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Abstand nicht eingehalten? Wann Bußgeld für Abstandsverstoß droht

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 16 Minuten

Bußgeldkatalog Abstandsvergehen

Tatbe­standBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Abstands­verstoß bei weniger als 80 km/h25 €eher nicht
... mit Gefähr­dung30 €eher nicht
... mit Sach­beschä­digung35 €Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 80 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €1Hier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 100 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes75 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes160 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes240 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes320 €23 Monate3 MHier prüfen **
Abstands­verstoß mit mehr als 130 km/h
... Abstand weniger als 5/10 des halben Tacho­wertes100 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 4/10 des halben Tacho­wertes180 €1Hier prüfen **
... Abstand weniger als 3/10 des halben Tacho­wertes240 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 2/10 des halben Tacho­wertes320 €22 Monate2 MHier prüfen **
... Abstand weniger als 1/10 des halben Tacho­wertes400 €23 Monate3 MHier prüfen **

FAQ: Abstand

Welcher Abstand ist beim Autofahren vorgeschrieben?

Laut Faustformeln gilt: Innerorts sollte der Mindestabstand zum Vorausfahrenden mindestens etwa drei Fahrzeuglängen betragen. Außerorts sollte der Abstand mindestens dem halben Tachowert entsprechen.

Was droht bei einer Unterschreitung des Sicherheitsabstandes?

Abhängig vom Ausmaß des Abstandsverstoßes sieht der Bußgeldkatalog eine Geldsanktion zwischen 25 und 400 Euro vor. Zudem können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot drohen. Über die einzelnen Sanktionen informiert diese Tabelle.

Wie werden Abstandsverstöße ermittelt?

Üblicherweise erfolgt die Abstandsmessung auf der Autobahn. Dabei kann die Polizei sowohl durch stationäre als auch durch mobile Messgeräte entsprechende Verstöße dokumentieren.

Keine Lust zu lesen? Abstandsverstoß im Video erklärt

Mit welchen Konsequenzen müssen Pkw-Fahrer bei zu geringem Abstand rechnen?
Video: So halten Sie den Mindestabstand richtig ein!

Abstand zur Seite und nach vorn – Was schreibt die StVO vor?

Die StVO schreibt strenge Regeln in Bezug auf den Abstand zwischen Fahrzeugen vor.
Die StVO schreibt strenge Regeln in Bezug auf den Abstand zwischen Fahrzeugen vor.

Auf deutschen Straßen und Autobahnen kochen täglich die Emotionen hoch. Dabei stellen vor allem die Autofahrer, die es mit der Abstandsmessung nicht so genau nehmen, eine große Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer dar.

Halten Sie sich nicht an den Mindestabstand, müssen Sie nach einer von der Polizei durchgeführten Abstandsmessung mit einem Bußgeld rechnen. Welches Strafmaß der Bußgeldkatalog gemäß Verkehrsrecht vorsieht, wie es mit der Unfallstatistik aussieht oder wie sich bedrängte Autofahrer wehren können sowie viele weitere wichtige Aspekte rund um das Thema Abstandsverstoß, erklärt folgender Ratgeber.

Was meinen Sie: Sollten Verstöße härter bestraft werden?

Wie groß muss der Sicherheitsabstand laut StVO sein?

Es ist extrem gefährlich, wenn im Straßenverkehr der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Dennoch gibt es jede Menge Drängler, die zu dicht auffahren und auch nicht davor zurückschrecken, den Vorfahrenden mit der Lichthupe oder durch das Setzen des Blinkers dazu zu nötigen und zu drängen, die Spur frei zu geben.

Für den Vordermann bedeutet das Stress und Ablenkung. Die Folge können schwere Unfälle sein. Um diesem entgegenzuwirken, ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Sicherheitsabstand im Straßenverkehr festgeschrieben. Die Formulierung in § 4 Abs. 1 StVO bleibt diesbezüglich jedoch sehr vage:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.”

Einen exakten Mindestabstand nennt die StVO selbst also nicht. Stattdessen greifen allgemeine Faustformeln, die sich aus der gängigen Rechtsprechung ergeben und die jeder Führerscheinneuling im Rahmen der Fahrschulausbildung an die Hand bekommt:

Mindestabstand nach Vorne

Der Mindestabstand muss so groß sein, dass auch bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes gefahrlos komplett angehalten werden kann. Wie hoch der Abstand im Einzelnen auszufallen hat, hängt von der Fahrgeschwindigkeit sowie den Witterungs- und Verkehrsverhältnissen ab. Folgende Faustformel gilt beim Mindestabstand:

  • Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Mindestabstand gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 Meter bei 50 km/h) bzw. 3 Pkw-Längen betragen.
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften (bspw. Autobahn) werden mindestens 2 Sekunden beim Abstand als Orientierung angesetzt bzw. der halbe Tachowert (bei 100 km/h also 50 Meter). Die in diesem Zeitraum gefahrenen Strecke (‘Abstand gleich halber Tacho’) gilt als einzuhaltender Mindestabstand. Spätestens bei der Unterschreitung dieser Mindestabstände sieht die BKatV entsprechende Bußgelder und Sanktionen vor, wie die obige Tabelle zeigt. Zur Orientierung dienen u. a. die Leitpfosten, wobei der einfache Leitpfosten-Abstand 50 Meter beträgt.

Wichtig! Grundsätzlich gilt, dass der Sicherheitsabstand stets an die Umstände anzupassen ist, also auch an potentielle Glätte auf den Straßen, Sichteinschränkungen, genutztes Fahrzeug etc. Die Faustformel zum Abstand dient lediglich einer groben Orientierung und ermöglicht es zudem den Behörden, Abstandsverstöße richtig zu messen bzw. einzuordnen. Idealerweise sollte der Abstand zum Vorausfahrenden jedoch dem – zumindest rein rechnerisch – benötigen Anhalteweg entsprechen.

Unsere Infografik verdeutlicht Ihnen die 2-Sekunden-Regel:

2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.
2-Sekunden-Regel: So halten Sie den Sicherheitsabstand ein.

Mindestabstand zur Seite

Der Mindestabstand ist auch zur Seite einzuhalten
Der Mindestabstand ist auch zur Seite einzuhalten

Beim Überholen sowie in Bezug auf den Gegenverkehr müssen Kfz-Fahrer auch auf ausreichenden Seitenabstand achten. Hierbei hängt der Sicherheitsabstand vom jeweiligen Verkehrsteilnehmer ab:

  • Abstand zu Radfahrern, Fußgängern und Elektrokleinstfahrzeugen: innerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts mindestens 2 Meter (§ 5 Absatz 4 Satz 4 StVO zufolge gilt Letzteres nicht, wenn Radfahrer wartende Kraftfahrzeuge an Kreuzungen rechts überholen oder sich neben sie stellen.)
  • Abstand zu einspurigen Fahrzeugen wie einem Motorrad: mindestens 1,5 Meter
  • Abstand zu Pkw oder Lkw: mindestens 1,0 Meter
  • Abstand zu wartenden Schul- und Linienbussen: mindestens 2,0 Meter

Der seitliche Sicherheitsabstand ist ebenfalls von der gefahrenen Geschwindigkeit abhängig, zumal sich die Spur für den Fahrer bei höheren Geschwindigkeiten optisch verengt und schon geringe Lenkfehler zu einem Verlassen der Spur führen können. Entsprechend muss der Abstand mit steigendem Tempo vergrößert werden.

