Vorläufiger Führerschein: Kosten, Aufwand und Bewandtnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 8 Minuten

Wenn die vorläufige Fahrerlaubnis die Rettung ist

Vorläufiger Führerschein: Beantragen können Sie diesen, wenn Sie auf einen Ersatzführerschein warten.
Vorläufiger Führerschein: Beantragen können Sie diesen, wenn Sie auf einen Ersatzführerschein warten.

Wichtige Gegenstände zu verlieren oder gar gestohlen zu bekommen, das ist immer ein herber Schlag. Besonders schwer wiegt der Verlust, wenn es die eigene Tasche, den Rucksack oder ganz speziell das Portemonnaie betrifft. Denn neben Personalausweis und EC-Karte ist damit oft auch der Führerschein weg. Tritt dieser Fall ein, kann ein vorläufiger Nachweis der Fahrberechtigung dafür sorgen, dass deutsche Straßen auch weiterhin befahren werden können.

Was ein vorläufiger Führerschein genau bedeutet, verrät der vorliegende Ratgeber. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen ein provisorischer Führerausweis beantragt werden kann, welche Unterlagen dafür notwendig und welche Kosten zu erwarten sind.

Außerdem werden Sie darüber informiert, ob ein vorübergehender Führerschein auch im Ausland gültig ist und welche Strafen im Einzelfall bei Missachtung von entsprechenden Gesetzesvorgaben erfolgen können. Nicht zuletzt werden einige Alternativen zum vorläufigen Führerschein näher beleuchtet.

FAQ: Vorläufiger Führerschein

Wann ist ein vorläufiger Führerschein nötig?

Wenn Sie zwar eine Fahrerlaubnis besitzen, jedoch das Führerscheindokument abhanden gekommen ist und Sie auf die Ausstellung eines Ersatzführerscheins warten, kann für die Zwischenzeit ein vorläufiger Führerschein beantragt werden.

Was kostet ein vorläufiger Führerschein?

Er kostet etwa 10 Euro. Allerdings fallen für den späteren Ersatzführerschein rund 40 Euro an.

Wie lange ist der vorläufige Führerschein gültig?

Er ist solange gültig, bis der Ersatzführerschein ausgestellt wird.

Das richtige Handeln bei Verlust des Führerscheins

Eine wichtige Information ganz zu Beginn: Was ist eigentlich ein vorläufiger Führerschein? Dabei handelt es sich um eine Art Übergangsdokument, welches Sie nach Verlust des Führerscheindokuments solange zur Steuerung Ihres Kraftfahrzeugs berechtigt, bis Sie nach einiger Wartezeit einen offiziellen Ersatzschein erhalten. In der Regel ist ein vorläufiger Führerschein also nicht abgelaufen, bevor er endgültig ersetzt wird.

Unterschiedliche Gründe können dazu führen, dass eine vorübergehende Fahrerlaubnis gebraucht wird. Doch zwei Ursachen sind besonders häufig gegeben:

  • Durch fehlende Umsichtigkeit kam es zum Verlust des wichtigen Dokuments. Der Verbleib des ursprünglichen Führerscheins ist unklar.
  • Diebstahl führte dazu, dass die Fahrlizenz und möglicherweise auch weitere wichtige Karten abhandengekommen sind. Eigenständig kann das gestohlene Gut nicht aufgespürt werden.

In beiden Situationen gibt es gewisse Handlungsempfehlungen, die alle Betroffenen befolgen sollten. Vor allem dann, wenn Ihnen die komplette Brieftasche gestohlen wurde bzw. Sie diese verloren haben, hat Schadensbegrenzung oberste Priorität. Waren eine EC-Karte und ein moderner Personalausweis darin enthalten? Dann nutzen Sie die offiziellen Sperrnummern, um einen Missbrauch der Dokumente zu verhindern.

Eine gestohlene Fahrberechtigungskarte lässt zwar nicht viele missbräuchliche Taten zu, ein Ärgernis ist das Ereignis aber trotzdem. Und auch in diesem Fall sollten Sie nicht tatenlos bleiben. Begeben Sie sich unverzüglich zur nächsten Polizeidienststelle in Ihrer Nähe und geben Sie eine Diebstahlsanzeige auf.

