Busführerschein: Die Führerscheinklasse D zur Personenbeförderung

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Führerscheinklasse D

Wozu berechtigt Klasse D?

Besitzer des D-Führerscheins dürfen Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen neben dem Fahrzeugführer gedacht sind, fahren. Es handelt sich also um einen Führerschein für Busse.

Gibt es Vorgaben zum Mindestalter?

Generell wird die Führerscheinklasse D erst ab 24 Jahren erteilt. Allerdings gelten Sonderregelungen, für Personen, die zum Beispiel einen entsprechenden Ausbildungsberuf absolviert haben und anschließend Fahrten im Linienverkehr mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km durchführen.

Ist die Fahrerlaubnis zeitlich begrenzt?

Ja, die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich nur für fünf Jahre erteilt. Danach ist eine Verlängerung nur möglich, wenn ein ärztliches Gutachten bestätigt, dass der Fahrer die körperlichen Voraussetzungen und Mindestanforderungen ans Sehvermögen erfüllt.

Bus fahren mit dem Führerschein Klasse D

Ein Fahrer mit dem Busführerschein
Ein Fahrer mit dem Busführerschein

Wer in Deutschland einen Bus mit mehr als acht Fahrgästen fahren möchte, benötigt einen Führerschein der Klasse D. Zudem kann damit auch ein Anhänger an den Bus gekoppelt werden, um beispielsweise das Gepäck der Fahrgäste zu transportieren.

Denn mit dem Erwerb der Führerscheinklasse D besitzen die Fahrer gleichzeitig auch einen D1-Führerschein. Dieser berechtigt es, einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 750 kg am Bus mit sich zu führen.

Der Busführerschein ist für jeden verpflichtend, der gewerblich Fahrgäste transportiert. Dies betrifft vor allem Fahrer von Linien- und Reisebussen.

Welche Bus-Führerscheinklassen gibt es?

D-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • enthaltene Klassen: D1
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D-Führerschein

D1-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
  • Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
  • Vorbesitz der Klasse B notwendig
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1-Führerschein

D1E-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
  • Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
  • enthaltene Klassen: BE
  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum D1E-Führerschein

DE-Führerschein

  • berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
  • Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
  • enthaltene Klassen: BE, D1, D1E
  • Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
  • Mehr zum DE-Führerschein

Voraussetzungen für den Busführerschein

Wer mit dem D-Führerschein einen Bus im öffentlichen Straßenverkehr führen möchte, muss dafür bestimmte Kriterien erfüllen. Folgende Voraussetzungen bestehen für den Erwerb eines Klasse D-Führerscheins für den Bus:

  • Das Mindestalter für Anwärter auf diesen Busführerschein liegt bei 24 Jahren. Es gibt aber Ausnahmen.
  • Der Besitz eines B-Führerscheins ist obligatorisch.
  • Ein medizinisches Gutachten ist vor der Ersterteilung vorzulegen.
  • Um den Busführerschein D zu erhalten, muss der Anwärter außerdem einen Sehtest bestehen

Wer einen Busführerschein machen möchte, der sollte sich durch Zuverlässigkeit auszeichnen, schließlich trägt er eine große Verantwortung, wenn er Fahrgäste transportiert. Hierbei sind auch Freundlichkeit und Stressresistenz gefragt.

Mindestalter für den Busführerschein

Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer bereits mit 21 Jahren einen Busführerschein machen möchte, muss eine IHK-Prüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz) abgelegt haben. Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer machen, können somit die Fahrerlaubnis der Klasse D schon vor dem 24. Geburtstag erhalten.

Auch Fahrten, die nicht länger als 50 km sind, dürfen Sie bereits mit 21 fahren werden, wenn folgende Bedingung erfüllt ist: Es liegt eine “beschleunigte Grundqualifikation” nach § 4 Abs. 2BKrFQG vor. Wer eine solche Grundqualifikation hat, kann dann mit 23 Jahren schon einen vollwertigen Busführerschein der Klasse D erwerben. Mit 20 Jahren dürfen Sie Kfz des D-Führerscheines fahren, wenn Sie eine der folgenden Ausbildungen abgeschlossen haben:

  • staatlich anerkannte/r Berufskraftfahrer/in
  • staatlich anerkennte/r Fachkraft im Fahrbetrieb
  • Ausbildung mit ähnlichen Inhalten wie in den oben genannten

Selbst mit 18 Jahren dürfen Sie schon machen, wenn Sie sich in einer Ausbildung im Linienverkehr (bis 50 km, keine Fahrgäste) befinden.