Weitere Informationen zum Mindestabstand

Bußgeldkatalog zum Abstandsverstoß

Wer im Straßenverkehr den vorgeschriebenen Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht einhält, riskiert ein Bußgeld, Punkte und eventuell ein Fahrverbot. Die Sanktionen für Abstandsverstöße erhöhen sich dabei, je höher die gefahrene Geschwindigkeit und je geringer der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ist. Sanktionen werden insbesondere in folgenden Fällen verhängt:

Abstand beträgt:

  • weniger als 5/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 100 Euro, eventuell ein Punkt
  • weniger als 4/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 180 Euro, eventuell ein Punkt
  • weniger als 3/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 240 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot
  • weniger als 2/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 320 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot
  • weniger als 1/10 des halben Tachowertes: Bußgeld zwischen 25 und 400 Euro, eventuell ein bis zwei Punkte und Fahrverbot

Als halber Tachowert wird die Hälfte der gefahrenen km/h bezeichnet. Fahren Sie 100 km/h, liegt Ihr halber Tachowert also bei 50. Sie können den Sicherheitsabstand also leicht berechnen.

Fährt ein Autofahrer zum Beispiel mit 120 km/h und sein Abstand beträgt weniger als 30 Meter, begeht er einen Abstandsverstoß, da seine Distanz zum vor ihm Fahrenden weniger als 5/10 des halben Tachowertes misst.

Bußgelder bei Missachtung vom Mindestabstand

Halten Fahrer nicht genügend Abstand drohen hohe Bußgelder
Halten Fahrer nicht genügend Abstand drohen hohe Bußgelder

Beträgt die gefahrene Geschwindigkeit bei einem Abstandsverstoß weniger als 80 km/h, müssen Verkehrsteilnehmer laut Bußgeldkatalog mit einer Strafe von 25 Euro rechnen.

Liegt die Geschwindigkeit über 80 km/h, aber noch unter 100 km/h wird ein Bußgeld zwischen 75 Euro und 320 Euro fällig. Dazu gibt es einen Punkt in Flensburg.

Fahren Kfz-Fahrer bei einem Abstandsverstoß über 100 km/h liegen die Bußgelder ebenfalls zwischen 75 Euro und 320 Euro. Jedoch müssen Fahrer hier mit 2 Punkten und mindestens einem Monat Fahrverbot rechnen, wenn ihr Abstand geringer als 3/10 des halben Tachowertes ist.

Die höchsten Bußgelder sieht der Bußgeldkatalog bei Abstandsverstößen vor, bei denen die gefahrene Geschwindigkeit mehr als 130 km/h beträgt. Hier sind 100 Euro bis 400 Euro an Bußgeld, ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein bis drei Monate Fahrverbot möglich.

In unserer Infografik finden Sie die Sanktionen für Abstandsverstöße noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

Infografik: Sanktionen für Abstandsverstöße
Infografik: Sanktionen für Abstandsverstöße

Abstandsverstoß während der Probezeit

Da vor allem junge Fahrer zwischen 18 und 25 Jahren auffallend häufig in Verkehrsunfälle verwickelt sind, gilt für Fahranfänger nach Erwerb des Führerscheins eine zweijährige Probezeit. Nach Ablauf der Probezeit ist die Fahrerlaubnis bei den meisten Führerscheinen automatisch unbegrenzt gültig. Doch kommt es während der Probezeit zu einem Verkehrsverstoß, drohen dem Fahranfänger neben den allgemeingültigen Strafen des jeweiligen Bußgeldkatalogs noch weitere Maßnahmen, wobei es natürlich vom jeweiligen Verstoß abhängt.

Während bei Verwarnungsgeldern (beispielsweise für falsches Parken) keine weiteren Maßnahmen zu befürchten sind, wird bei den darüber hinausgehenden Strafen zwischen „A-Verstößen“ (schwere Verkehrsverstöße) und „B-Verstößen“ (weniger schwere Verkehrsverstöße) differenziert, die dagegen weitreichende Konsequenzen für den Fahranfänger haben.

Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld in Sachen Abstand, ein Fahrverbot ist auch möglich.
Bei Verstößen droht nicht nur ein Bußgeld in Sachen Abstand, ein Fahrverbot ist auch möglich.

Das Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes zum vorfahrenden Fahrzeug entspricht einem „A-Verstoß“. Weitere Beispiele für ein sogenanntes A-Delikt sind Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, Missachtung einer roten Ampel, Missachtung der Vorfahrtsregel, falsches Überholen oder falsches Abbiegen.

Zu den Verstößen nach Katalog B (B-Delikt) gehören u. a. Fahren mit abgefahrenen Reifen oder Behinderung von Beamten. Bei einem Verkehrsverstoß der Kategorie A oder zwei Verkehrsverstößen der Kategorie B verlängert sich die Probezeit einmalig um zwei Jahre und der Fahranfänger muss an einem Aufbauseminar teilnehmen. Wird das Aufbauseminar nicht besucht, wird die Fahrerlaubnis entzogen! Darüber hinaus kann auch die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung erfolgen.

Fazit: Für Fahranfänger, die in der Probezeit den Mindestabstand missachten, verlängert sich die Probezeit um zwei Jahre und zudem müssen sie an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Mindestabstand für Lkw

Ein zu geringer Sicherheitsabstand gehört sowohl beim Fahren mit Pkw als auch Lkw zu den Hauptunfallursachen. Doch welche Abstandswerte gelten für Lkw-Fahrer? Und wie hoch fällt bei einer negativen Abstandsmessung die Strafe aus, wenn sich Lkw-Fahrer nicht an die Vorgaben der StVO halten?

Ist für Lkw ein höherer Mindestabstand vorgeschrieben?

Genau wie für jeden Pkw-Fahrer gibt es selbstverständlich auch für LKW-Fahrer einen bestimmten Sicherheitsabstand, der einzuhalten ist. Dieser ist beim Lkw im Vergleich zum Auto höher, was natürlich dem deutlich höheren Gewicht des Fahrzeugs von mehreren Tonnen zuzuschreiben ist. Dies verlängert den Bremsweg des Lkw ungemein. Zudem muss auch noch das Gewicht der jeweiligen Beladung berücksichtigt werden.

Auf Autobahnen müssen die Lkw-Fahrer einen noch höheren Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten, da das Fahrtempo naturgemäß höher ist und sich der Bremsweg folgerichtig zusätzlich verlängert. Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen (und Kraftomnibusse) müssen bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h auf Autobahnen einen Mindestabstand von 50 Metern zum Vorausfahrenden einhalten. Auch während eines Überholmanövers muss der Abstand 50 Meter betragen. Der Abstand ist immer so zu wählen, dass der Nachfahrende anhalten kann, wenn der Vorausfahrende unerwartet bremst.

Bußgelder für Lkw-Fahrer bei zu geringem Mindestabstand

Lkw-Mindestabstand
Auch Lkw dürfen den Mindestabstand nicht unterschreiten

Den Mindestabstand von 50 Metern bei mehr als 50 km/h für Lkw nicht eingehalten:

  • auf der Autobahn mit einem Lkw über 3,5 Tonnen: 80 Euro Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot

Die Leitpfosten auf den deutschen Autobahnen sind im regelmäßigen Abstand von 50 Meter aufgestellt und bieten sowohl für Lkw-Fahrer als auch für PKW-Fahrer eine gute Hilfe, um den Mindestabstand auf der Autobahn einzuhalten.

