Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Jan Frederik Strasmann

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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235 Kommentare

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  1. Rafael
    Am 1. Mai 2023 um 23:59

    Habe meine Führerschein 1980 gemacht und 2001 wegen Trunkenheit abgeben müssen. Mein einzigste Vergehen in 40 Jahren. Nach einer Empfehlung der Führerscheinbehörfe machte ich einen 1 monatlichen Kurs mit der mich 800€ kostete um den Führerschein 3 Monate eher beantragen zu können.Bei der Wiedererteilung wurden mir von der Führerscheinstelle die Unterlagen zum beantragen der B Klasse zugesendet. Leider hatte ich nicht bemerkt das ich damit nur bis 3,5t fahren darf. Bei der Aushändigung hatte ich aber reklamiert, aber es hieß ich hätte das recht auf die Klassen des alten 3er verwirkt. Seit Jahren versuche ich dagegen vorzugehen finde aber keinen Ansatz wo ich klagen könnte. Mein Rechtsschutz möchte keinen Anwalt stellen, da ich 2001 noch nicht versichert war. Da ich jetzt ein Wohnmobil gekauft habe und am Gewichtslimit liege müsste ich eigentlich den C1 Führerschein machen. Ich bin aber der Meinung das due Behörde da einen Fehler gemacht hat und mir die falschen Anträge damals zugeschickt hat. Weiß jemand wie man sich da am besten wehren kann? Finde leider im Internet keinen Ansatz oder Hilfe.

  2. Lea
    Am 1. Mai 2023 um 1:11

    Hallo,
    ich habe im August 2013 meinen Führerschein aufgrund von BTM (Cannabis & harte Drogen) verloren. Als ich erwischt wurde stand ich mit dem Auto auf einem Feldweg und hatte theoretisch nicht am Straßenverkehr teilgenommen. Leider bin ich damals mit einem Anwalt dagegen vorgegangen und haben letztlich die Klage im Mai 2014 zurückgezogen, da sie ins nichts führte. In meinen Unterlagen konnte ich keinerlei Anmerkungen zu einer Sperrfrist finden.
    Daher meine Frage, ob bei mir die 10 oder 15 jährige Frist zählt.
    Die andere Frage wäre, ob dann das Datum zählt, an dem ich den ersten Brief erhalten habe oder das Datum, an dem die Klage zurück gezogen wurde?

    Über eine hilfreiche Antwort wäre ich dankbar.
    Viele Grüße

  3. Tomáš E
    Am 30. März 2023 um 16:02

    Guten Tag, ich bin 2016/4 Fahrrad gefahren, ich habe 1,9 inhaliert. Ich war zweimal an der MPU und habe es nicht geschafft. Ich habe immer noch keinen Führerschein und bin noch nie in meinem Leben nach Alkoholkonsum Auto gefahren. Ich weiß nicht mehr, was ich tun soll.

  4. Kil
    Am 23. März 2023 um 13:35

    Hallo meine Papas Führerschein ist Zeit 1997 entzogen er kriegt seine Führerschein nicht und 2010 wurde er mit Mofa erwischt er hatte bisschen Alkohol getrunken Mofa darf er ja fahren ohne Mofa Führerschein da er yja 1963 Jahrgang ist haben wir jetzt die rechte ohne mpu seine Führerschein wieder zur bekommen

