Ist ein DDR-Führerschein noch gültig? Aktuelle Infos!

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Rund um den DDR-Führerschein: Gültigkeit, aktuelle Entsprechungen, Bestimmungen zum Umtausch

Müssen Sie Ihre DDR-Fahrerlaubnis umtauschen?
Müssen Sie Ihre DDR-Fahrerlaubnis umtauschen?

In Deutschland ist aktuell eine Vielzahl verschiedener Führerscheinformate im Umlauf: Moderne EU-Führerscheine im Scheckkartenformat, alte graue oder rosafarbene „Lappen“ und sogar Scheine aus der DDR.

Doch ist eine Fahrerlaubnis aus der DDR heutzutage überhaupt noch gültig? Welche Bestimmungen gelten für den Führerschein aus einer vergangenen Zeit? Gibt es eine Umtauschpflicht?

In diesem Ratgeber erhalten Sie eine Übersicht über die Führerscheinklassen der DDR. Informationen zu den aktuellen Entsprechungen und dem Umtausch der Scheine erhalten Sie ebenfalls.

FAQ: DDR-Führerschein

Welche Fahrzeuge dürfen mit dem DDR-Führerschein gefahren werden?

Der Führerschein der DDR ist grundsätzlich noch immer gültig. Eine Übersicht der aktuellen Entsprechungen finden Sie hier.

Wann muss der DDR-Führerschein umgetauscht werden?

Eine Übersicht mit den Umtauschfristen liefert diese Tabelle.

Darf ich den DDR-Führerschein nach dem Umtausch behalten?

Als Erinnerung darf der alte Führerschein in der Regel beim Besitzer verbleiben, dafür wird diese allerdings ungültig gemacht.

Gültigkeit der DDR-Fahrerlaubnisklassen: Gilt der alte Schein noch?

Für Inhaber alter Führerscheine ist die Frage nach der Gültigkeit ihrer Dokumente besonders drängend. Nutzt jemand eine ungültige Fahrerlaubnis, um sich hinter das Steuer eines Autos zu setzen, begeht er immerhin eine Verkehrsstraftat. Bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine saftige Geldstrafe drohen in diesem Fall.

An dieser Stelle eine beruhigende Nachricht: Ein Führerschein aus der DDR hat seine Gültigkeit im Laufe der Jahre nicht eingebüßt. Halten Sie sich an die erlaubten Fahrzeugarten, drohen Ihnen keine Strafen.

Ist ein DDR-Führerschein auch im Ausland gültig?

Grundsätzlich ist die Gültigkeit für Ihren DDR-Führerschein in Deutschland, der Europäischen Union (EU) und in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gegeben.

Möchten Sie allerdings in einem anderen ausländischen Land mit Ihrem alten Führerschein fahren, drohen teure Bußgelder oder sogar Strafen. Manche Staaten legen bezüglich alter nationaler Führerscheine eine gewisse Kulanz an den Tag – darauf können sich Reisende jedoch nicht verlassen und müssen mit einem Bußgeld aus dem Ausland rechnen.

Die DDR-Führerscheinklassen sind vielen Polizisten und Ordnungsbeamten im In- und Ausland jedoch unbekannt. Ihr alter Führerschein kann daher zu Missverständnissen führen – etwa wenn Sie verdächtigt werden, ohne Fahrerlaubnis zu fahren. Es lohnt sich daher, vor einer EU-Auslandsreise Ihren DDR-Führerschein umschreiben zu lassen und einen internationalen Führerschein zu erwerben.

Müssen Sie Ihren DDR-Führerschein umtauschen?

Die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein ist im Ausland nicht zwingend gegeben.
Die Gültigkeit von Ihrem DDR-Führerschein ist im Ausland nicht zwingend gegeben.

Aktuell besteht beim DDR-Führerschein grundsätzlich keine Umtauschpflicht. Der alte „Lappen“ ist noch eine Weile gültig. Allerdings wurde die allgemeine Gültigkeit der Führerscheindokumente in Deutschland 2013 auf maximal 15 Jahre begrenzt.

