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Verstoß gegen den Datenschutz: Welche Konsequenzen hat dies?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Informationen schützen, Sanktionen vermeiden

Wann wird eigentlich von einer "Datenschutzverletzung" gesprochen?
Wann wird eigentlich von einer “Datenschutzverletzung” gesprochen?

Dem Schutz von persönlichen Informationen kommt heutzutage ein großer Stellenwert zu. Dabei geht es nicht nur darum, Menschen für einen Umgang mit Daten zu sensibilisieren, sondern vor allem, freiheitliche Werte in konkrete Rechtsprechung zu übersetzen.

Was sich verhältnismäßig leicht daher sagt, ist vor allem für Anbieter und Arbeitgeber mit umfassenden Auflagen verbunden. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann für den Verursacher schnell zu einer sehr ernsten Angelegenheit werden – Zeit also, einen Blick auf mögliche Datenschutzverletzungen und deren Ahndung zu werfen.

FAQ: Datenschutzverstoß

Wo können Sie einen Datenschutzverstoß melden?

Wenn Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz vermuten, können Sie dies gegenüber den Datenschutzbeauftragten des betreffenden Unternehmens oder dem zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz melden.

Welche Informationen sollte die Meldung eines Datenschutzverstoßes enthalten?

– Beschreibung der Art des Verstoßes
– Kategorie der betroffenen personenbezogenen Daten
– ungefähre Angabe zur Anzahl der betroffenen Personen
– ungefähre Anzahl der betroffenen Datensätze
– Kontaktdaten des zuständigen Datenschutzbeauftragten bzw. Verantwortlichen
– Beschreibung der möglichen Folgen des Verstoßes

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

Ein Verstoß gegen die DSGVO kann ein Unternehmen bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 20 Millionen Euro kosten.

Bußgeldtabelle zu Verstößen gegen den Datenschutz

VerstoßBußgeld
Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 6 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bedingungen für die Einwilligung in die personenbezogene Datenverarbeitung (Art. 7 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft (Art. 8 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Pflichten bei Verarbeitung von besonderen personenbezogenen Daten (Art. 9 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Pflichten bei Verarbeitung von Daten, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist (Art. 11 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Rechte der von den Daten betroffenen Person, z. B. Recht auf Berichtigung, Recht auf Löschung, Widerspruchsrecht etc. (Art. 12 bis 22 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Unzureichende Technikgestaltung zum Datenschutz/keine datenschutzfreundlichen Voreinstellungen (Art. 25 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen für gemeinsame Verantwortliche (Art. 26 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen für Vertreter von nicht in der EU niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern (Art. 27 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen für Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Pflichten bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters (Art. 29 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Keine Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde trotz entsprechender Anfrage (Art. 31 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zur Sicherheit der personenbezogenen Datenverarbeitung (Art. 32 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nicht / zu spät (ohne Begründung)/in unzureichender Weise an die Aufsichtsbehörde gemeldet (Art. 33 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Person, die von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffen ist, nicht vorschriftsgemäß benachrichtigt (Art. 34 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zur Datenschutz-Folgenabschätzung (Art. 35 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zur vorherigen Konsultation (Art. 36 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Keine vorschriftsgemäße Benennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zur Stellung des Datenschutzbeauftragten (Art. 38 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten (Art. 39 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Als Überwachungsstelle im Falle einer Verletzung der genehmigten Verhaltensregeln keine geeigneten Maßnahmen getroffen (Art. 41 Abs. 4 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen in Bezug auf die Zertifizierung der DSGVO-Konformität (Art. 42 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen für Zertifizierungsstellen (Art. 43 DSGVO)bis zu 10.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 10.000.000 € oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Bestimmungen zur Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen (Art. 44 bis 49 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde, obwohl diese die entsprechende Befugnis besitzt (Art. 58 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr
Verstoß gegen die Vorschriften für besondere Verarbeitungssituationen (Art. 85 bis 91 DSGVO)bis zu 20.000.000 €
… für Unternehmenbis zu 20.000.000 € oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes vom vorigen Geschäftsjahr

Bußgeldrechner: Was kann ein Verstoß gegen die DSGVO kosten?