Bereits ein halbes Jahr vor dem Geburtstag, an dem das jeweilige Mindestalter erreicht wird, kann die Ausbildung begonnen werden. Folgende Grenzen allerdings sind zu beachten:

  • Frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters darf die theoretische Prüfung gemacht werden
  • Frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters darf die praktische Prüfung gemacht werden

Bei einer Fahrschule können Sie sich einen Terminplan für den Erwerb Ihres Busführerscheins erstellen lassen.

Verlängerung des Busführerscheins alle fünf Jahre

Medizinische Untersuchung für den Busführerschein
Medizinische Untersuchung für den Busführerschein

Der Busführerschein ist jeweils fünf Jahre gültig; nach diesem Zeitraum muss der Führerschein-Inhaber den Busführerschein verlängern lassen. Dies geschieht durch die Vorlage eines aktuellen medizinischen Gutachtens und eines Gutachtens, welches seine ausgezeichnete Sehfähigkeit bestätigt. Das Sehgutachten darf nicht älter als zwei Jahre alt sein, während das medizinische Gutachten nicht älter als ein Jahr sein darf, damit eine Verlängerung möglich ist.
Die erforderlichen Gutachten kann jeder Allgemeinmediziner ausstellen.

Er überprüft beispielsweise die Belastbarkeit und die Aufmerksamkeitsleistung des Bewerbers. Auch bei der Zulassungsbehörde kann eine medizinische Untersuchung vorgenommen werden, so dass zur Verlängerung im Idealfall nur ein einzelner Termin notwendig ist. Bitte suchen Sie rechtzeitig die Führerscheinstelle auf (etwa 3 Monate vor Ablauf des Führerscheins), so dass die Verlängerung rechtzeitig vorgenommen werden kann.

Welche Unterlagen sind für den Führerschein Klasse D erforderlich?

Zu Erteilung oder zur Verlängerung des Busführerscheins werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • Ein aktuelles Passbild (biometrisch)
  • Personalausweis
  • Medizinisches und augenärztliches Gutachten

Busführerschein – Kosten

Wie teuer der Busführerschein am Ende wird, das ist abhängig von der Anzahl der benötigten Theorie- und Praxisstunden. Auch regional gibt es Unterschiede, was den Preis betrifft. Gleichzeitig hat jede Fahrschule die eigenen Tarife, und so lohnt sich ein Vergleich. 

Manchmal übernimmt auch der Ausbildungsbetrieb die Kosten für einen Busführerschein, wenn die Ausbildung dies erfordert. Nachfragen lohnt sich, denn der D-Führerschein um einen Bus zu steuern kann mit Ausgaben in Höhe von 4000 – 5000 Euro einhergehen.

Führerschein-Besitzstand und Übergangsregelungen beim Busführerschein

Die Führerscheinklassen D, D1, DE sowie D1E waren früher in einer einzelnen Führerscheinklasse, der “Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in KOM”,  zusammengefasst. “KOM” steht für “Kraft-Omnibus”. Bei der Umschreibung der Fahrerlaubnis erhalten Sie für den KOM-Führerschein den EU-Kartenführerschein.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (97 Bewertungen, Durchschnitt: 4,37 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

137 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Rami
    Am 7. Februar 2018 um 16:21

    Ich möchte mit 57 Jahren einen Busschein machen. Habe den Führerschein C1E und CE .
    Wie hoch sind die Anforderungen diesen Schein zu bestehen?
    Bzw. die Durchfallquote?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 16:13

      Hallo Rami,

      die formalen Anforderungen können Sie dem obigen Text entnehmen. Zu den Erfahrungen bezüglich der Durchfallquote können Sie sich bei einer Fahrschule erkundigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. mehmet
    Am 21. November 2017 um 22:47

