Führerschein verloren oder gestohlen: Was tun?

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Führerschein weg? Was Sie jetzt tun können

Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?
Was ist zu tun, wenn der Führerschein verloren oder geklaut wird?

Der Verlust vom Führerschein ist ärgerlich. Doch aufgrund der neuen und kleinen Scheckkartengröße ist dies natürlich möglich. Je nachdem wie Ihnen der Führerschein abhanden gekommen ist, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.

Wurde Ihnen der Führerschein gestohlen, müssen Sie beispielsweise anders vorgehen, als wenn Sie Ihren Führerschein einfach ausversehen verloren haben. Es kommt also darauf an, ob der Führerschein geklaut oder nur verloren wurde.

Die Begrifflichkeiten sind jedoch die gleichen. Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein, oder auch Übergangsführerschein genannt, ausgestellt. Dieser besitzt eine bestimmte Gültigkeit, die abläuft, wenn der neue Führerschein, oder auch Ersatzführerschein genannt, ankommt. Auf dem Übergangsführerschein sind u.a. der Name, Adresse und die zugelassenen Fahrzeugklassen vermerkt. Auf dem vorläufigen Führerschein ist kein Bild vorhanden. Er ist nur in Verbindung mit einem amtlichen Personalausweis gültig. Der Übergangsführerschein kann direkt nach der Beantragung eines neuen Führerscheins von der Behörde mitgenommen werden.

Informationen zum Führerscheinentzug:

Wenn Sie Ihren Führerschein aufgrund zu vieler Punkte, Alkohol o. ä. verloren haben bzw. Ihnen der Führerschein entzogen wurde, finden Sie in unserem Ratgeber zum Führerscheinentzug passende Informationen – z.B. zur Sperrfrist, Wiedererteilung oder zu möglichen Kosten.

FAQ: Führerschein verloren

Was soll ich tun, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Sie können bei der Führerscheinstelle einen neuen Führerschein beantragen. Die Fahrerlaubnis muss nicht neu erworben werden, da diese auch bei Verlust des Führerscheins bestehen bleibt.

Darf ich trotzdem fahren, wenn ich meinen Führerschein verloren habe?

Nein. Ohne Führerschein als Nachweis über die Fahrerlaubnis dürfen Sie kein Fahrzeug im Straßenverkehr führen. Sie können allerdings einen vorläufigen Führerschein beantragen, um die Zeit bis zum Erhalt des Ersatzführerscheins zu überbrücken.

Was benötige ich für die Beantragung, wenn mein Führerschein verloren gegangen ist?

Sie benötigen für die erneute Beantragung des Führerscheins Ihren Personalausweis, ein biometrisches Passbild und eine eidesstattliche Erklärung. Für die erneute Ausstellung werden außerdem Kosten erhoben.

Kurz & Knapp im Video: Führerschein verloren – und nun?

Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.
Führerschein verloren und nun völlig planlos, wie es weitergehen soll? Die wichtigsten Schritte haben wir im Video für Sie zusammengefasst.

Führerschein verloren: Wo beantragen Sie einen neuen?

Zuerst wird ein vorläufiger Führerschein ausgestellt, der nur so lange gültig ist, bis der Ersatzführerschein eingetroffen ist.

Um einen vorläufigen bzw. Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, müssen Sie zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes gehen. Sie benötigen nämlich einen Nachweis über den Umfang Ihrer Fahrberechtigung. Außerdem ist der Personalausweis mitzubringen. Für den Ersatzführerschein ist es entscheidend, welche Klassen Sie besitzen bzw. welche Einschränkungen es gibt. Dies kann nur die Fahrerlaubnisbehörde ausstellen, die im Zuständigkeitsbereich Ihres Hauptwohnsitzes liegt.

Wird der Führerscheinverlust nicht unverzüglich angezeigt und ein Ersatzdokument ausgestellt, muss der Betroffene ein Bußgeld im Wert von 10 Euro zahlen.

Welche Unterlagen brauchen Sie für einen Ersatzführerschein?

