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Zulässige Anhängelast bei Pkw, Lkw & Wohnwagen: Was gilt?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 10 Minuten

Wie viel Gewicht Sie an Ihr Fahrzeug anhängen dürfen, beschreibt die Anhängelast

Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.
Die maximale Anhängelast verbietet manche Anhänger an Ihrem Kraftfahrzeug.

Wenn Sie sich darüber informieren, wie schwer Ihr Anhänger sein darf, stoßen Sie schnell auf ein ganzes Gestrüpp an Gewichtsangaben, welche sich auf verschiedene Fahrzeugtypen, Anhänger und Fahrerlaubnisklassen beziehen. Besonders relevant ist dabei die zulässige Anhängelast. Sie beschreibt das maximale Gewicht, das Sie mit Ihrem Fahrzeug ziehen dürfen.

In diesem Ratgeber haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zur Anhängelast vom Auto und anderen Fahrzeugen zusammengefasst.

FAQ: Anhängelast

Was ist die Anhängelast?

Die Anhängelast beschreibt das erlaubte Gewicht (Anhänger samt Ladung), das ein Fahrzeug ziehen darf.

Wie hoch ist die erlaubte Anhängelast?

Dies ist bei jedem Fahrzeugmodell unterschiedlich. Es gibt keine pauschalen Anhängelasten für alle Pkw, Lkw etc. Eine Übersicht über die erlaubten Anhängelasten einiger ausgewählter Automodelle finden Sie hier.

Wo finde ich die zulässige Anhängelast meines Fahrzeugs?

Die Anhängelast können Sie der Zulassungsbescheinigung Teil 1 entnehmen. In Feld O.1 steht die erlaubte Anhängelast für einen gebremsten Anhänger, in Feld O.2 die für einen ungebremsten Anhänger.

Was passiert, wenn ich die Anhängelast überschreite?

Je nach Schwere des Verstoßes müssen Sie mit einem Bußgeld von 30 bis 637,50 Euro und ggf. einem Punkt rechnen. Details erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Thema “Überladung”.

Video: Das droht bei Überladung

Video: Überladung
In diesem Video erfahren Sie, wie viel Sie bei einer Überladung zahlen müssen.

Definition Anhängelast

Was ist die Anhängelast denn überhaupt? Die Anhängelast ist definiert als die tatsächliche Masse eines Anhängers, den ein bestimmtes Kraftfahrzeug hinter sich herzieht. Sie wird gelegentlich auch als “Zuglast” eines Pkw oder Lkw bezeichnet.

Da es riskant sein kann, wenn ein Fahrzeug einen Anhänger durch den Straßenverkehr bewegt, welcher für dieses zu schwer ist, sieht die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) für die Anhängelast maximal zulässige Werte vor.

Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren, als maximal erlaubt ist.

Kurz und knapp: Diese Lasten dürfen Sie ziehen

Unsere Infografik zur Anhänge- und Stützlast gibt Ihnen einen detaillierten Überblick darüber, welche Ladung Sie mit Ihrem Auto ziehen dürfen:

Infografik zur Anhängelast von PKW
Infografik zur Anhängelast von PKW (zum Vergrößern anklicken)

Welche zulässigen Gewichte und Lasten sind bei Anhängern relevant?

Um Ihnen den Überblick zu erleichtern, finden Sie hier alle Definitionen zu Gewichten und Lasten, welche Sie berücksichtigen müssen, wenn Sie mit Anhängern fahren wollen:

Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
Was gibt es neben der Anhängelast für relevante Lasten beim Anhängertransport?
  • Die zulässige Gesamtmasse beschreibt das Gewicht, welches ein leeres Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung maximal auf die Waage bringen darf. Ob Sie ein Gespann aus einem Zugfahrzeug und einem Anhänger mit Ihrer Fahrerlaubnisklasse führen dürfen, hängt von der zulässigen Gesamtmasse des Gespanns ab.
  • Das Leergewicht gibt die Masse eines Fahrzeuges an, wenn sich außer dem Fahrer und der notwendigen Ausrüstung keine weiteren Personen oder Gegenstände an Bord befinden und der Tank zu 90 % gefüllt ist. Bei dem Leergewicht eines Anhängers wird lediglich die Masse des Fahrzeuges angegeben.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse gibt an, wieviel ein Fahrzeug zusammen mit seiner Ladung wiegt. Dieser Wert entspricht minimal dem Leergewicht und darf maximal die zulässige Gesamtmasse betragen. Diese tatsächliche Gesamtmasse ist für die maximale Anhängelast relevant und verteilt sich auf die Achslasten und die Stützlast.
  • Die Stützlast bezeichnet das Gewicht, welches auf der Anhängerkupplung des ziehenden Fahrzeuges aufliegt. Sie tritt nur bei Anhängern auf, deren Gewicht nicht komplett von ihren Achsen getragen wird.
  • Die Achslast ist das Gewicht, welches auf jeder Achse eines Fahrzeuges lastet. Sie wird ermittelt, indem von der tatsächlichen Gesamtmasse zuerst die Stützlast abgezogen wird und der verbliebene Rest durch die Zahl der Achsen des Hängers geteilt wird.

Heißt es Gesamtgewicht oder Gesamtmasse?

Umgangssprachlich und selbst in der StVZO wird häufig der Begriff “zulässiges Gesamtgewicht” verwendet. Wir sprechen hier jedoch ausschließlich von der “zulässigen Gesamtmasse“, wie es auch in der neuen Zulassungsbescheinigung heißt und physikalisch korrekt ist. Beide Begriffe werden im Straßenverkehr jedoch mit derselben Bedeutung verwendet.

Auf der Erde macht das tatsächlich keinen nennenswerten Unterschied. Anders sieht es jedoch aus, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug auf einem Mond oder einem anderen Planeten unterwegs sein sollten. Dort hätte das Fahrzeug immer noch dieselbe Masse. Wenn auf diesem Himmelskörper jedoch eine schwächere Anziehungskraft herrscht, dann hätte Ihr Fahrzeug bei gleicher Masse eine geringere Gewichtskraft als auf der Erde und würde weniger auf die Waage bringen.

Dieser Fall dürfte für Sie im Alltag jedoch eher weniger relevant sein.

Zulässige Anhängelast beim Pkw

Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.
Sie können bereits beim Kauf eines Neuwagens auf ausreichende Anhängelast achten.

