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Den Unfallschaden auszahlen lassen: Geht das?

Von bussgeldkatalog.org, letzte Aktualisierung am: 21. Februar 2023

Als Geschädigter den Kfz-Schaden auszahlen lassen: So geht’s!

Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.
Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.

Hat es auf der Straße zwischen zwei Autos gekracht, steht dem Unfallopfer in der Regel ein gewisser Schadensersatz zu.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.

Doch was ist, wenn der Geschädigte seinen Kfz-Unfallschaden gar nicht reparieren lassen möchte? Kann er sich dennoch den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? Welches Recht muss dafür eingehalten werden?

In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Auszahlung eines Unfallschadens, obwohl keine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen werden soll.

FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen

Kann ich mir den Unfallschaden ausbezahlen lassen?

Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.

Bekomme ich den Unfallschaden auch bezahlt, wenn ich das Kfz selbst repariere?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.

Ist es sinnvoll sich den Schaden ausbezahlen zu lassen?

Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.

Reparatur unerwünscht? Den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Wenn nur eine kleine Beule oder ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, ist eine Reparatur nicht zwingend notwendig. Viele Autofahrer entschließen sich in diesem Fall dazu, den Unfallschaden nicht zu beheben.

Dennoch steht ihnen ein gewisser Schadensersatz zu. Im rechtlichen Jargon ist in diesem Fall von einer „fiktiven Abrechnung“ die Rede. Hierbei werden aber bestimmte Abstriche im Vergleich zu einer Übernahme der Werkstattkosten fällig.

Einen Gutachter einschalten

Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.
Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.

Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadensgutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.

Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen: Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.

Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.

Den Unfallschaden selbst reparieren

Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.

Bevor Sie sich einen Kfz-Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.

Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.

So kommt es, dass Versicherer nur dann Summen auszahlen müssen, die den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen, wenn die Reparaturen in einer Werkstatt vorgenommen wurden und das Fahrzeug anschließend weiter verwendet wird.

Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!

Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadenssumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.

Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung“. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

Die gesetzliche Basis

Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Das bedeutet, dass Ihnen die Mehrwertsteuer laut Recht nur dann zusteht, wenn Sie sich den Schaden am Auto nicht auszahlen lassen. Denn nur im Falle einer Reparatur durch eine Werkstatt wird eine Umsatzsteuer tatsächlich fällig.

Von einer Kasko-Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen?

Obige Ausführungen betreffen Schäden, die infolge eines unverschuldeten Unfalls entstanden sind. Diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen. Anders sieht die Regelung jedoch aus, wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen.

In diesem Fall ist es nämlich nicht immer möglich, den Schaden am Auto auszahlen zu lassen. Bestimmte Versicherungen schließen diese Option vertraglich aus.

Auch können Sie im Falle einer Forderung gegenüber Ihrer eigenen Versicherung keinen externen Gutachter als Maßstab heran führen. Ihr Versicherer ist in diesem Fall weisungsberechtigt und kann eine Sachverständigen auswählen.

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143 Kommentare

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  1. Niklas sagt:

    Hallo ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und bin als Beteiligter 01 geführt (also Verursacher). Ich war Vollkasko versichert und bin nicht Vorab-steuerberechtigt. Die Schadensumme wurde an den anderen Beteiligten ausgezahlt und an mir nur die Nettosumme des geschätzten Autowerts. Die Steuer zur Bruttosumme wird mir, laut der Versicherung, nur ausgezahlt, wenn ich mir ein neues Auto zulege.

    Wie lange gilt das? Ich möchte mir in nächster Zeit kein neues Auto zulegen, aber dann würden mir die Summe der Steuererleichterung, beim Kauf eines Neuwagens flöten gehen.

  2. Marlies sagt:

    Eine Dame ist mir, rückwärts von ihrem Grundstück kommend , mitten in mein Auto gefahren.
    Der unabhängige Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Vor dem Unfall hatte mein Wagen noch einen Wert von 10600 €. Die Notwendigen Reparaturkosten wurden mit 9700 € incl. der Mehrwertsteuer beziffert. Habe ich die Möglichkeit nach dem fiktiven Wert der Reparaturkosten abzurechnen oder muss ich mit den angebotenen Wert lt. Gutachten von 4500 € zufrieden sein.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marlies,

      lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall am besten von einem Anwalt beraten, da wir hier keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Sven sagt:

    Hallo,

    wir haben einen Kostenvoranschlag für unser Auto machen lassen.
    Nun haben wir die Reparatur rechnung bei der Versicherung eingereicht, die
    etwas niedriger war wie der kostenvoranschlag. Jetzt verlangt die Versicherung die Differenz zurück.
    Ist das rechtlich richtig ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Sven,

      bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von konkreten Sachverhalten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Brocks sagt:

    Hallo,
    Ich hätte einen kfz unfall , sprich mir ist Jemand parkend rein gefahren . Ich habe eine Lackiererei beauftragt für einen Kostenvoranschlag.Die Versicherung hat jetzt nach 2 Monaten dann nochmal die Dekra eingeschaltet . Schaden Regulierung Unterschied 50€ . Nach 1 weiteren Monat und nach 100 Telefonaten ist nun endlich das Geld von 900 € eingegangen ( fiktive Abrechnung ) . Nur den Kosten Voranschlag von 120€ wollen Sie nicht zahlen , mit der Begründung : dann könnte ich ja doppelt abrechnen . Der Kostenvoranschlag würde ja bei Reparatur verrechnet werden bei der Werkstatt . Wie kann ich jetzt vorgehen ? Anwalt nehmen ? Habe keine Schuld am Unfall , müsste daher auch der Gegner dann noch die Anwalts kosten tragen ? Oder gibts da ein Paragraphen worauf man sich beziehen kann . Besten Dank schonmal

