Gewährleistung fürs Auto – Was Käufer wissen sollten

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Was bedeutet “Gewährleistung” beim Autokauf?

Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.
Schaden am gerade erworbenen Auto: Die Gewährleistung vom Händler sichert Käufer ab.

Der Kauf eines neuen Autos ist spannend, bedeutet jedoch oft auch viel Aufwand. Gerade beim Gebrauchtwagen ist eine gute Vorbereitung von großer Bedeutung – eine Checkliste für den Autokauf kann hier gute Dienste leisten. Wer im Vorhinein Preise recherchiert, Mängel- und Zuverlässigkeitsberichte studiert und bei der Begutachtung und Probefahrt des Fahrzeugs aufmerksam ist, steht in der Regel auf der sicheren Seite.

Trotzdem kann es vorkommen, dass kurze Zeit nach dem Autokauf Mängel am Fahrzeug auftreten. Manchmal werden Fahrer durch ungewöhnliche Geräusche auf diese aufmerksam, im schlimmsten Falle bleibt das Auto einfach liegen. Gerade, wenn ein Schaden am Motor vorliegt, sind kostspielige Reparaturen unvermeidbar.

In solchen Situationen taucht dann schnell der Begriff der Gewährleistung für das Auto auf. Haben Sie das Recht, einen Mangel vom Verkäufer beheben zu lassen? Was heißt “Gewährleistung” beim Autokauf überhaupt? Kann ein Kfz-Händler die Gewährleistung ausschließen? Und wie sieht es beim Kauf von privat aus?

Diese und weitere Fragen werden im folgenden Ratgeber beantwortet, damit Sie im Fall der Fälle von Ihrem Recht Gebrauch machen können.

FAQ: Gewährleistung bei Autokauf

Was genau bedeutet Gewährleistung beim Autokauf?

Der Verkäufer schuldet seinem Kunden ein mangelfreies Fahrzeug. Weist dieses dennoch Schäden oder Mängel auf, kann der Käufer bestimmte Rechte geltend machen. Er kann z. B. verlangen, dass der Verkäufer den Schaden behebt oder ggf. vom Kaufvertrag zurücktreten.

Stehen mir diese Rechte auch dann zu, wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe?

Ja, das Gewährleistungsrecht gilt auch dann. Allerdings kann ein Privathändler die Haftung ausschließen. Dies muss aber ausdrücklich im Kaufvertrag festgehalten sein.

Gilt mein Gewährleistungsrecht auch bei Verschleißerscheinungen?

Nein, gewöhnliche Abnutzungserscheinungen stellen keine Mängel dar. Es ist ganz normal, dass bestimmte Teile im Laufe der Zeit verschleißen und erneuert werden müssen. Hierzu gehören z. B. Reifen und Bremsbeläge sowie die Autobatterie. Dies geht allerdings auf Kosten des Käufers.

Autokauf beim Händler – Wichtiges zur Gewährleistung

Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.
Privatleute, die ihr Auto verkaufen, können die Gewährleistung im Gegensatz zum Händler ausschließen.

Wenn Sie einen Gebrauchtwagen kaufen, können Sie das Fahrzeug entweder von einem Privatmann oder von einem Händler erwerben. Wenn Sie sich für Ersteres entscheiden, profitieren Sie meist von einem günstigeren Kaufpreis. Nichtsdestotrotz setzen viele Personen eher darauf, dass neue Auto bei einem gewerblichen Verkäufer zu erwerben. Der Autokauf beim Händler bietet nämlich einen wichtigen Vorteil: Hier haben Käufer einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung.

Was ist nun aber genau die Gewährleistung für ein Auto? Grundlegende gesetzliche Regelungen rund um den Kauf von Produkten sind dem Bürgerlichen Gesetzbuch – kurz BGB genannt – zu entnehmen. Dort ist schriftlich festgelegt, dass Verkäufer bei bestimmten Mängeln haften. Das gilt, wenn der Fehler schon vorlag, bevor das Auto übergeben wurde und der Käufer nicht davon wusste. Laut § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB verjähren die Mängelansprüche nach zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums gilt demnach die Gewährleistungspflicht, welcher der Autohändler nachkommen muss.

Der Verkäufer ist dazu verpflichtet, dem Käufer einen Gebrauchtwagen zu liefern, der keine Sachmängel aufweist. Dies wird in § 434 Abs. 1 BGB näher definiert:

Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,

  1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
  2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.