Möchten Sie einen beladenen Anhänger hinter Ihrem Auto herziehen, so müssen Sie erst einmal folgende Fragen klären:

  1. Besitzt mein Anhänger eine eigene Bremse oder ist dieser ungebremst?
  2. Wie viel darf ich auf meinen Anhänger aufladen, ohne dessen zulässige Gesamtmasse zu überschreiten?
  3. Wie hoch ist die maximale Anhängelast von meinem Pkw?
  4. Welche maximal zulässige Gesamtmasse hat das gesamte Gespann und darf ich es mit meiner Fahrerlaubnis überhaupt führen?

§ 42 Absatz 2 der StVZO besagt, dass Anhänger ohne eine (ausreichende) eigene Bremse nur unter folgenden Bedingungen gezogen werden dürfen:

  • Das ziehende Fahrzeug ist mit einer Allradbremse ausgestattet.
  • Der Anhänger hat nur eine Achse.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers (und damit die Anhängelast) darf nicht über 750 Kilogramm liegen.
  • Die tatsächliche Gesamtmasse des Anhängers darf nicht mehr als die Hälfte der um 75 Kilogramm erhöhten Leergewicht des ziehenden Fahrzeuges betragen.

Aber auch wenn Sie Ihren Anhänger nicht überladen haben und er bei mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse eine eigene Bremse hat, dürfen Sie Ihn nicht unbedingt mit Ihrem Fahrzeug ziehen, wenn sein tatsächliches Gewicht die zulässige Anhängelast Ihres Autos überschreitet.

Wovon hängt bei einem Pkw die zulässige Anhängelast ab?

Der § 42 Absatz 1 der StVZO gibt alle wichtigen Regeln für die Anhängelast vor. Demnach gilt für die zulässige Anhängelast von normalen Personenkraftwagen Folgendes:

Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
Ein Geländewagen kann mit 3,5 t Anhängelast behängt sein, was das Maximum für einen Pkw ist.
  • Die Obergrenze für sämtliche Pkw sind 3,5 Tonnen Anhängelast. Schwerer darf ein Anhänger samt seiner Ladung für Autos unter keinen Umständen sein.
  • Zusätzlich darf die Anhängelast bei einem Pkw nicht höher sein als die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges.
  • Dies bedeutet jedoch nicht, dass jedes Auto seine maximal zulässige Gesamtmasse als Anhänger hinter sich herziehen darf. Je nachdem, wie das Auto gebaut ist und wie stark sein Motor ist, kann die zulässige Anhängelast auch unter der zulässigen Gesamtmasse des Kfz liegen. Dieser Wert wird in der StVZO bezeichnet als: “vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert”.
  • Auch wenn ein Kraftfahrzeug an und für sich hohe Lasten ziehen dürfte, kann es sein, dass seine Anhängerkupplung dies nicht verkraften würde. Wie stark die Zugkraft sein darf, welche die Kupplung verträgt, drückt ihr sogenannter D-Wert aus, welcher für ihre “Dauerfestigkeit” steht.
  • Wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, dann liegt der zulässige Wert für die Anhängelast in der Regel höher als bei ungebremsten Anhängern.

Für die Anhängelast gelten bei Geländewagen beziehungsweise Sport Utility Vehicles (SUV) jedoch andere Regeln, da diese stärkere Motoren sowie Allradantrieb haben und damit auch schwerere Anhängelasten sicher transportieren können. Anders als bei normalen Pkw darf bei einem Geländewagen die Anhängelast das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Ein Geländewagen kann also mit maximal 3,5 Tonnen Anhängelast unterwegs sein, wenn seine eigene zulässige Gesamtmasse mindestens 2,33 Tonnen beträgt. Vorrausetzung dafür ist aber, dass der Anhänger eine eigene Bremse besitzt, die Kupplung einen ausreichenden D-Wert hat und das individuelle Fahrzeugmodell für solche Anhängelasten zugelassen ist.

Da die Gesamtmasse des Zuges mit 5,83 Tonnen allerdings über 4,25 Tonnen liegt, reicht dafür auch ein B-Führerschein mit Schlüsselzahl 96 nicht mehr aus. Hierfür benötigen Sie bereits eine BE-Fahrerlaubnis.

Welche Eigenschaften ein Automodell aufweisen muss, um als solcher Geländewagen zu gelten, wird in der Richtlinie 70/156/EWG definiert:

  • Mindestens eine Vorder- und eine Hinterachse lassen sich gleichzeitig antreiben.
  • Das Fahrzeug benötigt mindestens eine Differenzialsperre und muss eine Steigung von 30 % überwinden können.
  • Das Fahrzeug muss fünf von insgesamt sechs weiteren Anforderungen erfüllen, welche sich auf Überhangwinkel und die Bodenfreiheit beziehen.

Es ist aus gutem Grund verboten, einen Anhänger ab einem bestimmten Gewicht ohne Bremse zu ziehen. Wenn Sie nämlich mit relativ hoher Geschwindigkeit eine abschüssige Strecke hinunterfahren und plötzlich bremsen müssen, so kann es sein, dass ein schwerer, ungebremster Anhänger Ihr Auto mit seinem Impuls noch weiterschiebt. Dadurch können Sie unmittelbar in eine Gefahrenzone geschoben werden.

Wenn das Kraftfahrzeug eine größere Masse hat, dann kann es dem Impuls eines ungebremsten Anhängers besser widerstehen als ein leichteres Fahrzeug. Deshalb ist bei schwereren Fahrzeugen die zulässige Anhängelast für ungebremste Anhänger höher als bei leichteren Fahrzeugen.

Wie können Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz bestimmen?

Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.
Wie bei Ihrem Auto die maximale Anhängelast ist, können Sie dem Fahrzeugschein entnehmen.

Um Ihre zulässige Anhängelast zu bestimmen, können Sie einfach in den Teil I der Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeuges schauen. Dort finden Sie folgende Informationen:

  • O.1: Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
  • O.2: Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg

Wenn Sie noch einen alten “Fahrzeugschein” besitzen, finden Sie dieselben Daten unter folgenden Bezeichnungen:

  • 28: Anhängerlast kg bei Anhänger mit Bremse
  • 29: bei Anhänger ohne Bremse

Die Zulassungsbescheinigung eines Fahrzeuges besteht aus zwei Teilen. Bei der “Zulassungsbescheinigung Teil I” handelt es sich um das Dokument, welches früher als “Fahrzeugschein” bekannt war.

