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Den Unfallschaden auszahlen lassen: Geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Als Geschädigter den Kfz-Schaden auszahlen lassen: So geht’s!

Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.
Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.

Hat es auf der Straße zwischen zwei Autos gekracht, steht dem Unfallopfer in der Regel ein gewisser Schadensersatz zu.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.

Doch was ist, wenn der Geschädigte seinen Kfz-Unfallschaden gar nicht reparieren lassen möchte? Kann er sich dennoch den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? Welches Recht muss dafür eingehalten werden?

In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Auszahlung eines Unfallschadens, obwohl keine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen werden soll.

FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen

Kann ich mir den Unfallschaden ausbezahlen lassen?

Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.

Bekomme ich den Unfallschaden auch bezahlt, wenn ich das Kfz selbst repariere?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.

Ist es sinnvoll sich den Schaden ausbezahlen zu lassen?

Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.

Reparatur unerwünscht? Den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Wenn nur eine kleine Beule oder ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, ist eine Reparatur nicht zwingend notwendig. Viele Autofahrer entschließen sich in diesem Fall dazu, den Unfallschaden nicht zu beheben.

Dennoch steht ihnen ein gewisser Schadensersatz zu. Im rechtlichen Jargon ist in diesem Fall von einer „fiktiven Abrechnung“ die Rede. Hierbei werden aber bestimmte Abstriche im Vergleich zu einer Übernahme der Werkstattkosten fällig.

Einen Gutachter einschalten

Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.
Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.

Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadensgutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.

Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen: Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.

Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.

Den Unfallschaden selbst reparieren

Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.

Bevor Sie sich einen Kfz-Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.

Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.

So kommt es, dass Versicherer nur dann Summen auszahlen müssen, die den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen, wenn die Reparaturen in einer Werkstatt vorgenommen wurden und das Fahrzeug anschließend weiter verwendet wird.

Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!

Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadenssumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.

Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung“. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

Die gesetzliche Basis

Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Das bedeutet, dass Ihnen die Mehrwertsteuer laut Recht nur dann zusteht, wenn Sie sich den Schaden am Auto nicht auszahlen lassen. Denn nur im Falle einer Reparatur durch eine Werkstatt wird eine Umsatzsteuer tatsächlich fällig.

Von einer Kasko-Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen?

Obige Ausführungen betreffen Schäden, die infolge eines unverschuldeten Unfalls entstanden sind. Diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen. Anders sieht die Regelung jedoch aus, wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen.

In diesem Fall ist es nämlich nicht immer möglich, den Schaden am Auto auszahlen zu lassen. Bestimmte Versicherungen schließen diese Option vertraglich aus.

Auch können Sie im Falle einer Forderung gegenüber Ihrer eigenen Versicherung keinen externen Gutachter als Maßstab heran führen. Ihr Versicherer ist in diesem Fall weisungsberechtigt und kann eine Sachverständigen auswählen.

Über den Autor

Autor
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

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144 Kommentare

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  1. Isaac
    Am 1. Oktober 2023 um 10:50

    Guten Tag.

    Ich komme, um Ihnen von meinem Fall zu erzählen und wie er gelöst wird, damit Sie helfen können.
    Vor ca. 2 Monaten kam es im Sommer in Bayern (Erding) zu einem sehr starken Hagelsturm. Mein Auto war betroffen, mit erweiterter Drittversicherung.
    Ich schickte eine E-Mail, auf die sie nicht reagierten, und einige Wochen später rief mich die Versicherung an, um einen Termin für die Begutachtung zu vereinbaren.
    Ich brachte das Auto zu einem Experten, der mir sagte, der Experte habe Reparaturkosten in Höhe von 6.500 € angegeben, was SEHR über dem tatsächlichen Schaden am Auto liegt… da der Schaden selbst am gesamten Auto kaum sichtbar ist… das haben Sie Bei genauem Hinsehen erkennt man die kleinen Dellen.
    Mitte Oktober kamen 6.300 € von der Versicherung auf meinem Bankkonto an und nichts weiter…. kein Brief, keine E-Mail, keine Benachrichtigung, kein Termin zur Reparatur… NICHTS..