Diese Maßnahme soll dem Führerscheintourismus entgegen wirken. Zudem wird auf diese Weise gewährleistet, dass sich nach und nach alle Bürger den Standards anpassen und Inhaber eines einheitlichen EU-Führerscheins werden.

Für ältere Führerscheine gilt allerdings noch ein gewisser „Bestandsschutz“: Sie müssen Ihre DDR-Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen und durch einen EU-Führerschein ersetzen lassen.

Da bis zu diesem Stichtag nicht nur DDR-Führerscheine, sondern alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, umgetauscht werden müssen, gibt es gesonderte Umtauschfristen. Diese sollen verhindern, dass Millionen von Führerscheinen zur gleichen Zeit umgetauscht werden, was die Behörden hoffnungslos überfordern würde.

Für Papierführerscheine – und damit auch den DDR-Führerschein – gelten folgende Stichtage für den Umtausch:

GeburtsjahrUmtauschfrist
vor 195319.01.2033
1953 - 195819.01.2022
1959 - 196419.01.2023
1965 - 197019.01.2024
ab 197119.01.2025

Es ist meist problemlos möglich, den alten DDR-Führerschein als Andenken zu behalten. Nachdem die Führerscheinstelle ihn als eindeutig ungültig markiert hat (durch Lochen, Stempeln, indem die Ecke abgeschnitten wird usw.), können Sie den Lappen wieder mitnehmen.

Tabelle: Aktuelle Entsprechungen der Führerscheinklassen der DDR

Auch, wenn Sie keinen Umtausch von Ihrem DDR-Führerschein vornehmen möchten, sollten Sie genau wissen, welchen aktuellen Klassen Ihre Fahrerlaubnis entspricht. Daraus können Sie nämlich ableiten, welche Fahrzeuge Sie führen dürfen, ohne eine Strafe zu riskieren.

Je nachdem, wann Ihr Führerschein in der DDR ausgestellt wurde, gelten andere Bestimmungen. Achten Sie besonders auf die Schlüsselnummern, welche bei den aktuellen Entsprechungen Ihrer Fahrerlaubnis vermerkt sind. Diese können die Befugnisse des Führerscheininhabers nämlich zum einen erweitern, zum anderen aber auch drastisch beschneiden.

So entspricht ein DDR-Führerschein der Klasse B beispielsweise unter anderem der aktuellen Klasse A. Diese gilt normalerweise für Motorräder unbeschränkter Leistung. Bei einer DDR-Fahrerlaubnis greifen jedoch zusätzlich die Schlüsselnummern 79.03 und 79.04. Diese begrenzen die A-Führerscheinklasse auf dreirädrige Fahrzeuge.

Was erlaubt Ihnen Ihr Führerschein aus der DDR? Die Klassen und aktuellen Entsprechungen haben wir in folgender Tabelle zusammengefasst:

Der Führerschein wurde vor dem dem 1.04.1957 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nisAk­tu­el­le Ent­sprech­ungenSchlüs­sel­zah­len
1AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
2AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TBE 79.06
C 172
3AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L≤ 3)
L 174, 175
4AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175

Der Führerschein wurde vor dem 1.06.1982 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nis Ak­tu­el­le Ent­sprech­ungen Schlüs­sel­zah­len
Langsamfahrende
Fahrzeuge (vor dem 1.04.1980)
AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
Langsamfahrende
Fahrzeuge (nach dem 1.04.1980)
AM, LL 174, 175
Kleinkrafträder (vor dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
Kleinkrafträder (nach dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
1 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
1 (nach dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, LL 174, 175
2 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
2 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA1 79.05
A 79.03, 79.04
L 174, 175
2 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
L 174, 175
3 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
3 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
3 (nach dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
4 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
4 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
4 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E > 12 000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
5 (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TBE 79.06
C 172
5 (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172
5 (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172

Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt:

DDR-Fahr­er­laub­nisAk­tu­el­le Ent­sprech­ungen Schlüs­sel­zah­len
A (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
A (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.01.1989)AM, A1, A2, A, LL 174, 175
A (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A2, A, LL 174
B beschränkt (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
B beschränkt (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, LA 79.03, 79.04
L 174, 175, 79.05
B beschränkt (nach dem 1.01.1989)Am, A1, A, B, LA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
L 174
B (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
B (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
B (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
B (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
C (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
C (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
A1 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
C (nach dem 1.04.1980)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 172
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
DAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, L TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
B! 79.06
L 174
BE (vor dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174, 175
BE (nach dem 1.01.1989)AM, A1, A, B, BE, C1, C1E, CE, L

