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Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Wie Sie clever gegen Falschparker vorgehen

Falschparker dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.
Falschparker dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Ob Sie Besitzer eines Geschäfts mit großem Parkplatz sind oder Ihnen nur ein einfaches Eigenheim mit Garage und dazugehöriger Auffahrt gehört: es ist immer ärgerlich, wenn fremde Autofahrer dort ohne Ihre Erlaubnis ihren Wagen parken. Stellen Sie sich vor, Sie haben Ihre Verwandtschaft zum Abendessen eingeladen, oder zahlende Kundschaft möchte bei Ihnen einkaufen, und die dringend benötigten Stellplätze sind belegt. Wie gut, dass der Parkplatz Ihr Eigentum ist und Sie das fremde Fahrzeug von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen dürfen.

Das Abschleppen von einem Privatgrundstück ist rechtlich genau geregelt. Wenn jemand dort unbefugt parkt, begeht er eine sogenannte „verbotene Eigenmacht“ nach § 858 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), weil er den Besitzer des Parkplatzes “in seinem Besitz stört”. Auch wenn Sie den Stellplatz nur gemietet haben, gelten Sie hier als direkter Besitzer. d

Dieses allgemeine Gesetz, das viele Delikte abdeckt, hat der Bundesgerichtshof (BGH) 2009 mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Situationen übertragen, bei denen ein Falschparker ohne Genehmigung auf einem Privatgrundstück parkt. Auch wenn noch mehrere Plätze frei bleiben, begeht der Autofahrer eine verbotene Eigenmacht, und Sie dürfen ihn von dem Privatparkplatz abschleppen lassen.

FAQ: Falschparker vom Parkplatz abschleppen lassen

Darf die Polizei Falschparker von Privatparkplätzen abschleppen lassen?

Nein. Auf Privatparkplätzen ist die Polizei nicht zuständig. Sie kann allerdings über das Kennzeichen den Fahrer ermitteln und ihn telefonisch zum Umparken auffordern.

Darf ich selbst Falschparker von meinem Privatparkplatz abschleppen lassen?

Ja. Allerdings sollten Sie den Falschparker auch selbst dokumentieren, um ggf. zu beweisen, dass eine Notwendigkeit zum Abschleppen bestand.

Wer bezahlt die Abschleppkosten?

In der Regel hat diese derjenige zu zahlen, der falsch parkte.

Im Video: Falschparker abschleppen lassen

Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.
Was gilt, wenn Sie Falschparker abschleppen lassen? Mehr dazu in unserem Video.

Wie machen Sie Ihren Privatparkplatz kenntlich?

Voraussetzung ist jedoch, dass Sie deutlich erkennbar machen, dass es sich um einen privaten Parkplatz handelt. Dazu können Sie ein entsprechendes Schild anbringen, welches die Bedingungen klarstellt, unter denen auf Ihrem Grundstück Fahrzeuge abgestellt werden dürfen:

Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.
Ein Privatparkplatz mit Parkscheinautomat.
  • Nur eine bestimmte Personengruppe darf auf Ihrem Parkplatz parken, wie beispielsweise Kunden Ihres Geschäftes oder Anlieger
  • Nur zu einer bestimmten Tageszeit steht Ihr Parkplatz anderen Personen zur Verfügung
  • Nutzer des Parkplatzes dürfen nur für eine bestimmte Dauer dort parken, und müssen eine Parkscheibe verwenden
  • Ein kostenpflichtiger Parkschein ist die Voraussetzung dafür, Ihren Parkplatz zu nutzen

Sämtliche Fahrzeuge, die sich nicht an Ihre Regeln halten, dürfen Sie von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen. Ein Zusatzschild, welches darauf hinweist, dass unbefugt geparkte Fahrzeuge abgeschleppt werden, ist am Privatparkplatz nicht notwendig, obwohl es Ihren Forderungen mehr Nachdruck verleihen kann.

Kann die Polizei Autos von Ihrem Privatparkplatz abschleppen?

Die Polizei ist nicht befugt, Falschparker auf Privatparkplätzen abschleppen zu lassen. Wenn Sie es mit einem Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz zu tun haben, darf die Polizei lediglich die Identität des Fahrzeughalters feststellen und Ihn telefonisch darum bitten, sein Auto wegzufahren. Dies ist für den Falschparker sogar ein Glücksfall: Er bekommt dadurch die Chance, sich aus der Affäre zu ziehen, ohne Abschleppgebühren zu zahlen. Außerdem muss er den Wagen nicht erst von einem weit entfernten Stellplatz abholen. Sie sind allerdings nicht dazu verpflichtet, den Umweg über die Polizei zu gehen, und dürfen das fremde Auto direkt von Ihrem Privatparkplatz abschleppen lassen.