Der Käufer kann demnach die Gewährleistung vom Händler einfordern, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss entweder ein Mangel vorliegen oder aber das Auto entspricht nicht den im Kaufvertrag festgehaltenen Angaben. Wurde beispielsweise vermerkt, dass das Auto über elektrische Fensterheber verfügt, dem jedoch nicht so ist, so ist der Verkäufer dazu verpflichtet, den Mangel zu beheben.

Nach dem Autokauf kann der Käufer die Gewährleistung vom Händler also eingefordern, wenn ein Mangel besteht oder das Fahrzeug in seinen Eigenschaften nicht dem entspricht, was im Kaufvertrag festgehalten wurde. Ist dort beispielsweise angegeben, dass der Gebrauchtwagen über eine Klimaanlage verfügt, eine solche jedoch fehlt, so muss der Verkäufer diesen Mangel beheben.

Die Frage “Muss ein Autohändler Gewährleistung geben?” kann ganz klar bejaht werden. Anders gestaltet sich dies jedoch, wenn Sie einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson erwerben. Diese kann die Sachmängelhaftung ausschließen und muss demnach nicht für einen Mangel haften, der zum Zeitpunkt des Kaufs vorlag. Dies muss jedoch explizit im Kaufvertrag festgehalten werden.

Ausnahmen hierfür bestehen allerdings, wenn der private Verkäufer von Mängeln wusste, diese aber bewusst – also arglistig – verschwieg bzw. absichtlich falsche Angaben gemacht hat. In einem solchen Fall greift auch beim Kauf von privat die Gewährleistung fürs Auto. Oftmals kann es sich jedoch als äußerst schwierig erweisen, dem Verkäufer Arglist nachzuweisen.

Wurde kein Ausschluss der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag festgelegt, gelten für den Privatverkäufer übrigens die gleichen Regeln wie für einen gewerblichen Autohändler bezüglich der Gewährleistung.

Mängel oder Verschleiß? Die Gewährleistung beim Pkw-Händler

Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.
Die Gewährleistung gilt bei einem Autokauf nur dann, wenn es sich um einen Mangel handelt.

Die Gewährleistung fürs Auto kann bei Käufer und Verkäufer oft für Streit sorgen. Knackpunkt ist in der Regel die Frage danach, ob tatsächlich ein Mangel vorliegt oder ob es sich doch nur um Verschleiß handelt. Liegt Letzteres vor, ist der Händler nämlich nicht dazu verpflichtet, Nachbesserungen zu leisten.

Von Verschleiß beim Gebrauchtwagen wird in der Regel gesprochen, wenn ein Bauteil durch den Gebrauch abgenutzt wird und aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Bei Fahrzeugen ist dies beispielsweise bei folgenden Teilen der Fall:

Allerdings müssen in den meisten Fällen für eine klare Abgrenzung zwischen Verschleiß und Mangel die jeweils individuellen Umstände betrachtet werden – allem voran das Alter und die Laufleistung des Autos. Was bei einem Neuwagen häufig als Sachmangel bewertet und damit unter die Gewährleistung für Kfz fällt, wird bei einem Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung oft eher als Verschleiß eingeordnet.

Kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer um diese Unterscheidung sowie um die damit zusammenhängende Kfz-Gewährleistung, ist ein Verfahren vor Gericht meist nicht zu umgehen. Ein Sachverständiger wird dann mit der Beurteilung des Schadens beauftragt. Dessen Kfz-Gutachten beeinflusst maßgeblich, ob der Händler die Gewährleistung für das Auto übernehmen muss.

Kfz-Kauf und Gewährleistung – Bei wem liegt die Beweispflicht?

Muss der gewerbliche Verkäufer die Gewährleistung fürs Auto übernehmen und den bestehenden Mangel beheben? Um diese Frage beantworten zu können, muss geklärt werden, wann der Schaden entstand. Lag er schon vor der Übergabe vor? Wer muss dies jedoch beweisen?

Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.
Gibt es Streitigkeiten über die Gewährleistung für das Auto, kann ein Gutachten helfen.

Laut § 476 BGB gilt in diesem Zusammenhang Folgendes:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.