T auf Antrag
A1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C1 171
CE 79 (C1E>12.000 kg, L ≤ 3)
L 174
CEAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, L, TA1 79.03, 79.04
A 79.03, 79.04
BE 79.06
C 172
DEAM, A1, A, B, BE, C1, C1E, L, TA1 79.04, 79.05
A 79.03, 79.04
BE 79.06
M (vor dem 1.12.1954)AM, A1, A2, A, B, LL 174, 175
M (zwischen dem 1.12.1954 und dem 1.04.1980)AM, A1, LA1 79.05
L 174, 175
M (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)AM, LL 174, 175
M (nach dem 1.01.1989)AM, LL 174
T (vor dem 1.04.1980)AM, LL 174, 175
T (zwischen dem 1.04.1980 und dem 1.01.1989)LL 174, 175
T (nach dem 1.01.1989)LL 174

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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115 Kommentare

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  1. Dolores
    Am 3. September 2019 um 14:15

    Hallo, mein Führerschein ist vom 05.1988 noch der DDR Führerschein, gestempelt ist B und M (Schlüsselnummern gabe es da ja noch nicht), darf ich damit 125er und LKW`s bis 7,5 Tonnen fahren? Oder muss ich da Nachprüfungen machen? Danke

  2. Hase62
    Am 14. August 2019 um 19:08

    Habe meinen Führerschein 1984 in Dresden gemacht und heute noch den “rosa Lappen”.
    Eingetragen sind hier B (…Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3500 kg…) und M.
    Auf einem “Auszug aus der Führerscheindatei” wird Klasse 1b und 3 bescheinigt.
    Laut Ihrer Tabelle oben sollte neu auch BE eingetragen werden können.
    Wie erklärt sich der Unterschied?
    Danke

  3. kalle
    Am 22. Juli 2019 um 11:53

    ich habe meinen Moped Führerschein in der DDR gemacht,nach Umtausch wurde mir auch A1 vermerkt
    darf ich jetzt auf a2 erweitern
    bei Schlüsselnummer steht A1 79.5
    und L 174.175 die Bedeutung ????

    Gruss kalle

  4. HarWe.
    Am 8. Juli 2019 um 10:54

    Hallo ! Ich(67) habe in der DDR mit 14 Jahren den Mopedschein (M) gemacht. Galt bis 50ccm. 1970 die Klasse 1 für Motorrad ab(!) 51ccm. 1975 dann PKW Klasse 4. Diese galt nur für PKW + Anhänger und LKW bis 7,5t.
    Dann gab’s noch Klasse 3 für Traktor. Die Klasse 5 war für LKW (mit oder ohne Anhänger) und beinhaltete(1) die Klasse 1 (Motorrad). So einfach war das für den Normalverbraucher.
    Schade, dass die Wessi-Bürokraten das nicht hinkriegen. So weit sind die eben noch nicht. Warum auch einfach, wenn’s denn umständlich, und vor allem UNVERSTÄNDLICH auch geht (siehe obige Tabellen-Flut). HIIILFE !!!!!!!
    Gruß. HarWe.

  5. Birgit
    Am 14. Juni 2019 um 10:50

    Ich habe meine Mopedprüfung in 07/1980 (M) und den PKW-Schein (B) in 02/1989 in der DDR gemacht.

    Beim Lesen dieser Seiten und beim Abgleich mit meinem jetzigen Führerschein ist mir aufgefallen, dass mir das Fahren von Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum abhanden gekommen ist.

    Stimmt das? Bzw., was darf ich denn alles mit dem M- und B-Schein fahren?

  6. Günter
    Am 28. April 2019 um 17:20

    Habe 1969 Klasse 1 und 1973 Klasse 5 gemacht .Was kann ich jetzt fahren . Habe die Originale Fahrerlaubnis von damals noch.