Welche Datenschutzverletzung liegt überhaupt vor?

Für das Strafmaß ist natürlich auch hier entscheidend, welche Rechtsverletzung überhaupt begangen wurde – Datenschutzverstoß ist nicht gleich Datenschutzverstoß. Nachfolgend deshalb ein kurzer Abriss über mögliche Datenrechtsverletzungen.

Unsachgemäßer Umgang mit personenbezogenen Daten

Dies stellt wohl die größte Gruppe möglicher Rechtsverletzungen in Bezug auf den Datenschutz dar. Unter dem Begriff „personenbezogene Daten“ werden gemeinhin alle Informationen zusammengefasst, welche sich eindeutig auf eine bestimmte natürliche Person zurückführen lassen. Werden diese unrechtmäßig oder ungefragt erhoben, gespeichert, weitergeleitet oder öffentlich gestellt, dann können den Verursacher Sanktionen treffen.

Verstoß gegen den Datenschutz durch den Arbeitgeber

Am Arbeitsplatz fallen häufig umfangreiche Daten an - ein Datenschutzverstoß passiert schneller als gedacht
Am Arbeitsplatz fallen häufig umfangreiche Daten an – ein Datenschutzverstoß passiert schneller als gedacht

Was die Erhebung und vor allem den Schutz von persönlichen Informationen angeht, sind Arbeitgebern viele Vorschriften auferlegt: Von der konkreten technischen Erhebung bis zur Handhabe und Löschung existieren vielzählige Vorschriften. Dabei geht es nicht nur um etwaige Kundendaten, sondern auch um Informationen über Mitarbeiter. Am Arbeitsplatz kann ein Verstoß gegen den Datenschutz verschiedene Vergehen umfassen – so zum Beispiel die Verletzung der Meldepflicht.

Kam es zu einer Panne oder wurde ein Arbeitgeber über einen fehlerhaften Zustand informiert, dann hat dieser den betroffenen Datenschutz-Verstoß zu melden – und zwar sowohl der Aufsichtsbehörde als auch den Betroffenen. Gemäß Art. 33 DSGVO ist im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten due zuständige Aufsichtsbehörde zu benachrichtigen. Dies hat unverzüglich, möglichst innerhalb von 72 Stunden zu erfolgen. Folgende Informationen müsse die Meldung dabei mindestens enthalten:

  • Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
  • Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen
  • Angaben zu ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung

Möchten Sie einen Verstoß gegen den Datenschutz melden, sollten sich Arbeitnehmer an den – sofern vorhandenen – Datenschutzbeauftragten wenden.

Unter Umständen gilt es auch die von der Datenschutzverletzung betroffene Person direkt zu informieren. Unter Art. 34 Abs 1 DSGVO heißt es dazu:

Hat die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich ein hohes Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so benachrichtigt der Verantwortliche die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung.

Verletzung vom Datenschutz durch den Arbeitnehmer

Auch Arbeitnehmer haben berufsbedingt Zugang zu verschiedenen Sets an Daten. Arbeitgeber sind dazu angehalten, ihre Angestellten für den Umgang mit Daten zu schulen und sich einen gewissenhaften Umgang per Unterschrift bescheinigen zu lassen. Nichtsdestotrotz kann am Arbeitsplatz bekanntlich einiges schief gehen, und mitunter ist ein Verstoß gegen den Datenschutz durch einen Mitarbeiter schnell passiert.

Abgesehen von eher unbedachten oder ungewollten Fällen kann missachteter Datenschutz auch gezielter Missbrauch sein: Etwa dann, wenn Daten dazu genutzt werden, Menschen zu erpressen oder Informationen verkauft werden.

Auch im Privaten gilt das Recht auf eigene Daten

Mobbing gibt´s auch im Netz - einen Verstoß gegen den Datenschutz können Betroffene melden
Mobbing gibt´s auch im Netz – einen Verstoß gegen den Datenschutz können Betroffene melden

Die bisherigen Beispiele haben sich eher auf professionellen Betrug und den Arbeitsplatz konzentriert. Doch auch im privaten Bereich wird heutzutage viel gechattet, gesurft und vor allem digital geteilt. Es kam schon zu zahlreichen Fällen, in denen persönliche Informationen und vor allem höchstpersönliche Bilder gegen den Willen der abgebildeten Person im Netz landeten.