Die “Zulassungsbescheinigung Teil II” hieß früher “Fahrzeugbrief” und beinhaltet heute nicht mehr die Namen der Vorhalter des Wagens, um Datenschutzvorschriften gerecht zu werden.

Beide Teile wurden bis zum 1. Oktober 2005 überarbeitet, um europaweit leichter lesbar zu sein. So finden sich neben den eigentlichen Angaben keine sprachlichen Beschreibungen des Inhalts, sondern nur noch Kürzel, die EU-weit einheitlich sind.

Für besondere Anhänger wie Boottransporter, Pferdeanhänger oder Wohnwagen gilt dieselbe Anhängelast wie für alle anderen Anhängsel auch. Möchten Sie solche schwereren Lasten bewegen, benötigen Sie gegebenenfalls ein Kraftfahrzeug mit höherer zulässiger Anhängelast oder auch nur eine Anhängerkupplung mit höherem D-Wert.

Ist eine Erhöhung der zulässigen Anhängelast möglich?

Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.
Wenn die Anhängelast zusätzlich gebremst wird, kann sie deutlich höher ausfallen.

Wie schon aus unten stehender Liste und Ihrer Zulassungsbescheinigung hervorgeht, können Sie bei ein und demselben Pkw die Anhängelast erhöhen, indem Sie Ihren Hänger mit einer Bremse versehen oder gleich einen Anhänger verwenden, der mit einer geeigneten Bremse ausgestattet ist.

Während ein VW Golf beispielsweise einen ungebremsten Anhänger nur bis zu einer tatsächlichen Gesamtmasse von 600 bis 750 kg ziehen darf, kann gleichzeitig eine gebremste Anhängelast von 800 bis 1600 kg an ihn angehängt werden.

Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse (d. h. max. Anhängelast von einem Pkw) werden idealerweise mit einer Auflaufbremse versehen, welche unabhängig von den Bremsen des Autos funktioniert. Bei einer Anhängelast von über 3,5 t (wie Lkw sie ziehen dürfen) ist eine durchgehende Bremsanlage nötig, die direkt mit dem Bremspedal des Kraftfahrzeuges betätigt wird.

Wie funktioniert eine Auflaufbremse? Wenn das Kraftfahrzeug bremst oder bergab fährt, läuft der Hänger auf das Fahrzeug auf, wobei sich die Zugstange der Bremsanlage in Richtung des Anhängers drückt. Dadurch zieht sie an einem Hebel, der wiederum dafür sorgt, dass sich die Bremsbacken gegen die Bremstrommel drücken. So wird die Achse des Anhängers abgebremst.

Sie können jedoch auch eine Anhängelasterhöhung mittels einer Auflastung vornehmen lassen. Dabei müssen bestimmte Teile des Fahrzeuges ausgetauscht werden, damit dieses auch schwerere Anhängelasten sicher ziehen kann. In erster Linie ist hierbei der Austausch der Kupplung durch eine Vorrichtung mit höherem D-Wert zu nennen.

Wenn der TÜV diese Änderungen abnimmt, können Sie die Daten in Ihren Fahrzeugpapieren bei der Zulassungsstelle ändern lassen.

Auf diese Weise können Sie die zulässige Anhängelast etwas auflasten, wobei die Steigerung häufig nur im einstelligen Prozentbereich liegt. Mehr als die maximal zulässige Anhängelast des Kfz ist aber auch mit einer Auflastung nicht möglich, sie dürfen also die zulässige Gesamtmasse des Pkw oder die 1,5-fache zulässige Gesamtmasse eines Geländewagens in keinem Fall überschreiten.

Zulässige Anhängelasten von besonderen Kraftfahrzeugen

Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.
Die zulässige Anhängelast bei einem Pferdeanhänger wird auf dieselbe Weise ermittelt.

Die Anhängelast bei einem Wohnmobil wird auf dieselbe Weise bestimmt wie bei anderen Pkw auch. Aber auch wenn die zulässige Gesamtmasse eines solchen Wohnmobils bei 3,5 Tonnen liegt, heißt das nicht unbedingt, dass Sie damit auch einen Anhänger mit 3,5 Tonnen Gesamtmasse transportieren dürfen. Es kann sein, dass die Bauart des Wohnmobils oder dessen Anhängerkupplung es verbietet, so eine schwere Last zu ziehen.

Selbstverständlich benötigen Sie auch in diesem Fall eine Fahrerlaubnis der Klasse BE, wenn Sie ein Gespann steuern wollen, das ein zulässiges Gesamtgewicht von insgesamt 7 Tonnen auf die Waage bringen kann.

Die zulässige Anhängelast bei einem Transporter lässt sich hingegen steigern, wenn Sie dieses Fahrzeug als Lastkraftwagen zulassen. Dann gelten die Regeln für die Anhänger von Lkw.

§ 32 StVZO besagt, dass eine Zugmaschine wie die eines Lkw in Deutschland bis zu zwei Anhänger ziehen darf, während bei einem Pkw lediglich einer erlaubt ist. Sie dürfen an Ihren Anhänger also auch dann keinen weiteren anhängen, wenn die gesamte Anhängelast (beider Hänger) die maximal zulässige Anhängelast Ihres Fahrzeuges nicht überschreitet.

Gemäß § 42 Absatz 1 StVO darf die Anhängelast die zulässige Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeuges auch bei Lastkraftwagen nicht überschreiten. Da diese normalerweise deutlich schwerer sind als Pkw, ist damit aber auch eine höhere Anhängelast möglich.

Wenn ein Lkw allerdings ein Gespann zieht, bei dem die Anhänger mit einer durchgehenden Bremsanlage ausgestattet sind, dann darf die Anhängelast bei einem Lkw das 1,5-fache seiner zulässigen Gesamtmasse betragen.

Wenn Sie einen Anhänger mit Ihrem motorisierten Krankenfahrstuhl oder einem anderen Fahrzeug ziehen wollen, das in § 30a Absatz 3 StVZO definiert ist, dann darf die Anhängelast laut § 42 Absatz 1 StVZO lediglich 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeuges betragen.

Konsequenzen für Überschreiten der Anhängelast

Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?
Welche Konsequenzen drohen, wenn Sie die zulässige Anhängelast überschreiten?

