Den Unfallschaden auszahlen lassen: Geht das?

Von Thomas R.

Letzte Aktualisierung am: 27. Februar 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Als Geschädigter den Kfz-Schaden auszahlen lassen: So geht’s!

Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.
Sie können sich nach einem Autounfall den Schaden auszahlen lassen.

Hat es auf der Straße zwischen zwei Autos gekracht, steht dem Unfallopfer in der Regel ein gewisser Schadensersatz zu.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung ist dazu verpflichtet, die entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen.

Doch was ist, wenn der Geschädigte seinen Kfz-Unfallschaden gar nicht reparieren lassen möchte? Kann er sich dennoch den Autoschaden von der Versicherung auszahlen lassen? Welches Recht muss dafür eingehalten werden?

In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen zur Auszahlung eines Unfallschadens, obwohl keine Reparatur am Fahrzeug vorgenommen werden soll.

FAQ: Unfallschaden ausbezahlen lassen

Kann ich mir den Unfallschaden ausbezahlen lassen?

Ja. In diesem Fall wird eine fiktive Abrechnung erstellt, also die Kosten ermittelt, die durch die Reparatur in der Werkstatt entstanden wären.

Bekomme ich den Unfallschaden auch bezahlt, wenn ich das Kfz selbst repariere?

Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings darf kein Profit daraus geschlagen werden.

Ist es sinnvoll sich den Schaden ausbezahlen zu lassen?

Nicht immer lohnt es sich, auf die Reparatur zu verzichten. Ziehen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt nach dem Unfall zurate.

Reparatur unerwünscht? Den Kfz-Haftpflichtschaden auszahlen lassen

Wenn nur eine kleine Beule oder ein Blechschaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist, ist eine Reparatur nicht zwingend notwendig. Viele Autofahrer entschließen sich in diesem Fall dazu, den Unfallschaden nicht zu beheben.

Dennoch steht ihnen ein gewisser Schadensersatz zu. Im rechtlichen Jargon ist in diesem Fall von einer „fiktiven Abrechnung“ die Rede. Hierbei werden aber bestimmte Abstriche im Vergleich zu einer Übernahme der Werkstattkosten fällig.

Einen Gutachter einschalten

Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.
Möchten Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen, beauftragt die Versicherung einen Gutachter.

Um zu ermitteln, auf wieviel sich die Reparaturkosten belaufen, können Sie einen Sachverständigen damit beauftragen, ein Schadensgutachten anzufertigen. Oftmals beschäftigen Versicherungen ihrerseits ebenfalls einen Gutachter.

Es empfiehlt sich jedoch, einen unabhängigen Fachmann zu beauftragen: Nicht selten übersteigt der ermittelte Betrag die Einschätzungen des Versicherers.

Die Kosten einen Gutachters werden Ihnen im Übrigen von der gegnerischen Versicherung erstattet. Dies gilt allerdings nur, wenn der Schaden über 700 Euro liegt.

Den Unfallschaden selbst reparieren

Tüftler und Bastler können Ihr Auto nach einem Unfall oftmals selbst reparieren. Da sie das Auto nicht in die Hände einer Fachwerkstatt geben, steht eine andere Berechnungsmethode an.

Bevor Sie sich einen Kfz-Unfallschaden also auszahlen lassen, sollten Sie Folgendes bedenken: Die gegnerische Versicherung muss Ihnen in diesem Fall einen geringeren Betrag erstatten, als sie im Falle einer Werkstattreparatur zahlen müsste.

Noch vor einiger Zeit konnten Unfallgeschädigte die Summe ausgezahlt bekommen, welche eine Reparatur in einer Werkstatt gekostet hätte. Doch Gerichte entschieden, dass nicht jeder Betrag angebracht sei. Immerhin sollen Unfallopfer keinen Profit aus dem Unfall schlagen.

So kommt es, dass Versicherer nur dann Summen auszahlen müssen, die den Wiederbeschaffungswert des Wagens übersteigen, wenn die Reparaturen in einer Werkstatt vorgenommen wurden und das Fahrzeug anschließend weiter verwendet wird.

Einen Unfallschaden reparieren oder auszahlen lassen? Lassen Sie sich beraten!