Zusätzlich zum Nachweis über den Umfang der Fahrberechtigung benötigen Sie in der Regel eine eidesstattliche Versicherung, dass der Führerschein verloren wurde. Damit wird der Behörde versichert, dass Sie keine Dokumentenfälschung betreiben, indem Sie mehrere Fahrausweise drucken lassen.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben
Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben

Wurde der Führerschein gestohlen, benötigen Sie diese Versicherung zwar nicht, dafür aber eine Diebstahlanzeige der Polizei. Diese ersetzt die Versicherung, da sie der Behörde zeigt, dass der Führerschein wirklich geklaut wurde – in wenigen Städten in Deutschland kann dennoch eine eidesstattliche Versicherung benötigt werden.

Um einen Ersatzführerschein nach dem Verlust zu beantragen, benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild. In der Regel kann der Ersatzführerschein sofort mitgenommen werden. Der vorläufige Fahrausweis ist begrenzt gültig. Aus diesem Grund sollten Sie direkt bei Beantragung der vorläufigen Fahrberechtigung einen neuen bestellen. Je nach Behörde kann dies zwischen 2 und 6 Wochen dauern, bis der neue Fahrausweis hergestellt wurde.

So muss die eidesstattliche Versicherung aussehen

Die eidesstattliche Versicherung kann bei einem Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben werden. Sie kann selbst verfasst werden.

So könnte Ihre eidesstattliche Versicherung aussehen. Dies ist jedoch nur ein Muster.

– Eidesstattliche Versicherung –

Hiermit versichere ich, ______________________________________________ (Name, Vorname), wohnhaft in ______________________________________________ (Straße Hausnummer, PLZ Ort), dass ich meinen Führerschein verloren habe und er sich rechtmäßig in meinem Besitz befand. Er wurde nicht verpfändet oder ist bei Dritten zur Sicherung hinterlegt worden.Mir ist bekannt, dass ich für alle Folgen, welche aus falschen Angaben resultieren, hafte.

Ich versichere an Eides Statt, dass ich nach bestem Wissen und Gewissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

________________________________________________________
(Ort, Datum, Unterschrift)

Eidesstattliche Erklärung zum Verlust des Führerscheins

Eidesstattliche Erklärung zum Download

Gerne können Sie dieses Muster zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF- und Word-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF & Word-Dokument
  • Vor Gebrauch überprüfen lassen

Express-Führerschein: Was Sie dabei beachten müssen

Wer den neuen Führerschein nach dem Verlust jedoch schneller benötigt, kann auf eine Express-Lieferung zurückgreifen. Der neue Fahrausweis ist im Durchschnitt binnen 48 Stunden von der Bundesdruckerei hergestellt. Danach kann er in der zuständigen Behörde abgeholt werden. Der neue Fahrausweis kann auch per Express zugestellt werden, was wiederum mehr Kosten verursacht.

Wenn der Führerschein wieder aufgefunden wurde

Wird der Führerschein verloren und wiedergefunden, muss er unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgegeben werden, damit diese den alten Fahrausweis vernichten kann. Wer dies nicht macht, muss mit meinem Bußgeld von 25 Euro rechnen. Der Hintergrund hierfür ist der Verdacht auf Dokumentenfälschung.

Ein alter Führerschein ist verloren gegangen. Wie wird er umgetauscht?

Führerschein verloren? Das sind die Kosten
Führerschein verloren? Die Kosten variieren von Region zu Region.

Nach der Führerscheinreform im Januar 2013 werden nur noch sogenannte Scheckkartenführerscheine ausgegeben. Wer noch einen “alten” Führerschein vor 2013 besitzt, muss diesen spätestens bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Sollte ein grauer oder rosafarbener Führerschein verloren gehen, bekommen Sie einen neuen EU-Führerschein ausgestellt. Dies passiert automatisch. Die Führerscheinklassen werden dann so eingewechselt, dass Sie mit den Fahrzeugen fahren können, wie Sie es gewohnt sind.

Es gelten unterschiedliche Umtauschfristen, je nach Ausstellungsdatum bzw. Geburtsjahr. Wie diese aussehen, können Sie folgendem Ratgeber entnehmen:

Mofa-Führerschein verloren: Was tun?

Wird der Mofa-Führerschein verloren, muss dieser nicht bei der Führerscheinbehörde neu beantragt werden. Institutionen wie der TÜV können einen neuen Mofa-Führerschein nach dem Verlust des alten ausstellen, da sie über ein Verzeichnis mit allen bestandenen Mofa-Prüfungen verfügen. Die Bearbeitungsgebühr für den neuen Fahrausweis beträgt zwischen 5 und 20 Euro.

