Menü

Punkteverfall – Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 9. April 2024

Geschätzte Lesezeit: 7 Minuten

Verjährung der Punkte im Überblick (seit 1. Mai 2014)

Erteilte PunkteVerfall nach ...
12,5 Jahren
25 Jahren
310 Jahren

Wie lange bleiben Punkte auf dem Punktekonto?

Tilgungsfristen und Punkte
Wie lang sind die Tilgungsfristen für Punkte?

Wer gegen die Regeln der StVO verstößt, riskiert nicht nur Bekanntschaft mit dem Bußgeldkatalog zu machen, sondern auch den einen oder anderen Punkt zu sammeln. Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg.

Doch wer nicht gerade ein notorischer Verkehrssünder ist, kann beruhigt sein, denn es gibt Tilgungsfristen. Stellt sich nur die Frage: Wann verfallen Punkte in Flensburg? Gibt es beim Punkteverfall Unterschiede zwischen dem alten und neuen Punktesystem?

Wie sieht es mit anderen Wegen aus, Punkte zu löschen? Und welche Möglichkeiten habe ich, um mich über meinen aktuellen Punktestand zu informieren und diesen einzusehen? Fragen über Fragen, auf denen wir Ihnen in unserem Ratgeber zum Thema Verjährung der Punkte in Flensburg gerne Antworten geben.

Punkte für Verstöße im Straßenverkehr

Je nach Schwere des Verstoßes werden unterschiedlich viele Punkte vergeben. Detaillierte Informationen über Punkte für die häufigsten Ordnungswidrigkeiten finden Sie hier:

Keine Lust zu lesen? Alle Infos zur Verjährung der Punkte jetzt im Video ansehen!

Video zur Verjährung der Punkte in Flensburg
Wann verfallen Punkte in Flensburg? Im Video erfahren Sie es!

FAQ: Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Wann verfallen Punkte in Flensburg?

Punkte in Flensburg verfallen nach zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. Mehr dazu in dieser Übersicht.

Was ist bei der Verjährung von Punkten zu beachten?

Punkte, die vor der Punktereform im Jahr 2014 erteilt wurden, verfallen auch noch nach den alten Tilgungsfristen.

Wann verjährten Punkte, die vor der Reform erteilt wurden?

Punkte, die für Ordnungswidrigkeiten erteilt wurden, verjährten nach 2 Jahren. Nach 5 Jahren verfielen Punkte, die auf Straftaten folgten. Wurden Punkte nach Straftaten mit Führerscheinentzug fällig, kam es nach 10 Jahren zur Verjährung.

Wann verfallen Punkte in Flensburg, die nach der Reform erteilt wurden?

Seit dem 1. Mai 2014 verfällt 1 Punkt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte verjähren nach 5 Jahren und bei 3 Punkten tritt nach 10 Jahren Verjährung ein.

Verjährung bzw. Verfall von Punkten in Flensburg: So funktioniert das Prinzip

Wann verfallen Punkte in Flensburg bzw. wann verjähren Punkte in Flensburg? Mit der Reform des Punktesystems und Bußgeldkatalogs, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, hat sich bei den Tilgungsfristen der Punkte etwas verändert. Grundsätzlich kann man sagen, dass der Punkteverfall jetzt unkomplizierter ist und somit auch für betroffene Verkehrsteilnehmer, die durch den einen oder anderen Verstoß gegen das Verkehrsrecht Punkte gesammelt haben, einfacher nachzuvollziehen ist.

Zudem legt die neue Regelung genaue Fristen fest, in welchen für Punkte in Flensburg die Verjährung eintritt – ohne dass bestimmte Missachtungen des Verkehrsrecht die Tilgungsfrist in die Länge ziehen. Die Punkte in Flensburg verfallen nun für jeden Verstoß einzeln.

Anders ausgedrückt: Jedes Verkehrsdelikt, das zu Punkten führte, wird in Sachen Verjährung/Löschung für sich betrachtet. Die Verjährung von Punkten in Flensburg ist somit unabhängig von neuen Eintragungen und erfolgt automatisch. Das ist einer der größten Unterschiede im Vergleich zum alten System. Dabei ist der Verfall der Punkte in Flensburg jedoch abhängig von der Schwere des zugrunde liegenden Verkehrsverstoßes.

