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Punktekatalog: Wann im Straßenverkehr Punkte fällig werden

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Aktueller Punktekatalog: Wann wie viele Punkte drohen

VerstoßPunkte
Ordnungswidrigkeit ohne Fahrverbot (Bußgeld von mindestens 60 Euro)1
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Führerscheinentzug2
Straftat mit Führerscheinentzug3

Wichtig: Punkte in Flensburg werden ausschließlich bei Verstößen erteilt, bei denen die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wurde. Auch wenn z. B. das Fahren in eine Umweltzone ohne entsprechende Plakette ein Bußgeld von 100 Euro nach sich zieht, gibt es dafür keine Punkte.

Drohen Punkte oder nicht? Der Bußgeldrechner gibt Auskunft

Der Punktekatalog spielt im Verkehr eine tragende Rolle

Bei welchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kommt der Punktekatalog zum Einsatz?
Bei welchen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) kommt der Punktekatalog zum Einsatz?

Halten sich Kraftfahrer nicht an geltendes Verkehrsrecht und werden erwischt, müssen sie sich unweigerlich auf Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen. Dabei werden jedoch nicht – wie der Name vermuten lassen würde – in jedem Fall nur Bußgelder fällig. Auch Fahrverbote sowie Punkte in Flensburg können je nach Schwere der Zuwiderhandlung drohen.

Erteilte Punkte werden im sogenannten Fahreignungsregister (FAER) gespeichert, welches vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verwaltet wird. Ab insgesamt acht Punkten auf dem Flensburger Konto ist Schluss und die Fahrerlaubnis wird entzogen. Welche Verkehrsverstöße Punkte nach sich ziehen und wie viele, lässt sich dem sogenannten Punktekatalog entnehmen.

FAQ: Punktekatalog in Flensburg

Wie viele Punkte darf man haben?

Verkehrssünder dürfen maximal sieben Punkte im Fahreignungsregister (FAER) haben. Ab acht Punkten werden sie mit der Entziehung der Fahrerlaubnis konfrontiert. Darüber hinaus kommt es ebenfalls zum Entzug vom Führer‌schein, wenn der Punktekatalog drei Punkte auf einmal vorsieht. In diesem Fall handelt es sich schließlich um eine Straftat.

Wann kriegt man einen Punkt?

Unter anderem droht ein Punkt in Flensburg gemäß Punktekatalog, wenn Sie unerlaubt während der Fahrt mit dem Handy am Steuer herumhantieren, ein Stoppschild überfahren oder die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h überschreiten. Wann zwei oder sogar drei Punkte erteilt werden können, verrät Ihnen dieser Auszug aus dem Strafpunktekatalog in Flensburg.

Wann werden die Punkte wieder gelöscht?

Je nachdem, wie viele Punkte Sie aus dem Flensburger Punktekatalog auf einmal erhalten haben, gelten andere Tilgungsfristen: Ein Punkt verjährt nach zweieinhalb Jahren, zwei Punkte verfallen nach fünf Jahren und bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zur Verjährung. Endgültig gelöscht werden die Eintragungen jedoch erst nach Ablauf der sogenannten Überliegefrist.

Auszug aus dem Punktekatalog

VerstoßPunkte
Abstand nicht eingehalten
… mit mehr als 80 km/h1
… mit mehr als 100 km/h und weniger als 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes1
… mit mehr als 100 km/h und weniger als 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowertes2
… mit mehr als 130 km/h und weniger als 5/10 oder 4/10 des halben Tachowertes1
… mit mehr als 130 km/h und weniger als 3/10, 2/10 oder 1/10 des halben Tachowertes2
Geschwindigkeitsüberschreitung
… ab 21 km/h1
… ab 31 km/h (innerorts) bzw. 41. km/h (außerorts)2
Handy am Steuer
Unerlaubte Handynutzung am Steuer1
… mit Gefährdung oder Unfallfolge2
Rote Ampel überfahren
Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter einer Sekunde rot)1
… mit Gefährdung oder Unfallfolge2
Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel mehrere Sekunden rot)2
… mit Gefährdung oder Unfallfolge2
Alkohol am Steuer
Mit mehr als 0,5 Promille gefahren2
Gefährdung des Straßenverkehrs unter Alkoholeinfluss (ab 0,3 Promille)3
Alkoholfahrten ab 1,1 Promille3
Parkverstoß
Parken an Engstellen mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen1
Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen1
Parken auf Autobahn oder Kraftfahrstraße1
Überholverstoß
Nicht wesentlich schneller gefahren als das zu überholende Fahrzeug1
… mit Unfallfolge1
Beim Überholen den nachfolgenden Verkehr gefährdet1
Außerorts rechts überholen1
Überholen bei unklarer Verkehrslage1
Überholen bei unklarer Verkehrslage und Überholverbot mit Gefährdung2
Vorfahrtsverstoß
Regel „Rechts vor links“ nicht beachtet (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)1
Stoppschild überfahren (mit Gefährdung oder Sachbeschädigung)1
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
Fahrerflucht ohne Führerscheinentzug2
Fahrerflucht mit Führerscheinentzug3

