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Führerschein: Die Wiedererteilung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: So erhalten Sie den Führerschein zurück

Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.
Hier erfahren Sie alles rund um die Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach einem Entzug des Führerscheins.

Mit einer Trunkenheitsfahrt gefährden Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst und andere, sondern nehmen auch in Kauf, dass ihnen der Führerschein entzogen wird. Auch wer sich beispielsweise mit Drogen hinters Steuer setzt, riskiert seinen „Lappen“.

Grundsätzlich ist zwischen einem Fahrverbot und einem Entzug der Fahrerlaubnis zu unterscheiden. Wer ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten erhält, bekommt nicht den Führerschein entzogen.

Erwischt die Polizei aber einen Autofahrer, der Drogen konsumierte, kann der Führerschein sofort einkassiert werden. In diesem Fall wird von „Gefahr in Verzug“ gesprochen. Der Führerschein gilt dann als entzogen. Aber auch wer acht Punkte in Flensburg hat, dem kann ein Führerscheinentzug drohen.

In diesem Ratgeber gehen wir auf die rechtliche Lage zum Führerschein und der Wiedererteilung ein und erklären, ob es möglich ist, den Führerschein ohne MPU nach 10 Jahren zu bekommen.

Um nun den diesen wieder zu bekommen, muss der Führerschein durch eine Neuerteilung ausgehängt werden. In diesem Zusammenhang wird auch synonym von einer Wiedererteilung vom Führerschein gesprochen. Gesetzlich gesehen gibt es allerdings keinen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, sondern es heißt grundsätzlich Neuerteilung vom Führerschein.

FAQ: Führerschein-Wiedererteilung

Wann muss die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss nur dann beantragt werden, wenn der Führerschein entzogen wurde. Bei einem Fahrverbot ist dies hingegen nicht nötig.

Wann kann die Führerschein-Wiedererteilung beantragt werden?

Die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann erst nach Ablauf der Sperrfrist bzw. sechs Monate vor Ablauf dieser beantragt werden. Möglicherweise sind für die Wiedererteilung der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte MPU und ein Abstinenznachweis nötig.

Kann die Führerschein-Wiedererteilung auch ohne MPU erfolgen?

Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt die zehnjährige Verjährungsfrist der Eintragung zur Anordnung einer MPU. Nach spätestens 15 Jahren kann die Führerschein-Wiedererteilung ohne MPU erfolgen.

Die rechtlichen Grundlagen zum Führerschein und der Wiedererteilung

Ein Entzug der Fahrerlaubnis kann rechtlich gesehen auf zwei Grundlagen stattfinden. Zum einen kann der Führerschein aus verwaltungsrechtlichen Gründen entzogen werden, zum anderen als strafrechtliche Maßregelung.

Aus verwaltungsrechtlicher Sicht kann der Führerschein weggenommen werden, wenn körperliche, geistige oder charakteristische Probleme auftreten (§ 3 StVG). Aus strafrechtlicher Sicht ist ein Entzug gerechtfertigt, wenn eine Straftat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs begangen wurde. Regelungen hierzu finden sich in § 69 Strafgesetzbuch (StGB).

Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.
Um die Fahrerlaubnis durch eine Wiedererteilung zu bekommen, muss ein Antrag des Betroffenen gestellt werden.

In folgenden Fällen wird strafrechtlich gesehen der Führerschein entzogen, eine Neuerteilung nach dem Entzug wird damit nötig (§ 69 Abs. 2 StGB):

  • Trunkenheit im Verkehr
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Vollrausch, wenn die Rauschtat eine der vorherigen Straftaten ist

Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Der Führerscheinentzug wird entweder durch die Fahrerlaubnisbehörde ohne im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bestimmt. Spätestens ab diesem Termin gilt die sogenannte Sperrfrist.

Im Durchschnitt beträgt diese neun bis 11 Monate. Ist die Frist abgelaufen, bekommen Sie den Führerschein aber nicht automatisch wieder ausgehändigt.