    Hallo ich bin 30 jahre alt.ich habe seit 2010 B klasse fruschein ich möchte ein buss fruschein haben D klasse ich keine richtig Deutsch lesen und schreiben bissen kann ich ohne deutsch prüfung ist möglich ein D klasse fruschein haben nur tüsckisch prüfung und Theorie dann kann ich danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Dezember 2017 um 12:51

      Hallo Mehmet,

      Sie können die theoretische Prüfung auch auf Türkisch ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ulrike
    Am 1. November 2017 um 19:26

    Ich habe einen Führerschein der Klasse D und möchte privat einen (Klein-)Bus bzw. Mietwagen mit mehr als acht Personen fahren. Benötige ich für solche Fahrten zusätzlich einen P – Schein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. November 2017 um 11:02

      Hallo Ulrike,

      für die private Nutzung benötigen Sie keinen Personenbeförderungsschein. Dieser gilt vor allem für gewerbliche Fahrer. Im Übrigen berechtigt Sie bereits der Führerschein der Klasse D zur Fahrgastbeförderung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Marcus
    Am 6. Oktober 2017 um 20:23

    Hallo,

    Ich bin am überlegen einen Busführerschein zu machen, da ich evtl am Flughafen als Busfahrer tätig werden möchte.
    Meine Frage ist wielange es im Schnitt dauert einen Führerschein der Kl.D/D1 zu machen?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2017 um 9:57

      Hallo Marcus,

      wie lange die Ausbildung dauert, hängt davon ab, wie viele Stunden Sie in Theorie und Praxis ableisten müssen. Die Anzahl der Stunden variiert je nach den Führerscheinklassen, die Sie schon besitzen. Eine pauschale Antwort lässt sich deshalb nicht geben. Eine Fahrschule Ihrer Wahl kann nähere Angaben machen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Dominik m.
    Am 21. September 2017 um 16:18

    Hallo.

    Darf ich mit dem D Führerschein auch unser privates Wohnmobil mit 5,4t fahren?

    Schließt also der D FS den C1 FS ein?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:55

      Hallo Dominik,

      Klasse D1E schließt die Klassen BE und C1E ein, sofern Klasse C1 vorhanden ist. Klasse DE schließt D1, BE und C1E ein, sofern Klasse C1 vorhanden ist. Die D-Klassen befähigen Sie also nicht automatisch dazu, einen Lkw zu führen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Mohammadrahim R.
    Am 21. September 2017 um 10:38

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Ich war in Afghanistan LKW Fahrer. Und bin seit 20 Monate in Deutschland, ich hab A2 gemacht. Und dann möchte ich einen Bus Fürerschein bekommen. Können Sie bitte mir helfen?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Herr R.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2017 um 10:16

      Hallo Mohammadrahim,

      kontaktieren Sie zu diesem Zweck am besten eine Fahrschule. Dort können Sie erfahren, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Erlinda M.
    Am 10. Juni 2017 um 10:13

    Hallo ich möchte ab 20 Jahre ein Busführerschein machen

  8. Toni
    Am 8. Juni 2017 um 13:33

    Hallo,

    derzeit sitze ich in der Ausbildung zum Klasse D Führerschein.
    Nach Antrag auf der Führerschein stelle habe ich eine Verwarnung vom Ordnungsamt bekommen da 4 Punkte in Felnsburg eingetragen sind. Kann mir jetzt noch der Führerschein verweigert werden?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2017 um 11:10

      Hallo Toni,

      unter Umständen könnte dies ein Problem sein. Es gibt aber die Möglichkeit Punkte zu reduzieren mittels Punkteabbauseminar. Ggf. lohnt sich eine Nachfrage bei der Führerscheinstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Gabi
    Am 16. Mai 2017 um 15:22

    Moin, moin, ich bin 55 Jahre alt, und habe seit 1996 einen KOM Schein.
    Bin nur 6 Jahre Linienbus gefahren, habe aber den P-Schein und Klasse C D immer alle 5 Jahre verlängern lassen, noch gültig bis 2020.
    Ich möchte jetzt wieder Bus fahren, reicht es dann dafür jetzt die Module 1 – 5 zu machen?
    Ich habe keinen Eintrag 95 im Führerschein bei Klasse C und D.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Mai 2017 um 10:33