Neuer Punktekatalog in Flensburg seit 2014

Laut Punktekatalog können maximal drei Punkte auf einmal für eine Regelmissachtung erteilt werden.
Laut Punktekatalog können maximal drei Punkte auf einmal für eine Regelmissachtung erteilt werden.

Im Mai 2014 wurde das Flensburger Punktesystem reformiert. In diesem Zuge kam es neben der Umbenennung des altbekannten Verkehrszentralregisters (VZR) in das Fahreignungsregister (FAER) außerdem zur Einführung diverser neuer Vorschriften. So enthielt der Punktekatalog beispielsweise vor der Reform weitaus mehr Verkehrsverstöße, die mit Punkten in Flensburg geahndet wurden.

Mittlerweile sind darin ausschließlich Regelmissachtungen aufgeführt, bei denen die Sicherheit im Verkehr beeinträchtigt wurde und die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro nach sich ziehen. Zudem folgt nun bereits bei acht und nicht mehr erst bei 18 Punkten der Führerscheinentzug. Grundsätzlich können bei einer Zuwiderhandlung im Verkehr laut Punktekatalog ein, zwei oder drei Punkte auf einmal erteilt werden. Dazu werden Verstöße in drei Kategorien unterteilt:

  • Ordnungswidrigkeiten ohne Fahrverbot, auf die ein Bußgeld von mindestens 60 Euro folgt, sind im Punktekatalog mit einem Punkt aufgeführt.
  • Für Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis gibt es zwei Punkte in Flensburg.
  • Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis ziehen laut Punktekatalog drei Punkte auf einmal nach sich.

Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?

Je nachdem, wie viele Punkte Sie bereits für Verstöße im Verkehr aus dem Punktekatalog erhalten haben, müssen Sie sich auf andere Konsequenzen einstellen. Diese lassen sich an einem speziellen Punkte-Tacho ablesen, bei dem die Farben grün, gelb, rot und schwarz die jeweilige Stufe anzeigen:

Punkte­standKonse­quen­zen
1 bis 3Vor­mer­kung (grün)
4 bis 5Er­mah­nung (gelb)
6 bis 7Ver­war­nung (rot)
8Ent­zieh­ung der Fahr­er­laub­nis (schwarz)
Bei maximal fünf Eintragungen aus dem Punktekatalog können Sie durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.
Bei maximal fünf Eintragungen aus dem Punktekatalog können Sie durch ein Fahreignungsseminar einen Punkt abbauen.

Sind Sie schon das ein oder andere Mal als Verkehrssünder mit dem Punktekatalog in Berührung gekommen und haben ein bis drei Punkte auf Ihrem Konto, besteht die Konsequenz lediglich aus einer Vormerkung. Weitere Folgen müssen Sie in der grünen Stufe vorerst nicht befürchten. Bei vier bis fünf Punkten sieht es hingegen schon anders aus:

In der gelben Stufe erhalten Sie eine kostenpflichtige Ermahnung. Zudem wird sie das KBA darauf hinweisen, dass Sie bei diesem Punktestand freiwillig ein Fahreignungs­seminar (FES) absolvieren können, um einen Punkt abzubauen. Diese Möglichkeit haben Sie jedoch nur, wenn sich höchstens fünf Punkte auf Ihrem Konto befinden und Sie in den letzten fünf Jahren an keinem Seminar dieser Art teilgenommen haben.

Mit sechs bis sieben Punkten befinden Sie sich bereits in der roten Stufe und müssen sich auf eine kostenpflichtige Verwarnung einstellen. Auch hier erfolgt der Hinweis auf ein freiwilliges Fahreignungsseminar, allerdings ohne die Option des Punkteabbaus. Sobald sich Ihr Punktestand auf insgesamt acht Punkte beläuft, haben Sie die schwarze Stufe erreicht. Ihre Fahrerlaubnis wird in diesem Fall entzogen.

