A-Verstoß in der Probezeit: Welche Konsequenzen hat dieser?
Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Diese 11 A-Verstöße sollten Sie kennen!

Es gibt wohl kaum etwas, das die Freude über den frisch erworbenen Führerschein schmälern kann. Endlich frei und unabhängig von den Eltern oder öffentlichen Verkehrsmitteln können junge Menschen Freunde besuchen, Einkäufe erledigen, oder allein zur Schule oder Universität fahren.
Wäre da nicht die zweijährige Probezeit, die seit dem 1. November 1986 von jedem Fahranfänger durchlaufen werden muss. Da Führerschein-Neulinge oft ihre eigenen Fähigkeiten überschätzen und leichtsinnig handeln, soll das Risiko von Unfällen im Straßenverkehr durch den Führerschein auf Probe verringert werden.
In dieser Zeit werden Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) strenger geahndet und der Führerschein kann schneller wieder eingezogen werden, als den jungen Menschen lieb ist. Zudem werden Vergehen in zwei Kategorien eingeteilt:
- schwerwiegende Vergehen (A-Verstöße)
- weniger schwerwiegende Vergehen (B-Verstöße)
Welche Zuwiderhandlung als A-Verstoß gewertet wird, mit welchen Konsequenzen Fahranfänger nach einem A-Verstoß rechnen müssen und inwiefern die Probezeit davon betroffen ist, können Sie in diesem Ratgeber nachlesen. Zusätzlich stellen wir Ihnen die gängigsten 11 A-Verstöße vor.
Inhaltsverzeichnis:
FAQ: A-Verstoß
In der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden, wobei Erstere als schwerwiegende Regelmissachtungen gelten.
Um A-Verstöße handelt es sich beispielsweise, wenn Sie Ihr Handy während der Fahrt benutzen, betrunken ein Kfz steuern oder sich nicht an das Rechtsfahrgebot halten.
Begehen Sie einen A-Verstoß, wird die Probezeit auf vier Jahre verlängert und Sie müssen ein Aufbauseminar besuchen. Leisten Sie sich danach noch einen A-Verstoß, werden Sie verwarnt und erhalten die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung zu absolvieren. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis schließlich wieder entzogen.
Keine Lust zu lesen? A- und B-Verstoß im Video erklärt
Was wird in der Probezeit als A-Verstoß angesehen?
Im Rahmen der Probezeit gelten für viele Verstöße besondere Sanktionen. In Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) ist genau festgehalten, was als A-Verstoß und was als B-Verstoß angesehen wird.
Im Folgenden zeigen wir Ihnen eine Auflistung der bekanntesten 11 A-Verstöße:
- Missachtung des Rechtsfahrgebotes: Haben Sie z. B. das Rechtsfahrgebot in Kurven, an Kuppen, beim Überholtwerden oder bei Gegenverkehr nicht beachtet, handelt es sich um einen A-Verstoß. Ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg kommen hier auf Sie zu.
- Geschwindigkeitsüberschreitungen: Überschritten Sie die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h oder mehr, haben Sie sich ebenfalls einen A-Verstoß geleistet. Das Bußgeld liegt bei mind. 100 Euro (außerorts) bzw. mind. 115 Euro (innerorts). In beiden Fällen wird außerdem mind. ein Punkt fällig und es kann sogar ein Fahrverbot drohen.
- Abstandsvergehen: Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes, wird dies ebenfalls als A-Verstoß gewertet. Ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld von mindestens 75 Euro ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße beim Überholen: Das Überholen im Überholverbot wird beispielsweise mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg bestraft. Doch auch wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholen, gilt dies als A-Verstoß. Der Punkt bleibt auch in dieser Situation bestehen, hinzu kommt ein Bußgeld von 100 Euro.
- Missachtung der Vorfahrt: Um einen A-Verstoß handelt es sich ebenfalls, wenn Sie die Rechts-vor-Links-Regelung nicht beachtet haben und es in diesem Zuge zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Die Konsequenz besteht aus einem Punkt und einem Bußgeld von 100 Euro.