Führerschein verloren: Was sind die Kosten?

Der Ersatzführerschein kostet je nach Region etwa 35 bis 40 Euro. Die eidesstattliche Versicherung kostet etwa 30 bis 40 Euro bei der Fahrerlaubnisbehörde. Ein Express-Fahrausweis schlägt mit 15 bis 35 Euro zu Buche. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Video:

Wie viel kostet ein neuer Führerschein?

Was ist die “Befreiung der Führerscheinmitführpflicht”?

Die Bescheinigung über die “Befreiung von der Führerscheinmitführpflicht” kann oftmals bei diversen Fahrerlaubnisbehörden ausgestellt werden. Diese kostet etwa 10 bis 18 Euro. Damit benötigen Sie keinen vorläufigen Fahrausweis.

Was passiert, wenn Sie ohne Führerschein fahren?

Bei einem Führerscheinverlust muss der Betroffene sofort einen vorläufigen Fahrausweis beantragen. Kommt er in eine Polizeikontrolle und hat keinen gültigen Fahrausweis dabei, muss er ein Verwarngeld von 10 Euro zahlen.

Kann der Mofa-Führerschein bzw. die Prüfbescheinigung nicht vorgezeigt werden, kostet dies auch ein Verwarngeld von 10 Euro.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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162 Kommentare

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  1. Mohamed D.
    Am 5. September 2018 um 10:09

    Hallo zusammen,

    nachdem ich mein Führerschein verlegt habe, wurde bereits ein Termin für die Erstellung eines ersatzes gestellt ( in unserer Stadt leider nur nach Terminvereinbarung).
    Ist es möglich mit dem vorläufigen Führerschein ,den man vor Ort bekommt ,auch außerhalb der EU zu fahren ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:03

      Hallo Mohamed,

      fragen Sie diesbezüglich am besten bei der zuständigen Führerscheinbehörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Theresa R.
    Am 5. September 2018 um 9:18

    Hallo,
    Mir wurde schon vor einigen Jahren mein Führerschein geklaut. Da ich lange kein Auto hatte, war die Notwendigkeit nicht groß, einen neuen Führerschein zu beantragen. Und wenn ich doch Mal gefahren bin, wurde ich nie kontrolliert. Nun brauche ich doch ein Auto und daher auch wieder meinen Führerschein. Allerdings habe ich in der Zwischenzeit geheiratet und meinen Namen geändert. Wie gehe ich jetzt am besten vor?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:01

      Hallo Theresa,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage am besten an die zuständige Führerscheinstelle. Diese kann Ihnen sagen, wie in Ihrem Fall vorzugehen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. v.b.
    Am 14. August 2018 um 18:47

    Hallo,

    ich habe nach Diebstahl meines Führerscheins eine Verlustanzeige aufgegeben, allerdings keinen neuen Führerschein beantragt – in der Annahme, dass ich die Zehn Euro Bußgeld dann ggf. bei einer Kontrolle in Kauf nehme.

    nun erhalte ich eine Zeugenvorladung im Ermittlungsverfahren zu “Familienname unbekannt” vom Polizeipräsidenten, weil ich eine Aussage zum Ermittlungsverfahren machen soll. es geht dabei um die Verkehrsgefährdung d. falsches Überholen.

    ich selbst weiß nicht, ob ich Beschuldigter bin oder nicht. einer Schuld bin ich mir nicht bewusst.

    spielt es eine Rolle, dass ich zwar einen Führerschein mit entsprechender Prüfung gemacht habe, aber die chipkarte aufgrund des Diebstahls nicht bei hatte?
    macht es Sinn “schnell noch vor Vorladungstermin” einen zu beantragen?

    vielen Dank

  4. Armel S.
    Am 7. August 2018 um 10:07

    Hallo,

    den 12.04.2018 hab ich mein deutscher Fürenschein verloren. Was könnte ich machen dass ich mein Fürenschein wieder zu haben?. Ich lebe in Strasbourg (Frankreich).

    Ich hoffe Sie werden mir weiter helfen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 13:32

      Hallo Armel,

      da der Führerschein nicht in dem Land ausgestellt wurde, in dem Sie wohnen, können sich Probleme hinsichtlich der Zuständigkeit ergeben. Fragen Sie zunächst bei der Behörde nach, welche den Führerschein ausgestellt hat. Diese kann Sie dann, wenn nötig, an die zuständige Stelle verweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Hans
    Am 31. Juli 2018 um 17:08

    Hallo,
    was muss man machen wenn man den alten Führerschein Kl 3 ( 1982 ) verliert .
    Müssen dafür Behörden angeschrieben werden ( wegen den Fahrzeugklassen ) ?

