Neuer Bußgeldkatalog als PDF: Download kostenlos (gilt seit 09.11.2021)

Von Mathias Voigt

Letzte Aktualisierung am: 16. April 2025

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

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Hier finden Sie den neuen Bußgeldkatalog 2025! (gültig seit 9. November 2021)

Durch die StVO-Novelle 2020 ergaben sich zahlreiche Änderungen auch im Bußgeldkatalog. Die veränderten Sanktionen und Regelungen traten am 28. April 2020 in Kraft. Aufgrund eines Formfehlers wurden die neuen Sanktionen aber schon nach zwei Monaten wieder ausgesetzt. Das Gerangel um einen Kompromiss dauerte mehr als ein Jahr. Nun endlich hat der Bundesrat einem neuen, nochmals überarbeiteten Bußgeldkatalog zugestimmt. Dieser ist seit dem 9. November 2021 gültig! Welche Sanktionen bis einschließlich zum 8. November 2021 gelten, erfahren Sie im alten Bußgeldkatalog.

Hier können Sie sich den neuen Bußgeldkatalog 2025 kostenlos als PDF herunterladen

Neuer Bußgeldkatalog: Kostenloser PDF-Download
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Das aktuelle Bußgeldkatalog-PDF 2025 für PKW-, LKW- und Radfahrer

Eine der bislang größten Bußgeldreformen für den Straßenverkehr wurde im Mai 2014 erlassen. Damals gab es Änderungen im Punktesystem sowie neue Bußgeldsummen für diverse Ordnungswidrigkeiten und Verstöße. Dieser neue Bußgeldkatalog stiftete vielerlei Verwirrung bei deutschen Bürgern.

„Die Reform des Punktesystems im Mai 2014, die das bisherige System auf den Kopf stellte, verstärkte die Verwirrung und Unsicherheit noch. Autofahrer, die an das alte Punktesystem gewöhnt waren, müssen sich nun auf ein völlig neues Sanktionssystem einstellen.“

Der Verlag für Rechtsjournalismus (VFR) erkannte die Schwierigkeiten des neuen Bußgeldkatalogs für den Straßenverkehr. Die größte Änderung war, dass der Führerschein für ein Fahrzeug nun bereits nach 8 Punkten in Flensburg eingezogen wurde. Diese und viele weitere Regelungen finden Interessierte seitdem bei uns als kostenlose Bußgeldkatalog-PDF Datei.

Dabei war es dem VFR besonders wichtig, nicht nur eine große Übersicht über alle Ordnungswidrigkeiten und Verstöße zu erstellen, sondern die komplexen Vorschriften für den Verkehr klar und verständlich zu formulieren.

Gerangel um die StVO-Novelle 2020 & der neue BKat seit 2021

Weitere gravierende Änderungen brachte die StVO-Novelle 2020 mit sich. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt trat sie am darauffolgenden Tag, dem 28. April 2020, in Kraft – und mir ihr die zahlreichen Änderungen und Sanktionen. Kurz nach dem Inkrafttreten jedoch kehrten die Bundesländer wieder zum alten Bußgeldkatalog zurück. Grund war ein Formfehler in der Novelle. Im Anschluss hieran entbrannten Diskussionen über die bei Tempoverstößen neu vorgesehenen Fahrverbote, die eben jenen Formfehler begründet hatten.

Nach über einem Jahr hat der Bundesrat am 8. Oktober 2021 endlich nach langem Hin und Her deiner Kompromisslösung der Verkehrsminister des Bundes und der Länder zugestimmt und die Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) abgesegnet. Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 19. Oktober tritt der neue Bußgeldkatalog am 9. November endlich in Kraft.

Eine Übersicht inklusive der wichtigsten Änderungen stellen wir Ihnen in unserer Bußgeldkatalog-PDF zur Verfügung.

Das Bußgeldkatalog-PDF enthält u. a. Bußgeldtabellen und Informationen zu den aktuellen Sanktionen für:

  • Abstandsverstöße
  • Alkohol- und Drogenverstöße
  • Überschreitung der Geschwindigkeit
  • Halte- und Parkverstöße
  • Überladung und falsche Ladungssicherung
  • Rotlichtverstoß
  • Vorfahrtsmissachtung

Nicht nur für Autofahrer – der neue Bußgeldkatalog als PDF für 2025

Dem VFR war es wichtig, nicht nur Verstöße und Ordnungswidrigkeiten für Autofahrer praxisnah zu formulieren. Die Übersicht enthält auch Regelungen und Verkehrszeichen für LKW-Fahrer, Fußgänger sowie Fahrradfahrer. Somit ist das neue Bußgeldkatalog-PDF für 2025 eine große Sammlung der wichtigsten Verstöße, die immer wieder bei Fragen und Unklarheiten zurate gezogen werden kann. Eine Erweiterung von neuen Bußgeldern für E-Scooter-Fahrer ist ebenfalls Teil der Neuauflage.

