Als Ersttäter auf einer Trunkenheitsfahrt erwischt
Letzte Aktualisierung am: 31. August 2026
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
FAQ: Alkohol am Steuer als Ersttäter
Für eine strafbare Trunkenheit im Verkehr erhalten Ersttäter in der Regel eine Geldstrafe. Außerdem wird ihnen im Falle einer Verurteilung normalerweise auch die Fahrerlaubnis entzogen. Was das bedeutet, lesen Sie hier.
Ersttäter müssen nach einer Alkoholfahrt ab 1,6 Promille zwingend zur MPU, weil der Verdacht besteht, dass sie aufgrund eines Alkoholproblems ungeeignet sind, ein Kraftfahrzeug sicher zu führen.
Auch Radfahrer begehen eine Straftat, wenn sie mit 0,3 Promille radfahren und dabei Fahrfehler machen oder andere alkoholbedingte Begleiterscheinungen zeigen. Ab 1,6 Promille gelten sie als absolut fahruntüchtig und machen sich auf jeden Fall strafbar. Sie verlieren dann ebenfalls ihre Fahrerlaubnis – und müssen zur MPU.
Inhaltsverzeichnis:
Im Video: Was droht für Alkohol am Steuer?
Wer gilt als Ersttäter bei einer Trunkenheitsfahrt?

Fallen Sie zum ersten Mal wegen Trunkenheitsfahrt auf, gelten Sie als Ersttäter. Ausschlaggebend ist, dass …
- keine Vorstrafen wegen Trunkenheit am Steuer nach § 316 StGB oder alkoholbedingter Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB existieren und
- keine einschlägigen Verstöße im Fahreignungsregister (FAER) eingetragen sind, z. B. Verstöße gegen die 0,5 Promille-Grenze
Anders als Wiederholungstäter, die häufig schon eine gewisse Alkoholgewöhnung zeigen, haben Ersttäter in der Regel (noch) kein ernstes Alkoholproblem. Sie werden z. B. auffällig, weil sie nach einer Feier am nächsten Morgen ihren Restalkohol unterschätzen und sich trotzdem ans Steuer setzen. Oder sie wurden einfach noch nie erwischt.
Ersttäter mit Alkohol am Steuer erwischt: Strafe oder Bußgeld?
Ob Ersttäter mit ihrer Trunkenheitsfahrt eine Ordnungswidrigkeit begehen oder eine Straftat, hängt unter anderem von der bei ihnen gemessenen Blutalkoholkonzentration ab:
- Fahranfänger dürfen bis zum 21. Lebensjahr und während der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze. Für die erste Trunkenheitsfahrt wird eine Geldbuße von 250 € verhängt – plus ein Punkt in Flensburg. Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Und sie müssen an einem Aufbauseminar teilnehmen.
- Kraftfahrer, die sich nicht an die 0,5 Promillegrenze halten, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Wer als Ersttäter bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt wird, zahlt 500 € Bußgeld und erhält zwei Punkte. Diese Promillegrenze gilt auch für E-Scooter-Fahrer.
In folgenden Fällen begehen Ersttäter mit ihrer Trunkenheitsfahrt eine Straftat:
- Wer mit 0,3 Promille fährt und dabei alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt, gilt als relativ fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar. Ein Ersttäter erhält dafür in der Regel eine Geldstrafe. Dafür müssen ihm aber Ausfallerscheinungen nachgewiesen werden.
- Ab 1,1 Promille gelten Kraftfahrer als absolut fahruntüchtig – auch, wenn sie keine Ausfallerscheinungen zeigen. Sie machen sich auf jeden Fall wegen Trunkenheit im Verkehr strafbar und erhalten ebenfalls eher eine Geldstrafe.
- Ersttäter die eine Trunkenheitsfahrt mit Unfall begehen, machen sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar. Dafür droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren.
Die Geldstrafe wird in Tagessätzen verhängt. Für eine unfallfreie Trunkenheit im Verkehr werden gewöhnlich 5 bis 360 Tagessätze verhängt. Die Anzahl der Tagessätze hängt von folgenden Faktoren ab:
- Wie viel Promille wurden im Blut gemessen?
- Wie verlief die Alkoholfahrt?
- Wie verlief das bisherige Vorleben des Fahrers?
- Fuhr er fahrlässig oder vorsätzlich unter Alkoholeinfluss?
Die Höhe des Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Ersttäters.
Eine Freiheitsstrafe (auf Bewährung) ist möglich, wenn ein sehr hoher Promillewert festgestellt wurde oder wenn der Ersttäter auf seiner Trunkenheitsfahrt einen schweren Unfall mit Verletzten verursacht oder zusammen mit seiner Alkoholfahrt weitere Straftaten begangen hat.
Verlieren Ersttäter nach der Trunkenheitsfahrt ihre Fahrerlaubnis?

Handelt es sich bei der Alkoholfahrt um eine Ordnungswidrigkeit, wird in der Regel ein einmonatiges Fahrverbot verhängt. Sie dürfen in der Zeit nicht fahren, Ihr Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen.
Wenn das Gericht Sie jedoch wegen einer strafbaren Trunkenheitsfahrt verurteilt, ordnet es gewöhnlich den Entzug der Fahrerlaubnis an. Dann erlischt diese, sobald das Urteil rechtskräftig wird.
Außerdem verhängt das Gericht eine Sperrfrist für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Nach Ablauf der Sperre müssen Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen.
Laut § 69 Abs. 2 StGB gelten Täter „in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen“, wenn sie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs oder Trunkenheit im Verkehr verurteilt werden. Diese gesetzliche Vermutung ist der Grund, warum Gerichte auch einem Ersttäter nach der Trunkenheitsfahrt die Fahrerlaubnis entziehen. Es gelingt nur in sehr engen Ausnahmefälle, diese Vermutung zu widerlegen und auf diese Weise ein milderes Fahrverbot zu erwirken.
Müssen Ersttäter nach der Trunkenheitsfahrt zur MPU?
Ab 1,6 Promille muss eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zwingend angeordnet werden. Denn bei einer so hohen BAK wird vermutet, dass ein Alkoholproblem besteht und der Fahrer als ungeeignet gilt, ein Fahrzeug zu führen.
Sie müssen aber schon ab 1,1 Promille zur MPU, wenn Sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gezeigt haben, weil das Fehlen dieser Anzeichen darauf hindeutet, dass Sie bereits an regelmäßigen Alkoholkonsum gewöhnt sind,
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