Punkteverfall – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Murat Kilinc

Letzte Aktualisierung am: 13. Februar 2025

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verjährung der Punkte im Überblick (seit 1. Mai 2014)

Erteilte PunkteVerfall nach ...
12,5 Jahren
25 Jahren
310 Jahren

Wie lange bleiben Punkte auf dem Punktekonto?

Tilgungsfristen und Punkte
Wie lang sind die Tilgungsfristen für Punkte?

Wer gegen die Regeln der StVO verstößt, riskiert nicht nur Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog zu machen, sondern auch den einen oder anderen Punkt zu sammeln. Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Doch wer nicht gerade ein notorischer Verkehrssünder ist, kann beruhigt sein, denn es gibt Tilgungsfristen. Stellt sich nur die Frage: Wann verfallen Punkte in Flensburg? Gibt es beim Punkteverfall Unterschiede zwischen dem alten und neuen Punktesystem?

Wie sieht es mit anderen Wegen aus, Punkte zu löschen? Und welche Möglichkeiten habe ich, um mich über meinen aktuellen Punktestand zu informieren und diesen einzusehen? Fragen über Fragen, auf denen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema Verjährung der Punkte in Flensburg gerne Antworten geben.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Keine Lust zu lesen? Alle Infos zur Verjährung der Punkte jetzt im Video ansehen!

Video zur Verjährung der Punkte in Flensburg
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg verfallen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Mehr dazu in dieser Übersicht.

Was ist bei der Verjährung von Punkten zu beachten?

Punkte, die vor der Punktereform im Jahr 2014 erteilt wurden, verfallen auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verjährten Punkte, die vor der Reform erteilt wurden?

Punkte, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, verjährten nach 2 Jahren. Nach 5 Jahren verfielen Punkte, die auf Straftaten folgten. Wurden Punkte nach Straftaten mit Führerscheinentzug fällig, kam es nach 10 Jahren zur Verjährung.

Wann verfallen Punkte in Flensburg, die nach der Reform erteilt wurden?

Seit dem 1. Mai 2014 verfällt 1 Punkt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren und bei 3 Punkten tritt nach 10 Jahren Verjährung ein.

Verjährung bzw. Verfall von Punkten in Flensburg: So funktioniert das Prinzip

Wann verfallen Punkte in Flensburg bzw. wann verjähren Punkte in Flensburg? Mit der Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, hat sich bei den Tilgungsfristen der Punkte etwas verändert. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Punkteverfall jetzt unkomplizierter ist und somit auch für betroffene Verkehrsteilnehmer, die durch den einen oder anderen Verstoß gegen das Verkehrsrecht Punkte gesammelt haben, einfacher nachzuvollziehen ist.

Zudem legt die neue Regelung genaue Fristen fest, in welchen für Punkte in Flensburg die Verjährung eintritt – ohne dass bestimmte Missachtungen des Verkehrsrecht die Tilgungsfrist in die Länge ziehen. Die Punkte in Flensburg verfallen nun für jeden Verstoß einzeln.

Anders ausgedrückt: Jedes Verkehrsdelikt, das zu Punkten führte, wird in Sachen Verjährung/Löschung für sich betrachtet. Die Verjährung von Punkten in Flensburg ist somit unabhängig von neuen Eintragungen und erfolgt automatisch. Das ist einer der größten Unterschiede im Vergleich zum alten System. Dabei ist der Verfall der Punkte in Flensburg jedoch abhängig von der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes.

Wann verfallen Punkte in Flensburg genau?

  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

Die starren Tilgungsfristen für den Verfall der Punkte in Flensburg hat für Verkehrssünder einen großen Vorteil. Denn jeder kann genau in Erfahrung bringen, wann die eingetragenen Punkte für ein Vergehen wieder gelöscht werden und somit das Punktekonto entlastet wird. Entsprechend kann man einfacher und besser nachvollziehen, wie lange die Punkte noch gespeichert sind und wann genau sie verfallen.

