Führerschein C1: mit über 3,5 Tonnen unterwegs
Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025
Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten
Der Führerschein der Klasse C1 ist nur noch begrenzt gültig

Wer mit einem Lkw fahren möchte, benötigt dafür eine entsprechende Berechtigung. Eine Option ist die Führerscheinklasse C1. Sie gilt als die Einsteigerklasse für schwere Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Hierbei wird jedoch ein ärztliches Gutachten benötigt, um die Klasse C1 erwerben zu können.
Am 19. Januar 2013 wurde die Führerscheinrichtlinie für alle Führerscheinklassen grundlegend geändert. Dabei wurde auch eine Befristung für die C-Klassen festgelegt. Die Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge ist nur noch begrenzt gültig. Der Anhänger-Führerschein der Klasse C1 ist die Klasse C1E. Welche Voraussetzungen Sie für diese Klasse benötigen, welche Kosten auf Sie zukommen und welche Gültigkeit für die Fahrerlaubnis Klasse C1 besteht, lesen Sie in diesem Artikel.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: Führerscheinklasse C1
Die Klasse berechtigt zum Führen von leichteren Lkw, die mehr als 3.500 kg zGM und maximal 7.500 kg zGM auf die Waage bringen.
Der Gesetzgeber hat das Mindestalter für diese Führerscheinklasse auf 18 Jahre festgelegt.
Für den Erwerb der Klasse ist eine Theorieprüfung abzulegen, bei der es einen Fragebogen mit 30 Fragen zu beantworten gilt. Die praktische Prüfung dauert mindestens 75 Minuten und beinhaltet unter anderem die Abfahrtkontrolle sowie das Fahren innerorts und außerorts.
Führerschein C1: Was darf ich fahren?
Wer einen Lkw führen möchte, benötigt dafür eine der C-Führerscheinklassen: C, CE, C1 und C1E. Die Klasse C1-Fahrerlaubnis befähigt zum Führen folgender Fahrzeuge:
- Kraftfahrzeuge, welche nicht durch die Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D definiert werden,
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr 3.500 und maximal 7.500 kg sowie
- einer bauartbedingten Beförderungsbegrenzung von höchstens 8 Personen (außer dem Fahrer) und
- einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 750 kg.
Die Klasse C1E erlaubt es, den Lkw der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg (12.000 kg zusammen) zu fahren. Wer die Klasse C (offene Lkw-Klasse) besitzt, darf Lkw über 3,5 Tonnen führen (keine Obergrenze). Die Klasse CE ist eine Erweiterung der Klasse C und befähigt Inhaber, schwere Anhänger zu nutzen.
Ein wichtiger Unterschied der C-Klassen liegt im Mindestalter. Die Klasse C und CE können Sie nur erlangen, wenn Sie mindestens 21 Jahre alt sind. Bei der Klasse C1 oder C1E liegt das Mindestalter bei 18 Jahren.
Führerscheinklasse C1: Lkw über 3,5 Tonnen und ihre Voraussetzung zum Fahren
Die C1-Klasse ist mit diversen Auflagen und Voraussetzungen verbunden. Der wesentlichste Unterschied zum normalen Pkw-Führerschein ist die Eignungsprüfung.
Möchten Sie den Führerschein C1 erwerben oder verlängern, ist gem. Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) eine Untersuchung erforderlich. Wichtig ist, dass keine Erkrankungen vorliegen, die der Fahreignung entgegenstehen. Diese Eignungsprüfung müssen auch Personen durchlaufen, welche folgende Klassen bzw. Führerscheine erwerben wollen: C, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr oder gewerblichen Ausflugsfahrten oder Reisen sowie Krankenkraftwagen .
Die Eignungsprüfung für die C1-Fahrerlaubnis
Um den Führerschein C1 zu erlangen, muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt werden.
Der Arzt muss eine Bescheinigung ausfüllen, in der er erklärt, dass der Bewerber über das nötige körperliche und geistige Leistungsvermögen für die Führerscheinklasse C1 verfügt. In der Regel reicht eine orientierte Untersuchung, sogenannte „Screening”, aus. Außerdem kann sich der Arzt mit anderen Fachärzten beraten, wenn er sich bei verschiedenen Daten nicht sicher ist. Dies ist jedoch nur in Zweifelsfällen machbar. Sollte der Arzt Bedenken gegen die Eignung zum Führen vom Führerschein für Lkw über 3,5t haben, kann er weitergehende Untersuchungen anordnen. Folgende Untersuchungen werden durchgeführt:
- Vorgeschichte: Liegen Krankheiten oder Unfälle vor, die die Fahrfähigkeit beeinträchtigen?
