Parkscheibe richtig einstellen: Die Ankunftszeit ist wichtig!

Von Dr. Philipp Hammerich

Letzte Aktualisierung am: 25. August 2026

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Parkscheibe richtig einstellen

Wie stelle ich die Parkscheibe bezüglich der Ankunftszeit korrekt eingestellt?

Sie stellen den Zeiger der Parkscheibe immer auf den Strich der halben Stunde ein, die auf den Zeitpunkt Ihres Anhaltens folgt. Kommen Sie beispielsweise um 09:02 Uhr an, stellen Sie die Zeit auf 09:30 Uhr ein.

Wie ist die Parkscheibe bei einer kurzen Parkdauer von 15 Minuten einzustellen?

Die Einstellung hängt nicht von der geplanten Parkdauer ab, sondern ausschließlich von Ihrer Ankunftszeit. Auch bei 15 Minuten Parkzeit stellen Sie den Zeiger auf die halbe Stunde ein, die dem Zeitpunkt Ihres Anhaltens folgt. Beispiele zum Einstellen finden Sie hier.

Welche Folgen hat das Überschreiten der zulässigen Höchstparkdauer?

Bei einer Überschreitung der erlaubten Parkdauer im öffentlichen Bereich drohen Verwarngelder zwischen 20 und 40 Euro. Punkte oder Fahrverbote fallen nicht an. Auf privaten Parkplätzen kann bei Verstößen eine Vertragsstrafe gefordert werden.

Video: Alles Wichtige zur Parkscheibe

Video zur Parkscheibe
Wissenswertes zur Nutzung der Parkscheibe erfahren Sie in unserem Video.

Einstellen der Parkscheibe: Regelungen zur Nutzung

Parkscheibe richtig einstellen: In Deutschland ist das gesetzlich geregelt.
Parkscheibe richtig einstellen: In Deutschland ist das gesetzlich geregelt.

Und wann muss ich eigentlich die Parkzeit auf meiner Parkscheibe einstellen? Ist die Nutzung einer Parkscheibe vorgeschrieben, sollten Sie immer darauf achten, dass die Scheibe bzw. das Gerät den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Die Nutzung ist dann vorgeschrieben, wenn dies durch das entsprechende Verkehrszeichen angezeigt wird. Achtung auch auf privaten Parkplätzen, denn hier wird ebenfalls auch Schildern auf die Nutzung hingewiesen. Und dann sollten Sie wissen, wie Sie eine Parkscheibe richtig einstellen. 

Zugelassen sind nur blaue Parkscheiben, die den Vorgaben aus Anlage 3 Nr. 11 der StVO entsprechen. Zu den wichtigen Punkten gehören folgende:

  • Maße von 150 mm x 110 mm
  • Blau mit weißer Schrift
  • Verkehrszeichen 314 abgebildet
  • Ankunftszeit einstellbar, mit halben und vollen Stunden

Elektronische oder digitale Parkscheiben müssen eine Typengenehmigung haben. Auch auf diesen Geräten muss das Verkehrszeichen 314 abgebildet und die eingestellte Ankunftszeit gut lesbar sein.  In der Regel wird bei elektronischen Parkscheiben ein 24-Stunden-Format verwendet und die Ankunftszeit automatisch beim Abstellen des Motors angezeigt. Sie müssen also eine elektronische Parkscheibe gar nicht einstellen.

Unzulässig sind Geräte bei denen sich die Zeit weiterdreht, auch nach Ablauf der Parkdauer. Können Nutzer für eine elektronische Parkscheibe die Uhrzeit einstellen, sollten Sie prüfen, ob das Gerät überhaupt zulässig ist.

Parkscheibe richtig einstellen: In der StVO steht wie!

Damit Sie die Parkscheibe richtig bzw. korrekt einstellen, ist die Ankunftszeit von Bedeutung. Dennoch gibt es immer wieder Verwirrung darüber, wie Fahrer die Zeit richtig angeben. Wie Sie die Parkscheiben richtig einstellen, ist gesetzlich durch § 13 Abs. 2 StVO geregelt. Demnach gilt:

„Wird im Bereich […] bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt […]

soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.“

Es ist also grundsätzlich egal wie lange Fahrer parken möchten. Ist eine Parkscheibe vorgeschrieben, müssen sie die Zeitangabe immer korrekt wählen. Dass Sie die Parkscheibe richtig einstellen, ist bei 15 Minuten Parkdauer also ebenso wichtig wie bei einer oder zwei Stunden. Der Zeiger muss in jedem Fall auf die folgende halbe Stunde nach Ihrer Ankunft eingestellt sein.

Wie muss ich die Parkscheibe richtig einstellen: 1 Stunde, 2 Stunden parken als Beispiel

Welche Zeit Sie auf der Parkscheibe einstellen, hängt von der Ankunftszeit ab.
Welche Zeit Sie auf der Parkscheibe einstellen, hängt von der Ankunftszeit ab.

Wichtig ist, dass Fahrer auf die erlaubte Höchstparkdauer achten. Überschreiten Sie diese drohen Verwarngelder zwischen 20 und 40 Euro möglich. Punkte oder Fahrverbote gibt es nicht. Auf Privatparkplätzen droht eine Vertragsstrafe. Wie bereits erwähnt, an sich ist die Parkdauer für das richtige Einstellen der Parkscheibe unerheblich. Sie müssen lediglich darauf achten, wann die Höchstparkdauer nach dem Einstellen abläuft.

Sie erreichen den Parkplatz um 09:02 Uhr. Das bedeutet, wenn Sie die Parkscheibe richtig einstellen, steht der Zeiger auf 09:30 Uhr. Auch die elektronische Parkscheibe sollte dies dann als Ankunftszeit ausweisen. Dürfen Sie hier eine Stunde parken, müssen Sie 10:30 Uhr den Parkplatz verlassen. Bei zwei Stunden wäre das dann 11:30 Uhr.

Kommen Sie allerdings um 09:40 Uhr an, ist die Parkscheibe auf 10:00 Uhr zu stellen. Bei eine Parkdauer von einer Stunden, müssen Sie dann um 11:00 wieder wegfahren. Bei zwei Stunden um 12:00 Uhr.

Und wie viel Toleranz gibt es bei Parkscheiben? Im Prinzip haben Sie bereits dadurch eine Toleranz, dass ab der Ankunft Zeit hinzugerechnet wird. Ist die Höchstparkdauer überschritten, gibt es in der Regel keine Toleranz.

In der nachfolgenden Grafik finden Sie die wichtigsten Regelungen und Beispiele dazu, wie Sie die Parkscheibe richtig einstellen:

Über den Autor

Dr. Philipp Hammerich (Rechtsanwalt)
Dr. Philipp Hammerich

Dr. Philipp Hammerich bekam seine Zulassung als Rechtsanwalt in Deutschland 2007. Er studierte zuvor an der Universität Hamburg und promovierte beim damaligen Richter am BVerfG, Prof. Dr. Hoffmann-Riem. Für bussgeldkatalog.org beantwortet er verschiedene Verbraucherfragen rund um das Verkehrsrecht.

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