Wenn Sie die zulässige Anhängelast Ihres Kfz überschritten haben, dann liegt ein Verstoß gegen die StVZO vor. Der entsprechende Tatbestand heißt:

Überschreiten der zulässigen Achslast oder des zulässigen Gesamtgewichts von Kraftfahrzeugen, Anhängern, Fahrzeugkombinationen sowie der Anhängerlast hinter Kraftfahrzeugen”

Wenn es sich um schwerere Fälle handelt, ist dafür ein Punkt fällig sowie ein Bußgeld, das von 30 bis 637,50 Euro variieren kann. Die Höhe dieses Bußgeldes richtet sich nach vier Faktoren:

  • um welchen Anteil (in Prozent) Sie die maximal zulässige Anhängelast überschritten haben
  • ob das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 Tonnen hat oder darüber liegt
  • ob es sich um ein kennzeichnungspflichtiges Kfz mit gefährlichen Gütern handelt
  • Bei Kfz von mehr als 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse wird unterschieden, ob Sie ein Fahrzeug mit zu hoher Anhängelast in Betrieb genommen haben oder dessen Inbetriebnahme lediglich angeordnet oder zugelassen haben.
Vorsicht! Auch wenn Sie darauf achten, die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeuges nicht zu überschreiten, kann es dennoch sein, dass das gesamte Gespann zu schwer für Ihre Fahrerlaubnis ist. Wenn Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben und ein Gespann steuern, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, dann begehen Sie einen Verstoß wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist. Dies kann schwerere Konsequenzen nach sich ziehen als eine Überschreitung der zulässigen Anhängelast.

Liste zulässiger Anhängelasten

Für eine Auswahl verschiedener Automodelle finden Sie die zulässige Anhängelast in dieser Übersicht. Es gibt für gebremste und ungebremste Anhänger deshalb unterschiedliche Angaben, weil teils deutlich höhere Lasten bewegt werden dürfen, wenn der Anhänger eine eigene Bremse besitzt.

Diese Angaben dienen jedoch lediglich als Orientierung, Sie müssen sich vor einer Fahrt mit Anhänger über die maximal zulässige Anhängelast in der Zulassungsbescheinigung von Ihrem Kfz informieren:

ModellAnhängelast ungebremst (in kg)Anhängelast gebremst (in kg)
Alfa Romeo Spider5001500
Audi A5740-7501300-1900
BMW 3er695-7501250-1800
BMW X57503000-3500
Citroën Berlingo735-7501175-1300
Fiat 500400-500800
Ford Galaxy7501100-1800
Honda Civic5001000-1500
Jeep Cherokee7502800
Mazda 3550-600930-1500
Mercedes A-Klasse595-6451000-1500
Mercedes E-Klasse7501700-2100
Mitsubishi Lancer5501100-1400
Nissan Note510750–1000
Opel Astra605–750900–1500
Opel Zafira600–7501000–1500
Porsche Cayenne7502700–3500
Renault Espace705–7502000
Renault Mégane635–7451300
Seat Ibiza520–620800–1200
Skoda Octavia500–650850–1600
Subaru Outback7501700–2000
Suzuki Splash200200
Toyota Corolla4501300
Toyota Hilux7501800–2250
Volvo S807501300–2000
VW Golf600–750800–1600
VW Passat710–7501200–2200
VW Tiguan7501800–2500

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Zulässige Anhängelast bei Pkw, Lkw & Wohnwagen: Was gilt?
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165 Kommentare

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  1. Jennifer
    Am 18. Juli 2018 um 1:19

    Hallo, auf die Gefahr das die Frage schon 100 mal gestellt wurde…..
    Mein VW Passat darf gebremst 1600Kg ziehen bei bis zu 8% Steigung .
    Möchte mir einen Wohnwagen kaufen, der auf 1700kg aufgelastet wurde und ein Leergewicht von knapp 1000kg hat. Somit dürfte ich den Wohnwagen mit 600kg beladen und dürfte ihn somit fahren. Habe Führerschein “Klasse 3” mit 7, 5 Tonnen.
    Wie kontrolliert das die Polizei bei einer Konttolle vorallem im Ausland dass ich innerhalb der 1600kg bleibe, die mein Fahrzeug ziehen darf. Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. August 2018 um 15:33

      Hallo Jennifer,

      zu Kontrollmethoden anderer Staaten können wir leider keine Aussagen tätigen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Detlef S.
    Am 17. Juli 2018 um 9:29

    Hallo,ich fahr einen Opel Astra und darf 1050kg gebremst ziehen
    Ich möchte nun einen Wohnwagen kaufen, der hat aber 1200kg
    Bekomme ich da Probleme
    Vielen Dank

  3. Langen
    Am 12. Juli 2018 um 10:56

    Hallo,
    ich fahre einen Ford Focus und darf 1200Kg ziehen.
    Ich will einen WW auf einen Platz ziehen. Der WW hat 1300Kg zul. Gesamtgewicht. Leer aber 1050 Kg. Darf ich den WW Leer ziehen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 9:34

      Hallo Langen,
      solange Sie die vorgeschriebenen Lasten nicht überschreiten, sollte dies möglich sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Oliver K.
    Am 2. Juli 2018 um 21:42

    Hallo zusammen.
    Vor lauter Stütz-, Anhängelast, Gesamtgewicht theoretisch und real, ablasten, auflasten…verstehe ich nur noch Bahnhof.
    Wir haben einen Ford S-Max (Anhängelast gebremst 1800 kg; Leergewicht 1689 kg, max Gesamtgewicht 2502 kg; Stützlast 90 kg) und möchten uns einen Wohnwagen (gebremst) anschaffen. Wir haben einen im Auge mit 1050 Leergewicht und 1350 kg Gesamtgewicht.
    Das sollte doch passen oder?
    Ich habe die alte Führerscheinklasse 3 (bis 7,5 Tonnen), also wäre das sicher kein Problem.
    Vielen Dank!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Juli 2018 um 11:48

      Hallo Oliver,

      grundsätzlich dürfen Sie weder Anhängelast sowie Stützlast überschreiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Matze
    Am 27. Juni 2018 um 10:55

    Hallo,

    Mein PKW, Caddy, hat ein GG lehr von 1649 kg und ein zulässiges GG von 2415 kg.
    Ergibt eine maximale zuladung von 766 kg.
    Die max Anhängelast beträgt 1350 kg.
    Das max Gewicht der Zugkombination 3765 kg.

