Bußgeldkatalog Niederlande – Diese Regeln sollten Sie beachten

Von Sascha Münch

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verkehrsregeln in den Niederlanden

Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.
Tempolimit: Die Niederlande haben eine niedrige Höchstgeschwindigkeit. Zudem sind die Papiere mitzuführen.

Einen Kurzurlaub in die Geburtsstätte der weltberühmten Maler Van Gogh und Rembrandt ist neben anderen kulturellen Sehenswürdigkeiten allemal wert und mit dem Auto für einen Kurztrip sehr gut geeignet. Für einen Besuch in das Nachbarland von Deutschland ist es von Vorteil, die Verkehrsregeln zu kennen und bei einem Vergehen die genauen Bußgelder vor Augen zu haben. Durch die unmittelbare Nähe ist es günstig mit dem eigenen Fahrzeug in die Niederlande zu reisen. Dies kann aber ein Risiko bergen, weil sich die meisten Autofahrer weder mit den niederländischen Verkehrsregeln noch mit den drohenden hohen Strafen auskennen. Sobald dann ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten liegt, kann es richtig teuer werden und auch einen schönen Urlaubstrip im Nachhinein vermiesen. Die Bußgeldbescheide aus den Niederlanden werden vom „Centraal Justitieel Incassobureau“ versendet.

Einige Fragen stellen sich daher vor der Reise: Wie ist das Bußgeld in Holland? Was passiert bei einem Strafzettel in der Niederlande? Wie funktioniert der Verkehr auf den Autobahnen der Niederlande und was passiert bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung? Diese Fragen werden im Bußgeldkatalog Niederlande beantwortet.

Bußgeldkatalog der Niederlande

Wann müssen Sie mit Sanktionen wegen Alkohol am Steuer rechnen?

Die Verkehrsregeln der Niederlande schreiben eine reguläre Promillegrenze von 0,5 vor. Für Fahranfängre gilt ein geringerer Grenzwertn, diese liegt bei 0,2 Promille.

Wie hoch fallen die niederländischen Bußgelder aus?

Was Ihnen bei einem Verstoß gegen die geltenden Vorschriften drohen kann, zeigt diese Tabelle hier.

Was passiert, wenn ich ein niederländisches Bußgeld nicht bezahle?

Innerhalb der EU ist die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden aus dem Ausland grundsätzlich möglich. Diese müssen dafür sich dafür allerdings auf mindestens 70 Euro belaufen.

Spezifische Informationen zu Bußgeldern in den Niederlanden:

Auszug aus dem niederländischen Bußgeldkatalog

VergehenBußgeld
Verbotenes Halten
... auf einem Radweg100 €
... auf einem Fußgängerüberweg100 €
... in einem Tunnel100 €
... auf der Markierung einer Bushaltestelle100 €
... auf einem Bahnübergang100 €
... auf einer Kreuzung150 €
Geschwindigkeitsüberschreitung
5 km/h innerorts39 €
5 km/h außerorts36 €
10 km/h innerorts82 €
10 km/h außerorts77 €
20 km/h innerorts219
20 km/h außerorts209 €
30 km/h innerorts383 €
30 km/h außerorts364 €
Parken auf einem Behindertenparkplatz310 €
Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promilleab 300 € aufwärts

(Stand 03/2023)

Die Richtlinien der niederländischen Straßenverkehrsordnung

Die Regeln der Straßenverkehrsordnung in den Niederlanden unterscheiden sich nicht allzu sehr zu denen auf den deutschen Straßen, da die Niederlande Mitglied der Europäischen Union (EU) sind. Jedoch kann die Höhe eines Bußgeldes anders und teils besonders hoch ausfallen, wenn dieses mit den Tatbeständen aus Deutschland verglichen wird.

In den Niederlanden sollten bei einer Fahrt, ähnlich wie in Deutschland immer die Papiere mitgeführt werden. Dazu gehören der Führerschein, der Fahrzeugschein und in den Niederlanden noch zusätzlich der Versicherungsschein. Internationale und EU-Führerscheine werden beim Fahren und bei einer Polizeikontrolle akzeptiert, sofern sie gültig, lesbar und der richtigen Klasse angehörig sind.

Geschwindigkeitsvorschriften in den Niederlanden

Folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es in den Niederlanden für innerorts:

  • Kraftfahrzeuge dürfen 50 km/h fahren
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges dürfen 30 km/h fahren

Die folgenden Geschwindigkeitsvorschriften gelten für außerorts:

  • Auf Autobahnen gelten seit dem 16. März 2020 für Kraftfahrzeuge tagsüber 100 km/h (nachts zw. 19 und 6 Uhr sind 130 bzw. 120 km/h erlaubt)
  • auf Bundesstraßen 100 km/h und auf den anderen Straßen außerhalb einer Ortschaft 80 km/h
  • Fahrer eines Mopeds oder Behindertenfahrzeuges haben sich an die Geschwindigkeit von 40 km/h zu halten
Geschwindigkeit in Holland
Bußgeld Niederlande: Bei zu hoher Geschwindigkeit in Holland gibt es ein Bußgeld

Was passiert nun aber wenn diese Geschwindigkeit in den Niederlanden überschritten wird? Dabei  ist es so, dass noch bei geringen Verstößen der Geschwindigkeit ein Bußgeld gezahlt werden muss. Die Geldstrafe fällt höher aus, sobald Sie des Öfteren zu schnell fahren. Unter Umständen werden Sie sogar vorgeladen.