    Gruß

    Hans

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:08

      Hallo Hans,

      in dem Fall müssen Sie dies der Führerscheinbehörde melden und ggf. einen neuen beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Steffen
    Am 31. Juli 2018 um 14:16

    Guten Tag!
    Ich lebe seit 12 Jahren im Ausland. Nun habe ich meinen rosa Führerschein verloren. Bei welcher Behörde kann ich denn nun einen neuen beantragen? Dort, wo er 1992 ausgestellt wurde oder dort, wo ich meinen letzten Wohnsitz in Deutschland hatte? Kann ich den Antrag aus dem Ausland stellen?
    Vielen Dank!
    Steffen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 15:01

      Hallo Steffen,

      wenden Sie sich am besten an die Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnortes in Deutschland.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Ayfer
    Am 31. Juli 2018 um 12:16

    Hallo
    Habe meinen Führerschein verloren.
    Wir fahren aber am 12.08. in den urlaub. Wie lange dauert es bis ich einen neuen bekomme und wie hoch sind die kosten dafür?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. September 2018 um 14:55

      Hallo Ayfer,

      wenden Sie sich in solchen Fällen bitte direkt an die Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Axel
    Am 28. Juli 2018 um 19:54

    Liebe Redaktion
    Habe meine komplette Brieftasche verloren,habe es auch gleich zur Anzeige gebracht.
    Meine erste Frage:brauche ich eine eidesstattliche Erklärung bei neubeantragung des Führerschein (Anzeige bei der Polizei liegt vor).
    Ich weiß leider nicht mehr wo sie damals in Ost-Berlin Ende der 70ger Jahre ausgestellt wurde,wohne seit 2003 aber schon in Rottach-Egern.
    Was kann ich tun!
    Vielen Dank Axel.F

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:27

      Hallo Axel F.,

      im Regelfall sollten Sie von der Polizei bei Stellung der Anzeige ein entsprechendes Dokument erhalten haben, welches Sie vorweisen können. Ist dies nicht der Fall und/oder Sie benötigen eine eidesstattliche Erklärung, dann wird diese häufig direkt vor Ort ausgefüllt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Stephanie
    Am 1. Juli 2018 um 10:25

    Hallo,
    ich habe meine Papiere verloren, das heißt, ich finde sie nicht mehr. Mein Führerschein und mein Fahrzeugschein, sowie von meiner Versicherung die Versicherungskarte.

    Ich weiß nicht mehr, wo ich suchen soll.

    Was mache ich denn jetzt?????

    bitte um Hilfe.

    Danke stephie

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 8:28

      Hallo Stephanie,
      wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zuständigen Behördene bzw. die Versicherung. Dort können Sie neue Dokumente beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Benjamin
    Am 3. Juni 2018 um 11:30

    Liebe Redaktion,
    ich habe meinen Geldbeutel mit ALLEN Dokumenten verloren.
    Um einen neuen Führerschein zu beantragen brauche ich jedoch einen Personalausweis, der ist mir jedoch ebenfalls abhanden gekommen. Einen Reisepass besitze ich nicht. Da die Ämter vollkommen überlastet sind, bekomme ich meinen vorläufigen Perso erst Anfang Juli. Was soll ich denn nun machen??? Reicht der Führerscheinstelle auch meine Geburtsurkunde als Nachweis?

    Vielen Dank im Voraus
    Benjamin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2018 um 14:58

      Hallo Benjamin,

      um Ärger bei einer eventuellen Verkehrskontrolle zu vermeiden, sollten Sie sich an die Führerscheinstelle wenden und dort Ihren Fall schildern. Hier kann man Ihnen gewiss nähere Informationen geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Sofi.
    Am 16. Mai 2018 um 15:55

    Hallo habe grade erst mein Führerschein gemacht und erstmal den vorläufigen bekomm jetzt habe ich den aber verloren was mach ich jetzt?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 16:18

      Hallo Sofi.,

      wenden Sie sich ggf. an die Führerscheinstelle oder warten Sie die endgültigen Dokumente ab.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Barbara
    Am 8. Mai 2018 um 9:46