Dadurch erhalten Sie nicht nur eine zumindest kleine Chance darauf, dass Untersuchungen der Beamten das Diebesgut wieder zu Tage fördern. Sie tätigen damit auch einen essentiellen Schritt, der es ermöglicht, dass nachfolgend sowohl ein vorläufiger Führerschein als auch ein Ersatzführerschein ausgestellt werden können.
Eine Frage der Gültigkeit: Ein vorläufiger Führerschein darf für gewöhnlich genutzt werden, bis der verlorene Schein ersetzt wird.
Eine Frage der Gültigkeit: Ein vorläufiger Führerschein darf für gewöhnlich genutzt werden, bis der verlorene Schein ersetzt wird.

Eine Diebstahlsanzeige signalisiert der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, dass der Raub wirklich stattgefunden hat. Somit wird der Verdacht aus dem Weg geräumt, dass Sie dies nur vorgeben und möglicherweise Dokumentenfälschung betreiben. In wenigen Städten wird auch noch eine eidesstattliche Erklärung verlangt. Das ist aber eher die Ausnahme.

Anders sieht es aus, wenn Sie selbst für den Verlust des Führerscheins verantwortlich sind. Dann ist die schriftliche Aussage an Eides statt nämlich verpflichtend. Dabei handelt es sich um ein formloses Schreiben, es kann also selbst verfasst werden.

In diesem Schreibens wird unter Nennung des eigenen Namens und der Wohnadresse bestätigt, dass der Verlust des Dokuments wirklich geschehen ist. Es wird dabei ausdrücklich versichert, dass weder eine Verpfändung noch eine Hinterlegung bei Dritten stattgefunden hat. Auch in diesem Fall wird der Behörde signalisiert, dass keine illegalen Tatbestände hinter der Verlustmeldung stecken.

Nachdem die Schadensbegrenzung erfolgt ist und die Diebstahlmeldung abgegeben bzw. eine eidesstattliche Erklärung verfasst wurde, steht dem eigentlich Antrag auf die Ausstellung eines neuen Führerscheins nichts mehr im Wege. Damit Sie jedoch bis zum Erhalt des neuen Scheins legal mit einem Kraftfahrzeug fahren dürfen, stellt Ihnen das zuständige Amt eine vorläufige Fahrberechtigung aus. Welche Unterlagen Sie für den Antrag brauchen, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Den vorläufigen Führerschein beantragen – So geht’s!

Wie bereits erwähnt, müssen Sie für den Antrag auf den Ersatzführerschein bzw. vorläufigen Führerschein die zuständige Behörde aufsuchen und zwar in leibhaftiger Person. Das bedeutet, Sie müssen persönlich vorsprechen und können nicht einfach einen Freund vorbeischicken. Das zuständige Amt ist in der Regel die örtliche Fahrerlaubnisbehörde.

Neben Ihrer eigenen Person müssen Sie auch einige Unterlagen für den ordnungsgemäßen Antrag mitbringen. Dazu zählen:

  • Ein gültiger Lichtbildausweis, also beispielsweise der deutsche Personalausweis, alternativ ist aber auch ein Reisepass möglich.
  • Ein aktuelles Lichtbild, welches den heutigen biometrischen Vorgaben entspricht. Beim Format ist die Größe 45×35 Millimeter maßgebend. Auf dem Bild muss das frontale Abbild zu sehen sein. Es darf keine Verdeckung von Kopf oder Augen vorhanden sein.
  • Eine Karteikartenabschrift: Soll der Ersatzführerschein bei einer anderen Fahrerlaubnisbehörde erstellt werden, als es beim ursprünglichen Schein der Fall war, ist in jedem Fall eine Karteikartenabschrift vorzulegen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie in ein anderes Bundesland umgezogen sind. Der Antrag auf die Abschrift muss an die vorherige Behörde geschickt werden. Diese leitet dann alles in die Wege.
  • Die eidesstattliche Erklärung: Haben Sie die Erklärung bis zur Antragsstellung noch nicht angefertigt, können Sie das auch direkt vor Ort erledigen. Alternativ ist es auch möglich, diese zusammen mit einem Notar anzufertigen. Nicht vergessen: Sie benötigen diese Erklärung bei selbstverschuldetem Verlust, bei einem Diebstahl reicht in der Regel die Anzeige bei der Polizei.
Der Antrag auf Karteikartenabschrift erfordert ein formloses Schreiben, welches per Post, Fax oder E-Mail versandt wird. Darin müssen in jedem Fall der eigene Familienname, der Vorname, der Geburtsort und das Geburtsdatum sowie die alte und die neue Anschrift enthalten sein. Nicht zuletzt darf die Adresse der mittlerweile zuständigen Stelle nicht fehlen. Auch bei Umzügen in andere EU-Staaten kann diese Abschrift versandt werden.
Vorläufiger Führerschein im Ausland: Es ist möglich, dass dieser dort nicht ausreicht.
Vorläufiger Führerschein im Ausland: Es ist möglich, dass dieser dort nicht ausreicht.