    Da der Schaden kaum sichtbar und lediglich ästhetisch ist, weiß ich nicht, ob ich ihn zur Reparatur bringen soll … Im Moment ist das Geld auf der Bank und ich habe es dort gelassen, für den Fall, dass ich einen Termin zur Reparatur bekomme. .. aber… ich weiß nicht, ob ich das Geld investieren könnte oder nicht, anstatt es auf der Bank zu lassen und durch die Inflation verrotten zu lassen.

    Danke schön!

  2. Nicole
    Am 16. Februar 2023 um 16:53

    Hallo, mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und hat hinten meine Stoßstange zerkratzt. Ich habe ein Gutachten erstellen lassen. Reparaturkosten knapp 2200 €. Ohne Mwst. 1800€. Wiederbeschaffungswert mit Mwst 4400€ Restwert 2235€. 3 Händler haben zwischen 1500 und 2235€ geboren. Nun hat die Versicherung mich angerufen und gesagt das die von einem Händler ein Angebot von 5200€ erhalten haben und ich es doch verkaufen soll. Ich möchte es aber nicht verkaufen. Dann sagte er das er mir sonst nur Geld auf Rechnung zahlt. Heißt wenn ich es wirklich reparieren lasse. Muss ich mich da jetzt darauf einlassen?

  3. Billy
    Am 3. Oktober 2021 um 15:35

    Hallo,
    ich bin bei Huk-Coburg versichert und zwar Vollkasko mit Eigen von 150€.
    Hatte 2015 und 2017 ein Schaden und hatte die vom Huk ausgesuchten Werkstatt die Kosten ermitteln lassen und der Huk vorgelegt.
    Huk hat ohne Probleme die Gelder ausgezahlt. Jetzt nach 4 Jahren habe ich schon wieder ein Schaden und zwar hinten und vorne links.
    Wie die Schaden entstanden sind, ist nicht klar aber die sind da. Mit oder ohne Absicht wurden das Auto von jemandem beschädigt.
    Habe wieder über Huk-Coburg Werkstatt die Kosten ermitteln lassen und wieder Huk vorgelegt.
    Jetzt möchte Huk folgendes:
    Die vorherige Rechnungen von 2015 und 2017 da 2015 der Schaden an der Heckklappe und Stoßstange war und 2017 Kotflügel und Tür links.
    Es gibt keine Rechnung da ich selbst Automechaniker bin und solche Schäden mit Hilfe von Freunden selbst repariere.
    Ich habe mir die beiden Schäden von 2015 und 2017 angesehen und auch die Gutachter herausgeholt. Der aktuelle Schaden ist was ganz anderes.
    Wie muss ich hier vorgehen? Wie bekomme ich Huk dazu mir den Schaden auszuzahlen. Auch wenn ich es selbst repariere kostet es viel Zeit und Aufwendungen. Wenn Huk das nicht auszahlt, kann ich dann die Kündigung der Vollkasko anfordern aber mit Gutschrift der seit 2017 eingezahlten Vollkasko Summe? Bitte um Info, wie ich vorgehen soll. Ich bin Rechtschutzversichert aber wollte nicht unbedingt mit dem Anwalt ins Haus fallen.
    Liebe Grüße
    Billy

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. November 2021 um 10:04

      Hallo Billy,

      wir dürfen leider keine Rechtsberatung geben. Wenden Sie sich mit einem solch speziellen Fall bitte an Ihre Versicherung oder einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Bücher
    Am 17. Juni 2021 um 22:01

    Hallo
    Hatte letzte Woche einen Unfall der Unfallverursacher gab vor Ort an das er dran Schuld wäre weil er mit seinem Bus Transporter ein Wendemanöver gemacht hatte. Da es auf dem Airport Gelände war. Wollte ich die Airport secorytie anrufen und die sagten nur zu mir das sie wegen Blechschaden nicht mehr kommen tun. Und ich bräuchte auch die Polizei nicht anrufen die kommen auch nicht mehr. Also rief ich aus Verzweiflung meine Versicherung an weil das mein erster Unfall fahr und ich nicht wusste was ich machen soll. Die haben mir dann gesagt was ich an Fotos machen soll. Am selben Tag Abend habe ich seiner Versicherung wo er war den schaden gemeldet. Ich sollte einen Kostenvoranschlag machen. So gut so weit. Die Werkstatt hat gesagt der Schaden ist so groß wir brauchen einen Gutachter. Das Gutachten kam heute Reperaturkosten 3800 Euro Wiederbeschaffungswert 3512 Euro Restwert 970Euro. Was steht mir dann zu wenn ich es beispielsweise selber Reperieren würde. Der Unfallverursacher hat es seiner Versicherung noch nicht gemeldet. Was kann ich tun?