      Hallo Gabi,

      im Grunde sollte das dann reichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Marvin
    Am 9. Mai 2017 um 9:16

    Hallo,
    ich bin 96 geboren und somit erst 21 Jahre. Arbeite ganz normal als Industriemechaniker in der Automobilbranche und möchte einen Busführerschein machen.
    Bei der Fahrschule habe ich schon angefangen… Ärztliche Untersuchung gemacht…. Erste-Hilfe-Kurs gemacht…. jetzt habe ich nach Bearbeitung meines Führerscheinantrages vom landratsamt Bescheid bekommen dass ich erst ab 24 einen Führerschein der Klasse D machen kann.
    Gibt es eine Möglichkeit wie ich den Führerschein auch jetzt schon machen kann obwohl ich erst 21 bin?

    Danke im Voraus.

    Marvin

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Mai 2017 um 11:20

      Hallo Marvin,

      nur wenn Sie eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer absolvieren und die IHK-Prüfung bestanden haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 27. März 2017 um 16:17

    Hallo, im Jahre 2008 galt noch, das der Besitz der D- Klasse nicht dazu berechtigt 8 bzw 9- Sitzer im gewerblichen (beruflichen) bereich zu Führen, wurde mir 2008 bei einer Verkehrskontrolle mitgeteilt. Es hies damals dafür benötige ich einen Pesonenbeförderungsschein. Gilt diese reglung immer noch ?? Bei einer Fahrerschulung sagte man uns das diese reglung abgeschafft wurde und “der Busfahrer” nun den 8-Sitzer auch fahren darf. Nur konnte uns keiner sagen wo dies geschrieben steht.
    Danke für Ihre Hilfe

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. März 2017 um 9:36

      Hallo Thomas,

      Sie benötigen – um mit einem D-Führerschein Taxi fahren zu können – keine Personenbeförderungsschein, sondern müssen eine Ortskundeprüfung ablegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. oliver
    Am 27. März 2017 um 9:27

    Hallo,ich habe im Jahr 2011 eine Trunkenheitsfahrt gehabt, mit Führerscheinentzug .
    Nach bestandender mpu habe ich ihn wiederbekommen.Ein Punkt zwecks zu schnellen fahren aus dem Jahr 2013 steht auch noch im FAER.
    Habe ich die Möglichkeit einen Busführerschein zu machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. März 2017 um 10:20

      Hallo Oliver,

      grundsätzlich schreibt der Gesetzgeber für die Erteilung eines Busführerscheins (Klasse D) eine ärztliche Untersuchung, einen Sehtest und ein Gutachten über die Erfüllung der besonderen Anforderungen an Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie Reaktionsfähigkeit vor. Sind Sie zudem mindestens 24 Jahre alt (in Ausnahmefällen können auch schon 18-Jährige den Führerschein erwerben), liegen keine weiteren Bedingungen vor.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • oliver
        Am 27. März 2017 um 13:59

        Vielen Dank für Ihre Antwort,mit den vorab Untersuchungen habe ich mich schon befasst und bin dabei sie zu absolvieren.Mein Gedanke ist halt aber immer noch bei der Sache mit dem fahren unter Alkohol,das mir das noch nen Strich durch die Rechnung machen könnte.Schaue und recherchiere schon seit Wochen aber komme nie so wirklich zu einer klaren Antwort.Man will halt Personen befördern,da schon mal mit Alkohol aufgefallen,das passt irgendwie nicht zu einander.

  13. Hafez
    Am 16. März 2017 um 1:57

    Ich bin aus Syrien, möchte ich einen Busfahrer zu arbeiten, und ich habe einen Führerschein der Klasse B in Deutschland und arbeitete ich in meinem Heimat Busfahrer für 10 Jahre, und ich bin 39 Jahre alt. Wie kann ich wieder in Deutschland Busfahrer arbeiten. Habe ich das Recht haben, in diesem Beruf zu arbeiten,