Wann verfallen Punkte in Flensburg genau?

  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten) mit 1 Punkt: Verjährung erfolgt nach 2,5 Jahren
  • Eintragungen (Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten) mit 2 Punkten: Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Eintragungen (Straftaten) mit 3 Punkten: Verjährung erfolgt nach 10 Jahren

Die starren Tilgungsfristen für den Verfall der Punkte in Flensburg hat für Verkehrssünder einen großen Vorteil. Denn jeder kann genau in Erfahrung bringen, wann die eingetragenen Punkte für ein Vergehen wieder gelöscht werden und somit das Punktekonto entlastet wird. Entsprechend kann man einfacher und besser nachvollziehen, wie lange die Punkte noch gespeichert sind und wann genau sie verfallen.

Das schafft Transparenz. Auch wer sich mit Auto, Lkw oder Fahrrad nur gelegentlich im Straßenverkehr einen Verstoß leistet, profitiert von der Punktereform. Denn die meisten Punkte werden nach 2,5 Jahren wieder gelöscht, vollkommen unabhängig davon, was in der Zwischenzeit passiert. Bei der alten Regelung wurde die Verjährung von Punkten durch Hinzukommen neuer Vergehen gehemmt.

Neuerung der Verjährungsfrist seit der Reform: Wann werden die alten Punkte in Flensburg gelöscht?

Punkteverfall nach der Punktereform
Der Punkteverfall hat sich durch die Punktereform geändert

Das alte System für den Verfall der Punkte in Flensburg war kompliziert. Denn nach der alten Regelung wurden Punkte dann nicht gelöscht, wenn neue Punkte hinzugekommen sind, aber dann doch gelöscht – nach dem Ablauf von 5 Jahren. Auf den ersten Blick ein großes Durcheinander. Nach der neuen Regelung wird jedes Vergehen gegen die StVO, das mit Punkten in Flensburg geahndet wird, einzeln für sich betrachtet und abhängig von der Schwere des Vergehens gelöscht. Eine Hemmung der Tilgungsfrist durch neue Verstöße gibt es jetzt nicht.

Um sich die Veränderungen bezüglich der Tilgung und Verjährung der Punkte im neuen Punktesystem im Vergleich zum alten vor Augen zu führen, zeigen wir Ihnen im Folgenden die alten Regelungen noch einmal auf – für Punkte in Flensburg trat der Verfall nach folgenden Fristen ein, sofern in der Zwischenzeit keine neuen Verstöße begangen wurden:

  • Punkte für Ordnungswidrigkeiten: Verjährung erfolgt nach 2 Jahren – Bedingung hierfür: Während der Tilgungsfrist durften keine neuen Punkte dazukommen, andernfalls blieben die Punkte bestehen und die Frist von 2 Jahren begann von neuem.
  • Punkte für Straftaten (ausgenommen hierbei sind jedoch Drogen- und Alkoholfahrten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis): Verjährung erfolgt nach 5 Jahren
  • Punkte für Straftaten mit Fahrerlaubnisentziehung: Verjährung erfolgt frühestens nach 10 Jahren

Dilemma bei der Verjährung: Werden alte Punkte in das neue System übernommen?

Wer bis zum Inkrafttreten des neuen Punktesystem zum 1. Mai 2014 Punkte in Flensburg hatte, hat diese „Altlasten“ natürlich nicht gestrichen bekommen. Vielmehr wurden die bisherigen Punkte nach dem neuen Punktesystem entsprechend umgerechnet. Doch wie sieht es mit der Löschung der alten Punkte in Flensburg aus? Fängt die Tilgungsfrist von neuem an?

Nein, die alten Punkte werden getreu dem alten System getilgt. Demnach werden also Punkte wegen Ordnungswidrigkeiten, die man vor dem 1. Mai 2014 erhalten hat, nach 2 Jahren gelöscht, wenn in diesen 2 Jahren aber keine weiteren Punkte hinzukommen und mit Ausnahme von Punkten für Alkohol- oder Drogenfahrten in jedem Fall nach 5 Jahren.