Das schafft Transparenz. Auch wer sich mit Auto, Lkw oder Fahrrad nur gelegentlich im Straßenverkehr einen Verstoß leistet, profitiert von der Punktereform. Denn die meisten Punkte werden nach 2,5 Jahren wieder gelöscht, vollkommen unabhängig davon, was in der Zwischenzeit passiert. Bei der alten Regelung wurde die Verjährung von Punkten durch Hinzukommen neuer Vergehen gehemmt.

Neuerung der Verjährungsfrist seit der Reform: Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Punkteverfall nach der Punktereform
Der Punkteverfall hat sich durch die Punktereform geändert

Das alte System für den Verfall der Punkte in Flensburg war kompliziert. Denn nach der alten Regelung wurden Punkte dann nicht gelöscht, wenn neue Punkte hinzugekommen sind, aber dann doch gelöscht – nach dem Ablauf von 5 Jahren. Auf den ersten Blick ein großes Durcheinander. Nach der neuen Regelung wird jedes Vergehen gegen die StVO, das mit Punkten in Flensburg geahndet wird, einzeln für sich betrachtet und abhängig von der Schwere des Vergehens gelöscht. Eine Hemmung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße gibt es jetzt nicht.

Um sich die Veränderungen bezüglich der Tilgung und Verjährung der Punkte im neuen Punktesystem im Vergleich zum alten vor Augen zu führen, zeigen wir Ihnen im Folgenden die alten Regelungen noch einmal auf – für Punkte in Flensburg trat der Verfall nach folgenden Fristen ein, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße begangen wurden:

  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten: Verjährung erfolgt nach 2 Jahren – Bedingung hierfür: Während der Tilgungsfrist durften keine neuen Punkte dazukommen, andernfalls blieben die Punkte bestehen und die Frist von 2 Jahren begann von neuem.
  • Punkte für Straftaten (ausgenommen hierbei sind jedoch Drogen- und Alkoholfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis): Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung: Verjährung erfolgt frühestens nach 10 Jahren

Dilemma bei der Verjährung: Werden alte Punkte in das neue System übernommen?

Wer bis zum Inkrafttreten des neuen Punktesystem zum 1. Mai 2014 Punkte in Flensburg hatte, hat diese „Altlasten“ natürlich nicht gestrichen bekommen. Vielmehr wurden die bisherigen Punkte nach dem neuen Punktesystem entsprechend umgerechnet. Doch wie sieht es mit der Löschung der alten Punkte in Flensburg aus? Fängt die Tilgungsfrist von neuem an?

Nein, die alten Punkte werden getreu dem alten System getilgt. Demnach werden also Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten, die man vor dem 1. Mai 2014 erhalten hat, nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren aber keine weiteren Punkte hinzukommen und mit Ausnahme von Punkten für Alkohol- oder Drogenfahrten in jedem Fall nach 5 Jahren.

Wichtig: Neue Punkte, die Verkehrssünder nach dem 1. Mai 2014 eingetragen bekommen, zählen hierfür nicht mit. Neue Punkte lassen entsprechend die 2 Jahre nicht von neuem beginnen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig? Infos zur Überliegefrist

Obwohl Punkte entsprechend der Tilgungsfristen automatisch vom Punktekonto gelöscht werden, bleiben diese “gelöschten” Eintragungen noch 1 weiteres Jahr gespeichert. Dieses Verfahren wird auch als Überliegefrist bezeichnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Vergehen mit Punktfolge auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes genutzt werden können, wenn die Speicherung eines neuen Verstoßes erst nach Tilgung des alten Vergehens erfolgt.

Beispiel: Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.03.2017. Am 03.03.2017 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.03.2017 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Ohne Überliegefrist könnten die Behörden nicht nachvollziehen, dass Sie zeitweilig acht Punkte au dem Konto in Flensburg hatten.