Beim Gebrauchtwagenkauf handelt es sich beim Gefahrübergang in der Regel um die Übergabe des Fahrzeugs. Erkennt der Käufer den Schaden demnach spätestens ein halbes Jahr, nachdem er das Fahrzeug erworben hat, so wird angenommen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang bestand. In diesem ersten halben Jahr liegt es am Händler, das Gegenteil zu beweisen. Schafft er dies nicht, ist er dazu verplfichtet, die Gewährleistung für das Kfz zu übernehmen und die Mängel zu beheben.

Nach diesen ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast jedoch um. Nun liegt es am Käufer, zu beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In vielen Fällen kann sich dies als sehr schwierig erweisen. Möchten Sie die Gewährleistung vom Autohändler einfordern, ist es in hilfreich, ein Gutachten von einem Sachverständigen anfertigen zu lassen.

Diese Rechte können Sie bezüglich der Gewährleistung fürs Auto einfordern

Haben Sie Mängel am Fahrzeug erkannt, die schon zum Zeitpunkt der Übergabe bestanden, können Sie die Gewährleistung für das Auto einfordern. Um dies zu tun, müssen Betroffene den Händler zeitnah über die Mängel informieren und ihm zunächst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben.

Sie dürfen nicht die Reparatur in einer anderen Werkstatt anordnen, ohne den Händler darüber zu informieren. In einem solchen Fall kann diesem nicht die Kostenerstattung auferlegt werden.

Sollte der zweite Nachbesserungsversuch fehlschlagen oder weigert sich der Verkäufer ganz, das Fahrzeug zu reparieren, so haben Käufer Anspruch auf zusätzliche Entschädigungsleistungen hinsichtlich der Gewährleistung für Pkw. Diese sind in § 437 BGB festgelegt und umfassen die folgenden Leistungen:

  • Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten.
  • Sie können den Kaufpreis mindern.
  • Sie können Schadensersatz fordern.
  • Sie können auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen pochen.

Verkürzung der Gewährleistung beim Autokauf vom Händler – Urteil des Bundesgerichtshofes

In der Vergangenheit wurde beim Autokauf die Gewährleistung vom Händler häufig von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt, wenn es sich um einen Gebrauchtwagen handelte. In einem vor dem Bundesgerichthof verhandelten Fall wurde diese Reduzierung der Dauer in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB genannt), die dem Kaufvertrag zu Grunde lagen, festgehalten. Diese entsprachen der „Unverbindlichen Empfehlung des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V.“.

Das Urteil des BGH vom 29. April 2015 (Az.: VIII ZR 104/14) legte jedoch fest, dass die Klauseln der AGB für juristisch nicht vorgebildete Verbraucher unverständlich seien. Dies widerspräche dem im BGB festgelegten Transparenzgebot und führe zu Nachteilen für den Käufer. Aus diesem Grund entschied das Gericht, dass die Verkürzung der Verjährungsfrist bezüglich der Gewährleistung für ein Auto nicht wirksam sei.

Garantie und Gewährleistung beim Auto – Die Unterschiede

Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.
Garantie und Gewährleistung für das Auto: Hierbei handelt es sich um unterschiedliche Konzepte.

Die Gewährleistung, die der Kfz-Händler einräumt, ist gesetzlich festgeschrieben und sie darf nicht ausgeschlossen werden. Bei der Garantie hingegen handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Sie muss dem Käufer explizit zugesichert werden. Des Weiteren ist eine Garantie nicht immer kostenlos zu haben, sie muss häufig auch extra bezahlt werden.

Welche Leistungen die Garantie umfasst, ist je nach Einzelfall unterschiedlich. Alle Details sind in den Bedingungen festgehalten, weshalb Sie sich diese vor dem Abschluss der Garantie gründlich prüfen sollten. Je nach Alter, Laufleistung und Zustand des Fahrzeugs sowie des Umfangs der Garantie sollten Sie im Vorhinein abwägen, ob sich diese für Sie wirklich lohnt. Beachten Sie außerdem, dass für ältere Fahrzeuge, die etwa zehn Jahre oder älter sind, keine Gebrauchtwagengarantie mehr angeboten wird.

Dafür profitieren Sie bei der Garantie im Gegensatz zur Gewährleistung für das Auto davon, dass Sie als Käufer nicht belegen müssen, wann der Mangel auftrat. Entstand dieser während der Garantiezeit und ist von den Bedingungen eingeschlossen, sind Sie abgesichert.