- Daten: Welche Werte betragen die Körpermaße, das Gewicht, der Puls, etc.?
- Allgemeiner Gesundheitszustand: Gibt es derzeit Erkrankungen?
- Körperbehinderungen: Besitzt der Fahrer die Fahrfähigkeit einschränkende Behinderungen?
- Herz/Kreislauf: Gibt es Herz-/Kreislaufstörungen?
- Blut: Gibt es Anzeichen für eine schwere Bluterkrankung?
- Nieren: Liegt eine schwere Insuffizienz der Nieren vor?
- Endokrine Störungen: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Zuckerkrankheit? Wird er mit Insulin behandelt?
- Nervensystem: Gibt es hier Störungen?
- Psychische Erkrankungen oder Sucht: Zeigt der Bewerber Anzeichen einer Geistes- oder Suchterkrankung? Nimmt er Alkohol, Drogen oder Arzneimittel zu sich?
- Gehör: Ist das Hörvermögen schwer gestört?
- Tagesschläfrigkeit: Hat der Bewerber eine Erkrankung mit erhöhter Schläfrigkeit, z.B. Schlafstörungen?
Diese Untersuchung ist so wichtig, da der Berufskraftfahrer immer einer erhöhten Sicherheitsgefährdung durch ein schwereres Kraftfahrzeug ausgesetzt ist. Erhält der Bewerber vom Führerschein C1 die Bescheinigung über seinen guten Gesundheitszustand, muss er diese bei der Beantragung der Führerscheinklasse C1 abgeben.
Die Untersuchung kann der Betriebsarzt aber auch eine deutsche Institution durchführen. Beispiele hierfür sind der TÜV oder die Dekra.
Die Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse C1 darf nicht älter als ein Jahr sein.
Das Sehvermögen für den Führerschein der Klasse C1
Bewerber für einen Führerschein C1 müssen auch eine Bescheinigung über eine gute Sehleistung einreichen. Die Anlage 6 der FeV definiert die Werte, die Kraftfahrer haben müssen, um einen Lkw über 3,5 Tonnen führen zu können.
Diese Sehtests können von einem Augenarzt oder einem gemäß Anlage 6 FeV berechtigten Arzt durchgeführt werden. Der Test darf nicht älter als 2 Jahre sein. Folgende Anforderungen müssen Sie laut FeV besitzen, um den Führerschein C1 erlangen zu können:
- zentrale Tagesschärfe: auf jeden Auge 0,8 sowie beidäugig 1,0
- Farbsehen: ausreichendes Kontrast- und Dämmerungssehen muss vorhanden sein
- Gesichtsfeld: Halbkugelperimeter im Bereich zu beiden Seiten bis 70 Grad, unten und oben 30 Grad
- Stereosehen: räumliches Sehen, also Tiefenwahrnehmung sowie räumliche Wirkung des Außenraums muss vorhanden sein
Wenn Sie eine Brille tragen, darf Ihre Dioptrien-Zahl höchstens +8,0 betragen. Sollte sie höher sein, müssen Sie Kontaktlinsen für das Führen der Klasse C1 und Klasse C1E benutzen.
Des Weiteren benötigen C1-Bewerber eine Ausbildung in Erster Hilfe. Diese ist auch für Interessenten der Klasse C1E wichtig.
Führerschein C1 in der Fahrschule erlernen
Um die Führerscheinklasse C1 zu erwerben, muss der Fahrschüler den Pkw-Führerschein Klasse B besitzen oder sich in der Ausbildung zu dieser befinden. Nach der erfolgreichen praktischen Pkw-Prüfung dürfen Bewerber die Ausbildung für den Führerschein C1 beginnen.