Eintragungen, die aufgrund der Überliegefrist noch auf dem Punktekonto zu finden sind, kann jeder erfahren, der einen Antrag zur Punkteabfrage beim KBA stellt. Weitere Infos zur Überliegefrist haben wir in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Punkte in Flensburg löschen: Punkteabbau durch Seminar

Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbauseminar beschleunigen und einen Punkt abbauen
Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbau­seminar beschleunigen und einen Punkt abbauen

Auch nach der Reform des Punktesystems ist jedem das Recht vorbehalten, seine Punkte in Flensburg löschen zu können – zumindest teilweise! Hierfür ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vonnöten, wodurch man 1 Punkt abbauen kann. Das ist aber nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg auf dem Konto haben. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, das von Fahrschulen angeboten wird, ist jedoch kostenpflichtig. Der Preis liegt bei etwa 400 Euro.

Wer jetzt denkt, durch mehrere freiwillige Seminarteilnahmen in kurzer Zeit seine Punkte in Flensburg löschen zu können, täuscht sich leider gewaltig. Denn der Punkterabatt durch ein Fahreignungsseminar kann nur einmal in 5 Jahren erfolgen.

Wer hingegen mehr als 5 Punkte hat, kann seinen Punktestand durch die Teilnahme an einem Seminar nicht reduzieren und muss warten, bis die Verjährung der Punkte in Flensburg greift.

Wie können Punkte in Flensburg eingesehen werden?

Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie hoch ihr Punktestand in Flensburg ist. Doch natürlich hat jeder das Recht auf Auskunft, wobei Ihnen hierfür drei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • persönliche Auskunft im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • postalische Auskunft beim KBA
  • Online-Auskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes

In unserem Ratgeber zur Punkteabfrage erhalten Sie detaillierte Informationen über den Ablauf der jeweiligen Möglichkeiten sowie über die benötigten Unterlagen.

Unabhängig von der Variante, die Sie zur Auskunft Ihrer Anzahl an Punkten in Flensburg wählen, bekommen Sie zudem noch die Information, wie lange die Punkte schon auf Ihrem Konto liegen und für welche Verstöße Sie diese erhalten haben. So lässt sich in Erfahrung bringen, wann die Punkte in Flensburg verfallen bzw. im Sinne der Tilgungsfrist gelöscht werden. Eine hilfreiche Information, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mittels Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Denn sollte der Punkteverfall in Flensburg in absehbarer Zeit erfolgen, können Sie sich gegebenenfalls das Geld für das Fahreignungsseminar sparen.

Zudem tun Autofahrer, die öfter mit den Regeln und Vorschriften der StVO auf dem Kriegsfuß stehen, gut daran, sich im Zweifel über ihren Punktestand in Flensburg zu informieren. Zumal Sie dann auch wissen, wann das Verfallen der Punkte in Flensburg genau stattfindet. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es beim Erreichen von 8 Punkten zum Führerscheinentzug kommt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich im Zweifel immer rechtzeitig informieren.

Über den Autor

Murat Kilinc (Rechtsanwalt)
Murat Kilinc

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht Murat Kilinc ist dank seines Expertenwissens dazu in der Lage, die Leser von bussgeldkatalog.org umfassend über Themen rund um den Verkehr - wie etwa das Verkehrszivilrecht sowie das Verkerhrsstrafrecht - aufzuklären. Sein Studium absolvierte er an der Universität Bremen. Sein Referendariat führte den heutigen Geschäftsführer der rightmart Verden Rechtsanwalts GmbH an das OLG Celle sowie in den Landgerichtsbezirk Verden.

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148 Kommentare

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  1. Dieter B.
    Am 27. Dezember 2018 um 20:00

    Hallo,
    Warum muss ich für eine Punkteabfrage bezahlen ?
    MFG

  2. Wolfgang K.
    Am 9. Dezember 2018 um 12:11

    Hallo,
    Habe Ermahnung erhalten und dabei mein Punktekonto mitgeteilt bekommen. Darin wird jede Tat mit drei Daten beschrieben:Tattag, Rechtskraft und Datum der Eintragung. Dazu meine Frage: welches ist der Tag, an dem die Verjährungsfrist beginnt? Die Daten variieren bei mir zwischen Tattag und Datum der Eintragung in einem Fall wegen Widerspruch bis zu 6 Monaten.
    Vielen Dank für die. Antwort und freundliche Grüße
    W. Krämer