  5. David
    Am 17. Januar 2023 um 1:28

    ich habe mein führerschein vor 9 Jahren wegen 1,49 Promille verloren bzw würde von der Polizei vor Ort eingezogen Strafe wurde bezahlt aber dann von mir keine Neuerteilung bzw. Antrag gestellt das ich mein führerschein wieder bekomme! was muss ich jetzt tun bzw kriege ich jetzt meinen führerschein wenn ich ihn beantrage normale zurück weil Strafe ist bezahlt

    vielen Dank für die Antwort

  6. Frank B
    Am 6. Januar 2023 um 20:03

    Hallo,ich bin 54 Jahre alt und musste meinen Führerschein wegen Alkohol abgeben.1 Jahr Fahrverbot,MPU das ganze Prozedere eben.Letztendlich wurden fast 2 Jahre daraus,was anscheinend normal ist.Ich Hatte auch den Lkw Führerschein drauf.Insgesamt über 30 Jahre war ich im Besitz des Führerscheins.Gut alles meine Schuld niemand anderer.Ich habe ihn nun wieder seid 3 Monaten.Als Neuerteilung Wenn ich die C Klasse wieder haben will muss ich nur 2 Atests vorbeibringen wurde mir gesagt.Art und Augenarzt.Aber um den geht es mir gar nicht.Ich wollte diese B196 Erweiterung machen.Kann das wirklich sein,das ich erst 5 Jahre wieder in Besitz des Führerscheins sein,damit ich diesen billigen Schein beantragen kann?Obwohl ich schon fast 35 Jahre ohne irgendwas damit gefahren bin,sogar mit nem 40 Tonner.Nun hab ich einen neuen Führerschein mit ganz aktuellen Ausstelldatum und dies soll der Grund sein das ich warten muss bis ich fast 60 bin?Das darf doch nicht wahr sein…gibt es da wirklich keine Möglichkeit???Danke schon mal…Frank

  7. Anke A
    Am 18. Dezember 2022 um 12:24

    Hallo, ich habe 1995 meinen Führerschein wegen einer Straftat abgenommen bekommen. 2002 habe ich ihn neu gemacht. Mein damaliger Fahrlehrer meinte, er würde ihn nach altem Recht beantragen. Ich habe erst später festgestellt, das dies nicht der Fall war. Ich habe den neuen Klasse B bekommen. Kann man da noch was machen? Vielen Dank Anke A

  8. Stephan V
    Am 3. Dezember 2022 um 1:07

    Hallo habe mein Führerschein 2007 abgeben müssen….damals zu unerfahren gewesen ja man lernt raus…also hatte mein führerschein knapp über 1 jahr und dann kam es zum unfall 1,43..promille mit sachschaden
    geparktes auto frontscheinwerfer angestoßen kaputt…!! Führerschein weg..!!! Bekomme ich mein Schein so wieder…?? klar im vorfeld… erste hilfe test , sehtest, führungszeugnis gultiger ausweiß passbild…!!! Reicht das um mein Schein wieder zubekommen ohne irgendwas..!?

  9. Mischa
    Am 22. Oktober 2022 um 8:18

    28.11.2007 bin ich in Offenbach a.M. unter 1,83 Promille um ca. 5 Uhr morgens auf der Straße gefahren und über eine Verkehrsinsel gefahren und ein Verkehrsschild dabei beschädigt. Ich wurde dabei gesehen und wie ich weitergefahren bin. Eine Stunde später war schon die Polizei bei mir zuhause und der Führerschein wurde mir entzogen. Am 08.01.2008 folgte der Rechtsurteil und von der Fahrerlaubnisbehörde eine Anordnung zur MPU. MPU wollte ich umgehen, weil sie mir zu teuer war. Und die Zeit von 15 Jahre (Sperr und Verjährungszeit aussitzen). Seit lange Zeit trinke ich überhaupt nicht mehr. in Mai 2022 kurz vor der Beendigung dieser Verjährungszeit habe ich einem Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei Kreis Offenbach Fahrerlaubnisbehörde gestellt und in Juni nachdem ich alle nötigen Unterlagen hatte nach Dietzenbach gefahren. Am 13 Oktober bin ich nach Anforderung erneut nach Fahrerlaubnisbehörde von Kreis Offenbach in Dietzenbach gefahren um die Gebühr von 155,30 Euro zu entrichten. Eine Woche später erhielt ich den Brief, mit einer Anordnung zur MPU und erneute Prüfung in Theorie und Praxis. Jetzt habe ich eine Frage: wenn ich jetzt den Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zurücknehme läuft dann die 15-Jahresfrist weiter oder beginnt die Verjährungsfrist dann wieder von vorne.