Oftmals ist es für Laien schwer einzuschätzen, ob sich eine Auszahlung der Schadenssumme lohnt oder nicht. Gerade bei schwereren Schäden lohnt es sich, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Die gegnerische Versicherung muss in der Regel für die Anwaltskosten aufkommen.

Viele Versicherer wehren sich zudem gegen die Option der „fiktiven Abrechnung“. Möchten Sie sich den Unfallschaden sicher auszahlen lassen, sollten Sie ebenfalls einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen.

Die gesetzliche Basis

Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.
Rechtlich gesehen dürfen Sie sich einen Kfz-Unfallschaden auszahlen lassen.

§ 249 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt den Schadensersatzanspruch des Geschädigten:

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Das bedeutet, dass Ihnen die Mehrwertsteuer laut Recht nur dann zusteht, wenn Sie sich den Schaden am Auto nicht auszahlen lassen. Denn nur im Falle einer Reparatur durch eine Werkstatt wird eine Umsatzsteuer tatsächlich fällig.

Von einer Kasko-Kfz-Versicherung den Schaden auszahlen lassen?

Obige Ausführungen betreffen Schäden, die infolge eines unverschuldeten Unfalls entstanden sind. Diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung beglichen. Anders sieht die Regelung jedoch aus, wenn Sie einen Kaskoschaden bei Ihrer Versicherung geltend machen wollen.

In diesem Fall ist es nämlich nicht immer möglich, den Schaden am Auto auszahlen zu lassen. Bestimmte Versicherungen schließen diese Option vertraglich aus.

Auch können Sie im Falle einer Forderung gegenüber Ihrer eigenen Versicherung keinen externen Gutachter als Maßstab heran führen. Ihr Versicherer ist in diesem Fall weisungsberechtigt und kann eine Sachverständigen auswählen.

Über den Autor

Male Author Icon
Thomas R.

Thomas hat einen Abschluss in Politikwissenschaften von der Universität Jena. Er gehört seit 2018 zum Team von bussgeldkatalog.org und verfasst News und Ratgeber zu verschiedenen Themen im Verkehrsrecht.

Bildnachweise

Konnten wir Ihnen weiterhelfen? Dann bewerten Sie uns bitte:
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (278 Bewertungen, Durchschnitt: 4,30 von 5)
Loading ratings...Loading...
Diese Themen könnten Sie auch interessieren:

144 Kommentare

Neuen Kommentar verfassen

  1. Ulrike
    Am 4. Oktober 2018 um 9:35

    Es geht um einen Auffahrunfall.Ich möchte das Auto selbst reparieren. Die Gegner Versicherung möchte 3.866,34 Euro ausbezahlen. Laut Gutachten
    beträgt der Schaden 4233,65 ohne Mwst.
    Sie sprechen von einem wirtschaftlichen Totalschaden.Ist der Abzug gerechtfertigt.

    Gruß Ulrike

  2. Thomas
    Am 26. September 2018 um 20:48

    Hallo,

    auf einem Kundenparkplatz bin sowohl ich als auch ein anderer Autofahrer fast zeitgleich aus der Parklücke rückwärts heraus gefahren. Dabei konnte ich noch rechtzeitig bremsen und hupen. Der andere Fahrer fuhr leider weiter und so habe ich nun Blechschaden am Wagen. Die Versicherung bietet mir 50:50 Regelung an, da angeblich die Gerichte das überwiegend so entscheiden. Ob es wohl eine Möglichkeit gibt hier einen höheren Prozentsatz zu erhalten?

    Mit freundlichen Grüßen

  3. Thomas
    Am 21. September 2018 um 20:01

    Hallo, wir haben einem Auto den Spiegel mit unserem Auto abgefahren (Spiegel umgeknickt, Glas raus aber komplett heile). Die Polizei hat den Schaden aufgenommen ( der Polizist hat den Spiegel wieder in normale Position gebracht und gesagt man kann das Glas so wieder einsetzen). Jetzt haben wir einen Kostenvoranschlag (Komplett neuer Spiegel incl. Montage) den wir bei der Versicherung einreichen wollen. 3 Tage später ( wir waren noch nicht bei der Versicherung) sehen wir das Auto wieder und der Spiegel ist schon “repariert”.
    Frage:
    Durfte er den Schaden schon reparieren lassen bevor die Versicherung davon überhaupt weiss ?
    Muss er nicht warten bis er ein Okay von der Versicherung hat?
    Steht ihm jetzt überhaupt noch Geld zu?

