Bußgeldkatalog in Sachsen: Was gilt aktuell für Ordnungswidrigkeiten?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 21. August 2024

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

FAQ: Aktueller Bußgeldkatalog für Sachsen

Welcher Bußgeldkatalog gilt aktuell in Sachsen?

Für Verstöße gegen Verkehrsregeln gilt ein einheitlicher Bußgeldkatalog. Für Verstöße gegen das Tempolimit gilt in Sachsen dasselbe Bußgeld wie in anderen Bundesländern auch. Wie hoch dieses ausfällt, können Sie mit dem Bußgeldrechner ermitteln. In den Bereichen Umwelt-, Natur- und Tierschutz können jedoch landeseigene Regelungen gelten. In diesem Abschnitt haben wir eine Linkliste zu entsprechenden Ratgebern zusammengestellt.

Alter oder neuer Bußgeldkatalog: Gelten in Sachsen schon die Regelungen zur StVO-Novelle?

Nach langer Ankündigung ist der neue Bußgeldkatalog am 9. November 2021 bundesweit in Kraft getreten und gilt somit auch in Sachsen.

Was passiert bei 21 km/h zu schnell?

Welche Konsequenzen eine Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h hat, hängt zum einen davon ab, mit welchem Fahrzeug Sie unterwegs waren, und zum anderen, ob Sie innerorts oder außerorts zu schnell waren. Aktuell droht bei 21 km/h innerorts zu schnell ein Bußgeld von 115 Euro und ein Punkt in Flensburg, wenn Sie mit einem PKW oder Motorrad gefahren sind. Weitere Sanktionen können Sie den unten stehenden Tabellen entnehmen.

Bußgeldrechner: In Sachsen geblitzt? Ermitteln Sie hier das Bußgeld

Bußgeldkatalog für Sachsen zur StVO

Welches Bußgeld droht in Sachsen, wenn die Geschwindigkeit überschritten wird?
Welches Bußgeld droht in Sachsen, wenn die Geschwindigkeit überschritten wird?

Die Regeln der StVO, des StVG und alle anderen verkehrsrechtlichen Vorschriften gelten deutschlandweit. Auch der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen diese Regeln wird einheitlich angewendet. Verkehrssünder in Brandenburg müssen demnach mit denselben rechtlichen Konsequenzen rechnen wie Betroffene in Sachsen oder Bayern.

Doch welcher Bußgeldkatalog ist jetzt gültig? Im April 2020 sorgte die StVO-Novelle für viel Wirbel und Gegenwind, weil sie verschärfte Sanktionen für Verkehrsverstöße vorsah. Unter anderem sollte gegen Temposünder viel schneller ein Fahrverbot verhängt werden. Ein kleiner Formfehler in der neuen Verordnung hatte jedoch verheerende Folgen: Die meisten Bundesländer – darunter auch Sachsen – setzen den neuen Bußgeldkatalog aus, weil sie dessen Rechtmäßigkeit bezweifeln. Über ein Jahr lang galten wieder die alten Regelungen, bis der neue Bußgeldkatalog endlich im Bundesrat beschlossen wurde. Seit dem 9. November 2021 ist dieser nun in Kraft.

Ratgeber zu den wichtigsten Verkehrsregeln und den Folgen bei Zuwiderhandlung

Sie möchten wissen, mit welchem Bußgeld Sie in Sachsen bei bestimmten Verkehrsordnungswidrigkeiten rechnen müssen? Mit einem Mausklick landen Sie direkt bei dem Ratgeber zu Ihrem Wunschthema.

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Handy am Steuer

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Bußgeldkatalog für Lkw-Fahrer

Mit dem Lkw zu schnell fahren? Den Abstand nicht einhalten oder zu viel Ladung transportieren? Das kann teuer werden! Wie hoch Bußgelder, Punkte und Fahrverbote ausfallen können und für welche anderen Verstöße ebenfalls Konsequenzen drohen, erfahren Sie hier im Lkw-Bußgeldkatalog! » Weiterlesen...

