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Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
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214 Kommentare

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  1. Anna
    Am 15. Dezember 2020 um 14:55

    Hallo,
    Seit 2014 war meine Führerschein entzogen. Straffe habe bezahlt dann Fahrverbot habe fur 9 monate. Aber MPU erst.
    Vor 2 jahre bin nach Polen umgezogen. Meine erste Führerschein habe im Polen gemacht. In Deutschland habe umgetauscht.
    Jetzt weiss ich nichts wo kann ich anfangen wieder zuruck kriegen.

  2. Fischer
    Am 8. Dezember 2020 um 13:43

    Hallo,

    im Jahr 2006 hatte ich Unfall während fahren ohne Fahrerlaubnis unter Alkohol Einfluss. Im Jahr 2009 nach der Sperrfrist konnte ich Führerschein machen, den leider selbst im Jahr 2017 durch volles Punktekonto abgezogen wurde und mit MPU neu bekommen habe. Im Dezember 2019 wurde ich unter Alkohol Einfluss eingehalten mit 1,3 Promille und der Führerschein wurde wieder eingezogen. Die Frage jetzt und nach Ablauf der Sperrfrist von 1 Jahr: Kann ich mein Führerschein ohne MPU zu machen bekommen oder wird die Sache von 2006 mitberücksichtigt ?
    Mit freundlichen Grüßen
    Pascal

  3. Patrick W
    Am 13. November 2020 um 19:10

    Nabend hätte da mal ne Frage
    Habe 2010 meinen Führerschein verloren wegen Cannabis 2019 habe ich eine mpu gemacht die kurz davor aber scheiterte wegen moonproduckte,die neuerteilung lief und die wollten wegen mpu und ein Aufbausimminar.Habe vor kurzem mit der strassenzulassung geschrieben,die wollten meine daten wie Nahme und soweiter ist ja auch 10 jahre her und dann kam ne mail soll eine neuerteiling machen jetzt meine frage lohnt es sich eine neuerteilung zu beantragen da es ja vllt bei mir verjährt ist und vllt auch nichts mehr in der Akte steht ich bitte um ein Hinweis danke

  4. Stefan
    Am 8. November 2020 um 12:58

    Hallo einen schönen guten Tag ,
    ich weiss leider nicht mehr wann genau ich meinen Führerschein abgeben musste es ist aber bestimmt schon 18 jahre her , besteht in diesem Fall die Möglichkeit eine Wiedererteilung meines Führerscheines zu bekommen ohne grösserem Aufwand
    vielen dank schonmal für ihre Hilfe

  5. Gerd
    Am 1. Oktober 2020 um 7:17

    Hallo,
    ich hatte seit dem 09.12.2017 in Flensburg 7 Punkte.
    Am 06.12.2019 kam 1Punkt dazu
    – außerhalb geschlossener Ortschaften Geschwindigkeitsüberschreitung 70 km erlaubt
    abzüglich der Toleranz 96 km gemessen.
    jetzt habe ich Post bekommen, allerdings erst mit Schreiben vom 28.09.2020 das mein Führerschein eingezogen werden soll.
    Mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.
    Ich hatte nie mit Alkohol oder Drogen zu tun es waren immer Geschwindigkeitsüberschreitungen mit 1 Punkt im Zeitraum von 2013 bis 2019.
    Meine Frage ?
    Muß ich jetzt nach der Sperrfrist von 6 Monaten mit einer MPU rechnen ?
    Warum werde ich erst so spät darüber informiert letztes Vergehen am 06.12.2019 und Bekanntgabe zum Entzug des Führerscheins am 28.09.2020 ?
    Besteht die Möglichkeit die Abgabe des Führerscheins zu umgehen ?

  6. Christian
    Am 29. September 2020 um 21:52

    Hade eine Frage, mir wurde 2004 der Führerschein entzogen wegen Trunkenheit, wurde 2005 nochmal beim schwarz fahren erwischt, habe 2009 eine MPU gemacht für die C1E, die mir dann bis 2024 versagt wurde. Kann ich jetzt eigentlich eine Neuerteilung für die B machen ohne MPU? Weil ja der letzte Eintrag verjährt ist.

  7. Basti
    Am 26. September 2020 um 15:11

    Hallo,
    können durch den Antrag auf Neuererteilung irgendwelche Nachteile für mich entstehen? Zum Beispiel eine Verlängerung der Tilgungsfrist, wenn ich die Auflagen nicht erfüllen will!?
    Vielen Dank

  8. Maja
    Am 21. September 2020 um 19:42

    Hallo liebes Team,

    ist es üblich, dass man bei einer Neuerteilung (Wiedererteilung) einen neuen Erste Hilfe Kurs machen muss? Man verlangt von mir weder eine MPU noch eine erneute Fahrprüfung, für die Klassen bis BE wollen sie:
    Passbild
    Kopie des Persos
    Fragebogen ausgefüllt
    polizeiliches Führungszeugnis
    Nachweis über erste Hilfe Kurs…

    Ich habe 1993 meinen Führerschein gemacht und habe ja nachweislich einen Erste Hilfe Kurs gemacht. Bei Ihnen oben kann ich nichts von einem erneuten Ablegen des erste Hilfe Kurses lesen….