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 9:33

      Hallo Hafez,

      wenn Sie in Deutschland Bus fahren wollen, müssen Sie den Bus-Führerschein neu machen. Deutschland hat kein besonderes Abkommen mit Syrien, welches eine Anerkennung des syrischen Führerscheins erlaubt. Daher werden Sie die theoretische und praktische Prüfung für den Führerschein der Klasse D absolvieren müssen. Möglicherweise finden Sie bei den Verkehrsbetrieben in Ihrer Nähe einen Arbeitgeber, welcher die Kosten für den Führerschein übernimmt. Grundsätzlich sollte aber nichts dagegen sprechen, diesen Beruf hier auszuüben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Chris
    Am 12. März 2017 um 17:56

    Hallo,
    ich bin derzeit 18 Jahr alt und ich möchte gern die Fahrerlaubnis D machen. Kann ich den Führerschein schon mit 20 Jahren absolvieren, ohne das ich eine Ausbildung mache als Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb. Ich freue mich auf eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. März 2017 um 9:36

      Hallo Chris,

      Das Mindestalter für den Erwerb eines Führerscheins der Klasse D liegt bei 24 Jahren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wer bereits mit 21 Jahren einen Busführerschein machen möchte, muss bereits eine IHK-Prüfung nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG (Bundeskraftfahrerqualifikationsgesetz) abgelegt haben. Wer also eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer macht, kann den Fahrerlaubnis der Klasse D schon vor dem 24. Geburtstag erhalten. Für andere Personen besteht diese Möglichkeit jedoch nicht.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Ejovwo
    Am 2. März 2017 um 8:30

    Ich kann die Führerschein Klasse D und C mit englischer Sprache machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. März 2017 um 9:20

      Hallo Ejovwo,

      ja das sollte gehen. Es gibt Fahrschulen, die auf fremdsprachige Fahrschüler spezialisiert haben. In den gängigen Fremdsprachen (z.B. Englisch, Spanisch, Französisch) sollte es also kein Problem sein. Sie erhalten bei der theoretischen Prüfung dann einen übersetzten Fragebogen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Anja,47
    Am 17. Februar 2017 um 16:16

    Hallo,
    Ich habe seit 1994 den Lkw FS in Ausbildung zum Berufskraftfahrer gemacht.Habe ärztliches Gutachten und 95 er Eintragung. Nun möchte ich den Bus führerschein für den öffentlichen Strassenverkehr machen.Muss ich ausser theoretischer und praktischer Prüfung noch eine Prüfung (IHK) machen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:04

      Hallo Anja,

      in der Regel müssen alle Omnibusfahrer eine zusätzliche Prüfung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) vorweisen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Dominik
    Am 31. August 2016 um 20:36

    Hallo ich habe jetzt vor einen Führerschein der Klasse D zu machen! Meine Frage darf ich dann einen LKW mit 7,5 t. Auch fahren?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 8:59

      Hallo Dominik,

      die Führerscheinklasse D berechtigt zum Fahren von Kraftfahrzeugen (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A) die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
      Eingeschlossen ist die Klasse D1, die wiederum zum Fahren von Kraftfahrzeugen berechtigt (ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A), die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Philipp
        Am 20. Mai 2018 um 11:00

        Hallo,
        diese Antwort beantwortet doch leider nicht seine Frage?!
        Ich möchte auch gerne mal wissen ob ich mit meiner Fahrerlaubnis der Klasse „D“ ein 7,5T Fahrzeug fahren darf.
        Ich fahre tagtäglich Omnibusse mit mehr als 20T.
        Danke

        • bussgeldkatalog.org
          Am 18. Juni 2018 um 9:12

          Hallo Philipp,

          das hängt von der Art des Fahrzeuges ab. Für Lastkraftwagen benötigen Sie im Regelfall einen C-Führerschein, auch wenn Sie bereits mit einem D-Führerschein schwere Wagen fahren dürfen. Einzelheiten erfragen Sie beim TÜV oder der Fahrerlaubnisbehörde.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Leo
    Am 14. Juni 2016 um 12:54

    ich habe den Führerschein seit 1961 mit den Klassen A1, A,B, C1 mit 171,BE, C1E, CE 17.11.13 79 C1E M, L 174, 175, und TS
    181. Außerdem einen gültigen Personenbeförderungsschein. Darf ich damit einen Bus mit 16 Fahrgästen fahren und diesen
    nur ohne Fahrgäste ? Danke für Ihre Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. Juni 2016 um 9:24