4 Tipps zur Einhaltung des Mindestabstandes für Lkw-Fahrer

  1. Die laut Verkehrsrecht erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen von 80 km/h ist einzuhalten. Hierbei gilt ein Sicherheitsabstand von 50 Metern.
  2. Das Tempo und der nötige Abstand müssen der Breite der Straße, der Fahrbahnbeschaffenheit, dem Straßenzustand sowie der Nässe und den verschiedenen Witterungs- und Sichtverhältnissen angepasst werden. Halten Sie im Zweifel höheren Abstand als 50 Meter.
  3. Speziell im Baustellenbereich ist mit besonderer Vorsicht zu fahren, da hier immer wieder schnell Staus entstehen und der Verkehrsfluss durch Stop-and-Go-Phasen charakterisiert ist. Entsprechend kommt es des Öfteren zu abrupten Bremsvorgängen, die vom nachfolgenden Verkehr ein erhöhtes Maß an Sicherheit verlangen. Da Sie in diesen Bereichen meist weniger als 50 km/h fahren, gilt der halbe Tachowert als Richtwert für den einzuhaltenden Abstand.
  4. Beträgt die Sichtweite weniger als 50 Meter, liegt die zugelassene Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Bei nasser oder eis- und schneeglatter Fahrbahn muss die Geschwindigkeit entsprechend reduziert werden. Wird zu schnell gefahren, droht der Kontaktverlust der Reifen zur Fahrbahn, allgemein auch als Aquaplaning bekannt. In diesem Zustand ist das Fahrzeug nicht mehr zu lenken und zu bremsen. Halten Sie unter diesen Umstände trotz langsameren Tempos einen Abstand von 50 Metern ein.

Abstandsmessung: Wie wird ein Abstandsverstoß festgestellt?

Wie stellt die Polizei einen Abstandsverstoß fest?
Wie stellt die Polizei einen Abstandsverstoß fest?

Damit einem Fahrer vorgeworfen werden kann, dass er den vorgeschriebenen Abstand unterschritten hat, muss eine entsprechende Abstandsmessung vorliegen. Hierbei bedient sich die Polizei verschiedener Mittel und Systeme, um solch einen Verstoß festzustellen. Besonders häufig führt die Polizei die Abstandsmessung auf der Autobahn durch.

Arten der Abstandsmessung

Doch welche Arten der Abstandsmessung gibt es? Hier kann generell zwischen drei verschiedenen Varianten unterschieden werden:

  • Optische Abstandsmessung bzw. Laserentfernungsmessung
  • Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung
  • Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung

Optische Abstandsmessung

Bei der optischen Abstandsmessung, die auch als Laserentfernungsmessung bezeichnet wird, misst die Polizei den Sicherheitsabstand zwischen zwei Fahrzeugen mithilfe einer Laserpistole. Die Messung erfolgt dabei von vorne. Diese Form der Abstandsmessung wird von der Polizei vornehmlich auch für die Geschwindigkeitsmessung eingesetzt und ist auf alle Arten von Fahrzeugen, auch Motorräder, anwendbar.

Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung

Die Abstandsmessung mit mobiler Videoüberwachung ist eine weitere Möglichkeit, mit der Polizisten den Sicherheitsabstand messen. Hierbei handelt es sich um hochsensible Geräte, die meist in Pkw eingebaut sind. Die Polizeibeamten fahren damit in zivil durch den laufenden Verkehr, wobei diese Form der Überwachung überwiegend auf den Bundesautobahnen stattfindet. Die Geräte überwachen dabei sowohl den Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug als auch die Geschwindigkeit.

Die mobile Videoüberwachung hat im Vergleich zu allen anderen Systemen der Abstandsmessung den großen Vorteil, dass ein ins Visier genommener Fahrer über eine längere Strecke verfolgt und gemessen werden kann. So wird unmissverständlich belegt, dass der Fahrer nicht nur aufgrund einer vermeintlichen Unachtsamkeit für ein paar Sekunden bzw. hunderte Meter mit einem zu geringen Abstand oder zu hohem Tempo unterwegs war.

Diese Videoüberwachungsanlagen können darüber hinaus auch in Wohnmobilen installiert sein, sodass die Polizisten zugleich einen Blick in die Fahrerkabine von Lkw werfen können.

Wurde ein Verstoß gegen den erforderlichen Abstand festgestellt, wird der Täter oftmals direkt von der Polizei vor Ort auf einem Rastplatz gestellt und dabei auch mit der Videoaufzeichnung konfrontiert. Zudem gibt es natürlich die entsprechenden Konsequenzen, die der Bußgeldkatalog für den Verstoß vorsieht.

Abstandsmessung mit stationärer Videoüberwachung

Oft kontrollieren Beamte mittels Videoüberwachung, ob der Abstand eingehalten wird.
Oft kontrollieren Beamte mittels Videoüberwachung, ob der Abstand eingehalten wird.

Neben der mobilen gibt es noch die stationäre Videoüberwachung, die für die Abstandsmessung verwendet wird. Diese befindet sich deutschlandweit an vielen Stellen auf Autobahnen, wobei sie meist an einer Brücke anzutreffen ist.

Das Messpersonal sitzt in einem Gebäude über der Autobahn und der fließende Verkehr wird 24 Stunden von den Videokameras aufgezeichnet. Dabei werden auf der Autobahnbrücke zwei Videokameras installiert, sodass sowohl die Fernstrecke bis 300 Meter als auch der unmittelbare Nahbereich überwacht werden können. Zudem befindet sich für die Identifizierung des Fahrers unter der Brücke noch ein Blitzgerät. Der Messbereich beim Video-Brückenmessverfahren beginnt 90 Meter vor der Brücke. Gibt es den Verdacht einer Abstandsunterschreitung, wird der Blitzer unter der Brücke für das Frontfoto vom Messpersonal manuell aktiviert.

Toleranzabzüge bei Feststellung vom Abstandsverstoß

Wird ein Verstoß gegen den einzuhaltenden Mindestabstand gemessen, wird vom Messergebnis ein sogenannter Toleranzwert abgezogen. Der Toleranzabzug kann automatisch durch die Software des Gerätes, aber auch nachträglich vom Kontrollbeamten erfolgen – auch das Gericht kann im Falle einer Verhandlung den Wert später abziehen. Mit dem Abzug sollen etwaige Messfehler kompensiert werden, die bei technischen Messungen immer mal wieder auftauchen können.

Doch neben einer möglichen geräteinternen Messungenauigkeit können die Fehler auch durch einen Bedienungsfehler des Personals zum Tragen kommen.

Abstandsmessung: Wie können Autofahrer den Mindestabstand selber berechnen?

Die Nichteinhaltung vom Mindestabstand zum Vordermann kann schnell zu einem Unfall führen. Daher sollte jeder Verkehrsteilnehmer, egal ob auf der Autobahn oder im Stadtverkehr, immer darauf achten, dass er den nötigen Abstand einhält. Dabei sollte jeder Autofahrer wissen, wie viel Abstand bei welcher Fahrgeschwindigkeit zum vorausfahrenden Fahrzeug einzuhalten ist. Wird der Mindestabstand nicht eingehalten, geht man nicht nur ein enormes Risiko ein, sondern riskiert wie bereits erläutert, entsprechende Strafen gemäß Bußgeldkatalog.

Faustregel um den Mindestabstand zu berechnen: Mindestabstand gleich halber Tachowert. Das bedeutet, dass bei guten Witterungsverhältnissen 25 Meter Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h oder 50 Meter Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h einzuhalten sind.

Wichtig ist, dass man sich stets der Tatsache bewusst sein muss, dass der Vordermann plötzlich und unerwartet bremsen kann. Für solch ein Szenario muss der Bremsweg und die Reaktionszeit eingerechnet werden.

Wie erkennen Fahrer, ob der Abstand zum Vordermann ausreicht?

