Punkteregister in Flensburg: Wie kann ich meinen Punktestand abfragen?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 19. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie werden die Einträge im Punkteregister in Flensburg gehandhabt?

Aus Ihrem Punkteregister in Flensburg ist die Auskunft kostenlos.
Aus Ihrem Punkteregister in Flensburg ist die Auskunft kostenlos.

Dass es ein Punkteregister in Flensburg gibt – auch Fahreignungsregister oder umgangssprachlich Verkehrssünderkartei genannt – sollte jedem Fahrzeugführer bekannt sein. Verwaltet wird es vom Kraftfahrts-Bundesamt (KBA). Begeht jemand eine Verkehrsordnungswidrigkeit, erhält er, abhängig von der Schwere seines Verstoßes, einen, zwei oder drei Punkte. Diese werden im Flensburger Register vermerkt und können Auswirkungen auf Ihre Fahrerlaubnis haben.

Spätestens wenn Sie acht Punkte angesammelt haben, wird Ihnen der Führerschein entzogen. Dies geht in der Regel mit einer Sperrfrist von mindestens sechs Monaten einher, möglich sind jedoch auch mehrere Jahre. Wir erläutern im Folgenden, wie Sie einen Auszug von Ihrem Punkteregister in Flensburg erhalten und welcher Punktestand mit welchen verkehrsrechtlichen Konsequenzen verbunden ist.

Der Begriff Punkte in Flensburg ist leider zweideutig. Um Ihnen besser weiterzuhelfen, treffen Sie bitte eine Auswahl:

FAQ: Punkteregister in Flensburg

Was ist das Punkteregister in Flensburg?

Im Fahreingnungsregister werden die Punkte vermerkt, mit welchen Verkehrsteilnehmer aufgrund von Ordnungswidrigkeiten sanktioniert wurden.

Wie viele Punkte kann ich maximal haben?

Haben Sie acht Punkte in Flensburg angesammelt, wird die Fahrerlaubnis entzogen und Sie werden mit einer Sperrfrist belegt.

Können Punkte verjähren?

Punkte verfallen nach Ablauf eines gewissen Zeitraums wieder. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Wie kann ich mein eigenes Punkteregister in Flensburg abfragen?

Zunächst sollten Sie wissen, dass in einem Bußgeldbescheid nicht zwangsläufig die Punkte erwähnt werden müssen, die Sie nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr bekommen (können). Das bedeutet, dass Sie evtl. nicht darüber im Bilde sind, wie es wirklich auf Ihrem Punkteregister in Flensburg aussieht. Um Auskunft darüber zu erhalten, gibt es drei Wege:

  1. per Post
  2. durch einen persönlichen Besuch vor Ort
  3. im Internet

Um Ihren Punktestand postalisch zu erfahren, brauchen Sie den Vordruck für den entsprechenden Antrag vom KBA. Den erhalten Sie zum Beispiel hier:

Antrag auf Punkteauskunft in Flensburg

Punkteauszugsantrag zum Download

Gerne können Sie unser Muster für den Antrag zum eigenen Gebrauch herunterladen. Im Folgenden finden Sie die Vorlage im PDF-Format zum Download:

  • Kostenloser Download
  • Muster als PDF-Dokument
  • Hilfreiche Erklärungen inklusive

Füllen Sie diesen aus und beachten Sie, dass Sie auch einen Identitätsnachweis in den Umschlag packen müssen. Das können Sie entweder anhand der Kopie Ihres Ausweises, Personalausweises oder eines gültigen Dienstausweises (bei allen Vor- und Rückseite!), alternativ ist es auch möglich, eine amtlich beglaubigte Unterschrift einzufügen. Das Dokument senden Sie an:

Haben Sie für einen Geschwindigkeitsverstoß Punkte erhalten, können Sie diese im Punkteregister in Flensburg abfragen
Haben Sie für einen Geschwindigkeitsverstoß Punkte erhalten, können Sie diese im Punkteregister in Flensburg abfragen

Kraftfahrt-Bundesamt
24932 Flensburg

Wenn Sie zufällig vor Ort oder generell dort wohnhaft sind, können Sie auch in Flensburg über Ihr Punkteregister Auskunft erhalten. Dazu müssen Sie den Auskunftspavillon in der Förderstraße 16 in Flensburg aufsuchen und dort den Antrag auf Einblick in Ihr Punktekonto stellen. Die Öffnungszeiten sind wie folgt:

  • Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr
  • Donnerstag von 9 bis 17:30 Uhr
  • Freitag von 9 bis 15 Uhr
Diese Wege zur Auskunft durch das KBA sind in der Regel kostenlos (ggf. abgesehen von dem Preis für die Briefmarke). Bis Sie eine Antwort erhalten, können etwa 10 Werktage vergehen.

Auskunft aus dem Punkteregister in Flensburg online erhalten

Ein relativ neuer Service ermöglicht zudem per Mausklick, die Abfrage des eigenen Punkteregisters in Flensburg vorzunehmen. So ist es generell möglich, online beim KBA den Antrag zu stellen. In der Vergangenheit musste der Betroffene daraufhin jedoch trotzdem auf die Antwort per Post warten.