Wichtig: Neue Punkte, die Verkehrssünder nach dem 1. Mai 2014 eingetragen bekommen, zählen hierfür nicht mit. Neue Punkte lassen entsprechend die 2 Jahre nicht von neuem beginnen.

Wann verfallen Punkte in Flensburg endgültig? Infos zur Überliegefrist

Obwohl Punkte entsprechend der Tilgungsfristen automatisch vom Punktekonto gelöscht werden, bleiben diese “gelöschten” Eintragungen noch 1 weiteres Jahr gespeichert. Dieses Verfahren wird auch als Überliegefrist bezeichnet. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Vergehen mit Punktfolge auch dann noch zur Ermittlung des Gesamtpunktestandes genutzt werden können, wenn die Speicherung eines neuen Verstoßes erst nach Tilgung des alten Vergehens erfolgt.

Beispiel: Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.03.2017. Am 03.03.2017 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.03.2017 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Ohne Überliegefrist könnten die Behörden nicht nachvollziehen, dass Sie zeitweilig acht Punkte au dem Konto in Flensburg hatten.

Eintragungen, die aufgrund der Überliegefrist noch auf dem Punktekonto zu finden sind, kann jeder erfahren, der einen Antrag zur Punkteabfrage beim KBA stellt. Weitere Infos zur Überliegefrist haben wir in unserem Video für Sie zusammengefasst:

Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!
Was ist die Überliegefrist und wie wirkst sich sich auf die Punkte in Flensburg aus? Die Antwort gibt es im Video!

Punkte in Flensburg löschen: Punkteabbau durch Seminar

Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbauseminar beschleunigen und einen Punkt abbauen
Den Punkteverfall können Sie durch ein Aufbau­seminar beschleunigen und einen Punkt abbauen

Auch nach der Reform des Punktesystems ist jedem das Recht vorbehalten, seine Punkte in Flensburg löschen zu können – zumindest teilweise! Hierfür ist die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vonnöten, wodurch man 1 Punkt abbauen kann. Das ist aber nur möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte in Flensburg auf dem Konto haben. Die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, das von Fahrschulen angeboten wird, ist jedoch kostenpflichtig. Der Preis liegt bei etwa 400 Euro.

Wer jetzt denkt, durch mehrere freiwillige Seminarteilnahmen in kurzer Zeit seine Punkte in Flensburg löschen zu können, täuscht sich leider gewaltig. Denn der Punkterabatt durch ein Fahreignungsseminar kann nur einmal in 5 Jahren erfolgen.

Wer hingegen mehr als 5 Punkte hat, kann seinen Punktestand durch die Teilnahme an einem Seminar nicht reduzieren und muss warten, bis die Verjährung der Punkte in Flensburg greift.

Wie können Punkte in Flensburg eingesehen werden?

Viele Autofahrer wissen gar nicht, wie hoch ihr Punktestand in Flensburg ist. Doch natürlich hat jeder das Recht auf Auskunft, wobei Ihnen hierfür drei kostenlose Möglichkeiten zur Verfügung stehen:

  • persönliche Auskunft im Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg
  • postalische Auskunft beim KBA
  • Online-Auskunft auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes

In unserem Ratgeber zur Punkteabfrage erhalten Sie detaillierte Informationen über den Ablauf der jeweiligen Möglichkeiten sowie über die benötigten Unterlagen.

Unabhängig von der Variante, die Sie zur Auskunft Ihrer Anzahl an Punkten in Flensburg wählen, bekommen Sie zudem noch die Information, wie lange die Punkte schon auf Ihrem Konto liegen und für welche Verstöße Sie diese erhalten haben. So lässt sich in Erfahrung bringen, wann die Punkte in Flensburg verfallen bzw. im Sinne der Tilgungsfrist gelöscht werden. Eine hilfreiche Information, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, mittels Fahreignungsseminar einen Punkt abzubauen. Denn sollte der Punkteverfall in Flensburg in absehbarer Zeit erfolgen, können Sie sich gegebenenfalls das Geld für das Fahreignungsseminar sparen.