Im öffentlichen Raum darf die Polizei Falschparker selbst abschleppen, zum Beispiel dann, wenn sie ihr Fahrzeug auf einem Gehweg oder vor einer Einfahrt parken. In diesen Fällen ist nämlich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, was die Polizei verpflichtet, unmittelbar zu handeln. Für Parkverstöße im öffentlichen Raum wird ein Bußgeld fällig.

Wann dürfen Sie selbst aktiv werden?

Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.
Ein Privatparkplatz sollte mit einem deutlichen Schild gekennzeichnet werden.

Der Paragraph 859 Absatz 3 des BGB garantiert dem Besitzer eines Grundstückes Selbsthilfe, wenn ihm ein Teil des Grundstückes widerrechtlich entzogen wurde. Er darf sich seinem Besitz „durch Entsetzung des Täters wieder bemächtigen“, was konkret heißt, dass er das fremde Fahrzeug von seinem Privatparkplatz abschleppen lassen darf. Auch hier übertrug der BGH das allgemeine Gesetz mit dem Urteil V ZR 144/08 explizit auf Privatparkplätze. Doch alle Mittel dürfen Sie dabei nicht einsetzen. Versuchen Sie, den Falschparker am Wegfahren zu hindern, damit er Ihnen eine Entschädigung zahlt, begehen Sie eine strafbare Nötigung.

Abschleppen vom Privatparkplatz: wie geht das genau?

Als erstes sollten Sie den Fahrer des Autos aufsuchen, sofern sein Aufenthaltsort bekannt ist, wie beispielsweise das Nachbargeschäft. Wäre die Suche der betreffenden Person jedoch mit zu hohem Aufwand verbunden, darf der Wagen des Falschparkers abgeschleppt werden, wozu Sie ein geeignetes Unternehmen beauftragen können. Vorher sollten Sie jedoch etwaige Schäden am Wagen mit Fotos dokumentieren. Ansonsten kann der Halter des abgeschleppten Fahrzeuges Forderungen gegen Sie stellen, indem er behauptet, dass diese Schäden erst beim Abschleppen entstanden sind.

Sie sind in jedem Fall dazu verpflichtet, dem Falschparker mitzuteilen, welches Unternehmen sein Auto konkret abgeschleppt hat, und wo er es finden kann. Die Gebühren für den Abschleppdienst muss der Falschparker selbst bezahlen. Der BGH kam 2016 zu dem Schluss, dass der Halter eines illegal geparkten Fahrzeuges zur Rechenschaft zu ziehen ist (Urteil V ZR 102/15). Es gibt vier Möglichkeiten, wie dies genau ablaufen kann:

  1. Erst einmal bezahlen Sie selbst dem Abschleppunternehmen die anfälligen Kosten. Wenn der Halter Sie nach dem Standort seines abgeschleppten Wagens fragt, geben Sie ihm die Auskunft erst dann, wenn er Ihnen die Gebühren erstattet hat. Es ist dieser Situation völlig legal, ihm diese Informationen vorzuenthalten.
  2. Auch bei Variante zwei legen Sie die Abschleppgebühren selber aus, Sie fordern diese allerdings später über eine Schadensersatzklage beim Fahrzeughalter ein.
  3. Sie schließen einen Vertrag mit dem Abschleppunternehmen, welcher diesem das Recht gibt, die Abschleppkosten direkt beim Halter des falsch geparkten Fahrzeuges einzufordern, nachdem dies abgeschleppt wurde. Einige Gerichte sehen diese Methode jedoch als unzulässige Inkassotätigkeit an.
  4. Sie können von vornherein mit einem Abschleppunternehmen einen Vertrag unterzeichnen, welcher beinhaltet, dass es Ihre Stellplätze rund um die Uhr überwacht und sich selbstständig um eventuell notwendiges Abschleppen kümmert. Ihr Privatparkplatz wird so geschützt, ohne dass Sie Ihn selbst ständig beobachten müssen.

Da einige Abschleppunternehmen in der Vergangenheit überhöhte Gebühren verlangten, urteilte der BGH 2014, dass sich die Abschleppkosten fürs Falschparken an den ortsüblichen Gebühren orientieren müssen (V ZR 229/13). Die zulässigen Gebühren variieren dabei, abhängig von den Gerichtsurteilen der jeweiligen Städte.

Auch wenn der Falschparker das Auto bereits weggefahren hat, nachdem Sie den Abschleppwagen angefordert haben, muss er im Normalfall die Kosten bezahlen. Er ist für die Leerfahrt des Abschleppdienstes verantwortlich, da er sämtliche Kosten begleichen muss, die er selbst verursacht hat.

Können Sie einen Falschparker abmahnen?

Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.
Missbraucht jemand Ihren Privatparkplatz, können Sie Falschparker auch abmahnen.

Wenn Sie Grund zur Sorge haben, dass der Falschparker auf Ihren Privatparkplatz wiederholt zurückgreift, können Sie Ihn eine Unterlassungserklärung unterschreiben lassen. Steht das Fahrzeug danach wieder auf Ihrem Privatparkplatz, muss der Halter eine hohe Vertragsstrafe zahlen. Dadurch dürfte sich der Anreiz des Falschparkers, erneut auf Ihrem Grundstück zu parken, in Grenzen halten, und Ihre Parkplätze stehen auf Dauer Ihren Besuchern oder Kunden zur Verfügung.

Sie beantragen solch eine Unterlassungserklärung bei einem Anwalt, dem Sie das KfZ-Kennzeichen des falsch geparkten Fahrzeuges übermitteln müssen. Auch Belege für das Parkvergehen in Form von Fotos oder Zeugenaussagen sollten Sie mit einreichen. Bereits beim Aufsetzen dieser Erklärung werden Anwaltsgebühren fällig, welche der Halter des falsch geparkten Fahrzeuges übernehmen muss.

Über den Autor

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Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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Vom Privatparkplatz abschleppen lassen – Was ist zu beachten?
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118 Kommentare

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  1. voessli
    Am 5. Juli 2019 um 9:50

    Hallo Leon,

    angenommen der nicht verschließbare Stellplatz liegt in einer 2-Stunden-Parkzone. Könnte das Ordnungsamt dann Knöllchen verteilen, wenn keine Parkscheibe ausliegt?
    Evtl. noch ein Schild, dass die StVo gilt ?

  2. Leon
    Am 23. Juni 2019 um 15:24

    Und wurde in NRW beim aufbauseminar erklärt das alle Schilder die man selbst aufhängt nichts bedeuten solange das zu bepackende Grundstück nicht durch eine Schranke/Seil/pöller verschließbar ist (selbst wenn die Möglichkeit nie genutzt wird und es immer offen steht) dann ist das Grundstück zwar Vlt in privater Hand gehört aber zum öffentlich Raum und damit sagen die ganzen schildern nichts aus da man sich als Strassenverkehrsteilnehmer an Verkehrsschilder und nicht irgendwelche Baumarkt Schilder halten muss.
    Wird man abgeschleppt muss der jenige der einen unrechtmäßig abgeschleppt hat die Kosten tragen

  3. Uhlig
    Am 17. Juni 2019 um 17:13

    Hallo

    Ich miete ein Stellplatz vom Vermieter und ist mit einen Poller ausgestattet.
    Es steht, ab und zu mal ein Fahrzeug unerlaubt auf meinen Stellplatz den ich jeden Monat pünktlich zahle und den Poller nicht tagsüber aufstelle.
    Es steht auch kein Hinweisschild da, das es Privatparkplätze sind und kostenpflichtig abgeschleppt werden können.
    Hier meine Frage: bekomme ich da trotzdem ein Recht, wenn ich das fremde Fahrzeug abschleppen lasse und das Geld zurückerstatten kann?

  4. Voessli
    Am 17. Juni 2019 um 5:26

    Guten Tag,

    Wir haben 5 Stellplätze vor einem Ladengeschäft.
    Gilt die deutliche Kennzeichung für jeden einzelnen Stellplatz? Und können die Schilder statt außen auch im Schaufenster plaziert werden?

    Gruß
    Voessli

  5. Reuscher
    Am 30. Mai 2019 um 17:22

    Was kann man tun, wenn jemand seine Schrottfahrzeuge auf ein Garagen Grundstück abstell? Ohne Kennzeichen kann man ja niemanden ermitteln. Darf man diese Fahrzeuge vom Schrottändler abholen lassen?

  6. Annette
    Am 12. April 2019 um 18:45

    Hallo,

    wir wohnen im Landkreis Tuttlingen. Die Einfahrt zu unseren Parkplätzen ist in einem 90-Grad-Winkel zur Straße. Immer wieder parken Autos direkt auf der Straße hinter unseren Plätzen. So werden manchmal gleich zwei unserer Parkplätze blockiert. Ärgerlich, wenn man zum Ausparken ewig kurbeln muss, bis man raus fahren kann bzw. wenn man die Einkäufe weit schleppen muss.
    Darf ein Privatparkplatz so zugeparkt werden, dass man ihn als Eigentümer nicht nutzen kann bzw. die Ausfahrt erschwert ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 8. Mai 2019 um 17:20

      Hallo Annette,

      ein Privatparkplatz darf in der Regel nicht derart zugeparkt werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Thorsten
    Am 24. März 2019 um 15:08