Halten Sie den Mindestabstand auf der Autobahn nicht ein, drohen hohe Bußgelder.
Halten Sie den Mindestabstand auf der Autobahn nicht ein, drohen hohe Bußgelder.
  1. Mindestabstand gleich halber Tacho bzw. halber Tachowert ist die bekannteste und einfachste Faustregel um zu ermitteln, wie viel Mindestabstand zum vorderen Auto einzuhalten ist. Doch wie können Autofahrer beim Fahren herausfinden, wie groß die Distanz zum vorausfahrenden Fahrzeug wirklich ist? Hier muss sich der Autofahrer an Orientierungshilfen halten, wie beispielsweise Leitpfosten, die in einem Abstand von 50 Metern zueinander stehen.
  2. Alternativ zum halben Tachowert können sich Verkehrsteilnehmer einen Punkt merken, den das vorweg fahrende Fahrzeug gerade passiert hat und dann die Sekunden zählen, bis sie selber den Punkt erreichen. Im Straßenverkehr sollten laut einer anderen Faustformel mindestens zwei bis drei Sekunden vergehen. Dann ist die Einhaltung des Mindest- bzw. Sicherheitsabstandes gegeben.
  3. Wer mit dem Auto in der Stadt unterwegs ist und den Mindestabstand korrekt einhalten will, kann sich an einer weiteren Faustformel orientieren. Hier sollte der Abstand immer drei Pkw-Längen oder 15 Meter betragen. Bei ungünstigen Straßenverhältnissen, schlechtem Wetter und/oder schlechter Sicht, sollte der Sicherheitsabstand sechs Pkw-Längen oder 30 Meter betragen.

Abstand und Bremsweg

Beim Thema Abstandsmessung spielt auch immer die Berechnung des Bremswegs eine große Rolle. Der Bremsweg beschreibt dabei den Weg, der für den Beginn der Bremsung bis zum kompletten Stillstand benötigt wird. So erhält man den Wert, der angibt, wie viele Metern ein Fahrzeug im Zuge einer Bremsung zurücklegt. Die Reaktionszeit wird in diesem Fall außer Acht gelassen.

Formel zur Bremswegberechnung: (Geschwindigkeit in km/h : 10) x (Geschwindigkeit in km/h : 10) = Bremsweg (m)
Der einzuhaltende Abstand hängt vom Bremsweg ab. Je schneller Sie fahren, desto länger wird er.
Der einzuhaltende Abstand hängt vom Bremsweg ab. Je schneller Sie fahren, desto länger wird er.

Doch mit dieser Formel kann man nicht den exakten Bremsweg für ein Auto berechnen, da auch der Straßenbelag ein wichtiger Faktor ist. Es macht einen gehörigen Unterschied, ob die Fahrbahn trocken ist oder Regen, Schnee oder sogar Glätte vorherrscht. Hinzu kommt noch der Zustand des Autos, der Straße sowie die Stärke der Bremsung.

Durch Glatteis auf der Straße sowie schlechtem Zustand der Bremsen verlängert sich der Bremsweg deutlich, während eine Vollbremsung (Gefahrenbremsung) den Bremsweg verkürzt. Entsprechend handelt es sich bei der aufgezeigten Formel für den Bremsweg um eine Faustformel, bei der man von einer normalen bzw. mittelstarken Bremsung bis zum Stillstand ausgeht. Folgendes Beispiel erklärt die Bremswegberechnung bei normaler Bremsung.

  • Wenn sich ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h bewegt, beträgt der Bremsweg 100 Meter, denn: (100:10) x (100:10) = 100 Meter
  • Wenn sich ein Auto mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h bewegt, beträgt der Bremsweg 400 Meter, denn: (200:10) x (200:10) = 400 Meter

Das verdeutlicht, dass der Bremsweg bei doppelter Fahrtgeschwindigkeit viermal länger wird!

Spezielle Informationen zum Anhalteweg:

Bremsweg: Übersicht für normale Bremsung und Gefahrenbremsung

Folgende Übersicht zeigt den normalen Bremsweg bzw. den Bremsweg einer Gefahrenbremsung für verschiedene Geschwindigkeiten:

Geschwin­digkeitBrems­weg normalGefahren­brem­sung
20 km/h4 m2 m
40 km/h16 m8 m
60 km/h36 m18 m
80 km/h64 m32 m
100 km/h100 m50 m
120 km/h144 m72 m
140 km/h196 m98 m
160 km/h256 m128 m
180 km/h324 m162 m
200 km/h400 m200 m
220 km/h484 m242 m
240 km/h576 m288 m
260 km/h676 m338 m
280 km/h784 m392 m

Es wird deutlich, dass die Regel “Abstand gleich halber Tachowert” ab einer gefahrenen Geschwindigkeit von 120 km/h nicht mehr greift. Fahren Sie beispielsweise auf einer Autobahn ohne Geschwindigkeitsbegrenzung, müssen Sie bei höheren Geschwindigkeiten also noch mehr Abstand einhalten.

Ein guter Anhaltspunkt liegt in dem Durchschnitt aus normalem und Gefahrbremsweg. So sollten bei 160 km/h mindestens folgenden Abstand einhalten:

Abstand = (256 + 128) / 2
Abstand = 192 Meter

Mindestabstand: Assistenten gegen Auffahrunfälle

In modernen Autos findet sich immer mehr Technik wieder, die das Fahren allgemein sicher machen soll. Dazu zählen auch Assistenzsysteme mit einem integrierten Abstandsrechner, bei denen die Abstandsmessung automatisch erfolgt und mit denen die Gefahr eines Auffahrunfalls entschärft werden soll. In der Realität sieht das so aus, dass von einem Radarsensor der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug erkannt wird und der korrekten Abstand bei einer Unterschreitung des Mindestabstandes automatisch korrigiert wird.

Solch intelligente Tempomaten in Kombination mit Notbrems- und Abstandswarnsystemen gehören zwar noch nicht zum automobilen Standard, finden aber immer weiter Verbreitung und sind laut Experten eine gute Maßnahme, um die Gefahr und das Risiko von Auffahrunfällen zu verkleinern.

Mehr zum Abstandswarnsystem erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Abstandswarner.

Wie hilfreich sind diese Sicherheitsassistenten?

Wie sinnvoll solche Systeme sind, zeigt die Auffassung des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR). Demnach könnten dank der Integration eines Fahrerassistenzsystems mit automatischer Abstandsmessung rund 20 Prozent aller Auffahrunfälle vermieden werden. Wenn der Fahrer in einer brenzligen Situation dank der Warnung des Systems auch nur 0,5 Sekunden früher auf die Bremse drückt, steigt die Chance auf die Vermeidung eines Unfalls auf über die Hälfte. Seit 2013 ist für Lkw die Ausrüstung mit solchen bremsunterstützenden Systemen Pflicht, während es für Pkw keine ähnlichen Pläne gibt.

Funktionsweise eines Notbremsassistenten

Doch wie funktionieren diese Notbremsassistenten genau? Bei den Notbremsassistenten handelt es sich um intelligente und vorausschauende Sicherheitssysteme, die bei drohender Gefahr vorbeugend eine automatische Notbremsung bewirken, indem bereits bei der Erkennung einer kritischen Situation via Bordcomputer Sicherheitsmaßnahmen ergriffen werden.

Über einen Sensor wird vom Notbremsassistenten der Abstand des Fahrzeugs zu Hindernissen erkannt, wobei zunächst die Geschwindigkeit deutlich reduziert wird – in einer sogenannten Teilbremsung. Ist der errechnete Abstand zu gering, kommt es zur Auslösung einer Vollbremsung, sodass die Aufprallwucht bei der Kollision vermindert, im besten Fall natürlich komplett vermieden wird. Somit unterscheidet sich diese Form der Fahrerassistenzsysteme vom einfachen Bremsassistenten, bei dem es lediglich zu einer Verstärkung der Bremskraft kommt.