  3. Albert G.
    Am 8. Dezember 2018 um 5:25

    Bin bei rotem Blinklicht über Bahnübergang gefahren. Voll-Bremsung wollte ich vermeiden.
    Polizei sichtbar hinter mir.
    Im Bußgeld-Bescheid -2 Punkte + 1Monat FV – behauptet Polizei, die Blinkphase hätte 3 Sec gedauert; Bremsen wäre gefahrlos möglich gewesen.
    Polizei fuhr nach mir ebenfalls (bei Rotlicht) über den Bahnübergang.
    Lohnt sich ein Einspruch?

  4. Rudolf
    Am 3. Dezember 2018 um 1:29

    Ich war zu schnell und habe für diese eine Übertretung 2 Punkte bekommen, kann ich durch ein Seminar einen der Punkte abbauen und verringert sich damit die Verjährungsfrist von 5 auf 2,5 Jahre?

    P.S. Ein Suchfeld für die Fragen und Antworten wäre toll, es ist schwer bereits gestellte relevante Fragen und Antworten zu finden.

  5. Marlies
    Am 24. November 2018 um 18:04

    Hallo,
    am 29.5.2013 bekam ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (zu schnell gefahren um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit Verhängung einer Geldbuße und Eintrag von 3 Punkten in Flensburg). Gelten diese Punkte auch noch in 2019? Dann wird für mich der Abschluß einer Kfz-Versicherung fällig, und dabei wird man ja nach Punkten gefragt.
    Danke für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:39

      Hallo Marlies,

      Eintragungen mit 3 Punkten verjähren erst nach 10 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Nico D.
    Am 24. November 2018 um 14:58

    Hallo zusammen,
    Ich habe durch eine Trunkenheitfahrt 3 Punkte bekommen.
    Frage: kann ich durch ein Seminar 1 Punkt abbauen?
    Für eine Antwort bedanke mich in voraus.
    MFG
    Dragotto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:29

      Hallo Nico,

      bis zu 5 Punkten in Flensburg können Sie einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen. Erst ab 6 Punkten ist dies nicht mehr möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Marko B.
    Am 23. November 2018 um 15:13

    Habe 2010 Punkte in Flensburg bekommen , zur Umstellung waren 7 und wurden auf 3 umgerechnet ! Jetzt habe ich 2018 Post bekommen Empfehlung zum Seminar !
    Wurde geblitzt und ein Punkt bekommen !
    Jetzt habe ich 4 !
    Wieso sind die von 2010 nicht schon gelöscht worden ???
    Mfg Marko

  8. Celia
    Am 12. November 2018 um 18:57

    Ich bin letzter Jahr im April außerorts geblitzt worden und habe 1 Punkt und 80 Euro Strafe erhalten. Habe jetzt heute einen Anhörungsbogen bekommen da ich letzten Monat wied Euro außerorts geblitzt wurde, wieder 1 Punkt und 80 Euro. Habe von Wiederholungstäter gelesen. Meine Frage ist, was wäre wenn ich ohne mein derzeitiges Wissen die letzten Tage nochmals in diese Höhe geblitzt worden bin? Droht mir dann ein Fahrverbot?

  9. Thorsten
    Am 12. November 2018 um 14:58

    Das Beispiel: Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.03.2017. Am 03.03.2017 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.03.2017 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Ohne Überliegefrist könnten die Behörden nicht nachvollziehen, dass Sie zeitweilig acht Punkte au dem Konto in Flensburg hatten.
    habe ich verstanden.