Welches Bußgeld wird fällig bei Geschwindigkeitsverstößen in den Niederlanden?

  • Ein Bußgeld wird ab einer Überschreitung von 5 km/h verordnet und beginnt dafür ab 39 € innerorts, außerorts zahlt ein Verkehrssünder 36 € und 29 € auf der Autobahn und steigt dementsprechend hoch, wenn sich die Geschwindigkeitsüberschreitung erhöht
  • Bei einer Überschreitung von bis zu über 30 km/h wird die Tat registriert und es droht ein sehr hohes Bußgeld, für innerorts ab 383 € und außerorts ab 364 €
  • Bei einer Überschreitung von mehr als 30 km/h innerorts und außerorts sowie mehr als 40 km/h zu viel auf Autobahnen entscheidet die Staatsanwaltschaft über die Höhe der Geldsanktion. Es wird zudem geprüft, ob Sie noch physisch und mental fähig sind, ein Fahrzeug zu führen.

In den Niederlanden gibt es landesweit reichlich Radargeräte und auf zwölf Autobahnen, wie auch auf den Bundesstraßen gibt es Kontrollsysteme, welche die durchschnittliche Geschwindigkeit einer längeren Strecke messen. Sobald diese Durchschnittsgeschwindigkeit höher ist als erlaubt, bekommt der Autofahrer ein Bußgeld verordnet.

Wichtig: Sicherheitsverordnungen sind einzuhalten!

In den Niederlanden herrscht eine Anschnallpflicht. Jeder Fahrzeuginsasse – egal ob Kinder oder Erwachsener –  müssen angeschnallt sein- Zudem ist jede Person selbst dafür verantwortlich darauf zu achten, während der Fahrt den Sicherheitsgurtes angelegt zu lassen. Natürlich sollten die Erwachsenen oder mitfahrenden Eltern für jüngere Kinder diese Achtsamkeit mit übernehmen und diese auf die Pflicht des Sicherheitsgutes hinweisen. Bei einer Polizeikontrolle kann gegen jede nicht angeschnallte Person im Auto ein Bußgeld von 160 € verhängt werden. Ein geprüfter Kindersitz für Kinder bis zu 12 Jahren oder jene die kleiner sind als 1,50 m, ist auf dem Beifahrersitz ebenfalls Pflicht, ansonsten sind die Rücksitze zu benutzen. Genau wie in Deutschland ist es nicht erlaubt, mehr Personen im Fahrzeug mitfahren zu lassen, als Sicherheitsgurte anzahlmäßig vorhanden sind.

Telefonieren bei der Fahrt

Mobiltelefone sind unterwegs bei der Fahrt nur durch Benutzung einer Freisprecheinrichtung erlaubt. Sollte man mit dem Handy in der Hand beim Fahren telefonieren, so ist dies ein Verstoß und wird mit einem Bußgeld von 380 € geahndet. Wenn bei dieser Tat Menschen gefährdet oder sogar verletzt werden, kann diese Geldstrafe auf bis zu 2000 € steigen und eine Haftungsstrafe zum Anlass haben. Niedriger ist das Bußgeld wenn man beim Mopedfahren in den Niederlanden telefoniert. Dieses Vergehen kostet dann 240 €. Für Fahrradfahrer liegt die Sanktion bei 140 Euro.

Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland
Verkehrsregeln in Holland: Ein Strafzettel kann in Holland teurer sein, als in Deutschland

Regeln zum Parken und Halten in den Niederlanden

In den Niederlanden lassen sich viele Parkuhren finden. Gerade in den Großstädten von Holland, wie Amsterdam, Rotterdam und Den Haag sind Parkautomaten häufiger. Es gibt die Besonderheit, dass die meisten Parkuhren mit Zahlkarten bezahlt werden müssen. An diesen Automaten ist kein Münzeinwurf möglich, sondern die spezielle Zahlkarte, auch „Prepaid Chipknip“ genannt, wird eingesetzt. Diese kann in verschiedenen Geschäften von Rotterdam und Amsterdam erworben werden. In einigen Fällen ist es auch möglich an den Parkautomaten mit einer Kreditkarte zu bezahlen. Der größte Teil der Parkplätze und Parkmöglichkeiten weist eine Parkuhr auf, an welcher die Uhrzeiten zum kostenlosen Parken (meist gegen Abend) und der Tarif des Parkens ausgeschildert sind. Der Parkschein muss, genau wie in Deutschland, gut sichtbar auf das Armaturenbrett des Autos gelegt werden. Teuer kann es werden, wenn Sie keinen Parkschein ziehen und Ihr Fahrzeug illegal parken. In diesem Fall wird Ihr Auto mit einer Parkkralle festgehalten oder kostenpflichtig abgeschleppt, was mehr als 100 € kosten kann. Zusätzlich wird ein Bußgeld von 43 € verlangt, zu dem noch die nicht bezahlte Parkgebühr für die Dauer des Parkens hinzukommt. Auf einem Behindertenparkplatz zu parken, wird mit einer Geldbuße von 310 € bestraft.