Dabei muss es sich nicht immer um den oder die rachsüchtigen Ex handeln; wer in einem ungünstigen Moment abgelichtet wurde, der kann schon mal ungewollt zum viralen Hit werden. Cybermobbing als gezielte Diffamierung im öffentlichen Raum ist eindeutig ein Verstoß gegen den Datenschutz – und auch wenn es zunehmend Anlaufstellen für Opfer gibt, ist wohl die Unsicherheit groß.

Betroffene sollten sich jedoch nicht verunsichern lassen: Stellt eine Person etwa intime Details und/oder Ihre Kontaktmöglichkeiten ins Internet, dann handelt es sich dabei ganz klar um eine Datenschutzverletzung – im Mindesten. Denn: Solches Verhalten würde nicht nur einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellen; auch Rufmord oder Verleumdung greifen hier mitunter. Sind Sie von solch einer unfreiwilligen Verbreitung Ihrer Daten betroffen, wenden Sie sich an die Polizei. Zudem sind inzwischen viele Anwälte auf Medienrecht spezialisiert. Lassen Sie also Ihre Möglichkeiten prüfen und nehmen sie Miesmache im Netz nicht hin.

Bei einem Verstoß gegen den Datenschutz ist die Strafe von den Umständen abhängig

Die obige Skizzierung möglicher Szenarien macht deutlich, wie unterschiedlich sich eine Verletzung von geltendem Datenschutz in der Praxis gestalten kann. Dementsprechend existieren auch keine einheitlichen Sanktionsmaßnahmen. Ein missachteter oder fahrlässig missachteter Datenschutz kann verschiedene Strafen nach sich ziehen.

Im BDSG und in der DSGVO werden für die Verletzung vom Datenschutz unterschiedliche Strafen benannt
Im BDSG und in der DSGVO werden für die Verletzung vom Datenschutz unterschiedliche Strafen benannt

Zunächst einmal sieht Art. 83 der DSGVO Bußgelder vor. Demnach gilt es bei der Verhängung einer Geldbuße und der Festlegung des Betrages den jeweiligen Einzelfall zu bewerten. Im Zuge dessen sollen die zuständigen Behörden insbesondere folgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Art, Schwere und Dauer des Verstoßes
  • Vorsätzlichkeit oder Fahrlässigkeit
  • getroffene Maßnahmen zur Minderung des Schadens
  • Grad der Verantwortung des Verantwortlichen
  • etwaige frühere Verstöße
  • Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Kategorien der betroffenen personenbezogenen Daten
  • Art und Weise des Bekanntwerdens des Verstoßes
  • Einhaltung von genehmigten Verhaltensregeln

Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht im § 83 Abs. 5 eine finanzielle Höchststrafe von ganzen 20 Millionen Euro vor. Wurde die jeweilige Tat von einem Unternehmen begangen, wird die Geldstrafe mitunter auch am letzten Jahresumsatz ermessen. Von diesem müssen dann bis zu vier Prozent gezahlt werden.

Abgesehen von der konkreten Strafe besteht bei einem Verstoß gegen den Datenschutz weiterhin ein Unterschied darin, wer auf das Fehlverhalten hinweist. Sie können persönlich eine Anzeige, etwa wegen Weitergabe persönlicher Daten, stellen. Wollen Sie hingegen eine Abmahnung gegen einen bestimmten Anbieter erwirken, dann muss dies von einer abmahnfähigen Stelle vorgenommen werden – z. B. andere Wettbewerber oder ein offizielles Kontrollgremium.