Bei Neuwagen oder jungen Gebrauchten lohnt sich eine gesonderte Garantie häufig nicht, da diese Fahrzeuge oftmals noch von der Neuwagengarantie profitieren. Die meisten deutschen Hersteller stehen zwei Jahre für bestimmte Mängel gerade und reparieren diese kostenlos. Viele asiatische Hersteller sind in diesem Zusammenhang großzügiger und geben bis zu sieben Jahre Garantie. Doch auch hier sind Verschleißteile in der Regel ausgeschlossen und werden nicht ersetzt.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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147 Kommentare

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  1. Jens
    Am 30. Juli 2019 um 10:37

    Ich habe im Oktober 2018 ein Kfz beim Händler gekauft. Bei der Probefahrt ist mir aufgefallen, dass die Kupplung sehr spät kommt.
    Da ich Angst hatte, dass die Kupplung evtl. verschließen sei, machte ich den Verkäufer darauf aufmerksam. Er erklärte sich bereit, diesen “Mangel” im Vertrag aufzunehmen (KUPPLUNG KOMMT SEHR SPÄT) und bei einem evtl. Kupplungsschaden die separat erworbene Gebrauchtwagenversicherung greifen würde.
    Nun, nach 12.000km, ist die Kupplung defekt und muss erneuert werden. Die Gebrauchtwagenversicherung greift in diesem Fall nicht, da es hierbei um ein Verschleißteil handelt.
    Muss nun der Verkäufer für diesen Schaden haften oder muss ich den Schaden selbst begleichen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 14:03

      Hallo Jens,
      eine pauschale Einschätzung dazu ist uns nicht möglich. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Öz
    Am 30. Juli 2019 um 8:08

    Hallo
    Ich habe ein Auto gekauft
    opel astra j 2010 84000 km
    Kauf Datum 13 06 2019
    Nach 40 tage haben wir Probleme
    Das Auto fehlt Wasser müssen wir im Autobahn anhalten Und mit ADAC Abgeschleppt zu Opel service
    Laut opel Kühlwasser Behälter richtig schwarz mit öl
    Zylinder Kopf Dichtung Wasser Pumpe defekt und zusätzlich Automatik Getriebe schaltet nicht ab vierte gang.
    Wir haben noch gebraucht wagen Garantie abgeschlossen für Motor und Getriebe
    Ich habe Händler angerufen er sagte sie haben Garantie rufen sie garantie an erklären sie mit
    Von uns gibt kein garantie brauchen sie uns nicht anrufen
    Wie haben jetzt viele kosten Wasserpumpe gilt nicht für Garantie arbeit kosten gesamt fast 2000 tausend Euro
    Meine frage wenn ich Anwalt gehen kriege die ganze kosten von Händler wider zürück ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2019 um 13:52

      Hallo Öz,
      wir dürfen keine kostenlose Rechtsberatung geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Vale.M
    Am 25. Juli 2019 um 16:41

    Wenn der Käufer des KFZ’s selbst Hand anlegt bzw. am Motor des KFZ‘s rumbastelt oder in eine Werkstatt abgibt, ohne den Verkäufer davon zu informieren oder abzusprechen, und möchte das KFZ nach 3 Monaten wieder zurück geben und verlangt nach Schadensersatz…. die Frage dazu: Muss der Verkäufer dafür haften, bzw. den Schadensersatz zahlen und das KFZ zurücknehmen? Oder ist der Käufer gegen den Kaufvertrag vorgegangen?

  4. BÜBEL
    Am 17. Juli 2019 um 16:50

    Habe vor ca 6 Wochen einen Renault clio für 1900 EU gekauft. Baujahr 2001 mit 80000 km. Die ersten 3wochen war ich laufend beim Händler weil Abs u. Service immer leuchtete. Jetzt habe ich ein seltsames Geräusch gehört und hab es nochmals zum Händler gebracht. Festgestellt wurde Antriebswelle rechts u. links. Auspuff mitteldämpfer u. Auspuffgummi. Das Fahrzeug ist um die defekten Stellen vollständig voll schmieren. Sieht ein jeder der hinsieht. Mein Händler muss das auch gesehen haben. Jetzt behauptet er das sind Verschleißteile ich muss die Reparatur selber zahlen.