    Gruß Thomas

  4. Alexander M.
    Am 17. August 2018 um 0:03

    Ich habe in Italien einen Unfall gehabt, an dem ich nicht Schuld war. Nun möchte ich mir die Schadensumme auszahlen lassen. Wird da auch die Mehrwertsteuer abgezogen?

  5. Danielb
    Am 29. Juli 2018 um 1:43

    Hallo Busgeldkatalog Team,

    Mein Auto wurde durch ein anderes leicht beschädigt.(Vorne) Die gegnerische Versicherung war einverstanden mit einem Neutralen Gutachter(DEKRA). Die haben den Schaden auf 1090 Euro ohne Mehrwertssteuer Plus 75 Euro Wertminderung
    eingestuft.
    Die Gegnerische Versicherung hat mich auch gleich darauf angeschrieben das das DEKRA Gutachten bei Ihnen ist und das ich das Auto für den Preis Reparieren lassen kann oder ob ih eine Fiktive Abrechnung wünsche.

    Meine Frage wäre jetzt: Können die was von den 1090 Euro(schon ohne Mwst) noch was abziehen oder zahlen die diese in der Regel aus plus die 75 Euro wertminderung.
    Ich habe noch nicht darauf reagiert weil ich unsicher bin ob ich besser ein Anwalt einschale damit die Summe auch wirklich so überwiesen wird ohne Abzüge.
    Gruß Daniel

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. September 2018 um 9:57

      Hallo Danielb,

      im Regelfall wird die Summe ausgezahlt, die der Gutachter festgestellt hat. Wir dürfen Ihnen jedoch nicht zu rechtlichen Schritten raten oder davon abraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Gerhard D.
    Am 11. Juli 2018 um 10:38

    Hallo,
    mein Wohnwagen (Neufahrzeug) hat einen Hagelschaden. Er wurde von mir und beim Händler innerhalb 24 Stunden festgestellt. Wo das passiert ist, ist noch offen. Der Hersteller will den Schaden an seine Versicherung melden. Kann ich den von dessen oder den von meiner Versicherung bestellten Gutachter ermittelten Betrag (ohne Mwst.) verlangen? Gibt es in solch einem Fall neben der Schadensermittlung auch Wertminderung, wenn ich den Schaden nicht reparieren lasse?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. August 2018 um 8:47

      Hallo Gerhard,
      da wir die genauen Umstände nicht kennen, ist uns eine Einschätzung nicht möglich. Wenden Sie sich daher ggf. mit Ihrem Anliegen an einen Anwalt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Roland O.
    Am 7. Juli 2018 um 13:41

    Ich hatte kurz ein Reh gestreift das dann verschwunden war , leichte plessuren. Was brauche ich für die Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 3. August 2018 um 15:16

      Hallo Roland O.,

      bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherung zur Klärung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Markus
    Am 4. Juli 2018 um 10:05

    Hallo hatte einen Unfall Polizei war da und die Frau hat zugegeben das sie schuld ist. Jetzt meine fragen wie soll ich weiter vorgehen soll ich gleich einen Kostenvoranschlag machen oder muss ich warten bis sie es der Versicherung gemeldet hat?

  9. Marc
    Am 2. Juli 2018 um 20:10

    Hallo,
    Mir ist vor ca. einem Jahr jemand auf mein Auto gefahren. Habe Kostenvoranschlag alles besorgt. Kann ich mir das Geld noch auszahlen lassen? Oder gibt es da auch wie “Verjährung” das es nicht mehr möglich ist?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Juli 2018 um 10:35

      Hallo Marc,
      in der Regel ist von einer Verjährungsfrist von drei Jahren auszugehen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Andreas
    Am 25. Mai 2018 um 6:02