Warum das Bußgeldkatalog-PDF veröffentlicht wird

Der Verlag für Rechtsjournalismus GmbH kümmert sich seit März 2014 rund um die Themen Verkehr und Recht. Dabei klärt der VFR alles Wichtige über Punkte, Fahrverbot, Bußgeld und Co. für Bürger. Das Ziel des Verbands ist es, die Verkehrspolitik transparenter zu gestalten. Aufgrund vieler Anfragen an bussgeldkatalog.org zum neuen Bußgeldkatalog und den darin befindlichen Ordnungswidrigkeiten und Punkten, entschloss sich der Verband, das neue Bußgeldkatalog-PDF zum kostenlosen Download zur Verfügung zu stellen.

Um diese kostenlose PDF-Datei öffnen zu können, brauchen Sie eine PDF-Software auf Ihrem Computer oder mobilen Endgerät, welches das Dateiformat unterstützt. Im Internet stehen diverse Programme zum Download bereit, wie beispielsweise der PDF-Viewer von Adobe, der Foxit Reader von FoxIt oder der Cool PDF Reader von pdf2exe.

Über den Autor

Mathias Voigt (Rechtsanwalt)
Mathias Voigt

Rechtsanwalt Mathias Voigt besitzt seine Zulassung seit 2013. Zuvor studierte er an der juristischen Fakultät in Rostock und absolvierte sein Referendariat in Nordrhein-Westfalen. Als Autor für bussgeldkatalog.org informiert er Verbraucher unter anderem über deren Rechte in einem Bußgeldverfahren.

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120 Kommentare

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  1. Laura
    Am 21. Mai 2017 um 12:52

    Hallo,

    darf ein Nachbar einen öffentlichen Parkplatz für sich beanspruchen indem er immer sein anderes Auto dort hinstellt, wenn er wegfährt?

    Liebe Grüße

    • bussgeldkatalog.org
      Am 24. Mai 2017 um 9:51

      Hallo Laura,

      handelt es sich um einen öffentlichen Parkplatz ohne irgendwelche Auflagen, sollte das Parken nicht verboten sein.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  2. Kerstin
    Am 24. April 2017 um 15:30

    Hallo, ich wurde heute außerorts 100 zone geblitzt mein Tacho zeigte 140 kmh an wurde allerdings im Februar schon mal mit 113 kmh geblitzt auch außerorts mit welcher Strafe hab ich jetzt zu rechnen da ich ja wiederholungstäter bin
    Danke im voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 27. April 2017 um 9:39

      Hallo Kerstin,

      sofern bei Ihrem ersten Verstoß eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h galt, zählen Sie nicht als Wiederholungstäter. Diese Regel greift erst, wenn Sie zweimal innerhalb eines Jahres um mindestens 26 km/h zu schnell fahren. Daher müssen Sie mit einem Bußgeld von 120 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  3. Bianca
    Am 15. März 2017 um 15:51

    Hallo, mein Mann ist Fernfahrer über 40t und hatte am29.8. 2016 (Tattag) einen Bußgeldbescheid wegen Ladungssicherung mit 60,00€ bekommen. Dazu sicher einen Punkt obwohl davon nichts im Bescheid steht. (der 1.)
    Ab 60,00€ gibt es wohl 1Punkt? 1.Frage
    Am 10.2.17 (Tattag) missachtete er das Überholverbot und bekam dafür 70,00€ als Strafe, weil er aber den oben genannten Voreintrag im Fahreignungsregister hat, wurde die Geldbuße angemessen erhöht. Wortlaut des Schreibens und die Erhöhung beträgt 20,00€.
    Meine 2.Frage, ist das Rechtens, da der 1.Eintrag wegen etwas Anderem war. Und meine 3.Frage, wann wären beide Punkte gelöscht.
    Danke im Voraus

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. März 2017 um 10:53

      Hallo Bianca,

      1. Frage: Der Verstoß wird mit einem Punkt geahndet – das ist also korrekt.
      2. Frage: Die Erhöhung des Bußgeldes ist Ermessenssache der Behörde. Der Punkt aus der ersten Frage gilt als Voreintrag. Die Behörde ist dazu berechtigt.
      3. Frage: Verstöße, welche mit einem Punkt geahndet werden, verjähren nach 2,5 Jahren.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  4. Dennis
    Am 16. Februar 2017 um 21:28

    Ich bin noch in der Probezeit habe aber keine Verstöße bisher. Jetzt wurde ich bei einem Rotlichtblitzer geblitzt habe aber nur gelb gesehen?!