  10. mirax71
    Am 26. Juli 2022 um 14:29

    ich habe den führerschein im januar 22 abgeben müssen. der termin zur wiedererteilung ist am 12.august22
    ich habe ende april22 neu beantragt. bis jetzt alle unterlagen abegegeben. ich habe aber noch keinen bescheid
    von irgendeinem amt, ob und wann mir den schein wiedergibt. in 2 wochen wäre der termin. meinem arbeitgeber
    nannte ich auch dieses datum. wann kann ich denn mit irgendeiner reaktion seiten des amts rechnen ?????

  11. Fußgänger
    Am 23. Juni 2022 um 12:18

    Ja nein vielleicht. Meinen Lappen habe ich vor über 20 Jahren wegen einer Vollrauschfahrt verloren.
    Bevor ich viel Geld bezahlen muss das ich nicht habe würde ich gerne wissen ob ich meine Fahrerlaubnis zurückbekomme..
    Nein, erstmal einen Antrag stellen und dann passiert dies oder das hier und beim anderen Sachbearbeiter aber solches und jenes.
    MPU? Moment. Mal würfeln.

  12. Markus H
    Am 5. Juni 2022 um 23:18

    Hallo

    1997 habe ich den Führerschein Klasse 3 gamacht.
    1993 wurde mir dieser Eingeuogen.

    kann mich meien alte Klasse 3 wieder bekommen?

    Im moment habe ich nur die Klasse B (gamacht 2006)

    Mit freundlichen Grüßen

    • Weedy G
      Am 5. August 2022 um 20:03

      Hallo,

      Wenn Sie die Klasse 3 im Jahr 1997 erlangt haben, kann Ihnen diese nicht bereits 1993 entzogen worden sein.

      MfG

  13. Koko
    Am 11. Mai 2022 um 6:27

    Hallo habe damals 2007 freiwillig verzichtet auf Führerschein wegen drogen. Wollte Gebühren nicht zahlen. Seit dem nur 1 mal Antrag gestellt Neuerteilung um zu schauen ob ich mpu machen muss und wieder zurück gezogen. Hab faer Auskunft geholt und es steht der Verzicht null Punkte und Tilgungsdatum war der 8.05.22. Und das Löschdatum auch die selbe. Kann ich jetzt morgen ein Antrag auf Neuerteilung stellen ohne ein mpu zu absolvieren? Bin auch seitdem nicht mehr aufgefallen.

  14. jörg p
    Am 2. Mai 2022 um 15:55

    hallo liebes team,
    ich habe vor 20 jahren einen unfall mit einem leider flüchtenden verursacher gehabt. weil man in der jugend auch dumme fehler begeht, hatte ich in der nacht zuvor während eines geschäftsessens alkjohol konsumiert , von dem ich annahm, dass er bis zur autofahrt absorbiert wäre. nun ja weit gefehlt und stark verrechnet, die alkoholprüfung der polizei sollte mich über den zustand meines restalkohols eines besseren belehren, und der führerschein war erstmal weg. kurze zeit darauf musste ich beruflich ins ausland , hatte dort einen arbeitsunfall und musste lange starke medikamente einnehmen, mit extremen nebenwirkungen, so dass ich mich um ein wiedererlangen auch nicht kümmerte. ich wollte ja niemanden umbringen. irgendwann war es dann soweit, dass niemand mehr sagen konnte, wie ich den führerschein wiedererlangen könnte. nur hinsichtlich verkehrsrechtlich relevanter aspekte habe ich mir nie mehr etwas zu schulden kommen lassen, man lernt eben. aber ich bin jetzt in einer familiären situation wo ich meinen FS dringend benötige( pflegebedürftiges familienmitglied) was könnte ich bestens tun, bitte? vielen dank im voraus .