    Guten Morgen meine Nachbarin hatte vorgestern einen nicht verschuldeten kleineren Unfallschaden an ihrem alten Wagen. Der Gutachter schätzt 1000 Eur. Sie will diesen selber beseitigen lassen. Da sie den Wagen braucht bittet Sie mich ihr das Geld vorzustrecken..Nun bietet Sie mir an . Das Sie der Versicherung meine Kontodaten der Versicherung zur Überweisung der Schadenssumme giebt. Darf die Versicherung des Unfallverursachers das überhaupt. *** vielen Dank im Vorraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 18. Juni 2018 um 12:08

      Hallo Andreas,

      grundsätzlich sollte dies kein Problem darstellen. Dennoch sollten Sie sich diesbezüglich noch einmal mit der Versicherung auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Thorsten
    Am 5. Mai 2018 um 8:10

    Hallo meine Frage ,ich habe Drei kleine Dellen in der Motorhaube kaum sichtbar,einen Kostenvoranschlag habe noch auch,.Ich möchte mir den Betrag auszahlen lassen ,das Fahrzeug ist 2Jahre alt hat Vollkasko und ist finanziert .Nun hat man mir gesagt das es die Bank da nicht mit macht ,das die Bank darauf bestehen kann, das der Schaden von einer Fachwerkstatt behoben werden muss .Ist das so?

    Mfg Thorsten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. Mai 2018 um 12:17

      Hallo Thorsten,

      solange Sie nicht Eigentümer des Fahrzeuges sind (was bei einer Finanzierung der Fall ist, denn Eigentümerin ist noch die Bank), kann die Bank entscheiden, ob Sie den Schaden beheben lassen müssen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Anastasia W.
    Am 17. April 2018 um 22:48

    Hallo liebes Team,

    mir ist jemand in mein parkendes Auto gefahren.
    Mein Auto ist 20 Jahre alt, der TÜV steht an und ich möchte es durch ein anderes Auto ersetzen.
    Nun ist es so, dass durch den Unfall ein erheblicher Schaden entstanden ist (Auto ist nicht mehr verkehrssicher; Wertminderung; Reparatur beliefe sich auf 1800€). Eine Reparatur halte ich jedoch aus den oben genannten Gründen nicht für sinnvoll.
    Meine Frage ist, ob ich eine fiktive Abrechnung beantragen kann?
    Ich frage das, weil mir der Punkt, laut dem das Auto weiter verwendet werden müsse, nicht ganz klar ist. Es kann doch nicht sein, dass ich nicht entschädigt werde oder ich unsinnigerweise ein Auto reparieren lassen muss, dass ich nicht mehr fahren möchte.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen.
    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 13:39

      Hallo Anastasia W.,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt oder die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. Reiner
    Am 17. April 2018 um 14:37

    Am vergangenen Samstag wurde unser Cabrio (Opel Astra F, EZ 1999) von einem unachtsamen Traktorfahrer schwer beschädigt (Stosstange vorn, Kotflügel links vorn, Fahrertür). Der Unfall wurde polizeilich aufgenommen und die Schuldfrage eindeutig zu Lasten des Traktorfahrers geklärt.
    Nun meine Frage: ich fürchte dass die Reparaturkosten den aktuellen Wert des Fahrzeugs deutlich übersteigen, ich möchte es aber auf jeden Fall reparieren lassen. Soll/ Kann ich der Versicherung des Unfallverursachers vorschlagen mich an den Reparaturkosten zu beteiligen ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Mai 2018 um 12:51

      Hallo Reiner,

      wenden Sie sich am besten an einen Anwalt oder die Rechtsberatung Ihrer Kfz-Versicherung.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Yvonne
    Am 24. Februar 2018 um 14:05

    Hallo, mir ist letzten Samstag beim ausparken jemand gegen mein Auto gefahren. Am Dienstag war der Gutachter der gegnerischen Versicherung da um mein Auto zu begutachten! Das Gutachten habe ich gestern per Post erhalten. Der Schaden beläuft sich auf 983€ der Restwert des Autos ist weit darunter. Ich möchte es nicht reparieren lassen . Was zahlt mir die Versicherung des Unfallverusrsachers?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. März 2018 um 12:02