Halteverbote

Wenn Sie in einem nicht dafür vorgesehenen Bereich stehen bleiben und auch länger dort halten, wird dies in den meisten Fällen mit einem Bußgeld von 100 € bestraft. So ist es beispielsweise verboten auf Radwegen, Fußgängerüberwegen und an Markierungen für Bushaltestellen zu halten. Noch teurer kann es werden, wenn Sie mitten auf einer Kreuzung halten. Dann droht eine Geldstrafe von 150 €.

Strafen beim Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss in den Niederlanden

Wenn Sie beim Restaurantbesuch im Urlaub in den Niederlanden Alkohol zu sich genommen haben, sollten Sie sich nicht mehr selbst ans Steuer setzen. Es ist sicherer in jedem Fall immer nüchtern zu fahren. Sollten Sie in eine Polizeikontrolle geraten und es wird ein Alkoholgehalt ab 0,5 Promille festgestellt, droht in ein Bußgeld ab 300 € und aufwärts. Als Fahranfänger gilt ein noch niedrigerer Alkoholwert. Die Grenze bei Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 5 Jahre besitzen, tritt ein Bußgeld ab gemessenen 0,2 Promille in Kraft. Sollten sie zu einem Alkoholtest von der niederländischen Polizei aufgefordert werden, ist es Ihre Pflicht dem zuzustimmen, da sonst eine Geldstrafe von 1.500 € folgt und Sie in Gewahrsam genommen werden können. Bei einer Weigerung zum Alkohol- und Drogentest kann die Haftstrafe sogar bis zu 3 Monate dauern. Ein entstandener Unfall mit Körperverletzung bei Trunkenheit und Drogen am Steuer zieht harte Konsequenzen nach sich. Sie werden sich dafür vor Gericht verantworten müssen, eine sehr hohe Geldsumme zahlen und eine Freiheitsstrafe bekommen.

Ratschläge beim Verkehrsunfall im Ausland?

Vor einer Reise mit dem Auto in das Nachbarland, stellt sich oft die Frage: „Was ist zu beachten bei einem Unfall mit dem Fahrzeug in den Niederlanden?“ Schon vor dem Urlaub ist es günstig, sich daher bei seiner Versicherung zu erkundigen, ob die Schäden, welche bei einem Verkehrsunfall entstehen können, von der Versicherung übernommen werden. dies trifft in den meisten Fällen zu. Ihre Versicherung kann Ihnen dann auf Anfrage die Grüne Versicherungskarte zusenden. Diese Karte zeigt, dass Sie eine gültige Versicherung besitzen und dient bei einer Kontrolle als Nachweis derer. Ihre Versicherung kann Ihnen zudem noch das Unfallberichtformular „Europees schadeformulier“ zukommen lassen, welches Sie in Ihrem Fahrzeug bei Ihrem Aufenthalt in den Niederlanden aufbewahren sollten.

Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.
Vorsicht im Urlaub: Im Verkehr der Niederlande gelten teilweise abweichende Vorschriften und Richtlinien.

Sollte es in der Tat zu einem Unfall kommen, muss in den Niederlanden nicht zwingend die Polizei gerufen werden. Wichtiger ist, dass das Unfallberichtformular ausgefüllt und von beiden Parteien unterschrieben wird. Sollte sich eine Partei weigern, ist es hier von Vorteil, das Nummernschild zu notieren und diese Information an die Polizei weiterzugeben. Danach muss das Formular innerhalb von 5 Tagen bei Ihrer Versicherung eingereicht werden. Sollte keiner der am Unfall beteiligten Personen ein „Europees schadeformulier“ besitzen, kann man den Bericht des Unfallvorgangs nachträglich per Brief einsenden. Die Versicherungen klären dann den Schadensersatz. Da der Unfall in den Niederlanden passiert ist, gilt auch das niederländische Recht bei der Klärung der Schadensersatzverpflichtung und der Haftfrage. Sollten Sie bei dem Unfall schwer verletzt worden sein und nicht die Möglichkeit haben, das Formular selbst auszufüllen, übernehmen die Behörden die Dokumentation des Unfallhergangs. Auch ein ärztliches Attest hilft Ihnen, wenn Sie sich nach dem Unfall körperlich und mental nicht in der Lage fühlten das Formular selbstständig auszufüllen. Der diensthabende Arzt kann dann Ihre Verletzungen und die Folgen eines Schocks bestätigen.

Benzin in den Niederlanden

Gut zu wissen ist, dass die Benzinpreise in den Niederlanden meist entlang der Autobahn und Bundesstraßen höher sind. Neben Bargeld werden auch die gängigen Kreditkarten an der Tankstelle akzeptiert. Im Übrigen müssen Sie keine Maut in den Niederlanden bezahlen. Bisher wurde keine flächendeckende Autobahngebühr eingeführt. Nur bei zwei Tunneln verlangen die Niederländer Geld für die Durchfahrt.

Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Nachdem Sascha Münch sein Jura-Studium in Bremen abgeschlossen hatte, absolvierte er sein Referendariat am OLG Celle. 2013 erhielt er die Zulassung zum Rechtsanwalt und 2019 wurde er zum Notar bestellt (seit 2021 Notar a. D.). Als Autor für bussgelkatalog.org verfasst er u. a. Ratgeber zum Bußgeldverfahren.

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151 Kommentare

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  1. Kerstin
    Am 7. November 2017 um 15:30

    Guten Tag. Wir wurden in Enschede geblitzt und haben einen Busgeldescheid erhalten. Leider habe ich den verloren und weiß jetzt nicht was ich wohin überweisen muss. Wie komme ich jetzt an den Bescheid heran?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:08

      Hallo Kerstin,

      entweder wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde in Enschede oder Sie müssen auf das Mahnungsschreiben warten. In diesem Fall müssen Sie natürlich mit zusätzlichen Kosten durch die Mahnung rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Reni S.
    Am 4. November 2017 um 13:17

    Hallo, kommen gerade von Venlo wieder – haben auf einem Parkplatz mit Parkautomat geparkt und auch gelöst. Nun sind wir 10 Minuten zu spät ans Auto gekommen und 2 Minuten zuvor Waren die Polizisten da, und ein Knöllchen von 63,- Euro dran – gibt es keine Toleranzzeit?? Was kann ich machen? Muss ich es zahlen, obwohl der Betrag unter 70,- liegt ?? Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 10:37

      Hallo Reni,

      inwiefern in den Niederlanden eine Toleranzzeit angesetzt wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Liegt die Gesamtsumme bei unter 70 Euro, kann das Bußgeld nicht in Deutschland vollstreckt werden. Es kann jedoch bei einer Einreise in das Land gefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • dbowland
        Am 16. Februar 2018 um 2:48

        @bussgeldkatalog
        Verbreitet doch nicht immer die Falschinfo bzgl. Bußgeld und Parken
        Parktickets sind nämlich in NL reine Steuernachzahlung – also eher mit einer Strafe für Steuerhinterziehung vergleichbar.
        Die 70€ sind also nicht mal theoretisch zu holen, also selbst nicht wenn der Halter das Abstellen des KFZ bestreitet

        • bussgeldkatalog.org
          Am 19. März 2018 um 16:24

          Hallo dbowland,

          sofern ein Bußgeldbescheid erlassen wird, der ein Bußgeld von über 70 Euro vorsieht, kann er in Deutschland vollstreckt werden.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

          • DH
            Am 8. Oktober 2018 um 20:54

            Guten Tag,

            bei uns war es ähnlich. Unser Strafzettel ist vom 6.2.2018. Bis heute haben wir keine Post oder ähnliches erhalten, ist das normal, oder dauert es immer länger?

  3. Martina
    Am 20. Oktober 2017 um 11:52

    Hallo,
    ich fahre öfters mit meinem Pferd, zu einem Turnier in die Niederlande.
    Jetzt habe ich gehört das man ein Gesundheitszeugnis vom Veterinäramt benötigt um in die
    Niederlande einzureisen.

    Ich hätte gerne gewusst wie hoch ein Bußgeld in den Niederlanden ausfällt, wenn kein Gesundheitszeugnis vorliegt.
    Denn Equidenpass hab ich beim Transport immer dabei.

    Vielen Dank für eure Info.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:35

      Hallo Martina,

      für den grenzüberschreitenden Transport zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union benötogen Sie den Equidenpassn, eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung gemäß Richtlinie 2009/156/EG sowie unter Umständen eine TRACES-Meldung. Zur Höhe des Bußgeldes liegen uns leider keine verlässlichen Informationen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. niklas
    Am 19. Oktober 2017 um 23:16

    Hallo,
    Ich wurde in Holland mit 804 mikrogramm pro liter Atem angehalten, ca 1.84 Promille. Bin 20. Ich sollte meinen Führerschein angeben hatte ihn nicht weil er verloren ging. Hatte nur eine Ausnahmegenehmigung als Überbrückung bis mein neuer kommt. Das Dokument wurde mir aber nicht abgenommen, trotzdem hat der Polizist mir ein Fahrverbot ausgesprochen. Für Holland und Deutschland. Jetzt ist meine Frage, darf ich in Deutschland wirklich nicht mehr fahren ? und mit was für einer Strafe habe ich zu rechnen ? MPU? Wenn ja dann in Holland oder Deutschland ?
    Danke im Voraus.

    Lg Tim

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 11:10

      Hallo Niklas,

      eine MPU als solches gibt es nur in Deuutschland. Die niederländischen Behörden dürfen nur ein Fahrverbot für die Niederlande aussprechen. Werden die Informationen an die Behörden in Deutschland weitergeleitet, kann der Verstoß auch dort Folgen haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.orh

  5. Fabienne
    Am 5. September 2017 um 12:53

    hallihallo,

    ich surfe hier seit Stunden wegen gleich zweier angeblicher Verkehrsdelikte in NL (falsch parken- hier sass ich zwar mit im PKW – meinem – bin aber nicht gefahren! – und Geschwindigkeit): leider finde ich zu den speziellen Fragen gar nichts!!; ich wohne seit 20 Jahren direkt an der Grenze und bin oft bei Freunden in NL, bisher war NIE etwas, ich habe auch in D in 35 Jahren nie einen Punkt kassiert, leider – sorry! – wird s jetzt was “buxelig”, weil hier meiner Meinung in beiden Fällen etwas nicht stimmt.
    1. Die Geschwindigkeitsübertretung (10 km werden mir vorgeworfen) :
    – habe gerade via Google Maps gesehen, da gibt es tatsächlich ein – mini-kleines Schild, bzw zwei, eins links – eins rechts-; ich wollte eine Abkürzung ausprobieren und hatte mich verfahren, auf dem Weg zur Autobahn an einen Knotenpunkt – das weiss ich noch so genau, als wäre das vor 1 Sekunde gewesen!! – hielt ich super angestrengt – es war dunkel – Ausschau nach Schildern, da man überhaupt nicht sehen kann, ob man schon auf der Autobahn ist oder nicht, und ich, wie gesagt auch nicht wusste, wo ich bin und ob die Richtung stimmt; ausserdem gilt ja (normalerweise) ausserorts auch 80, und ich BIN 80 gefahren (hatte also eher Sorge, ich fahre vielleicht zu langsam, da Autobahn), auf dem kleinen Schild links und rechts- das gilt nur für ein paar Meter!! Vielleicht 50 oder 100 Meter – steht tatsächlich “70 ” via Maps gerade gesichtet : das HABE ich 100 %ig nicht sehen KÖNNEN – habe Adleraugen, nix mit Brille oder so und Nachtblind bin ich auch nicht – ich habe wohl so unglücklich die Schilder passiert, dass sie durch andere Fahrzeuge verdeckt, nicht sichbar waren. – Oder, es wirklich, wegen fehlender Beleuchtung zu dunkel war! Frage: Das ist doch wohl ein Witz oder? Also, wenn man sich soo angestrengt die Augen ausglotzt und trotzdem nichts sieht, da 2 mini Schildchen stehen und direkt dahinter/bzw davor muss ja die Blitze sein, KANN das doch wohl nur vorsätzliche Abzocke sein, oder gibt s da noch ne “andere Logik”, die mir zu hoch ist?
    Habe ich dagegen Handhabe? ICH KONNTE NICHTS SEHEN UND DAS LIEGT NICHT AN MEINEN 100%igen AUGEN!!!
    2. Im Bussgeldkatalog steht “Ausserorts 63 Euro” – hier wurden aber 65,- berechnet und ausserdem 9,- Gebühren: bin also haarscharf an der 70 Euro Grenze vorbei geschlittert, ich suche mir seit 3 Stunden einen Wolf danach, was jetzt genau korrekt ist und in welcher max. Höhe sog “Gebühren” berechnet werden dürfen (wegen der 70 Euro Grenze!)
    3. In der Autobild Ratgeber von 4/2016 steht : Zitat; “…Aber nur, wenn der Bescheid direkt vom Bundesamt für Justiz (BfJ) übermittelt wird. Knöllchen, die direkt von den ausländischen Behörden an Sie geschickt werden, müssen Sie nicht bezahlen. ”
    Ich erhielt beide Knollen vom staatlichen Inkasso NL: was ist richtig?

    Zum falsch parken:
    1. Sass nicht am Steuer (jaja, ich weiss, die Halterpflicht…aber Einspruch geht, oder?)
    2. riesiges Strassenfest, das den ganzen Juli über statt findet, überall parkten Autos, es war irgendein Strassenrand vor – am Sonntag – geschlossenen Geschäften, aber nicht auf dem Bürgersteig oder auf der Strasse, sondern rein optisch; ne “normale” Parkmöglichkeit; Parkautomaten gibt s da keine, und einen Hinweis auf “da nicht parken dürfen” hab ich auch nicht gesehen, zumal ja auch, wie gesagt, da überall Autos standen, vor und hinter uns, alles Niederländer aus dem Ort oder der Nähe, und die sind doch nicht doof, oder? Die kennen doch die saftigen Bussgelder. Und parken ALLE falsch?

    Mein Bekannter hatte Hunger, wir waren nur 5 oder 10 Minuten in der City : und zack! Fast 100,- Euro “Bussgeld” ??
    Muss ich in NL haarklein die Strassenverkehrsordung kennen, wenn kein Schild auf irgendwas hin weist? Und, was mir noch wichtiger ist:
    – in dem B.Bescheid steht: “aufgenommen von Zeugin sowieso”: müssen das nicht ZWEI Zeugen sein?? Oder ein Foto?

    Wenn Jemand auf die Schweinerei – das ärgert mich am meisten! So eine “Schimpfwort: sehr böses Fluchen..”..- mit den Schildern eine Antwort wüsste, würde mich das freuen, und ein link zu den tatsächlichen wirklich echten Gebühren plus Bearbeitungs maxi Obergrenze und das mit der einen “Zeugin” wäre auch super! Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. September 2017 um 12:18

      Hallo Fabienne,

      wir sind keine offizielle Auskunftsstelle, sondern ein unabhängiger Informationsdienst. Dennoch versuchen wir, Ihre Fragen so korrekt wie möglich zu beantworten:

      1. Da wir die Gegebenheiten vor Ort nicht kennen, können wir die Situation nicht einschätzen. Grundsätzlich müssen Straßen und die entsprechenden Geschwindigkeiten jedoch immer klar gekennzeichnet sein. Wir dürfen Ihnen jedoch nicht zu einem Einspruch (ab)raten, da wir gesetzlich keine Rechtsberatung geben dürfen. In Deutschland zählt die Täterhaftung und nicht die Halterhaftung – wie es sich in den Niederlanden verhält, darüber liegen uns keine Informationen vor.

      Die Zahlen, welche wir angeben, sind stets ohne Gewähr. Wie viel letzten Endes anfällt, liegt stets im Ermessen der Behörde. Bearbeitungskosten müssen immer zusätzlich zum Bußgeld gezahlt werden, auch die postalische Zustellung wird Ihnen in der Regel in Rechnung gestellt.