Beim „Active Brake Assist“ (ABA) handelt es sich um eine allgemein bekannte Notbremsung, die eine Erweiterung des „Adaptive Cruise Control“ (ACC, sog. Abstandsregeltempomat) darstellt, welches wiederum Auffahrunfälle verhindern soll. Bei schweren Lkw ist der ACC weiter verbreitet als bei Pkw. Alternativ zu den bereits vom Hersteller installierten Sicherheitssystemen, sollen in Zukunft verstärkt nachrüstbare Abstandswarnsysteme angeboten und deren Einbau empfohlen werden.

Abstandsverstoß: Drängler anzeigen

Vorsicht: Drängler begehen auf der Autobahn häufig einen Abstandsverstoß
Vorsicht: Drängler begehen auf der Autobahn häufig einen Abstandsverstoß

Gerade auf der Autobahn lässt der rücksichtsvolle Umgang der Verkehrsteilnehmer untereinander mitunter stark zu wünschen übrig. Hier sind es vor allem die Drängler, die durch zu dichtes Auffahren nicht nur den Vordermann extrem nervös machen, sondern darüber hinaus auch noch oft willentlich ein extrem hohes Unfallrisiko in Kauf nehmen – und das bei sehr hoher Geschwindigkeit.

Wohl wissend, dass es bei einer zu geringen Abstandsmessung eine Strafe bzw. ein Bußgeld fällig wird. Doch wie können Sie einen Drängler auf der Autobahn wegen Nötigung anzeigen?

Typisches Verhalten von Dränglern auf der Autobahn

Wohl fast jeder Autofahrer hat es schon einmal erlebt, dass sein Hintermann den Abstand bewusst ignoriert und ganz dicht auffährt. Doch das Missachten vom Mindestabstand ist nicht das einzige Merkmal einer Nötigung auf der Autobahn. Weitere Kennzeichen sind die Lichthupe, wodurch der Vordermann rüpelhaft aufgefordert wird, den Weg zu räumen. Und da sich das Scheinwerferlicht im Rückspiegel reflektiert, kann das Opfer durch die Lichthupe geblendet werden.

Darüber hinaus machen sich Drängler auch gerne durch das Setzen des linken Blinkers bemerkbar und vermitteln dem Vordermann, dass dieser schnellstmöglich die Fahrspur freizugeben hat. Außerdem wird auch oft die Hupe betätigt. Auch das ist verboten, wenn diese ausschließlich zur Nötigung eingesetzt wird.

Es ist statistisch erwiesen, dass es sich bei Dränglern oftmals um männliche Autofahrer handelt, die zudem besonders teure und PS-starke Autos fahren und sich ihrerseits vom vermeintlich langsam fahrenden Vordermann beeinträchtigt fühlen. Die Gründe für das Nichteinhalten des Mindestabstandes, das oftmals auch in Verbindung mit einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit steht, sind vielfältig und reichen von Termindruck über Frust bis hin zur Sehnsucht nach einem Adrenalinkick.

Drängler anzeigen: Worauf ist zu achten?

Wer sich ordnungsgemäß verhält und nicht bewusst die linke Spur blockiert bzw. das Rechtsfahrgebot missachtet, sollte nicht davor zurückschrecken, Drängler anzuzeigen. Nicht umsonst ist das dichte Auffahren und die Nötigung mittels Lichthupe ein Verstoß gegen die StVO, wofür es einen entsprechenden Bußgeldkatalog gibt.

  • Als erstes sollte man die Ruhe bewahren und nicht übereilig und unvorsichtig die Spur wechseln. Keinesfalls andere Verkehrsteilnehmer gefährden, nur damit der Raser schnell vorbei kann. Es ist wichtig, den Überblick zu behalten.
  • Wer den Drängler wegen Nötigung anzeigen will, sollte sich unbedingt das Kfz-Kennzeichen merken. Bei der nächsten Gelegenheit kann man auf einen Rastplatz oder Parkplatz fahren und das Kennzeichen notieren bzw. im Handy speichern. Befindet sich ein Beifahrer im Auto, kann dieser das Kennzeichen während der Fahrt aufschreiben oder alternativ fotografieren.
  • Anschließend wird die Polizei kontaktiert und gegen den Fahrer eine Anzeige erstattet. Es ist natürlich von großem Vorteil, wenn man den Fahrer beschreiben kann. Neben Geschlecht sollte man auf die Haarfarbe und das ungefähre Alter achten.
  • Wer einen Anwalt hinzuziehen will, muss bedenken, dass die Rechtsschutzversicherung nicht für die Kosten aufkommt. Doch ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich.

An dieser Stelle sei aber auch darauf hingewiesen, dass bedrängte Autofahrer nicht auf ihrem vermeintlichen Recht bestehen sollten und somit die Situation mit dem Drängler weiter verschärfen. In solch einer Situation ist souveränes Verhalten immer noch die beste Lösung und wer ein heranfahrendes Auto aus Versehen ausgebremst hat, sollte sich per Handzeichen entschuldigen.

Statistik: Mangelnder Sicherheitsabstand ist häufige Unfallursache

Abstandsverstoß führt laut Statistik oft zu schweren Unfällen
Abstandsverstoß führt laut Statistik oft zu schweren Unfällen

Zu dichtes Auffahren ist eine der häufigsten Unfallursachen. Allein für das Jahr 2017 weist die Bundesstatistik gut 50.000 Unfälle aus, bei denen Personen aufgrund eines ungenügenden Sicherheitsabstandes verletzt oder sogar getötet wurden. Das entspricht einem Wert von rund zwölf Prozent aller Unfälle aus dieser Kategorie.

Zudem beweisen statistische Untersuchungen der Unfalldatenbank der Versicherer, dass schwere und tödliche Verletzungen bei zwei fahrenden Fahrzeugen noch wahrscheinlicher sind, als bei Auffahrunfällen, bei denen das vordere Fahrzeug bereits steht. Darüber hinaus steigt die Schwere des Unfalls nochmals an, wenn mehr als zwei Autos in den Unfall verwickelt sind. Dann muss laut Statistik bei jedem dritten Unfall wegen Missachtung des Mindestabstandes mit einem Schwerverletzten oder Todesfall gerechnet werden.

Auffällig ist zudem, dass Auffahrunfälle außerhalb geschlossener Ortschaften besonders häufig von männlichen Fahrern begangen werden. So sind 80 Prozent der Unfallverursacher Männer. Außerdem zeigt eine genaue Analyse der Auffahrunfälle, dass sich acht von zehn Unfällen auf frei befahrbaren Strecken ereignen, bei denen der Verkehrsfluss nicht von Kreuzungen, Kreisverkehren oder Einmündungen gestört wird.

Die Gefahr der Selbstüberschätzung

Ein großes Problem ist, dass viele Autofahrer ihre fahrerischen Fähigkeiten deutlich überschätzen. Sie sind der felsenfesten Überzeugung, auch bei einer deutlichen Unterschreitung des Mindestabstandes noch in der Lage zu sein, schnell zu reagieren und einen Unfall zu vermeiden.

Ein sehr gefährlicher Trugschluss. Wie die deutsche Unfallforschung der Versicherer in einem „echten“ Unfall bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beweisen konnte, waren selbst Profis hinter dem Steuer nicht mehr in der Lage, bei einem plötzlichen Bremsmanöver des Vordermannes und Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes schnell genug zu reagieren.