- Abbiegevergehen: Nehmen Sie keine Rücksicht auf Fußgänger, während Sie abbiegen und gefährden diese dadurch, geht es um ein Bußgeld von 140 Euro und einen Punkt. Der A-Verstoß ist Ihnen hier sicher.
- Verstöße auf der Autobahn: Wer auf der Autobahn eher durch Ungeduld als durch Rücksichtnahme auffällt, handelt sich ebenfalls schnell einen A-Verstoß ein. Benutzen Sie z. B. den Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen, wird dies mit einem Bußgeld von 75 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet.
- Alkohol am Steuer: Als Fahranfänger haben Sie sich an die Null-Promille-Grenze zu halten. Tun Sie dies nicht, haben Sie einen A-Verstoß begangen und werden mit 250 Euro Bußgeld sowie einem Punkt in Flensburg belangt.
- Vergehen am Bahnübergang: Auch an einem Bahnübergang wird Ungeduld bestraft: Wenn Sie trotz geschlossener Schranke den Bahnübergang überqueren, stellen Sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere eine Gefährdung dar. Daher wird dieser A-Verstoß mit einem Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkten sowie einem dreimonatigen Fahrverbot sanktioniert.
- Verstöße an Fußgängerüberwegen: Fahren Sie zu schnell an einen Zebrastreifen heran, den gerade ein Fußgänger im Begriff war zu überqueren, kostet Sie dies 80 Euro Bußgeld und einen Punkt. Es handelt sich auch hier um einen A-Verstoß. In der Regel kommt es außerdem darauf an, wie schnell Sie gefahren sind.
- Fahren ohne Begleitperson beim Führerschein ab 17: Wer sich in der Probezeit ohne Aufsichtsperson hinters Steuer setzt, muss mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt rechnen. Dieser A-Verstoß kann im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Wann handelt es sich außerdem um einen A-Verstoß?
Einen A-Verstoß haben Sie sich außerdem geleistet, wenn Sie eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch (StGB) begangen haben. Oft führen diese auch zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Beispiele für einen A-Verstoß gegen das StGB sind laut FeV:
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Unterlassene Hilfeleistung
- Trunkenheit im Verkehr
- Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
- Fahrlässige Körperverletzung
- Fahrlässige Tötung
- Gefährdung des Straßenverkehrs
- Fahren im Vollrausch
- Nötigung
Womit muss beim Führerschein auf Probe nach einem A-Verstoß gerechnet werden?
Neben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog erwarten Fahranfänger gerade nach einem begangenen A-Verstoß noch weitere Sanktionen. Sie müssen sich also warm anziehen: Ein A-Verstoß führt automatisch dazu, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird. Zusätzlich müssen auffällig gewordene Fahranfänger ein sogenanntes Aufbauseminar besuchen.
Die Kosten für ein Aufbauseminar belaufen sich auf ungefähr 250 bis 400 Euro. In Gruppen von bis zu 12 Teilnehmern wird der begangene A-Verstoß eines jeden Teilnehmers noch einmal durchgesprochen, um den Ursachen für beispielsweise zu schnell gefahrene km/h auf den Grund zu gehen. Ein Aufbauseminar können junge Autofahrer in speziell dafür zugelassenen Fahrschulen absolvieren. Bei einem A-Verstoß wegen Drogen oder Alkohol ist die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar vorgeschrieben, bei dem Psychologen anwesend sind.
Haben frisch gebackene Autofahrer immer noch nicht aus ihren Fehlern gelernt, obwohl die Probezeit um zwei Jahre verlängert wurde, und sind beispielsweise erneut 21 km/h oder mehr zu schnell gefahren – haben also bereits zwei A-Verstöße in der Probezeit begangen – dann folgt eine schriftliche Verwarnung. Zusätzlich wird die Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung empfohlen.