Betroffene müssen eine Neuerteilung vom Führerschein beantragen. Sie können den Antrag schon sechs Monate vor Ablauf der Sperre stellen. Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, prüft die Behörde im Vorfeld verschiedene Faktoren.

Denkbar ist es auch, den Antrag erst sehr viel später einzureichen und den Führerschein durch eine Neuerteilung erst nach 15 Jahren zu erhalten. In jedem Fall muss der Betroffenen selbst tätig werden.

Nimmt die Fahrerlaubnisbehörde an, dass der Betroffene nicht mehr die erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis besitzt, muss eine erneute Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden (§ 20 Abs 2. FeV).

Erstreckte sich die Sperrfrist früher über zwei Jahre, mussten die theoretische und praktische Prüfung in jedem Fall erneut abgelegt werden. Der Betroffene musste den Führerschein neu machen. Diese Regelung wurde jedoch im Jahre 2008 aufgehoben. Seither ist die erneute Führerscheinprüfung nur noch dann erforderlich, wenn besondere Umstände im Einzelfall die begründen.

Um den Führerschein durch eine Wiedererteilung zu bekommen, gelten die gleichen Anforderungen wie bei der Ersterteilung.

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.
Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne eine MPU absolvieren zu müssen, ist nach spätestens 15 Jahren möglich.

Der Antrag auf den Führerschein durch eine Wiedererteilung kann sechs Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden. In jedem Fall sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • ein aktueller Sehtest
  • eventuell eine ärztliche Untersuchungsbescheinigung
  • ein biometrisches Passfoto
  • der Strafbefehl oder das Gerichtsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • der Personalausweis oder Reisepass

Unter Umständen muss der Betroffene eine MPU nachweisen. Wurde die Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt entzogen, sollte Rücksprache mit der Behörde gehalten werden. Möglicherweise muss eine Rehabilitationsmaßnahme besucht werden.

Führerschein durch Wiederherstellung nach 15 Jahren zurückbekommen

Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.

Interessant wird diese Zeitspanne aber aus einem bestimmten Grund: Eine Wiedererteilung vom Führerschein ist nach 15 Jahren ohne MPU möglich – spätestens. Hier kommt es auf die Tilgungsfristen nach § 29 StVG an.

Wie kommt es zu den 15 Jahren? Kommt es in den ersten fünf Jahren nach dem Führerscheinentzug zu keinen Auffälligkeiten im Straßenverkehr, beginnt im sechsten Jahr die zehnjährige Verjährungsfrist der MPU.

Juristisch gesprochen handelt es sich allerdings um keine Verjährung, sondern einfach um eine Austragung in der Akte. Die Anordnung zur MPU kann nicht verjähren, sondern die Eintragung, weswegen eine MPU angeordnet wurde, verjährt.

In jedem Fall ist davon auszugehen, dass nach einer solch langen Zeit die Fahrprüfung erneut abgelegt werden muss.

Sie möchten den Führerschein zurück ohne eine MPU zu machen? Die Tilgungsfristen

Dass eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU möglich ist, konnten wir bereits klären. Allerdings ist eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 15 Jahren der späteste Augenblick. In manchen Fällen ist es möglich, den Führerschein nach 10 Jahren zurück zu erhalten ohne eine MPU zu absolvieren.

Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.
Den Führerschein zurück bekommen: Nach 10 Jahren ist dies je nach Tilgungsfrist ohne MPU möglich.