    Kann ich einen Anhänger mit zul. GG von 1600 kg anhängen wenn der PKW nicht voll Beladen ist und die Gesamtmasse der Zugkombination von 3765 kg nicht überschritten wird?
    Das Zugfahrzeug ist schwerer als der Anhänger.

    z.B.: Das Zugfahrzeug beladen wiegt 2000 kg,
    Der Anhänger 1600 kg.
    Zusammen 3600 kg.

    Danke für die Antwort im Voraus!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 15:29

      Hallo Matze,

      das Gewicht des Anhängers (leer) inklusive Ladung darf die maximal zulässige Anhängelast nicht überschreiten. Beträgt die zulässige Anhängelast also 1.350 kg und wiegt der beladene Anhänger 1.600 kg, ist dies nicht erlaubt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Stefan
    Am 25. Juni 2018 um 20:25

    Hallo, ich darf laut meinen Papieren einen gebremsten Anhänger mit 1400kg an meinen Seat Leon St hängen.
    Jetzt habe ich einen Hänger gefunden der mir von den Anmaßen gefallen würde. Dieser hat allerdings ein Zgg von 2000kg. Was ich dann ja wenn ich es richtig verstanden habe nicht fahren darf.
    Jetzt war meine Idee, den Hänger auf 1400kg ablasten zu lassen. (Sollte dann ja passen)
    Der Hängerhersteller meinte allerdings dass ich 1500kg ziehen dürfte, was ich nicht ganz verstehe.

    Über eine Antwort von ihnen würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Stefan

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Juli 2018 um 11:29

      Hallo Stefan,

      die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Werte sind zu beachten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Udo
    Am 16. Juni 2018 um 17:43

    Das zulässigee Gesamtgewicht des Anhängers ist mit 1300 kg höher als die Zuglast des Fahrzeuges mit 1200kg. Ihr Anhänger wiegt nun für sich genommen 1205 kg. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers ist eingehalten. “Zug”last ist das Gewicht, das ihr Fahrzeug tatsächlich “ziehen” muss. Wenn sie den Anhänger ankuppeln drückt der Anhänger auf ihre Anhängerkupplung am Auto. Der Anhänger “stützt” sich etwas ab – Stützlast. Die Stossdämpfer ihres Autos werden entsprechend belastet. Ihr Auto wird quasi durch den Anhänger “beladen” und der Anhänger soweit “entladen”. Die Stützlast sollt bei Ihnen mindestens 25 kg und darf maximal 75kg betragen. Noch “Ziehen” muss in Ihrem Fall das Fahrzeug also weniger als 1200kg, so dass bei Einhaltung der zulässigen Stützlastwerte auch die Zuglast ihres BMW 1 eingehalten ist.

  8. Peter J.
    Am 14. Juni 2018 um 21:57

    Guten Abend,

    ich besitze die FSK3 seit über 30 Jahren. Mein Auto hat eine maximale Anhängelast von 1.100 Kg. Darf ich meinen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 1.600 Kg bei einem Leergewicht von 400 Kg ziehen, wenn er leer ist bzw. die zulässige Anhängelast von 1.100 Kg nicht überschritten wird ?

  9. Georg M.
    Am 14. Juni 2018 um 20:17

    Guten Tag,
    können Sie mir den Bußgeldkatalog-Auszug zukommen lassen, in dem das Bußgeld geregelt ist, das fällig wird, wenn ich die zulässige Anhängelast an einem PKW überziehe (also einen schwereren gebremsten Hänger anhänge als meine zulässige Anhängemasse laut KFZ-Papiere)?.
    Herzlichen Dank im voraus.
    Georg M.

  10. Liesel
    Am 9. Juni 2018 um 0:40

    Hallo liebes Reaktionsteam,

    ich habe eine Frage zur Anhängelast im Bezug auf die Steigung.

    Bei meinem jetzigen Fahrzeug ist im Schein im reulären Feld angegeben 1400Kg und unten im Text extra angegeben nochmal 1700 bis 8% Steigung. Bei meinem neuen Fahrzeug wurde nur das Standardfeld mit 1800Kg angegeben. Darf denn jedes Fahrzeug dann bis 8% Steigung Grundsätzlich mehr ziehen oder muss dies explizit im Fahrzeugschein vermerkt werden? (Wenn wird es wahrscheinlich mit einer Bestätigung vom Tüv bei der Zulassung eingetragen?)

    Gibt es da auch eine Formel wie dies berechnet wird?

    Vielen Dank für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 9. Juli 2018 um 16:11

      Hallo Liesel,

      grundsätzlich sind die Eintragungen im Fahrzeugschein entscheidend. Bei Ihrem neuen Fahrzeug bedeutet das also: ausnahmslos maximal 1800 kg.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Alex
    Am 3. Juni 2018 um 16:55

    Hallo,

    ich hätte mal eine Frage zu Ihrem Text: “Wenn Sie beispielsweise eine Fahrerlaubnis der Klasse B haben und ein Gespann steuern, das eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat, dann begehen Sie einen Verstoß wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist. Dies kann schwerere Konsequenzen nach sich ziehen als eine Überschreitung der zulässigen Anhängelast.”

    Ich habe Fahrerlaubnis Klasse B und ich habe ein Auto das zb 1500 Kg Leergewicht und ein Z.Gg von 2000Kg hat. Laut schein darf das Fahrzeug 1600Kg ziehen. Darf ich einen Anhänger fahren der um die 500Kg Leergewicht und ein Z.Gg von 2000 Kg oder mehr hat, und dann aber nur bis zu max 1600Kg (Hänger inkl. Ladung) beladen wird.

