2-mal geblitzt in der Probezeit: Welche Folgen hat das?
Letzte Aktualisierung am: 2. September 2024
Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten
Noch in der Probezeit und schon 2-mal geblitzt – was nun?
Fahranfänger, die gerade den Führerschein erhalten haben, befinden sich zunächst noch in der Probezeit. Sie dauert zwei Jahre und soll Fahranfänger zu besonderer Vorsicht anhalten. In dieser Zeit müssen junge Autofahrer sich im Straßenverkehr bewähren.
Verstoßen Sie gegen die Straßenverkehrsordnung, drohen in der Regel strengere Konsequenzen als für Autofahrer, die nicht mehr in der Probezeit sind. Wer 2-mal geblitzt wurde und noch in der Probezeit ist, muss deshalb häufig mit mehr als nur einem Bußgeld rechnen. Es drohen Probezeitmaßnahmen.
Was genau passiert, wenn Sie 2-mal innerhalb der Probezeit geblitzt wurden? Was gilt als A-Verstoß und wann droht eine Probezeitmaßnahme oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)? Dieser Ratgeber klärt Sie auf.
Kosten für Blitzer
Die Kosten für Blitzer sind je nach Verstoß unterschiedlich. Wenn Sie geblitzt wurden und Näheres über die einzelnen Blitzer-Strafen wissen wollen, wählen Sie bitte hier die passende Kategorie aus:
Inhaltsverzeichnis:
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FAQ: 2-mal geblitzt in der Probezeit
Werden Sie mit 21 km/h oder mehr geblitzt, handelt es sich um einen A-Verstoß in der Probezeit. Das Gleiche gilt, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Neben Bußgeld und Punkt kommen dann auch die Probezeitverlängerung und das Aufbauseminar auf Sie zu. Die Höhe der Bußgelder können Sie ab hier einsehen.
Begehen Fahranfänger einen A-Verstoß, werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet. Welche dies sind, zeigt unsere Übersicht.
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann bis zu zwei Wochen nach Erhalt eingelegt werden. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in unserem Einspruchs-Ratgeber.
Video: In der Probezeit geblitzt?
Bußgelder und Konsequenzen für Verstöße in der Probezeit
Welche Konsequenzen drohen, hängt zum einen von der Art des Verstoßes ab, zum anderen davon, wie oft sich der Fahranfänger bereits einen Verstoß zuschulden kommen ließ. Entnehmen Sie der Tabelle die Konsequenzen einzelner Verstöße in der Probezeit:
Tatbestand | Konsequenzen |
---|---|
1. A-Verstoß in der Probezeit | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
A-Verstoß, der in Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen steht | Besonderes Aufbauseminar |
2. A-Verstoß in der Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
3. A-Verstoß in der Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
1. B-Verstoß | keine Probezeitmaßnahmen |
2. B-Verstoß | Probezeitverlängerung um weitere zwei Jahre, Aufbauseminar |
3. B-Verstoß in der Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
4. B-Verstoß in der Probezeit | Verwarnung, Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
5. B-Verstoß in der Probezeit | keine Probezeitmaßnahmen |
6. B-Verstoß in der Probezeit | Fahrerlaubnisentzug |
2-mal geblitzt in der Probezeit: Wann werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet?
Was passiert, wenn Sie 2-mal geblitzt werden und in der Probezeit sind? Ob Sie nur mit einem Buß- oder Verwarngeld rechnen müssen, oder Ihnen eine Verlängerung der Probezeit droht, hängt tatsächlich von der Art des Verstoßes ab.
Es kann nicht pauschal gesagt werden, dass jeder, der zweimal geblitzt wurde, in der Probezeit automatisch zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert wird. Es wird zwischen A-Verstößen und B-Verstößen unterschieden. Konsequenzen haben zunächst nämlich nur ein A- oder zwei B-Verstöße. Die Unterscheidung lautet wie folgt:
- A-Verstoß: Schwere Verstöße z. B. Geschwindigkeitsübertretungen über 20 km/h, Alkohol oder Drogen am Steuer, Nötigung im Straßenverkehr etc.
- B-Verstoß: Leichte Verstöße z. B. Fahren mit abgefahrenen Reifen, Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung (mehr als acht Monate), etc.