Bußgeldtabelle A-Verstöße
A-Verstoß | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen benutzt | 75 | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
... mit Unfall | 110 | 1 | |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | |||
... mit Gefährdung | 80 | 1 | |
... auf der Autobahn mit Behinderung | 80 | 1 | |
... mit Unfall | 100 | 1 | |
In Ein- oder Ausfahrt der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 75 | 1 | |
... mit Gefährdung | 90 | 1 | |
... mit Unfall | 110 | 1 | |
Auf Seitenstreifen der Autobahn entgegen der Fahrtrichtung gefahren | 130 | 1 | |
... mit Gefährdung | 160 | 1 | |
... mit Unfall | 195 | ||
Mit nicht an die Wetter-, Sicht- oder Straßenverhältnisse angepasster Geschwindigkeit gefahren | 100 | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
... mit Unfall | 145 | 1 | |
Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen gefährdet, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 80 | 1 | |
Kind/Hilfsbedürftigen/älteren Menschen geschädigt, z. B. durch nicht angepasste Geschwindigkeit | 100 | 1 | |
Geschwindigkeit um mind. 21 km/h überschritten | |||
... außerorts | mind. 70 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
... innerorts | mind. 80 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
vorgeschriebenen Abstand zum Vordermann unterschritten | mind. 75 | 1 bis 2 | keines bis 3 Monate |
verbotswidrig außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt | 100 | 1 | |
... mit Gefährdung | 120 | 1 | |
... mit Unfall | 145 | 1 | |
Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ missachtet | |||
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Vorfahrtsschild missachtet | |||
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Keine Rücksichtnahme auf Fußgänger beim Abbiegen genommen | |||
... mit Gefährdung | 70 | 1 | |
... mit Unfall | 85 | 1 | |
Vorrang eines Schienenfahrzeugs missachtet | 80 | 1 | |
... mit Gefährdung | 100 | 1 | |
... mit Unfall | 120 | 1 | |
Unter Alkoholeinfluss gefahren | 250 | 1 | |
Rotlichtverstoß begangen | ab 90 | 1 bis 2 | keines bis 1 Monat |
keine Rettungsgasse gebildet oder Rettungsgasse unzulässig befahren | 200 | 2 | |
... mit Bederung von Einsatzfahrzeugen | 240 | 2 | 1 Monat |
... mit Gefährdung von Einsatzfahrzeugen | 280 | 2 | 1 Monat |
... mit Unfall | 320 | 2 | 1 Monat |
Hallo
Ich habe ein Bußgeld Bescheid erhalten wo drinne steht sie führten das nicht vorschriftsmäßige Fahrzeug wodurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war Reifen 2 Achse rechts beschädigt Reifen 1 und 2 Achse alterungsrisse, Was ich bezahlen muss mit Bearbeitungsgebühren 123,50€ außerdem 1 Punkt in Flensburg ist das ein A oder B Verstoß ?
MFG
Hallo, Ich bin 20 jahre alt und wurde einmal mit 22kmh drüber geblitzt.. musste zum aufbauseminar und hab nun eine verlängerte Probezeit. Nun wurde in einer 50er Zone mit 25drüber geblitzt (Hab die leute vor Ort vom Amt gefragt) womit muss ich nun rechnen
Mfg
Hallo
Ich habe in der Probezeit rechts vor links übersehen und habe dabei ein Unfall mit blechschaden verursacht zum glück niemand verletzt Polizei war vor Ort was kommt auf mich zu als Strafe ?
Hallo Sandrine,
die Missachtung der Rechts-vor-links-Regel mit Sachbeschädigung wird üblicherweise mit 120 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg sanktioniert und stellt zudem einen A-Verstoß dar.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo, ich bin mir nicht sicher aber eventuell bin ich außerorts bei 70km/h mit 90-100km/h geblitzt worden, was droht mir ? (Habe mir noch nie was zu Schulden kommen lassen) brauche mein Auto Beruflich, kann ich mein KFZ weiterhin Benutzen oder nicht ?