      Hallo Yvonne,

      diesbezüglich können wir Ihnen leider keine Auskunft geben, da uns ja entsprechende Informationen und das Gutachten nicht vorliegen. Möchten Sie den Unfallschaden ausbezahlt haben, dann setzen Sie sich bitte mit der jeweiligen Versicherung auseinander.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Oliver
    Am 13. Februar 2018 um 13:37

    Ich habe einen Schaden durch einen Parkrempler durch einen Nachbarn am Auto. Ich möchte ihn fiktiv abrechnen, mein Auto wird aber im Juni verschrottet. Darf ich das trotzdem machen oder muss ich den Wagen weiter fahren wenn ich den Schaden abrechnen lasse?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 12. März 2018 um 15:20

      Hallo Oliver,

      hinsichtlich einer fiktiven Abrechnung sollten Sie sich in der Regel von einem Anwalt beraten lassen, der alle vorliegenden Sachverhalte berücksichtigen und prüfen kann. Dieser kann Ihnen genaue Auskunft zu Ihren konkreten Situation geben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Maren
    Am 6. Februar 2018 um 16:09

    Hallo,
    meine Nachbarin hat mir beim Sperrmüll herausbringen einen Kratzer in den Lack gehauen. Der Schaden beträgt über 800€. Ich finde es lohnt sich nicht den Lackkratzer auszubessern, da an anderen Stellen ebenfalls Lack fehlt. Der Kratzer ist nicht so tief das es Rosten könnte. Die Versicherung hat mir nun vorhin geschrieben das die die Reparatur übernehmen. Kann ich mir den Betrag nun auch auszahlen lassen? Und wenn ja wie mach ich das?
    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. März 2018 um 13:29

      Hallo Maren,

      grundsätzlich sollte dies durch eine Antragstellung möglich sein – wie die betroffene Versicherer dies handhabt, gilt es zu klären. Insofern sollten Sie sich noch einmal mit der jeweiligen Versicherung auseinandersetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thorben
    Am 25. Januar 2018 um 15:36

    Hallo,
    mein Auto wurde über Nacht auf dem Parkplatz angefahren, es handelt sich nur um einen Lackkratzer, der Verursacher steht fest und möchte den Schaden ohne Versicherung bereinigen.
    Ein paar tage später wurde mein Auto an der gleichen wieder stelle angefahren und noch stärker beschädigt.
    Der 2. schuldige steht nicht fest. Mein Anspruch auf Schadensersatz von dem ersten Verursacher bleibt aber unabhängig davon bestehen oder nicht?
    Mit freundlichen Grüßen Thorben

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Februar 2018 um 11:32

      Hallo Thorben,

      ja, in der Regel wird Ihr Anspruch dadurch nicht gemindert. Solche weiteren Schäden sollten stets bei der Versicherung angegeben werden, um unnötige Komplikationen zu vermeiden.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  18. Brocks
    Am 19. Januar 2018 um 18:25

    Hallo,
    Ich hätte einen kfz unfall , sprich mir ist Jemand parkend rein gefahren . Ich habe eine Lackiererei beauftragt für einen Kostenvoranschlag.Die Versicherung hat jetzt nach 2 Monaten dann nochmal die Dekra eingeschaltet . Schaden Regulierung Unterschied 50€ . Nach 1 weiteren Monat und nach 100 Telefonaten ist nun endlich das Geld von 900 € eingegangen ( fiktive Abrechnung ) . Nur den Kosten Voranschlag von 120€ wollen Sie nicht zahlen , mit der Begründung : dann könnte ich ja doppelt abrechnen . Der Kostenvoranschlag würde ja bei Reparatur verrechnet werden bei der Werkstatt . Wie kann ich jetzt vorgehen ? Anwalt nehmen ? Habe keine Schuld am Unfall , müsste daher auch der Gegner dann noch die Anwalts kosten tragen ? Oder gibts da ein Paragraphen worauf man sich beziehen kann . Besten Dank schonmal