Bei einer Wiederteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU kommt es nämlich auf die Tilgungsfristen an, auf welche wir nun im Folgen eingehen werden. Diese beginnen nämlich je nach Situation zu unterschiedlichen Momenten:

  • bei Entziehung, Verzicht oder Versagung der Fahrerlaubnis sowie Anordnung einer Sperrfrist: Tilgungsfrist beginnt mit der (Wieder-)Erteilung der Fahrberechtigung
  • bei verwaltungsbehördlichen und gerichtlichen Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit: Tilgung beginnt mit dem Tag, an dem das Urteil rechtskräftig wird
  • bei strafrechtlichen Verurteilungen: Tilgungsfrist beginnt am Tag des ersten Urteils
  • bei verkehrspsychologischen Beratungen sowie Aufbauseminaren: Tilgung beginnt am Tag der Ausstellung der Bescheinigung; bei Verzicht auf die Fahrberechtigung beginnt die Tilgungsfrist am Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugeht

Eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach 10 Jahren ist also auch möglich. Haben Sie Fragen zu Ihrer Tilgungsfrist, so wenden Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen genau sagen, wann Sie einen Antrag stellen sollten.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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212 Kommentare

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  1. Vito
    Am 23. September 2021 um 21:11

    Hallo,
    ich habe meine Fahrerlaubnis nach Ablauf der 15 Jahre ohne MPU neu gemacht. Allerdings auch zu den, zu der Zeit geltenden Bestimmungen und Einschränkungen.
    Damals hatte ich, aus Kostengründen und weil es aus beruflichen Gründen schnell gehen musste, nur die Klasse B gemacht.
    Mein ursprünglicher Führerschein, also der, der mir für viele Jahre entzogen war, beinhaltete die Klassen 1, 2 und 3.
    Auf die Klasse 2 lege ich gar keinen Wert mehr, aber ich hätte schon gerne die Erlaubnis, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zu fahren und vor allem hätte ich gerne meinen Motorradführerschein wieder.
    Hat denn jemand von so einem Fall gehört, oder sogar selber diesbezügliche Erfahrungen gemacht?
    Ich wüsste gerne, ob es eine Möglichkeit gibt, meine “alten” Klassen wieder zu erhalten.
    Ich bin für jede Info dankbar.
    Viele Grüße, Vito

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2021 um 11:24

      Hallo Vito,

      In diesem Fall muss ein Antrag auf Neuerteilung bei der zuständigen Behörde gestellt werden. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an diese Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Jacqueline J
    Am 16. Juli 2021 um 16:31

    Hallo
    Mein Partner hat 2006 seinen Führerschein wegen Trunkenheit mit Unfall abgeben müssen. Was kann er jetzt tun das er ihn wieder bekommt?
    LG jacky

  3. Alois G
    Am 10. Juli 2021 um 15:55

    Hallo,
    ich habe 2005 meinen FS entzogen bekommen da ich zum zweiten mal wegen Alkohol am Steuer angehalten wurde.
    2014 habe ich eine MPU mit vorangegangener Therapie erfolgreich absolviert. Als ich den FS zir Wiedererteileung beantragte sagte man mir das ich die Prüfungen erneut ablegen müsse. Das kann ich mir allerdings nicht leisten. Gibt es eine Möglichkeit den FS ohne Prüfungen zu bekommen? Ich bin jeden Tag mit dem Fahrrad im Straßenverkehr unterwegs. Kenne noch alles und kann auch noch Auto fahren.

  4. Orhan
    Am 16. Juni 2021 um 14:34

    Hi, kann ich nach dem ich mein Brief bekommen habe, indem es heist das ich die Neuerteilung bekommen habe, Auto fahren, oder darf ich erst fahren nach dem ich meinen Führerschein von der Fahrstellenamt bekommen habe?

  5. Suat
    Am 14. Juni 2021 um 9:24

    Mir wurde im Jahre 2000 der Führerschein aufgrund des verstosses gegen das btm Gesetz entzogen und mir wurde eine mpu auferlegt die ich nicht gemacht habe muss ich wenn ich den Führerschein wieder beantrage zur mpu? Mit freundlichen Grüßen

  6. Andreas A
    Am 13. Juni 2021 um 8:53

    Habe 2005 meine Fahrerlaubnis durch Alkoholmißbrauch verloren. Bin dann ohne Fahrerlaubnis erwischt worden,
    kann ich ohne MPU meine Führerschein-Wiedererteilung beantragen? Welche Kosten entstehen mir dann?