  5. Hussam
    Am 16. Juli 2019 um 22:15

    Hallo
    Ich habe mien Auto vor 3 Monaten gekauft von Autohändlern und hat gesagt Alles in Ordnung aber die Klimaanlage funktioniert nicht .die kosten muss Autohändler bezahl
    LG

  6. Tomasn
    Am 13. Juli 2019 um 18:43

    Habe Gebrauchtwagen mit 34000km Laufleistung gekauft.Bei 44000 wurde festgestellt das die Steuerkette gewechselt werden muss.Fällt die Reparatur in die Gewährleistung des Händlers?

  7. e.lenz
    Am 8. Juli 2019 um 20:46

    Hallo,

    wenn eine Freundin den Gebrauchtwagen, den ich mir ausgesucht habe, für mich bei einem KFZ-Händler kauft, dieser eine Gewährleistung per Gesetz geben muss, und ich als Fahrerin und Besitzerin Mängel im 1. halben Jahr feststelle, ist die Gewährleistung an das Auto, oder an die Kaufende gebunden?
    Anders gefragt, muss meine Freundin sich dann bei dem Verkäufer wegen des Mangels melden.
    Weitere Frage, wenn meine Freundin mir den Wagen dann unmittelbar verkauft, per eigenem Kaufvertrag, würde die Gewährleistung des Händlers mit übergehen auf mich?
    Oder kann ich meine Freundin beauftragen das Auto für mich zu kaufen, wenn ich nicht da bin? Wie sieht es dann mit der Gewährleistung aus?
    Danke für prompte Antworten.

  8. Norbert
    Am 5. Juli 2019 um 7:51

    Moin, ich hab da mal eine Frage, gehören Türschlösser zu Verschleisteilen ?
    Habe gerade vor 3 Tagen einen gebrauchten Daihatsu Cuore 1.0 Plus Ez 6/ 2005 Km 173000 von einem Händler gekauft, wobei angeblich die Türschlösser mit einem anderen Schlüssel gehen sollten.
    Aber die Beifahrertür läßt sich weder mit dem Reservezündschlüssel noch mit dem anderen Schlüssel auf – oder zu schließen,

    Vieleb Dank

  9. Michael
    Am 3. Juli 2019 um 16:34

    Hallo.
    Ich habe mir vor fünf Monaten ein Opel Astra Twin Top Cabrio gekauft. Zwei Monate nach dem Kauf funktionierte der schließmechanismus nicht mehr richtig und ich kann nun das Dach nicht mehr öffnen. Bei kauf funktionierte das Dach problemlos.
    Der Händler sagt elektronische Bauteile seien von der Gewährleistung ausgenommen und weigert sich den Schaden zu beheben. Ist er im Recht ?
    Viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. Juli 2019 um 11:40

      Hallo Michael,

      wir können dies und dürfen dies nicht pauschal beurteilen. Am besten wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt, der Sie zu den Details Ihres Kaufvertrages und Ihres Falles allgemein besser beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Beatriz
    Am 25. Juni 2019 um 18:16

    Guten Tag,
    Ich habe ein Auto gekauft, Mercedes Viano (2008)in ein Autohaus und Sie sagten uns, dass das Auto sehr alt ist und sie können uns keine Garantie geben. Nach 2 Monaten hat das Auto ein Problem mit dem Temperatursensor. Sollten wir eine Garantie haben? Wie können wir es beanspruchen? Ist es möglich, dass dieser Fehler von der Garantie abgedeckt werden kann?

    Vielen Dank

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Juni 2019 um 10:02

      Hallo Beatriz,

      bitte beachten Sie, dass wir Ihren Fall nicht beurteilen können und dürfen. Sie könnten sich zur Beratung an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, dieser kann Sie eingehend beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Toni
    Am 15. Juni 2019 um 20:22

    Liebes BußgeldTeam,

    Was ist nun genau richtig zwecks der Gewährleistung?Verkürzung auf 1 Jahr Rechtens oder nicht?
    Liebe grüße

  12. Anton
    Am 15. Juni 2019 um 12:38

    Hallo,
    Habe mir am 21.12.2018 ein audi a6 im wert von 15.750 euro bei einem Händler gekauft. Das auto macht mir geräusche seit 2-3 monaten beim gasgeben. Unerträgliche Geräusche. sehr laut. Hab mich beim Kfz ler freund informiert. er hat gemeint dass getriebe diese geräusche verursacht oder ähnliches. Hab beim händler in hamburg angerufen er hat gemeint ich soll von einer werkstatt überprüfen lassen was das auto hat und die diagnose dann ihm per whatsapp schicken oder informieren. Er hat gemeint ich soll dann das auto nach hamburg fahren. das sind ja dann auch fast 800 km. Muss ich das auto nach hamburg fahren ? oder muss er das dann abholen ? oder darf ich das auto direkt in meiner stadt reparieren lassen ? und wer trägt die kosten für die diagnose ? wenn ja soll ich die rechnung dann auf seinen namen schreiben lassen oder auf meinem ?