Bitte um eine Antwort Mit freundlichen Grüßen
Hallo zusammen, ich habe nach eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung , einem Unfall gebaut, ein Typ ist plötzlich vor mir gebremst und bin bei ihm hinten rein gefahren, zum Glück ist nur blechschaden , ist das ein A Verstoß!!????
VielenDank
Hallo Hasan M.,
leider können wir Ihren Unfall aus der Ferne nicht beurteilen. Es kommt darauf an, welches Verhalten zu dem Unfall geführt hat und ob eine Ordnungswidrigkeit Ihrerseits der Grund war.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin innerhalb eines Monats einmal angehalten worden wegen zu schnellem fahren (15 Euro) und einmal geblitzt worden, bin aber nicht mehr als 10 km/h schneller gefahren als erlaubt. das ich noch in der Probezeit bin mache ich mir Gedanken, ob es mehr Konsequenzen nach sich zieht als !5 Euro Strafgebühren.
Guten Tag, ich bin in Probezeit hatte noch 11 Tage das mein Probezeit endete.
Am Freitag ist mir ein Fall passiert. Wollte auf eine Straße fahren die ich immer gefahren bin aber am dem Tag die Straße leider gesperrt war wegen Kirmes. Musste ich gerade fahren aber erst musste ich meine Reifen drehen und bisschen zurück fahren. Hinter mir war ein Auto aber war auch mehrere Abstand das ich langsam rückwärts fahren konnte und gerade weiter fahren konnte.
Leider sind wir zusammen gestoßen. Und er behauptete das ich der Verursacher bin und seine Freunde die draußen gesehen haben sind als Zeuge zu ihm gestanden und mir schuld gegeben.
Polizei ist gekommen und meinte das es A- Verstoß wäre.
Ich hatte bis jetzt garkeine Unfall gebaut oder geblitzt.
Was erwartet mich ? Wie konnte ich mich äußern oder vorgehen?
Niemanden wurde verletzt. Es war auf mein Auto und auf seine Auto sehr kleine Schäden.
Wird mein Probezeit verlängert ? Muss ich jetzt wirklich zu aufbauseminar ?
Es war keine andere Möglichkeit und die Straße war wirklich eng ich musste rückwärts fahren.
Meine Frage
mein Sohn ist in der verlängerten Probezeit. Nach 2 A-Verstößen wurde er jetzt von Straßenverkehrsamt verwarnt, mit
dem Hinweis dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, wenn er nach Ablauf von 2 Monaten und innerhalb der noch laufenden Probezeit einen weiten A – Verstoss begeht. Vor dieser Ermahnung hat er aber nochmal einen A-Verstoss begangen der auch schon bezahlt ist. Was ist jetzt maßgeblich. Der 3. A-Verstoss oder wann die Ermahnung eingegangen ist?
Vor mein Ende Probezeit hab ich gestern einen blöde Fehler gemacht. Bin rückwärts gefahren wo ich abbiegen wollte war Straße leider gesperrt wegen Kirmes. Ich wollte dann weiter geradeaus fahren aber da die Straße sehr eng war musste ich rückwärts fahren. Hab auch die Verkehr beachtet hinter mir war schon Auto aber war schon sehr viel Abstand bin langsam rückwärts gefahren wir sind zusammen gestoßen ich bin mir 100% sicher das er mich gesehen hat und extra vorne gefahren damit ich kein Platz hab und stoße. Er hatte zwei Freunde die dem Zufall gesehen haben und ihm als Zeuge gestanden sind. Beamte meinte Verstoß a Kategorie das es ist. Ich weiß jetzt nicht was ich machen soll. Hatte noch 11 Tage bis mein Probezeit endete!! Wird jetzt mein Probezeit verlängert und muss ich zu aufbauseminar ? Bis jetzt bin nicht einziges geblitzt oder etc.
Guten Tag,
ich habe mal eine Frage.
Und zwar, vor 3 Wochen ist es bei mir zum Sekundenschlaf auf der Autobahn gekommen.