    Oder müsste ich mir für jedes Auto das ich Kaufe den Passenden Anhänger kaufen, zb Z.Gg 1600Kg?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:46

      Hallo Alex,

      wenn das tatsächliche Anhängergewicht inkl. Beladung den Vorgaben ihrer Fahrerlaubnis entspricht, kann der Anhänger beim B-Führerschein auch über 750 kg wiegen, sofern die Begrenzung von 3500 kg des Gespanns nicht überschritten wird. Weitere Informationen: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinklassen/b-fuehrerschein/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Kevin
    Am 30. Mai 2018 um 5:50

    Guten Tag
    Ich habe die Führerschein klasse B und mein Auto hat eine anhängelast von 1,8 t gebremst und der Hänger hat ein maximales gesamtgewicht von 2 t und das maximal Gewicht vom Auto hat 1,9 t ist das möglich den Anhänger zu nutzen wenn ich den Hänger nur mit 1,6 t gesamtgewicht nutze ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 21. Juni 2018 um 16:24

      Hallo Kevin,

      das tatsächliche Gewicht des Anhängers darf normalerweise maximal die Anhängelast des Zugfahrzeugs erreichen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Alexander
    Am 16. Mai 2018 um 5:47

    Hallo, und erst einmal ein dickes Lob an Ihre Seite für die Kompetente beantwortung aller gestellten Fragen. :-)
    Habe schon tagelang das Netz durchforstet und bin nun mehr verwirrt als vorher.
    Nun zu meiner Frage:
    Ich fahre ein Quad mit LOF-Zulassung, Leergewicht 225Kg. Bei mir ist nur eine gebremste Anhängelast von 300Kg eingetragen, jedoch keine ungebremste. Gilt nun die Regelung nach § 42 Absatz 2, (also höchste Anhängelast 225+75:2)
    was dann immerhin 150Kg wären. Darf ich nun einen ungebremsten Anhänger ziehen, oder gilt vielleicht sogar die Richtlinie für LOF-Zugmaschinen? (1to. pro 2,2Kw)
    Mit freundlichen Grüßen
    Alexander

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 15:49

      Hallo Alexander,

      vielen Dank für das Lob! Wenden Sie sich bezüglich Ihrer Frage jedoch bitte direkt an TÜV oder Zulassungsstelle.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Igor
    Am 9. Mai 2018 um 17:14

    An meinem Fahrzeug ist gar keine Anhängelast eingetragen.

    Der Bußgeldkatalog sagt 5%, 10% usw.

    Aber von nichts sind 5%?? Nichts.

    Welches Strafmaß gilt hier?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Juni 2018 um 10:06

      Hallo Igor,

      sind die Anhängelasten in den Fahrzeugpapieren mit Strichen versehen oder sind dort lediglich Nullen eingetragen, dürfen Sie mit dem Fahrzeug keine Anhänger ziehen. Wie ein Verstoß geahndet wird, entzieht sich unserer Kenntnis.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Klaus H
    Am 7. Mai 2018 um 20:33

    Hallo, wenn ich einen neuen Pferdeanhänger mit 2.400 kg zul. GM und 100 kmh-Zulassung kaufe, muss der zwingend auf 2000 kg abgelastet werden, nur weil das akutelle Zugfahrzeug mit LM*1,2 und zulässige Anhängelast von 2000 kg zu leicht ist.
    Oder: darf ich mit einem Ahänger von 2400 kg auch 100 kmh fahren, wenn die tatsächliche Masse das PKW-LG*1,2 nicht übersteigt? oder muss der Anhänger bei schwererem, anderen/geliehenen PKW wieder zurück/aufgelastet werden wenn ich damit z.B. 2200 kg tatsächliche Masse mit 100 fahren möchte (alle technischen Bedingungen für F 1,2 natürlich vorausgesetzt)

    Danke vorab

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:22

      Hallo Klaus H,

      bitte wenden Sie sich an Führerscheinstelle oder Zulassungsbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Diek S.
    Am 7. Mai 2018 um 16:38

    Hallo
    Ich fahre einen vw carry der darf 1500 kg ziehen.
    Aber eine gesamt zugkombinatuon von 3780 kg.
    Mein Auto darf ein gesamt gewicht von 2375 haben. Wenn ich jetzt aber nur den wagen bis 2 tonnen belade, darf ich dann auch mehr als 1500 kg ziehen??

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:09

      Hallo Diek S.,

      die zulässigen Werte beziehen sich immer auf die in der Zulassungsbescheinigung verbrieften Werte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Christoph
    Am 1. Mai 2018 um 17:34

    Hallo,
    habe lediglich den B-Führerschein, sprich im Gespann ein zGG von 3500 kg.
    Wechsle nun in den Außendienst und bekomme einen BMW X1 xDrive 20d gestellt.
    Dieser hat ein zGG von 2205 kg, besitze aber bereits einen Anhänger mit zGG von 1300 kg.
    Somit komme ich auf ein zGG von 3505 kg, das wären gerademal 5 kg drüber!

    Ist das noch im Rahmen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Mai 2018 um 15:08

      Hallo Christoph,

      wenn das Gespann die 3500 kg übersteigt, ist das selbstverständlich nicht mehr zulässig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Michael
    Am 25. April 2018 um 9:00

    Hallo,
    Mein Auto hat 1938kg Gesamtgewicht.
    1200kg zul Gesamtgw.bei gebremsten Anhänger

    Darf ich 1300kg Wohnanhänger ziehen wenn das Gesamtgewicht wenn das tatsächliche Gewicht incl Ladung bei 1200kg liegt?
    Gespanngewicht gesamt ja unter 3,5 to

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Mai 2018 um 9:21

      Hallo Michael,

      welchen Anhänger ein Fahrzeug ziehen darf, hängt u. a. von der Anhängelast ab. Sie finden die entsprechenden Angaben in den Fahrzeugpapieren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Tobias
    Am 5. April 2018 um 23:39

    Außer das Leergewicht des Anhängers + Ladung ergibt maximal 2100kg, richtig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. Mai 2018 um 10:10

      Hallo Tobias,

      in der Regel ja.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Margit
        Am 10. September 2018 um 13:40

        Hallo,

        eine Frage. Wieso darf z.B. ein Oktavia mit zGg von 1924 kg 1.600 kg ziehen und ein Avensis mit 1970 kg nur 1.300 kg zGg?

        Vielen Dank vorab für eine kurze Aufklärung!

        Beste Grüße
        Margit

    • Tobias
      Am 6. April 2018 um 0:04

      Ach jetzt hab ich es glaube ich.
      2.230kg PKW
      2.100kg Anhänger
      4.330kg Gesamtzug

      Erforderlich wäre also die Klasse BE wenn man voll belädt. Im Umkehrschluss dürfte er mit der Führerscheinklasse B nur max. 1.270kg (Leergewicht Anhänger+Ladung) hinter hängen. Stimmts?