      2. Zumindest in Deutschland verhält es sich so, dass zum Ausstellen eines “Knöllchens” ein Beamter ausreicht. Wenn Sie sich keiner Schuld bewusst sind, dann können Sie versuchen, mit der Behörde in Kontakt zu treten und diese auf die Gegebenheiten hinzuweisen – Beamte sind auch nur Menschen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Powermetaller
    Am 1. September 2017 um 12:54

    Hallo Leute,

    Anfang des Jahres erhielt ich in den NL einen Strafzettel in Höhe von ca. 63€, weil ich kein Geld in den Parkautomaten warf.
    Bislang erhielt ich keinen Inkassobescheid.
    Kann ich davon ausgehen, dass ich noch angeschrieben werde oder ist die Angelegenheit
    im Sande verlaufen?

    Gruß

    Powermetaller

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. September 2017 um 14:25

      Hallo Powermetaller,

      in den Niederlanden existieren gemeinhin nicht wie in Deutschland vereinzelte Verjährungsfristen. Auch noch nach Jahren können verhängte Bußgelder im Zweifel eingetrieben werden. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, um prüfen zu lassen, inwieweit spätestens bei Wiedereinreise in die Niederlande Probleme entstehen könnten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Michael O.
    Am 24. August 2017 um 23:19

    Meine Frage. Wie verhält es sich den Grundsätzlich mit der Geschwindigkeit im Fließverkehr. Wenn alles um mich herum 2-3 km zu schnell ist , oder bei dichter werdenden Verkehrsströme Lichtzeichen über den Autobahnen eine niedrigere Geschwindigkeit anzeigen. Ich habe versucht mich daran zu orientieren, ein absolutes Nogo.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. September 2017 um 10:00

      Hallo Michael,

      grundsätzlich sind die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Lena
    Am 24. August 2017 um 10:39

    Hallo,

    ich bin scheinbar in Heerlen (N281 kriusing Toerit A76 Maastricht) geblitzt worden. Erlaubt waren 70km/h und ich war scheinbar abzüglich der Toleranz mit 83km/h unterwegs. nun soll ich 107 Euro + 9 Euro Bearbeitungsgebühr bezhalen. Ist das normal ???

    Liebe Grüße

    Lena

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. August 2017 um 12:23

      Hallo Lena,

      wie Sie der obenstehenden Tabelle entnehmen können, sind die Bußgelder in den Niederlanden um einiges höher als in Deutschland. Unter Umständen können auch höhere Sanktionen anfallen, wenn etwa eine Gefährdung stattfand.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Maria
    Am 14. August 2017 um 21:41

    Hallo,
    ich bin in Holland geblitzt worden, wie ich über eine rote Ampel fahre. Allerdings ist die Situation so, dass ich bei Organge in letzter Sekunde eine Vollbremsung hingelegt habe, die Vorderräder haben die Linie definitiv überfahren, als es bereits rot war, aber ich habe die Kreuzung nicht überquert und bin sofort rückwärts über die Linie zurück gefahren. Jetzt habe ich einen Bußgeldbescheid über 239 Euro bekommen wegen Überfahrens einer roten Ampel. De facto habe ich die ja aber gar nicht überfahren. Wird in Holland auch, wie bei uns in Deutschland, zwei mal geblitzt, um zu kontrollieren, ob das Fahrzeug die Ampel tatsächlich komplett überfahren hat? Was kann ich tun?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. August 2017 um 11:18

      Hallo Maria,

      Sie haben die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Stephie
    Am 3. August 2017 um 19:09

    Welches Bußgeld droht wenn meine Reifen nicht mehr die mindest Profiltiefe haben (Holland)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 12:26

      Hallo Stephie,

      es droht ein Bußgeld von 140 bis 470 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Aaron
    Am 29. Juli 2017 um 8:29

    Ich habe ein Bußgeldbescheid von 39 Euro erhalten, wegen einer 5 km/h Überschreitung. Ich habe gelesen, dass erst ab einen Betrag von 70 Euro ein Bescheid in Deutschland durchgesetzt werden kann. Ist das korrekt? Muss ich bezahlen? Was passiert, wenn ich nicht bezahle? Was passiert, wenn mich eine Mahnung erreicht, die dann diese 70 Euro überschreitet?
    Danke für eure Hilfe.
    LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. August 2017 um 9:16

      Hallo Aaron,

      Bußgeldbescheide aus den Niederlanden sind in Deutschland erst ab einer Summe von 70 Euro vollstreckbar. Unseres Wissenstandes nach bezieht sich die Summe auf das ursprüngliche Bußgeld inkl. Bearbeitungsgebühren und Mahngebühren. Sollten Sie nicht zahlen und bei einer Wiedereinreise kontrolliert werden, werden vermutlich weitere Konsequenzen auf Sie zukommen. Dann kann das Bußgeld eingefordert werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Caro
    Am 18. Juli 2017 um 12:51

    Hallo liebes Bussgeldkatalog Team,

    ich hab mal eine Frage. Bin drei mal innerhalb von wenigen Minuten von einem festem Blitzer an ein und demselben Standort geblitzt worden (11:48/ 11: 51/11:52 Uhr) Beim ersten mal bin ich wohl in einer 50 Km zone geblitzt worden um 11:48 Uhr mit einer korriegierten Geschwindigkeit von 56km/h. Plötzlich wollte meine Freundin zurück nach Groningen, um ein Andenken von dem tollen Wochenende zukaufen. Ich drehte widerwillig um und wir fuhren erneut in den Blitzer, ohne es zu wissen um 11:51 Uhr mit einer korrigierte Geschwindigkeit von 59km/h. Als ich sie überreden konnte, das wir das doch bitte später nachholen, wendete ich wieder und wir fuhren leider ein drittes Mal durch den Blitzer 11:52 Uhr mit einer korriegierten Geschwindigkeit von 67 km/h. Kann man tatsächlich für ein Vergehen innerhalb Minütchen mehmals bestraft werden?
    Danke für eure Antwort