Mittlerweile können Sie diese Auskunft direkt online einsehen. Um das zu bewerkstelligen, benötigen Sie jedoch einige Utensilien. Zunächst brauchen Sie einen neuen Personalausweis (ausgestellt nach dem 31.10.2010) im Scheckkartenformat mit Online-Ausweisfunktion. Zur Verfügung sollte Ihnen außerdem ein mit dem Computer verbundenes Kartenlesegerät stehen, wobei die passende AusweisApp auf dem Pc installiert ist.

Im elektronischen Verfahren müssen dann alle Personenangaben bestätigt und anhand der Eingabe der Ausweis-PIN freigegeben werden. Anschließend erhalten Sie die Auskunft über Ihr Punkteregister in Flensburg im PDF-Format.

Falls Sie keine Online-Ausweisfunktion haben, können Sie diese bei der Personalausweisbehörde einschalten lassen – das kostet jedoch sechs Euro, wenn Sie dies nachträglich vornehmen.

Mit welchen Konsequenzen ist eine bestimmte Punkteanzahl verbunden?

Der Punktetacho verdeutlicht, wie kritisch der jeweilige Punktestand für den Erhalt der Fahrerlaubnis ist.
Der Punktetacho verdeutlicht, wie kritisch der jeweilige Punktestand für den Erhalt der Fahrerlaubnis ist.

Nun ist es so, dass die Punkte nicht einfach auf dem Konto in Flensburg existieren und keine weitere Auswirkung haben. Vielmehr geht mit einer bestimmten Punkteanzahl auch eine spezielle verkehrserzieherische Maßnahme einher. Dies geht aus der nebenstehenden Infografik – dem Punktetacho – hervor, das anhand der verschiedenen Farben die Ernsthaftigkeit des Punktestands signalisiert.

Haben Sie einen Punkt, zwei oder drei Punkte in Ihrem Punkteregister in Flensburg angesammelt, hat dies zunächst keine weiteren Konsequenzen für Sie. Ihre Punkte werden lediglich beim KBA vermerkt.

Sind Sie gemäß Punktetacho auf das gelbe Feld vorgerückt und haben vier bis fünf Punkte in Flensburg, erhalten Sie eine für Sie kostenpflichtige Ermahnung. Sie bekommen außerdem den Hinweis, dass Sie innerhalb dieser Punktestand noch einen Punkt abbauen können, indem Sie an einen Fahreignungsseminar teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig. Einen Punkt können Sie jedoch nur einmal innerhalb von fünf Jahren abbauen.

Wurden mittlerweile sechs bis sieben Punkte in Ihrem Punkteregister in Flensburg vermerkt, bekommen Sie eine kostenpflichtige Verwarnung. An dieser Stelle können Sie keinen Punkt mehr abbauen, durch die freiwillige Teilnahme an einem Seminar würden Sie jedoch noch guten Willen zeigen.

Ab acht Punkten ereilt Sie der Führerscheinentzug. Zu unterscheiden ist dieser von einem herkömmlichen ein- bis dreimonatigen Fahrverbot, nach dessen Ablauf Sie Ihren “Lappen” anstandslos wieder ausgehändigt bekommen. Nach einem Führerscheinentzug müssen Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde erneut Ihre Fahrerlaubnis beantragen. Das ist häufig damit verbunden, dass Sie Ihre Fahreignung erst wieder beweisen müssen, bspw. durch die Teilnahme an einem entsprechenden Seminar oder durch das Bestehen einer medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU). Bevor Sie den Antrag stellen können, müssen Sie jedoch eine Sperrfrist abwarten, die mindestens sechs Monate, manchmal aber auch Jahre andauern kann. Auch ein Führerscheinentzug auf Lebenszeit ist möglich.

Verjährungsfristen für die Punkte in Flensburg

Haben Sie schon den einen oder anderen Eintrag im Punkteregister in Flensburg erhalten, fragen Sie sich vermutlich, wann die Punkte gelöscht werden. Die Verjährungsfristen werden dabei an der Schwere des Verstoßes festgemacht, für den der jeweilige Punkt bzw. die jeweiligen Punkte verhängt wurden.

  • Haben Sie einen Punkt erhalten, begingen Sie eine schwere Ordnungswidrigkeit. Nach zweieinhalb Jahren sind solche Punkte aus dem Register verschwunden.
  • Zwei Punkte auf einmal bekommen Sie nach dem aktuellen Punktesystem, wenn Sie eine besonders schwere Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (ohne Führerscheinentzug) begangen haben. Diese Einträge bleiben mindestens fünf Jahre im Punkteregister in Flensburg bestehen.
  • Drei Punkte bekommen Sie für eine Straftat mit Führerscheinentzug. Punkte dieser Art werden erst nach zehn Jahren aus der Verkehrssünderkartei gelöscht.
Beachten Sie dabei, dass es trotz der eben erläuterten Verjährungsfristen noch eine Überliegefrist von einem Jahr gibt. In diesem Jahr ist der jeweilige Punkt zwar gelöscht und für niemanden außer Ihnen selbst (und Ihrem Anwalt) sichtbar, er ist jedoch noch immer “zwischengespeichert”. Werden nachträglich jedoch neue Punkte eingespeichert, die vor der Tilgungsfrist der nun gelöschten Einträge verhängt wurden, dann leben die zwischengespeicherten Punkte wieder auf.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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1 Kommentar

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  1. Christiane
    Am 28. Januar 2019 um 14:24

    Ich möchte meine Punkte abfragen aber bitte kostenlos wAs muss ich da machen ich hatte schon Angaben gemacht zu meiner Person aber das war leider nicht kostenlos.

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