Zudem tun Autofahrer, die öfter mit den Regeln und Vorschriften der StVO auf dem Kriegsfuß stehen, gut daran, sich im Zweifel über ihren Punktestand in Flensburg zu informieren. Zumal Sie dann auch wissen, wann das Verfallen der Punkte in Flensburg genau stattfindet. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass es beim Erreichen von 8 Punkten zum Führerscheinentzug kommt. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich im Zweifel immer rechtzeitig informieren.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (627 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Punkteverfall – Wann verfallen Punkte in Flensburg?
Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

146 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Anonym
    Am 9. November 2019 um 15:06

    Hallo.
    Ich habe vor 2 Monaten mit dem Rad eine Rote Ampel überfahren. Habe aber noch keinen Führerschein. Ich bin aber noch nicht 18 Jahre alt.
    Ich habe eine Geldstrafe und einen Punkt in Flensburg bekommen.
    Was für Auswirkungen hat das auf späteren Führerschein? Wann darf ich ihn machen?

  2. Koch
    Am 2. November 2019 um 19:06

    Hallo zusammen. Mein Freund bekam ein Schreiben über eine Aufforderung zu einem Fahreignungsseminar bekommen. Er bekam am 22.09.2013 2 Punkte, aufgrund einer Fahrt mit Alkohol am Steuer und nun am 16.08.2019 2 Punkte, wegen überhöhter Geschwindigkeit. Ist diese Aufforderung gültig? Denn „eigentlich“ sollten die ersten 2 Punkte doch nach 5 Jahren verjährt sein oder nicht? Danke im Vorraus! LG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. November 2019 um 16:16

      Hallo,

      die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar zum möglichen Punkteabbau ist stets freiwillig.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Ralf
    Am 29. Oktober 2019 um 15:33

    Ab wann verjährt der Punkt, ab dem Tatzeitpunkt oder der Festsetzung des Bussgeldbescheides? Da liegt ja oft ein grosser Zeitraum dazwischen!
    Danke Ralf

  4. serdar
    Am 25. September 2019 um 11:14

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    und zwar habe ich eine frage
    im Jahr 2016 das war glaub ich zwischen Mai und Juli bin ich 31 km zu schnell Gefahren ich habe im November einen 1 Monatigen Fahrverbot Bekommen. Wieviele Punkte habe ich bekommen den schreiben habe ich leider nicht mehr wenn ich 2 punkte habe wird dann der 1 punkt nach 2,5 gelöscht dann habe ich immer noch 1 punkt oder die 2 punkte nach 5 jahren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 11:50

      Hallo Serdar,
      die Punkte verfallen für jeden Tatbestand separat. Eine kostenlose Auskunft über den Punktestand ist beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. karin
    Am 11. August 2019 um 8:58

    Hallo Leute,

    Gibt es eventuell die Möglichkeit, die Frist von 10 Jahren bei einem Führerschein Entzug, vorher schon aus dem FAER rauszunehmen……?

    Gruß

  6. Gregor
    Am 7. August 2019 um 22:51

    Guten Tag,

    Nach altem System hatte mein Bruder 10 Punkte und die letzte Ordnungswidrigkeit war am 02.12.2012.
    2010 – 3 Punkte zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn
    2011 – 4 Punkte Alkoholfahrt 0,7 Promille
    2012 – 3 Punkte zu hohe Geschwindigkeit auf der Autobahn.

    Wann wären die Punkte mit dem o.g. Hintergrund verjährt?

    Vielen Dank

  7. Marti
    Am 29. Juli 2019 um 20:50

    Hallo,

    Ich hätte da eine Frage undzwar. Am 1.1.15 mit Alkohol am Steuer angehalten 7 Punkte bekommen, Fahrverbot etc.
    Den Führerschein bekam ich dann am 15.2.16 wieder zurück. Heute leider wurde ich geblitzt in der Ortschaft.. Meine Befürchtung ist das ich einen Punkt bekommen könnte.

    Nun meine Frage. Verfallen einzelne Punkte meiner Straftat auch nach 2,5 Jahren (1 Punkt nach 2,5 Jahren) oder aufgrund der Schwere der Tat erst nach 10 Jahren als Gesamtpaket?

    Vielen Dank.