Neben diesen Sanktionen kommt bei Geschädigten mitunter auch die Frage auf, ob ein Schmerzensgeldanspruch besteht. Ausgeschlossen ist dies nicht, ist jedoch am Einzelfall und dem jeweiligen Rechtsverstoß zu ermessen. Ein Verstoß gegen den Datenschutz kann also Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld begründen – insofern hinreichend begründet werden würde, wie die jeweilige Datenschutzverletzung zu immateriellen Schäden geführt hat.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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77 Kommentare

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  1. Jeany
    Am 25. Februar 2024 um 18:51

    Mein Mann ,hat sich in meine Accounts eingecheckt und hat unter meinen Namen mich schlecht gemacht und behauptet ich habe jetzt bestimmte accounts auf Seiten um mich bloß zu stellen. Er hat sich auch heimlich Zugriff auf mein Handy verschafft um alles gegen mich zu verwenden was nur geht.
    Wie kann ich mich dagegen wehren , was für Möglichkeiten habe ich das er mich endlich in Ruhe lässt.
    lg

  2. Abd
    Am 12. Juni 2023 um 10:17

    was sollte man machen, wenn der alte Arbeitsgeber mein Bild noch verwendet, obwohl ich die Einwilligungserklärung zurückgezogen habe.
    wo sollte ich anfangen

  3. Helmut
    Am 21. Dezember 2022 um 10:38

    Der Grund des Datenschutz ist die Daten von Bürgern zu schützen.
    Es soll verhindern dass Unternehmen ohne die Zustimmung einer Person diese Daten erhalten, verkaufen und veräußern. Persönliche Daten wie Fotos, email und Handynummern wurden auf US Platformen gestohlen, verkauft und an Dritte weiter gegeben.
    Das ist ein schwerwiegender Datenschutz Verstoß und das ist nicht nur durch unsichere Systeme mehrfach vorgekommen.

    Das sind gute Gründe für eine europäische und deutsche “News Feed & Social Media Platform”.

  4. Alina
    Am 20. November 2022 um 13:32

    Die Website Wakanim hatte einen “Datenleck” und mir wurde mitgeteilt, dass personenbezogene Daten, wie Email und evtl. sogar Adresse weitergegeben wurden… kann man die Website verklagen?

  5. WolfK
    Am 1. Juli 2022 um 0:33

    Eine Gesundheitsberatung, die im Auftrag meiner Krankenkasse tätig werden sollte, ließt illegaler Weise (siehe TKG) meine unterdrückte Telefonnummer aus. Die Mitarbeiterin an der Hotline erzählt, dass sich schon andere beschwert hätten.

    Da es sich um einen laufenden Verstoß und um Gesundheitsdaten handelt, müsste dies schnellstmöglich behoben werden (meist einfache Einstellung in Telefonanlage).

    Der Datenschutzbeauftragte reagiert unter seiner Email nicht.
    Die in den Datenschutzhinweisen angegebenen Aufsichtsbehörden (Landesgesundheitsministerium und Landesdatenschutzbeauftragter) reagieren auch nicht auf Meldungen.

    Was kann ich noch tun außer nach3 Monaten Untätigkeits- bzw. Dienstaufsichtsbeschwerden zu verschicken?

    Wer verhängt gegebenenfalls Bußgelder?

  6. Jessica
    Am 7. April 2022 um 10:13

    Guten Tag,
    Mein Vermieter sowie die “Hausverwaltung” leiten meine Emails die ich Ihm schreibe an andere Mieter des Hauses weiter. Vom 2 Herrschaften habe ich es mir zeigen lassen. Dort steht meine Email-Adresse ich hatte bis dahin keinen privaten Kontakt mit diesen Personen somit wusste die auch erst nicht von wem die Email gewesen ist. Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2022 um 9:53

      Hallo Jessica,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Datenschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Mark
    Am 30. März 2022 um 21:11

    Hallo,
    im Jahr 2019 habe ich als noch Minderjähriger einen Vertrag bei einem Fitnessstudio abgeschlossen. Mein Vater hat seinerzeit mit unterschrieben als ges. Vertreter.
    Seit 04.2021 bin ich volljährig.
    Briefe mit sensiblem Inhalt wie z.B. Kündigungsbestätigungen und Zahlungserinnerungen gingen danach weiterhin an meinen Vater.
    Ich fühle fühle mich datenschutzrechtlich verletzt. Was kann ich tun ?

    Über eine Antwort in diesem Forum freue ich mich.