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Brocks,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten. Grundsätzlich gilt, dass der alleinige Unfallverursacher auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. In Ihrem Fall läuft die Schadenregulierung allerdings schon, was unter Umständen zu Problemen führen könnte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Thorben sagt:

    Hallo,
    mein Auto wurde über Nacht auf dem Parkplatz angefahren, es handelt sich nur um einen Lackkratzer, der Verursacher steht fest und möchte den Schaden ohne Versicherung bereinigen.
    Ein paar tage später wurde mein Auto an der gleichen wieder stelle angefahren und noch stärker beschädigt.
    Der 2. schuldige steht nicht fest. Mein Anspruch auf Schadensersatz von dem ersten Verursacher bleibt aber unabhängig davon bestehen oder nicht?
    Mit freundlichen Grüßen Thorben

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thorben,

      ja, in der Regel wird Ihr Anspruch dadurch nicht gemindert. Solche weiteren Schäden sollten stets bei der Versicherung angegeben werden, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  6. Maren sagt:

    Hallo,
    meine Nachbarin hat mir beim Sperrmüll herausbringen einen Kratzer in den Lack gehauen. Der Schaden beträgt über 800€. Ich finde es lohnt sich nicht den Lackkratzer auszubessern, da an anderen Stellen ebenfalls Lack fehlt. Der Kratzer ist nicht so tief das es Rosten könnte. Die Versicherung hat mir nun vorhin geschrieben das die die Reparatur übernehmen. Kann ich mir den Betrag nun auch auszahlen lassen? Und wenn ja wie mach ich das?
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Maren,

      grundsätzlich sollte dies durch eine Antragstellung möglich sein – wie die betroffene Versicherer dies handhabt, gilt es zu klären. Insofern sollten Sie sich noch einmal mit der jeweiligen Versicherung auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Oliver sagt:

    Ich habe einen Schaden durch einen Parkrempler durch einen Nachbarn am Auto. Ich möchte ihn fiktiv abrechnen, mein Auto wird aber im Juni verschrottet. Darf ich das trotzdem machen oder muss ich den Wagen weiter fahren wenn ich den Schaden abrechnen lasse?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Oliver,

      hinsichtlich einer fiktiven Abrechnung sollten Sie sich in der Regel von einem Anwalt beraten lassen, der alle vorliegenden Sachverhalte berücksichtigen und prüfen kann. Dieser kann Ihnen genaue Auskunft zu Ihren konkreten Situation geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Yvonne sagt:

    Hallo, mir ist letzten Samstag beim ausparken jemand gegen mein Auto gefahren. Am Dienstag war der Gutachter der gegnerischen Versicherung da um mein Auto zu begutachten! Das Gutachten habe ich gestern per Post erhalten. Der Schaden beläuft sich auf 983€ der Restwert des Autos ist weit darunter. Ich möchte es nicht reparieren lassen . Was zahlt mir die Versicherung des Unfallverusrsachers?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Yvonne,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da uns ja entsprechende Informationen und das Gutachten nicht vorliegen. Möchten Sie den Unfallschaden ausbezahlt haben, dann setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Versicherung auseinander.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Reiner sagt:

    Am vergangenen Samstag wurde unser Cabrio (Opel Astra F, EZ 1999) von einem unachtsamen Traktorfahrer schwer beschädigt (Stosstange vorn, Kotflügel links vorn, Fahrertür). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und die Schuldfrage eindeutig zu Lasten des Traktorfahrers geklärt.
    Nun meine Frage: ich fürchte dass die Reparaturkosten den aktuellen Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen, ich möchte es aber auf jeden Fall reparieren lassen. Soll/ Kann ich der Versicherung des Unfallverursachers vorschlagen mich an den Reparaturkosten zu beteiligen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Reiner,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Anastasia W. sagt:

    Hallo liebes Team,

    mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren.
    Mein Auto ist 20 Jahre alt, der TÜV steht an und ich möchte es durch ein anderes Auto ersetzen.
    Nun ist es so, dass durch den Unfall ein erheblicher Schaden entstanden ist (Auto ist nicht mehr verkehrssicher; Wertminderung; Reparatur beliefe sich auf 1800€). Eine Reparatur halte ich jedoch aus den oben genannten Gründen nicht für sinnvoll.
    Meine Frage ist, ob ich eine fiktive Abrechnung beantragen kann?
    Ich frage das, weil mir der Punkt, laut dem das Auto weiter verwendet werden müsse, nicht ganz klar ist. Es kann doch nicht sein, dass ich nicht entschädigt werde oder ich unsinnigerweise ein Auto reparieren lassen muss, dass ich nicht mehr fahren möchte.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Anastasia W.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thorsten sagt:

    Hallo meine Frage ,ich habe Drei kleine Dellen in der Motorhaube kaum sichtbar,einen Kostenvoranschlag habe noch auch,.Ich möchte mir den Betrag auszahlen lassen ,das Fahrzeug ist 2Jahre alt hat Vollkasko und ist finanziert .Nun hat man mir gesagt das es die Bank da nicht mit macht ,das die Bank darauf bestehen kann, das der Schaden von einer Fachwerkstatt behoben werden muss .Ist das so?