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Alkohol am Steuer, in egal welchem Fahrzeug, ist verboten

Wer mit Alkohol oder Drogen intus fährt, begeht eine Straftat, die je nach Schwere mit einem Führerscheinentzug geahndet wird. Dabei unterteilt der Bußgeldkatalog in den ersten, zweiten und dritten Verstoß. Welche Folgen möglich sind, verrät dieser Ratgeber. » Weiterlesen...

Die StVO schreibt strenge Regeln in Bezug auf den Abstand zwischen Fahrzeugen vor.

Was droht Fahrern, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten? Wie wird der notwendige Abstand ermittelt und wie stellen Polizeibeamte Verstöße fest? Lesen Sie hier, wann Bußgeld, Punkte und Fahrverbot wegen mangelndem Sicherheitsabstand drohen. » Weiterlesen...

Den folgenden Tabellen können Sie entnehmen, was Ihnen in Sachsen laut Bußgeldkatalog droht, wenn Sie sich nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit halten. Alternativ können Sie die oben stehenden Rechner benutzen, um die Geldbuße zu ermitteln.

Bußgeldkatalog für Sachsen: Innerorts Geschwindigkeit überschritten (PKW)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
... bis 10 km/h30 €eher nicht
... 11 - 15 km/h50 €Hier prüfen **
... 16 - 20 km/h70 €Hier prüfen **
... 21 - 25 km/h115 €1Hier prüfen **
... 26 - 30 km/h180 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
... 31 - 40 km/h260 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 41 - 50 km/h400 €21 Monat1 MHier prüfen **
... 51 - 60 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
... 61 - 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 70 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog für Sachsen: Außerorts Geschwindigkeit überschritten (PKW)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 - 15 km/h40 €Hier prüfen **
… 16 - 20 km/h60 €Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h100 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h150 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h200 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 41 - 50 km/h320 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 61 - 70 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 70 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog für Sachsen: Innerorts Geschwindigkeit überschritten (LKW und PKW mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h40 €eher nicht
… 11 - 15 km/h60 €eher nicht
… 16 - 20 km/h160 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h175 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h235 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 31 - 40 km/h340 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h560 €22 Monate2 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
über 60 km/h800 €23 Monate3 MHier prüfen **

Bußgeldkatalog für Sachsen: Außerorts Geschwindigkeit überschritten (LKW und PKW mit Anhänger)

VerstoßStrafePunkteFahrverbotFVerbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 - 15 km/h50 €eher nicht
… 16 - 20 km/h140 €1Hier prüfen **
… 21 - 25 km/h150 €1Hier prüfen **
… 26 - 30 km/h175 €1(1 Monat)*(1 M)*Hier prüfen **
… 31 - 40 km/h255 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 41 - 50 km/h480 €21 Monat1 MHier prüfen **
… 51 - 60 km/h600 €22 Monate2 MHier prüfen **
über 60 km/h700 €23 Monate3 MHier prüfen **
* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Bußgeldkatalog: In Sachsen vom Blitzer erfasst

Es gibt keinen eigenen Bußgeldkatalog in Sachsen für den Verkehr. Es gilt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.
Es gibt keinen eigenen Bußgeldkatalog in Sachsen für den Verkehr. Es gilt der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog.

Kraftfahrer, die bei einer (vermeintlichen) Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, können gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen. Das macht aber nur Sinn, wenn der Betroffene begründete Zweifel an der Richtigkeit bzw. Rechtmäßigkeit des Bescheids hat, beispielsweise wenn er sich sicher ist, dass er gar nicht zu schnell gefahren ist.

In solchen Fällen kann es sich lohnen, einen Anwalt einzuschalten, insbesondere bei vermeintlich schwerwiegenden Tempoverstößen oder drastischen Sanktionen wie einem Fahrverbot. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht beantragen und kann dann anhand der Unterlagen Messfehler oder andere Ungereimtheiten aufspüren.