      Ich selbst (Führerscheinklasse B) fahre einen Octavia mit zGM von 1.924kg und darf gebremst 1.600kg hinter hängen. Wenn ich es verstanden habe darf ich mir jeden Anhänger hinter hängen solange ich die 1.576kg (3.500kg-1.924kg) bestehend aus Leergewicht Anhänger inkl. Beladung, nicht überschreite.

      • Christoph H.
        Am 7. August 2018 um 23:32

        Nein,
        So wie ich des verstehe richtet sich die Fahrerlaubnis nach den zulässigen Gesamtmassen. Somit dürftest du mit dem B Führerschein nur Züge mit einer zulässigen gesamtmasse von 3,5t fahren. Damit dürftest du mit deinem Oktavia maximal Anhänger ziehen die eine zulässige gesamtmasse von 1576 kg haben (was es nicht gibt also maximal 1500kg)

  20. R. Raabe
    Am 27. März 2018 um 19:36

    Hallo ich fahre einen Opel Insignia der eine gesammt Masse von 1600 kg ziehen darf.
    Der jetzige Wohnwagen wog max 1500 kg da war das kein problem nun wollen wir gerne einen neuen kaufen der darf maximal 1750 wiegen.
    In meiner Zulassung steht das ich bis 10% Steigung auch 1700 kg ziehen darf. Meine frage kann man sich den neuen Wohnwagen ohne bedenken jetzt kaufen oder ist das problematisch wegen der 1600 kg Sache ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 14:23

      Hallo R. Raabe,

      sofern die zulässige Anhängelast des Wagens eingehalten wird, kann das zulässige Gesamtgewicht auch höher sein – es darf dann nur nicht voll ausgereizt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Thomas
    Am 27. März 2018 um 6:41

    Hallo,
    kann man mit einem Suzuki Vitara (zulässige Anhängelast 400kg ungebremst) einen standard-ungebremsten Hänger (750kg), bspw. Humbaur oder Tema (Eigengewicht 130kg), ziehen, wenn man ihn dann nur mit max. 270kg belädt oder muss eine Ablastung in den Papieren eingetragen werden?
    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2018 um 13:14

      Hallo Thomas,

      ist das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers höher als die Anhängelast des Autos, so können Sie maximal diese zulässige Anhängelast Ihres Wagens plus die Stützlast ziehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Thomas
        Am 15. Mai 2018 um 15:43

        Hallo,

        ok danke, also muss ich formal keine Ablastung vornehmen, sondern nur die Beladung vorher “abwiegen”?

        VG,

        Thomas

        • bussgeldkatalog.org
          Am 6. Juni 2018 um 15:17

          Hallo Thomas,

          wenden Sie sich im Zweifel direkt an die Zulassungsstelle oder bspw. den TÜV, um die Vorgehensweise zu klären.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Chris
    Am 20. März 2018 um 8:20

    Hallo
    Ich habe einen VW Lupo mit einer zulässigen Anhängelast von 800 Kg Gebremst
    Darf ich einen Anhänger mit einen zulässigen gesamt Gewicht von 1500 Kg ziehen wenn ich die Anhängelast von 800 Kg nicht überschreite das mein Anhänger mit Ladung nicht mehr wie 800 Kg wiegt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 13:03

      Hallo Chris,

      in der Regel gelten die offiziellen Werte, die in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, nicht die tatsächlichen Gewichte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

      • Paul
        Am 22. Mai 2018 um 14:37

        Sie haben es aber oben anders beschrieben. Was genau zählt denn nun ?
        Ist die Regelung nun eindeutig oder Auslegungssache ?

        Es wäre schön hier eine Verbindliche aussage zu bekommen. Zählt nun das Tatsächliche reale Gewicht von Hänger/Fahrzeug/Gespann oder das was in den Papieren steht.

        Die Regelung ist so aufjedenfall sehr undurchsichtig.
        Mit freundlichen Grüßen

        Zitat von Bußgeldkatalog.org

        „Weil eben nicht die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, sondern seine tatsächliche Masse für die Anhängelast entscheidend ist, können Sie auch einen Anhänger ziehen, dessen zulässige Gesamtmasse höher ist als die zulässige Anhängelast Ihres Kraftfahrzeugs. Dann dürfen Sie entsprechend weniger Ladung auf dem Anhänger transportieren als maximal erlaubt ist.“

        • bussgeldkatalog.org
          Am 11. Juni 2018 um 17:06

          Hallo Paul,

          die zulässige Anhängelast ist die maximal zulässige Last, welche ein Fahrzeug ziehen darf. Maßgeblich ist nicht das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers. Vielmehr ist die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges in Verbindung mit der tatsächlichen Masse des Anhängers entscheidend.

          Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Daniela
    Am 19. März 2018 um 18:16

    Hallo. Ich möchte mit meinem VW Lupo einen Skoda Roomster abschleppen. Leergewicht des Skodas beträgt ca. 1200–1335 kg. Darf ich diesen ziehen, wenn mein Wagen eine Zul. Anhängelast von 800 kg (gebremst) hat? Leergewicht Fahrzeug ca. 990 kg.

    MfG Daniela

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. April 2018 um 12:57

      Hallo Daniela,

      wenn die angehängte Last die zul. Anhängelast übersteigt, ist das selbstverständlich nicht erlaubt. Zudem sollte das Zugfahrzeug niemals leichter als die gezogene Last sein!

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. andreas l.
    Am 10. März 2018 um 8:50

    hallo , wollt mir ein Nissan x-Trail kaufen er ein leeg.v. 1655kg und ein zul.gsg. 2160kg …anhängelast von 2000 kg gebrämst bei 12 % und hab ein Anhänger von 2600 kg Gesamtgewicht darf ich ihn hinter das Fahrzeug anhängen …..vom Führerschein her darf ich alles fahren

    vorab
    danke ,andreas

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. April 2018 um 16:05

      Hallo andreas I.,

      wenn der Anhänger die Anhängelast übersteigt, ist dies nicht zulässig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  25. Mi
    Am 5. März 2018 um 23:45

    Hallo, ich fahre einen Skoda Octavia der Leergewicht: 1415 kg, Gesamtgewicht des PKW: 2000kg

    Zulässige Anhängelast gebremst 1300kg.