    Mfg Thorsten

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Thorsten,

      solange Sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges sind (was bei einer Finanzierung der Fall ist, denn Eigentümerin ist noch die Bank), kann die Bank entscheiden, ob Sie den Schaden beheben lassen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Andreas sagt:

    Guten Morgen meine Nachbarin hatte vorgestern einen nicht verschuldeten kleineren Unfallschaden an ihrem alten Wagen. Der Gutachter schätzt 1000 Eur. Sie will diesen selber beseitigen lassen. Da sie den Wagen braucht bittet Sie mich ihr das Geld vorzustrecken..Nun bietet Sie mir an . Das Sie der Versicherung meine Kontodaten der Versicherung zur Überweisung der Schadenssumme giebt. Darf die Versicherung des Unfallverursachers das überhaupt. *** vielen Dank im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Andreas,

      grundsätzlich sollte dies kein Problem darstellen. Dennoch sollten Sie sich diesbezüglich noch einmal mit der Versicherung auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Marc sagt:

    Hallo,
    Mir ist vor ca. einem Jahr jemand auf mein Auto gefahren. Habe Kostenvoranschlag alles besorgt. Kann ich mir das Geld noch auszahlen lassen? Oder gibt es da auch wie “Verjährung” das es nicht mehr möglich ist?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Marc,
      in der Regel ist von einer Verjährungsfrist von drei Jahren auszugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Markus sagt:

    Hallo hatte einen Unfall Polizei war da und die Frau hat zugegeben das sie schuld ist. Jetzt meine fragen wie soll ich weiter vorgehen soll ich gleich einen Kostenvoranschlag machen oder muss ich warten bis sie es der Versicherung gemeldet hat?

  15. Roland O. sagt:

    Ich hatte kurz ein Reh gestreift das dann verschwunden war , leichte plessuren. Was brauche ich für die Versicherung?

  16. Gerhard D. sagt:

    Hallo,
    mein Wohnwagen (Neufahrzeug) hat einen Hagelschaden. Er wurde von mir und beim Händler innerhalb 24 Stunden festgestellt. Wo das passiert ist, ist noch offen. Der Hersteller will den Schaden an seine Versicherung melden. Kann ich den von dessen oder den von meiner Versicherung bestellten Gutachter ermittelten Betrag (ohne Mwst.) verlangen? Gibt es in solch einem Fall neben der Schadensermittlung auch Wertminderung, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Gerhard,
      da wir die genauen Umstände nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Danielb sagt:

    Hallo Busgeldkatalog Team,

    Mein Auto wurde durch ein anderes leicht beschädigt.(Vorne) Die gegnerische Versicherung war einverstanden mit einem Neutralen Gutachter(DEKRA). Die haben den Schaden auf 1090 Euro ohne Mehrwertssteuer Plus 75 Euro Wertminderung
    eingestuft.
    Die Gegnerische Versicherung hat mich auch gleich darauf angeschrieben das das DEKRA Gutachten bei Ihnen ist und das ich das Auto für den Preis Reparieren lassen kann oder ob ih eine Fiktive Abrechnung wünsche.

    Meine Frage wäre jetzt: Können die was von den 1090 Euro(schon ohne Mwst) noch was abziehen oder zahlen die diese in der Regel aus plus die 75 Euro wertminderung.
    Ich habe noch nicht darauf reagiert weil ich unsicher bin ob ich besser ein Anwalt einschale damit die Summe auch wirklich so überwiesen wird ohne Abzüge.
    Gruß Daniel

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Danielb,

      im Regelfall wird die Summe ausgezahlt, die der Gutachter festgestellt hat. Wir dürfen Ihnen jedoch nicht zu rechtlichen Schritten raten oder davon abraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Alexander M. sagt:

    Ich habe in Italien einen Unfall gehabt, an dem ich nicht Schuld war. Nun möchte ich mir die Schadensumme auszahlen lassen. Wird da auch die Mehrwertsteuer abgezogen?

  19. Thomas sagt:

    Hallo, wir haben einem Auto den Spiegel mit unserem Auto abgefahren (Spiegel umgeknickt, Glas raus aber komplett heile). Die Polizei hat den Schaden aufgenommen ( der Polizist hat den Spiegel wieder in normale Position gebracht und gesagt man kann das Glas so wieder einsetzen). Jetzt haben wir einen Kostenvoranschlag (Komplett neuer Spiegel incl. Montage) den wir bei der Versicherung einreichen wollen. 3 Tage später ( wir waren noch nicht bei der Versicherung) sehen wir das Auto wieder und der Spiegel ist schon “repariert”.
    Frage:
    Durfte er den Schaden schon reparieren lassen bevor die Versicherung davon überhaupt weiss ?
    Muss er nicht warten bis er ein Okay von der Versicherung hat?
    Steht ihm jetzt überhaupt noch Geld zu?