    Ich habe Angst vor einem Aufbauseminar und der Geldstrafe
    Geht das überhaupt bei gelb und was kann passieren

    • bussgeldkatalog.org
      Am 20. Februar 2017 um 12:03

      Hallo Dennis,

      sofern die Ampel tatsächlich noch Gelb war, droht in der Regel ein Verwarngeld. Sollte es bereits Rot gewesen sein, als Sie die Ampel überfuhren, handelt es sich hierbei um einen A-Verstoß. Die Konsequenzen wären: Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit, Bußgeld. Wenden Sie sich ggf. an einen Anwalt, wenn der Bußgeldbescheid bei Ihnen eintrifft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  5. Lars
    Am 16. Januar 2017 um 22:02

    Hallo,

    habe am 11.11.16 eine Abstandsunterschreitung begangen, die nach dem Bußgeldkatalog 2016 mit 100,-EUR + 1 Punkt bestraft werden würde. Im Bußgeldbescheid, der mir am 14.01.2017 zugestellt wurde erhebt die Behörde nun 180,-EUR + 1 Punkt erhebt. Ab wann gilt der Bußgeldkatalog 2017 genau?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 19. Januar 2017 um 9:40

      Hallo Lars,

      die Werte im Bußgeldkatalog sind nur Richtwerte. Betrachtet die Behörde es als gerechtfertigt, z. B. aufgrund der Schwere des Verstoßes, ein erhöhtes Bußgeld zu verlangen, kann sie das tun. Wenn Sie nicht sicher sind, ob dieses Erhöhung rechtmäßig ist, können Sie den Bescheid auch von einem Anwalt prüfen lassen. Die Höhe der Bußgelder im Katalog sind seit 2014 weitgehend unverändert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  6. Sabrina
    Am 16. Oktober 2016 um 20:24

    Mein Freund hat jetzt seinen Bußgeldbescheid bekommen. Steht da auch drin ob er zum MPU muss? Wer legt das fest?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 17. Oktober 2016 um 8:42

      Hallo Sabrina,

      die Anordnung einer MPU wird in der Regel im Bußgeldbescheid aufgeführt, es ist jedoch auch möglich, dass diese einige Zeit nach dem Bescheid noch zugesandt wird. Ihr Freund muss hier daher abwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  7. Hasan
    Am 28. September 2016 um 14:33

    Hallo,
    Ich bin in ddorf von einem bulgarischen Fahrzeug überholt worden innerorts bei erlaubtem 50kmh, hierbei hat es geblitzt und der “Flash” vom blitzer kam sehr spät, ist es möglich das ich geblitzt wurde statt das andere fahrzeug? Und was könnte man dagegen tun?

    MfG

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. September 2016 um 9:44

      Hallo Hasan,

      zunächst sollten Sie abwarten, ob Sie überhaupt einen Anhörungsbogen erhalten. Dort haben Sie die Möglichkeit, die Situation aus Ihrer Sicht zu schildern. Sollte die Behörde anschließend dennoch einen Bußgeldbescheid erstellen, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Im Zweifel kann Sie dann auch ein Anwalt unterstützen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  8. Alex
    Am 2. September 2016 um 18:56

    Hallo, ich wurde mit 1, 38 Promille von der Polizei das erste mal erwischt. Ich selber bin 25Jahre alt und besitze meinen Führerschein schon seid 8 Jahren. Wie lange dauert es bis ich Post von der StaatsanwaltscHaft bekomme und was für eine Strafe kann ich bekommen?