Das Bundesverfassungsgericht hat übrigens in diesem Zusammenhang die Rechte der Betroffenen gestärkt und in seinem Beschluss vom 12. November 2020 (Az. 2 BvR 1616/18) entschieden, dass diese auch Informationen einsehen dürfen, die sich nicht in der Akte befinden, wenn sie für die Verteidigung relevant sind. Anderenfalls sei ihr Recht auf ein faires Verfahren verletzt. Hierzu gehören insbesondere:

  • Rohmessdaten des verwendeten Messgeräts
  • Lebensakte des Blitzers
  • Eichschein des Blitzgeräts

Gut zu wissen: Informieren Sie sich über die aktuellen Standorte von mobilen und stationären Blitzern in Sachsen. So vermeiden Sie, dass Sie ungewollt zum Temposünder werden.

Bußgeldkatalog: In Sachsen rote Ampel überfahren

Wer bei Rot über die Ampel fährt, muss mindestens mit einem Bußgeld ab 90 Euro und ein bis zwei Punkten in Flensburg rechnen. Das Bußgeld steigt je nach Art des Verstoßes noch an und gegebenenfalls kommt noch ein Fahrverbot hinzu.

Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Verstoß. Darüber hinaus steigt das Bußgeld, wenn diese Ordnungswidrigkeit zu einer Gefährdung oder einem Unfall führt.

War die Ampel höchstens eine Sekunde rot, so handelt es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß. Zeigte sie schon länger als eine Sekunde Rot, liegt ein qualifizierter Rotlichtverstoß vor.

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbotFVer­botLohnt ein Einspruch?
Ampel bei "Rot" über­fahren90 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet200 €21 Monat1 MHier prüfen **
... Sachschaden verursacht240 €21 Monat1 MHier prüfen **
Am­pel bei "Rot" über­fahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... andere gefährdet320 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat*1 M*Hier prüfen **
An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1Hier prüfen **
... Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1Hier prüfen **
... andere gefährdet100 €1Hier prüfen **
... Sach­schaden verur­sacht120 €1Hier prüfen **
*je nach Tatbegehung auch Geldstrafe, Führerscheinentzug und Freiheitsstrafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich

Das Überfahren der roten Ampel stellt manchmal sogar eine Straftat, und zwar eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Sinne des § 315 Abs. 1 Nr. 2a Strafgesetzbuch dar:

Wenn der Fahrzeugführer …

[…] grob verkehrswidrig und rücksichtslos die Vorfahrt nicht beachtet […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (§ 315 I Nr. 2a StGB)