    Gruß Thomas

  20. Thomas sagt:

    Hallo,

    auf einem Kundenparkplatz bin sowohl ich als auch ein anderer Autofahrer fast zeitgleich aus der Parklücke rückwärts heraus gefahren. Dabei konnte ich noch rechtzeitig bremsen und hupen. Der andere Fahrer fuhr leider weiter und so habe ich nun Blechschaden am Wagen. Die Versicherung bietet mir 50:50 Regelung an, da angeblich die Gerichte das überwiegend so entscheiden. Ob es wohl eine Möglichkeit gibt hier einen höheren Prozentsatz zu erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen

  21. Ulrike sagt:

    Es geht um einen Auffahrunfall.Ich möchte das Auto selbst reparieren. Die Gegner Versicherung möchte 3.866,34 Euro ausbezahlen. Laut Gutachten
    beträgt der Schaden 4233,65 ohne Mwst.
    Sie sprechen von einem wirtschaftlichen Totalschaden.Ist der Abzug gerechtfertigt.

    Gruß Ulrike

  22. Natalie sagt:

    Guten Abend,

    Ende Juni wurde mein parkendes PKW von einem Fahrrad-Fahrer angefahren. Der Schaden wurde von mir umgehend der Versicherung des Verursachers gemeldet (Haftplicht-vVrsicherung). Kostenvoranschlag der Werkstatt belief sich auf 2900€. Nachdem ich von einem Ansprechpartner zum anderen verwiesen wurde kam jetzt nach 3,5 Monaten vom Ansprechpartner Nr. 5 endlich ein Schreiben von der Versicherung: wir können nun das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und sollen eine Abtretungs-Erklärung an diese Werkstatt (die den Kostenvoranschlag erstellt hat) unterschreiben.
    Das Auto haben wir zwischenzeitlich selbst repariert, nachdem auf meine Anfragen seitens der Versicherung nicht reagiert wurde. Der Reparaturbetrag übersteigt der Wert des Wagens.

    Welche Chancen habe ich, dass der Schaden ausgezahlt wird?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

  23. Albert sagt:

    Ich bin hemandem beim Ausparken reingefahren.
    Er hat genau wie ich, es der Versicherung gemeldet. Bis heute ( 3 Wochen später) hat der Geschädigte keinen Kostenvoranschlag eingereicht. Gibt es da Fristen ?

  24. Ina sagt:

    Hallo,
    ich möchte nach unverschuldetem Unfall die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen.
    Jetzt verlangt die gegnerische Versicherung eine Freigabebestätigung des Kreditgebers.
    Muss ich diese einreichen?
    Danke im voraus.

  25. Stephanie B. sagt:

    Liebes Team von Bussgeldkatalog.org,

    ich habe verschiedene Fragen. Meine Mutter hatte vor ca. 3 Wochen einen Verkehsrunfall, bei der ihr durch den Unfallverursacher die Vorfahrt genommen wurde. Der Unfall wurde polizeilich nicht aufgenommen und der Unfallgegner gab die Schuld am Unfallort sowohl gegenüber meiner Mutter, als auch gegenüber mir telefonisch zu. Da meine Mutter etwas älter ist, habe ich die Schadensregulierung für sie übernommen. Die gegnerische Versicherung wurde sofort informiert. Mit dem Unfallverursacher wurde telefonisch Kontakt aufgenommen und diesem eine Unfallskizze auf der Grundlage einer Goggle Luftaufnahme (Unfallörtlichkeit) sowie eine Unfallschilderung zur Überprüfung zugesandt. Diese Mail wurde von ihm bestätigt und ebenfalls an seine Versicherung versandt Es wurde von mir ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen und das Gutachten durch diesen an die gegnerische Versicherung geschickt. Auch ein Fragebogen wurde ausgefüllt und an die gegnerische Versicherung geschickt. Der Schaden wird im Übrigen über das Gutachten auf meinen Wunsch abgerechnet. Vor drei Tagen habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Hierbei erklärte mir der Sachbearbieter (er war sehr freundlich), dass er keinen Grund sehe, dem erstellten Gutachten zu widersprechen. Des Weiteren ist die Schuldfrage seines Versicherungsnehmers unstrittig. Er kann mir bereits telefonisch eine mündliche Freigabe zur Reparatur geben. 1. Frage: Muss ich erst noch eine schriftliche Reparaturgenehmigung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein ? 2. Frage: Wie lange dauert es in der Regel bis der Schaden bei diesem Sachstand abgerechnet wird. Mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass der Schaden am Fahrzeug auf 5800 Euro geschätzt wurde und abzüglich der Mehrwertsteuer ein Nettobetrag von ca. 4800 Euro errechnet wurde. Bei Vorlage der Rechnungen erhalte ich die Mehrwertsteuer wieder zurück. Da in meiner Familie zwei Personen sind, die aufgrund ihres Berufes ein Teil des Schadens reparieren könnten, wäre es möglich einige Kosten im Vergleich zum Gutachten zu sparen. 3. Frage: Muss ich überhaupt eine Rechnung an die gegnerische Haftpflichtversicherung vorlegen, da aus dem Grund der erbrachten Reparatur durch meinen Bruder und der damit verbundenen Kostenersparnis der Betrag zum Gutachten unterschiedlich wäre. Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Stephanie B.,

      bezüglich der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich in der Regel, die schriftliche Bestätigung abzuwarten. Über die Dauer der Schadensregulierung kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Sie hängt vom konkreten Fall, der Versicherung etc. ab. Hier können Sie sich außerdem zur Auszahlung eines Unfallschadens informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/unfallschaden-auszahlen-lassen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Ivana sagt:

    Hallo, ich hatte vor paar tagen unverschuldeten unfall und habe die gutachten bekommen. Es liegt wirtschaftlicher totalschaden vor. Die reparaturkosten sind in der höhe von 4.900 netto, wiederbeschaffungswert 3500 und der restwert 2050 euro.meine frage ist welche optionen habe ich oder was lohnt sich da? Lg

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ivana,

      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen am besten weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Elly sagt:

    Hallo ,

    Ich hatte einen Autounfall (unverschuldet).
    Nun kam das Gutachterschreiben welches folgendes nachweist :
    Wiederbeschaffungwert des Fahrzeuges : 4200€
    anfallende Reparaturkosten: 4150€ (Inkl. MwSt)

    Wenn ich das mir das Geld auszahlen lassen möchte , möchte die Gegnerische Versicherung nur 2200€ auszahlen .
    Sprich , den Widerbeschaffungswert (4200€) minus den aktuellen geschätzten Wert des Fahrzeuges (2000€) . = 2200€!

    Nun meine Frage , würde mir nicht der Betrag der Reparaturkosten ohne MwSt zustehen ? Das wären somit 3500€ ?

  28. Dennis sagt:

    Hallo,

    ich habe ein Fahrzeug finanziert und möchte mir gerne einen Vollkasko schaden auszahlen lassen da ich den Schaden selber Instand setzen möchte. Nun will meine Versicherung aber eine Freigabe von der Bank für die Auszahlung. Ist das rechtlich gesehen korrekt?

    Wie kann ich hier vorgehen? Ich habe hier auch schon mit einem Anwalt gesprochen, der sagte mir es macht keinen Unterschied ob das Fahrzeug finanziert ist oder nicht. Lg

  29. Heinz E. sagt:

    Guten Tag,
    Hier meine Frage….ich hatte mit meinem
    Leasing Fahrzeug Dacia Duster einen Unfall, selbst verschuldet, kosten ca. 5000€, nach Gutachten Abrechnung minus 500 SB, u Mwst.
    Bleiben 3600€ übrig aber die vers. Verweigert die Auszahlung mit dem Hinweis das die Leasing Bank ihre Zusage geben müsste , diese will erst zahlen wenn sie die Rep. begutachtet hatte u nur die tatsächliche Summe die für die Rep. ausgegeben wurde
    Zahlen ….muss ich das so hinnehmen?
    Danke für die Antwort
    VG
    H.E.

  30. Nachtgold sagt:

    ***Hallo Jürgen,

    für gewöhnlich ist der Geschädigte anspruchsberechtigt, sodass die Kosten an Ihn auszuzahlen sind. Dabei müssen die Kosten nicht zwingend für die Reparatur verwendet werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org***

    –> Der Artikel handelt doch davon, dass dies gerade NICHT mehr möglich ist!!!???

  31. Ale Pug sagt:

    Hallo,
    ich habe hier eine Sonderfall. Ich habe an meinem Auto ein Vandalismusschaden den ich über die Vollkasko abwickeln will.
    Vers.-Vertrag ist OHNE Werkstattbindung ( dem entsprechend sind ja auch die Versicherungsbeiträge teurer ! ).
    Ich habe ein Kostenvoranschlag von einer Firma vorgelegt, die von ca. 2300 Netto auf 2200 Netto gekürzt wurde. OK kann man hinnehmen.
    Nun wurde mir gesagt, die Versicherung hat zum VERGLEICHEN ein KV von einer Firma in meiner Region eingeholt. Diese liegt bei 1700.
    Damit will ich mich nicht abfinden, denn diese Werkstatt ist eine der Versicherung angehörende Firma (Werkstatt-Bindung) die natürlich zu ganz anderen/niedriegeren Konditionen mit der Versicherung abrechnet als eine unabhängige Werkstatt.
    Somit ist dies meiner Ansicht nach KEIN Vergleichs-KV . Ich könnte es ja verstehen, wenn im Vertrag eine Werkstattbindung wäre, ich somit auch gezwungen wäre den Schaden dort reparieren zu lassen(falls gewünscht), aber wie gesagt ich habe keine Werkstattbindung .
    Muss ich das trotzdem hinnehmen ?

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Ale Pug,
      da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, ist uns eine EInshcätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Versicherung oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  32. Geschädigte sagt:

    Ich habe einen Unfall gehabt, der Gegener war schuld. Polizei und Gutachter wurden eingeschaltet, alle haben ihre Arbeit gemacht.
    Die gegnersiche Versicherung hat auch schnell gezahlt, ohne Beanstandungen. Aber nur den Nettobetrag des Gutachtens, ohne viel dazu zu schreiben, das Geld war plötzlich auf mein Konto.
    Zu meiner Frahe: Auto wird vorerst nicht repariert, ich muss es mir noch überlegen. Ich bin aber eine Privatperson und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ist es ok, dass die Versicherung nur den Nettobetrag auszahlt? Wenn ich mein Auto in einer Werkstatt reparieren lassen, dann muss ich die Vorsteuer auch zahlen und kann diese nicht unternehmertypisch geltend machen.
    Meines Wissens nach, als Laie, müsste ich den Bruttobetrag von der Versicherung erhalten, oder?