    LG
    Caro

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2017 um 12:08

      Hallo Caro,

      in Deutschland gibt es das Prinzip der Tateinheit. Sie liegt nach § 52 StGB immer dann vor, wenn dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals verletzt. Als Rechtsfolge wird nach dem Absorptionsprinzip nur auf eine Strafe erkannt. Inwiefern dies auch in den Niederlanden gültig ist und ob dies überhaupt in Ihrem Fall anwendbar wäre, entzieht sich unserer Kenntnis. Ein Anwalt für Verkehrsrecht wäre hierbei der richtige Ansprechpartner.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Philip G
    Am 5. Juli 2017 um 23:01

    Hallo Leute,
    Weiß einer wie das ist wenn man mit einem überladenen Auto fährt ist das ähnlich wie in Deutschland? Hab bis jetzt leider noch keine Einträge gefunden.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 10. Juli 2017 um 8:23

      Hallo Phillip,

      auch in den Niederlanden wird eine Überladung des Fahrzeug geahndet. Allerdings sind die Bußgelder höher als in Deutschland. Sie liegen im Bereich von 140-470 Euco.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Simon w.
    Am 27. Juni 2017 um 22:28

    Hallo

    Folgende problematik ich wurde heute von der niederländischen Polizei angehalten weil ich ausversehen beim einordnen eine durchgezogene linie überfahren habe. Ich bin noch ca für 1 einhalb monate in der probezeit. Was kommen denn so ca. An kosten auf mich zu. Muss ich einen aufbaukurs oder eine verlängerung der probezeit befürchten?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:43

      Hallo Simon,

      Ordnungswidrigkeiten im Ausland haben in der Regel keinen Einfluss auf die Probezeit hierzulande. Das Bußgeld sollte ca. 140 Euro betragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Adams
    Am 27. Juni 2017 um 15:48

    Hallo
    Bin in Holland 81km zu schnell gefahren
    Was erwartet mich ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2017 um 9:52

      Hallo Adams,

      Ihnen droht ein Bußgeld von mindestens 409 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Gregor
    Am 18. Juni 2017 um 18:02

    Hallo,
    wurde auf der Autobahn mit 108 km/h, nach Abzug mit 104 km/h geblitzt, waren 100 erlaubt.
    Wäre schön wenn einer von den Vorgängern etwas antworten würde.

  17. Elly
    Am 17. Juni 2017 um 16:23

    Mein Mann und ich waren mit meinem Auto in der Niederland.Leider ist meinem Mann beim suchen des Weges passiert,das er über Rot gefahren ist. Ich habe aber heute Post erhalten und soll 239,00€ bezahlen.
    Meine Frage ist: wenn ich bezahle ist das Busgeld auf meinen Namen und nicht auf meinen Mann. Was hat das in Deutschland für Konsequenzen? Bekomme ich Punkte in Deutschland? evtl. Fahrverbot? Es steht auch nicht drin im Schreiben ,wieviel Sekunden es rot war.
    Wir wollen ja zahlen ,ist ja auch passiert, aber wenn es in Deutschland dafür Probleme dafür gibt, dann sollte ich doch das Bußgeld auf mein Mann umschreiben lassen, er war ja auch der Fahrer.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2017 um 10:06

      Hallo Elly,

      der Bußgeldbescheid aus den Niederlanden sollte keine Konsequenzen in Deutschland nach sich ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Basti
    Am 29. Mai 2017 um 17:11

    Hallo,
    Ich habe letztes Jahr in Utrecht ein Ticket bekommen wegen Parken ohne Gebühr. Bis heute keine Post aus den Niederlanden. Nächstes Wochenende wollte ich wieder hin. Was kommt auf mich zu?
    Vielen dank im vorraus.
    MfG
    Basti

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 8:38

      Hallo Basti,

      innerhalb der EU werden Bußgelder in der Regel nur dann in einem anderen Land durchgesetzt, wenn es mehr als 70 Euro beträgt. Doch auch wenn Ihr Bußgeld darunter lag, bleibt es in der Regel im System gespeichert. Sie müssen damit rechnen, dass die Zahlung des Bußgeldes beispielsweise bei einer Verkehrskontrolle von Ihnen verlangt wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. KURT
    Am 27. Mai 2017 um 12:54

    Ich bin vor 2 Wochen in heerlen 70er zone mit 83 geblitzt worden muss jetzt über 100 € zahlen.
    Was wenn ich es nicht Zahle was passiert dann ? Darf ich nach Holland nicht Reisen ? oder (noch) was anderes ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2017 um 12:54

      Hallo Kurt,

      aufgrund europäischer Verträge kann ein Bußgeld über 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden. Die deutschen Behörden können auf Antrag Amtshilfe leisten. Passiert dies nicht, können Sie dennoch weiterhin nach Holland fahren, allerdings stets mit dem Risiko, dass bei einer Verkehrskontrolle das Bußgeld plus Aufschlag zu zahlen ist.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Vinz50
    Am 4. Mai 2017 um 16:44