    Danke Ihnen. LG Maja

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 15:37

      Hallo Maja,
      haben Sie damals nur die Unterweisung in “Lebensrettende Sofortmaßnahmen” absolviert, reicht dies heutzutage nicht mehr aus und Sie müssen erneut einen Erste-Hilfe-Kurs belegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Silvia
        Am 25. November 2022 um 15:36

        Kann der erste Hilfe Kurs auch über ein online Training mit Abschlusszertifikat nachgewiesen werden?
        VG Silvia

  9. Kerstin
    Am 10. September 2020 um 20:10

    Hallo, ich habe meinen Führerschein 1995 durch Alkohol am Steuer verloren. Muss ich jetzt die Fahrerlaubnis erneut machen ? Alkohol ist seit über 20 Jahren kein Thema mehr bei mir. FG

  10. viktor
    Am 8. September 2020 um 20:22

    Hallo. Ich habe mein Führerschein wegen BTM verlören. Würde da eine abgeschlossene Therapie berücksichtigt? Bei MPU, oder wenigstens als nachgewiesene Abstinenzzeit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2020 um 11:32

      Hallo Viktor,
      wenden Sie sich mit diesem Anliegen am besten direkt an die zuständige Stelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. YGHA
    Am 6. September 2020 um 8:26

    Hallo !!
    Auf meinen Papiere steht das Datum 30.10.21
    (SPERRFRIST)wann muss ich den Antrag stellen zur neu Erteilung??
    Muss ich dann auch den FS komplett neu machen???

  12. Sam
    Am 31. August 2020 um 1:36

    Hallo.
    Ich lebe schon seit ca 12 Jahren in der Schweiz.
    2014 habe ich durch Trunkenheit am Steuer, in Konstanz, meinen Führerschein verloren. Adresse, Telefonnr., aus der Schweiz, Kontaktdaten meines Bruders, der in Deutschland lebt, gab ich alles der Polizei an. Nach mehrfachen Nachfragen in Konstanz/Polizei, habe ich bis heute keinerlei Auskünfte über die Sachlange der Strafe, Busse und Urteil erhalten. Habe nie Post vom Gericht oder sonst etwas bekommen.
    Auf mein Anliegen zum wiedererhalt des Führerscheines keine Antwort. Nun nach 6.5 Jahren hätte ich gerne meinen Führerschein zurück. Was raten sie mir, wie ich vorgehen sollte?

    Besten Dank
    Sam

  13. Bettina
    Am 25. August 2020 um 11:35

    Eine Bekannten duede 2010 der Führerschein wegen zu hoher Geschwindigkeit entzogen. Zu diesem Zeitpunkt war der Führerschein auf Probe. Es war eine Nachschulung angeordnet die allerdings nie gemacht würde. Kann er nun nach 10 Jahten die Wiederherstellung des Führerscheins ohne MPU beantragen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Bettima

  14. Peter
    Am 14. August 2020 um 0:04

    Hallo ich habe im März 2001 mein Führerschein wegen Besitz von weniger als 1g Heroin abgeben müssen! Bin nicht Auto gefahren, war zu Fuss unterwegs! Jetzt haben wir August 2020 und ich möchte mein Führerschein wieder zurück bekommen! Habe mir in all den Jahren nach meinem Entzug von meinem F. keine Verkehrsdelikte zu schulden kommen lassen, also z.B fahren ohne Führerschein. Bin nicht vorbestraft und jetzt ist es ja fast 20 Jahre her! Bekomme ich mein Führerschein wieder wegen der Verjährungsfrist nach 15 Jahren? Mein Führerschein ist mein eigenes persönliches Dokument! Wenn ich denn Sehtest bezahle, müsste ich denn Führerschein zurück bekommen? Mann kann ja nach einer Verjährung von mir nach so vielen Jahren keinerlei andere Forderungen stellen , denn wozu gibt es denn dann eine Verjährungsfrist von 15 Jahren! Ausser einer, dass ich mein Führerschein neu machen müsste! Was ich aber irgendwie nicht einsehe, denn ich kann ja Auto fahren! Natürlich versteh ich, dass ich nach so langer Zeit ein wenig die Erfahrung verloren hab aber das sollte nach ein paar Stunden sich wieder einstellen! Auto fahren verlernt man ja nicht!