Probezeitmaßnahmen: Wann kommt es zur Verlängerung?
Zweimal geblitzt in der Probezeit: Kommt es nun schon zur Verlängerung der Probezeit? Nein, nicht unbedingt. Mit einer Probezeitverlängerung müssen Sie rechnen, wenn ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen.
Ganz allgemein werden Probezeitmaßnahmen eingeleitet, wenn die Vorfahrt oder das Rechtsfahrgebot missachtet oder Fußgänger beim Abbiegen gefährdet wurden. Wenn Sie in der Probezeit 2-mal geblitzt wurden, wird diese nur verlängert, wenn eine Geschwindigkeitsübertretung um mehr als 20 km/h gemessen wurde.
In diesem Fall wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, also auf insgesamt vier Jahre ausgedehnt. Zusätzlich müssen Sie damit rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde Sie zur Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar verpflichtet.
Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung unter 21 km/h, ist dies weder ein A- noch ein B-Verstoß und die Probezeit wird nicht verlängert.
Beispiel: Werden Sie als Fahranfänger 2-mal geblitzt, aber die Geschwindigkeitsüberschreitung lag beide Male unter 21 km/h, wird die Probezeit in der Regel nicht verlängert. Anders sieht es aus, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. In diesem Fall reicht bereits ein einziger Verstoß aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Werden Sie dann ein zweites Mal mit einer derart erhöhten Geschwindigkeit geblitzt, folgt die Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
Genaue Infos zu Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten finden Sie in diesen Tabellen:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFverbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 - 15 km/h | 40 € | Hier prüfen ** | ||
… 16 - 20 km/h | 60 € | Hier prüfen ** | ||
… 21 - 25 km/h | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
… 26 - 30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 31 - 40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
… 41 - 50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 51 - 60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
… 61 - 70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Verstoß | Strafe | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
... bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
... 11 - 15 km/h | 50 € | Hier prüfen ** | ||
... 16 - 20 km/h | 70 € | Hier prüfen ** | ||
... 21 - 25 km/h | 115 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... 26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)*(1 M)* | Hier prüfen ** |
... 31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... 51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate2 M | Hier prüfen ** |
... 61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate3 M | Hier prüfen ** |
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt. |
Zweimal bei Rot geblitzt in der Probezeit
Geblitzt wird nicht nur bei Geschwindigkeitsverstößen, sondern auch beim Überfahren einer roten Ampel. Es handelt sich dann um einen Rotlichtverstoß. Geschieht das innerhalb der Probezeit, drohen dieselben Konsequenzen wie bei einer gewöhnlichen Geschwindigkeitsübertretung ab 21 km/h.
Ein einziger Rotlichtverstoß reicht aus, damit die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet wird. Ein weiterer Rotlichtverstoß in der verlängerten Probezeit führt dann zur Empfehlung, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen.
Hinweis: Manche Ampelblitzer blitzen generell 2-mal, um auswerten zu können, ob das Kfz wirklich über Rot gefahren oder nur aus Versehen über die Haltelinie gerollt ist (aber kurz danach zum Stehen kam). Fahren Sie also 1-mal bei Rot über die Ampel, werden dabei aber 2-mal geblitzt, zählt das nur als ein einzelner Rotlichtverstoß.
Bußgelder für einen Rotlichtverstoß:
Beschreibung | Bußgeld | Punkte | FahrverbotFVerbot | Lohnt ein Einspruch? |
---|---|---|---|---|
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 200 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 240 € | 2 | 1 Monat1 M | Hier prüfen ** |
Ampel bei "Rot" überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sekunde) | 200 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... andere gefährdet | 320 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
... Sachschaden verursacht | 360 € | 2 | 1 Monat*1 M* | Hier prüfen ** |
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abgebogen, ohne vorher zu halten | 70 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Fußgänger- oder Fahrradverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtung behindert | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... andere gefährdet | 100 € | 1 | Hier prüfen ** | |
... Sachschaden verursacht | 120 € | 1 | Hier prüfen ** | |
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich |
Wann droht das Aufbauseminar oder die MPU?
Wann müssen Sie zum Aufbauseminar?
Nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen darf die Führerscheinbehörde zusätzlich ein Aufbauseminar anordnen. Sollte sich der Fahranfänger bereits in der verlängerten Probezeit befinden, wird eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung ausgesprochen.