    Danke!!

  5. Andrea
    Am 4. April 2021 um 23:05

    Wir haben gerade einen Kasko-Versicherungsfall. Ich weiß nicht, ob Sie uns helfen können, aber einen Versuch ist meine Frage wert.

    Kurze Schilderung
    Auto mit Allradantrieb und erhöhter Bodenfreiheit war mit Anhänger unterwegs, Windboe erfasst Hänger und dieser kippt nach rechts um. Im weiteren Verlauf fuhr mein Mann bremsend allmählich rechts ins Bankett der Straße und ca. 20 m seitlich den unebenen Hang runter entlang an Büschen und über einige fingerdicke Äste der Sträucher. Der Hänger richtete sich wieder auf.
    Laut Wetterdienst war nur Windstärke 7 und somit nicht 8, die für eine Teilkaskoregulierung nötig wäre.

    Am Auto entstanden Kratzschäden am Lack und an den Zier- und Schutzleisten, die Stoßfänger vorn und hinten sind beschädigt, aber nicht gerissen. Ob die Anhängerkupplung durch die Wirkung des Anhängers noch als sicher anzusehen ist, kann man mit bloßem Auge nicht sagen, sichtbare Schäden gibt es aber keine.

    Die Versicherung hat einen Gutachter beauftragt, der das Fahrzeug im Beisein meines Mannes begutachtete und mündlich äußerte, dass der Schaden zwischen 8.000 und 9.000 € liegen wird.
    Am 1. April erhielt die Versicherung sein Gutachten, welches uns am 03.04. mit der Info über die Zahlung der Differenz “Wiederbeschaffungswert ohne MwSt MINUS Restwert inklusive MwSt” zugestellt wurde. Seltsamer Weise ist die jetzt schriftlich fixierte Reparaturaufwandsumme bei über 26.000 €. Das halten wir für sehr sehr unrealistisch und wundern uns natürlich.

    Hier ergeben sich drei Fragen?
    Was können wir tun, um hier nachvollziehbare Informationen zu bekommen, weshalb die Reparaturkosten nur 3x so hoch sind wie ursprünglich angegeben?
    Wenn wir uns entschließen, ein unabhängigen Gutachter nochmal das Auto anschauen zu lassen, bleiben die Kosten dafür dann sehr wahrscheinlich bei uns, oder?
    Und ist es üblich und richtig, dass der auszuzahlende Betrag so errechnet wird … das eine ohne und das andere mit MwSt?

    Das Fahrzeug hat laut Gutachten derzeit einen Wiederbeschaffungswert von 24.000€, also liegen die Reparaturkosten im Vergleich dazu bei 110% und das Fahrzeug ist als Totalschaden notiert. Wenn man sich das Auto anschaut, kann man das nicht glauben.

    Im Gutachten wird der Restwert auf 14.700€ angegeben und es ist auch gleich Angebot dabei von einem Verwerter, der das Fahrzeug zu diesem Preis nehmen würde.
    Ist das üblich? Uns kommt das seltsam vor.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andrea K

  6. Thomas F
    Am 24. März 2021 um 15:13

    Frage zu den Thema Kaskoschaden nach Kostenvoranschlag abrechen lassen,weil ich hatte das auch schon und es gab da keine Probleme. Jetzt bei einen anderen Versicherung gibt es Probleme und die sagen BGB § 249 ist nicht von interesse.

  7. Thomas K
    Am 10. Februar 2021 um 15:52

    Hallo, zwischen mir und dem anderen Unfallbeteiligten wurde eine 50:50 Schuld festgestellt. Die gegnerische Versicherung hat besteht darauf, dass ich den Schadensanteil ihres Mitglieds nicht ausbezahlt bekomme, sondern will, dass ich den den Schaden reparieren lasse. Sie hat wirtschaftlichen Totalschaden angeführt. Der Schaden ihres Mitglieds wurde bis jetzt meiner Versicherung nicht gemeldet, und tatsächlich war da nur ein kaum bemerkbarer Kratzer an der Stoßstange. Ich will mir den Schuldanteil der Gegenseite aber auszahlen lassen, kann ich das in diesem Fall einer Mitschuld oder muss ich tatsächlich eine Werkstatt aufsuchen?

  8. Michael
    Am 3. September 2020 um 14:10

    Hallo,
    mein geparktes Auto wurde durch einen Sonnenschirm beschädigt. Der Schaden beläuft sich lt. Kostenvoranschlag auf 1400,- Euro. Kann ich mir die Summe auszahlen lassen? Das Fahrzeug ist geleast.

  9. Angela
    Am 8. Juli 2020 um 15:51

    Habe ich einen bestimmten Zeitraum wann ich einen Schaden reparieren lassen mit,der vorher von der Versicherung nach Kostenvoranschlag ausgezahlt wurde?

  10. Caecilie
    Am 3. Juli 2020 um 20:34

    Hallo, mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren und hat sich von Unfallort entfernt. Mittlerweile konnte ich das verursachende Fahrzeug ermitteln und der Halter hat mir mdl. bestätigt, den Schaden von geschätzten 2000EUR über seine Versicherung regulieren zu wollen. Der Restwert meines Autos ist aber unter diesem Wert. Würde die gegenerische Versicherung das Gutachten überhaupt bezahlen, wenn der Restwert meines Autos unter 1000 EUR liegt?
    Danke und VG

  11. R.
    Am 3. Juli 2020 um 17:10

    Hallo, ich hatte mir am 09. Juni 2020 eine Anwalt genommen, weil mir dort telefonisch bestätig wurde, dass für mich keine Kosten entstehen werden. Das Auto meiner Nachbarin ist abgebrannt und meins ist so beschädigt, das es inzwischen als Totalschaden eingestuft wurde.
    Heute kam endlich das Gutachten, dass ich am 09.06. beauftragt habe.
    Da der Anwalt erst tätig werden wollte, wenn alles polizeilich geklärt ist und das sollte bis zu einem Jahr dauern, obwohl die Versicherung regulierungsbereit ist. Ich braue aber ein Auto und kann nicht in Vorleistung gehen. So habe ich den Fernvertrag mit dem Anwalt fristgerecht widerrufen. Jetzt hat mir der Anwalt eine Rechnung geschickt mit der Begründung er hätte schon 2 Schreiben abgeschickt. Und das obwohl laut widerruf die Leistung voll erbraucht sein muss, wenn er ungültig ist.
    Was raten Sie mir.

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    R.

  12. HEINZ
    Am 4. Juni 2020 um 10:05

    Hallo,
    ich habe einen Auffahrunfall verursacht. Habe den Schaden meiner Versicherung gemeldet. Wird mir über meine Teilkaskoversicherung (mit 150€ Selbstbeteiligung) noch etwas ausbezahlt?
    Mit freundlichen Grüßen

  13. Heinz
    Am 4. Juni 2020 um 8:20

    Hallo,
    ich bin Verursacher eines Verkehrsunfalls. Eine Reparatur meines Auto lohnt nicht mehr. Dies wurde mir von der Werkstatt mitgeteilt. Bekomme ich über die Kaskoversicherung (Teilkastdo, 150 € Selbstbeteiligung) noch einen bestimmten Betrag ausbezahlt?
    Der Antwort sehe ich mit Interesse entgegen.
    H.Loges

  14. Bernhard
    Am 28. Mai 2020 um 19:02

    Hallo, eine Frage:
    Mein Oldtimer ( Schätzwert 49 000) hat einen Brandschaden im Motorraum, die Versicherung hat einen Gutachter geschickt, der hat gesagt, ich soll doch einen Kostenvoranschlag anfertigen lassen und dem Gutachter schicken.
    Den Schaden will ich mir dann ausbezahlen lassen, da ich das Fahrzeug selbst repariere.
    Ist dies rechtens?