    Lieben Gruss

    Bitte um Antwort

  15. Claudia-Maria B.
    Am 13. August 2020 um 14:16

    Hallo,
    ich habe mal eine Frage. Ich war vor ca. 2 Wochen bei der Führerscheinstelle um Einsicht in meine Führerscheinakte zu nehmen. Dort wurde mir mitgeteilt, dass meine Führerscheinakte vernichtet wurde, da sie zu alt war. Es würde nur noch eine Karteikarte existieren auf der steht, wann ich den Führerschein gemacht habe und dass er mir 2003 entzogen wurde. Weswegen man mir den entzogen hat steht dort nicht mehr drin. Nun wurde mir gesagt, dass ich die Prüfungen noch mal machen muss, aber keine Pflichtstunden mehr, da ich ja schon einmal im Besitz des PKW Führerscheins war. Aber es könnte sein dass ich trotzdem zur MPU muss. Können die wirklich nach der ganzen Zeit trotzdem noch eine MPU von mir verlangen, obwohl die ja gar nicht wissen warum mir damals der Führerschein entzogen wurde? Und muss ich das denen sagen, falls die mich fragen warum mir entzogen wurde?

    Mit besten Grüßen

    Claudia B.

  16. Jessica
    Am 28. Juli 2020 um 18:31

    Ich stehe gerade auf dem Schlauch.
    Kann man den Führerschein nach 10 jahren schon neu beantragen?
    Seit 11 Jahren ist der Führerschein von meinem Mann weg wegen Trunkenheit am Steuer in der probezeit.
    Muss er 15 Jahre warten oder kann er jetzt schon einen Antrag stellen?

  17. Christian
    Am 14. Juli 2020 um 6:04

    Ich habe 1995 meinen Führerschein gemacht , 1999 für ein jahr enzogen sprich sperfrischt . Habe dann 2 mal mpu . Dann 2004 in Tschechien
    die fürerschein für PKW 2005 ,A1 ,A , gemacht bin bis November 2019 Deutsch Schweizer Zoll kontrolliert worden der fürerschein Beschlagnamt
    von den Schweizer Polizei . Neuerteilung in Deutschland nun soll ich die Toretische und praktiesche Prüfung machen Ich !8 jahre fahrbragxies
    was soll ich tuhen ? laut dem urteil von 2008 müssen besondere umstände sein um das zu verlangen ,dann muss ich ein ganz besondrer sein.

    WER hat einen guten rat ? ODER WEISS BESCHEIT

    • Rene K
      Am 16. Februar 2022 um 20:45

      Anwalt nehmen habe auch neuerteilung beantragt

  18. dean
    Am 13. Juli 2020 um 13:38

    Hallo habe eine frage, ich habe 2014 mein Führerschein in der probezeit verloren wegen unerlaubten Entfernung des Unfall ich möchte neuerteilung beantragen was kommt auf mich zu bitte um info
    Danke im voraus

  19. Mario l.
    Am 7. Juli 2020 um 19:09

    Hallo, Führerschein weg seit 11 jahren, Alkohol. Meine Frage, gelten diese 15 Jahre zur Neuerteilung ohne mpu in allen Bundesländern ?

  20. Alexander
    Am 2. Juli 2020 um 9:27

    Guten Tag. Gab eine Gutahtung in Führarshainstelle, um einen Führerschein abzuholen. Sie sagten, sie sollten 2 Wochen warten, während sie den Brief studieren. Ist es richtig? Vielen Dank.

  21. Gerhard
    Am 25. Juni 2020 um 23:15

    Hallo zusammen, hier meine Frage: Habe 1991meinen Führerschein 1 , 2, 3 wegen Trunkenheit am Steuer verloren. Habe dann bis 1996 gewartet und in diesem Jahr für Pkw 3 wieder gemacht. Habe jetzt vornem Jahr 2019 gelesen dass sich rechtlich einiges geändert hat. Habe bei der Zulassungs stelle nachgefragt wie es mitveiner Neuerteilung für meinen 1er aussieht. Die Antwort den müsse ich auf jeden Fall neu machen nach so langer Zeit.
    Was kann ich gegen diese Willkür Unternehmen
    LG gerhard

  22. CLaudia
    Am 25. Juni 2020 um 12:26

    Hallo,
    ich würde gerne 12 Jahre nach dem ich meinen Führerschein abgegeben habe diesen wieder erlangen. Ich weiß leider nicht genau welche Schritte die richtigen sind.
    Zu erst aber mal zu der Situation. Ich wurde in der Probezeit einige Male geblitzt und sollte daraufhin neben dem Bußgeld entweder ein Aufbauseminar besuchen oder eine MPU machen. Ich weiß, das ist ein gewichtiger Unterschied… aber ich kann es nicht mehr rekonstruieren und habe auch keine Dokumente aus dieser Zeit mehr.
    Jedenfalls habe ich mich damals entschieden den Führerschein abzugeben. Nach all der Zeit möchte ich den Führerschein nun gern neu machen und weiß so gar nicht an welche Behörde ich mich wenden muss, um zu erfragen was jetzt nötig ist.
    Besten Dank schon im Vorfeld für die Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 7. September 2020 um 11:47

      Hallo Claudia,

      bitte wenden Sie sich für den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Hans
    Am 25. Juni 2020 um 9:00

    Hallo habe den führerschein nach 16 jahren neu gemacht…..hab ich nun auch ne probezeit oder wird die zeit wo ich ihn besessen habe angerechnet?