    • Maddin
      Am 11. November 2022 um 9:39

      Ernsthaft? Ist schon lange her aber “ERNSTHAFT”? Wer so eine Frage nur interessehalber stellt, dem gehört schon der Führerschein abgenommen. Mit 1,38 Promille bewegt man sich schon im Bereich einer Straftat (ab 1.1 Promille). Wer so fährt, der gehört auf Lebzeiten auf ein Dreirad verbannt! EIne Ausnahme würde ich zulassen, es ging um Leib oder Leben…

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. September 2016 um 9:55

      Hallo Alex,

      in der Regel erhalten Sie innerhalb von drei Monaten einen Bescheid über die Ordnungswidrigkeit oder Straftat. Ein Wert von 1,38 Promille wird üblicherweise als Straftat gewertet. Hier kommen drei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot auf Sie zu. Darüber hinaus wird eine Freiheits- oder Geldstrafe verhängt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  9. Daniel
    Am 31. August 2016 um 20:02

    Hallo ich wurde gestern gegen 23:15Uhr von der Polizei angehalten und es wurde ein Alkoholtest durchgeführt (Reinpusten). Da ich kurz davor (ca. 10minuten) noch ein Schluck Bier getrunken hatte und mir dann schlagartig unwohl war, ich einfach nur schnell nach Hause wollte bin ich dummerweise gefahren. Das erste Pusteergebnis ergab 1.5 Promille. 20 Minuten später erneute Messung mit Ergebnis 1.1 Promille. Ich wurde mit ins Krankenhaus genommen zum Bluttest. Leider habe ich noch kein Ergebnis dieses Tests. Ich habe noch nicht ein schwerwiegendes Vergehen im Straßenverkehr begangen habe meinen Führerschein seid 14 Jahren. Was für eine Strafe wird mich voraussichtlich erwarten.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 1. September 2016 um 9:15

      Hallo Daniel,

      ab einer Promillegrenze von 1,1 spricht man von „absoluter Fahruntüchtigkeit“. Wer in diesem Zustand fährt, macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr gemäß § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Der Strafrahmen des Tatbestandes sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Bei Promillewerten, die darunter liegen, kann der Tatbestand ebenfalls erfüllt sein, sofern der Fahrer Ausfallerscheinungen aufweist. Dies ist dem Einzelfall nach zu beurteilen.

      Ab einem Promillewert von 0,5 liegt in jedem Fall aber auch eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld von 500 EUR, 2 Punkten im Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von einem Monat geahndet werden kann.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  10. Gudrun
    Am 10. August 2016 um 15:46

    Hallo!
    Mein Tüv ist seid Mai 2016 abgelaufen,daß ist mir jetzt erst aufgefallen.Gibt es Punkte in Flensburg,und was muss ich an Strafe zahlen.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 8:41

      Hallo Gudrun,

      das kommt drauf an. Für ein Überschreiten des Termins der HU für Pkw und Motorrädern von 2 bis 4 Monaten ist ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro fällig. Beträgt die Überschreitung 4 bis 8 Monate, fällt ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro an. Ist die TÜV-Prüfung um 8 Monate oder mehr überfällig, droht ein Bußgeld in höhe von 60 Euro nebst 1 Punkt in Flensburg. Auch, wenn die Nachprüfung versäumt wurde, muss gezahlt werden: Hier fallen 40 Euro an.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  11. Steven
    Am 9. August 2016 um 20:17

    Wenn ich ein 50 ccm Roller habe und dort ein 110 ccm motor einbaue.mit welchen folgen kann ich rechnen? Habe Pkw und denn A1 Führerschein

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. August 2016 um 10:00

      Hallo Steven,

      der A1 Führerschein berechtigt Sie zum Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  12. Bernhard B.
    Am 27. April 2016 um 13:21

    Ein Bekannter hat einen Pkw-Anhänger verliehen 2500 kg Gesamtmasse. Pkw Fahrer hat nur Führerschein Klasse B.
    Erforderlich wäre BE, Den Führerschein hat er sich nicht zeigen lassen. Er hat eine Vorladung von der Polizei erhalten.
    Gegen welchen § hat er verstossen. Ich kann im Bußgeldkatalog nicht finden

    • bussgeldkatalog.org
      Am 28. April 2016 um 9:31

      Hallo Bernhard,

      es dürfte ein Verstoß gegen § 21 StVG vorliegen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  13. hans
    Am 11. April 2016 um 18:24

    Hallo habe nach 12 Jahren meinen Führerschein neu machen müssen! Musste nur von deer Fahrschule einige Fahrstunden machen und diese dann Bestätigen lassen.Auch die Theorie musste ich neu machen.Alles Bestanden und habe jetzt den Führerschein seit dem 1.3.2016 wieder!! Gilt man dann wieder als Fahranfänger??? Weil auf dem Führerschein ja leider nur das DAtum vom Neuerwerb steht und nicht das man vorher schon 15 Jahre den Führerschein hatte!!!Was kann man da machen.Da man ja zum Beispiel kein Auto Leihen kann weil ja das neue Datum draufsteht und die Autoverleiher denken das man Neuling ist?????