Die neu beantragte Führerscheinkarte wird nach Eingang des Auftrags in der zentralen Bundesdruckerei in Berlin angefertigt. Eine Bearbeitungszeit von vier Wochen ist in solchen Fällen nicht ungewöhnlich. Sobald die begehrte Karte zur Abholung bereit liegt, erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung über den Postweg. Der neue Schein kann unter Erhalt einer Vollmacht inklusive Unterschrift auch von einer anderen Person abgeholt werden.

Geht es darum, dass ein Ersatzführerschein bzw. ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden soll, vergessen Sie nicht, dass Sie bei Fahrerlaubnisbehörden durchaus mit Wartezeiten rechnen müssen. In der Regel ist kein Termin nötig. Dadurch sind entsprechende Verzögerungen im Zeitablauf oft unausweichlich.

Sie haben aber generell die Wahl, sich zu den regulären Öffnungszeiten am Besucherschalter zu melden oder aber einen Termin zu buchen. Die Vereinbarung von letzterem kann klassisch via Telefon oder oft auch schon über das Internet erfolgen. Letzteres hat den Vorteil, dass Sie auch außerhalb der Regelzeiten einen freien Termin für sich reservieren können.

Kosten, die ein vorläufiger Führerschein nach sich ziehen kann

Was die anfallenden Kosten betrifft, die ein beantragter vorläufiger Führerschein und alles Drumherum verursacht, muss zwischen obligatorischen und optionalen Zahlungen unterschieden werden. Folgende Gebühren sind allgemein zu erwarten (Stand Januar 2017):

  • Ein Ersatzführerschein: Etwa 40 Euro
  • Ein vorläufiger Führerschein: Etwa 10 Euro
  • Ein biometrisches Foto (falls nicht schon vorhanden): Sechs biometrische Passbilder kosten aktuell zwischen 5 bis 20 Euro. Dabei kommt die Kostendiskrepanz schon durch die verschiedenen möglichen Methoden der Anfertigung zustande. Soll es ein professioneller Fotograf sein, ein Passbild-Automat oder doch ein Programm im Internet? Wer sich gut auskennt, kann sogar mithilfe einer Digitalkamera selbst biometrische Bilder machen und so Geld sparen.

Die hier aufgeführten Kosten fallen mit hoher Wahrscheinlichkeit an. Zusätzliche Zahlungen können entstehen, sind aber weitestgehend vermeidbar. Legen Sie beispielsweise Wert darauf, nicht 4 Wochen lang auf den Ersatzführerschein zu warten, können Sie auf eine Expressherstellung bestehen. Wählen Sie diese optionale Serviceleistung, zahlen Sie etwa 7 Euro obendrauf. Dafür wird die Bundesdruckerei innerhalb von 48 Stunden Ihre neue Karte erstellen.

Entscheiden Sie sich, zusätzlich noch etwa 5 Euro zu investieren, haben Sie Anspruch auf einen Direktversand. Das bedeutet, die neue Fahrberechtigung wird per Einschreiben direkt zu Ihnen nach Hause geliefert. Dafür muss nur der Name am Briefkasten mit Ihrem übereinstimmen.

Sie sollten sich aber auch die Frage stellen: Ist ein vorläufiger Führerschein in Ihrem Fall dringend notwendig oder reicht schon der Ersatz, der von der Bundesdruckerei erstellt wird? Können Sie auch einen Monat ohne Kraftfahrzeug bestehen, ermöglicht das eine weitere kleine Kostenersparnis. Berufskraftfahrer kommen um das Übergangsdokument aber wohl selten herum.

Mögliche Strafen und Ordnungswidrigkeiten

Wird Ihnen kein provisorischer Führerschein ausgestellt bzw. verpassen Sie es, diesen zu beantragen, sollten Sie kein Kraftfahrzeug auf öffentlicher Straße nutzen. Tun Sie es trotzdem und werden bei einer Kontrolle angehalten, droht ein Verwarngeld von 10 Euro.