  33. Sascha sagt:

    Hallo Team,

    wird die Summe von einem Kostenvoranschlag netto oder brutto ausbezahlt? Eine Reparatur erfolgt nicht. Danke

    Viele Grüße Sascha

  34. Holger sagt:

    Hallo und guten Tag,
    nach einem unverschuldeten Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung das angefertigte Gutachten übermittelt. Ich habe der Versicherung noch nicht mitgeteilt, ob ich den Schaden reparieren lasse respektive nach Gutachten abrechnen möchte. Inzwischen hat die Versicherung mich angeschrieben, dass sie die Kosten um ca 150 Euro gekürzt hat, weil eine Werkstatt im gleichen Ort den Schaden um 150 Euro günstiger repariert, u. a. durch eigene Lackiererei entstehen keine Verbringungskosten. Der korrigierte Betrag ist inzwischen auf mein Konto eingegangen. Natürlich tricksen die Versicherungen immerrrum, um Kosten zu senken. Muss ich das so hinnehmen?
    Ich weiß, dass Sie mir keine Rechtsberatung geben dürfen, aber bevor ich evtl einen Rechtsanwalt wegen 150 Euro hinzu ziehe, wäre interessant, ob die Versicherung das Recht hat, einzelne Beträge nicht zahlen zu müssen oder ist das Recht zu 100% auf meiner Seite?
    Vielleicht können Sie mir ja helfen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe Im Voraus
    Herzliche Grüße
    Holli

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Holger,

      die Versicherer orientieren sich in der Regel an Angebotspreisen und wählen hier häufig günstige Konditionen. Ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  35. Herbert H. sagt:

    Ich grüße Sie,

    Es geht um einen Vollkaskoschaden.
    Die Sachlage war prekär deshalb ich sofort zu dem Punkt komme an dem ich mit meiner eigenen Versicherung abbrechen wollte. Den Gutachter habe ich selber gewählt, die Kosten werde ich selbst übernehmen.

    Nun hat meine Versicherung (DEVK) die Kosten für ein 2 Jährigen Mercedes von 1500€ auf 800€ gekürzt .

    1. War die von denen erwähnte „FACHWERKSTATT“ ein X-beliebiger Hinterhof Werkstatt

    Und 2. stehen mir die Kosten für eine Abrechnung beim Hersteller zu wegen all die durchgeführten Wartungen und aufgrund des Alters.

    Mein Anwalt kann mir hierbei nicht weiterhelfen.

    Mit freundlichem Gruß

  36. Alex sagt:

    Hallo,
    mein Auto wurde beim Einparken von einer Person gestreift. Der Unfall wurde von dieser Person zugegeben. Ich beauftragte einen Begutachter, der den Schaden mit der Wertminderung auf 6,600€ einschätzte und mir gleich einen Anwalt empfohlen hat. Nun 2 Monate nach dem Unfall erzählt mir der Anwalt, dass die gegnerische Versicherung nur 4000€ zahlen würde. Darauf bin ich zu BMW gefahren und ließ die mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung ausstellen. Die Reparaturkosten belaufen auf Netto 4,200€ dazu noch Kostenpauschale 25€ und Wertminderung von 700€. Es ergibt sich für mich eine Summe von 4,925€, wenn ich auf die Mehrwertsteuer bei der Reparatur verzichte. Jedoch wurde wohl das Geld von der Versicherung an den Anwalt überwiesen. Der Anwalt seinerseits überwies eine Summe von 3,900€ an mich. Somit bin ich in einem Minus von mehr als 1000€.
    Meine Frage: Kann/ darf der Anwalt das Geld von der Versicherung annehmen und an mich zu schicken? Ich habe keine Übersicht, was die Versicherung tatsächlich überwiesen hat. Wenn ich den Wagen normal beim Hersteller reparieren lasse, so bin ich inkl. Mehrwertsteuer in einem Minus von 1000@ + keine Wertminderung etc. Ich vermute mein Anwalt hat das Geld behalten. Was kann ich in so einem Fall am besten machen?

    LG Alex

  37. Seno sagt:

    Hallo ich hatte ein Vandalismus schaden da ich eine Vollkasko Versicherung habe der Gutachter war da hat ein Preis von 2800 Euro brutto geschrieben möchte es aber ausgezahlt haben Mwst. wird ja sowieso abgezogen zuzüglich Selbstbeteiligung fallen da noch welche Kosten runter?
    Ein Kollege von der Versicherung meinte da fallen noch mal 15% runter weil ich das Auto noch bei denen reparieren lasse und das deren Werkstatt von den Preisen bissen grünster ist ? Stimmt das

  38. Bernhard sagt:

    Hallo, eine Frage:
    Mein Oldtimer ( Schätzwert 49 000) hat einen Brandschaden im Motorraum, die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der hat gesagt, ich soll doch einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen und dem Gutachter schicken.
    Den Schaden will ich mir dann ausbezahlen lassen, da ich das Fahrzeug selbst repariere.
    Ist dies rechtens?