  7. Bormann
    Am 17. April 2019 um 14:20

    DDR Fahrerlaubnis von 1963
    Sehr informativ Seite
    Weiß jetzt alles – vielen Dank

  8. Hans
    Am 7. April 2019 um 13:06

    Hallo und schöne grüsse aus dem Burgenlandkreis .
    Ich habe einige Fragen zu dem Leidlichen Umtauschthema Rosa DDR Führerschein . Ich bin aus der Zeit der DDR noch im Besitz des Rosanen DDR Führerscheines und bei mir sind A;B;C;E;M;T eingetragen und gestempelt nur D ist Entstempelt ausstellungsdatum ist 26.6.1985 ..
    So jetzt eigentlich die Fragen . Bis wann muss ich den wirklich umtauschen wenn ich nur in der EU Rum fahre ( da wäre ja der Bestandsschutz bis 2033 wenn ich das richtig gelesen habe )) oder bin ich da auf dem Holzweg ???.
    UND die zweite und eigentlich die wichtigere Frage ist , was mus ich tun um in Russland mit nem Pkw fahren zu dürfen ???
    Und was Passiert mit meinem Rosa Führerschein wenn ich möglicherweise diesen umschreiben lassen muss da ich noch einen Oldtimer habe der über 7,5 Tonnen wiegt und sowie ich gelesen habe und es hoffentlich auch verstanden habe wäre ja bei der umschreibung mein Grosser LKW führerschein futsch da ich ja schon über 55 bin .
    Oder kann ich den weiterhin benutzen und zu den Oldtimertreffen damit fahren (hier in Deutschland) ..
    Es ist alles sehr undurchsichtig ..zumindest für mich
    Bitte helft mir bei meinen Fragen da mich das alles ziemlich verwirrt .
    Danke vorab Gruss Hans

  9. Pachemski
    Am 1. April 2019 um 13:38

    Hallo ich hab alle klasse ohne A. Was muss machen für A nur praktisch oder alles.Danke

  10. Michael G.
    Am 13. März 2019 um 6:05

    Hallo.
    Letztens übergab mir meine Mutter eine Jahrzehnte lang gesuchte VK30 (Karteikarte aus der DDR) von 1988 mit bestandener Theorieprüfung für Moped (50ccm) und auch Motorrad ,sowie noch die dazu bestandene praktische Prüfung (Moped 50ccm).
    Also 3.Eintragungen.
    Nun meine Fragen:
    Ist es tatsächlich richtig u. möglich,da diese VK30 bzw.dessen Eintragungen angeblich noch Bestandsschutz haben sollen,und die bestandene Theorieprüfung für beide Zweiradklassen galt,das ich meine praktische Motorradprüfung heute noch nachholen kann?

  11. Frank
    Am 26. Februar 2019 um 9:27

    Ich würde mir gerne einen Motorroller mit 125 ccm kaufen. Nun meine Frage, ich habe 1979 in der DDR meinen Mopedschein gemacht. Darf ich mit meinem Führerschein damit diesen Motorroller fahren.

  12. Frank
    Am 25. Februar 2019 um 18:27

    Ich habe meinen Mopedschein 1979 in der DDR gemacht. Kann ich damit ein Roller mit 125 ccm fahren?

  13. Thomas G.
    Am 24. Februar 2019 um 9:55

    Hallo! Mein Führerschein wurde am 03.1991 für Klasse B ausgestellt. Die Klassen M und T habe ich 1983 gemacht was kann ich mit dieser Einstufung alles fahren? Vielen Dank und freundliche Grüsse Thomas G.