    • Dor
      Am 21. Februar 2024 um 0:14

      Ich würde schriftlich das Fitnessstudio informieren, dass ab sofort alle Rechnungen an Dich zu gehen haben. Es kann sein, dass dazu der Vertrag auf deinen Namen überschrieben wird. Such das Gespräch und frag im Fitnesstudio nach. Kommunikation ist in solchen Fällen immer gut.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2022 um 9:58

      Hallo Mark,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Datenschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Siegerli
    Am 28. März 2022 um 21:41

    Die zuständige Ansprechpartnerin unserer Hausverwaltung hat E-Mailverkehr ohne meine Zustimmung an die Eigentümervorstand übersandt. Anstelle einer Antwort der Hausverwaltung habe ich eine unschöne Mail mit Drohkulisse vom Vorstand erhalten. In dieser Mail hat er zwei Beiratsmitglieder cc gesetzt.
    Ich bin sprachlos über das unseriöse Vorgehen der Hausverwaltung und habe daher ein vervollständigtes Beschwerdeformular an den Landesdatenschutzbeauftragten übersandt. Wie gehe ich nun gegen die mir unbekannten Personen des Eigentümervorstandes/-beirat vor? Ich möchte als Mieterin nicht, dass meine private E-Mailanschrift nun in der Nachbarschaft verwendet wird. Muss ich einen Anwalt nehmen und muss ich innerhalb einer Frist agieren? Gute Nachbarschaft ist für die Zukunft nun so oder so nicht mehr möglich.

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Herzliche Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2022 um 9:38

      Hallo Siegerli,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Datenschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Mel
    Am 13. März 2022 um 8:46

    Hallo,
    ich habe eine Bewertung für das Unternehmen TUI im Internet abgegeben. Bekam dann ein Feedback mit der Anrede meines Nachnamens. So habe ich mich aber nicht angemeldet. Ich bat TUI dies zu ändern aber bis auf eine Entschuldigung tat sich nichts!

  10. mondsichel
    Am 23. Februar 2022 um 21:42

    Eine natürliche Person hat Inhalte eines Gerichtsbeschlusses an Dritte weitergegeben, welche in einer nicht öffentlichen Verhandlung aufgestellt wurden und diese (mitunter fremden) Dritten (z.B. auch mein Vermieter oder Mitarbeiter eines Seniorenheimes oder der Kirchenvorstand und der Pfarrer) werfen diese Inhalte oder überhaupt das Wissen dieses Beschlusses mir an den Kopf. Ich bin sehr entsetzt.
    Ist dies Datenschutzverletzung und wie kann ich gegen diese Person vorgehen? Dadurch ist auch ein großflächiger Rufmord entstanden.

    mfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2022 um 13:07

      Hallo mondsichel,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Datenschutz.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Bea
    Am 18. Januar 2022 um 14:36

    ich mache die Mitgliederverwaltung in einem Verein. Mein Mann, der als Trainer dort arbeitet, hat ein Verhältnis mit einer der Frauen die dort trainieren, angefangen. (Auch verheiratet, 20j jünger und 2 kleine Kinder) Darauf hin habe ich an die Adresse einen Brief an den Mann geschickt. Ihre Telefonnummer habe ich genutzt um sie persönlich anzuschreiben. Handelt es sich hier um Datenmissbrauch?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 13:08

      Hallo Bea,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Planschi
    Am 12. Januar 2022 um 10:33

    Guten Morgen

    Beim Bezug vom Kindergeld wurde meine Kindergeldnummer ,Namen meiner Kinder, Adresse etc an eine andere Person in einem anderen Bundesland versendet.
    Anbei habe ich auch jegliche Daten der Dame mit allen empfindlichen Unterlagen erhalten.

    Dadurch hat sich alles verzögert und mir ist finanziell ein Schaden entstanden.

    Was kann ich tun?
    Waere ja bereit gewesen nichts zu unternehmen aber nach zig Telefonaten lagen die Nerven blank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Januar 2022 um 13:52

      Hallo Planschi,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Jörg
    Am 22. Dezember 2021 um 18:00

    Hallo,
    Ich habe eine Fotodecke bestellt aber eine Fotodecke von einem anderen Kunden erhalten. Handelt es sich hierbei um einen Datenschutzverstoß?