  39. Heinz sagt:

    Hallo,
    ich bin Verursacher eines Verkehrsunfalls. Eine Reparatur meines Auto lohnt nicht mehr. Dies wurde mir von der Werkstatt mitgeteilt. Bekomme ich über die Kaskoversicherung (Teilkastdo, 150 € Selbstbeteiligung) noch einen bestimmten Betrag ausbezahlt?
    Der Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
    H.Loges

  40. HEINZ sagt:

    Hallo,
    ich habe einen Auffahrunfall verursacht. Habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Wird mir über meine Teilkaskoversicherung (mit 150€ Selbstbeteiligung) noch etwas ausbezahlt?
    Mit freundlichen Grüßen

  41. R. sagt:

    Hallo, ich hatte mir am 09. Juni 2020 eine Anwalt genommen, weil mir dort telefonisch bestätig wurde, dass für mich keine Kosten entstehen werden. Das Auto meiner Nachbarin ist abgebrannt und meins ist so beschädigt, das es inzwischen als Totalschaden eingestuft wurde.
    Heute kam endlich das Gutachten, dass ich am 09.06. beauftragt habe.
    Da der Anwalt erst tätig werden wollte, wenn alles polizeilich geklärt ist und das sollte bis zu einem Jahr dauern, obwohl die Versicherung regulierungsbereit ist. Ich braue aber ein Auto und kann nicht in Vorleistung gehen. So habe ich den Fernvertrag mit dem Anwalt fristgerecht widerrufen. Jetzt hat mir der Anwalt eine Rechnung geschickt mit der Begründung er hätte schon 2 Schreiben abgeschickt. Und das obwohl laut widerruf die Leistung voll erbraucht sein muss, wenn er ungültig ist.
    Was raten Sie mir.

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    R.

  42. Caecilie sagt:

    Hallo, mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und hat sich von Unfallort entfernt. Mittlerweile konnte ich das verursachende Fahrzeug ermitteln und der Halter hat mir mdl. bestätigt, den Schaden von geschätzten 2000EUR über seine Versicherung regulieren zu wollen. Der Restwert meines Autos ist aber unter diesem Wert. Würde die gegenerische Versicherung das Gutachten überhaupt bezahlen, wenn der Restwert meines Autos unter 1000 EUR liegt?
    Danke und VG

  43. Angela sagt:

    Habe ich einen bestimmten Zeitraum wann ich einen Schaden reparieren lassen mit,der vorher von der Versicherung nach Kostenvoranschlag ausgezahlt wurde?

  44. Michael sagt:

    Hallo,
    mein geparktes Auto wurde durch einen Sonnenschirm beschädigt. Der Schaden beläuft sich lt. Kostenvoranschlag auf 1400,- Euro. Kann ich mir die Summe auszahlen lassen? Das Fahrzeug ist geleast.

  45. Thomas K sagt:

    Hallo, zwischen mir und dem anderen Unfallbeteiligten wurde eine 50:50 Schuld festgestellt. Die gegnerische Versicherung hat besteht darauf, dass ich den Schadensanteil ihres Mitglieds nicht ausbezahlt bekomme, sondern will, dass ich den den Schaden reparieren lasse. Sie hat wirtschaftlichen Totalschaden angeführt. Der Schaden ihres Mitglieds wurde bis jetzt meiner Versicherung nicht gemeldet, und tatsächlich war da nur ein kaum bemerkbarer Kratzer an der Stoßstange. Ich will mir den Schuldanteil der Gegenseite aber auszahlen lassen, kann ich das in diesem Fall einer Mitschuld oder muss ich tatsächlich eine Werkstatt aufsuchen?

  46. Thomas F sagt:

    Frage zu den Thema Kaskoschaden nach Kostenvoranschlag abrechen lassen,weil ich hatte das auch schon und es gab da keine Probleme. Jetzt bei einen anderen Versicherung gibt es Probleme und die sagen BGB § 249 ist nicht von interesse.

  47. Andrea sagt:

    Wir haben gerade einen Kasko-Versicherungsfall. Ich weiß nicht, ob Sie uns helfen können, aber einen Versuch ist meine Frage wert.

    Kurze Schilderung
    Auto mit Allradantrieb und erhöhter Bodenfreiheit war mit Anhänger unterwegs, Windboe erfasst Hänger und dieser kippt nach rechts um. Im weiteren Verlauf fuhr mein Mann bremsend allmählich rechts ins Bankett der Straße und ca. 20 m seitlich den unebenen Hang runter entlang an Büschen und über einige fingerdicke Äste der Sträucher. Der Hänger richtete sich wieder auf.
    Laut Wetterdienst war nur Windstärke 7 und somit nicht 8, die für eine Teilkaskoregulierung nötig wäre.

    Am Auto entstanden Kratzschäden am Lack und an den Zier- und Schutzleisten, die Stoßfänger vorn und hinten sind beschädigt, aber nicht gerissen. Ob die Anhängerkupplung durch die Wirkung des Anhängers noch als sicher anzusehen ist, kann man mit bloßem Auge nicht sagen, sichtbare Schäden gibt es aber keine.

    Die Versicherung hat einen Gutachter beauftragt, der das Fahrzeug im Beisein meines Mannes begutachtete und mündlich äußerte, dass der Schaden zwischen 8.000 und 9.000 € liegen wird.
    Am 1. April erhielt die Versicherung sein Gutachten, welches uns am 03.04. mit der Info über die Zahlung der Differenz “Wiederbeschaffungswert ohne MwSt MINUS Restwert inklusive MwSt” zugestellt wurde. Seltsamer Weise ist die jetzt schriftlich fixierte Reparaturaufwandsumme bei über 26.000 €. Das halten wir für sehr sehr unrealistisch und wundern uns natürlich.