      Hallo Leo,

      diesbezüglich ist ein Busführerschein der Klasse D notwendig, wenn es um diese Anzahl von Personen geht und ein Bus gefahren wird.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Mackev
    Am 12. Juni 2016 um 17:41

    Mit 48 Jahre muss ich mein FS.Kl.B,BE;C1,C,CE,D,DE wechseln.Welche Ärtzliche untersuchungen brauche ich noch?Ich habe schon Augenartz und Hausartz untersuchungen gemacht.Danke!!!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. Juni 2016 um 8:31

      Hallo Mackev,

      in diesem Fall empfehlen wir Ihnen sich bei der zuständigen Zulassungsbehörde zu informieren, ob eventuell weitere medizinische Untersuchungen erforderlich sind. Das medizinische Gutachten kann auch dort direkt vorgenommen werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Erol
    Am 4. Juni 2016 um 6:05

    Nach pozitif mpu darf ich bus fuhrerschein machen?danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2016 um 9:15

      Hallo Erol,

      nach einer erfolgreich absolvierten MPU, ist es möglich, den Führerschein wieder zu beantragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Ali K.
    Am 17. Mai 2016 um 22:42

    Hallo ich habe seit 2012 den Führerschein (Alt) C und weiterbildung 95 schongemacht Möchte den Busschein D machen muss ich dann die Theorie und die praktische Prüfung neu machen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Mai 2016 um 10:12

      Hallo Ali,

      in der Tat sind beide Prüfungen notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Waldemar
    Am 19. April 2016 um 8:29

    Hallo ich habe seit 91 den Führerschein (Alt) B,BE,C1,C1E, Möchte den Busschein D machen muss ich dann die Theorie und die praktische Prüfung neu machen.

    Danke im Voraus

    MfG Waldi

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 11:04

      Hallo Waldemar,

      ja Sie müssen den kompletten Fahrschulkurs absolvieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. April 2016 um 9:42

      Hallo Waldemar,

      in der Tat sind bei Prüfungsteile notwendig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Johannes
    Am 10. April 2016 um 20:07

    Hallo ich fange ab September die Ausbildung zum Berufskraftfahrer an. Ich möchte dann auch den A2 Moped Schein machen. Kann ich dass verbinden, so dass ich die Grundtheorie nur 1 mal machen muss? Habe jetzt nur B BE und bin 19

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2016 um 8:44

      Hallo Johannes,

      in der Regel ist es möglich Stunden für verschiedene Führerscheinklassen gleichzeitig zu absolvieren. Sie sollten das mit der Fahrschule abklären, ob es diese es Ihnen anbieten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. H. Axel
    Am 13. März 2016 um 15:24

    Ich besitze einen alten Führerschein der Klasse D beschränkt mit Punkt 79 auf 7,5t. zGG oder <25S, der Punkt 95 ist ebenfalls eingetragen! Kl.D1E ist ebenfalls enthalten.

    Diesen FS kann man heute nicht mehr erwerben, wegen Besitzstand gilt er aber noch und wird auch alle 5 Jahre verlängert.

    Was muss ich tun, um diesen FS auf die normale Klasse D (ohne Einschränkung!) umgeschrieben zu bekommen? Muss hier das ganze Prozedere für Erwerb der Fs Klasse D neu durchlaufen werden oder geht dies auch einfacher bzw. günstiger??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. März 2016 um 11:11

      Hallo Axel,

      Sie können bei einer Fahrschule, welche den Erwerb der D-Scheins bietet, nachfragen. Eventuell ist ein vereinfachter Erwerb für Sie möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. ismet P.
    Am 12. März 2016 um 16:38

    Hallo ich habe zeit 7 monaten den füreschein kl c und ce gemacht wen ich kl D mache kan ich dan auch mit anheger fahren danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. März 2016 um 10:15

      Hallo Ismet,

      mit dem Führerschein der Klasse CE ist es Ihnen bereits gestattet ein Fahrzeug mit einem Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg zu fahren. Darüber hinaus dürfen Sie dann auch Busse mit Anhängern führen, wenn Sie den Führerschein der Klasse D erlangen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar