Gilt das Diesel-Fahrverbot auch in Sachsen?

Von Franziska L.

Letzte Aktualisierung am: 6. September 2024

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Bisher kein Fahrverbot in Sachsen für Dieselfahrzeuge

Sachsen: Gilt ein Diesel-Fahrverbot zum Beispiel in Leipzig?
Sachsen: Gilt ein Diesel-Fahrverbot zum Beispiel in Leipzig?

Dieselfahrzeuge verursachen hohe Stickoxidwerte in deutschen Städten. Stickoxide sind gesundheitsschädlich, können die Lunge angreifen und dort Entzündungen hervorrufen. Weil die Luft in vielen Innenstädten zu stark mit diesen Gasen belastet ist, versucht die Deutsche Umwelthilfe (DUH), Fahrverbote per Klage durchzusetzen und so für bessere Luft und die Einhaltung der vorgeschriebenen Luftqualitätsgrenzwerte zu sorgen. In einigen Bundesländern hatte die Naturschutzorganisation damit schon Erfolg.

Seit Ende Februar 2018 ist es amtlich: Die Städte dürfen zur Verbesserung der Luftqualität ein Fahrverbot verhängen – und zwar eigenmächtig, ohne eine entsprechende Regelung des Bundes. So entschied es das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und bejahte damit die Zulässigkeit solcher Verbote. Nun ist es an den Städten und Kommunen, derartige Verbote einzuführen. Einige Städte wie Darmstadt, Stuttgart und München haben das auch schon getan, doch wie steht es um ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen?

FAQ: Diesel-Fahrverbot in Sachsen

Gibt es ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen?

Derzeit gibt es in den Großstädten Sachsens keine Diesel-Fahrverbote. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Werden in Sachsen die Grenzwerte eingehalten?

In Chemnitz, Leipzig und Dresden wurden die Grenzwerte für den Stickstoffoxid-Ausstoß nur vereinzelt überschritten. Daher bleiben Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bislang aus.

Wann könnte ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen drohen?

Ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen kann erst in Betracht gezogen werden, wenn der Grenzwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt deutlich überschritten wird.

Saubere Luft – Freistaat Sachsen sieht keinen Anlass für Verbote

Gilt das Diesel-Fahrverbot auch in Sachsen?
Gilt das Diesel-Fahrverbot auch in Sachsen?

Laut dem Bundesverwaltungsgericht dürfen die Städte auf bestimmten Straßen oder Straßenabschnitten Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge immer dann aussprechen, wenn dies „die einzig geeignete Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte“ ist (BVerwG, Urteil vom 27.02.2018, 7 C 26.16). Das jeweilige Verbot muss dabei immer verhältnismäßig sein.

Bisher sieht sich der sächsische Freistaat nicht veranlasst, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund der dort vergleichsweise sauberen Luft bestünde kein Grund für ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen. In Chemnitz, Leipzig und Dresden gab es nur vereinzelt Überschreitungen der Grenzwerte, die unter den Werten westdeutscher Ballungsgebiete lagen.

Neues Gesetz statt Diesel-Fahrverbot in Sachsen und anderen Bundesländern

Bisher sah sich der Freistaat nicht veranlasst, ein Fahrverbot in Sachsen zu verhängen.
Bisher sah sich der Freistaat nicht veranlasst, ein Fahrverbot in Sachsen zu verhängen.

Um die Debatte zum Diesel-Verkehrsverbot zu entschärfen, schlug das Umweltministerium die Einführung einer blauen Plakette für „saubere“ Dieselwagen vor, die das System der Umweltzonen erweitern sollte. Verkehrsminister Alexander Dobrindt stoppte jedoch das Projekt.

Stattdessen einigte sich die große Koalition auf ein neues Gesetz, um ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen und deutschen Städten weitestgehend zu verhindern. Die wichtigste Regelung sieht vor, dass ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge erst dann verhältnismäßig und damit zulässig ist, wenn die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) deutlich überschritten sind.

Liegt die NO2-Belastung jedoch im Jahresmittel bei 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft, so sei ein Fahrverbot in der Regel unverhältnismäßig.

Der EU-Grenzwert liegt allerdings weiterhin bei 40 Mikrogramm. Wird dieser Wert überschritten, sollen andere Maßnahmen als Fahrverbote dem entgegenwirken.

Wo künftig ein Diesel-Fahrverbot in Sachsen oder andernorts besteht, sollen bestimmte Fahrzeuge hiervon ausgenommen sein. Ausnahmen gelten insbesondere für die recht neuen Euro-6-Diesel, nachgerüstete Busse und Handwerks- und Lieferfahrzeuge sowie die schweren kommunalen Fahrzeuge der Feuerwehr und Müllabfuhr. Außer für Gewerbetreibende wird es auch für Anwohner Ausnahmen geben.

Über den Autor

Franziska
Franziska L.

Nach ihrer juristischen Ausbildung arbeitete Franziska in verschiedenen Branchen. Seit 2017 unterstützt sie die bussgeldkatalog.org-Redaktion. Durch ihre fachliche Ausrichtung liegen ihr Texte zu unterschiedlichsten rechtlichen Fragestellung unter anderem im Verkehrsrecht und Umweltrecht. Ein Schwerpunkt liegt zudem auf der Qualitätskontrolle im Rahmen des Lektorats/Korrektorats.

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1 Kommentar

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  1. Rüdiger
    Am 16. Juni 2019 um 12:22

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    meine Tochter wohnt in 01139 Dresden und möchte sich einen Diesel kaufen…
    Ein Bekannter von mir besuchte seine Tochter in Dresden erst kürzlich. Seine
    Aussage bezüglich eines Dieselfahrverbotes in der Innenstadt von Dresden machte
    mich nervös…

    Bitte teilen Sie mir kostenlos mit, ob derzeit tatsächlich in Dresden ein Dieselfahrverbot
    für die Innenstadt seine Gültigkeit hat.

    Für Ihre Bemühungen meinen besten Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen

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