Dabei habe ich einen LKW gestriffen.
Da ich schon verlängerte Probezeit und Aufbauseminar habe und die Polizistin meinte ich bekomme deswegen eine Strafanzeige, wollte ich Fragen mit welcher Strafe ich rechnen muss ?
Zu Personschaden ist es nicht gekommen, lediglich war mein Auto komplett auf der Beifahrerseite im Eimer und kein Schaden am LKW.
VIelen Dank
MFG
Hallo,
ich bin leider vor 1-2 Jahren leider über eine rote Ampel gefahren und habe damals ein aufbauseminar machen müssen und eine zusätzliche Probezeitverlängerung gehabt. Nun wurde ich (aktuell immer noch kn Probezeit) leider ca 30km/h außerorts (etwas weniger evtl) zu viel geblitzt. Muss ich erneut ein Aufbauseminar machen? Was kommt auf mich zu? Verlängert sich meine Probezeit erneut um 2 Jahre? Dankeschön
Hallo meine Frage ist,
Ich wurde 2016 geblitzt mit 23 km zu viel Das war ein A Verstoß ich musste ein Auf Bau Seminar besuchen. Nach dem Aufbauseminar wurde ich wieder geblitzt 2017 25 wieder 1 a verstoßkm zu schnell und dann wurde mir eine verkerspychologische Beratung empfohlen.und dann wurde ich mit Handy am Steuer erwischt wieder 1 A Verstoß . Und jetzt wurde meine Fahrerlaubnis entzogen Udn ich hab eine wiedererteilung beantragt was wird jetzt Geschehen?
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Ali,
wurde Ihnen der Führerschein entzogen, können Sie die Wiedererteilung erst nach der Sperrfrist beantragen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
vor drei Jahren hatte ich einen A-Verstoß mit Entzug der Fahrerlaubnis für ein halbes Jahr und habe an einem Aufbauseminar teilgenommen. Momentan befinde ich mich noch in der verlängerten Probezeit und wurde innerhalb der letzten zwei Jahre 5 mal geblitzt, jedoch immer unter 21 km/h. Leider wurde ich nun mit 29 km/h zu viel (mit Toleranzabzug) innerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt. Was kommt nun auf mich zu?
Hallo Sarah,
ein zweiter A-Verstoß in der Probezeit hat eine Verwarnung und eine Teilnahmeempfehlung an einer verkehrspsychologischen Beratung zu Folge.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Halllo…
habe seit 1 Monat mein Führerschein und habe 2 Unfälle gebaut
Aber nichts schlimmes kein verletzt nichts !!
Was erwartet mich ?
Hallo,
bei Punkt 3 Abstandsvergehen heißt es “Beträgt der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als 5/10 des halben Tachowertes”, bedeutet dies, dass erst bei einer Unterschreitung von 1/4 des Tachowerts ein Verstoß vorliegt?
Zwei mal Vorfahrt genommen in der Probe Zeit was passiert ?
Wird mein Führerschein entzogen oder welche Folgen wird mir dann noch folgen?
Ich hatte vor zwei Jahre ein Unfall wegen vorfahr . Danach müsste ich auch zum Aufbau Seminar und hatte meinem Probezeit auf zwei Jahre verlängert bekommen .
Heute hatte ich einen Unfall gehabt , auch wegen Vorfahrt missachtet was passiert jetzt ?
Guten Tag
Habe da eine Frage
Ich habe vor ca 15 j mein Führerschein gemacht
Würde dann wegen Alkohol und Drogen angehalten Führerschein entzogen vor 5 Jahre habe ich dann eine Mpu gemacht und danach ein besonderes aufbauseminar gemacht darauf hin meine Prüfungen neu gemacht und meinen Führerschein wiedererteilt bekommen.
Und meine probezeit Verlängerung da ich nur 9 Monate mein Führerschein hatte
Habe ich 3 j 3mobate probezeit
Die ist in 3 Monate vorbei.
Doch nun habe ich ein Verfahren wegen Rotlicht vergehen.