    • bussgeldkatalog.org
      Am 6. Februar 2018 um 11:46

      Hallo Brocks,

      wir dürfen an dieser Stelle keine kostenlose Rechtsberatung anbieten. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie diesbezüglich beraten. Grundsätzlich gilt, dass der alleinige Unfallverursacher auch die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss. In Ihrem Fall läuft die Schadenregulierung allerdings schon, was unter Umständen zu Problemen führen könnte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. Sven
    Am 8. Januar 2018 um 22:35

    Hallo,

    wir haben einen Kostenvoranschlag für unser Auto machen lassen.
    Nun haben wir die Reparatur rechnung bei der Versicherung eingereicht, die
    etwas niedriger war wie der kostenvoranschlag. Jetzt verlangt die Versicherung die Differenz zurück.
    Ist das rechtlich richtig ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. Januar 2018 um 9:56

      Hallo Sven,

      bei Fragen zur Rechtmäßigkeit von konkreten Sachverhalten wenden Sie sich bitte an einen Anwalt, da wir hier keine individuelle Rechtsberatung geben dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Marlies
    Am 6. Januar 2018 um 22:14

    Eine Dame ist mir, rückwärts von ihrem Grundstück kommend , mitten in mein Auto gefahren.
    Der unabhängige Gutachter hat einen wirtschaftlichen Totalschaden festgestellt. Vor dem Unfall hatte mein Wagen noch einen Wert von 10600 €. Die Notwendigen Reparaturkosten wurden mit 9700 € incl. der Mehrwertsteuer beziffert. Habe ich die Möglichkeit nach dem fiktiven Wert der Reparaturkosten abzurechnen oder muss ich mit den angebotenen Wert lt. Gutachten von 4500 € zufrieden sein.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Januar 2018 um 11:18

      Hallo Marlies,

      lassen Sie sich in Ihrem Einzelfall am besten von einem Anwalt beraten, da wir hier keine Rechtsberatung erteilen dürfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Niklas
    Am 14. Dezember 2017 um 11:08

    Hallo ich hatte einen schweren Verkehrsunfall und bin als Beteiligter 01 geführt (also Verursacher). Ich war Vollkasko versichert und bin nicht Vorab-steuerberechtigt. Die Schadensumme wurde an den anderen Beteiligten ausgezahlt und an mir nur die Nettosumme des geschätzten Autowerts. Die Steuer zur Bruttosumme wird mir, laut der Versicherung, nur ausgezahlt, wenn ich mir ein neues Auto zulege.

    Wie lange gilt das? Ich möchte mir in nächster Zeit kein neues Auto zulegen, aber dann würden mir die Summe der Steuererleichterung, beim Kauf eines Neuwagens flöten gehen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 2. Januar 2018 um 15:25

      Hallo Niklas,
      mit diesem Anliegen sollten Sie sich an Ihre Versicherung wenden.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Daniel
    Am 15. November 2017 um 22:15

    Guten Tag

    Mir ist während ich im Urlaub war jemand in mein parkendes Auto gefahren. Meine Eltern waren zu Hause, sodass die Polizei ihnen den Polizeibericht geben konnte. Zwei Leute haben den Unfall verschuldet beim Spurwechsel, jedoch gibt keiner der beiden zu verantwortlich zu sein und haben sich beide einen Anwalt genommen. Auch die Polizei konnte den Schuldigen von den zwei nicht ermitteln.

    Das Auto habe ich erstmal zum Gutachter geschickt. Laut Gutachter ein Schaden von über 8000 inklusive MwSt, ohne MwSt ca 6700. Meine Frage nun: Wenn irgendwann der Schuldige von den beiden feststeht, kann ich mir die 6700 auszahlen lassen und das Auto im Nachhinnein versuchen selbst zu verkaufen? Ich meine das würde gehen. Das Auto ist ja immer noch mein Eigentum.

    Nur der Typ vom Gutachten sagte: Man würde mir nur die 6700 auszahlen und das Auto könnte ich nicht noch verkaufen. Das heißt ich würde, wenn ich mich entscheide das Auto nicht reparieren zu lassen, 6700€ ausgezahlt bekommen und das Auto würde ich sozusagen nicht mehr sehen.