Das Mindestalter für die Ausbildung beträgt 18 Jahre. Es gilt jedoch die Ausnahmeregelung, dass auch jüngere Personen den Führerschein C1 erlangen können, wenn Sie sich in einer entsprechenden Ausbildung befinden. Dann ist der Besitz der Klasse jedoch mit Auflagen verbunden. Der Auszubildende darf nur Fahrten im deutschen Inland tätigen sowie nur im Rahmen seines Ausbildungsverhältnisses fahren. Diese Auflagen entfallen natürlich, wenn er das 18. Lebensjahr erreicht.
Ohne die Grundqualifikation für Berufskraftfahrer dürfen Besitzer vom C1-Führerschein leichte Lkw nur privat nutzen. Wer diese jedoch gewerblich fahren möchte, muss diese Grundqualifikation besitzen.
C1-Führerschein: Kosten für den theoretischen Unterricht
Der Theorieunterricht für die Lkw-Führerscheinklasse C1 besteht aus 6 Doppelstunden Grundstoff und 6 Doppelstunden Zusatzstoff. Eine Doppelstunde beträgt 90 Minuten. Der Zusatzstoff kann sich auf 2 Doppelstunden verkürzen, wenn Sie D1 oder D besitzen.
Die Prüfung besteht aus 30 Fragen. Maximal 10 Fehlerpunkte dürfen erworben werden. Beantwortet der Fahrschüler zwei Fragen mit einer Wertigkeit von 5 Fehlerpunkten falsch, kommt er zwar auf genau 10 Punkte, fällt jedoch auch durch.
Der Theorieteil ist in der Regel schon im Grundbetrag der Fahrschule enthalten. Die Theorie-Kosten vom Führerschein C1 sind von Region zu Region unterschiedlich und betragen etwa zwischen 250 und 500 Euro. Die Prüfung kostet etwa 25 Euro. Hierzu kommen noch Prüfgebühren von rund 21 Euro. Die Lehrmittel für den Unterricht schlagen mit rund 50 bis 80 Euro zu Buche.
Praxisunterricht für den Führerschein der Klasse C1 und seine Kosten
Die Anzahl der Fahrstunden ist anhängig vom Lernfortschritt und den persönlichen Fähigkeiten des Fahrschülers. Der Fahrlehrer schätzt seine Leistung ein und berät dann, wie viele Fahrstunden genommen werden. Pflichtstunden sind jedoch folgende Sonderfahrten:
- 3x Überlandfahrt
- 1x Autobahnfahrt
- 1x Fahrt in der Dunkelheit
Die Sonderfahrten kosten etwa 50 bis 80 Euro. Fahrschüler bezahlen für die normalen Fahrstunden etwas weniger (rund 40 bis 70 Euro). Zusätzlich wird noch eine Unterweisung am Fahrzeug durchgeführt, welche etwa 30 Euro kostet.
Die praktische Prüfung dauert etwa 75 Minuten, wovon die reine Fahrtzeit 45 Minuten betragen muss. Die Prüfungsinhalte sind beispielsweise Abfahrtkontrolle, Fahren innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf der Autobahn und auf Kraftfahrstraßen. Die Führerschein C1-Kosten für die Praxisprüfung betragen etwa 120 bis 140 Euro zuzüglich zirka 140 Euro Prüfgebühr.
Allgemeine Kosten für den Führerschein C1
Der Führerscheinantrag ist mit einer Gebühr verbunden, welche mit etwa 45 Euro zu Buche schlägt. Die Tauglichkeitsuntersuchung kostet rund 100 Euro, der Erste Hilfe-Kurs rund 30 Euro.
Gültigkeit vom Führerschein C1 und alten Führerscheinen
Aufgrund der aktuellen Änderung der Führerscheinrichtlinie sind die C-Führerscheinklassen nur noch begrenzt gültig. Die Führerscheinklasse C1 ist grundsätzlich nur 5 Jahre lang gültig und muss durch ein ärztliches Gutachten erneuert werden.
Für C1-Führerscheine, welche bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurden, gilt eine andere Regelung: Diese unterliegen bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres eine Befristung. Erst danach muss der Führerschein C1 alle fünf Jahre verlängert werden. Jedoch muss hierfür wieder ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden. Wer seinen Führerschein mit dem 45. Lebensjahr erlangt, bekommt die Fahrerlaubnis C1 nur für fünf Jahre ausgestellt.