  8. V.F
    Am 24. Juli 2019 um 19:38

    Hallo. Bei mier ist so ein Fall , es sind noch niecht 5 Jahre vergangen wegen Alkohol am Steuer. Ich bekam 1 P. und umgefähr sind 3 jahre vergangen. Heute wurde ich geblitz nach Bußgeld Katalog könnte ich ein punkt kriegen. Löscht sich nach 5 Jahren der erste Punkt. Und der zweite nach 2.5 Jahren, oder wird gesammelt. Wie kann ich jetzt verstehen?

  9. Carmelo
    Am 20. Juli 2019 um 19:32

    Guten Tag
    Wie lange dauert die Tilgungsfrist der Punkte! Wenn man den Führerschein schon mal wegen einer mpu verloren hat? Gelten da andere Regeln?

  10. Henning
    Am 18. Juli 2019 um 11:58

    habe 2017 und 2018 je einen Punkt und 2019 2 Punkte wg. überhöhte Geschwindigkeit bekommen.
    Welche Punkt wird abgebaut, wenn ich ein entsprechendes Seminar besuche, der erste oder der letzte?
    mfg Henning

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juli 2019 um 13:58

      Hallo Henning,

      es wird kein bestimmter Punkt abgebaut, es wird einfach ein Punkt von der vorherigen Gesamtzahl abgezogen. Dies hat keine Auswirkung auf die Verjährung, denn es sind streng genommen, nicht die Punkte die verjähren, sondern die Verkehrsverstöße, für die sie verhängt wurden.
      Konkret bedeutet das:
      Haben Sie im Jahr 2019 vier Punkte und belegen freiwillig ein Fahreignungsseminar, haben Sie danach drei Punkte. Verjährt außerdem danach der Verstoß von 2017, wird der Punkt für diese Zuwiderhandlung gelöscht und Sie haben damit nur noch zwei Punkte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thomas
    Am 27. Juni 2019 um 16:36

    Hallo,

    ich bin am Dezember 2018 zu schnell erwischt worden, aber erst jetzt (Juni 2019) wurde der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Ab welchem Datum wird der Punkt eingetragen: Dem Tag des Vorfalls oder dem Tag des Eintretens der Rechtskraft?

    VG
    Thomas

  12. Akshay
    Am 3. Juni 2019 um 21:00

    Hallo, habe eine Frage ? Bin am 20.12.2015 über rot gefahren und die straffe ist rechtskräftig geworden am 09.02.2016 auf was bezieht sich die Veränderung under welchem Datum ??

  13. Marco B
    Am 13. April 2019 um 18:59

    Ich habe wegen Telefonieren am Steuer einen Punkt bekommen,3 Monate Später einen Punkt wegen Ampel Verstoß, habe jetzt 2 Punkte.

    Wann werden die gelöscht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:14

      Hallo Marco,

      beide Punkte verfallen in der Regel nach jeweils 2 Jahren und 6 Monaten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Daniel
    Am 7. Februar 2019 um 14:31

    Was passiert nach nach 2,5 jahren.habe aus 4überschreitungen jeweils 1punkt bekommen.und heute war ich mit 34 in geschlossener Ortschaft zu schnell. Lg

  15. Mateo
    Am 5. Februar 2019 um 11:41

    ich habe 6 punkti für die geschwindigkeit. Jeder Punkt bekam ich extra. wenn die Punks abgesagt werden

  16. Maxim
    Am 1. Februar 2019 um 17:51

    Hallo,

    Ich habe April 2010 mein Führerschein erworben. Genau
    1 Jahr und 11 monate später also 2012 habe ich einen Punkt durch A-Delikt bekommen. Aufbauseminar absolviert. Knapp 2 Jahre später genau im April 2014 habe ich mir einen weiteren Punkt zugezogen und eine empfehlung zum Verkehrspsychologen bekommen.
    Und seit dem keine Punkte mehr bekommen.

    Meine Frage lautet:
    Wie ist die Punktetilgung?
    Auf welchem Punktestand bin ich aktuell?

    Vielen Dank im vorraus.