Wie funktioniert der Punktekatalog? Zwei Beispiele

Im Folgenden finden Sie zwei Beispiele, die verdeutlichen sollen, wie der Flensburger Punktekatalog genau funktioniert.

Beispiel Nr. 1: Punktekatalog „Geschwindigkeit“

Waren Sie beispielsweise innerhalb geschlossener Ortschaften mit 74 km/h unterwegs, also 24 km/h schneller als erlaubt, kommt zunächst einmal ein Bußgeld von 80 Euro auf Sie zu. Zusätzlich sieht der Punktekatalog in Flensburg bei dieser Geschwindigkeit einen Punkt vor. Wären Sie 32 km/h zu schnell gewesen, müssten Sie sich bereits auf zwei Punkte einstellen. Hinzu kämen dann außerdem 160 Euro sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Das Überfahren einer roten Ampel kann ein bis zwei Punkte aus dem Punktekatalog nach sich ziehen.
Das Überfahren einer roten Ampel kann ein bis zwei Punkte aus dem Punktekatalog nach sich ziehen.

Beispiel Nr. 2: Punktekatalog „Rote Ampel“

Haben Sie eine rote Ampel überfahren, die gerade erst auf Rot gesprungen ist, handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Gemäß Punktekatalog erwartet Sie daraufhin ein Punkt, sofern niemand gefährdet wurde und sich kein Unfall ereignete. Hinzu kommt ein Bußgeld von 90 Euro.

Überfuhren Sie hingegen erst nach mehreren Sekunden eine rote Ampel, drohen laut Punktekatalog zwei Punkte. Ein solcher qualifizierter Rotlichtverstoß kann zudem mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie einem einmonatigen Fahrverbot sanktioniert werden.

Neuer Punktekatalog: Verjährung der Eintragungen

Unabhängig davon, ob Sie Punkte aus dem Punktekatalog aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung, eines Abstandsverstoßes oder einer Missachtung der Vorfahrtsregeln erhalten haben, gilt: Die Eintragungen verbleiben nur für eine gewisse Zeit auf Ihrem Konto. Nach dem Ablauf bestimmter Tilgungsfristen kommt es zur Verjährung.

Seitdem der Punktekatalog neu geordnet wurde, sehen die jeweiligen Verjährungsfristen wie folgt aus:

  • Ein Punkt verfällt nach zweieinhalb Jahren.
  • Nach fünf Jahren verjähren zwei Punkte.
  • Bei drei Punkten kommt es nach zehn Jahren zum Verfall.

Vor der Reform vom Strafpunktekatalog fürs Auto fanden nicht nur andere Fristen Anwendung: Obendrein wurde die Verjährung bereits erteilter Punkte durch neu hinzukommende Eintragungen beeinflusst, sodass der gesamte Prozess von vorn beginnen musste. Daher war es relativ schwierig, nachzuvollziehen, welche Eintragungen aus dem Punktekatalog wann verfallen. Seit Mai 2014 verjährt jedoch jeder Punkt für sich und Einträge vor der Reform unterliegen spätestens im Jahr 2024 dem Verfall.

Doch Achtung: Auch wenn die Verjährungsfrist an und für sich bereits abgelaufen ist, werden erteilte Punkte aus dem Punktekatalog nicht direkt gelöscht, sondern befinden sich zunächst einmal in der sogenannten Überliegefrist. Diese sorgt dafür, dass der eigentliche Löschvorgang noch ein weiteres Jahr gespeichert bleibt. Sollte sich eine neue Eintragung aus dem Punktekatalog mit dem Verfall bereits vorhandener überschneiden, kann durch die Überliegefrist der tatsächliche Punktestand zum Zeitpunkt des neuen Verstoßes ermittelt werden.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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2 Kommentare

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  1. Michael H
    Am 23. Oktober 2021 um 19:03

    Danke für die übersichtliche Anordnung des Kataloges,dadurch kann ich dies gut in der Schulung nutzen.

  2. Reinhold H
    Am 2. Oktober 2021 um 13:40

    Bitte schicken Sie mir den kostenlosen Bu´geldkatalog per E-Mail zu.
    Vielen Dank

    Die besten Grüße
    von
    Reinhold H

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