Nach dem Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins dürfen keine Fahrzeuge und Züge der Klasse C1 mehr gefahren werden.
Wer die alte Klasse 2 besitzt, darf auch nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, und CE fahren. Sie müssen Ihren Lkw-Führerschein höchstens mit dem 50. Lebensjahr umtauschen. Dann werden Ihnen die Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T gutgeschrieben. Jedoch werden die Klasse C und die Klasse CE nur für fünf Jahre befristet.
Umtausch in neuen EU-Führerschein
Wurde Ihr Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt, sind Sie überdies dazu verpflichtet, diesen bis zum 19. Januar 2033 in einen neuen EU-Führerschein umschreiben zu lassen. Würden jedoch sämtliche Führerscheininhaber bis zu diesem Stichtag mit dem Umtausch warten, wäre der Ansturm auf die Behörden sehr hoch. Daher gibt es gesonderte Umtauschfristen, um die Umschreibung der Führerscheine nach Ausstellungsdatum oder Geburtsjahr des Inhabers zu staffeln.
Umtauschfristen für Papierführerscheine
Geburtsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
ab 1971 | 19.01.2025 |
Umtauschfristen für Scheckkartenführerscheine
Ausstellungsjahr | Umtauschfrist |
---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.1.2013 | 19.01.2033 |
Führerschein C1: Schlüsselzahl 171
Wer seinen alten Führerschein in einen neuen EU-Führerschein umtauscht, kann unter Umständen begrenzte Klassen mit sogenannten Schlüsselzahlen erhalten. Diese schränken die Klassen ein, die Sie fahren dürfen. Wer also beispielsweise die alte Klasse 3 vor 1980 erworben hat, bekommt die Führerschein C1-Schlüsselzahl 171. Diese ist eine nationale Schlüsselzahl. Das bedeutet, dass es sie so nur in Deutschland gibt. Die Zahl 171 bedeutet, dass Sie mit der Klasse C1 auch Fahrzeuge der Klasse D führen dürfen, welche eine zulässige Gesamtmasse von maximal 7.500 kg besitzen. Sie dürfen diese Busse jedoch nur ohne Fahrgäste führen.
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Kann ich 17.1/2 Jahre den Führerschein der Klassen B, C1, C1E und A2 gemeinsam machen? Praxis und Theorie? Habe den Führerschein Klasse AM mit 15 absolviert Sachsen Anhalt Modellprojekt. Danke.
Hallo Micha,
fragen Sie bitte in einer Fahrschule nach.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Zwei Fragen bezüglich des Eignungstests für die C(E) Führerscheine:
Ist es ein Problem wenn man an Asthma erkrankt ist? Wenn ich die FeV-Anlage richtig verstanden habe wird diese Erkrankung ja sogar in der selben Kategorie wie grippaler Infekt geführt und ist daher unbedeutend…
Als Zusatzinfo: Seit Jahren keine Medikamente, nie einen Anfall gehabt, keine Probleme bei Belastung aller Art…
Zweite Frage:
Die zentrale Tagessehschärfe von 80 bzw. 100 Prozent kann auch mit Brille erreicht werden, richtig?
Kann man also mit -0.5 auf beiden Augen + Brille diese Werte erreichen und gibt es Maximalwerte?
MfG,
Mike
Hallo Mike,
wenden Sie sich am besten direkt an die Führerscheinstelle bzw. einen zuständigen Arzt. Sofern Sie Ihre Sehstärke mit einer Brille korrigieren können, sollte in der Regel kein Problem bestsehen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Eine Frage ich bin 19 und die Firma will mir den Führerschein c1 bezahlen also würde ich gewerblich fahren aber ich muss dafür nicht 21 Jahre sein oder ?
Hallo Patrik H.,
nein, denn das Mindestalter für den Führerschein C1 beträgt 18 Jahre.
Das Team von bussgeldkatalog.org
Hallo Bußgeldkatalogteam,
wenn ich die Klasse c1 bzw. C1e machen möchte um sie gewerblich im Garten-/Landschaftsbau zu nutzen, um z.B. einen Minibagger, Sand, Steine etc. auf die Baustelle zu bringen oder Boden, Hackschnitzel etc. abzufrahren, habe ich gelesen das für diese Tätigkeiten eine Sonderregelung in Bezug auf die Berufskraftfahrergrundqualifikation existiert und diese auch bei Neuerwerb der Klassen nicht erforderlich ist. Stimmt das?