Deutlich verheerender sind die Folgen, die Sie bei der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung erwarten. Denn in § 156 des Strafgesetzbuches (StGB) steht geschrieben:

Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hierbei handelt es sich also nicht um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, sondern um eine ernstzunehmende Straftat. Entsprechend droht jedem, der diese begeht, das oben zitierte Strafmaß. Auch wenn es wegen Fahrlässigkeit zu einer falschen eidesstattlichen Erklärung kommt, liegt ein Tatbestand nach dem Strafgesetzbuch vor. Die mögliche Freiheitsstrafe wird in einem solchen Fall jedoch auf maximal ein Jahr begrenzt.

Fahrlässigkeit kann bei einer Erklärung an Eides statt vorliegen, wenn Nachlässigkeit das abgegebene Dokument stark beeinflusst. Das kann beispielsweise darin resultieren, dass ein inhaltlich falsches Schreiben bewusst unterschrieben, der Inhalt vor der Unterschrift gar nicht erst gelesen oder eine Erkundigung nicht eingeholt wird, die für den richtigen Inhalt der Erklärung vonnöten ist.
Was kostet ein Ersatzführerschein? Etwa 40 Euro sind zu tragen (Stand: Januar 2017).
Was kostet ein Ersatzführerschein? Etwa 40 Euro sind zu tragen (Stand: Januar 2017).

Das Strafmaß, das bei Abgabe einer falschen eidesstattlichen Erklärung angewandt wird, kann durchaus gemildert werden, wenn rechtzeitig eine Berichtigung erfolgt. § 158 StGB gibt vor, dass dies im Ermessen des zuständigen Gerichts liegt.

Die Berichtigung gilt folglich auch als nicht mehr rechtzeitig, wenn diese im Verfahren nicht mehr verwertet werden kann, Nachteile für Andere aufgetreten sind oder schon entsprechende Untersuchungen gegen den Täter begonnen haben.

Sollten Sie also in die Situation kommen, in der ein vorläufiger Führerschein bzw. ein Ersatzführerschein wegen Verlust des alten Scheins beantragt werden soll, achten Sie darauf, eine ordnungsgemäße Erklärung abzugeben.

Sie sind in jedem Fall dafür verantwortlich, dass der Inhalt wahrheitsgemäß ist!

Zusätzliche Infos: Fahrschule, Fahren im Ausland und mehr

Im Folgenden sind noch einige weitere Fragen zum Thema “vorläufiger Führerschein” aufgelistet, die in besonderen Situationen auftreten können:

  • Was passiert, wenn nach erfolgter Verlustmeldung der alte Führerschein wiedergefunden wird? Der alte Schein muss in diesem Fall unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden. Diese sorgt für seine Vernichtung. Wer dem nicht nachkommt, muss mit einem Verwarngeld rechnen.
  • Ist ein vorläufiger Führerschein im Ausland gültig? Auch in anderen EU-Ländern besteht immer das Risiko, dass ein vorläufiger Schein nicht anerkannt wird. Denn nicht alle Länder der Europäischen Union nutzen diese Führerscheinart. Aus diesem Grund gibt es dafür keine allumfassende EU-Regel.
  • Kann ein vorläufiger Führerschein ablaufen? Verlängern müssen Sie diesen in der Regel nicht, da er solange gültig ist, bis Sie den Ersatzschein erhalten. Sollte jedoch ein direktes Ablaufdatum festgelegt sein, müssen Sie darauf achten, die Bescheinigung auch nur bis zum Stichtag zu nutzen.
In einigen Fällen kann es auch nach einer Prüfung am Ende der Fahrschule dazu kommen, dass Ihnen der Führerschein nur vorläufig ausgestellt wird. Das kann beispielsweise passieren, wenn es bei der Herstellung der Karte zu Verzögerungen gekommen ist. Erkundigen Sie sich in diesem Fall beim Prüfer oder Fahrlehrer zum Erhalt des endgültigen Scheins und achten Sie auf die wahrscheinlich befristete Gültigkeit der vorläufigen Bescheinigung.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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24 Kommentare

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  1. Uwe
    Am 28. August 2024 um 17:17

    Hallo!! Ich habe es versäumt rechtzeitig die SZ 95 zu verlänger,ich habe die Module gemacht,aber ich bekomme leider keinen Termin beim Straßenverkehrsamt,kann man in so einem Fall einen vorläufigen Führerschein bekommen,bis ich die neue Karte bekomme???