    Hallo ,
    mein Sohn ist mit mein Fahrzeug in NL abzüglich von 3km/h mit einer Übeschreitung von 30 km/h ( also 80 Km/H ) innerorts geblitzt worden . Das NL Bußgeld ist jetzt 334,-€ kann das sein ? Kann ich dagegen angehen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2017 um 10:08

      Hallo Vinz50,

      bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 30 km/h innerorts ist in den Niederlanden ein Bußgeld von 316 Euro festgelegt. Zuzüglich der Gebühren ist die Höhe des Bußgelds also nachzuvollziehen. Natürlich können Sie auch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland Einspruch einlegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Straight123
    Am 19. April 2017 um 1:07

    Ich hab eine Frage und eine Bitte…
    Ich wurde ohne Führerschein angehalten in Holland von der königlichen Polizei . Ich hab was getrunken und war stoned , die haben mich mitgenommen. Ich hab vor kurzem mein mpu bestanden…Die haben mich auf der wache gefragt ob ich durch das niederländische oder deutsche Gericht verurteilt werden soll . Ich hab mich für das niederländische entschieden. Weil es bei denen kein mpu gibt… Können die deutschen Behörden von mir erneut eine mpu verlangen oder auch ein Fahrverbot geben oder bekomme ich nur die holländische Strafe und alles ist erledigt?

  22. Thomas R.
    Am 3. April 2017 um 1:13

    Guten Abend
    Und zwar hab ich einen Brief bekommen dass ich angeblich eine rote Ampel überfahren habe , wodran ich mich allerdings nicht errinern kann.
    Die holländische Behörde fordert 239€.
    Muss ich mit weiteren Maßnahmen rechnen?
    Also was passiert mit dem Führerschein wenn man noch in der Probezeit ist
    Und was passiert wenn man nicht in der Probezeit ist
    Mfg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2017 um 8:52

      Hallo Thomas,

      Verstöße im Ausland haben auf die Probezeit in der Regel keinen Einfluss. Sind im Schreiben keine weiteren Maßnahmen vermerkt, sollten auch keine weiteren mehr folgen. Sie haben das Recht dazu, Einspruch einzulegen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie weitergehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Zeljko
    Am 26. März 2017 um 16:41

    Guten tag
    Wie lange brauche ich, um Speed Ticket von netherland zu warten?
    Kann ich irgendwie überprüfen habe ich Speed-Ticket oder nicht erhalten weil ich bin nicht sicher?
    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 11:14

      Hallo Zeljko,

      wann ein niederländischer Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei Ihnen eintrifft, lässt sich pauschal nicht sagen. Sie können eventuell versuchen, die zuständige Bußgeldstelle ausfindig zu machen und sich dort erkundigen, ob ein Verstoß von Ihnen registriert wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Beate
    Am 26. März 2017 um 14:06

    Hallo, ich habe 2013 Bußgeld aus Holland erhalten, mit einer saftigen Nachzahlung, habe Widerspruch eingereicht, dann die Antwort auf hollandisch erhalten ( Summer 690, – Euro inzwischen ), ich spreche leider kein hollansch, also alles ignoriert. Dann 2 Jahre später ein Forderung der hollandischen Behörde über Ordungsamt Köln bekommen. Ich habe die Situation geschildert, Belege eingereicht, die Eintreibung der Forderung in De wurde abgelehnt, allerdings schrieb mir das Ordnungsamt, dass bei der Einreise nach Holland durchaus passieren kann, das Bußgeld von mir verlangt wird ( wenn ich die Autokontrolle erwische ) die Frage ist, wann verjährt das ” Vergehen ” nach wie vielen Jahren?!

    • Milano
      Am 22. Mai 2018 um 10:37

      Hallo,
      ich habe mummend das Gleichen Situation wie Sie min Bußgeld aus Holland,

      wie ist bei Ihn damals Ausgegangen.

      Danke voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 11:19

      Hallo Beate,

      die Verjährungsfrist in den Niederlanden beträgt 20 Jahre.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Dominik
    Am 23. März 2017 um 18:16

    Hallo,
    ich habe heute zwei Bußgeldbescheide wegen ordnungswidrigen Parkens aus Holland / Amsterdam erhalten.. Jeweils in Höhe von 42,10 €. Gesamt 84,20 €. Die erste Tat soll am 06.12.2016 passiert sein und die zweite am 07.12.2016.
    Das Ausstellungsdatum des ersten Bescheids ist der 17.03.2017 und des zweitens Bescheids ein Tag später also der 18.03.2017.
    In Deutschland gilt ja, wenn die Tat 3 Monate verjährt ist, dass man es nicht bezahlen muss, indem man darauf plädiert. Gilt dies auch auch für Amsterdam (Holland)?
    Wenn ja, was muss ich denen schreiben?

    Vielen Dank im Voraus!

    Liebe grüße aus M-V

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 8:50

      Hallo Dominik,

      erhalten Sie einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland, gelten nicht die deutschen Regelungen zur Verjährung. In Ihrem Fall gelten die niederländischen Regelungen. Wie Sie dem obigen Text entnehmen können, gibt es eine Verjährung in den Niederlanden nicht. Sie haben allerdings die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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