    In wie weit hat diese Überliegefrist auswirkung wenn die neue Ordnungswiederigkeit innerhalb der Überliegefrist stattfindet ?
    Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.11.2018. Am 13.11.2018 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.11.2018 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Hat die überliegefrist von 1 Jahr noch irgend eine Bedeutung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:32

      Hallo Thorsten,

      da der Tattag nach Ablauf der Tilgungsfrist liegt, sollte der alte Punktestand keine Rolle mehr spielen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Frank
    Am 8. November 2018 um 12:19

    Hallo,
    ich möchte mich als Begleitperson für begleitetes Fahren meines Sohnes (17) eintragen lassen.
    Laut Führerscheinstelle ist dies nicht möglich, da ich zwei Einträge wegen Ordnungswidrigkeiten habe:

    1 Punkt v. 22.02.2016 (zu schnelles Fahren)
    1 Punkt v. 20.07.2016 (ebenfalls zu schnelles Fahren)

    Aufgrund der Überliegefrist würde auch der erste Punkt noch mit herangezogen. Der zweite Punkte würde angeblich am 11.04.2019 verfallen und mit ihm dann auch der erste Punkt.

    Ich dachte, die Überliegefrist wird nur für weitere Ordnungswidrigkeiten herangezogen, z. B. wenn ich mit neuen Punkten und denen aus der Überliegefrist auf 8 Punkte komme o. ä.? Ist die Überliegefrist in meinem Zusammenhang überhaupt relevant?

    Das Datum 11.04.2019 als “Verfallsdatum” des zweiten Punktes (v. 20.07.2016) kann ich nicht nachvollziehen. Der zweite Punkte müßte mE doch am 20.01.2019 (also nach 2,5 Jahren) verfallen?

    Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass mit dem Verfall des zweiten Punktes gleichzeitig die Überliegefrist des ersten Punktes endet.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung!

  11. Hofmann T.
    Am 29. Oktober 2018 um 21:27

    Zuerst mal hier die Fakten:
    • 8.02.2009 – 8.03.2009, ein Monat Fahrverbot von der Staatsanwaltschaft Nürnberg
    • Führerscheinentzug vom 28.03.2009 bis 29.06.2010
    • Führerschein-Neuerteilung am 30.06.2010
    • Umschreiben b.w. erweitert am 7.02.2011
    • Fahren ohne Fahrerlaubnis am 19.08.2009, Urteil Geldstrafe von 633,50€ und Verlängerung meiner Bewährungszeit (Vorfall als Sicherheitsdienst in einer Gastwirtschaft) um ein Jahr!
    Ich war Punktefrei seit 19.08.2009 bis 13.07.2018!

    Gruß Hofmann Thomas

  12. Cristiano
    Am 29. Oktober 2018 um 12:48

    Hallo,

    habe eine Frage, die ich gerne beantwortet haben möchte. Habe im Jahr März 2015 habe ich zwei Punkte leider erhalten. Nun habe ich in Juli 2018 weitere 2 Punkte erhalten.

    Seit März 2015 bis Juli 2018 sind mehr als 3 Jahre vergagengen. Meine Frage:

    – Wieso sind die zwei Punkte aus dem Jahr März 2015 noch nicht verfallen? Hätte gedacht, dass diese innerhalb von 2,5 Jahre verfallen.

    Freue mich über die Antwort.

    Viele Grüße

  13. Nico
    Am 26. Oktober 2018 um 11:31

    Hallo ich musste 2000 meinen Führerschein für Moped abgeben da ich 2 Mal 3 Punkte für Mängel am Fahrzeug in der Probezeit bekommen habe. Ich darauf eine Aufforderung zum Punkteabbau bekommen doch die Frist war abgelaufen und ich musste den Führerschein abgeben ….wann kann ich ihn wiederbekommen? Mfg

  14. Torsten
    Am 25. Oktober 2018 um 15:39

    Februar 2013 owi 24a Strafe 500 Euro und Punkte. Nun am 17.5.18 wieder ne owi 24a !
    Mit was muss ich rechnen ? Wiederholungstäter oder nicht?
    Anordnung einer Mpu?

  15. KJB
    Am 25. Oktober 2018 um 9:54

    Hallo,
    ich versteh das mit der Tilgung noch nicht so ganz, geblitzt wurde ich im Dez 17, Rechtskraft des Bescheids war im Oktober 18 – ab wann beginnen nun die Fristen zu laufen? Zählt hier der Tattag oder das Urteil?