  15. Seno
    Am 22. April 2020 um 0:02

    Hallo ich hatte ein Vandalismus schaden da ich eine Vollkasko Versicherung habe der Gutachter war da hat ein Preis von 2800 Euro brutto geschrieben möchte es aber ausgezahlt haben Mwst. wird ja sowieso abgezogen zuzüglich Selbstbeteiligung fallen da noch welche Kosten runter?
    Ein Kollege von der Versicherung meinte da fallen noch mal 15% runter weil ich das Auto noch bei denen reparieren lasse und das deren Werkstatt von den Preisen bissen grünster ist ? Stimmt das

  16. Alex
    Am 10. März 2020 um 0:06

    Hallo,
    mein Auto wurde beim Einparken von einer Person gestreift. Der Unfall wurde von dieser Person zugegeben. Ich beauftragte einen Begutachter, der den Schaden mit der Wertminderung auf 6,600€ einschätzte und mir gleich einen Anwalt empfohlen hat. Nun 2 Monate nach dem Unfall erzählt mir der Anwalt, dass die gegnerische Versicherung nur 4000€ zahlen würde. Darauf bin ich zu BMW gefahren und ließ die mir einen Kostenvoranschlag für die Versicherung ausstellen. Die Reparaturkosten belaufen auf Netto 4,200€ dazu noch Kostenpauschale 25€ und Wertminderung von 700€. Es ergibt sich für mich eine Summe von 4,925€, wenn ich auf die Mehrwertsteuer bei der Reparatur verzichte. Jedoch wurde wohl das Geld von der Versicherung an den Anwalt überwiesen. Der Anwalt seinerseits überwies eine Summe von 3,900€ an mich. Somit bin ich in einem Minus von mehr als 1000€.
    Meine Frage: Kann/ darf der Anwalt das Geld von der Versicherung annehmen und an mich zu schicken? Ich habe keine Übersicht, was die Versicherung tatsächlich überwiesen hat. Wenn ich den Wagen normal beim Hersteller reparieren lasse, so bin ich inkl. Mehrwertsteuer in einem Minus von 1000@ + keine Wertminderung etc. Ich vermute mein Anwalt hat das Geld behalten. Was kann ich in so einem Fall am besten machen?

    LG Alex

  17. Herbert H.
    Am 12. Februar 2020 um 9:07

    Ich grüße Sie,

    Es geht um einen Vollkaskoschaden.
    Die Sachlage war prekär deshalb ich sofort zu dem Punkt komme an dem ich mit meiner eigenen Versicherung abbrechen wollte. Den Gutachter habe ich selber gewählt, die Kosten werde ich selbst übernehmen.

    Nun hat meine Versicherung (DEVK) die Kosten für ein 2 Jährigen Mercedes von 1500€ auf 800€ gekürzt .

    1. War die von denen erwähnte „FACHWERKSTATT“ ein X-beliebiger Hinterhof Werkstatt

    Und 2. stehen mir die Kosten für eine Abrechnung beim Hersteller zu wegen all die durchgeführten Wartungen und aufgrund des Alters.

    Mein Anwalt kann mir hierbei nicht weiterhelfen.

    Mit freundlichem Gruß

  18. Holger
    Am 15. Januar 2020 um 20:11

    Hallo und guten Tag,
    nach einem unverschuldeten Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung das angefertigte Gutachten übermittelt. Ich habe der Versicherung noch nicht mitgeteilt, ob ich den Schaden reparieren lasse respektive nach Gutachten abrechnen möchte. Inzwischen hat die Versicherung mich angeschrieben, dass sie die Kosten um ca 150 Euro gekürzt hat, weil eine Werkstatt im gleichen Ort den Schaden um 150 Euro günstiger repariert, u. a. durch eigene Lackiererei entstehen keine Verbringungskosten. Der korrigierte Betrag ist inzwischen auf mein Konto eingegangen. Natürlich tricksen die Versicherungen immerrrum, um Kosten zu senken. Muss ich das so hinnehmen?
    Ich weiß, dass Sie mir keine Rechtsberatung geben dürfen, aber bevor ich evtl einen Rechtsanwalt wegen 150 Euro hinzu ziehe, wäre interessant, ob die Versicherung das Recht hat, einzelne Beträge nicht zahlen zu müssen oder ist das Recht zu 100% auf meiner Seite?
    Vielleicht können Sie mir ja helfen.
    Vielen Dank für Ihre Mühe Im Voraus
    Herzliche Grüße
    Holli