  7. Oualie
    Am 10. Juni 2021 um 22:44

    Hallo ich habe mein Führerschein entzogen bekommen wegen mehrmaligen auffallen kein Alkohol oder sonstiges. Die Sperrliste ist vorbei ich habe alle Unterlagen abgegeben was das strassenverkehrsamt wollte. Jetzt habe ich ein Brief bekomme mit einer Summe von 170 Euro wo drauf steht neuerteilung
    Und Gebührenbescheid
    Da drunter steht drauf nach negativenentscheidung 150 Euro
    Und dann noch Prüfung. 5 Euro
    Auskunft aus dem Faer und so weiter insgesamt 170 Euro. Meine Frage wäre sobald ich das bezahlt habe kriege ich meinen Führerschein wieder oder muss ich sonst etwas machen da steht nichts von mpu oder einer ärztlichen Begutachtung drauf
    Danke für die Hilfe

  8. Sigi
    Am 9. Juni 2021 um 10:31

    Hallo,

    Ich habe am 28.04.2007 wegen einer Alkoholfahrt meine Fahrerlaubnis durch das Amtsgericht etzogen bekommen, seit 07.12.2006 bin ich nicht mehr im Besitz der Fahrerlaubnis.

    Wie bekomme ich diese auf dem einfachsten wege wieder?

    Vielen Dank
    Sigi

  9. Mike
    Am 18. Mai 2021 um 19:51

    Hallo.
    Hab mal ne komplizierte sache und weiß nicht wie das bei mir mit der sperrfrist etc. gehandhabt wird wird.
    Also, ich wurde im februar 2002 wegen trunkenheit am steuer angehalten und mit fahrverbot bestraft.
    Dann feb. 2003 bekifft am steuer angehalten und seit dem bis dato habe ich keinen führerschein mehr, es sind nun zwar schon 18 jahre bis heute vergangen ,aber 2013 verursachte ich betrunken auf meinem fahrrad einen verkehrunfall mit einem pkw auf einem gehweg wofür ich polizeilich auch belangt wurde.
    Ab wann wäre bei mir ein antrag auf führerscheinwiedererteilung OHNE mpu möglich?

    Danke schonmal im voraus✌️

  10. Mario
    Am 29. April 2021 um 2:24

    Hallo, ich bin seit 2011 ohne Führerschein. Ich habe bereits in der Vergangenheit aus Alkoholgründen ohne Erfolg MPU gemacht . Wie viele Jahre sollte ich noch warten, um meine Führerschein beantragen, ohne einen anderen MPU-Test durchzuführen?

  11. Aaron
    Am 16. April 2021 um 15:34

    Hallo bei mir geht es um folgendes. Mir wurde mein Führerschein 2019 entzogen und ich habe in mit Neuerteilung und MPU am 09.03.2021 wieder bekommen nun stehen auf allen Klassen der 09.03.2021. Ich habe aber meinen A2 im Zeitraum 2016/06-07 gemacht. Bezogen auf dieses Datum hätte ich durch den Besitzstandschutz eigentlich die Erlaubnis ein Motorrad zu führen das im gedrosselten Zustand mehr als die doppelte Leistung hat. Allerdings steht nun das Datum ja nicht mehr auf dem Führerschein und ich jetzt nicht genau weiß was eigentlich erlaubt ist und was nicht? ich wäre hier sehr dankbar falls mir hier jemand weiterhelfen kann.

  12. Daniel
    Am 13. April 2021 um 14:38

    Hallo hab da mal eine Frage,ich habe vor kurzem einen Antrag auf Führerschein Neuerteilung beim Straßenverkehrsamt gestellt da meine Tilgungsfrist jetzt nach 15 Jahren abgelaufen ist…die Dame beim Amt hat mir nicht gesagt ob eine mpu von Nöten ist.Hatte sie das sehen können ob eine gemacht werden muss oder wird es erst Entscheiden bei der Bearbeitung des Antrags…hab außer das Polizeiliches Führungszeugnis Beleg O was direkt zur Fahrerlaubnisbehörde geschickt wird alles abgegeben.Hätte sie mir das nicht sofort sagen müssen ob eine mpu notwendig ist oder teilen die mir das schriftlich mit wenn mein Fall bearbeitet wurde?