  14. ETG925
    Am 19. Februar 2019 um 8:41

    Hallo aus Österreich,
    vielen Dank für den guten Artikel. Ich bin vor gut 20 Jahren nach Österreich gezogen und musste einen österreichischen Führerschein beantragen. Damals wurden mir nur jene Klassen anerkannt, die ich nachweislich ein Jahr in Österreich gefahren bin. Da mir mein guter alter DDR Führerschein nie abgenommen wurde und dieser auch nicht für ungültig erklärt wurde, hier meine Fragen: Kann ich den EU Führerschein mit meinem alten DDR Führerschein beantragen? Wenn ja wo kann ich dies erledigen. Vielen Dank

  15. Gerd
    Am 5. Februar 2019 um 12:27

    Ich bin Jahrgang 1959 und habe, da ich 1985 die Klasse D gemacht habe auch von diesen Zeitpunkt meinen letzten DDR-Führerschein, ausgestellt im Volkspolizei-Kreisamt, wo ja alle DDR-Führerscheine ausgestellt wurden. Die Fahrerlaubnis habe ich schon seit 1976 (Moped). Im derzeitigen DDR-Führerschein (Schlaglochfrei) habe ich alle Klassen ( A,B,C,D,E,M,T), welche Klassen werde ich ohne Gesundheitsprüfung im neuen EU-Führerschein Problemlos übernehmen können, Da ich nur noch, wenn es hoch kommt, im meinen Leben vielleicht noch einen 7,5 Tonner fahren möchte.

  16. christoph
    Am 21. November 2018 um 11:55

    hallo aus sachsen
    mein erster ” grauer lappen ” wurde 1972 für moped ausgestellt, dieser wurde 1986 durch den “rosa lappen” ersetzt.
    bis zu diesem zeitpunkt wurden weitere führerscheinklassen erworben, so das im genannten “rosa lappen”,
    die klassen A;B;C;E;M und T eingetragen sind. durch mehrmalige hochwasser in unserem haus sind die nachweise verlorengegangen.
    bekomme ich nur durch vorlage des “rosa lappens” einen neuen führerschein und welche klassen wären das dann?
    da ich die konkreten erwerbsdaten nicht nachweisen kann, ist eine zuordnung aus der tabelle kaum möglich.
    c.mücke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:45

      Hallo christoph,

      bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Führerscheinbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Bernd
    Am 27. August 2018 um 23:01

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich besitze seit dem 15.06.1989 einen DDR Führerschein Klasse B und M gestempelt. Am 10.11.2004 habe ich einen neuen Führerschein beantragt. Damit habe ich die Klassen B, C1, BE,C1E,CE,M,L erhalten. Wissen Sie ob die Klasse A1 tatsächlich vergessen wurde oder bin ich dazu nicht berechtigt?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Oktober 2018 um 17:31

      Hallo Bernd,

      laut den Entsprechungen müssten Sie die Klasse A1 besitzen. Wenden Sie sich am besten nochmal an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Marcel R.
    Am 7. August 2018 um 10:50

    Hallo aus Thüringen
    Habe einen Führerschein der DDR mit den Klassen A,B und M. Erstellt am 27.07.1990.
    Meine Frage,was darf ich alles mit der Klasse B fahren?
    Danke schonmal im voraus und LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. September 2018 um 13:33

      Hallo Marcel,

      die entsprechenden Informationen können Sie der oben stehenden Tabelle entnehmen (“Der Führerschein wurde vor dem 3.10.1990 ausgestellt”). Beachten Sie dabei die Schlüsselzahlen, diese können einzelne Klassen einschränken.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Doris L.
    Am 29. Juli 2018 um 18:53

    Ich besitze seit 1967 den Führerschein habe diesen in der DDR gemacht Klasse 4.
    Darf ich einen Kleintransporter über 3500 kg fahren.
    MfG Doris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 10:59

      Hallo Doris L.,

      für KFz über 3.500 Kilogramm wird min. der C1-Führerschein benötigt. Ob Sie diesen besitzen, können Sie den obigen Tabellen entnehmen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Ringo
    Am 15. Juli 2018 um 12:29

    Ich besitze seit dem 29.10.1992 bis dato einen Autoführerschein der Klasse 3 sowie die Klassen 4 und 5. Unter “weitere amtliche Eintragungen” steht: Der Inhaber besitzt die Fahrerlaubnis Klasse 4 seit 23.11.1989, welche ich in der DDR erworben habe, welche dort, glaube ich, der Klasse M entsprach. Jetzt meine Frage, könnte ich den Führerschein heute in A1 umschreiben lassen oder bekäme ich nur AM?