    • bussgeldkatalog.org
      Am 31. Januar 2020 um 16:22

      Hallo Holger,

      die Versicherer orientieren sich in der Regel an Angebotspreisen und wählen hier häufig günstige Konditionen. Ob das im Einzelfall gerechtfertigt ist, können wir an dieser Stelle nicht beurteilen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sascha
    Am 17. Dezember 2019 um 18:01

    Hallo Team,

    wird die Summe von einem Kostenvoranschlag netto oder brutto ausbezahlt? Eine Reparatur erfolgt nicht. Danke

    Viele Grüße Sascha

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Dezember 2019 um 16:10

      Hallo Sascha,
      in der Regel erfolgt die Auszahlung des Netto-Betrages.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Geschädigte
    Am 3. Oktober 2019 um 12:41

    Ich habe einen Unfall gehabt, der Gegener war schuld. Polizei und Gutachter wurden eingeschaltet, alle haben ihre Arbeit gemacht.
    Die gegnersiche Versicherung hat auch schnell gezahlt, ohne Beanstandungen. Aber nur den Nettobetrag des Gutachtens, ohne viel dazu zu schreiben, das Geld war plötzlich auf mein Konto.
    Zu meiner Frahe: Auto wird vorerst nicht repariert, ich muss es mir noch überlegen. Ich bin aber eine Privatperson und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ist es ok, dass die Versicherung nur den Nettobetrag auszahlt? Wenn ich mein Auto in einer Werkstatt reparieren lassen, dann muss ich die Vorsteuer auch zahlen und kann diese nicht unternehmertypisch geltend machen.
    Meines Wissens nach, als Laie, müsste ich den Bruttobetrag von der Versicherung erhalten, oder?

  21. Ale Pug
    Am 24. September 2019 um 15:18

    Hallo,
    ich habe hier eine Sonderfall. Ich habe an meinem Auto ein Vandalismusschaden den ich über die Vollkasko abwickeln will.
    Vers.-Vertrag ist OHNE Werkstattbindung ( dem entsprechend sind ja auch die Versicherungsbeiträge teurer ! ).
    Ich habe ein Kostenvoranschlag von einer Firma vorgelegt, die von ca. 2300 Netto auf 2200 Netto gekürzt wurde. OK kann man hinnehmen.
    Nun wurde mir gesagt, die Versicherung hat zum VERGLEICHEN ein KV von einer Firma in meiner Region eingeholt. Diese liegt bei 1700.
    Damit will ich mich nicht abfinden, denn diese Werkstatt ist eine der Versicherung angehörende Firma (Werkstatt-Bindung) die natürlich zu ganz anderen/niedriegeren Konditionen mit der Versicherung abrechnet als eine unabhängige Werkstatt.
    Somit ist dies meiner Ansicht nach KEIN Vergleichs-KV . Ich könnte es ja verstehen, wenn im Vertrag eine Werkstattbindung wäre, ich somit auch gezwungen wäre den Schaden dort reparieren zu lassen(falls gewünscht), aber wie gesagt ich habe keine Werkstattbindung .
    Muss ich das trotzdem hinnehmen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. September 2019 um 10:31

      Hallo Ale Pug,
      da wir Ihren Versicherungsvertrag nicht kennen, ist uns eine EInshcätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen an die zuständige Versicherung oder wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Nachtgold
    Am 4. August 2019 um 0:30

    ***Hallo Jürgen,

    für gewöhnlich ist der Geschädigte anspruchsberechtigt, sodass die Kosten an Ihn auszuzahlen sind. Dabei müssen die Kosten nicht zwingend für die Reparatur verwendet werden.