    160 Benzin-PS, für Tempo 80 und nicht so extrem steile erge sollte es reichen.

    Führerschin: (1, 1a, 1b, 4, 5) und die 3. Alter Führerschein! Von 1990.

    Mein Wunsch ist einen Boots-anhänger zu ziehen:

    Variante A: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg.

    Variante B: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg.

    Klar ist Variante B für alle Polizisten perfekt. Ist Varianta A trotzdem erlaubt?

    Klar ist auch das bei 1299,90 kg nur 10g Spielraum ist!

    Was ist in Östereich, Tschechien, Slowakien, Ungarn oder anderen Ländern? Ist die Regelung dort genau so?
    (Dort könnte ein überladen echt problematisch sein!)
    Wie hoch ist die Strafe bei gewogenen 1350kg, 1400kg oder 1450kg in Deutschland …… nur der Sorge halt.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. April 2018 um 15:12

      Hallo Mi,

      Informationen zur Überladung und den folgenden Sanktionen finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
      Auskunft über die Regelungen im Ausland können Sie bei den Stellen der jeweiligen Länder ersuchen, etwa über die Fremdenverkehrsämter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Jennifer S.
    Am 2. März 2018 um 12:08

    Hallo

    Wir besitzen einen Sprinter mit Leergewicht 2080kg-2355kg ( laut Fahrzeugbrief), die technische zugelassene Gesamtmasse beträgt 3500 kg. Dürfen wir einen Anhänger mit 1800 kg Leergewicht ziehen.
    Welchen Führerschein wir hierzu benötigt.
    Fallen bei einer gewerblichen Fahrt gesonderte gesetzliche Bestimmungen an? z.B. digitaler Tachograf

    Danke

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. April 2018 um 11:06

      Hallo Jennifer,

      welchen Anhänger das Fahrzeug ziehen darf, hängt unter anderem von der Anhängelast ab. Angaben dazu finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Welchen Führerschein Sie benötigen, hängt von dem Gewicht des Anhängers bzw. der Gesamtmasse der Kombination ab. Mit einem Führerschein der Klasse BE dürfen Sie beispielsweise ein Zugfahrzeug der Klasse B (max. 3.500 kg) in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg führen. Ein digitaler Tachograph ist Pflicht für gewerblich genutzte Fahrzeuge, die mehr als 3.500 kg wiegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Michael
    Am 28. Februar 2018 um 23:59

    Hallo, ich fahre einen Skoda Octavia der Leergewicht: 1415 kg , Gesamtgewicht des PKW: 2000kg
    Zulässige Anhängelast gebremst 1300kg.
    …. alles, laut Papiere
    160 Benzin-PS, für Tempo 80 und nicht so extrem steile Berge sollte es reichen.

    Führerschin: (1, 1a, 1b, 4, 5) und die 3. Alter Führerschein! Von 1990.

    Mein Wunsch ist einen Boots-Anhänger zu ziehen:

    Variante A: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg. Nehmen wir mal ein vollen PKW und Anhänger an: also zusammen 3299kg.

    Variante B: Das Boot und der Anhänger wiegen real gewogen vom örtlichen Schrott/Kohlen/usw-Händler 1299kg. Der Bootsanhänger hatt ein zulässiges Gesamtgewicht von 1300kg. Nehmen wir mal ein vollen PKW und Anhänger an: also zusammen 3299kg.

    Klar ist Variante B für alle Polizisten perfekt. Ist Varianta A trotzdem erlaubt?

    Klar ist auch das bei 1299,990 kg am Anhänger, nur 10g Spielraum ist!

    Was ist in Östereich, Tschechien, Slowakien, Ungarn oder anderen Ländern? Gibt es da andere Regelungen?
    Dort könnte ein Überladen echt problematisch sein!
    Wie hoch ist die Strafe bei gewogenen 1350kg, 1400kg oder 1450kg in Deutschland …… nur der Sorge halt.
    Gutes vorausplanen ist der halbe Urlaub :)

    Vielen Dank im voraus….. Michael

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2018 um 16:28

      Hallo Michael,

      die Sanktionen bei einer Überladung finden Sie hier: https://www.bussgeldkatalog.org/ueberladung/
      Für die Regelungen in anderen Ländern informieren Sie sich am besten direkt dort, evtl. mithilfe der Botschaften oder Fremdenverkehrsämter.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Andi
    Am 22. Februar 2018 um 15:28

    Hallo,
    ich habe einen VW T3 Bus ohne ABS (Leergewicht 1890KG, zulässiges Gesamtgewicht 2460 KG, Anhängelast ungebremst 600 Gramm). Darf ich mit diesem Fahrzeug einen ungebremsten Anhänger (Zulässiges Gesamtgewicht 450 KG, Stützlast 50 KG, eine Achse) ziehen. Meine Frage bezieht sich insbesondere darauf, ob mein VW Bus ohne ABS einene ungebremsten Anhänger ziehen darf.

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Gruß

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 10:32

      Hallo Andi,

      diesbezüglich liegen uns leider keinen genauen Informationen vor – tatsächlich könnte das jedoch ein Problem werden. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an die Fahrerlaubnisbehörde oder den TÜV.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. annette
    Am 22. Februar 2018 um 9:46

    Hallo!

    Ich fahre einen Opel Antrag (Allradantrieb) mit einer Gesamtmasse von 2505kg, mit einer Anhängelast (gebremst) von 750kg.
    Mein Pferdeanhänger hat eine Gesamtmasse von 2400kg.
    Darf ich den Anhänger nun ziehen oder nicht?
    Lg. Annette

    sorry, ich meinte 750kg (ungebremst). 1700kg (gebremst).

    Lg!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 9:58

      Hallo annette,

      da Ihr Pferdeanhänger die zulässige Anhängelast um einiges übersteigt, werden Sie diesen wohl nicht ziehen dürfen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Fahrerlaubnisbehörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Sebastian S.
    Am 18. Februar 2018 um 22:01

    Hallo,
    bei unserem Ford C-Max gilt das zulässige Gesamtgewicht für Anhänger 1500 kg. Darf ich einen Wohnwagen mit 1600 kg zulässigen Gesamtgewicht anhängen (ziehen)?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. März 2018 um 11:48

      Hallo Sebastian S.,

      wenn das zulässige Gesamtgewicht überschritten wird, ist dies selbstverständlich nicht zulässig.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

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