  17. Steffen
    Am 28. Januar 2019 um 17:31

    Hallo, ich habe heute eine Ermahnung samt Kostenaufforderung erhalten, da ich Stand heute 4 Punkte auf meinem Konto habe. 2 davon sind jedoch verjährt (je 1 Punkt aus Beginn 2016) und nur aufgrund der Überliegefrist noch nichts vollständig gelöscht. Ist die Kostenaufforderung rechtens? Danke und Gruß, Steffen

  18. Undertaker
    Am 17. Januar 2019 um 23:29

    Hallo ich ich bin das letzte mal im alten Punkte System Oktober 2011 aufgefallen und jetzt leider beim zu schnellen fahren im Januar 2019 erwischt wurden . Meine Frage nun wenn ich 2 Punkte bekomme wird dann die verjährungsfrist der alten Punkte wieder unterbrochen weil man oft list alte Punkte werden noch nach altem System gelöscht ?LG

  19. Holger
    Am 11. Januar 2019 um 18:34

    Wann beginnen nach einer Ordnungswidrigkeit mit einem Punkt die 2,5 Jahre: Tatzeit oder Rechtskraft?

    Und warum wird in einem anderen Kommentar geschrieben, man kann sich kostenlos über seinen Punktestand informieren? Es werden ca. 30€ gefordert.

  20. Andrwas
    Am 10. Januar 2019 um 13:46

    Hallo, ich wollte gerade meinen Punktestand online abfragen und sollte eine Gebühr von 29.90 EUR bezahlen. Ich dachte, es wäre kostenlos

  21. Dieter B.
    Am 27. Dezember 2018 um 20:00

    Hallo,
    Warum muss ich für eine Punkteabfrage bezahlen ?
    MFG

  22. Wolfgang K.
    Am 9. Dezember 2018 um 12:11

    Hallo,
    Habe Ermahnung erhalten und dabei mein Punktekonto mitgeteilt bekommen. Darin wird jede Tat mit drei Daten beschrieben:Tattag, Rechtskraft und Datum der Eintragung. Dazu meine Frage: welches ist der Tag, an dem die Verjährungsfrist beginnt? Die Daten variieren bei mir zwischen Tattag und Datum der Eintragung in einem Fall wegen Widerspruch bis zu 6 Monaten.
    Vielen Dank für die. Antwort und freundliche Grüße
    W. Krämer

  23. Albert G.
    Am 8. Dezember 2018 um 5:25

    Bin bei rotem Blinklicht über Bahnübergang gefahren. Voll-Bremsung wollte ich vermeiden.
    Polizei sichtbar hinter mir.
    Im Bußgeld-Bescheid -2 Punkte + 1Monat FV – behauptet Polizei, die Blinkphase hätte 3 Sec gedauert; Bremsen wäre gefahrlos möglich gewesen.
    Polizei fuhr nach mir ebenfalls (bei Rotlicht) über den Bahnübergang.
    Lohnt sich ein Einspruch?

  24. Rudolf
    Am 3. Dezember 2018 um 1:29

    Ich war zu schnell und habe für diese eine Übertretung 2 Punkte bekommen, kann ich durch ein Seminar einen der Punkte abbauen und verringert sich damit die Verjährungsfrist von 5 auf 2,5 Jahre?

    P.S. Ein Suchfeld für die Fragen und Antworten wäre toll, es ist schwer bereits gestellte relevante Fragen und Antworten zu finden.

  25. Marlies
    Am 24. November 2018 um 18:04

    Hallo,
    am 29.5.2013 bekam ich einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (zu schnell gefahren um 33 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften mit Verhängung einer Geldbuße und Eintrag von 3 Punkten in Flensburg). Gelten diese Punkte auch noch in 2019? Dann wird für mich der Abschluß einer Kfz-Versicherung fällig, und dabei wird man ja nach Punkten gefragt.
    Danke für Ihre Antwort!