    LG

  14. Jörg
    Am 22. Dezember 2021 um 12:30

    Guten Morgen,

    ich habe eine Fotodecke bestellt und das Unternehmen hat mir eine Fotodecke eines anderen Kunden zukommen lassen und somit höchstwahrscheinlich meine Fotodecke an diesen oder eine andere Person versendet. Meines erachtens liegt heir eine Datenschutzverstoß vor.

    Liegt hier ein Datenschutzverstoß vor?
    Wie schlimm ist der Datenschutzverstoß?

    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Februar 2022 um 10:55

      Hallo Jörg,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Firma oder einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Christine
    Am 15. Dezember 2021 um 11:16

    Hallo,
    die Chefin einer Firma hat an meine Familienmitglieder weiter getragen das noch RG zu begleichen sind. Darf man das einfach so oder ist das nicht sogar strafbar?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 10:47

      Hallo Christine,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Dominik
    Am 27. November 2021 um 17:56

    Die Hausverwaltung hat eine WhatsApp-Gruppe mit Mietern erstellt und kommuniziert darüber mit uns. Es wurde keine Einverständniserklärung oder ähnliches vorab zum Unterzeichnen gesandt. Jeder Mieter sieht in der Gruppe die Telefonnummern der anderen Mieter. Ist das so erlaubt? Ich möchte das so nicht haben.

    Ich freue mich auf Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Dezember 2021 um 13:42

      Hallo Dominik,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben, wenden Sie sich am besten an die Hausverwaltung oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Ilker
    Am 23. November 2021 um 15:52

    Hallo, ich habe den Fall das meine E-Mail Adresse unerlaubt von einem Immobilienmakler an meinen Vermieter weitergegeben wurde und dieser hat es seinem Anwalt weitergegeben. Der Makler hatte im Auftrag des Vermieters per Brief Kontakt mit mir aufgenommen, ich habe per E-Mail geantwortet, daher hatte er eine E-Mail Adresse von mir die sonst keiner hat.
    Der Anwalt hat mir bestätigt, er hat es vom Vermieter.
    Hier hat doch der Makler ein Datenschutzvergehen begangen, oder?

    Mit freundlichen Grüßen
    Ilker

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Dezember 2021 um 11:47

      Hallo Ilker,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt oder direkt an den Makler.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Henry
    Am 9. November 2021 um 14:42

    Guten Tag,

    im September 2021 hatte ich schriftlich meinen O2 Handyvertrag gekündigt und im gleichen Schreiben um eine schriftliche Kündigungsbestätigung ausschließlich per Briefpost gebeten.

    In der Folge wurde von O2 mit Anrufen bombardiert und erhielt bestimmt über 20 SMS-Nachrichten, dass ich meine eMailadresse für „erforderliche Vertragsveränderungen“ hinterlegen solle. Bei mehreren telefonischen Beschwerden wurde mir immer nur ausweichend geantwortet, dass das eben so sei und jeder habe heute eine Mailadresse! Auf meinen Hinweis zum Thema Datenschutz wurde mir Unhöflichkeit unterstellt und zur Krönung wollten die Mitarbeiter mir stattdessen einen Handyvertrag andrehen.

    Immer noch werde ich genötigt gegen meinen Willen meine Mailadresse zu hinterlegen.
    Die bisherigen O2 Mitarbeiter hatten sich immer wegen mangelnder Zuständigkeit nicht darum gekümmert, den Maileintrag zu löschen und ich solle mich selbst an due richtige Abteilung bei O2 kümmern.

    Das ist doch nicht meine Aufgabe als Kunde den „richtigen / zuständigen O2-Mitarbeiter“ ausfindig zu machen oder?

    Nächste Frage, liegt seitens O2 nicht sogar ein vorsätzlicher Verstoß gegen den Datenschutz vor, da es sich um 3 Verträge handelt?

    Wo kann ich die Anzeige erstatten, damit O2 endlich seiner Arbeit nachkommt?