    Hallo,

    wie sieht es aus, wenn bei uns zu Hause (Doppelhaushälfte, Nachbar hat auch ganz normal seinen Parkplatz bzw. Parkplätze) sich der Besuch der Nachbarn oder der Nachbar selbst sich auf unser Grundstück stellt, weil bei ihm alles voll ist (seine Garage ist nicht einmal mit seinem Auto besetzt, nur das Motorrad des Sohnes steht drin) und er gleichzeitig der meinung ist, wir seien nicht da?
    Also nach dem Motto: “Stell dich mal zu unseren Nachbarn, die sind sowieso nicht da”
    Mich davor stellen, darf ich ja angeblich nicht (wenn ich wiederkomme) aufgrund von Nötigung (schon lustig, dass ich auf meinem Grundstück streng genommen und in diesem Fall nicht mal dort mehr parken darf, nur weil der Nachbar davor steht, ist doch zu 100% unsere Grundstücksfläche).

    Das wäre der eine Punkt, ob in dem Fall das Vorstellen vielleicht doch keine Nötigung ist?

    Der zweite Punkt wäre: Wenn es bei einer Nötigung bleibt, egal wie, dann würde mich interessieren, ob ich den Nachbarn bitten MUSS, sein Auto wegzufahren, bevor ich den Abschleppdienst rufe! Er weiß es ja, dass uns der Parkplatz gehört und nicht ihm. Also ist das doch vorsätzlich. Und wir hatten das schon häufiger gesehen, dass er selbst oder sein Sohn auf den Grundstücken der weiteren Nachbarschaft stand, sprich, die machen das öfter mal.
    Im Bericht steht nur, ich SOLLTE den Nachbarn zunächst bitten. Wie genau ist das definiert? So wie angegeben, MUSS ich aber nicht.
    Beispiel: “Ich SOLLTE mich für den Fehler entschuldigen” – “Aber ich MUSS es nicht!”

  8. Matze
    Am 16. März 2019 um 22:40

    Hallo,

    ich kann wirklich nicht glauben das es hier Menschen gibt, die bewusst falsch parken „klar nur mal kurz“ oder wenige Minuten“ usw. und dann nach Auswegen suchen.
    Vielleicht sollten sich die Falschparker einfach mal folgendes vorstellen: Sie kommen mit schweren Einkaufstaschen vom Einkauf zurück und Ihre Wohnungstür ist so zugestellt das Sie nicht mehr reinkommen, tolles Gefühl.

    Ich persönlich habe meine eigene Methode für solche Fälle und wenn jemand meint mich dann anzeigen zu müssen, ist es mir vollkommen egal, war allerdings noch nicht der Fall.

    Die Dreistigkeit und der Egoismus kennen hier keine Grenzen, nur blöd wenn man dann nicht mehr wegkommt.

  9. Marita
    Am 25. Februar 2019 um 21:10

    Wurde am Freitag vom Firmenparkplatz unseres Mieters abgeschleppt. Unsere eigenen Firmenparkplätze waren aufgrund von Bauarbeiten alle bereits belegt oder nicht nutzbar. In meinem Auto befand sich ein Firmenausweis (ohne Telefonnummer).
    Die Parkplätze der verschiedenen Mieter sind mit Firmennamen auf dem Boden gekennzeichnet. Kein Hinweis auf Privatparkplatz. Die Bauarbeiter haben mir dann gesagt, dass mein Auto abgeschleppt wurde. Ich wusste nicht wo es war.

    Da die Firma so gut wie nie da ist, außer an diesem Freitag zu einer kurzen Besprechung, konnte ich dort niemanden erreichen. Die die Firma Mieter in unserem Gebäude ist, konnte ich darüber raus bekommen, wo mein Auto ist.
    Heute hat der zuständige Mitarbeiter der Firma mir mitgeteilt, das Abschleppen sei laut BGB §883, Abs. 1 rechtens.
    Beim Abschleppunternehmen konnte ich mein Auto gegen Zahlung der Rechnung auslösen.

    War das Vorgehen korrekt?

  10. Capi
    Am 22. Februar 2019 um 18:51

    Hallo. Mein Auto wurde heute auf einem normalen Parkplatz abgeschleppt. Meine Frau hat auf einem Parkplatz geparkt, wo zu bestimmten Tage der Markt geführt wird. Ich habe mein Auto heute abgeholt und festgestellt, dass der Auftrag für das Abschleppen vom Marktführer gestellt worden ist. Meine Frage wäre jetzt, ob der Marktführer das Recht hat solchen Verfahren ohne die Polizei/Ordnungsamt tätigen kann.
    Ich persönlich wohne keine 2 Meter weiter weg vom Parkplatz/Markt.