Das Ergebnis ist besorgniserregend und sollte notorischen Dränglern eine Warnung sein: Bei einem geringen Abstand von 15 Metern, der auf deutschen Autobahnen jeden Tag unzählige Male zu beobachten ist, lässt sich ein Auffahrunfall nicht mehr vermeiden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bußgeldrechner für Abstandsvergehen

122 Kommentare

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  1. Laurine
    Am 2. Dezember 2015 um 11:59

    Hallo,

    Ich habe vor ca. 1,5 Monaten einen Abstandsverstoß begangen. unter 4/10-
    (ich rechne mit 100 Euro und 1P.) aber noch keine Antwort dazu.
    Jetzt habe ich wieder einen Bescheid bekommen, bei dem ich wieder unter 4/10 liege, ca. 1 Monat nach dem ersten Bescheid.
    Muss ich jetzt mit einem Fahrverbot rechnen oder bezahle ich die Strafe einfach zwei mal ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. Dezember 2015 um 11:54

      Hallo Laurine,

      in der Regel greift beim zweiten Abstandsvergehen keine Wiederholungstäteregel.Sie müssen also damit rechnen, die Strafe zweimal zu bezahlen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Ani
    Am 19. November 2015 um 17:22

    Hallo zusammen,

    wurde innerhalb von 3 Wochen zweimal wegen zu geringem Abstand geblitzt.
    Einmal bei <3/10 des halben Tachowertes (2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot) und einmal < 5/10 des halben Tachowertes (1 Punkt).
    Das zweite Vergehen wurde bereits bezahlt, das erste schwerere Vergehen (Zeugen Vorladung kam erst vor Kurzem an) steht noch offen.
    Könnte das Fahrverbot aufgrund einer Wiederholungstat evtl länger als 1 Monat ausfallen? Lohnt sich ein Einspruch?

    LG und Danke im Voraus,

    Ani

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 10:34

      Hallo Ani,

      als Wiederholungstäter gelten Sie erst, wenn der erste Verstoß zum Zeitpunkt des zweiten Verstoßes bereits rechtskräftig war.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Max
    Am 10. November 2015 um 22:06

    Hallo zusammen,
    habe einen Punkt aufgrund von zu dichtem auffahren bekommen :/ meine Frage ob ich jetzt sozusagen vorbestraft bin. Also wenn ich den gleichen Verstoß nochmal begehe ob diese Strafe dann heftiger ausfällt.

    lg,
    max

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 11:31

      Hallo Max,

      in der Regel werden Wiederholungstaten lediglich bei Geschwindigkeitsverstößen sowie Alkohol- und Drogendelikten relevant.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Gerrit
    Am 6. Oktober 2015 um 19:41

    Ich wurde heute auf der Autobahn durch einen Videowagen der Polizei angehalten. Einerseits haben Sie 120 kmh auf einer 80er Strecke festgestellt andererseits einen zu kurzen Abstand. Video wird ausgewertet. Ich gehe davon aus, dass es weniger als 3/10 vom halben Tacho waren. Da ich nun vor einem halben Jahr schon einmal mit 26 kmh Zuviel auf der Autobahn geblitzt wurde, droht durch die Geschwindigkeit 1 Monat Fahrverbot und durch den Abstand wahrscheinlich auch 1 Monat. Sind das nun automatisch 2 Monate, also jedes Vergehen einzeln nacheinander oder doch nur 1 Monat Fahrverbot?
    Vielen Dank für die Antwort im Voraus.
    Gerrit

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2015 um 10:50

      Hallo Gerrit,

      falls es sich hier um eine Tatmehrheit handelt und Sie wegen des Abstands und der Geschwindigkeit belangt werden, gilt die Wiederholungstäterregelung und Sie müssen mit einem zusätzlichen Monat rechnen. Wird jedoch nur der Abstandsverstoß gewertet, gilt diese nicht. Die Führerscheinstelle darf jedoch individuell die Maßnahmen erhöhen, wenn Sie bereits mehrmals im Verkehr auffällig geworden sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Benni RHP
    Am 1. September 2015 um 14:31

    Ich lese immer 5/10 halber Tacho. Irgendwie habe ich aber mal gelernt das der Sicherheitsabstand die Hälfte des Tachowertes sein sollte. In Zahlen: 100 km/h Geschwindigkeit, 50m Sicherheitsabstand. Da ich in Mathe nicht ganz unbewandert bin heißt aber die Hälfte (5/10) vom halben Tachowert (bei 100 km/h = 50m) gleich 25m Abstand. Wird also erst ein Abstandsverstoß von weniger als 25m bei 100 km/h geahndet, oder ist das einfach nur extrem widersprüchliches Beamtendeutsch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2015 um 11:36

      Hallo Benni,

      die Abstandsregelungen sind sehr komplex. Die deutsche Rechtsprechung definiert keine klaren Meterangeben. Die Faustregel mit dem halben Tachowert ist also unverbindlich. Dennoch benutzt der deutsche Bußgeldkatalog diese Regelung für die Bemessung des Bußgeldes. Verschiedene Gerichtsurteile besagten, dass der Sicherheitsabstand zwischen zwei Pkw auf einer Schnellstraße so groß sein muss, dass das hintere Fahrzeug erst in mindestens 1,5 Sekunden an der Stelle sein darf, an der das vordere Fahrzeug vor 1,5 Sekunden war. Um diesen vagen Rechtsprechungen zu genügen, ist diese Regelung eingeführt worden. Im Einzelfall kann jedoch bereits auch schon bei mehr als 25 Metern ein Abstandsverstoß gelten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Anne
    Am 26. August 2015 um 18:21

    Ich habe letzte Woche einen Bescheid bekommen, dass ich bei Tempo 131 km/h nur 4/10 des halben Tachowertes eingehalten habe. Nun glaube ich gestern wiederum auf Abstand geblitzt worden zu sein. Spielt es eine Rolle, wenn mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten schnell hintereinander entstehen?
    Danke für die Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2015 um 10:04

      Hallo Anne,

      ja, oftmals spielt es eine Rolle. Das Bußgeld kann sich erhöhen, wenn Sie als Wiederholungstäter gelten. Dies entscheidet die zuständige Führerscheinstelle jedoch nach individuellem Fall.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Maddin
    Am 12. August 2015 um 12:59

    Hallo,

    ich bin am Dienstag durch eine ortskundigen Fahrer in eine stationäre Abstandskontrolle reingelegt worden. Irgendwo in Thüringen bei Oberhof auf der A71. Er fuhr die ganze Zeit vor mir auf der linke Spur, den Abstand habe ich eingehalten (statt 80 km/h sind wir 90 km/h gefahren) dann ging er vom Gas. Ich wunderte mich, warum er nicht auf die freie rechte Spur wechselt, ich rollte dichter ran, dann sah ich die Linien auf der Straße und die Kamera an der Schildertafel. Er hätte die Spur wechseln können, alles war frei, wirklich frei!!!
    Wenn ich das jetzt richtig sehe, ist nicht nur mein Abstandsverstoß auf Band, sondern auch die Missachtung des Rechtsfahrgebots des Fahrers.
    Hat da jemand sowas Ähnliches erlebt oder hat jemand Tipps wie ich mich verhalten soll, falls was im Briefkasten liegt?
    Danke für Antworten

  8. Anja
    Am 7. Juli 2015 um 18:29

    Hallo, ich habe eine Anhörung zur Ordnungswidrigkeitsanzeige erhalten, in dem es heißt das ich den Abstand bei einer Geschwindigkeit von 97km/h mit nur 22m, somit weniger 5/10 des Tachowertes, unterschritten habe. Leider habe ich bereits 4 Punkte in den letzten 12 Monaten gesammelt und gebe den Führerschein auch jetzt für 1 Monat ab, was erwartet mich jetzt mit dem neuen Tatvorwurf. Danke, Anja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juli 2015 um 9:54

      Hallo Anja,

      Sie erhalten für diesen Abstandsverstoß ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt. Sofern Sie die selbe Tat bereits in den Monaten vorher begangen haben, könnte Ihnen Vorsatz unterstellt werden, was mit einer Erhöhung des Bußgelds oder einem Fahrverbot einhergehen kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. chris
    Am 3. Juli 2015 um 19:38

    Hi,

    mir wird ein abstandsvergehen vorgeworfen.
    war mit 115kmh unterwegs und hatte angeblich nur 25m abstand.
    habe aber in meinem auto ein system für abstandskontrolle und notbremsfunktion.

    wie kann es dann sein, dass ich angeblich mit zu geringem abstand gefahren bin?