  13. Daniel
    Am 13. April 2021 um 11:33

    Hallo,Ich würde gerne wissen ob die Fahrerlaubnisbehörde mir bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis direkt bei der Antrags Stellung mitteilt ob eine mpu noch von Nöten ist oder nicht…oder wird mir es erst schriftlich mitgeteilt…würden die das an ihrem Rechner sofort sehen oder spielen andere Faktoren noch eine Rolle?würde mich über eine Antwort sehr freuen.Lg daniel ps. es geht um eine Tilgungsfrist nach 15 Jahren und ich hab den Führerschein jetzt beantragt, die gute Frau sagte mir nur das es jetzt bearbeitet wird und die sich schriftlich bei mir melden….

  14. Daniel B.
    Am 9. April 2021 um 17:53

    Hallo liebes Team,
    ich hoffe, mir kann hier geholfen werden. Ihr schreibt weiter oben…

    “Grundsätzlich muss der Führerschein nicht sofort nach Ende der Sperrfrist durch eine Wiedererteilung beantragt werden, so kann der Führerschein auch nach 15 Jahren erbeten werden.”

    Die Sperrfrist war schon nach wenigen Monaten abgegolten, nach Beantragung wurde mir mitgeteilt, dass ich zur mpU soll. Da meine damalige Freundin FS und Auto hatte, entschied ich mich anders und kaufte mir ein Fahrrad.
    In der Zwischenzeit ist eine Menge passiert, damit will ich jetzt aber nicht nerven (hatte nichts mit staatl. Behörden zu tun).
    Fakt ist, meine 15 jährige Tilgungsfrist ist letztes Jahr Oktober abgelaufen und ich hätte gern wieder einen Führerschein.

    Vorab würde ich gern das oben benannte “erbeten” versuchen, allerdings ist mir nicht klar, ob das für mich infrage kommt?

    Andernfalls würde mich interessieren, was genau ich beantragen muss und was beizubringen ist?
    Im Prinzip gehe ich davon aus, dass ich die Prüfungen wiederholen muss, schon unter dem Aspekt, dass ich damals Führerschein Klasse III hatte und es in der Vergangenheit eine Vielzahl von Änderungen gab.

    Gruß aus Berlin

  15. Peter S
    Am 31. März 2021 um 22:12

    Zählt die Verjährung ab dem Datum der Entziehung oder des letzten Verfahrens wegen einer Btmg Verurteilung ?
    Hat jemand Erfahrung mit neuem Führerschein nach Btmg
    Sperre ohne mpu ?
    Mfg Peter

  16. Verena
    Am 6. März 2021 um 21:58

    Hallo,
    Mein Mann hatte noch nie einen Führerschein. Wurde aber wegen fahren ohne fahrerlaubnis verurteilt und hatte eine sperrfrist. Das ist schon sehr lange her. Er hat vor mehreren Jahren einen Antrag auf erteilung einer fahrerlaubnis gestellt und musste eine mpu machen. Diese hat er gemacht, hat sie nicht bestanden und hat sie nicht beim Straßenverkehrsamt abgegeben. Hat das einen Einfluss auf die Verjährung? Also beginnt diese ab Antragstellung neu? Über Antwort würde ich mich sehr freuen.
    Viele Grüße

  17. Juri
    Am 23. Februar 2021 um 16:42

    Die Tilgungszeit von 15 Jahren ist am 22 Februar 2021 getilgt.
    Zur Antragstellung die Wiedererteilung meines Führerscheines (Neuerteilung)
    Muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
    Wie ich weis hat die EU diese Regelung im Jahre 2008 aufgehoben.