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:39

      Hallo Marlies,

      Eintragungen mit 3 Punkten verjähren erst nach 10 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Nico D.
    Am 24. November 2018 um 14:58

    Hallo zusammen,
    Ich habe durch eine Trunkenheitfahrt 3 Punkte bekommen.
    Frage: kann ich durch ein Seminar 1 Punkt abbauen?
    Für eine Antwort bedanke mich in voraus.
    MFG
    Dragotto

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 17:29

      Hallo Nico,

      bis zu 5 Punkten in Flensburg können Sie einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abbauen. Erst ab 6 Punkten ist dies nicht mehr möglich.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Marko B.
    Am 23. November 2018 um 15:13

    Habe 2010 Punkte in Flensburg bekommen , zur Umstellung waren 7 und wurden auf 3 umgerechnet ! Jetzt habe ich 2018 Post bekommen Empfehlung zum Seminar !
    Wurde geblitzt und ein Punkt bekommen !
    Jetzt habe ich 4 !
    Wieso sind die von 2010 nicht schon gelöscht worden ???
    Mfg Marko

  28. Celia
    Am 12. November 2018 um 18:57

    Ich bin letzter Jahr im April außerorts geblitzt worden und habe 1 Punkt und 80 Euro Strafe erhalten. Habe jetzt heute einen Anhörungsbogen bekommen da ich letzten Monat wied Euro außerorts geblitzt wurde, wieder 1 Punkt und 80 Euro. Habe von Wiederholungstäter gelesen. Meine Frage ist, was wäre wenn ich ohne mein derzeitiges Wissen die letzten Tage nochmals in diese Höhe geblitzt worden bin? Droht mir dann ein Fahrverbot?

  29. Thorsten
    Am 12. November 2018 um 14:58

    Das Beispiel: Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.03.2017. Am 03.03.2017 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.03.2017 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Ohne Überliegefrist könnten die Behörden nicht nachvollziehen, dass Sie zeitweilig acht Punkte au dem Konto in Flensburg hatten.
    habe ich verstanden.

    In wie weit hat diese Überliegefrist auswirkung wenn die neue Ordnungswiederigkeit innerhalb der Überliegefrist stattfindet ?
    Sie haben sieben Punkte in Flensburg. Zwei dieser Punkte verfallen am 12.11.2018. Am 13.11.2018 begehen Sie eine Geschwindigkeitsüberschreitung welche einen Punkt nach sich zieht. Der entsprechende Bußgeldbescheid ist allerdings erst am 25.11.2018 rechtskräftig – dann erst erfolgt die Eintragung im Punkteregister. Hat die überliegefrist von 1 Jahr noch irgend eine Bedeutung ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:32

      Hallo Thorsten,

      da der Tattag nach Ablauf der Tilgungsfrist liegt, sollte der alte Punktestand keine Rolle mehr spielen. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Frank
    Am 8. November 2018 um 12:19

    Hallo,
    ich möchte mich als Begleitperson für begleitetes Fahren meines Sohnes (17) eintragen lassen.
    Laut Führerscheinstelle ist dies nicht möglich, da ich zwei Einträge wegen Ordnungswidrigkeiten habe:

    1 Punkt v. 22.02.2016 (zu schnelles Fahren)
    1 Punkt v. 20.07.2016 (ebenfalls zu schnelles Fahren)

    Aufgrund der Überliegefrist würde auch der erste Punkt noch mit herangezogen. Der zweite Punkte würde angeblich am 11.04.2019 verfallen und mit ihm dann auch der erste Punkt.

    Ich dachte, die Überliegefrist wird nur für weitere Ordnungswidrigkeiten herangezogen, z. B. wenn ich mit neuen Punkten und denen aus der Überliegefrist auf 8 Punkte komme o. ä.? Ist die Überliegefrist in meinem Zusammenhang überhaupt relevant?

    Das Datum 11.04.2019 als “Verfallsdatum” des zweiten Punktes (v. 20.07.2016) kann ich nicht nachvollziehen. Der zweite Punkte müßte mE doch am 20.01.2019 (also nach 2,5 Jahren) verfallen?

    Auch kann ich nicht nachvollziehen, dass mit dem Verfall des zweiten Punktes gleichzeitig die Überliegefrist des ersten Punktes endet.

    Vielen Dank für Eure Einschätzung!

Verfassen Sie einen neuen Kommentar


Nach oben
Bußgeldkatalog als PDF
Der aktualisierte Newsletter 2023 vom VFR Verlag zum Download und Ausdrucken.
Jetzt kostenlos per E-Mail anfordern:
Mit dem Absenden akzeptieren Sie unsere Datenschutzerklärung.