  11. M.
    Am 20. Januar 2019 um 23:27

    Guten Tag,

    Gilt diese Regelung auch, wenn der Falschparker auf meinem unbebauten Grundstück parkt?Vielen Dank!

    M.

  12. Natalija G.
    Am 21. Dezember 2018 um 6:19

    Hallo. Wir haben eine Strasse die zu unserem Grundstück führt. Vorne am Strassenbeginn ist ein Schild mit Feuerwerzufahrt. Diese Strasse ist jedoch Privatgrund vom Nachbarn und wir haben ein uneingeschränktes Wegerecht. Aber da es die einzige Strasse zu uns ist, ist auch das die einzige Möglichkeit für die Feuerwehr im Notfall zu uns durch zu kommen. Aber es sind ständig Autos dort abgestellt, Zufahrt mit Pkw möglich aber nicht für Feuerwehr, größtenteils abgemeldet. Kann ich hier mich beim Ordnungsamt beschweren? Manche Fahrzeuge stehen dort schon seit über 2 Jahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Januar 2019 um 18:25

      Hallo Natalija G.

      Es steht Ihnen selbstverständlich frei, den Vorfall beim Ordnungsamt zu melden. Die Beamten können sich dann selbst ein Bild von der Lage machen und bei gegebenem Anlass Maßnahmen ergreifen.

      – Die Redaktion

  13. Natalija G.
    Am 21. Dezember 2018 um 6:12

    Hallo, auf unserem Grundstück (Mehrparteienhaus was von unserer Familie vermietet wird) werden regelmässig Autos (an und abgemeldet) abgestellt. Wir haben mehrere Nachbarwerkstätten in direkter Umgebung. Trotz reden und mahnen werden die Fahrezeuge abgestellt. Wir haben Schilder aufgestellt mit Abschleppandrohung und Privatgrund. Jetzt stehen seit Tagen zwei Fahrzeuge, eins mit Kennzeichen und eins ohne, unter so einem Schild. Und das direkt vor der Ladezone. Jedoch ist dieser Teil noch nicht wieder vermietet. Kann ich die Fahrzeuge einfach abschleppen lassen? Und was kann ich bei einem Fahrzeug machen welche keine Schilder hat? Kann ich einen Fahrzeughalter über die Fahrgestelllnummer ermitteln und wenn ja bei welcher Behörde?
    Mit freundlichen Grüßen

  14. Steffen
    Am 11. Dezember 2018 um 13:37

    Hinter einem Mehrfamilienhaus sind ca. 20 Parkplätze, die auch nummeriert sind. Auf der Zufahrt steht ein Schild ” Privatgrundstück eingeschränkter Winterdienst” Darf ich als Besucher dort parken? Mir wurde mit Abschleppen gedroht, obwohl noch 15 Plätze frei waren.

  15. Kannan
    Am 10. November 2018 um 18:22

    Hello,

    I rented a parking lot this month. Yesterday I parked my car in correct parking lot which allocated for me. But forgot to place my parking reservation paper in front of car glass. Yesterday midnight the towing company took my car. My parking reservation paper is still inside my car. Now the the towing company asked to pay 600 EURO? Where can i compliant this? Appreciate your help on this.

    Regards,
    Kannan.

    • G. Yasar
      Am 26. Dezember 2021 um 16:02

      Hallo, ich habe eine Frage… Im September fuhr ich mit meinem Auto in den Urlaub.. bevor ich in den Urlaub fuhr, habe ich alle meine Papiere überprüft und bin in den Urlaub zum Zielort gefahren.. Es gab nichts zu befürchten. an der Grenze von Österreich und Deutschland in Passau hab ich mir die erste Tankstelle geschnappt… Und wollte nur noch wegfahren und wurde sofort von der Polizeikontrolle angehalten… Weil ich ein sportliches Auto und Gepäck voll habe… Nach der Kontrolle stellt sich heraus, dass der TÜV war vor mir… ich dachte es wäre im November, aber im Juli war es schon vorbei… Und das noch keine Sperre auf meinem Konto wegen Froude bei der holländischen Bank war… Also stellte sich die Versicherung heraus nicht zu zahlen Das Auto hatte auch keine Versicherung und musste zur Polizeistation … Sie wollten etwas für eine Versicherung abschließen … Aber das Auto musste wieder zum TÜV … Und beim TÜV war mein Auto nicht Pass wegen Sport und Gepäck voll.. also keinen TÜV bekommen und nicht weiterfahren durften…ich hatte einen Abschleppwagen sl epen in einen Abstellraum.. Auto steht seit ca. 65 Tagen da und kann das Auto nicht abholen… Ich. Ich muss eine Parkgebühr bezahlen… 65×12 Euro… Kann ich da etwas helfen. Kann um Zahlung bitten… Bin jetzt arbeitslos…

      • bussgeldkatalog.org
        Am 12. Januar 2022 um 11:17

        Hallo G.Yasar,

        wir dürfen leider keine kostenlose Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich in diesem Fall am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht.

        Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 15:09

      Hello Kannan,

      please contact a lawyer.

      The Team of bussgeldkatalog.org

  16. Clera
    Am 8. November 2018 um 22:12

    Hallo,
    wer ist in der Beweispflicht das der vermeintlich Falschparker auf Privatgrund steht und der Standort auch Privatgrund ist ?
    Sachlage:
    Wir haben hier eine Straße die teils öffentlich und teils privat ist. Im amtliche Lageplan gibt es entsprehend hierzu auch zwei Parzellen. Nunmehr meint der Eigentümer des hinteren Teils der Strasse, die auch als Privat gekennzeichnet ist, das der fordere Teil auch sein Privat Eigentum wäre !? ich parke dort seit Jahren und nunmehr droht er abzuschleppen. Die verbleibende Durchfahrtsbreite, wenn ich dort parke, ist größer als 3 m. Ich habe den Eigentümer des hinteren Teils gebeten, den Nachweis zu erbringen das er auch Eigentümer des forderen Teile sei. Diese Auskunft verweigert er und hat nunmehr Eigenmächtig Halteverbotsschilder aufgestellt sowie mit Abschleppung gedroht. Ich habe im mitgeteilt, das wenn er unbefugt mein Fahrzeug in Besitz nimmt, er mit einer Strafanzeige wegen Diebstahl zu rechnen hätte.
    Kann ich mir die Auskunft über den Eigentümer der (strittigen) betroffenen Parzelle auch selbst besorgen ? Wenn ja, wo und kostet dies etwas ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2018 um 11:43

      Hallo Clera,

      bei Fragen dieser Art empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt. Wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Mario l
    Am 22. Oktober 2018 um 10:26

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe am Sonntag Mittag mein Auto auf einem Privatparkplatz einer Firma abgestellt, welches erst Mo. 7.00 Uhr wieder
    öffnet. Zu diesem Zeitpunkt waren weitere 6 oder 7 Parkplätze frei.
    Am Abend bin ich nochmals vorbeigegangen, aber es waren keine umliegenden öffentliche Parkplätze frei.
    Heute, Montag morgen wollte ich um 6.00 Uhr das Auto abholen und umparken. Leider war zu diesem Zeitpunkt das
    Auto bereits abgeschleppt.
    Ich finde das unverhältmäßig, weil die Firma keinen Nachteil von Parken hatte.

    Sehen Sie eine Möglichkeit, die Abschleppkosten zu umgehen?

    Vielen Dank Mario

  18. Kirsten R.
    Am 6. September 2018 um 16:53

    Ich habe heute für 10 Minuten auf einen ausgewiesenen Parkplatz einer Arztpraxis gestanden und soll nun 30,-€ bezahlen. Das mein Verhalten nicht korrekt war, weiss ich, frage mich aber, ob die Zahlungsaufforderung in Ordnung ist.
    Gruß aus Kiel, Kirsten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2018 um 17:44

      Hallo Kirsten,

      wie viel für diese Ordnungswidrigkeit bezahlt werden muss, liegt im Ermessen der kontrollierenden Behörde.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Patricia L.
    Am 13. August 2018 um 10:09

    Ausfahrt blockiert ?
    wenn vor meinem Grundstück mit einen Mehrfamilienhaus direkt jemand auf der Ausfahrt “parkt” und mich und unsere Mieter/Besucher am Befahren des Hofes bzw an der Ausfahrt hindert (die Ausfahrt liegt aber im öffentlichen Raum, auf dem Gehweg) was kann ich dann tun ?
    Es gibt keine Kennzeichnung des Parkplatzes, es liegt ja direkt auf meinem Grundstück und das Tor ist meist geschlossen.
    Schlimmstenfalls werden wir und unsere Mieter gehindert, das Grundstück zu verlassen, und können z.Bsp. nicht zur Arbeit fahren.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. Oktober 2018 um 14:19

      Hallo Patricia L.,

      Sie können das betroffene Auto abschleppen lassen.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  20. Benedikt S
    Am 2. Juli 2018 um 17:57

    Hallo
    Ich wohne zur Miete und bei der Wohnung ist auch ein Stellplatz dabei. Allerdings steht am Parkplatz nur die Stellplatznummer und nicht mein Kennzeichen. Seit einiger Zeit parkt immer wieder das selbe Auto auf meinem Stellplatz und ich habe ihn auch schon per Zettel aufgefordert nicht mehr auf meinem Parkplatz zu parken. Muss ich mich mit meinem Vermieter absprechen bevor ich abschleppen lasse?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:38