Hallo Jörn,
eine solche Regelung ist uns nicht bekannt. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer Fahrschule.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
mir schwebt schon seid längerem einige Fragen und Gedanken durch den Kopf. Ich hoffe hier neue Erkenntnisse zu erhalten.
Ich bin im Besitz des FS Kl. B/BE erworben vor dem 19.01.2013! Und darf somit Fahrzeuge der Kl. B (3500kg) + Anhänger BE (3500 Kg) = 7000Kg fahren.
Auch darf ich die Minisattelzug Kl.BE durch Zugfahrzeug (3500 Kg) + Anhänger/Auflieger (8500 KG) = 12000kg fahren.
Auch Clixstar-Systeme (wie in Holland sehr verbreitet) Zugfahrzeug (3500 Kg) + Anhänger/Auflieger (sieht aus wie ein Wechselbrückensystem) darf ich mit einem Gewicht von 6500 Kg = 10000 Kg fahren.
Macht es da nicht Sinn um den “alten” BE gemacht vor dem 19.01.2013 (ab diesem Datum gelten andere Gewichts varianten) in einen FS der Kl. C1 ode gar C1E umzuwandeln. Da ich beruflich als Kraftfahrer unterwegs bin würde mir das doch sehr entgegen kommen. Da auch die Firma nun auf mittlere LKW ausweicht (ab 7490 KG bis 12000 Kg).
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit? Oder gar eine Gesetzeslücke?
Ich freue mich über eine Antwort. Vielen Dank und lieben Gruß
Thomas
Hallo Thomas,
der Führerschein Klasse BE berechtigt Sie zum Führen von Anhängern bis zu 3.500 kg und bestimmten Minisattelzügen, das ist korrekt. In der Regel ist es jedoch nicht möglich, den Führerschein einfach so umzuwandeln. Wenn Sie einen C-Führerschein möchten, dann müssen Sie auch entsprechende Prüfungen ablegen. Weitere Details können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Das Team von bussgeldkatalog.org
hallo,
ich bin 51 j. alt und habe ca. 1984 den führerschein klasse 3 gemacht. darf ich mir für privat einen klein-lkw bis 7,5 tonnen leihen um von hamburg nach münchen eine maschine zu transportieren?
mfg robert b.
Hallo Robert,
Sie dürfen Fahrzeuge bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7500 kg führen(Klasse C1) – allerdings nur, bis Sie das 50. Lebensjahr erreicht haben. Danach ist eine Verlängerung nötig, bei der Sie unter anderem ein ärztliches Gutachten vorlegen müssen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
was für deppen haben sich derartige regelungen ausgedacht ??? in einem gesetzestext unterschiedliche
maßeinheiten zu verwenden, darauf können nur juristen kommen. man sollte sich schon auf eine maßeinheit
besinnen … 12000 kg entsprechen im übrigen 12 tonnen.
Hallo Tom,
wie Sie dem Gesetzestext der FeV entnehmen können, wird dort lediglich die Einheit Kilogramm verwendet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo
Wir möchten uns ein Wohnmobil kaufen. Jetzt ist meine Frage wenn meine Tochter den fahren möchte reicht da ihr BE Führerschein oder muss sie einen C Führerschein haben?
Das Wohnmobil wir über 3,5 to Gewicht liegen
Gruß Ulrike
Hallo Ulrike,
mit dem Führerschein der Klasse B dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg geführt werden. Der Führerschein der Klasse BE erlaubt es dem Fahrer, ein Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg zu ziehen. Für ein Kraftfahrzeug, welches mehr als 3,5 t wiegt, benötigt Ihre Tochter den Führerschein der Klasse C1 (Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg).
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Habe seit Juli 1967 Fahrerlaubnis der kl.3 seit November 1970 klasse 2.
Klasse C und CE abgelaufen 10.15.
C1 vermerk 171
C vermerk 172
L vermerk 174,175
Darf ich mit C1/C1E noch gewerblich fahren?
Und was ist mit M L T/S kann ich die noch nutzen
Vielen Dank .