    Gruß
    Chris

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juli 2015 um 9:11

      Hallo Chris,

      Sie können prüfen lassen, ob die Technik, die das Abstandsvergehen feststellte, auf aktuellem Stand war, oder ob es sich um eine Fehlmessung handelt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Holger
    Am 19. Juni 2015 um 18:54

    Hallo,

    ich wurde auf einer Autobahn in Deutschland mit 141km/h bei einem Abstand von 20m geblitzt, Toleranzen zu meinen Gunsten seien berücksichtigt. Ich bin Schweizer und lebe in der Schweiz.

    Welche Konsequenzen habe ich zu erwarten? Kann mir auch ein Fahrverbot drohen?

    Mit freundlichen Grüssen
    Holger

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Juni 2015 um 9:44

      Hallo Holger,

      für Ausländer, die auf deutschen Straßen eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehen, drohen die selben Konsequenzen wie für Inländer. In Ihrem Fall erhalten Sie ein Bußgeld von 240 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg. Auch ein Fahrverbot von 1 Monat fällt an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Lukas
    Am 13. Juni 2015 um 12:57

    Hallo,
    Ich wurde mit Tempo 131km/h bei einem Abstand von 29m geblitzt, nach Abzug der Toleranzen hätte ich einen Abstand von 54,5m einhalten müssen. Dies entspräche einer Geschwindigkeit von 109km/h.
    Mit welchen Konsequenzen werde ich zu rechnen haben?

    Mit freundlichen Grüßen
    Lukas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Juni 2015 um 8:59

      Hallo Lukas,

      ein Bußgeld von 100 Euro sowie ein Punkt fällt für dieses Vergehen an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Lukas
        Am 16. Juni 2015 um 10:28

        Hallo Redaktion von bussgeldkatalog.org,
        Danke für diese Schnelle Antwort. Somit hat der minimale zu haltende Abstand, nach Abzug der Toleranzen keinen Wert? Wieso wurde dieser in dem Aussagebogen dann angegeben?

        Mit freundlichen Grüßen
        Lukas

        • bussgeldkatalog.org
          Am 22. Juni 2015 um 10:59

          Hallo Lukas,

          die angegebenen Sanktionen bezogen sich auf das Abstandsvergehen.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Reni
    Am 7. Mai 2015 um 8:50

    Besteht die Möglichkeit das Fahrverbot nach einer Abstandsmessung in erhöhtes Bußgeld umzuwandeln? Ich habe einen täglichen Arbeitsweg von 108km und fahre zusätzlich Hausbesuche in ländlicher Umgebung. Das ist mit den Öffentlichen nicht machbar. Gleichzeitig bin ich die einzigste Angestellte, so dass niemand meine Patienten übernehmen könnte.
    Wird die Abstandsmessung denn auch von Brücken gemacht oder nur aus dem fahrenden Auto mit folgendem Videobeweis?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2015 um 9:24

      Hallo Reni,

      in Ausnahmefällen ist die Umwandlung eines Fahrverbots in ein hohes Bußgeld möglich. Sprechen Sie dazu mit einem Anwalt und lassen Sie Ihren Fall prüfen.
      Abstandsmessungen werden auch von Brücken aus durchgeführt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sebastian
    Am 28. April 2015 um 20:55

    Hallo zusammen bin auf der Landstraße mit 100 km/h gefahren und dabei von ein anderen überholt der eilig hatte (meine Vermutung etwa 120 km/h), nach etwa 80 m war eine Abstandsmessungkontrole ,die mich geblitzt hat aber der andere fuhr ungebremst weiter natürlich sind die halber Takhodistanz von 50 m nicht mehr im Ramen gewessen. Wie wird es in solche Situationen gehandelt? Besten Dank!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Mai 2015 um 10:16

      Hallo Sebastian,

      leider kann Ihnen in diesem Fall ein Bußgeldbescheid aufgrund eines Abstandsvergehens drohen, auch wenn tatsächlich im Überholvorgang ein anderer Verkehrsteilnehmer diesen verschuldete.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. hikmet
    Am 22. April 2015 um 12:44

    Hallo zuzammen ich bin in probe zeit aber leider bin ich im autobahn mit 138 khm bei ein abschtand 27,21m aufgenomenworden was köntten die aus wirkunge sein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2015 um 10:44

      Hallo Hikmet,

      Sie erhalten einen Punkt und ein Bußgeld von 180 Euro. Sie müssen außerdem ein Aufbauseminar besuchen und Ihre Probezeit wird verlängert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. berni
    Am 18. April 2015 um 13:05

    hallo, wird eigentlich bei der abstandsmessung auf der autobahn immer gebiltzt?
    danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 9:16

      Hallo,

      nicht immer gibt es einen sichtbaren Blitz. Manche Modelle blitzen “unsichtbar”.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Jonas
    Am 14. April 2015 um 8:13

    Moin, ich wurde vor ca. 5 Wochen auf der A2 wegen Abstand geblitzt. Ich fuhr ca. 110 km/h und hatte einen Abstand von ca. 30 Meter. Allerdings befinde ich mich noch in der Probezeit… muss ich mit einer Verlängerung der Probezeit rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2015 um 9:58

      Hallo Jonas,

      dieses Vergehen ist mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt belegt. Auch eine Verlängerung der Probezeit, und die Aufforderung ein Aufbauseminar zu besuchen, sind die Folge des Vergehens.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Silvia Helsig
    Am 6. April 2015 um 13:42

    Hallo ich bin auf der Autobahn vor einen Abstandmesser gefahren ich bin 100 km gefahren und dann hat mich einer so knapp überholt das ich nicht gleich abgebremst habe ich weiß nicht wieviel Meter Abstand ich hatte was kommt da jetzt auf mich zu ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2015 um 9:15

      Hallo Frau Helsig,

      Sie erhalten einen Bußgeldbescheid gemäß der begangenen Verkehrsordnungswidrigkeit. Mit unserem Bußgeldrechner können Sie die verschiedenen Sanktionen, die für das Vergehen anfallen könnten, miteinander vergleichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Heike
    Am 1. April 2015 um 15:19

    Hallo,
    Wurde mit 97h/km geblitzt, Abstand ist 5/10 drunter lt. Anhörungsbogen. Soll ich es bestätigen oder lieber erst Rücksprache mit einem Anwalt halten?
    Habe bereits zwei Punkte. LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. April 2015 um 9:47

      Hallo Heike,

      wir dürfen Ihnen an dieser Stelle keine Rechtsberatung anbieten.
      Wir möchten Sie jedoch darauf hinweisen, dass Sie im Anhörungsbogen außer Ihren Personalien keine weiteren Angaben machen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Danni
        Am 18. April 2017 um 13:25

        Bei mir 121 km/h und unter 5/10 Abstand. Ich habe aber auch Angaben zur Sache im Pkt. 5. zu machen. Muss ich das nicht? Einfach unterschreiben und zurück?