    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. August 2018 um 11:01

      Hallo Ringo,

      unseres Kenntnisstandes nach sollte nur die Klasse AM umfasst sein. Nähere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas K.
    Am 3. Juli 2018 um 8:00

    Hallo werte Damen und Herren !
    Ich habe nur die Klasse ( M ) und meines Wissens darf ich Fahrzeuge bis 49,9 ccm fahren ! Wie verhält sich die Angelegenheit mit E- Fahrzeugen ? Bis zu welcher Geschwindigkeit darf ich diese führen ?
    M.F.G . Thomas K. 🙂

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 12:10

      Hallo Thomas,

      die Klasse M gibt es seit Einführung einer EU-Richtlinie im Jahr 2013 nicht mehr. Die heutige Entsprechung ist die Klasse AM. Mit dieser Klasse dürfen Sie unter anderem leichte zweirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer maximalen Nenndauerleistung im Falle von Elektromotoren oder einer maximalen Nutzleistung bei anderen Verbrennungsmotoren bis zu 4 kW führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Westendorf, S.
    Am 30. Mai 2018 um 22:16

    Hallo,
    Habe meinen DDR Führerschein Klasse B (PKW) am 23.02.1987 erhalten.
    In Klammern daneben steht noch das Datum 1980, habe da meine Klasse 3 Traktor erhalten. Diese hatte ja auch das Moped mit dabei.
    Darf ich damit bis 125cm3 Motorrad fahren??

    Vielen Dank im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 10:15

      Hallo,

      Im DDR-Führerschein Klasse 3 sind unter anderem die heutigen Klassen AM, A1 und A enthalten. Die Klassen A1 und A sind jedoch auf dreirädrige Fahrzeuge beschränkt. Damit dürften Sie also nur Zweiräder bis 45 km/h fahren. Wurde die alte Klasse 3 vor dem 01.04.1980 ausgestellt, sind die Klassen AM und A1 enthalten, diesmal ohne Beschränkung. Bei Ausstellung nach diesem Datum, ist für Zweiräder lediglich die Klasse AM enthalten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Carmen G.
    Am 15. Mai 2018 um 5:54

    Hallo, ich habe 1978 die Fahrerlaubnis für Moped gemacht und 1984 PKW-B. Was darf ich dann heute mit diesen Führerscheinklassen fahren?

    LG
    Carmen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 14:36

      Hallo Carmen G.,

      die jeweiligen Entsprechungen finden Sie in der obigen Liste.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Christoph
    Am 10. Mai 2018 um 17:20

    Hallo,

    in Ihrer Tabelle befinden sich 2 Einträge für den DDR-Führerschein Klasse B, ausgestellt zwischen 01.01.1989 und 03.10.1990, denen ich unterschiedliche Angaben zur erlaubten Anhängelast entnehme. Mein DDR-Führerschein wurde am 20.08.1990 ausgestellt (Klasse A, B) und ich hätte gern gewußt, ob ich Anhänger über 750kg Gesamtmasse ziehen darf und wenn ja, bis zu welcher Grenze.

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 14:00

      Hallo Christoph,

      das kommt darauf an, ob es sich um die Klasse B oder B beschränkt (beschränkt auf Kraftwagen mit nicht mehr als 250 cm³ Hubraum, Elektrokarren – auch mit Anhänger – sowie maschinell angetriebene Krankenfahrstühle) handelt. Im regulären alten Führerschein der Klasse B sind die folgenden Klassen enthalten: A, A1, AM, B, BE, C1, C1E, CE, L. Einschränkungen ergeben sich aus den Schlüsselzahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Heinz S.
    Am 22. März 2018 um 4:52

    Hallo
    Kann ich mit meinem Führerschein DDR (1987) einen Spyder in Europa fahren oder nur in einigen bestimmten Ländern ?

    Habe nur den fürs Motorrad !!

    Danke im voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. April 2018 um 9:50

      Hallo Heinz S.,

      bezüglich der Fahrerlaubnis innerhalb der EU gilt: Können Sie in dem Land, in welchem Ihnen der Führerschen ausgestellt wurde, eine bestimmten Wagen führen, dann dürfen Sie dies in der Regel auch in anderen EU-Ländern.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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