    • Karsten S
      Am 11. November 2024 um 10:18

      Am Freitag den 23.08. erhielt ich die Nachricht das der vorläufige Führerschein für 9 Euro abgeholt werden kann. Am Dienstag 27.08. erhielt ich dann den Kartenführerschein. Nun soll ich den vorläufigen Führerschein und 8 Euro Mahnkosten zahlen, abgeholt habe ich diesen nie. Ist das korrekt?

  2. Oleksii
    Am 11. September 2023 um 15:19

    Guten Tag,
    Ich habe einen in der Ukraine ausgestellten Führerschein der Kategorie B. Ich habe mich bei einer Fahrschule angemeldet und die Bewerbung bezahlt, bei der ich die Prüfung mehrmals erfolgreich bestanden habe. Da ich mein Auto jeden Tag nutze, ist es sehr wichtig, mobil zu bleiben. Ich stehe vor der Tatsache, dass ich meinen Führerschein bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben muss. Gibt es eine Möglichkeit, einen vorläufigen Führerschein zu erhalten, damit ich mein Auto weiterhin nutzen kann? Was ist erforderlich, um einen vorläufigen Führerschein zu erhalten? Ich stelle fest, dass die Rechte nicht verloren gehen, sie wurden nicht gestohlen. Sie sind gültig. Ich brauche lediglich einen deutschen Führerschein.

  3. Fabian G
    Am 25. Februar 2022 um 14:45

    Hallo,

    wie ist das, wenn man die praktische Prüfung hat, den Nachweis auch vom TÜV hat und man volljährig, jedoch der Vorläufigeführerschein abgelaufen ist, da man keinen Termin bekommt, in der momentanen Situation mit der Pandemie?

    Ist das strafbar wenn man trotzdem fährt?

    Grüße favi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2022 um 13:31

      Hallo Fabian G.,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an die Führerscheinbehörde oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Juliane A
    Am 12. September 2021 um 4:03

    Schön guten Abend ich habe vor 3 Wochen meine Prüfung bestanden
    Am 31.08.2021 Früherschein Klasse B habe aber kein vorläufigen früherschein ausgehändigt bekommen nur ein Schriftstück wo drauf steht bestanden … Mir wurde gesagt das soll die Fahrschule zu Labo faxen wo ein Mitarbeiter sich gleich dauft telefonisch an meiner Fahrschule zurück meldet hat und meinte es dauer 2-3tage denn ist der vorläufigen früherschein im Briefkasten.. Nun warte ich immer noch habe sogar mit der Dekra telefoniert und keiner konnte mir sagen warum ich kein vorläufigen ausgehändigt bekommen habe … hmm ich sollte mich denn an die Zulassungsstelle Labo wenden aber mehr als 20 mal das Bürgertelefon zu erreichen passiert da nix habe auch schon 4 Mail hin geschrieben an die Post.fahrerlaubnis[at]labo.berlin.de aber bis her keine Antwort was kann ich nun tun bitte um Anwort …

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Oktober 2021 um 9:40

      Hallo Juliane A.,

      dazu können wir leider keine Auskunft geben. Wenden Sie sich bitte an eine zuständige Behörde oder Ihre Fahrschule.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Eu
    Am 1. Juli 2020 um 14:14

    Ich habe die Bescheinigung der Fahrschule über das erfolgreiche Training des B196, was zum Fahren eines Rollers 125 cm notwendig ist.
    Ein Eintrag in den Führerschein scheitert an den Kapazitäten des kvr in München. Terminvergaben sind online nicht möglich und telefonisch ist das kvr nicht erreichbar. Lt. Fahrschulen werden dieses Jahr keine Eintragungen mehr vom kvr erfolgen.
    Kann ich die Fahrschul-Bescheinigung für die Zeit, bis Termine für die Führerscheineintragung möglich sind, verwenden bzw was muss ich tun um meinen Roller fahren zu dürfen ?