  15. Markus
    Am 6. März 2022 um 0:33

    Hallo!

    Habe vor Beendung der Tilgungsfrist einen Neuerteilungsantrag gemacht, wusste nicht das ich es einsehen konnte und es war wohl etwas zu früh.
    Nun steht hier immer etwas von pausieren, was genau bedeutet das und wie lange würde es mehr dauern? mittlerweile sind auch schon wieder 2,5 Jahre vergangen. Begind das nun alles von vorne oder wie darf man das verstehen?

    MFG

  16. Mario P.
    Am 21. November 2021 um 20:42

    Habe Führerschein 1995 verloren ,wegen Cannabis am Steuer. Bei Blutabnahme herausgekommen 0,9 Promille,habe dafür 1 Jahr Fahrverbot bekommen + Geldstrafe und Anwaltskosten . Die Frage ist muss ich mpu jetzt machen nach 26 Jahre oder kann ich neuen Führerschein beantragen oder machen.

  17. Schweiger
    Am 10. November 2021 um 12:17

    Hallo,
    ich habe die zuständige Dame beim Landratsamt angerufen und gefragt was ich mache muss um den Führerschein wieder zu bekommen. Nach Info über den gemessenen Alkoholgehalt der Trunkenfahrt sagte Sie mir sie muss das erst in meinen Unterlagen prüfen, oh ich eine MPU brauche.
    Daraufhin habe ich alle Vorraussetzungen, Sehtest etc gemacht und eine Antrag gestellt.
    Antwort
    Innerhalb von 3!! Monaten soll ich mich zum Gutachten vorstellen und u.a. Urin oder Haartest abgeben.
    Meine Haare sind gefärbt, fällt aus. Urintest dauert ein Jahr.
    Diesel Fristen kann ich also nie einhalten. Das hat Sie nicht erwähnt.!!

    Eine Verlängerung des Antrags um ein 3/4 Jahr kostet extra, schaffe ich ja auch nicht.
    Die Kosten der Verlängerung sind im Telefonat von 50 auf 80 Euro gestiegen. Wieder Nur mündlich.
    Nun will ich meinen Führerschein nicht mehr, denn diese Willkür wird mir zu teuer.

    Das kann such ja auch, wenn das Amt solche wagen Auskünfte gibt, lange hinziehen und immer teurer werden.

    Frage. Muss ich die Kosten von 184 Euro für den Antrag bezahlen auch wenn ich den Antrag gleich wieder zurück ziehe?
    Kann meine telefonische Anfrage nach der Verlängerung auch Kosten verursachen?

    Vielen Dank für eine Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. November 2021 um 10:58

      Hallo Schweiger,

      wenden Sie sich am besten an die zuständige Behörde oder erfragen Sie die Informationen bei Ihrem Landratsamt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Daniel
    Am 7. Oktober 2021 um 18:32

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca 12 Jahren meinen Führerschein verloren wegen Besitz und erwerb geringer Mengen BTM, aber nicht im Strassenverkehr! Bin Seither auch nicht im Straßenverkehr aufgefallen, weder zu Fuß, oder mit dem Rad. Leider ist es an der Zeit, aus beruflichen gründen meinen Führerschein wieder zu bekommen. Nun habe ich ein paar Fragen.
    Wie läuft das mit der Wieder/Neuerteilung ab? Ich soll zu dem Termin Passbild, Sehtest, das Urteil und über 220€ mitbringen. Wollen die das einfach nur so oder warum all diese Dinge? Und wer fällt dann die Entscheidung über die Neuerteilung? Die Person bei der ich den Termin habe oder Irgendein Sesselfurzer der nur meine Akte bekommt und nach Lust und Laune entscheidet?