    Im Gutachten wird doch nur der Schaden festgestellt. Es handelt sich hier nicht um einen Totalschaden. Man könnte ja auch nicht sagen, wenn nur ein Seitenspiegel zu schaden gekommen ist und einen Schaden von 200€ entsteht, nur 200€ bekommen und das Auto würde man nicht mehr sehen. Oder sehe ich da was falsch?

    Bitte um eine Rückmeldung. Danke im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Dezember 2017 um 10:41

      Hallo Daniel,

      in der Regel werden Auszahlungen nur gemacht, wenn der Wagen weiter verwendet wird. Es ist bei der Frage nach Reparaturen und Auszahlungen jedoch stets empfehlenswert, einen Anwalt um Rat zu fragen, der Sie bezüglich Ihrer individuellen Situation beraten kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Jürgen
    Am 7. November 2017 um 16:50

    Hallo ich habe folgendes Anliegen und zwar ist mir ein Transportfahrer in meinen parkenden bmw reingefahren. Polizei etc. wurde verständigt, sprich versicherungs Daten liegen vor.
    Nun war ich bei bmw und die komplette Tür (Fahrer Seite) muss ausgetauscht werden + Spiegel. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf ca. 3000€ (wovon bmw 10% sprich 300€ schon als Honorar nimmt, falls ich doch eine andere Werkstatt aufsuchen sollte).
    Meine frage ist jz wie ich am besten vorgehen soll, ist es schon getan wenn ich diese Rechnung von bmw jz an die Versicherung des Gegners schicke, sprich zahlt mir diese dann direkt die 3000€ auf mein Konto ein?
    Oder zahlt sie dies direkt an die bmw Werkstatt?
    Oder kann verlangt werden das ich eine andere billigere Werkstatt aufsuche?
    Wie ich auch schon in den Beiträgen davor gelesen habe, kann ich auch eine „fiktive Abrechnung” Verlagen richtig? Dann würde mir in jedem Fall (3000€ – 19% (570€) = 2430€) zustehen wovor sich die Versicherung auch nicht drücken kann?
    Für eine schnelle und kompetente Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden, da es mein erster Unfall ist.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. November 2017 um 12:16

      Hallo Jürgen,

      nähere Informationen rund um die Schadenregulierung finden Sie unter https://www.bussgeldkatalog.org/schadensregulierung/. Sich mit der gegnerischen Versicherung auseinanderzusetzen ist für Laien sehr mühsam. Sie sollten sich am besten an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden. Dieser kann Sie hinsichtlich des Vorgehens am besten beraten. Die Kosten hierfür müssen von der gegnerischen Versicherung getragen werden, wenn Sie keine (Teil-)Schuld tragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. Thomas
    Am 23. Oktober 2017 um 16:07

    Hallo,

    bei einem Sturm am 05.10 ist mein Auto durch eine Glasscheibe die von einem Gebäude gelöst wurde auf dem Boden aufgeprallt und hat mehrere Teile meines Fahrzeuges am Lack und Scheiben beschädigt.
    Das ganze wird jetzt über die Teilkasko beglichen.
    Morgen kommt ein Sachverständiger und schätzt den Schaden ein. Das Auto hat einen Wiederbeschaffungswert von schätzungsweise 3000 Euro. Betroffen sind wie gesagt mehrere Fahrzeigteile, so dass ich mir Gedanken mache, dass der entstandene Schaden in Richtung Wiederbeschaffungswert geht, wenn man davon ausgeht, dass die Teile neu lackiert werden sollen.
    Ich würde mir den Schaden dann gerne fiktiv abrechnen und die betroffenen Teile selbst in Ordnung bringen.
    Wie würde so etwas denn dann ablaufen?

    Vielen Dank und viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 13:29

      Hallo Thomas,

      dies müssen Sie mit der Versicherung individuell regeln. Es ist sinnvoll, sich dabei von einem Anwalt beraten zu lassen, da die Versicherung sich gegen eine fiktive Abrechnung wehren könnte.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Joachim G.
    Am 22. Oktober 2017 um 20:16

    Nach einem unverschuldeten Unfall möchte ich mein Fahrzeug nicht reparieren lassen, sondern die Reparaturkosten auszahlen lassen. Der Kostenvoranschlag der Werkstatt hat Reparaturkosten von 1200 € ermittelt. Die Werkstatt berechnet für den Kostenvoranschlag 10% Gebühren der nicht durchgeführten Reparatur. Muss die Versicherung die Gebühr für den Kostenvoranschlag erstatten ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. November 2017 um 11:04