    Halloooo,
    meine Tasche, mit Führerschein wurde am Sonntag gestohlen hier in Südafrika. Ich bin noch bis 6.6. hier in Südafrika. Was muss ich machen um wenn ich daheim ankomme bald einen Führerschein habe. Kann ich online schon was ins Rollen bringen??
    Liebe Grüsse aus dem noch warmen Südafrika,
    Barbara

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:32

      Hallo Barbara,

      Sie sollten sich an die Führerscheinbehörde Ihres deutschen Wohnortes wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Galina
    Am 18. April 2018 um 11:21

    Hallo.Ich habe meine albanische Führerschein verloren.Ich habe meine Wohnsitz in DE .Von 3 Wochen habe ich Umschreiben gegeben.wass soll ich jetzt tun bis wann wird umgeschrieben ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:48

      Hallo Galina,

      wenden Sie sich an die Behörde, um den benötigten Zeitraum abzuklären.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Juan F C.
    Am 28. Februar 2018 um 14:41

    Da ich seit einiger Zeit in Spanien lebe, wurde ich nach einer allgemeinen Verkehrskontrolle aufgefordert meinen Deutschen Führerschein bei der hiesigen Verkehrsbehörde abzugeben ( Die Begründung war, da ich ja schon länger la 4 Jahre in Spanien wohnhaft wäre, ist mein deutscher nicht mehr Gültig) und mir wurde ein spanischer Führerschein erstellt. Ich würde gerne wieder meinen deutschen Führeschein haben, kann ich in Deutschland wieder meinen Führerschein erstellen lassen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:06

      Hallo Juan,

      fragen Sie am besten direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer letzten Meldeadresse in Deutschland nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Abbas
    Am 18. Februar 2018 um 19:37

    Ich hab Führerschein gehab aber is mir geklaut wolrden ich hab in in Esslingen gemacht und wollte sie fragen ob ich bei Ihnen ein neuen machen kann

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. März 2018 um 15:53

      Hallo Abbas,

      bei uns können Sie keinen Führerschein machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Axel K.
    Am 10. Februar 2018 um 13:26

    Wie unverzüglich ist unverzüglich? Wenn man seinen Führerschein vor einer Woche (mitsamt Portemonnaie und weiteren Dokumenten) verloren hat, aber erst am zweiten Montag nach dem Verlust denselben anzeigt (weil man es noch nicht besser wusste und noch an ein Wiederauffinden per Suchgang glaubte), muss man dann schon gleich 10 € zahlen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. März 2018 um 12:55

      Hallo Axel K.,

      das würde wahrscheinlich im Ermessen des Sachbearbeiters liegen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  17. Carolin
    Am 6. Februar 2018 um 15:33

    Hallo,
    mein Portemonnaie inklusive FS wurde mir vor ca. 4 Monaten gestohlen. Ich habe dies auf Rat der Polizei in Berlin online angezeigt unter “Internetwache Berlin” und eine automatisch erstellte Bestätigung mit den Angaben zur Anzeige erhalten.
    Das Verfahren wurde jetzt vor kurzem ohne Erfolg eingestellt und ich würde nun gerne einen neuen FS beantragen.
    Reicht diese automatisch erstellte Bestätigung als Versicherung, dass mein FS wirklich weg ist oder brauche ich etwas anderes?
    Und ist ein vorläufiger FS “Pflicht” oder kann ich diesen auch ablehnen, da ich ihn die nächsten 2 Monate noch gar nicht brauche und daher auch auf den “richtigen” warten kann?
    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:19

      Hallo Carolin,

      die Bestätigung ist wohl nicht ausreichend. Sie müssten schon ein original Dokument der Polizei haben, um dieses als Führerscheinersatz bei einer möglichen Kontrolle während einer Fahrt geltend zu machen. “Pflicht” dürfte es nicht sein – insofern Sie nicht planen, ein Fahrzeug zu bewegen, können Sie diese Zeit auch verstreichen lassen und einfach auf Ihren neuen Führerschein warten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Peter K.
    Am 18. Dezember 2017 um 15:44