Muss ich Mpu machen erneut oder bekomme ich ein Abmahnung?
Mfg
Danke
Ich bin mit vater auto geblitz, 30 km zu schnell.
Bin ich auf probezeit, jetz hat vater bußbescheit bekomen 70€. Was passiert mit mir, mus ich mit welche strafe rechnet.Vater hat das strafe bezalt.
Hallo
Ich hatte 2016 einen Unfall bei dem ich Schuld war, also einen A-Verstoß wegen Missachtung der Vorfahrt. Ich hab eine Ordnungsstrafe von 125 Euro, 1 Punkt und ein ABS bekommen und natürlich die Verlängerung der Probezeit. Leider ist mir vor 2 Wochen erneut ein Unfall passiert, auch diesmal ein A-Verstoß.
Was droht mir als Strafe?
LG Jule
Hallo zusammen,
ich hatte vor einem Monat einen Autounfall durch Ablenkung vom Radio. Jetzt habe ich Post von der Polizei bekommen: 200 € Buße, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Ich bin noch in der Probezeit.
Droht mir jetzt eine Teilnahme am Aufbauseminar?
Bitte um Klärung. Danke.
Also ich habe seit August 2018 mein Führerschein wurde seitdem 1 mal geblitzt mit über 21kmh der erste war 108€ und ein Punkt und beim zweiten war etwas unter 21 kmh, weiß die strafe aber nicht.
Zu allem übel wurde ich gestern von den Cops richtig zerstört, musste Pisstest machen und wurde auf THC Positiv getestet, wurde dann mit auf die Wache mitgenommen Blutabnahme etc.
Habe ich jetzt mit dem schlimmsten zu rechnen?
Hallo zusammen,
Ich hatte bereits in der verlängerten Probezeit einen Entzug wegen A-verstoße (3-4 mal geblitzt). Nach einer Sperrfrist von 3 Monaten habe ich Füherreschein neuerteilt. Jetzt habe ich noch eine A verstoß (21Km/h zu schnell Außerorts). Wird meine Führerschein sofort gekündigt oder Anordnung der MPU? Bitte klären.
Danke
Hallo,
Letze November wurde ich erwischt mit Handy am Steuer, 150 euro und Teilnahme AFB.
Diese Januar wurde in Autobahn mit 37 km/h mehr geblitzt, was passiert jetzt? Und wenn ich nochmal eine A Verstoss strafe bekomme?
Danke
Hallo Anonym,
in der Regel folgen eine Verwarnung und die Empfehlung, freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen, auf den zweiten A-Verstoß. Bei einem dritten folgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich habe schon ein Aufbauseminar hinter mir und bin in der verlängertern Probezeit bis Januar 2020.
Nun wurde ich von Zivilpolizisten mit 24 Km/h nach Tolenranzabzug geblitzt.
Jetzt frage ich mich was nun passieren wird. Muss ich meinen Führerschein jetzt für 3 Monate abgeben? Oder gibt es irgendwelche Möglichkeiten das zu verhindern?
Mit freundlichen Grüßen
Selvi
Hallo,
Ich bin heute bei einer Ampel mit grünen Blechabbiege Pfeil abgebogen. Es war allerdings schon Gelb, dachte aber ich schaffe es noch drüber zu fahren. Doch es war dann schon 2 Sekunden rot. Und bin dann drüber gefahren. An der Ampel ist eine Kamera für die geradeaus Spuren wohl. Kann ich nun mit 1 Punkt und 70€ Bußgeld rechnen. Bin noch 1 Jahr in der Probezeit.
Mit freundlichen Grüßen
Anna
Hallo Anna,
wenn Sie am Grünpfeil abgebogen sind, sollte nichts passieren. Wenn Sie geradeaus gefahren sind, kann das ein Rotlichtverstoß sein. Dieser führt in der Regel zur Aufforderung an einem Aufbauseminar teilzunehmen und zur Probezeitverlängerung.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org