      Hallo Joachim,

      die Kosten für einen Gutachter werden in der Regel von der Versicherung übernommen. Dies gilt jedoch nicht unbedingt für den Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Lassen Sie sich bei Unklarheiten von einem Anwalt im Detail beraten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  26. Sabine
    Am 18. Oktober 2017 um 13:55

    Hallo,

    mein Auto wurde angefahren und ich habe mir die Kosten für die Reparatur auszahlen lassen. Die Versicherung übernimmt jedoch die Kosten für den Kostenvorschlag nicht. Ist das rechtens?

  27. Stefanie
    Am 16. Oktober 2017 um 20:54

    Hallo,

    mir ist vor einiger Zeit jemand ins Auto gefahren. Ich habe 965 Euro für die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erhalten. Ich habe nun eine Werkstatt gefunden, die mir den Schaden für 685 Euro reparieren würde.
    Die MwSt sowie das Geld für den Nutzungsausfall (ich verzichte auf einen Leihwagen) bekomme ich von der Versicherung ja nur erstattet, wenn ich die Werkstattrechnung einreiche. Da die Kosten nun deutlich unter Summe liegen als der Betrag, den ich erhalten habe, sollte ich lieber keine Rechnung einreichen? Könnte es sein, dass ich die Differenz sonst zurück überweisen muss? Habe ich in diesem Fall überhaupt noch Anspruch auf die MwSt?

    Vielen Dank & viele Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 13. November 2017 um 12:42

      Hallo Stefanie,

      eins vorweg: Es ist uns nicht erlaubt, eine Rechtsberatung auszusprechen.

      In der Regel müssen Versicherungen nur die tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen, außer es handelt sich um eine fiktive Abrechnung. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass Sie die Differenz nicht behalten dürften. Mit Sicherheit können wir dies jedoch nicht sagen.

      Das Team von bussgeldkatalog.org

  28. Stefanie K.
    Am 4. Oktober 2017 um 16:57

    Hallo,
    ich hatte vor kurzem Unfall, bei dem mir jemand die Vorfahrt genommen hat. Ich habe der Versicherung einen Kostenvoranschlag geschickt und ihnen mitgeteilt, dass ich die Summe ausbezahlt bekommen möchte. Daraufhin bekam ich die Nachricht, dass von den Kosten die MwSt. abgezogen wird. Was eigentlich ja auch plausibel ist. Allerdings werden die Kosten für die Lackierung ebenso abgezogen, sodass dieser Betrag sich nochmlas um 300 Euro verringert.
    Meine Frage wäre nun, ob das überhaupt rechtens ist die Lackierkosten zusätzlich abzuziehen?
    Vielen Dank im Voraus.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:59

      Hallo Stefanie,

      es ist gängige Praxis bei Versicherungen, dass diese bestimmte Beträge abziehen, um Kosten zu sparen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  29. Iltimas H.
    Am 3. Oktober 2017 um 13:18

    Hallo,
    Es geht um einen Autounfall und Gutachten hat darüber Reparaturkosten zusammengefasst und es beträgt 2118,58 €.
    Der Bruttoendbetrag der Rechnung bertägt 499,00 €. Und ich habe keine Gewerbe also bin nicht privat. Muss ich den betrag von 499.00 € bezahlen oder nicht?

    Mit freundlichen Grüßen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 10:11

      Hallo Iltimas,

      ich kann Ihre Frage leider nicht ganz nachvollziehen. Wenden Sie sich doch an die Versicherung, diese kann Ihnen sicher weiterhelfen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  30. Dieter
    Am 2. Oktober 2017 um 15:34

    Hallo,
    ich habe eine Reparaturkostenfreigabe von einer Haftpflichtversicherung vorliegen. Wie lange gilt so eine Zusage?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. Oktober 2017 um 9:34

      Hallo Dieter,

      dies ist bei der jeweiligen Versicherung zu erfragen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

Verfassen Sie einen neuen Kommentar