Hallo Friedrich,
wer die alte Klasse 2 besitzt, darf auch nur noch bis zum 50. Lebensjahr Fahrzeuge der Klasse C1, C1E, C, und CE fahren. Sie müssen Ihren Führerschein spätestens mit dem 50. Lebensjahr umtauschen. Dann werden Ihnen die Klasse B, BE, C, CE, C1, C1E, AM, L und T gutgeschrieben. Jedoch werden die Klasse C und die Klasse CE nur für fünf Jahre befristet.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich möche mein Wohnmobil mit 5,5 t (auch im europäischen Ausland) fahren.
Ich bin Jahrgang 1951 und habe 1969 den “alten Dreier” gemacht ..
Unter C1 finden sich in Spalte 12: 95.10.09.14,171
Unter BE finden sich in Spalte 12: 79.06
Unter C1E finden sich in Spalte 12: 95.10.09.14
Gilt hier “Besitzstandswahrung” oder muss ich alle 5 Jahre mit einer Gesundheitsprüfung verlängern lassen?
mfg
Hallo Hans,
die Führerscheine an sich müssen nicht verlängert werden. Lediglich, wenn Sie die Schlüsselzahl 95 (notwendig für den beruflichen Kraftverkehr) nicht verlieren möchten, ist eine regelmäßige Verlängerung notwendig.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo zusammen,
Ich habe 1989 den FS Kl. 3(bis 7,5 Tonnen) gemacht. 2001 wurde mir der Führerschein entzogen. (kein Alkohol oder Drogen). nach erfolgreicher MPU erlangte ich den Führerschein 2002 wieder, aber “nur” den der Klasse B.
Nun, nach 15 Jahren möchte ich mein Wohnmobil auflasten oder ggf. ein Fahrzeug bis 4,5 Tonnen fahren.
Muss ich Klasse C1 bei der Fahrschule komplett absolvieren oder reicht dort eine “abgespeckte” Version, um bis 7,5 Tonnen wieder fahren zu können? Soll heißen, nur Theorie und keine Praxis bzw. anders herum.
Die Fahrschule vor Ort deutete so etwas an.
Vielen Dank
Hallo Holly,
am besten sprechen Sie dies mit der zuständigen Führerscheinstelle ab. Diese kann Ihnen genau sagen, was Sie benötigen, um Ihr Wohnmobil zukünftig führen zu können.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe 1986 den FS Kl. 3 gemacht, nach einer Alkohofahrt 1990 wurde er eingezogen. 2010 habe ich ihn neu beantragt und, nach einigen Seminarstunden, ohne weitere Prüfungen wieder bekommen. Dummerweise habe ich damals auf eine Sehtest verzichtet, s.d. ich nur die Klasse BE eingetragen bekam.
Wir möchten uns jetzt ein Wohnmobil kaufen mit zGG über 3,5 t. Gibt es eine Möglichkeit, den FS erweitern zu lassen mit entsprechendem ärztlichen Gutachten und Sehtest oder muss ich einen neuen FS C1 erwerben.
Hallo Thommy,
dies sollten Sie mit der zuständigen Führerscheinstelle besprechen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
halo lieber leute
ich benötige ihren hilfe,
ich bin 34 jahre alt,und habe ich schon seit einem Monat die Führerschein B 96 absolviert,
darf ich in einem Fahrschule für Führerschein D Beginen?
ich möchte Boss Fahrer werden:)
Hallo,
hier finden Sie Informationen über den Führerschein der Klasse D: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/d-fuehrerschein/
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, habe mein Pkw Führerschein wegen 1,4 Promile abgegeben bereue mein Fehler zu tiefst. Mein Führerschein habe ich für 8 Monate abgeben müssen kriege den aber jetzt bald wider.
meine frage: Kann ich mit so ein Eintrag im Register einen lkw Führerschein machen ?
Hallo Orhan,
eigentlich sollte das gehen. Wenn Sie den Führerschein neuerteilt bekommen, dann liegt offenbar die Fahreignung vor.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo an die Kollegen von bussgeldkatalog.org,
meine Mutter hat den Führerschein am 08.12.1977 erworben und darf auch Fahrzeuge der Klasse C1 fahren. Laut dem Artikel habe ich es so verstanden, dass Sie praktisch von irgendwelchen Gültigkeiten und Fristen befreit ist? Ist dies so richtig.