    Danke im Voraus

    lg aus ingolstadt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Juni 2019 um 9:08

      Hallo Anton,
      in derartigen Fällen empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. Wir hingegen bieten diese Beratung nicht an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Sabine
    Am 13. Juni 2019 um 17:47

    Hallo… Ich bin verunsichert.
    Ich habe mir im März 2019 einen KIA Sportage gekauft. Laut Übergabeschreiben ohne Mängel.
    Vor 2 Wochen habe ich die Klimaanlage zum 1. Mal in Gebrauch gehabt, mit dem Ergebnis… Geht nicht!
    War beim Händler und habe 170, – Euro in Rechnung gestellt bekommen fürs auffüllen. Es wurde auch gleich ein Kontrastmittel dazu gegeben. Heute… Nicht einmal eine Woche später geht sie wieder nicht. Auf meine Frage wegen Gewährleistung kam Aussage des Händlers “das Fahrzeug wurde geprüfte übergeben beim Kauf.”
    ” Es war ein Steinschlag, der nach dem Kauf passiert ist” laut Kostenvoranschlag kommen Kosten in Höhe von 650, – auf mich zu. Der Händler ließ nicht mit sich reden.
    Meine Frage… Ist es besser, dies zu bezahlen? Da mich ein Rechtsstreit ja teurer kommt oder gibt es Möglichkeiten ohne zum Anwalt zu gehen?
    Vielen Dank für Ihre Mühe
    Sabine

  14. Nadine
    Am 8. Juni 2019 um 22:09

    Hallo habe eine Frage habe letztes Jahr im Februar ein Skoda Octavia beim Händler gekauft er ist ein gebraucht Fahrzeug jetzt zeigt der mir ständig Airbag Fehler an im Kaufvertrag wurde rein geschrieben Gewährleistung nur 1 Jahr muss er sich noch darum kümmern
    Danke für die Hilfe

  15. Andera K.
    Am 8. Juni 2019 um 16:23

    Hallo Liebes Team !

    Ich habe mir vor 4 Monaten ein Gebrauchtes Fahrzeug über einen Gebrauchwagen Händler
    gekauft nun ging die Lichtmaschine kaputt.
    Wer haftet für den Schaden ?
    Übernimmt die Reperatur der Verkäufer ?
    oder ist es ein Verschleßteil ?
    Gibt es eine Altersgrenze ab wann Verkäufer für ein Auto nicht mehr haften ?

  16. Jan
    Am 15. Mai 2019 um 22:38

    Moin,
    meine schwester hat vor knapp 3 monaten einen gebrauchtwagen bei einem Händler gekauft.
    nun war sie in der Werkstatt weil sie viel Öl verloren hat und die klimaanlage nicht geht.
    In der Werkstatt wurde festgestellt, das das Ansaugrohr für den Turbolader einen Riss hat und das der Kühler undicht ist.
    kosten punkt laut Kostenvoranschlag 1000€.
    Der Händler sagte mir am telefon das er nicht für alles aufkommen würde, man müsste hälfte hälfte machen.
    geht solch ein schaden unter der Gewährleistung? und wer muss was zahlen? steht meiner Schwester in dem Zeitraum ein Leihwagen zur Verfügung vom Händler? weil sie ist Berufstätig ect.
    wie wäre jetzt die Vorgehweise?

  17. Sarah
    Am 10. Mai 2019 um 19:26

    Hallo,
    Ich habe genau am 08.05 ein Auto bei einem Händler gekauft. Er meinte er gibt keine Garantie aber die normale Gewährleistung.
    Nun mein Problem… Jetzt nach zwei Tagen macht mein Auto beim anlassen komische Geräusche als würde er nicht richtig zünden.
    Würde das gerne in der Werkstatt überprüfen lassen aber wer kommt dafür dann auf ? Wie verhalte ich mich jetzt?
    Nicht das, dass Auto nach einer Woche Vollschaden ist.
    Ich bedanke mich herzlich für jede Hilfe.