      Hallo Benedikt,
      bevor Sie ein fremdes Auto abschleppen lassen, sollten Sie zunächst alle anderen Mittel prüfen. Dabei kann es sich zum Beispiel um die Benachrichtigung des Vermieters oder ein direktes Gespräch handeln.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. APreuss
    Am 26. Juni 2018 um 10:33

    Auf unserem Firmenparkplatz wurde ein sog. “Schrottauto” abgestellt – ohne Kennzeichen, platte Reifen, Müll im Innenraum. Weder Ornungsamt noch Polizei fühlen sich zuständig. Frage ist: wenn wir das Auto abschleppen lassen, wie lange müssen wir es “lagern” lassen, bis es verschrottet werden kann? Denn auch das lagern beim Abschlepphof kostet eine tägliche Pauschale! Gibt es hierzu Fristen? Weder Polizei noch Ordnungsamt konnten mir dazu Auskunft geben.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 16:12

      Hallo A.,

      hierzu sollten Sie einen Anwalt befragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Markus
    Am 21. Juni 2018 um 14:12

    Ich bin Mieter einer Garage im Hinterhof eines Mehrfamilienhauses. Im Hof, wo die Garagen stehen, sind überall Schilder, dass mit Abschleppen gedroht wird, wenn sich unbefugte Leute hinstellen. Leider hat der Vermieter noch nie etwas unternommen, trotz mehrfacher Aufforderung. Es stellen sich immer wieder fremde Autos direkt neben oder gegenüber meiner Garage, dass ich “fast” nicht mehr rauskomme, nur mit 10 mal hin und her und viel Zentimeterarbeit. Die Polizeit verweist auf das Ordnungsamt und das Ordnungsamt sagt, dass das ein Privatgrundstück sei und damit nicht deren Zuständigkeit. Welche Möglichkeiten habe ich?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Juli 2018 um 15:07

      Hallo Markus,

      bite besprechen Sie Ihren Fall mit einem Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Egor
    Am 17. Juni 2018 um 10:33

    Guten Tag,
    vor drei Wochen habe ich mein Auto auf dem privaten Parkplatz geparkt (Parkdauer ca. 40 min).
    Es war einmalig. Gestern habe ich einen schreiben vom Anwahlt bekommen mit Bußgeld 201,- Euro und eine Unterlassungserklärung. Ist das Bußgeld in dem Fall berechtigt?

    Vielen Dank im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juli 2018 um 17:16

      Hallo Egor,

      bitte konsultieren Sie einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.

      Die Redaktion von Bussgeldkatalog.org

  24. Peter S.
    Am 3. Juni 2018 um 19:00

    Ich wohne in einer Privatwohnung in einer Privatstrasse in einem Mehrfamilienhaus. (30 Wohneinheiten)
    In der privaten Strasse die allen WEG Mitgliedern gehört, (keine durchgangsstrasse), gibt es extrem viele Fremdparker. Die Privatstrasse ist als Solche an der Einfahrt beschildert. Die Parkplätze in dieser Strasse jedoch nicht erneut einzeln beschildert. Darf ich nun als einzelner Besitzer nur einer Wohnung des Hauses abschleppen lassen, oder muss jedes mal die ganze WEG ( 30 Parteien) zustimmen?
    Gruß P.S.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. Juni 2018 um 13:50

      Hallo Peter S.,

      bitte wenden Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Sandra
    Am 29. Mai 2018 um 10:53

    Hallo.
    in wie weit muss der Besitzer des Parkplatzes das Abschleppunternehmen informieren, wie die Einfahrt beschaffen ist (enge Einfahrt oder ähnliches) damit diese gleich mit dem passenden Fahrzeug ankommen? muss der Abgeschleppte in jedem Fall auch zwei Wagen bezahlen, wenn offensichtlich war, dass die Einfahrt beengt ist? oder zahlt dann ggfs auch der Besitzer einen Wagen, wegen Unterschlagung von Informationen?
    Danke für die Antwort

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Juni 2018 um 14:54

      Hallo Sandra,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Munz
    Am 28. Mai 2018 um 14:23

    Hallo,
    ich wollte mich erkundigen, in wie weit der Besitzer eines Privatparkplatzes beim Anfordern eines Abschleppwagens dazu verpflichtet ist, das Unternehmen darauf hinzuweisen, wie breit bzw. eng die Einfahrt des Hofes ist? Da dies in meinem Fall nicht geschehen ist, kamen 2 Abschleppwagen, weshalb ich jetzt die doppelte Leerfahrtgebühr zahlen soll, was ich ungerechtfertigt finde, da der Besitzer ja über die Einfahrtbreite Bescheid weiß und dies hätte erwähnen sollen.
    Danke & Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Juni 2018 um 16:09