Das Aufbauseminar ist Pflicht. Die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung hingegen freiwillig. Kommt es danach erneut zu einem Fehlverhalten (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h oder Rotlichtverstoß), wird dem Fahranfänger der Führerschein dauerhaft entzogen.
Nehmen Sie nicht am Aufbauseminar teil, droht auch in diesem Fall die Entziehung der Fahrerlaubnis.
Wann müssen Sie zur MPU?
2-mal in der Probezeit geblitzt zu werden, kann bedeuten, dass Ihnen angeraten wird, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Das ist nicht das Gleiche wie die MPU. Denn die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung ist freiwillig. Zur MPU müssen Sie hingegen gehen, wenn Sie Ihren Führerschein behalten/wiedererlangen möchten.
Eine MPU wird z. B. angeordnet, wenn Sie mit mehr als 1,6 Promille gefahren sind, unter Drogeneinfluss am Steuer saßen oder die Fahrerlaubnisbehörde generell Zweifel an Ihrer geistigen oder körperlichen Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr hat. Mehr zur MPU erfahren Sie in unserem MPU-Ratgeber.
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Hallo, ich bin schon in der verlängerten probezeit zu schnell geblitzt worden und dann habe ich eine Einladung für das mpu bekommen. Nun bin ich jetzt über rot geblitzt worden. Wie lange wird mein Führerschein weg sein und was wird es kosten?
Ps. Eigentlich bin ich bei orange geblitzt worden aber das glaubt mir eh keiner.
Hallo Nico,
wenn Ihnen eine MPU verhängt wurde, dann wurde Ihnen in der Regel die Fahrerlaubnis bereits entzogen. Sie müssen Ihren Führerschein nach bestandener MPU erst wieder beantragen. Treten Sie die MPU nicht an, dann dürfen Sie auch nicht fahren.
Ihren Beschreibungen nach zu urteilen hatten Sie die MPU-Auflage schon, als Sie zum zweiten Mal geblitzt wurden – dann würde es sich neben dem Rotlichtverstoß um ein Fahren ohne Fahrerlaubnis handeln, was in der Regel äußerst streng bestraft wird. Sie müssen Sie im Mindesten auf Punkte in Flensburg, eine Sperrzeit und Kosten von mehreren hundert Euro einstellen. Genaue Sanktionen können wir jedoch nicht vorhersagen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Guten Tag
Ich bin noch in der Probezeit und wurde jetzt 4 mal geblitzt zweimal mit 10 kmh einmal mit 16 kmh und einmal mit 13 kmh was kommt auf mich Zu?
Hallo Andreas,
Geschwindigkeitsüberschreitungen haben in der Regel nur dann Auswirkungen auf die Probezeit, wenn Sie mehr als 20 km/h zu schnell waren. Trotzdem bedeutet dies nicht, dass Sie nach Belieben zu schnell fahren dürfen. Fahren Sie wiederholt wegen Tempoverstößen auf, können die Behörden auch bei geringeren Übertretungen härtere Sanktionen anordnen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo,
ich bin in der Probezeit (2 Jahre) und wurde einmal in einer 30er Zone mit 40 Km/h geblitzt und danach mit 49 in einer 30er Zone. Mit welchen Folgen muss ich rechnen?
Liebe Grüße
Hallo E46,
Sie müssen mit den üblichen Sanktionen für die Geschwindigkeitsüberschreitungen rechnen. Mit Probezeitmaßnahmen ist in der Regel nicht zu rechnen, da es sich nicht um Überschreitungen von über 20 km/h handelt.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org
Hallo ich hab ein freund der ist zweite mal geblitzt erste blitzer Geschwindigkeit über 21 kmh ubd jetzt zweite in 30 zone über 21 kmh und ich bin in Probezeit
Was passiert dann?
Hallo Kassem mouh,
für die Geschwindigkeitsüberschreitungen werden die jeweiligen Sätze erforderlich, die Sie sich hier ausrechnen können: https://www.bussgeldkatalog.org/geschwindigkeitsueberschreitung/. Dass Sie in der Probezeit sind, hat auf die Verstöße Ihres Freundes selbstverständlich keine Auswirkungen.
Die Redaktion von bussgeldkatalog.org