    Vielen Dank.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. November 2021 um 13:40

      Hallo Enry,

      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich daher an den Mobilfunkanbieter selbst oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Paul
    Am 6. November 2021 um 13:11

    Hallo,
    meine Frage bezieht sich auch das Speichern von Impfdatum von Fitness Studio Mitarbeiter, im Computer des Fitnessstudios. Darf de Mitarbeiter überhaupt das machen??! Von meinem Sicht sind das sensible Daten!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Februar 2022 um 11:20

      Hallo Paul,

      wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Alicja H
    Am 3. November 2021 um 11:09

    Hallo,

    ich habe in der Firma wo ich arbeite bei eine Umfrage mitgemacht wo ich die Vorarbeiter kritisiert habe, Die Umfrage wurde aus versehen in falschen Ordner gespeichert. Die Vorarbeiter haben meine Umfrage vom Laufwerk rausgesucht und in der Firma verbreitet, vor allem unten Vorarbeiter. Mir sind jetzt alle beleidigt und wollen mit mir nicht mehr arbeiten. Wie schlimm ist hier der Datenschutzverstoß? Was kann ich hier unternehmen oder wie kann ich gegen den Mitarbeiter die es verbreitet hat vorgehen? Er ist mir bis jetzt aber nicht bekannt.
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 13:41

      Hallo Alicja H.,

      da wir leider keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Firma oder einen Anwalt wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Alexander
    Am 31. Oktober 2021 um 7:06

    Hallo meine Frau hat hausverbot bekommen in einem Lebensmittel Markt und einer der Arbeitnehmer hat das gleich daheim bei seiner freundin erzählt und diese redet es im ganzen Dorf herum in diesem moment hat doch meines Wissens der Mitarbeiter gegen das Datenschutz Gesetz verstoßen oder?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 12:48

      Hallo Alexander,

      da wir keine kostenlose Rechtsberatung geben dürfen, wenden Sie sich am besten an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Michael
    Am 27. Oktober 2021 um 11:54

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage, darf ein ehemaliger Arbeitgeber meine Daten ( Name ,Adresse etc.) an dritte herausgeben ohne vorher ein okay von mir zu bekommen oder ist dies strafbar ??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. November 2021 um 12:01

      Hallo Michael,

      wenden Sie sich am besten an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Weitere Informationen können unter folgendem Artikel gefunden werden: https://www.bussgeldkatalog.org/bdsg/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Ilona
    Am 5. Oktober 2021 um 9:05

    Hallo,
    immer wieder werde ich gefragt, warum in den Verpflichtungen zum Datenschutz auch der Punkt Verstöße mit Hinweis auf die Strafen etc. hingwiesen wird. Mir ist dies schon klar, aber wie kann man das geschickt und verständlich vermitteln?
    Im Voraus vielen Dank für die Antwort.

  24. Jensen
    Am 5. August 2021 um 16:12

    Guten Tag

    Eine ganz simple Frage:
    Wie sieht es bei dem Versuch der Weitergabe von Datenschutz relevanten Daten an dritte aus, der nur von einer anderen Person verhindert wurde.
    Dazu muss man sagen, dass damit eine Rechnungsadresse geändert werden sollte und so gesehen dieser Person geschadet werden?
    Ich danke im Voraus für ihre Antwort!

    • Kevin
      Am 10. September 2021 um 1:45

      Hallo wollte mal fragen ob es ein Datenschutz Verstoß ist wenn ein ehemaliger Arbeitgeber Informationen an Mitarbeiter und Verwandten herausgibt über eine lohnschuld wo ich auf offiziellem Wege keinerlei Information bekam was jetzt ca 1,5 Jahre her ist durfte das am gestrigen Tag durch eine Mitarbeiterin des besagten Unternehmens erfahren das so etwas vorliegt.

  25. Michael E
    Am 3. August 2021 um 9:32

    Guten Morgen,

    eine Notarin hat eine an Sie persönlich gerichtete Mail mit meiner Telefonnummer und logischerweise auch Email-Adresse an eine Dritte Person weitergeleitet – Dummerweise der zukünftige Ex-Mann meiner Freundin. Hat sie sich somit falsch im Sinne der Datenschutzverordnung verhalten?