    Die Redaktion von bussgeldkatalog.org***

    –> Der Artikel handelt doch davon, dass dies gerade NICHT mehr möglich ist!!!???

  23. Heinz E.
    Am 3. Juli 2019 um 14:24

    Guten Tag,
    Hier meine Frage….ich hatte mit meinem
    Leasing Fahrzeug Dacia Duster einen Unfall, selbst verschuldet, kosten ca. 5000€, nach Gutachten Abrechnung minus 500 SB, u Mwst.
    Bleiben 3600€ übrig aber die vers. Verweigert die Auszahlung mit dem Hinweis das die Leasing Bank ihre Zusage geben müsste , diese will erst zahlen wenn sie die Rep. begutachtet hatte u nur die tatsächliche Summe die für die Rep. ausgegeben wurde
    Zahlen ….muss ich das so hinnehmen?
    Danke für die Antwort
    VG
    H.E.

  24. Dennis
    Am 26. Februar 2019 um 17:29

    Hallo,

    ich habe ein Fahrzeug finanziert und möchte mir gerne einen Vollkasko schaden auszahlen lassen da ich den Schaden selber Instand setzen möchte. Nun will meine Versicherung aber eine Freigabe von der Bank für die Auszahlung. Ist das rechtlich gesehen korrekt?

    Wie kann ich hier vorgehen? Ich habe hier auch schon mit einem Anwalt gesprochen, der sagte mir es macht keinen Unterschied ob das Fahrzeug finanziert ist oder nicht. Lg

  25. Elly
    Am 17. Januar 2019 um 1:36

    Hallo ,

    Ich hatte einen Autounfall (unverschuldet).
    Nun kam das Gutachterschreiben welches folgendes nachweist :
    Wiederbeschaffungwert des Fahrzeuges : 4200€
    anfallende Reparaturkosten: 4150€ (Inkl. MwSt)

    Wenn ich das mir das Geld auszahlen lassen möchte , möchte die Gegnerische Versicherung nur 2200€ auszahlen .
    Sprich , den Widerbeschaffungswert (4200€) minus den aktuellen geschätzten Wert des Fahrzeuges (2000€) . = 2200€!

    Nun meine Frage , würde mir nicht der Betrag der Reparaturkosten ohne MwSt zustehen ? Das wären somit 3500€ ?

  26. Ivana
    Am 10. Januar 2019 um 19:35

    Hallo, ich hatte vor paar tagen unverschuldeten unfall und habe die gutachten bekommen. Es liegt wirtschaftlicher totalschaden vor. Die reparaturkosten sind in der höhe von 4.900 netto, wiederbeschaffungswert 3500 und der restwert 2050 euro.meine frage ist welche optionen habe ich oder was lohnt sich da? Lg

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2019 um 17:28

      Hallo Ivana,

      bitte wenden Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen am besten weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  27. Stephanie B.
    Am 21. November 2018 um 11:45