  6. Tobias
    Am 7. Mai 2020 um 5:39

    Hallo. Ich habe vor guten 2 jahren meinen geldbeutel verloren, incl allen möglichen karten wie zum beispiel bankkarten oder eben auch meinen führerschein. Ich war dann bei mir in der ortschaft am rathaus und habe mein führerscheinkärtchen neu beantragt und eben angegeben dass ich meinen verloren habe und hab eben auch die eidesstaatliche versicherung abgegeben. Ich bekam in papierform eine bestätigung, dass ich quasi weiterhin fahren darf, quasi den art “ersatzführerschein” falls ich kontrolliert werden würde, bis der neubeantragte eben da ist. Ich hatte nach 3 wochen am rathaus mal nachgefragt, da hiess es, er wäre noch nicht da und es dauert im schnitt 4 Wochen.. Ich war seitdem nicht mehr am rathaus, es sind seitdem bestimmt schon 2 jahre vergangen. Ich dachte zwischendurch immer wieder mal dran, ich müsse ja noch meinen führerschein am rathaus abholen, aber wie es dann oft so ist, dachte ich mir, “ah des mach ich die tage mal”.. Inzwischen ist halt so viel zeit vergangen dass ich mir zum einen fast schon dumm vorkomme wenn ich jetzt aufs rathaus gehen würde und sagen würde “ich würde gerne meinen lappen abholen, der müsste seit ca 2 jahren bei euch rumliegen”.. Wobei das nicht das grosse problem ist, die grosse frage ist eher, ob es irgendwelche konsequenzen für mich geben kann, dass ich gute 2 jahre schon mit dem auto fahre und meine führerscheinkarte aber beim rathaus zur abholung bereit liegt?

  7. Christoph
    Am 18. September 2019 um 14:45

    Hallo,

    ich habe gestern die Fahrprüfung für Klasse C erfolgreich bestanden. Ich bin nun im Besitz meines alten Führerscheins (entwertet mit Siegel, dass noch 6 Wochen nutzbar (allerdings ohne Klasse C)) und einen vorläufigen Führerschein, der schon die Klasse C enthält.

    Wie sieht es aus, wenn ich mit diesen beiden Dokumenten in die Niederlande fahre? Habe vor ein Wohnmobil zu fahren, dass Klasse C benötigt.
    Dass es ein Risiko ist, ist mir klar.. aber solange man einen echten EU Führerschein und den Klasse C Wisch vorlegen kann, doch eher gering?!

    Gruß
    Christoph

  8. Maren
    Am 12. September 2019 um 22:02

    Hallo, ich habe die Erlaubnis zum Begleitenden Fahren ab 17. Jedoch hab ich mein Portemonnaie verloren indem auch diese Papiere verstaut sind.
    Ich weiß jetzt nun nicht was ich machen soll?!
    Gelten hier dieselbe Vorgehensweisen wie bei einem Verlust des generellen Führerscheins?

  9. Sascha
    Am 7. Juli 2019 um 18:56

    Hallo,
    ich habe mein B96 bestanden und einen vorläufigen Führerschein bei der zuständigen Behörde bekommen. Soweit alles gut. Nun sind zwei Wochen vergangen und der neue mir zugesicherte in 7 Werktag kommende Führerschein ist nicht da. Der vorläufige Führerschein ist nur in Deutschland gültig. Ich muss allerdings nun nächste Woche ins Ausland, welche Möglichkeiten bieten sich mir denn da?

    MfG Sascha

  10. Moritz
    Am 19. Mai 2019 um 21:46

    Hallo, und zwar hätte ich eine Frage..
    Ich mache meinen Führerschein BF17 schon zwei Wochen vor meinem Geburtstag und wollte zu meinem Geburtstag direkt eine Runde fahren jedoch bin ich da nicht zuhause und somit ist es mir nicht möglich auf die Führerscheinstelle zu fahren darf ich trotzdem fahren oder gilt dies als fahren ohne Führerschein..?
    Lg Moritz

  11. Fabi
    Am 22. Dezember 2018 um 16:09

    Hallo, ich habe jetzt einen spanischen vorläufigen Führerschein, da ich meinen richtigen bei meinem Auslandspraktikum verloren habe. Bin jetzt wieder in Deutschland und würde gerne wissen ob ich damit jetzt hier fahren kann oder auf den richtigen Führerschein warten sollte..