      Hallo Munz,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Robert
    Am 25. Mai 2018 um 17:01

    Guten Tag,
    vor wenigen Wochen wurde mein Pkw von einem privaten Parkplatz abgeschleppt. Dadurch das mein pkw nicht mehr funktionierte stellte ich das Auto auf einen privaten Parkplatz ab. Dieser Parkplatz wurde seitdem ich hier wohne (2 Jahre) nie benutzt, aus diesem Grund habe ich dort mein Auto “geparkt”. Ich habe auch eine lesbare Notiz hinter die Windschutzscheibe gelegt wo folgendes drauf stand: Mein PKW ist nicht mehr fahrtauglich. Wenn das Fahrzeug entfernt werden soll bitte ich Sie mich unter folgender Telefonnummer anzurufen (Telefonnummer).
    Mein Nachbar beobachtete den Eigentümer des Parkplatzes bereits einige Tage vorher wie dieser in Kenntnis gekommen hat das mein Auto auf seinem Parkplatz steht. Der Eigentümer hat allerdings einige Tage nichts unternommen oder überhaupt versucht herauszufinden wem das Auto gehört etc. Als ich dann eines Tages nach Hause gekommen war sah ich, wie ein Abschlepper mein Auto am Haken hatte und kurz davor war dies mitzunehmen. Allerdings hat der Fahrer gesagt er könne das Auto nicht abschleppen da der Eigentümer gerade aufgetaucht ist. Heute habe ich ein Schreiben von einem Anwalt bekommen der die Abschleppkosten (200€) von mir fordert.

    Hier meine Frage: Da ich gelesen habe, dass der Eigentümer sofort handeln muss und nicht lange Warten darf würde mich interessieren ob ich die 200€ nun bezahlen muss/soll oder nicht?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Juni 2018 um 16:09

      Hallo Robert,

      bitte konsultieren Sie diesbezüglich einen Anwalt für Verkehrsrecht und lassen sich von diesem beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Thomas
    Am 16. Mai 2018 um 13:02

    Hallo,
    Habe vorhin am Krankenhaus auf einen reservierten Parkplatz geparkt.
    Reserviert für Krankenseelsorge.
    Habe nur meine Frau und Kind abgeholt und die Taschen eingeladen. Dauer 10 Minuten sind es bestimmt gewesen.
    Nun ein selbstgedruckter Zettel mit vermerk das es dem zuständigen Ordnungsamt gemeldet wird.
    Ist das zulässig?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Juni 2018 um 16:05

      Hallo Thomas,

      das kommt auf die Umstände an und kann nicht pauschal beantwortet werden. Das Melden an sich sollte aber zulässig sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Phil
    Am 8. Mai 2018 um 22:57

    Sehr geehrte Damen und Herren in diesem Forum,

    folgender Fall liegt vor, mein Vermieter hatte zuerst ein absolutes Halteverbotsschild auf meinem Privatstellplatz (Steht im Mietvertrag) aufgestellt, für eine dauer von drei Wochen bzgl. baulichen Maßnahmen. Diese baulichen Maßnahmen hat er angefangen, aber nicht beendet. Nach vier Wochen habe ich das Ordnungsamt unserer gemeinde beauftragt dies zu klären und rechtliche Schritte einzuleiten, dies taten Sie auch. Und nun seit vier Tagen steht das Auto vom Vermieter auf meinem Stellplatz. Jetzt besteht die Frage; darf ich dessen Auto abschleppen lassen oder welche Möglichkeiten bestehen für mich?

    LG Phil

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:59

      Hallo Phil,

      wenden Sie sich am besten an die Polizei, wenn das Auto dort weiterhin steht, oder befragen Sie einen Anwalt zu rechtlichen Möglichkeiten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Birgit
    Am 7. Mai 2018 um 20:43

    Ich parke seit Jahren vor mein Grundstück auf eine abgefahrene Rasenfläche am Zaun, dieses Stück Rasenfläche gehört der Gemeinde, jetzt nach zig Jahren kommt auf einmal ein Verbotszettel mit Vorwarnung von 35 € Bußgeld, ist das rechtens wenn es bisher geduldet wurde und es auch keine Verbotsschilder gibt

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Mai 2018 um 14:25

      Hallo Birgit,

      wenn die Fläche einem Parkverbot unterliegt (das muss nicht zwangsläufig durch ein Schild angezeigt werden, s. https://www.bussgeldkatalog.org/halten-parken/), kann das widerrechtliche Abstellen des Fahrzeugs auch entsprechend geahndet werden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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