  24. Sidi
    Am 23. Juni 2020 um 19:57

    Hallo und guten Tag………mir wurde 1988 der Führerschein wg Alkohol abgenommen und 1990 nach
    bestandener MPU wieder erteoilt. Motorrad aber nur begrenzt bis 20 KW. Jetzt möchte ich aber
    mehr wie 20 KW fahren……was muss ich machen??

  25. Coker
    Am 10. Juni 2020 um 22:13

    Ich habe vor15 Jahren meinen Führerschein abgegeben. Nun wurde bei einer kontrolle mit dem bike bei mir Drogen gefunden. Wirkt sich das auf den Antrag Wiedererteilungaus. Oder kommt das nicht nach Flensburg

    Bitte um Antwort

  26. jürgen
    Am 3. Juni 2020 um 18:43

    hallo,
    mir wurde die fahrerlaubnis entzogen, wegen 8 punkten, die leider nur auf grund des tatag-prinzipes esntstanden sind, es war eine überlagerung von 16 tagen, kann ich sofort nach dem entzug der fahrerlaubnis einen antrag auf neuerteilung stellen und welche unterlagen benötige ich dazu,
    welche forderungen stellt die fahrerlaubnisbehörde (mpu, aufbaukurs) an mich

  27. Arthur D.
    Am 1. Juni 2020 um 15:45

    Hallo,
    ich möchte meine alten Führerscheine die ich 1993 gemacht habe komplett wieder erteilt bekommen.
    Das waren damals A,A1,B,BE,C1,C1E,M,L.
    Ich habe meinen Führerschein damals 1999 wegen Trunkenheit(1,17 Promille) verloren. Da ich damals keinen Führerschein benötigte habe ich mich um die Wiedererteilung nicht so gekümmert und habe die 2 Jahresfrist verstreichen lassen. 2007 habe ich dann aber MPU gemacht und meinen Autoführerschein Klasse B neu mit Prüfung absolvieren müssen. Seit 2007 fahre ich nun den gültigen B Führerschein ohne Punkte und Verstößen. Nun möchte ich aber auch die anderen Führerscheinklassen wieder haben. Was muss ich tun? Muss ich die nun alle wieder neu machen? Oder langt ein Antrag auf Wiedererteilung? Ich möchte wieder mit dem Motorradfahren anfangen, auch möchte ich wieder im Besitz des kleinen LKW und Hängerführerscheines sein.

    Vielen Dank schonmal und schöne Grüße

    • Tom
      Am 28. Oktober 2021 um 12:53

      Hat sich schon etwas ergeben? Stehe vor dem selben problem

  28. Dominik
    Am 29. Mai 2020 um 10:32

    Guten Tag,

    meiner Partnerin wurde 2013 der Führerschein entzogen, aufgrund einer Diabetes Erkrankung. (Freiwilliger Verzicht). Nach jetzt knapp 7 Jahren hat sie einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis gestellt. Das Gutachten der verkehrsmedizinischen Begutachtung ist positiv ausgefallen mit der Auflage, einer augenärztlichen Untersuchung.

    Jetzt hat sie jedoch gehört, da der Verzicht schon 7 Jahre her ist, dass sie eventuell eine neue Prüfung (theoretisch und/oder praktisch) ablegen muss.

    Stimmt das bzw. gibt es hier Vergleichsfälle?

    Vielen Dank für Eure Mühe und “Beratung”

    Liebe Grüße

  29. Sarcophaser
    Am 23. Mai 2020 um 9:04

    Wie immer steckt der Teufel im Detail:
    Du musst ja nur glaubhaft nachweisen das Du hinten gesessen hast, was beim Pferd ja logisch klingt!
    Somit warst nur “Passagier” gewesen und rechtlich nicht belangbar.
    D.H. dir hätte der Lappen gar nicht entzogen werden dürfen!
    Wenn der Gaul voll war konntest du ja nix für…

  30. Alehandro
    Am 22. Mai 2020 um 9:46

    Hallo,

    ich hatte mein Führerschein 2011 wegen Trunkenheit am Steuer eingezogen bekommen, bei neu Erteilung wurde das Datum des Führerschein auf 2011 gesetzt aber der Führerschein bereits 1997 gemacht worden – Ist das richtig ?
    Danke vorab.

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