    Hallo, ich habe meinen Führerschein im Jahre 1978 gemacht , habe jetzt einen rosanen Führerschein in dem steht das
    ich ein Kleinkraftrad mit 80 ccm fahren darf 1B ,nun darf ich ja ein z.B. Roller mit 125 ccm fahren wer kann mir das bestätigen . Die Bestätigung muss Amtlich sein , da ich gerne in Frankreich fahren würde und dort gibt es meines wissen diese Regelung nicht.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Januar 2018 um 13:04

      Hallo Peter K.,

      die Fahrerlaubnisbehörde sollte Ihnen hierbei weiterhelfen können.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Katja
    Am 28. November 2017 um 13:30

    Hallo,

    mir wurde vor 2 Jahren im Ausland meine Tasche gestohlen, wo auch mein Führerschein drinnen war. Ich habe dann sofort, wie ich wieder zuhause war, eine Diebstahlsanzeige bei der Polizei gemacht. Dort wurde mir gesagt, ich soll noch warten, falls er ev. abgegeben wird! Wurde er leider nicht, und da ich sowieso kein Auto hatte, war es auch nicht so dringend. Jetzt möchte ich allerdings gerne wieder meinen Führerschein besitzen und wollte fragen, ob ich nach 2 Jahren ev. eine neue Prüfung ablegen muss, da ich ja sozusagen “aus der Übung bin”?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 16:51

      Hallo Katja,

      Sie müssen in der Regel die Prüfung nicht nochmals ablegen, sondern nur einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisstelle beantragen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. A.S.
    Am 25. November 2017 um 12:01

    Hallo, ich habe eine Frage. Mein Führerschein (die Pappe) ist nun schon in die Jahre gekommen (35J) auch das Foto ist nicht mehr Zeitgemäß. ;-) Allerdings hängen damit auch sehr viele Erinnerungen zusammen. So das ich ihn gerne behalten würde. Ist das möglich wenn ich einen neuen FS beantrage? So in der Art der Alte wird irgendwie entwertet und bleibt doch in meinem Besitz!?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Dezember 2017 um 10:00

      Hallo,

      dies ist in der Regel möglich. Fragen Sie in der zuständigen Behörde nach.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Vorapong
    Am 23. November 2017 um 4:29

    Ich habe mein Portmonee verloren samt Führerschein. Wieviel Zeit bleibt mir,es zu melden ohne eine Bußgeld zu erhalten?
    Der Führerschein wird nicht dringend benötigt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 13:24

      Hallo Vorapong,

      um Dokumentenfälschung vorzubeugen, müssen Sie den Verlust unverzüglich der Behörde melden.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  22. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:46

    ias ich habe am jahr 1972 fuhrerschein klase draj gemacht, ich habe speter in slowenijen in lasen iberscreiben auf klase B, weil jetz slowenijen in EU ist, mochte ich auch auf klase A1 uberscriben lasen also mit orginal grawe draier darfih fahren motorrad bis 125ccm hubraum. aber jetz ist ein problem in politische enrungen in slowenien wurde in verkersamt maine oginal fuhrerschein verloren. Wi kan ich ein doplerbekomen, oder eine bestetigung das ich so eine fuhrerschein besitze und welche fahrzoige ich fahren darf.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Dezember 2017 um 11:32

      Hallo vinko p.,

      in solchen Fällen sollten Sie sich an die Stelle wenden, welche Ihnen zuerst den Führerschein ausgestellt hat. Wenn Ihnen dort nicht geholfen werden kann, können Sie es noch bei der Stelle versuchen, die Ihren Führerschein umgeschrieben hat. Wir kennen uns leider nicht im Detail mit den slowenischen Behörden aus, und die deutschen Behörden werden in solch einem Fall leider nichts machen können.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  23. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:31

    alo sconegrus ich warte auf ihre antvort.

  24. vinko p.
    Am 13. November 2017 um 13:28

    alo sconegrus ich warte auf ihre antvort.

  25. Theresa
    Am 8. November 2017 um 16:15

    Hallo,
    ich hab meinen Führerschein verloren, bin jedoch im Ausland. Ist es möglich, dass jemand anderes den Führerschein beantragt und abholt? Wenn ja, wie müsste so eine Vollmacht aussehen?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 11:20

      Hallo Theresa,

      ja, dies sollte in der Regel möglich sein. Meist reicht hierzu ein formloses Schreiben mit Ihrer Kundgabe, einer Unterschrift und am besten eine Kopie eines Lichtbildausweises. Solche Details sollten Sie jedoch bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erfragen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

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