Vorsicht, gefälschter Bußgeldbescheid: So erkennen Sie den Betrug!
Veröffentlichungsdatum: 11. August 2026
Geschätzte Lesezeit: 3 Minuten
Wurden Sie geblitzt, haben eine rote Ampel überfahren oder den nötigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten, müssen Sie damit rechnen, bald einen Bußgeldbescheid zu erhalten. In diesem wird Ihnen mitgeteilt, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird, wo und wann dieser stattfand und wie hoch das Bußgeld ausfällt. Betrüger verschicken seit einiger Zeit E-Mails, in denen über offene Bußgelder informiert wird. Wir erklären, wie ein solcher gefälschter Bußgeldbescheid aussieht und was Betroffene unternehmen können.
So funktioniert die Betrugsmasche mit den falschen Bußgeldbescheiden

Die Betrüger verschicken E-Mails, in denen Ihnen mitgeteilt wird, dass Sie ein Bußgeld wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes nicht bezahlt haben – trotz wiederholter Mahnungen. Zusätzlich wird eine Erhöhung des Bußgeldes angedroht, wenn der Betroffene nicht innerhalb von 24 Stunden zahlt. Bei pünktlicher Zahlung kann er demgegenüber mit einer Gutschrift rechnen. So soll Druck auf die Empfänger ausgeübt werden, damit sie schnell und unüberlegt reagieren.
Zur Zahlung findet sich in der E-Mail ein Link zu einem angeblichen Verwaltungsportal. Dabei handelt es sich jedoch um eine gefälschte Seite. Betroffene sollen dort persönliche Daten, wie etwa Bankinformationen eingeben. Möglich ist auch, dass über den Link Schadsoftware auf das betreffende Gerät gelangt. Ein gefälschter Bußgeldbescheid kann so für den Betroffenen ein erhebliches Risiko darstellen.
Beachten Sie: In Deutschland werden Bußgeldbescheide niemals per E-Mail, sondern stets per Post versandt. Zahlen Sie offene Bußgelder nur an die im Bescheid angegebene Bankverbindung.
Gefälschter Bußgeldbescheid: Die wichtigsten Infos im Überblick
Die folgende Infografik fasst kurz und knapp zusammen, was Sie wissen sollten:

Achten Sie auf die folgenden Hinweise, um den gefälschten Bußgeldbescheid zu erkennen
Ein derartiger gefälschter Bußgeldbescheid ist an folgenden Merkmalen zu erkennen:
- Unseriöser Absender (z. B. aus dem Ausland)
- Unpersönliche Anrede (Ihr Name wird nicht genannt, stattdessen z. B. „Sehr geehrter Nutzer“)
- Kurze Zahlfrist (dies setzt dem Empfänger unter Druck)
- Link zur Zahlung
- Angebliche Gutschrift im Falle einer schnellen Zahlung
- Drohung über die Erhöhung des Bußgelds, wenn Sie nicht zeitnah zahlen
- Keine Angaben zu den Umständen des Verstoßes (z. B. Tatzeit und -ort)
- Keine Angaben zu der zuständigen Behörde
- Fehlendes Aktenzeichen
- Rechtschreibfehler
Unsere Tipps: So sollten Sie vorgehen, wenn Sie einen Fake-Bußgeldbescheid erhalten haben

Was sollten Sie tun, wenn Sie ein solcher gefälschter Bußgeldbescheid per E-Mail erreicht hat? Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie auf keinen Fall auf die Nachricht. Klicken Sie keine Links an, geben Sie keine persönlichen Daten ein und verschieben Sie die Mail in den Spam-Ordner.
Sind Sie unsicher, ob doch ein Bußgeldverfahren gegen Sie laufen könnte, fragen Sie bei der zuständigen Behörde nach – jedoch auf keinen Fall auf den in der Mail genannten Kontaktwegen. Suchen Sie die nötigen Informationen stattdessen über die offiziellen Internetauftritte der Stadt bzw. des Kreises.
Wenn es schon zu spät ist: Das können Sie nun unternehmen
Doch was ist zu tun, wenn Sie bereits auf einen Fake-Bußgeldbescheid reagiert und Daten eingegeben oder Zahlungen getätigt haben?
- Sichern Sie die E-Mail.
- Prüfen Sie, ob sich schädliche Software auf Ihrem Gerät befindet.
- Sperren Sie die Kredit- bzw. Girokarte, wenn Sie diese Daten weitergegeben haben, und informieren Ihre Bank über den Fall.
- Ändern Sie die Zugangsdaten zum Online-Banking und anderen Diensten.
- Reichen Sie bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs ein.

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