    Mit freundlichen Grüßen

  18. Juri K.
    Am 23. Februar 2021 um 16:32

    Die Tilgungszeit von 15 Jahren ist am 22 Februar 2021 getilgt.
    Zur Antragstellung die Wiedererteilung meines Führerscheines (Neuerteilung)
    Muss ich die theoretische und praktische Prüfung machen?
    Wie ich weis hat die EU diese Regelung im Jahre 2008 aufgehoben.
    Mit freundlichen Grüßen

  19. Naunau
    Am 12. Februar 2021 um 21:20

    Hallo zusammen,

    ich habe vor ca. 14 Tagen einen Antrag auf Neuerteilung des Führerscheins gemacht. Heute ist bei mir ein Brief angekommen mit einer Frist bis 12.04.2021 und das ich bis dahin ein Gutachten vorlegen soll. Mein zweiter Abstinenznachweis und die MPU erfolgt jedoch erst Mitte Mai 2021. Was kann ich diesbezüglich machen? Wie lange habe ich rechtlich nach Antrag Zeit ein MPU-Gutachten vorzulegen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Naunau

  20. Satnam S
    Am 9. Februar 2021 um 20:30

    Hallo eine Frage ich bin bei 1,44 Promille angehalten und habe ich 9 monat Sperre bekommen mein Anwalt meinte ich bekomme kein mpu weil ich kein Grenze erreicht habe und bin ersttätter meine Frage ob ich mein Führerschein wieder zurück bekommen nach neuerteilung oder muss ich 15 Jahr warten kann jemanden mit Antwort danke

  21. Armin S
    Am 5. Februar 2021 um 20:07

    Hallo zusammen,
    mir wurde mit Entscheidung vom 22.10.2019 die Fahrerlaubnis entzogen, mit einer Sperrfrist von 6 Monaten.
    Ursächlich für den Führerscheinentzug waren immer nur Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit 1 oder
    2 Punkten geahndet worden sind. Momentan habe ich einen Punktestand von 5 Punkten, ab dem 30.05.3021
    noch 4 Punkte.
    In der Entscheidung der Führerscheinbehörde ist vermerkt, dass zum Nachweis der Eignung i. d. R. die
    Beibringung einer MPU anzuordnen ist.
    Liegt es nun im Ermessen der Führerscheinbehörde, eine MPU anzuordnen oder nicht?

    Danke für eine Antwort

  22. Elena B
    Am 3. Februar 2021 um 23:50

    Guten Tag. Ich habe ca 2015 meinen Führerschein verloren da bei einer Hausdurchsuchung ein bisschen Heroin gefunden wurde. Das habe ich zu dieser Zeit 1-2 mal probiert. Ich wurde jedoch nie einem Drogentest unterzogen. Und ich wurde nie nachweislich unter BtM im Straßenverkehr erwischt. Meines Wissens nach hatte ich danach keine Führerscheinsperre. Das heißt ich hätte gleich danach eine MPU machen können. Wie stehen meine Chancen das ich meinen Führerschein schon nach 10 Jahren statt 15 Jahren zurück bekomme ohne eine MPU.?

  23. MajaDN
    Am 2. Februar 2021 um 16:50

    Hallo. Ich habe September 2017 denn Führerschein wegen Drogenkonsum entzogen bekommen. Allerdings bin ich nicht beim fahren erwischt worden sondern außerhalb meines Autos stehend. Wird dabei ein Unterschied gemacht ob ich gefahren oder nicht gefahren bin um meinen Führerschein wieder zu bekommen.
    Danke für die Hilfe

  24. Rico
    Am 29. Januar 2021 um 21:47

    Hallo ich habe meine Führerschein 072006 abgeben müssen ich bin unter Drogeneinfluss Auto Gefahren, Canabis und Kokain…. ich habe aber schon seit Ewigkeit nichts mehr mir Dem Jugendlichen leicht Sinn dem ich zur Zeit getrieben habe gemein… Mein Führerschein ist jetzt seit über 15 Jahren weg, ist es möglich meinen Führerschein wieder zu bekommen ohne Mpu und Fahrschule oder muss ich ihn jetzt komplett neu machen… Bitte um Antwort

  25. Max
    Am 19. Januar 2021 um 10:18

    Schönen guten Tag. Ich hab mein positives Gutachten vor etwas mehr als 2 Monaten abgegeben. Ist das normal, dass ich noch keine Antwort bekommen habe? Vielleicht unter anderem auch wegen corona?

