Laub entsorgen: Regeln, Alternativen und drohende Bußgelder

News von Jan Frederik Strasmann

Veröffentlichungsdatum: 25. September 2026

Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten

Wenn im Herbst die Blätter von den Bäumen fallen, verwandeln sich Gärten und Gehwege schnell in bunte Teppiche. Was idyllisch aussieht, stellt Hausbesitzer und Hobbygärtner jedes Jahr vor praktische Herausforderungen: Wohin mit den Laubmengen? Wer das Laub einfach im Wald entlädt oder im Garten anzündet, riskiert empfindliche Geldbußen. Es gibt jedoch sowohl sachgerechte Entsorgungswege als auch ökologisch wertvolle Alternativen für das eigene Grundstück.

Richtig entsorgen: Wo das Laub hingehört

Laub korrekt entsorgen: Im Herbst reicht die Biotonne meist nicht mehr aus.
Laub korrekt entsorgen: Im Herbst reicht die Biotonne meist nicht mehr aus.

Möchten Sie kleinere Mengen Herbstlaub entsorgen, eignet sich in erster Linie die eigene Biotonne. Da diese im Herbst jedoch rasch an ihre Grenzen stößt, bieten viele Städte und Gemeinden spezielle, oft gebührenpflichtige Laubsäcke oder Papiersäcke an, die im Rahmen der Müllabfuhr abgeholt werden.

Größere Mengen können direkt bei kommunalen Wertstoffhöfen oder Grünschnitt-Sammelstellen abgegeben werden. Wichtig zu wissen: Auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück gilt in den meisten Kommunen die Anliegerpflicht. Das Laub muss regelmäßig gekehrt werden, damit bei Nässe keine gefährlichen Rutschbahnen für Passanten entstehen.

Kommen Sie Ihrer Räumpflicht auf Gehwegen nicht nach, riskieren Sie zum einen kommunale Bußgelder. Zum anderen drohen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, falls Fußgänger auf feuchtem Laub ausrutschen und sich verletzen.

Unsere Infografik: Alle wichtigen Infos zum Thema „Laub richtig entsorgen“ im Überblick

Nützlicher Rohstoff: Alternativen zur Entsorgung

Anstatt das Laub mühsam zu entsorgen, können Sie es im eigenen Garten sinnvoll wiederverwenden. Auf Beeten, unter Sträuchern sowie rund um empfindliche Gehölze dient die Laubschicht als hervorragender Frostschutz. Sie schützt das Erdreich vor dem Austrocknen und reichert den Boden im Zersetzungsprozess mit wertvollem Humus an.

Auch auf dem Kompost kann Laub verarbeitet werden, sollte dort jedoch gut mit stickstoffreichem Material wie Rasenschnitt und kleineren Ästen gemischt werden, um Fäulnis zu vermeiden. Zusätzlich freut sich die Tierwelt: Ein aufgeschichteter Laubhaufen an einer geschützten Stelle im Garten dient Igeln, Kröten und zahlreichen Nützlingen als ideales Winterquartier.

Darf man Laub im Garten verbrennen?

Rutschgefahr auf dem Gehweg: Laub entfernen und entsorgen ist meist Pflicht des Grundstückseigentümers.
Rutschgefahr auf dem Gehweg: Laub zu entfernen und entsorgen ist meist Pflicht des Grundstückseigentümers.

Das Verbrennen von Herbstlaub ist in Deutschland in den meisten Kommunen verboten. Gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind pflanzliche Abfälle vorrangig ordnungsgemäß zu verwerten.

Beim Verbrennen – insbesondere von feuchtem Laub – entstehen extrem dichte Rauchwolken und gesundheitsschädliche Feinstaubbelastungen.

Zudem droht Kleintieren, die sich im Haufen verstecken, ein qualvoller Tod. Nur in wenigen Bundesländern oder Kommunen gibt es Ausnahmeregelungen oder Sondergenehmigungen. Erfragen Sie dies direkt bei Ihrer Gemeinde oder Kommune.

Beachten Sie: Im Wald Laub zu entsorgen ist keine Alternative. Hierbei handelt es sich um eine illegale Abfallentsorgung.

Welche Strafen drohen bei falscher Entsorgung von Herbstlaub?

Wer sein Laub einfach in den nächstgelegenen Wald oder auf öffentliche Grünflächen kippt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gartenabfälle stören das ökologische Gleichgewicht, bringen fremde Nährstoffe ein und verdrängen heimische Pflanzen.

Je nach Bundesland und Abfallmenge drohen für die illegale Entsorgung von Gartenabfällen Bußgelder zwischen 50 und bis zu 2.500 Euro. Auch das verbotene Verbrennen von Gartenabfällen wird mit Geldbußen geahndet.

Die folgende Tabelle führt die Bußgelder auf, die drohen, wenn Sie Laub illegal entsorgen:

Bun­des­landBuß­geld (ein Ei­mer)Buß­geld (ein Kof­fer­raum)Buß­geld (eine Last­wa­gen­fuh­re)Buß­geld (Men­ge da­rü­ber)
Ba­den-Würt­tem­berg10 - 25 €25 - 50 €50 - 300 €300 - 1.500 €
Bayern 10 - 35 €50 €80 - 320 €320 - 1.300 €
Berlin keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bran­den­burg keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Bre­men20 - 50 €50 - 100 €100 - 500 €500 - 2.000 €
Ham­burg 50 €100 €100 - 500 €500 - 2.000 €
Hessen10 - 20 €30 - 50 €50 - 200 €200 - 1.000 €
Mecklen­burg-Vor­pommern10 - 20 €40 - 100 €100 - 500 €200 - 1.500 €
Nieder­sachsen 20 - 40 €400 - 100 €100 - 500 €200 - 1.500 €
Nord­rhein-West­falen/5 - 30 €50 - 200 €200 - 820 €
Rhein­land-Pfalz10,23 - 25,56 €25,56 - 51,13 €51,13 - 306,78 €306,78 - 1.533,88 €
Saar­land 50 - 200 €100 - 300 €100 - 500 €500 - 2.500 €
Sach­sen 10 - 25 €25 - 50 €50 - 200 €200 - 1.500 €
Sach­sen-Anhaltkeine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.keine Angabek.A.
Schles­wig-Holstein5 - 20 €30 €50 - 200 €200 - 800 €
Thü­ringen 10 - 20 €30 - 50 €50 - 200 €200 - 1.000 €

Über den Autor

Jan Frederik Strasmann (Rechtsanwalt)
Jan Frederik Strasmann

Jan Frederik Strasmann absolvierte sein Studium an der Universität Bremen. Nach seinem Referendariat am OLG Celle erwarb er in Dublin seinen Master of Laws (LL. M.). Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Als Autor für bussgeldkatalog.org befasst er sich u. a. mit Einsprüchen zum Bußgeldbescheid.

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