Bußgeldkatalog: In Sachsen falsch parken

BeschreibungBuß­geldPunk­teFahrverbotFverbotLohnt ein Einspruch?
an einem der folgen­den Orte geparkt:
- weniger als 5 Meter vor/hinter einer Kreu­zung oder Einmün­dung
- im Bereich von Grund­­­stücksein- und -aus­­fahrten
- vor einem abge­senkten Bord­stein
- in verkehrs­beruh­igten Berei­chen außer­halb der gekenn­zeich­neten Park­flächen
- außer­orts auf einer Vor­fahrts­straße
- über Schacht­­deckeln
- innerhalb der Grenz­mar­kie­rung für ein Park­ver­bot
10 €eher nicht
... mit Behin­derung15 €eher nicht
... über 3 Stunden20 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 30 €eher nicht
an einem der folgenden Orte geparkt:
- näher als 10 Meter vor einer Ampel und diese dadurch verdeckt
- auf der linken Fahrbahn­seite oder dem linken Seiten­streifen
- nicht am rechten Fahr­bahn­rand
15 €eher nicht
... mit Behin­derung25 €eher nicht
... über 1 Stunde25 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 35 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf Fuß­gän­­ger­über­­wegen bzw. weniger als 5 Meter davor
- im abso­luten/einge­schränkten Halte­verbot oder einer Halte­verbots­zone
- inner­halb einer Grenz­mar­kie­rung für ein Halte­verbot
- innerhalb eines Kreis­verkehrs
- im Bereich von Taxi­­­ständen
- links von der Fahr­bahn­begren­zung
- näher als 10 Meter vor einem Andreas­kreuz, Stopp­schild oder "Vorfahrt gewähren"-Schild und dieses dadurch verdeckt
25 €eher nicht
... mit Behin­derung40 €eher nicht
... über 1 Stunde 40 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 50 €eher nicht
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- enge oder unüber­­sichtliche Straßen­­­stellen
- im Bereich einer scharfen Kurve
35 €eher nicht
... mit Behin­derung55 €eher nicht
... über 1 Stunde 55 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 55 €eher nicht
... dadurch war die Durch­­fahrt für Rettungs­­fahr­­zeuge nicht mehr gewähr­­leistet100 €1Hier prüfen **
an einem der folgen­­den Orte geparkt:
- auf einer Ver­kehrs­insel
- auf einem Grün­streifen
- auf dem Seiten­streifen
- auf einer Fahr­rad­straße
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 1 Stunde 70 €eher nicht
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €eher nicht
vor oder in einer Feuer­­wehrzu­­fahrt geparkt55 €eher nicht
... dabei Einsatz­­­fahr­­zeuge behindert100 €1Hier prüfen **
in zweiter Reihe geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung80 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung90 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung110 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten85 €1Hier prüfen **
... länger als 15 Minuten mit Behin­derung90 €1Hier prüfen **
auf einem Gehweg oder Radweg geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
bei erlaubtem Gehweg­­parken:
- nicht den rechten Geh­­weg zum Parken genutzt bzw.
- in einer Ein­­bahn­­straße nicht den Geh­­weg zum Parken genutzt
55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung 80 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung100 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde 70 €1Hier prüfen **
... über 1 Stunde mit Behin­­derung 80 €1Hier prüfen **
ohne Park­­scheibe oder Park­­schein geparkt bzw. Über­­schreiten der Park­­dauer um ...
... bis zu 30 Mi­nu­ten20 €eher nicht
... bis zu 1 Stun­de25 €eher nicht
... bis zu 2 Stun­den30 €eher nicht
... bis zu 3 Stun­den35 €eher nicht
... über 3 Stun­den40 €eher nicht
in Fuß­­gänger­­­berei­­chen oder anderen Verbots­­­zonen (Pkw) geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... über 3 Stunden70 €eher nicht
im Fahr­­raum von Schie­­nen­fahr­­zeugen geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
auf Auto­­­bahnen oder Kraft­­fahr­­­straßen geparkt70 €1Hier prüfen **
... mit Gefähr­dung85 €1Hier prüfen **
... mit Sachbe­schädigung105 €1Hier prüfen **
unzulässig auf einem Bus­sonder­fahr­streifen oder weniger als 15 Meter von einem Halt­estellenschild entfernt geparkt55 €eher nicht
... mit Behin­derung70 €eher nicht
... mit Gefähr­dung80 €eher nicht
... mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
... über 3 Stun­den70 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Behin­­derung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Gefähr­dung 80 €eher nicht
... über 3 Stunden mit Sachbe­schädigung100 €eher nicht
unzulässig auf Schwer­­be­hinder­­ten-Park­­platz geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für E-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht
unzulässig auf Park­platz für Carsharing-Fahr­zeuge geparkt55 €eher nicht

Landeseigener Bußgeldkatalog von Sachsen

In vielen Rechtsgebieten existieren neben den Regelungen des Bundes landeseigene Vorschriften und Bußgelder, zum Beispiel im Umweltrecht, beim Infektionsschutz und im Schulrecht. In der unten stehenden Auflistung finden Sie eine kleine Auswahl an Bereichen, in denen ein landeseigener Bußgeldkatalog für Sachsen existiert. Mit einem Klick landen Sie beim Thema Ihrer Wahl.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

Bildnachweise

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