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. April 2016 um 9:23

      Hallo Hans,

      da Sie den Führerschein nun neu machen mussten und auch die Vorgehensweise wie bei einem komplett neuen Führerschein war, gelten Sie durchaus als Fahranfänger.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  14. Bianca
    Am 31. März 2016 um 17:21

    Hallo…

    Mit welcher Strafe ist zu rechnen wenn der TÜV seit dem 1.1.2016 abgelaufen ist aber das Auto trotzdem noch gefahren wird?
    Der Fahrer des Autos ist noch in der Probezeit.

    Wird ihm bei einer Verkehrskontrolle die Fahrerlaubnis entzogen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 4. April 2016 um 11:34

      Hallo Bianca,
      wenn Sie den TÜV um zwei bis vier Monate überziehen, müssen Sie mit einem Bußgeld von 15 Euro rechnen. Dies hat normalerweise weder Auswirkungen auf die Probezeit, noch wird Ihnen der Führerschein entzogen. Wenn Sie den TÜV-Termin jedoch um acht Monate überziehen, kommt ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg auf Sie zu, was probezeitverlängernde Maßnahmen mit sich bringt.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  15. Andre
    Am 25. März 2016 um 10:05

    Hallo!
    Mit was muss man rechnen , wenn man mit einer nicht eingetragenen Felgen/Reifenkombination angehalten wird ohne dass man ein Gutachten oder eine ABE mitführt ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 29. März 2016 um 9:55

      Hallo Andre,
      wenn Sie ein Gutachten sowie eine ABE besitzen und diese nur nicht mitgeführt haben, kommt in der Regel ein Verwarngeld mit nachträglichem Nachweis der Belege auf Sie zu. Liegt keine ABE vor bzw. es ist keine Eintragung erfolgt, dann machen Sie sich des Fahrens ohne Betriebserlaubnis strafbar und müssen mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  16. Ivonne B.
    Am 22. Februar 2016 um 11:14

    Hallo, ich bin am Freitagmorgen auf dem Weg zur Arbeit. Ich hatte an der Ampelkreuzung Rotphase, nach guten 5 min sind die ersten Autofahrer gefahren und der nachkommende Verkehr auch. Mir wurde ständig ein Vogel gezeigt bzw. gehupt. Nach ca. 15 min es war immer noch rot, bin ich langsam an die Kreuzung vorgefahren, auf den seitlichen Verkehr geachtet und ohne Gefährfung die Kreuzung passiert. Leider hatte ich Pech, die Polizei hat es gesehen, mich angehalten und alle Daten aufgenommen. Mit welche Strafe muss ich rechnen?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 22. Februar 2016 um 11:27

      Hallo Ivonne,

      wenn Sie eine rote Ampel überfahren, kostet dies 90 Euro und es wird 1 Punkt in Flensburg notiert.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  17. Thomas,J
    Am 14. Februar 2016 um 12:55

    hallo, habe mit LKW 40 to.eine Straße benutzt die durch Verkehrsz. 250 für Fzg.über 7,5to.gesperrt war.
    Angezeigt war diese Sperrung vorher 1 mal mit einem einfachen Schild,umfahren.
    Was droht an Sanktionen? Gibt es für diese OWI Punkte?

    Gruß Thomas,J.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 15. Februar 2016 um 11:40

      Hallo Thomas,

      hierbei kann nach Einzelfall geurteilt werden. Daher könnten Sie im schlimmsten Fall mit 1 Punkt belangt werden. In der Regel wird Sie allerdings ein Bußgeld erwarten.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  18. Simba
    Am 22. Januar 2016 um 16:38

    Wurde mit thc und Kokain im Blut gefunden, ist mir dass dritte mal passiert, aber erste mal mit Kokain. Wie viel rechne ich damit?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 25. Januar 2016 um 12:52

      Hallo Simba,
      ab dem dritten Mal wird ein Verstoß gegen das Drogengesetz im Straßenverkehr mit einem Bußgeld von 1.500 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot von drei Monaten geahndet.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  19. andre
    Am 4. Januar 2016 um 13:38

    Hallo darf ich mit meinem roller im winter fahren wenn es so mild ist wie jetzt wenn kein schnee und eis da ist