  18. Bennewitz
    Am 6. Mai 2019 um 14:40

    Hallo
    Ich habe am 4.1.19 einen Nissan Micra für meine Tochter beim Händler gekauft,jetzt nach 4 Monaten ist die Servolenkung defekt,
    Muß der Verkäufer es beheben ?

  19. Matthias
    Am 26. April 2019 um 15:41

    Hallo,
    ich habe ein Fahrzeug bei einem Händler gekauft, der 400km entfernt, wer bezahlt den Hin- und Rücktransport? kann ich das Fahrzeug durch eine Firma bringen und holen lassen?

  20. Mario
    Am 24. April 2019 um 11:06

    Hallo,

    Ich habe mir im Januar 2019 ein autogekauft(5 Jahre alt, 100T km) beim Händler. Im Februar ist der Turbo auf der Autobahn kaputt gegangen. Dies wurde über die Garantie abgewickelt. Ich musste jedoch 800€ zahlen(Eigenanteil Ersatztteile)
    Meine Frage kann ich die 800€ von dem Autohaus wieder holen? da nach ihrer erklärung es ja unter Gewährleistung zählt?

    VG Mario

  21. Kretschmer
    Am 23. April 2019 um 20:53

    Hallo,

    Mein Auto bekommt kein TÜV und ich bin im 7 Monat der Gewährleistung und der Händler sagt, dass die Mängel nicht abgedeckt wären. Explizit geht es um die Scheinwerferreinivungsanlage….keine Verschleißteil ?….

    Lg

  22. Michael
    Am 21. April 2019 um 12:13

    Hallo wir haben vor drei Monaten einen 1 er Bmw gekauft für unsere Tochter Baujahr 2006 nun zeigte sich das das Fahrzeug einen sehr sehr hohen Ölverlust. Nun brachte ich das KFZ in meine Werkstatt die wiederum lehnte der Autohändler ab nun steht das in einer Inhaltungswerkstatt wo Ventilschaftsdichtung und Kolbenringe erneuert werden in Stuttgart ich bin aus Mannheim, wird ca. 3 Wochen dauern .
    Habe ich Anspruch auf Leihfahrzeug oder andere Dinge wie Wertminderung.
    Danke im voraus für eure Hilfe.

  23. David
    Am 2. April 2019 um 17:22

    Guten Tag liebe Leute,

    Meine Frau und ich haben uns Anfang des Jahres, ein Clio Bj:2013 mit 35tkm. gekauft jetzt nach 3tkm.die wir gefahren sind sind die Bremsen runter die Wagen durchlief eine Inspektion beim Verkäufer schluss endlich kann es doch nicht sein das er nach 38tkm. die bremsen runter sind oder?
    Ein Befreundeter Mechaniker sagt das selbe das es nicht sein kann.

    wie verfahre ich ?

    mfg und besten dank

  24. Monika
    Am 18. März 2019 um 16:29

    Hallo,

    ich hätte gerne eine Frage. Naja ich habe ein paar Fehler beim Kaufen vom meinem Auto begangen, ich war zu naiv, aber ich hoffe, dass Recht an meiner Seite steht. Nämlich beim Kaufen, habe ich keine Probefahrtmöglichkeit, aber trotzdem habe ich dieses Auto genommen. Ich habe nach dem techsnischen Zustand gefragt, sollte alles passen. Nach erster Woche von Fahen, check engine hat mir geleuchtet und bin zum Mechaniker gefahren…jetzt meldet mir der Mechaniker, dass die Bremse total verrostet sind, plus sollte ich Reife wechseln lassen und jetzt frage ich ob der Händler sollte Kosten übernehmen?

  25. Barbara
    Am 27. Februar 2019 um 14:52

    Ich habe vor einer Woche einen gebrauchten Pkw beim Händler gekauft. Jetzt habe ich nach 4 Tagen einen Schaden an der Zylinderkopfdichtung. Kann der Verkäufer mich zwingen vom Kaufvertrag zurückzutreten oder habe ich ein Recht auf die Reparatur?
    Liebe Grüsse

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