  19. Vito
    Am 23. September 2021 um 21:11

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis nach Ablauf der 15 Jahre ohne MPU neu gemacht. Allerdings auch zu den, zu der Zeit geltenden Bestimmungen und Einschränkungen.
    Damals hatte ich, aus Kostengründen und weil es aus beruflichen Gründen schnell gehen musste, nur die Klasse B gemacht.
    Mein ursprünglicher Führerschein, also der, der mir für viele Jahre entzogen war, beinhaltete die Klassen 1, 2 und 3.
    Auf die Klasse 2 lege ich gar keinen Wert mehr, aber ich hätte schon gerne die Erlaubnis, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren und vor allem hätte ich gerne meinen Motorradführerschein wieder.
    Hat denn jemand von so einem Fall gehört, oder sogar selber diesbezügliche Erfahrungen gemacht?
    Ich wüsste gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, meine “alten” Klassen wieder zu erhalten.
    Ich bin für jede Info dankbar.
    Viele Grüße, Vito

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 11:24

      Hallo Vito,

      In diesem Fall muss ein Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an diese Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Jacqueline J
    Am 16. Juli 2021 um 16:31

    Hallo
    Mein Partner hat 2006 seinen Führerschein wegen Trunkenheit mit Unfall abgeben müssen. Was kann er jetzt tun das er ihn wieder bekommt?
    LG jacky

  21. Alois G
    Am 10. Juli 2021 um 15:55

    Hallo,
    ich habe 2005 meinen FS entzogen bekommen da ich zum zweiten mal wegen Alkohol am Steuer angehalten wurde.
    2014 habe ich eine MPU mit vorangegangener Therapie erfolgreich absolviert. Als ich den FS zir Wiedererteileung beantragte sagte man mir das ich die Prüfungen erneut ablegen müsse. Das kann ich mir allerdings nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit den FS ohne Prüfungen zu bekommen? Ich bin jeden Tag mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs. Kenne noch alles und kann auch noch Auto fahren.

  22. Orhan
    Am 16. Juni 2021 um 14:34

    Hi, kann ich nach dem ich mein Brief bekommen habe, indem es heist das ich die Neuerteilung bekommen habe, Auto fahren, oder darf ich erst fahren nach dem ich meinen Führerschein von der Fahrstellenamt bekommen habe?

  23. Suat
    Am 14. Juni 2021 um 9:24

    Mir wurde im Jahre 2000 der Führerschein aufgrund des verstosses gegen das btm Gesetz entzogen und mir wurde eine mpu auferlegt die ich nicht gemacht habe muss ich wenn ich den Führerschein wieder beantrage zur mpu? Mit freundlichen Grüßen

  24. Andreas A
    Am 13. Juni 2021 um 8:53

    Habe 2005 meine Fahrerlaubnis durch Alkoholmißbrauch verloren. Bin dann ohne Fahrerlaubnis erwischt worden,
    kann ich ohne MPU meine Führerschein-Wiedererteilung beantragen? Welche Kosten entstehen mir dann?

  25. Oualie
    Am 10. Juni 2021 um 22:44

    Hallo ich habe mein Führerschein entzogen bekommen wegen mehrmaligen auffallen kein Alkohol oder sonstiges. Die Sperrliste ist vorbei ich habe alle Unterlagen abgegeben was das strassenverkehrsamt wollte. Jetzt habe ich ein Brief bekomme mit einer Summe von 170 Euro wo drauf steht neuerteilung
    Und Gebührenbescheid
    Da drunter steht drauf nach negativenentscheidung 150 Euro
    Und dann noch Prüfung. 5 Euro
    Auskunft aus dem Faer und so weiter insgesamt 170 Euro. Meine Frage wäre sobald ich das bezahlt habe kriege ich meinen Führerschein wieder oder muss ich sonst etwas machen da steht nichts von mpu oder einer ärztlichen Begutachtung drauf
    Danke für die Hilfe

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