    • bussgeldkatalog.org
      Am 11. Januar 2016 um 11:23

      Hallo Andre,
      das Fahren mit dem Roller im Winter ist nicht verboten, kann aber sehr gefährlich sein. Bei milden Temperaturen dürften Sie normalerweise keine Probleme haben.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  20. Dorit G.
    Am 7. Dezember 2015 um 21:26

    was ist, wenn ich mein Auto vor dem Mehrfamilienhaus auf der Straße wasche ?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 14. Dezember 2015 um 12:16

      Hallo Dorit,
      waschen Sie Ihr Auto vor der Tür, verschmutzen Sie das Grundwasser. Das gilt auch, wenn Sie es nur mit klarem Wasser reinigen. Je nach Bundesland bzw. Kommunen fallen für das Einleiten von Stoffen unterschiedliche Bußgelder an (Wasserrecht). Auskunft hierüber erhalten Sie bei den zuständigen Behörden (untere Wasserbehörde) oder auch in der Ortssatzung Ihrer Gemeinde.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  21. Dieter
    Am 30. November 2015 um 10:55

    darf ich während der fahrt im auto an meinem laptop arbeiten

    • bussgeldkatalog.org
      Am 30. November 2015 um 12:10

      Hallo Dieter,
      die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert die volle Aufmerksamkeit aller Beteiligten, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der Fahrzeugführer muss deshalb in der Regel beide Hände am Steuer liegen haben. Auf das Arbeiten am PC während des Fahrens sollten Sie daher verzichten.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  22. Frank
    Am 18. November 2015 um 20:00

    Bin am 10.10. 2015 au der BAB 11 geblitzt worden. Nach Toleranzabzug 21 kmh zu schnell, bei erlaubten 120 kmh. Es ist doch komisch, genau 1 kmh über 20, damit wird es ja jetzt auch teurer und 1 Punkt in Flensburg winkt auch noch. Oder gilt für mich noch die alte Gebühr, weil es ja im Oktober passierte.

    • bussgeldkatalog.org
      Am 23. November 2015 um 11:00

      Hallo Frank,

      die Höhe der Bußgelder hat sich nicht verändert. Für eine Überschreitung von 21 km/h bekommen Sie neben dem Punkt ein Bußgeld von 70 Euro.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  23. Martina
    Am 15. November 2015 um 18:02

    Hallo,
    wird ein Kastenwagen bis 3,5 t im Bußgeldkatalog für LKW eingestuft? Denn er darf ja mit einem PKW Führerschein gefahren werden.
    Denn ich wurde mit 16 km/h zu schnell auf der Autobahn geblizt und habe ein Punkt kassiert. Ist das richtig?

    Gruß Martina

    • bussgeldkatalog.org
      Am 16. November 2015 um 16:20

      Hallo Martina,
      es kommt auf die Zulassung an. Ist das Fahrzeug als Lkw zugelassen, drohen die entsprechenden Lkw-Bußgelder. In Ihrem Fall dann: 70 Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  24. monique G.
    Am 21. Oktober 2015 um 12:55

    Bin mit dem Mietwagen unterwegs gewesen und hatte noch 0.8 Promille Rest Alkohol im Blut.
    Wird das dem autohaus gemeldet?
    Und wann kann ich mit dem Bescheid rechnen

    • bussgeldkatalog.org
      Am 26. Oktober 2015 um 11:25

      Hallo Monique,

      möglicherweise wird die Mietwagenfirma dies in einer Akte vermerken. Der Bußgeldbescheid sollte innerhalb der nächsten drei bis sechs Monate ankommen.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

  25. Denise
    Am 4. Oktober 2015 um 20:09

    Hallo. Ich fahre mit Führerschein M einen Roller mit 50ccm. Er läuft ca. 65 auf der geraden. Bergab bis 75 kmh. Was passiert mir bei einer Verkehrskontrolle? Zum Einen die reguläre Geschwindigkeitsüberschreitung zum Anderen im Bezug auf den Führerschein/ Versicherung?

    • bussgeldkatalog.org
      Am 5. Oktober 2015 um 9:48

      Hallo Denise,

      mit dem AM Führerschein dürfen Sie nur Fahrzeuge fahren, die eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Mit Ihrem Fahrzeug fahren Sie also ohne Fahrerlaubnis. Dies stellt eine Straftat dar und wird mit einer Freiheits- oder Geldstrafe gestraft.

      Die Redaktion von bussgeldkatalog.org

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