Danke schon einmal für die Hilfe.
Viele Grüße
Hallo Eric,
Führerscheine der Klasse C1, die vor dem 18.01.2013 ausgestellt worden sind, müssen in der Regel ab dem 50. Lebensjahr des Inhabers alle fünf Jahre verlängert werden.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Liebes BGK-Team,
ich besitze einen Unimog 435 U1300L mit eingetragenem zGG von 7500kg darf mein Vater welcher 1979 den Führerschein klasse 3 gemacht hat den nun fahren oder nicht? Er hat den Scheckkartenführerschein 2006 ausgestellt bekommen und die Klassen C1 mit SN:171 und C1E ohne SN eingetragen. Ebenfalls hat er kein Ablaufdatum. Oder Gilt die Klasse nur bis 7490kg? Mich verwirren ein wenig diese max. und bis. angaben.
Viele Grüße
Hallo Janosch,
Ihr Vater darf Fahrzeuge der Klasse C1 bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 7500 kg fahren – also auch Ihren Unimog.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo!
Ich habe einen Führerschein und die Schlüsselnummer 171! Ich darf also Bus bis 7,5 to fahren, ohne Personen! Gibt es die Möglichkeit jetzt noch einen P-schein zu machen?
LG Marion
Hallo Marion,
die Möglichkeit, einen P-Schein zu machen, steht Ihnen jederzeit offen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ärztliche Untersuchungen für “Altinhaber”
Soweit Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 keine Fahrzeugkombinationen führen wollen, die nach neuem Recht in die Klasse CE fallen, brauchen sie sich keinen ärztlichen Untersuchungen zu unterziehen. Bei einem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis erhalten sie neben den Klassen B und BE auch die Klassen C1 und C1E ohne Befristung.
Quelle: BMVI
Ich möchte Werner bestätigen. Ich habe, seit gestern, den EU Führerschein (Klasse 3 seit 1992) C1 und C1E sind unbefristet. Klasse CE ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet.
Ich habe eine Frage ich möchte den C1 machen habe momentan aber noch keine Führerschein brauche ich dafür erst den B oder kann ich gleich auf den C1 gehen?
Hallo Florian,
der Vorbesitz der Klasse B ist vorgeschrieben. Möglicherweise kann eine Fahrschule Ihnen ein Gesamtpaket vorschlagen, bei dem Sie zuerst den B-Führerschein erwerben und diesen dann erweitern.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich würde es sehr begrüßen wenn bei den Antworten etwas genauer auf die Fragen eingegangen wird. Die Antworten sind für mich nichts sagend. Dass es wo steht und man nachschauen kann wissen wir doch alle! Bitte künftig detaillierter mit Fakten Antworten Danke.
Ich habe meinen Führerschein Klasse 1 und 3 seit 1977. Seitdem fahre ich einen 7,5t mit einem Tandem Anhänger 10.5t
Darf ich dieses Gespann nicht mehr fahren?
Ich bin jetzt 57 Jahre alt und mein Euro Führerschein wurde 2002 unbefristet ausgestellt.
Hallo Axel,
ab einem Alter von 50 Jahren müssen Sie im Fünf-Jahres-Takt ärztliche Nachweise erbringen, um die Lizenz zu verlängern. Ohne diese besitzen Sie offiziell keine Fahrerlaubnis mehr. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob die Verlängerung jetzt noch möglich ist.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe meinen Führerschein 1983 gemacht und jetzt auch das Alter von 52 Jahren erreicht. 2013 wurde mir mein Führerschein gestohlen und ich bekam anstelle des großen grauen Papiers als Ersatz eine Scheckkartenform.
Ich möchte ein Wohnmobil mit Anhänger fahren, dass 3,5 t bei der Zugmaschine überschreitet, voraussichtlich aber unter 7,5 t bleibt. Beim Hänger werden es ca. 2,5 t Gesamtgewicht (Boot).
Den Ausführungen auf dieser Seite zufolge ist das mit dem C1E möglich. Dieser ist auf der Rückseite ohne Einträge in den Spalten 11 (Gültigkeit) und 12 (Beschränkungen) mit dem Datum des Führerscheinerwerbs 1983 in der Spalte 10 ausgewiesen. Bei CE wird durch Ausweisen meines Geburtstages vor 2 Jahren die Gültigkeit in Spalte 11 aufgehoben, Vermerk in Spalte 12: 79 (C1E>12.000. LS3).