    Vielen Dank!

  16. K.
    Am 22. Oktober 2018 um 15:19

    Guten Tag,
    ich habe heut ein Schreiben erhalten, wo mir der Entzug der Fahrerlaubnis angesagt wird.
    Da ich 8 punkte erreicht habe.
    Folgendes zu 2 eingetragenen Punkten, a) vom Tattag am 05.10.2015 (1Punkt) aber laut Beschlußtag vom 23.06.2015 ist die Tilgung erst 23.06.2018 (das sind 2 Jahre und 8 Monate Tilgung) und b) am 24.09.2015 Tattag Tilgung am 04.08.2018 (das sind 2 Jahre und 10 Monate Tilgung). Ich habe weder Einspruch noch sonstiges getan, dass die rechtskräftigen Beschlüsse und die Tilgung dadurch bei a) die Tilgung erst am 23.06.18 und bei b) 04.08.2018 datiert wurden.
    Denn nun habe ich ein neues Vergehen am 20.05.2018 Tattag, weitere 2 Punkte erhalten und Tilgung ist am 22.08.2023.
    Das Problem ist, dass ich noch ein Paar Punkte aus dem alten Register habe und dadurch nun 8 Punkte insgesamt habe. Obwohl Sie zur Tilgung der o.g. Verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung nur die Beschlusstage benutzen und dadurch am Tattag des letzten Verstoßes vom 20.05.2018, sie nicht die 2,5 Jahre Tilgung von den Tattagen her anwenden. Somit wenden sie jetzt ei dem neuen Vergehen den Tattag und die Tilgungen der älteren nach den rechtskräfigen Beschlüsssen und nicht nach den Tattagen! Sonst wären die beiden Punkte verfallen und somit hätte ich nur 6 Punkte insgesamt. Gibt es da eine Möglichkeit des Einspruchs und eine Chance? Ich bin im Aussendienst tätig und beruflich abhängig von meinem Führerschein. Vielen Dank im Voraus für euer Bemühen

    • The God
      Am 4. Dezember 2018 um 22:15

      Klar es gibt eine Super Chance wenn man im Aussendienst arbeitet.
      Langsamer fahren!

  17. Dina
    Am 28. September 2018 um 3:06

    Hallo,
    Ich wollte gerne mal wissen:
    Wurde jetzt inerhalb 1 jahres 2 mal geblitzt und musste auch 2 mal mein fürhereschein abgeben und auch 3 punkte insgesamt.
    Jetzt meine frage wenn ich jetzt beispiel, unter 25 kmh zu schnell fahre und werde geblitzt muss ich mein führerschein wieder abgeben.
    Und wenn es auch nach 1 jahr passiert zähle ich immer noch zu den wiederholungstätern?
    Vielen dank für die Antwort
    Dina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. November 2018 um 18:42

      Hallo Dina,

      als Wiederholungstäter gelten Sie nur, wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten zweimal mit mehr als 26 km/h geblitzt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Nani
    Am 26. September 2018 um 14:27

    Hallo,
    Ich bin Ende 2009 nach links abgebogen und es kam zum Unfall (mein Fehler) -> 2Punkte.
    Im Jahr darauf 20.07.2010 – 23.10.2010 missachtete ich das Rotlicht und wurde dabei geblitzt -> 3Punkte
    Habe daraufhin an einer verkehsrpsychologischen Beratung teilgenommen und das führte zu einem Abzug von 2Punkten.
    Wann verfallen die Punkte?

    Bin letztens in einer 30er Zone (wegen einer Baustelle von 100m.) mit 60geblitzt wurden.
    Kann es zu einem Führerscheinentzug kommen?

  19. Nikolai
    Am 25. September 2018 um 14:19

    Guten Tag,
    ich habe gerade richtig zugelangt und bin bei Rot nach einer Sekunde über ne Ampel gefahren und wurde natürlich erwischt.