  26. Sebastian
    Am 8. Januar 2021 um 15:31

    Hallo ihr Lieben,

    ich würde gerne meine Geschichte erzählen ( schreiben), vielleicht, kann sie dem Einen oder Anderen helfen. Ich habe meinen Führerschein 1997 gemacht ( Mit 19 Jahren ) . Etwas über 2 Jahre hatte ich meinen Führerschein, also war ich, aus der Probezeit raus. Leider hatte es sich so ergeben, das ich mich auf Grund von alkoholischen Getränken, noch zum Autofahren hinreißen lassen habe. Die Folgen waren, das ich ein geparktes Auto streife und frontal gegen eine Hausmauer führ. Ich hatte einen Promillewert von 1,57 im Blut. Der Führerschein war natürlich weg! Eine MPU -Untersuchung musste ich nicht machen, da der Wert unter 1,6 ( knapp) war. Ich habe dann nach 21 Jahren, mich entschieden, den Führerschein wieder zu machen, bzw. mich dazu überreden zu lassen, ihn wieder zu machen und ich habe es nicht bereut. Bei der Beantragung , bei der Führerscheinstelle, ( Neuerteilung nach Entzug) musste man etwas mehr plechen, aber dafür hatte ich in der Fahrschule wiederum Geld gespart. Meine Auflagen waren , die Theoretische – und Praktische Prüfung nach mal zu machen. Ich brauchte keinen Erst-Hilfe- Kurs noch mal zu absolvieren , musste nicht am Theoretische Unterricht ( Pflichtstunden ) teil nehmen und brauchte auch keine Sonderfahrten mehr zu machen. Das spart natürlich Geld, ich hatte meinen FS, nach noch nicht mal, 2 Monaten wieder und ich habe es echt bereut, ihn nicht eher gemacht zu haben.

  27. Taschner
    Am 4. Januar 2021 um 17:24

    Hallo,
    Ich hab jetzt länger Pause gemacht wegen meinem Führerschein der 2014 entzogen wurde wegen Alkohol i.d.Probezeit hab alle Kurse gemacht was ich machen musste. Was könnte mir jetzt im größtenteils passieren?

  28. Daniel
    Am 2. Januar 2021 um 19:26

    Wenn ich es richtig verstehe kann ich mein Freund nach 14.5 Jahren praktisch beantragen . Was ich nicht verstehen muss bei dem Bogen der wiedererteilung nicht auch was wegen Mpu drauf sein . Da ich nicht mehr das Datum der Abgabe im Kopf habe . Bin echt verunsichert.

  29. Patrick
    Am 29. Dezember 2020 um 14:00

    Hallo, ich habe Ende 2017 wegen Trunkenheit meinen Führerschein abgeben müssen. Bin bei der ersten MPU 2019 leider durchgefallen. Bei dem erneuten Antrag jetzt wird nun ein Erste-Hilfe Kurs verlangt. Wieso wollte man diesen nicht schon beim ersten Mal? Und ist auch ein Online Kurs möglich bzw. gültig. Aufgrund der momentanen Situation.

  30. Anna
    Am 15. Dezember 2020 um 14:55

    Hallo,
    Seit 2014 war meine Führerschein entzogen. Straffe habe bezahlt dann Fahrverbot habe fur 9 monate. Aber MPU erst.
    Vor 2 jahre bin nach Polen umgezogen. Meine erste Führerschein habe im Polen gemacht. In Deutschland habe umgetauscht.
    Jetzt weiss ich nichts wo kann ich anfangen wieder zuruck kriegen.

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