Meine Fragen:
– ist mein C1E nun auf 5 Jahre befristet – lt. Führerschein Spalte 11 nicht – oder muss ich jetzt automatisch alle 5 Jahre den Nachweis erbringen?
– ist die angestrebte Kombination Wohnmobil-Bootsanhänger mit C1E möglich, wenn das Gespann 7 + 2,5 = 9,5 t hätte?
Hallo Volker,
die Schlüsselzahl 79 erlaubt es Ihnen, folgende Züge zu fahren: Zugfahrzeug bis 7,5 Tonnen mit Anhänger. Wichtig hierbei ist, dass das Gesamtgewicht des Zuges 12 Tonnen nicht überschreitet. Zudem darf das Gesamtgewicht des Hänger das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht überschreiten.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo! Ich werde im April 50, habe den EU Führerschein und bin im Besitz der kl. C1 und C1E, die noch bis 2019 befristet ist. Meine Frage ist nun, brauche ich eine ärztliche Untersuchung plus sehtest bis April, oder erst ab 2019? Ich finde einfach keine richtige Antwort auf diese Frage.
Hallo Volker,
Sie müssen die Untersuchung ab Ihrem 50. Lebensjahr absolvieren.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo Bußgeldkatalogteam,
ich habe nur einen PKW Führerschein 1995 gemacht und 2006 auf EU umschreiben lassen.
Auf dem neuen Führerschein ist nun in der Spalte 10. bei B/C1/BE/C1E/CE/M/L/T/S das Datum 07.02.95 (Erteilungsdatum!) vermerkt. Bei CE steht in Spalte 11. 22.12.26 und Spalte 12. noch 79(C1E>12000kg,L<3). Bei C1 steht noch in Spalte 12. noch 171. Wie gesagt, habeich aber nur den PKW Führerschein gemacht.
Ich bin nicht hauptberuflich Kraftfahrer, sondern technischer Angestellter in einem mittelständischen Betrieb.
Habe aber eine (mittlerweile abgelaufene) Fahrerkarte für unseren LKW bis 7,49 to., damit ich ihn in Notfällen fahren kann, was bisher sehr selten vorgekommen ist. Die 5 Module habe ich nicht gemacht. Auch keinerlei Vort-oder Weiterschulung seit meinem PKW-Führerschein. Auch keine Eignungsprüfung oder ähnliches. Fahrerkarte würde ich natürlich neu beantragen, sollte ich überhaupt fahren dürfen…..
Jetzt kommt so ein Notfall auf mich zu und ich möchte gerne wissen ob ich einen LKW bis 7,49 to. beladen mit Ausstellungsware zum Kunden fahren darf? Die Fahrtstrecke ist ca. 400 km.
Viele Grüße
Hallo Stefan,
nach Ihren Angaben dürften Sie einen Lkw mit maximal 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht fahren. Dies ist durch C1 abgedeckt. Bei Zweifeln können Sie verbindliche Auskünfte bei der Führerscheinstelle einholen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Ich habe den Führerschein C1 2005 gemacht.
Darf ich fahren:
Fahrzeug 2t und Anhänger 1,9t ????
Vielen Dank
Hallo Christoph,
mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Fahrzeuge über 3,5 t bis maximal 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht fahren. Ein Anhänger darf das zulässige Gesamtgewicht von 750 kg nicht überschreiten. Für Anhänger über diesem Gewicht benötigen Sie die Klasse C1E.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
Darf ich mit dem C1 Führerschein auch ein PKW mit zul. Gesamtmasse von 3,5t und zusätzlich einem Anhänger mit zul. Masse von 3,5t fahren? da ich nicht über die sogenanten 7,5t komme?
danke schonmal mfg Dominik
Hallo Dominik,
mit dem Führerschein der Klasse C1 dürfen Sie Anhänger bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 750 kg fahren. Für Anhänger die diese Vorgaben überschreiten ist ein Führerschein der Klasse BE (wenn die zulässige Gesammtmasse vom Zug 3,5 t überschreitet) oder C1E notwendig.
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