    Kostet 200+€ und 2 Punkte + Führerschein abgeben für einen Monat.
    Wie sieht das aus, früher gab es so Regelungen, dass ich in einem bestimmten Zeitraum nicht nochmal bei etwas erwischt werden darf was mir Punkte einheimst.
    Gilt das immer noch? Falls ja über welchen Zeitraum, bzw wie genau sieht hier die Regelung aus.

    Vielen Dank,
    Nikolai

  20. Müller
    Am 17. September 2018 um 10:09

    Guten Tag ich habe 2 Punkte bekommen 24.10.2013 war die Tat. Strittig finde ich, dass dies erst laut System bei ihnen 21.7.2014 mitgeteilt wurde. Deswegen die Frage müsste diese 2 Punkte nicht schon längst gelöscht sein? Es handelte sich um eine Ordnungswidrigkeit.

  21. Sarah
    Am 12. September 2018 um 8:56

    Verfällt nach 2.5 Jahre nur ein Punkt oder mehrere, wenn man in diesen Jahre 2 Punkte zu unterschiedlichen Zeiten bekommen hat. Also einen im Juni und einen im August. Verfallen die dann beide nach 2,5 Jahre ?

    Liebe Grüße

  22. sigrid l.
    Am 5. September 2018 um 16:47

    die verjährungsfrist ab wann beginnt sie, ab dem vergehendatum oder ab der zustellung des bescheid?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:39

      Hallo Sigrid,

      die Verjährungsfrist beginnt mit dem Datum, an welchem der Bescheid verschickt wurde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Saziye S.
    Am 1. September 2018 um 12:41

    Hab eine frage hab gehört das man auch punkte kaufen kann ist das richtig ????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Oktober 2018 um 9:08

      Hallo Saziye S.,

      nein. Der Punkteverkauf und -kauf ist illegal.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Andrea H.
    Am 22. August 2018 um 13:05

    Eine Frage: Mir ist es passiert, dass ich bei Begrenzung auf 80 mit 126km/h gefahren bin und geblitzt wurde. Folglich bekomme ich zwei Punkte, die nach neuer Regelung offenbar fünf Jahre bestehen bleiben. In drei Jahren möchte meine Tochter ihren Führerschein machen, so dass sie mit 17 mit Begleitung fahren darf. Nach dieser Punkte-Regelung dürfte ich aber wegen dieses durchaus blöden, aber gewiss einmaligen Vergehens nicht Beifahrer sein. Meine Tochter und ich leben alleine. Sinn des begleiteten Fahrens ist doch die Gewinnung an Fahrsicherheit vor dem alleinigen Fahren mit 18. Meines Wissens gibt es statistisch gesehen seitdem weniger Unfälle von Fahranfängern. Diese ein Jahr andauernde Vorsorge wird durch diesen einmaligen Vorfall verhindert. Ich frage mich, in welchem Verhältnis das steht?! Habe ich keine Chance einen Punkt abzubauen? ‘Viel-Raser’ haben die Möglichkeit, ab fünf Punkten durch irgendwelche Maßnahmen Punkte abzubauen, aber ich mit zwei Punkten habe keine??
    Vielen Dank für eine Antwort.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. Oktober 2018 um 12:51

      Hallo Andrea,

      haben Sie zwischen einem und fünf Punkte in Flensburg, können Sie an einem Punkteabbauseminar teilnehmen. Durch das Seminar wird ein Punkt abgebaut. Haben Sie also momentan zwei Punkte, können Sie durch die Punktereduzierung wieder die Voraussetzungen als Begleitperson erfüllen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Jan
    Am 20. August 2018 um 9:23

    Guten Tag ich habe 2008 7 Punkte wegen Trunkenheit im Straßenverkehr bekommen wann sind die wieder gelöscht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Oktober 2018 um 12:08

      Hallo Jan,

      das hängt davon ab, für was die Punkte verhängt wurden. Die alten Löschfristen entnehmen Sie dem obenstehenden Ratgeber.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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