    Liebes Team von Bussgeldkatalog.org,

    ich habe verschiedene Fragen. Meine Mutter hatte vor ca. 3 Wochen einen Verkehsrunfall, bei der ihr durch den Unfallverursacher die Vorfahrt genommen wurde. Der Unfall wurde polizeilich nicht aufgenommen und der Unfallgegner gab die Schuld am Unfallort sowohl gegenüber meiner Mutter, als auch gegenüber mir telefonisch zu. Da meine Mutter etwas älter ist, habe ich die Schadensregulierung für sie übernommen. Die gegnerische Versicherung wurde sofort informiert. Mit dem Unfallverursacher wurde telefonisch Kontakt aufgenommen und diesem eine Unfallskizze auf der Grundlage einer Goggle Luftaufnahme (Unfallörtlichkeit) sowie eine Unfallschilderung zur Überprüfung zugesandt. Diese Mail wurde von ihm bestätigt und ebenfalls an seine Versicherung versandt Es wurde von mir ein unabhängiger Gutachter hinzugezogen und das Gutachten durch diesen an die gegnerische Versicherung geschickt. Auch ein Fragebogen wurde ausgefüllt und an die gegnerische Versicherung geschickt. Der Schaden wird im Übrigen über das Gutachten auf meinen Wunsch abgerechnet. Vor drei Tagen habe ich bei der gegnerischen Versicherung angerufen um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Hierbei erklärte mir der Sachbearbieter (er war sehr freundlich), dass er keinen Grund sehe, dem erstellten Gutachten zu widersprechen. Des Weiteren ist die Schuldfrage seines Versicherungsnehmers unstrittig. Er kann mir bereits telefonisch eine mündliche Freigabe zur Reparatur geben. 1. Frage: Muss ich erst noch eine schriftliche Reparaturgenehmigung einholen, um auf der sicheren Seite zu sein ? 2. Frage: Wie lange dauert es in der Regel bis der Schaden bei diesem Sachstand abgerechnet wird. Mir wurde ebenfalls mitgeteilt, dass der Schaden am Fahrzeug auf 5800 Euro geschätzt wurde und abzüglich der Mehrwertsteuer ein Nettobetrag von ca. 4800 Euro errechnet wurde. Bei Vorlage der Rechnungen erhalte ich die Mehrwertsteuer wieder zurück. Da in meiner Familie zwei Personen sind, die aufgrund ihres Berufes ein Teil des Schadens reparieren könnten, wäre es möglich einige Kosten im Vergleich zum Gutachten zu sparen. 3. Frage: Muss ich überhaupt eine Rechnung an die gegnerische Haftpflichtversicherung vorlegen, da aus dem Grund der erbrachten Reparatur durch meinen Bruder und der damit verbundenen Kostenersparnis der Betrag zum Gutachten unterschiedlich wäre. Vielen Dank für Ihre Antwort im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Dezember 2018 um 10:41

      Hallo Stephanie B.,

      bezüglich der Nachweisbarkeit empfiehlt es sich in der Regel, die schriftliche Bestätigung abzuwarten. Über die Dauer der Schadensregulierung kann keine pauschale Antwort gegeben werden. Sie hängt vom konkreten Fall, der Versicherung etc. ab. Hier können Sie sich außerdem zur Auszahlung eines Unfallschadens informieren: https://www.bussgeldkatalog.org/unfallschaden-auszahlen-lassen/

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  28. Ina
    Am 14. November 2018 um 19:52

    Hallo,
    ich möchte nach unverschuldetem Unfall die Reparaturkosten fiktiv auszahlen lassen.
    Jetzt verlangt die gegnerische Versicherung eine Freigabebestätigung des Kreditgebers.
    Muss ich diese einreichen?
    Danke im voraus.

    • Holger
      Am 25. Februar 2022 um 18:20

      Sieht so aus, als ob dein Auto finanziert oder geleast ist.

      Dann ist eine Freigabe des Leasing/Kreditgebers auf jeden Fall erforderlich

  29. Albert
    Am 17. Oktober 2018 um 15:50

    Ich bin hemandem beim Ausparken reingefahren.
    Er hat genau wie ich, es der Versicherung gemeldet. Bis heute ( 3 Wochen später) hat der Geschädigte keinen Kostenvoranschlag eingereicht. Gibt es da Fristen ?

  30. Natalie
    Am 6. Oktober 2018 um 21:21

    Guten Abend,

    Ende Juni wurde mein parkendes PKW von einem Fahrrad-Fahrer angefahren. Der Schaden wurde von mir umgehend der Versicherung des Verursachers gemeldet (Haftplicht-vVrsicherung). Kostenvoranschlag der Werkstatt belief sich auf 2900€. Nachdem ich von einem Ansprechpartner zum anderen verwiesen wurde kam jetzt nach 3,5 Monaten vom Ansprechpartner Nr. 5 endlich ein Schreiben von der Versicherung: wir können nun das Fahrzeug in der Werkstatt reparieren lassen und sollen eine Abtretungs-Erklärung an diese Werkstatt (die den Kostenvoranschlag erstellt hat) unterschreiben.
    Das Auto haben wir zwischenzeitlich selbst repariert, nachdem auf meine Anfragen seitens der Versicherung nicht reagiert wurde. Der Reparaturbetrag übersteigt der Wert des Wagens.

    Welche Chancen habe ich, dass der Schaden ausgezahlt wird?

    Vielen Dank für Ihre Einschätzung

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