    Danke für Ihre Einschätzungen

  26. traute
    Am 30. Juni 2021 um 15:36

    guten tag, ich habe mich bei einem unternehmen zum versand eines newsletters angemeldet und bekomme regelmässig einladungen zu veranstaltungen bzw. die möglichkeit zu vergünstigten einkäufen.
    weil ich mir als erinnerung die einladung zu dem letzten newsletter ausdrucken wollte, erhielt ich zu meinem entsetzen 7 eng bedruckte seiten von priv. emailadressen (einschl. der meinigen).
    die emailadressen sind z.t. sehr eindeutig, da entweder der firmenname, die behörde oder drer komplette name angegeben sind. mir war schnell klar, dass JEDER teilnehmer dieses newsletters ebenfalls die gesamte kundendatei ausdrucken konnte.
    daraufhin habe ich die firma angesprochen und erklärt, dass ich die angelegenheit vertraulich behandeln würde und nachgefragt, ob das unternehmen als entgegenkommende geste ein kleines geschenk (wert ca. €100,00) versenden würde. ich bin seit langem kunde in diesem unternehmen und das geschenk würde im einkauf wahrscheinlich €30,00 kosten. dieses erschien mir angemessen, da mir schon klar war, dass es sich um einen groben datenschutzverstoss handelte und die bussgeldforderungen ein vielfaches des geschenkwertes betragen würden. die bezirksleitung hat dieses jedoch kommentarlos abgelehnt. nun bin ich schon sauer ob dieser respektlosen reaktion. ich selbst habe sehr lange im vertrieb in grosskonzernen gearbeitet und könnte mir dieses verhalten niemals leisten.
    was raten sie mir bitte? soll ich mich an die konzernleitung wenden und denen mitteilen, wie hoch der bussgeldschaden im falle einer weiterleitrung an die behörde sein würde? mir ging es wirklich um eine versöhnliche geste seitens des unternehmens. mit einer solchen drastischen reaktion hatte ich nicht gerechnet.gleichzeitig wird für mich als konsequenz möglicherweise eine rabattierung von 20% für immer wegfallen.
    ich freue mich, von ihnen zu hören und hoffe, dass sie mir weiterhelfen können. freundlichge grüße, traute

  27. Gerhard B.
    Am 13. Mai 2021 um 19:51

    Ein Unternehmen des ÖPNV hat meine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung im Dienstgebäude ausgehangen . Gibt es eine Möglichkeit sich dagegen zu wehren ?

  28. Markus K
    Am 8. April 2021 um 12:42

    Hallo,

    mein Vermieter macht es sich bei der Nebenkosten Abrechnung sehr einfach und sendet jeder Partei eine Übersicht, wer wie viel Geld bekommt oder nachzahlen muss. Dies möchte ich nicht denn es geht meine Nachbarn nichts an was ich verbrauche und mich geht deren Wohnfläche und Verbrauch / Nachzahlung nichts an.

    Wie gehe ich am besten gegen meinen Vermieter vor?

  29. Chanti
    Am 11. Januar 2021 um 13:53

    Hey. Wir bekommen vom Vermieter 1x mal im Jahr eine Nebenkostenabrechnung, auf dieser sehe ich die gesamten parteien des Hauses, (12) mit Namen und was sie zahlen müssen oder auch wieder bekommen. Ist dies rechtens? Danke im voraus. Lg

  30. Markus G
    Am 8. Dezember 2020 um 14:01

    Nutzer von WhatsApp geben bei der Installation und, wenn es nicht durch Einstellungen im Betriebssystem unterbunden wird, regelmäßig die Telefonnummern ihrer Kontakte an WhatsApp weiter. Zitat aus den Nutzungsbedingungen:

    “Adressbuch. Im Einklang mit geltenden Gesetzen stellst du uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp Nutzern und anderen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung, darunter sowohl die Nummern von Nutzern unserer Dienste als auch die von deinen sonstigen Kontakten.”

    (1) Da dies typischerweise ohne Zustimmung der Betroffenen geschieht, stellt dies einen Verstoß gegen den Datenschutz dar. Handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?

    (2) Da die Formulierung in den Nutzungsbedingungen den Eindruck erweckt, die Weitergabe der Telefonnummern würde selbstverständlich “im Einklang mit geltenden Gesetzen” geschehen, die Verantwortung dafür aber tatsächlich beim Nutzer liegt, inwieweit könnte WhatsApp für die Verstöße mitverantwortlich gemacht werden?

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