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. April 2017 um 9:26

          Hallo Danni,

          Sie haben die Möglichkeit, sich mit Ihren Fragen an einen Anwalt zu wenden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Pia
    Am 11. März 2015 um 14:03

    Hallo,
    bin in der Probezeit und hatte einen Auffahrunfall mit Autpschaden, innerorts + mit weniger als 30km/h … Mit was muss ich rechnen?
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2015 um 10:29

      Hallo Pia,

      je nachdem wie die genauen Unfallumstände waren, könnte es sein dass Sie nun eine Verlängerung der Probezeit in Kauf nehmen müssen. Dazu kommt eine Nachschulung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Christian
    Am 3. März 2015 um 23:40

    Wurde vielleicht bei sehr starken regen geblitzt auf der Autobahn mit ca. 120 km/h nach einem überhol Vorgang …was wird auf mich zukommen wenn nur 100 oder sogar nur 80 erlaubt waren ..
    Sicht war sehr schlecht …
    Der Autofahrer vor mir fuhr sehr unsicher deswegen wollte ich da weck …???

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. März 2015 um 12:22

      Hallo Christian,

      die Bußgelder aufgrund von einer Geschwindigkeitsüberschreitung finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/
      Bei eingeschränkter Sicht sind Überholvorgänge nicht zulässig, zudem sollte die Geschwindigkeit reduziert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Chris
    Am 24. Februar 2015 um 11:25

    Hallo,
    ich habe Post bekommen aus Bayern. Bin nach Abzug der Toleranz mit 156Km/h geblitzt worden. Abstand weniger als 19m sprich weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Bin als Handelsreisender viel in Deutschland unterwegs. Droht mir hier ziemlich sicher ein einmonatiges Fahrverbot für Deutschland oder? Muss ich als Österreicher den Ausweis gleich abgeben oder kann ich den Zeotpunkt wählen. Bzw. wäre es möglich das Fahrverbot für Deutschland während eines Urlaubs zu nehmen? z.b. 2 Wochen Italien, wozu ich natürlich das Auto nehme. Grüsse

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. März 2015 um 12:02

      Hallo Chris,

      ja, Sie müssen mit einem Fahrverbot rechnen.
      Den Zeitpunkt für das Fahrverbot können Sie meistens mit den Behörden koordinieren.
      Beachten Sie aber, dass Sie Ihren Führerschein abgeben müssen und somit auch in Italien nicht Auto fahren dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. S. Michael
    Am 3. Februar 2015 um 10:32

    Guten Tag hab da mag neuen kleine Frage und zwar bei der Messung vom Abstand ist der Blitz der Aufnahme immer sichtbar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Februar 2015 um 12:41

      Hallo Michael,

      nein, der Blitz ist nicht immer erkennbar.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Lea
    Am 28. Januar 2015 um 18:15

    Hallo,
    ich wurde mit 107 km/h auf der Autobahn und ca. 10 m Abstand oder mehr festgestellt. Wie verhält es sich mit Abzug Toleranz? Welche km/h muss ich zur Berechnung heranziehen? Könnte es sein, dass ich noch unter die “über 100 km/h-Schwelle” komme?
    Wie verhält es sich mit dem permanenten Links-Fahrer vor mir? Kann ich ihn anzeigen und auf das erstellte Video der Autobahnpolizei verweisen? Darin ist zu sehen, dass das Fahrzeug dauerhaft links gefahren ist, obwohl rechts die Fahrbahn frei war.
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 12:13

      Hallo Lea,

      ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 100 km/h werden 3 Prozent des Wertes als Toleranz abgezogen. Das heißt, dass Sie von Ihren 107 km/h 3 % abziehen müssen. In Ihrem Fall sind das 3,21, also 3 km/h, die abgezogen werden.

      Sie können Ihn zwar anzeigen, jedoch ändert dies nichts an Ihrem Abstands- bzw. Geschwindigkeitsverstoß. Sie sollten einen Anwalt zurate ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Oggy
    Am 28. Januar 2015 um 3:50

    Hallo zusammen ,

    leider wurde ich wegen Gefährdung des Gegenverkehrs beim überholen angezeigt .Es ist folgendes passiert : Vor mir war ein langsamer Traktor und bei nächster Gelegenheit hab ich ihn überholt , doch der Fahrer der gegenüber kam war nicht der Meinung das es ausreichend war..dort ist nichts passiert alles war gut gelaufen..gibt es da besondere Reglungen?..Schliesslich war ich mir ja sicher das ich es schaffen werde daher auch dieser Vorgang…danke im Vorraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Februar 2015 um 12:04

      Hallo Oggy,

      da es nicht zum Unfall gekommen ist, handelt es sich in der Regel nicht um eine Straftat. Sie sollten erst einmal abwarten, ob die Anzeige Bestand hat. Danach müssen beide Seiten Ihre Aussagen machen. Im Zweifelsfall sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen. Hier finden Sie mehr Hinweise: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberholen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Diego
    Am 26. Januar 2015 um 9:48

    Hallo , wo finde ich denn die Geldstrafen für Mittelspurfahrer oder Fahrer die die linke Spur ewig blockieren.
    Geldstrafe für links blinken und Lichthupe sehe ich voll und ganz ein aber wie geht man gegen Unkonzentrierte Fahrer vor?Rechtsfahrgebot?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Januar 2015 um 15:39

      Hallo Diego,

      im Bußgeldkatalog gibt es gesonderte Strafen für das Verstoßen vom Rechtsfahrgebot, so beispielsweise beim Überholen, in einer Kurve, etc. Auf der Autobahn oder mehrspurigen Kraftstraßen beispielsweise kostet das Vergehen 80 Euro und einen Punkt in Flensburg. Bei einem verursachten Unfall erhöht sich das Bußgeld um 20 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Georg
    Am 11. Oktober 2014 um 14:52

    Hallo, Ende März wurde ich mit 110 kmh und 15 m Abstand geblitzt, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
    Nach 6 Monate, leider noch mals mit 156 kmh und <4/10 des halben Tachos (30 m).
    Habe ich ein längeres Fahrverbot wegen Wiederholungstat zu befürchten?

    Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus!

    Georg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Oktober 2014 um 12:18

      Hallo Georg,

      nach unserem Wissen fällt hierfür kein Fahrverbot an. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass das Bußgeld aufgrund des Vorwurfes von “Vorsatz” oder “Beharrlichkeit” höher ausfallen wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Georg
        Am 14. Oktober 2014 um 15:09

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

  27. Frohnau Berlin
    Am 2. Oktober 2014 um 9:37

    Hallo,
    was ist mit LKw. Wie sieht die Abstandsregelung hier aus? Muss ich dort nicht noch mehr beachten?

  28. viola
    Am 1. Oktober 2014 um 11:22

    Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h auf der Autobahn, wie viele Meter muss der Abstand dann sein damit ich mich nicht schuldig mache?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 12:45

      Hallo Viola,

      Sie sollten etwa 50 m Abstand halten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. bussgeldkatalog.org
    Am 1. Oktober 2014 um 10:13

    hallo, auffahrunfall durch abstandsverstoß, was kommt auf mich zu? bin nicht sehr schnell gefahren, etwa 70 km/h danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2014 um 13:11

      Hallo,

      Sie müssen mit einem Bußgeld von 35 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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