe, dass die Behörden aktuelle mit den Anträgen viel zu tun haben, aber ich finde, es ist unverantwortlich und unverschämt, was die Servicemitarbeiter des KVR machen. Der Ablauf ist falsch meiner Meinung nach und das interessiert niemand.
Hat jemand eine Idee, was ich da machen kann?
Was ist überhaupt der Beweggrund den Führerschein umzutauschen? Ich sehe darin eine reine Geldmacherei! Die Fahrerlaubnis wird ja nicht angetastet, weshalb soll ich dann meinen Lappen eintauschen in einen anderen und dafür Geld bezahlen? Alle paar Jahre einen neuen, also alle paar Jahre “blechen”. Wo steht das Gesetzt dazu?
Damit ein relativ aktuelles Foto bei der ausstellenden Behörde vorhanden ist.
Somit kann man immer Verstöße gegen die StVO direkt dem Fahrer zuordnen. Bei der Einreise nach Europa, von irgendwelchen Straftätern funktioniert das nicht, dafür beim Autofahrer umso besser!
Wenn ich es nicht mehr brauche, muss ich es abstempeln lassen, wenn ich nicht mehr fahre?
Danke.
Angenommen, ich tausche den Führerschein erst einige Monate nach Fristablauf um – gilt der neue Führerschein dann 15 Jahre ab Ausstellung oder nur 15 Jahre – rückwirkend – ab Fristablauf für den Umtausch?
Ich werde meinen Führerschein nicht umtauschen. Die Gefahr, erwischt zu werden, ist sehr gering. In meinen nun 45 Jahren mit Führerschein musste ich den noch nie vorzeigen (außer bei Bestellen eines Mietwagens).,bei 25€ Umtauschgebühr muss ich schon mindestens 3 x kontrolliert werden.
Lieber Carlo,
spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Umtauschfrist wirst du einen Brief von der Zulassungsbehörde bekommen das dir die Fahrerlaubnis entzogen wird, spare dir lieber den Stress, ich habe es gerade hinter mir.
Ich verstehe euer Problem nicht ,Berufskraftfahrer müssen alle 5 Jahre ihren Führerschein umtauschen .
Was passiert denn, wenn ich in eine zweite oder dritte Kontrolle gerate und den Führerschein immer noch nicht umgetauscht habe? Bei 25€ und weiteren Kosten kann ich mir vorstellen, dass viele diesen Ansatz wählen, zumal die “Gefahr” in eine Verkehrskontrolle zu geraten bei Normalfahrern eher selten vorkommt …
Welche Möglichkeiten haben die Behörden noch, das Ablaufdatum zu überprüfen?
Big Brother Is Watching You!
Mein Führerschein ist schon im Kartenformat und wurde am 1.06.2016 ausgestellt. Muss ich den Führerschein tauschen?
Ich fahre höchstens noch 2 -3 Jahre Auto.
Befremdlich: Ich finde es schon sehr fragwürdig, dass dieser Antrag einem keine Möglichkeit lässt, weiterhin, wie bisher bis zu 7,5 t zu fahren. Diese Fahrerlaubnis wird einem einfach entzogen…
Was will ich mit 18 t? Und: Es wird mir unterstellt, dass ich mit – jetzt 58 Jahren – gebrechlich und blind bin und damit kein größeres Kfz fahren kann und das Ganze muss auch noch verpflichtend vom Arzt abgestempelt werden.
Und: Zahlen darf ich auch noch dafür…
Fassungslos !
Hallo Petra,
wo kommen diese seltsamen Annahmen her, dass die Erlaubnis entzogen wird? Die Klassen werden 1 zu 1 übernommen.
Viel befremdlicher finde ich im Gegensatz zu Ihrer Meinung eher, dass diese alten Fahrerlaubnisse überhaupt für derartige Fahrzeuge berechtigen, die 3,5t oder gar 7,5t zulässige Gesamtmasse überschreiten. Ich schätze mal, dass mindestens 80% (der mir bekannten Menschen) sich nicht einmal selbst zutrauen würden derartige Fahrzeuge zu führen, von ebenfalls erlaubten großen Anhängern ganz abgesehen. Wenn man dann auch noch die Geschichten hört, wie diese Fahrerlaubnisse überhaupt erworben worden sind wird einem teilweise Angst und man wünscht sich eher eine Tauglichkeitsprüfung für diese Leute.
Ich möchte sagen, dass es hier für niemanden Grund zur Beschwerde gibt. Am Ende sind die neuen Führerscheine auch noch praktischer und EU- (Welt-) weit besser nutzbar.
es geht hier um das Recht und nicht um die Fähigkeiten, Befindlichkeiten oder anderes. Wennn du Krank bist hast du doch auch das Recht zu fahren oder wird dir dann das Recht entzogen?
Wenn ich mein Führerschein umtausche, dafür meinen alten Führerschein einreiche und dann warten muss, bis der neue kommt, kann ich dann in der Zeit fahren? Oder was passiert, wenn Kontrolle kommt? 10 eur und nachreichen?
Ich bin immer noch unsicher! Ich bin Jahrgang 1949. Mein Führerschein im Scheckkartenformat wurde im Januar 2021 ausgestellt. Muß der wieder umgetauscht werden?
Danke
Erika K
Gehts noch? Bevor ich diesen Schwachsinn mitmache, fahre ich lieber kein Auto mehr! Ist auch besser fürs Klima!!!
So ein Irrsinn!
Fragt sich nur noch, wann bei jedem einzelnen “der Kopf” ausgetauscht werden soll…, oder?
Hirnverbrannter EU-Bürokratismus für was bitteschön?
Meine Frau und ich befinden uns gezwungenermaßen (Verletzung im Urlaub geschehen) noch nicht zu Hause. Die Rückreise verzögert sich über den 19.07.2022 hinaus.
Abgabe des alten Führerscheins daher nicht möglich.
Was kann ich tun, ohne evtl. Bußgeld zahlen zu müssen?
Hi,
My driving license was issued in Poland in 2020, now i am living in Germany for 3 months. How can I exchange my driving license to German one?
Thanks
Guten Tag,
mein Führerschein ist im Scheckkarten-Format, ausgestellt im Dezember 2000 in Hannover. Ich bin Jahrgang 1955 und für längere Zeit im europäischen Ausland. Was muss ich beachten ?
Vielen Dank für Ihre Antwort,
Monika R
Hallo Monika R.,
die Informationen können unter folgendem Artikel gefunden werden: https://www.bussgeldkatalog.org/eu-fuehrerschein/#vorteile_des_neuen_scheins
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
ich bin 1943 geboren und habe seit 1963 einen führerschein der klasse 3 mitlerweile im scheckkarten format aus plastik.was gilt nun für mich ,das geburtsjahr oder das austellungsjahr des plastikführerscheins ?vielen dank für ihre auskunft mfg p.k
Hallo Peter K.,
da Ihr Führerschein im Scheckkarten-Format ist, müssen sie Ihren Führerschein zu der angegebenen Frist nach Ausstellungsjahr abgegeben: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umtauschen/#umtauschfristen_fuer_fuehrerscheine_im_papierformat
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