    Hier ergeben sich drei Fragen?
    Was können wir tun, um hier nachvollziehbare Informationen zu bekommen, weshalb die Reparaturkosten nur 3x so hoch sind wie ursprünglich angegeben?
    Wenn wir uns entschließen, ein unabhängigen Gutachter nochmal das Auto anschauen zu lassen, bleiben die Kosten dafür dann sehr wahrscheinlich bei uns, oder?
    Und ist es üblich und richtig, dass der auszuzahlende Betrag so errechnet wird … das eine ohne und das andere mit MwSt?

    Das Fahrzeug hat laut Gutachten derzeit einen Wiederbeschaffungswert von 24.000€, also liegen die Reparaturkosten im Vergleich dazu bei 110% und das Fahrzeug ist als Totalschaden notiert. Wenn man sich das Auto anschaut, kann man das nicht glauben.

    Im Gutachten wird der Restwert auf 14.700€ angegeben und es ist auch gleich Angebot dabei von einem Verwerter, der das Fahrzeug zu diesem Preis nehmen würde.
    Ist das üblich? Uns kommt das seltsam vor.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea K

  48. Bücher sagt:

    Hallo
    Hatte letzte Woche einen Unfall der Unfallverursacher gab vor Ort an das er dran Schuld wäre weil er mit seinem Bus Transporter ein Wendemanöver gemacht hatte. Da es auf dem Airport Gelände war. Wollte ich die Airport secorytie anrufen und die sagten nur zu mir das sie wegen Blechschaden nicht mehr kommen tun. Und ich bräuchte auch die Polizei nicht anrufen die kommen auch nicht mehr. Also rief ich aus Verzweiflung meine Versicherung an weil das mein erster Unfall fahr und ich nicht wusste was ich machen soll. Die haben mir dann gesagt was ich an Fotos machen soll. Am selben Tag Abend habe ich seiner Versicherung wo er war den schaden gemeldet. Ich sollte einen Kostenvoranschlag machen. So gut so weit. Die Werkstatt hat gesagt der Schaden ist so groß wir brauchen einen Gutachter. Das Gutachten kam heute Reperaturkosten 3800 Euro Wiederbeschaffungswert 3512 Euro Restwert 970Euro. Was steht mir dann zu wenn ich es beispielsweise selber Reperieren würde. Der Unfallverursacher hat es seiner Versicherung noch nicht gemeldet. Was kann ich tun?

    Danke!!

  49. Billy sagt:

    Hallo,
    ich bin bei Huk-Coburg versichert und zwar Vollkasko mit Eigen von 150€.
    Hatte 2015 und 2017 ein Schaden und hatte die vom Huk ausgesuchten Werkstatt die Kosten ermitteln lassen und der Huk vorgelegt.
    Huk hat ohne Probleme die Gelder ausgezahlt. Jetzt nach 4 Jahren habe ich schon wieder ein Schaden und zwar hinten und vorne links.
    Wie die Schaden entstanden sind, ist nicht klar aber die sind da. Mit oder ohne Absicht wurden das Auto von jemandem beschädigt.
    Habe wieder über Huk-Coburg Werkstatt die Kosten ermitteln lassen und wieder Huk vorgelegt.
    Jetzt möchte Huk folgendes:
    Die vorherige Rechnungen von 2015 und 2017 da 2015 der Schaden an der Heckklappe und Stoßstange war und 2017 Kotflügel und Tür links.
    Es gibt keine Rechnung da ich selbst Automechaniker bin und solche Schäden mit Hilfe von Freunden selbst repariere.
    Ich habe mir die beiden Schäden von 2015 und 2017 angesehen und auch die Gutachter herausgeholt. Der aktuelle Schaden ist was ganz anderes.
    Wie muss ich hier vorgehen? Wie bekomme ich Huk dazu mir den Schaden auszuzahlen. Auch wenn ich es selbst repariere kostet es viel Zeit und Aufwendungen. Wenn Huk das nicht auszahlt, kann ich dann die Kündigung der Vollkasko anfordern aber mit Gutschrift der seit 2017 eingezahlten Vollkasko Summe? Bitte um Info, wie ich vorgehen soll. Ich bin Rechtschutzversichert aber wollte nicht unbedingt mit dem Anwalt ins Haus fallen.
    Liebe Grüße
    Billy

    • bussgeldkatalog.org sagt:

      Hallo Billy,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit einem solch speziellen Fall bitte an Ihre Versicherung oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  50. Nicole sagt:

    Hallo, mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und hat hinten meine Stoßstange zerkratzt. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen. Reparaturkosten knapp 2200 €. Ohne Mwst. 1800€. Wiederbeschaffungswert mit Mwst 4400€ Restwert 2235€. 3 Händler haben zwischen 1500 und 2235€ geboren. Nun hat die Versicherung mich angerufen und gesagt das die von einem Händler ein Angebot von 5200€ erhalten haben und ich es doch verkaufen soll. Ich möchte es aber nicht verkaufen. Dann sagte er das er mir sonst nur Geld auf Rechnung zahlt. Heißt wenn ich es wirklich reparieren lasse. Muss ich mich da jetzt darauf einlassen?

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