    Dankeschön schonmal und LG

  12. Eunice
    Am 4. Dezember 2018 um 23:44

    Hallo, ich wollte nur eine Frage stellen, wenn ich aus irgendeinem Grund einen Punkt im Führerschein verliere, wie lange dauert es, die verlorenen Punkte wieder einzuholen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Dezember 2018 um 15:53

      Hallo Eunice,
      in Deutschland erhalten Sie nur Punkte, wenn Sie gegen die geltenden Verkehrsregeln verstoßen. Mehr dazu können Sie hier nachlesen: Ratgeber Punkte in Flensburg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Alex
    Am 4. März 2018 um 12:00

    Hallo, ich hab meine Mpu bestanden und das Gutachten bei der Führerscheinbehörde abgegeben. Wie lange dauert die Bearbeitungszeit des Gutachtens?

    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 14:02

      Hallo Alex,

      erkundigen Sie sich direkt bei der Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Auszubildender Berufskraftfahrer
    Am 17. Dezember 2017 um 0:35

    Guten Tag

    Ich habe vor ein par Wochen einen sehr aufschlussreichen Kommentar zu diesem Thama (VNP/Prüfbescheinigung/etc.) geschrieben und finde es wirklich schade dass dieser nicht veröffentlicht wurde. Ich halte es nämlich für sehr wichtig festzustellen das eine Prüfbescheinigung niemals zum Führen von Fahrzeugen berechtigt! Ich kann nicht nachvollziehen warum die von mir zur Verfügung gestellten Informationen zensiert werden :(

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Januar 2018 um 13:33

      Hallo “Auszubildender Berufskraftfahrer”,

      Ihr Kommentar wurde nicht zensiert. Wir müssen jeden bei uns eingehenden Eintrag händisch überprüfen, da wir bestimmte Anonymisierungen etc. vornehmen. Insofern kommt es zu Verzögerungen bei der Veröffentlichung.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  15. Auszubildender Berufskraftfahrer
    Am 4. Dezember 2017 um 21:07

    Es gibt mehrere Möglichkeiten bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis seinen Führerschein zu bekommen:

    1: Der Prüfer hat den neuen Kartenführerschein dabei und tauscht diesen gegen den alten.(unwahrscheinlich)

    2: Der Prüfer hat einen (kostenlosen) “Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis” (VNF) dabei und händigt diesen aus. Der VNF berechtigt unmittelbar zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen. (ebenfalls eher unwahrscheinlich)

    3: Der Prüfer händigt eine “Bescheinigung über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung” aus. Diese kann dann bei der Fahrerlaubnisbehörde zusammen mit dem bisherigen Kartenführerschein gegen den neuen Kartenführerschein getauscht werden. Der neue Kartenführerschein muss jedoch möglicherweise (vor allem beim Erwerb mehrerer Klassen z.B C,
    CE) noch bei der Bundesdruckerei angefordert werden. Dann erhält man ebenfalls (kostenlos) einen VNF. (Dieser Ablauf ist am wahrscheinlichsten)

    !WICHTIG: Die “Bescheinigung über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung” ist keine Fahrerlaubnis und ersetzt nicht den Führerschein. Sie berechtigt daher nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen!!!

  16. Robin
    Am 11. Oktober 2017 um 11:48

    Ich besitze Klasse B, würde gerne aber die BE machen. Wenn ich die Prüfung bestanden habe müsste es ja theoretisch so sein, dass ich “große” Anhänger ziehen darf. In der Realität müsste ich aber wahrscheinlich auf den neu ausgestellten BE warten oder? Wenn ja, kann man sich für die Zeit zwischen bestandener Prüfung und Erhalt der neuen Fahrerlaubnis ein solches Übergangsdokument besorgen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. November 2017 um 9:44

      Hallo Robin,

      ohne ein entsprechendes Dokument, welches belegt, dass Sie die Prüfung bestanden haben, dürfen Sie nicht fahren. Inwiefern eine Übergangslösung möglich ist, ist mit der zuständigen Führerscheinstelle zu besprechen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Auszubildender Berufskraftfahrer
        Am 4. Dezember 2017 um 21:13

        Diese Aussage kann in die Irre leiten da sie den unglücklichen Trugschluss zulässt das eine “Bescheinigung über eine bestandene Fahrerlaubnisprüfung” zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen kann. Das wäre definitiv falsch und kann im schlimmsten Falle zum Entzug des Führerschein führen (Fahren ohne Fahrerlaubnis)!

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